Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die Begrenzung der Steuerfreiheit (§ 3 Nr 10 S 2 EStG)

Rn. 360 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Steuerfreiheit ist in § 3 Nr 10 S 2 EStG begrenzt auf die Höhe der Leistungen nach SGB XII. Sollte daher die Einnahme nicht auf einer Leistung des Sozialleistungsträgers beruhen (sondern aufgrund einer Leistung Dritter) und würde diese die Leistungshöhe nach SGB XII übersteigen, wäre der übersteigende Teil stpfl. Aufgrund der Worte "bis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuerfreiheit von Sicherungsbeiträgen nach dem BetrAVG

Rn. 2813 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 63a EStG stellt Sicherungsbeiträge des ArbG gem § 23 Abs 1 BetrAVG steuerfrei, sofern diese nicht dem einzelnen ArbN unmittelbar gutgeschrieben oder zugerechnet werden. Rn. 2814 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 23 BetrAVG bestimmt seit dem 01.01.2018, dass im Tarifvertrag ein Sicherungsbeitrag vereinbart werden soll, der der Absicherung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Die Begrenzung der Steuerfreiheit der Höhe nach

ja) Allgemeines Rn. 768 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 EStG aE stellt für alle Fallgruppen eine gemeinsame betragliche Grenze auf: Die Erstattung der Aufwendungen ist nur insoweit steuerfrei, als sie die abziehbaren Aufwendungen nach § 9 EStG nicht übersteigt. Aus dem Wort "insoweit" folgt, dass ggf die Vergütung an den ArbN in einen steuerfreien und einen stpfl Teil au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebd) Keine betragsmäßige Begrenzung der Steuerfreiheit

Rn. 1254 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Im Gegensatz zu § 3 Nr 34a Buchst b EStG (s Rn 125 ff) gibt es für Buchst a EStG Fall 1 und 2 keine betragsmäßige Begrenzung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecc) Keine betragsmäßige Begrenzung der Steuerfreiheit

Rn. 1257 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Im Gegensatz zu § 3 Nr 34a Buchst b EStG (s Rn 125 ff) gibt es für Buchst a EStG Fall 1 und 2 keine betragsmäßige Begrenzung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die weiteren Voraussetzungen der Steuerfreiheit (§ 3 Nr 44 S 3 EStG)

da) Betragliche Grenzen, Vergabe entsprechend der Richtlinien (§ 3 Nr 44 S 3 Buchst a EStG) daa) Kein Übersteigen der für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrags (§ 3 Nr 44 S 3 Buchst a EStG Voraussetzung 1) Rn. 1645 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Stipendien dürfen nicht ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Die Begrenzung der Steuerfreiheit der Höhe nach (§ 3 Nr 62 S 3 EStG)

fca) Allgemeines, Rechtsentwicklung Rn. 2165 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Seit 01.01.2005 (geändert durch Art 30 Nr 1a, Art 86 Abs 1 RVOrgG vom 09.12.2004, BGBl I 2004, 3242) spricht § 3 Nr 62 S 3 EStG Fall 1 nicht mehr von der "gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten", sondern von der "allgemeinen Rentenversicherung", ohne dass sich damit die Rechtslage geändert hätte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Höhe der Steuerfreiheit bei der Barablösung

Rn. 1175 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Übersteigt die betrieblich veranlasste Barablösung die entsprechenden Aufwendungen des ArbN, so ist nur der überschießende Teil stpfl Arbeitslohn ("wenn" ist wegen der Parallelbehandlung mit § 3 Nr 30 EStG zu lesen als "wenn und soweit", glA Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 108 (41. Aufl 2022); Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 31 EStG Rz 6;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Bedingungen der Steuerfreiheit

ga) Dienstdauer der ArbN Rn. 1331 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Voraussetzung der Steuerfreiheit ist, dass die Vermögensbeteiligung mindestens allen ArbN (iSd § 1 LStDV) offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen, § 3 Nr 39 S 2 EStG. Damit soll die Diskriminierung ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuerfreiheit von Leistungen an Pensionsfonds zur Übernahme von Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften

Rn. 2873 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 66 EStG sieht vor, dass die infolge einer Übertragung bestehender Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften auf einen Pensionsfonds zu erbringenden Leistungen des ArbG oder einer Unterstützungskasse steuerfrei sind, sofern ein Antrag auf Verteilung der Leistungen gem § 4d Abs 3 bzw § 4e Abd 3 EStG gestellt worden ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Höhe der Steuerfreiheit

