Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

Buchungssatz aus VerwalterPraxis Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 10.3 Was seit 2019 bei "Kfz-E-Bikes" gilt

Die Steuerfreiheit für E-Bikes greift nicht bei der privaten Nutzung eines überlassenen betrieblichen Fahrrads, das ein Kraftfahrzeug ist. Das bedeutet, dass bei der privaten Nutzung eines "Kfz-E-Bikes" der geldwerte Vorteil nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln ist. Das bedeutet, dass für die Versteuerung der Privatnut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.1 Grundlagen

Rz. 26 Nach der Eingangsvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG erstreckt sich die Steuerfreiheit auf Kassen mit Rechtsanspruch auf ihre Leistungen und ohne Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Rz. 26a Allgemeine Voraussetzung für alle Kassenarten ist, dass sie Rechtsfähigkeit besitzen.[1] Weitere Voraussetzung ist, dass die Kassen Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland haben, al...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.1 Allgemeines

Rz. 330 Während § 5 Abs. 1 KStG die Befreiung von der KSt für bestimmte Tatbestände regelt, schränkt § 5 Abs. 2 KStG diese Steuerbefreiung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wieder ein. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass die Steuerbelastung bei bestimmten Tatbeständen trotz der grundsätzlichen Steuerfreiheit bestehen bleibt. Dies sind die Fälle, in denen die Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.4 Steuererhöhungen aufgrund des Übergangs vom Anrechnungsverfahren (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 KStG)

Rz. 365 Durch Gesetz v. 20.12.2001[1] wurde in Abs. 2 eine Nr. 3 eingeführt, die die Steuerbefreiung für KSt-Erhöhungen aufgrund der Übergangsregelung für das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren ausschließt. Dieser Ausschluss gilt, entsprechend dem Einleitungssatz des Abs. 2, nicht nur für die Steuerbefreiungen nach dem KStG, sondern auch für Steuerbefreiungen nach ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.5 Vermögensverwendung bei Auflösung der Kasse

Rz. 79 Zum sozialen Charakter der Kasse gehört es auch, dass ihr Vermögen auf Dauer, und zwar auch im Fall ihrer Auflösung, für den sozialen Zweck gebunden bleibt. Nur dann rechtfertigt sich die steuerfreie Ansammlung dieses Vermögens. § 1 Nr. 2 KStDV fordert daher, dass das Vermögen der Kasse bei ihrer Auflösung nach der Satzung den Leistungsempfängern, deren Angehörigen od...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.2 Kreditinstitute und Kassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG)

Rz. 18 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG werden bestimmte namentlich aufgeführte Kreditinstitute und Kassen von der KSt befreit, die öffentliche Aufgaben zu erfüllen haben und deren Zweck demgemäß nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Diese Institute stehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit anderen Kreditinstituten nicht im Wettbewerb. Daher wird die gesamte Tätigkeit diese...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.3 Besteuerung bei Mittelverwendung zur Unterstützung oder Förderung politischer Parteien

Rz. 162 § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG enthält eine doppelte steuerliche Belastung von Berufsverbänden, die mittelbar oder unmittelbar politische Parteien fördern.[1] Die Regelung ist durch Gesetz v. 28.1.1994[2] eingeführt worden und zum Vz 1994 in Kraft getreten. Rz. 163 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 Buchst. b KStG ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn der Berufsverband Mittel i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.19 Gesamthafenbetriebe (§ 5 Abs. 1 Nr. 19 KStG)

Rz. 277 Gesamthafenbetriebe sind nach dem Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter v. 3.8.1950[1] gebildete Betriebe, die qualifizierte Hafenarbeiter für alle Hafeneinzelbetriebe vorhalten. Damit steht den einzelnen Betrieben stets eine ausreichende Zahl qualifizierter Hafenarbeiter zur Verfügung, während andererseits für die Hafenarbeiter sc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 1.3 Steuerbefreiung und Konkurrentenschutz

Rz. 7 Die Besteuerung belastet die Tätigkeit einer Körperschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht erheblich. Eine Steuerbefreiung reduziert diese Kosten und ermöglicht es der Körperschaft, ihre Leistungen wesentlich günstiger anzubieten als ein nicht steuerbefreiter Konkurrent. Steuerbefreiungen können daher den Wettbewerb verzerren und zu einer gleichheits-, und damit nach...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.3 Ausschluss der Steuerbefreiungen bei beschränkt Stpfl. (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG)

Rz. 352 Da die Steuerbefreiungen des § 5 Abs. 1 KStG ihren Grund darin haben, dass die begünstigten Tätigkeiten auch im öffentlichen Interesse liegen, gelten sie nicht für beschränkt Stpfl. im Inland. Es besteht kein Interesse, ausl. Körperschaften, die im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung haben, zu fördern, auch wenn sie eine begünstigte Tätigkeit ausüben. Dieser Auss...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.2 Begrenzung des Kassenvermögens bei Unterstützungskassen

Rz. 102 Die Vorschrift zur Begrenzung des Kassenvermögens bei Unterstützungskassen, die keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen einräumen, ist im Zusammenhang mit den Änderungen des § 4d EStG durch das Gesetz v. 10.11.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996 neu gefasst worden. Die Höhe des zulässigen Kassenvermögens bei Unterstützungskassen ist unter Hinweis auf § 4d EStG geregelt. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.4 Beschränkung bei Unternehmern, Gesellschaftern und Angehörigen und Gleichbehandlung

Rz. 76 Nach § 1 Nr. 1 KStDV erfordert der soziale Charakter der Kasse auch eine zahlenmäßige Beschränkung, soweit Unternehmer, Gesellschafter und deren Angehörige Leistungsempfänger sind.[1] Danach darf die Mehrzahl der Leistungsempfänger nicht aus dem Unternehmer und seinen Angehörigen[2] und bei Gesellschaften nicht aus den Gesellschaftern (Mitunternehmern) und ihren Ange...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.6 Weitere Voraussetzungen für Unterstützungskassen als soziale Einrichtungen

Rz. 80 Nach § 3 Nr. 1 KStDV dürfen bei Unterstützungskassen die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder sonstigen Zuschüssen verpflichtet sein. Die Finanzierung der Unterstützungskasse hat daher durch Beiträge des Trägerunternehmens und durch eigene Einkünfte der Kasse (Zinsen) zu erfolgen. Entscheidend ist das Bestehen einer Verpflichtung für die Leistungsempfä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3.2 Trägerunternehmen

Rz. 47 Trägerunternehmen ist das Unternehmen, das die Kasse zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung seiner Zugehörigen errichtet hat, das diesen Zugehörigen aus betrieblichen Gründen Versorgungszusagen erteilt oder in Aussicht stellt, das die Kasse ganz oder teilweise finanziert und damit seine