Rn. 1068 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB/Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab 01.01.2023) sind nicht unbegrenzt steuerfrei, sondern nur soweit sie (= Freibetrag, nicht Freigrenze) zusammen mit den steuerfreien Einnahmen iSd § 3 Nr 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr 26 S 1 EStG nicht übersteigen. Überschreiten die Einnahmen diesen steuerf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Sonstige Anforderungen im Überblick (§§ 4–15 REITG)

Rn. 2582 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Mindestkapital: Eine REIT-AG muss ein Mindestnominalkapital von 15 Mio EUR aufweisen (§ 4 REITG), um für den Börsengang "gerüstet" zu sein (vgl BT-Drucks 16/4026, 20). Keine stimmrechtslosen und keine Vorzugsaktien: Sämtliche REIT-Aktien müssen stimmberechtigt sein und dürfen nicht Vorrechte gewähren (§ 5 Abs 1 REITG). Firmierung: Die Gesell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a ATG (§ 3 Nr 28 Fall 1 EStG)

Rn. 1095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Kreis der ArbN. Sie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Dienstdauer der ArbN

Rn. 1331 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Voraussetzung der Steuerfreiheit ist, dass die Vermögensbeteiligung mindestens allen ArbN (iSd § 1 LStDV) offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen, § 3 Nr 39 S 2 EStG. Damit soll die Diskriminierung einzelner Beschäftigungsgr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigungstatbestand (§ 3 Nr 63 S 1 EStG)

Rn. 2783 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 1 EStG sind die Beiträge des ArbG aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altversversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Versorgungsleistungen entsprechend § 82 Abs 2 S 2 EStG vorgesehen ist, steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Ausnahmen von der Steuerbefreiung (§ 3 Nr 63 S 2 EStG)

Rn. 2793 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 2 EStG wird die Steuerfreiheit ausgeschlossen, soweit der ArbN nach § 1a Abs 3 BetrAVG verlangt hat, dass die Voraussetzungen einer Förderung nach § 10a EStG oder Abschn XI EStG erfüllt werden. Die Regelung eröffnet dem ArbN damit ein Wahlrecht, entweder die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 63 S 1 EStG oder den Sonderausgabenabz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigte Leistungen (§ 3 Nr 56 S 1 EStG)

Rn. 2713 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 56 EStG erfordert das Vorliegen von Zuwendungen des ArbG nach § 19 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 EStG, beschränkt auf das erste Dienstverhältnis und auf Zuwendungen an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altversversorgung. Rn. 2714 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Seit dem VZ 2007 ist in § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Zu § 3 Nr 36 S 2 EStG aF und nF

Rn. 1278 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus Gründen der Gleichbehandlung (Art 3 Abs 1 GG) kommt es für die Steuerfreiheit der Pflegeleistungen und des Umfangs der Steuerfreiheit (s Rn 127 ff) nicht darauf an, ob der Pflegebedürftige für die häusliche Pflege das Pflegegeld aufgrund gesetzlicher Pflegeversicherung erhält (§ 3 Nr 36 S 1 EStG) das Pflegegeld aufgrund privater Pflegeve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dab) Vergabe der Stipendien nach den vom Geber erlassenen Richtlinien (§ 3 Nr 44 S 3 Buchst b EStG Voraussetzung 2)

Rn. 1645a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ferner müssen sie nach den vom Stipendiengeber (§ 3 Nr 44 S 1, 2 EStG) erlassenen Richtlinien vergeben werden, also nicht willkürlich (BFH vom 29.09.2022, VI R 34/20, BStBl II 2023, 142). Der Gesetzgeber wollte dadurch eine möglichst weitgehende Bindung der vergebenden Stelle an die Richtlinien des Gebers erreichen (BFH BFH/NV 2013, 29 un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift (§ 52 Abs 4c EStG aF = § 52 Abs 4 S 9, 10 EStG nF)

Rn. 1514c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 52 Abs 4 S 9, 10 EStG unterscheiden wie folgt: Rn. 1514d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Daraus ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 206. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 226 Stand: EL 124 – ET: 10/2017 Historie: 27.04.2017: 2./3. Lesung Bundestag; 02.06.2017: Bundesrat stimmt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zu (BR-Drucks 366/17). Die erstmals gesetzlich geregelte Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne im Bereich des EStG, KStG und GewStG ist als staatliche Subventionierung einzustufen und steht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 26ff SGB VII)

Rn. 37a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Der Begriff der (gesetzlichen) Unfallversicherung Nur diese befreit § 3 Nr 1 Buchst a EStG Fall 3 von der ESt. Das SGB VII, das sich mit der gesetzlichen Unfallversicherung befasst, enthält keine Legaldefinition der Unfallversicherung. § 1 SGB VII beschreibt vielmehr die Aufgaben der (gesetzlichen) Unfallversicherung: Mit allen geeigneten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Überblick

Rn. 2589 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 70 EStG enthält in S 1 eine hälftige Steuerbefreiung für bestimmte Tatbestände in Zusammenhang mit REIT-AG, die zeitlich befristet ist (bis 01.01.2010), sog "Exit-Tax" (dazu Classen, BB 2008, 2104) S 2 vollständige ("wenn") oder teilweise ("soweit") Ausnahmetatbestände, S 3, 4 Regelungen über den rückwirkenden Entfall der Steuerfreihei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Die Zuschläge nach §§ 50a–50e BeamtVG bzw §§ 70–74 SVG/§§ 96–100 SVG ab 01.01.2025) nach § 3 Nr 67 Buchst d EStG nF (= Rechtslage ab 01.01.2015)

Rn. 2449a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Änderung des § 3 Nr 67 EStG durch Art 5 Nr 3c, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417) mit Wirkung ab 01.01.2015 ist nur betreffend diesen Gegenstand der Steuerfreistellung sachlicher Art, im Übrigen redaktionell (s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Überblick über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. EStG-Änderungsgesetze vom 10.10.1952; 15.12.1952; 19.05.1953; 24.06.1953; 24.04.1954

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auch in den folgenden Jahren stand die Gesetzgebungsmaschine nicht still. Die anhaltende Reformarbeit bescherte dem viel geplagten Steuerzahler wie dem bewundernswert arbeitenden Finanzbeamten zunächst das Erste Gesetz zur Vereinfachung des EStG vom 10.10.1952 (BStBl I 52, 1017). Es brachte Erhöhung der Sonderausgabensätze von 468 auf 624 DM (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Übersicht über die Regelung der Verpflegungsmehraufwendungen in § 9 Abs 4a EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Betragliche Grenzen, Vergabe entsprechend der Richtlinien (§ 3 Nr 44 S 3 Buchst a EStG)

daa) Kein Übersteigen der für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrags (§ 3 Nr 44 S 3 Buchst a EStG Voraussetzung 1) Rn. 1645 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Stipendien dürfen nicht einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts (v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jf) Übersicht über die Regelung der doppelten Haushaltsführung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 146. Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3682

Rn. 166 Stand: EL 70 – ET: 05/2006 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2005 drei Gesetzen zugestimmt, mit denen erste Vereinbarungen zum steuerlichen Subventionsabbau aus den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU u SPD zum 01.01.2006 umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Konsolidierungsziele erreichen hel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Leistungsgrundlage

Rn. 410e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf welcher Rechtsgrundlage diese sog Inflationsausgleichsprämienzahlung beruht, ob aufgrund individualvertraglicher Verpflichtung, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Freiwilligkeit, spielt keine Rolle für die Steuerfreiheit (glA Jahn, NWB 46/2022, 3216).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung ab 2000, DB 2000, 108; Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Jochum, Privilegierung der Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im Bereich der wissenschaftlichen Ausbildung und Prüfung, NJW 2002, 1983; Hutter, Ist die nebenberufliche Lehrtätigkeit an Auslandsuniversitäten steuerbegünstigt?, NWB F 6, 335...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 370 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift gliedert sich wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fj) Gemischte Tätigkeiten, Konkurrenzen zu anderen Steuerbefreiungsvorschriften

Rn. 1033 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Erzielt der StPfl Einnahmen, die zT für eine Tätigkeit, die unter § 3 Nr 26 EStG fällt, und zT für eine andere Tätigkeit gezahlt werden, ist lediglich für den entsprechenden Anteil nach § 3 Nr 26 EStG der Freibetrag anzusetzen (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 7 S 1 LStR 2023). Entstehen dem StPfl BA/WK dabei, so sind diese aufzuteilen wie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inhalt und Zweck der Norm

Rn. 2780 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 63 EStG begünstigt – betragsmäßig gedeckelt – Zuwendungen des ArbG zugunsten seiner ArbN an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten, also nicht umlagefinanzierten, betrieblichen Altversversorgung. Durch die Regelung wird die zunehmende Steuerfreiheit von ArbG-Zuwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Steueränderungsgesetz vom 18.07.1958, BStBl I 58, 412

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die endgültige Regelung der Ehegattenbesteuerung durch ein Wahlrecht nach § 26 Abs 1 EStG 1958 auf getrennte oder uneingeschränkte Zusammenveranlagung mit entsprechender Tarifgestaltung (bei getrennter Veranlagung Anwendung des Tarifs auf die jeweiligen Einkommen der Ehegatten, bei Zusammenveranlagung Anwendung des Tarifs auf das halbierte Zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Die Mindesthaltedauer (§ 3 Nr 71 S 2 Buchst a EStG aF)

Rn. 2598k Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der StPfl musste den Anteil an der KapGes mindestens 3 Jahre halten. Daraus folgte: "mindestens" meinte: genau 3 Jahre waren unschädlich, eine Höchstdauer gab es nicht. taggenaue Berechnung erforderlich, mE entschieden jeweils die Zeitpunkte des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums nur bei Gesamtrechtsnachfolge wurden die Haltedauer von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Übersicht über die Regelungen in § 9 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inhalt und Zweck der Norm

Rn. 2670 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Vorschrift des § 3 Nr 55c S 1 EStG stellt die Portabilität angesparter Altersvorsorgevermögen iSd § 92 EStG auf einen anderen Vertrag der gleichen Person steuerfrei. Nach § 33 Nr 55c S 2 EStG gilt die Steuerfreiheit auch in bestimmten Fällen der Übertragung von Anwartschaften aus einer betrieblichen Altversversorgung und bei der Übertr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inhalt und Zweck der Norm

Rn. 2870 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 66 EStG stellt Leistungen eines ArbG oder einer Unterstützungskasse an einen Pensionsfonds steuerfrei, wenn dieser bestehende Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften übernimmt. Die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften aus Direktzusagen des ArbG oder aus Unterstützungskassen auf e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Steuerbefreiung der REIT (§ 16 REITG)

Rn. 2583 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 REIT sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit: 1 Zu beachten ist allerdings, dass kraft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 570 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 14 EStG befreitmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eh) Ausländisches Mutterschaftsgeld und ähnliche Leistungen

Rn. 53 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Vergleichbare Leistungen durch EU-/EWR-ausländische und schweizerische Rechtsträger sind nach § 3 Nr 2 Buchst e EStG ab VZ 2015 diesen inländischen gleichgestellt (s Rn 119f ff). Für solche Leistungen eines im Drittlandsgebiet ansässigen Rechtsträgers würde dagegen eine Steuerfreiheit ausscheiden, da § 3 Nr 1 Buchst d EStG jeweils auf inländ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufbau der Vorschrift

Rn. 2600d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Überblick über den Aufbau der Vorschrift:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fca) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 2165 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Seit 01.01.2005 (geändert durch Art 30 Nr 1a, Art 86 Abs 1 RVOrgG vom 09.12.2004, BGBl I 2004, 3242) spricht § 3 Nr 62 S 3 EStG Fall 1 nicht mehr von der "gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten", sondern von der "allgemeinen Rentenversicherung", ohne dass sich damit die Rechtslage geändert hätte. Rn. 2165a Stand: EL 188 – ET: 04/2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hh) Kein FK-Einsatz (§ 3 Nr 71 S 2 Buchst d EStG aF)

Rn. 2598v Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Schädlich für die Steuerfreiheit des Zuschusses war es, wenn FK für den Anteilserwerb eingesetzt wurde (zB FinBeh HH vom 24.07.2017, DStR 2017, 2389). Aus der Formulierung "Voraussetzung ist, dass …" im Einleitungssatz ergab sich, dass jeder noch so geringe FK-Einsatz schädlich war.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2440e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BFH/NV 2013, 536 sah keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass nach 1921 geborene (im Urteilsfall: 1938) Mütter nicht in den Genuss der Steuerfreiheit nach § 3 Nr 67 Fall 5 EStG kommen. Der Gesetzgeber habe mit dem Stichjahr 1921 im Rahmen seiner gesetzgeberischen Gestaltungs- bzw Entscheidungsfreiheit gehandelt. Auch s Rn 2446.mehr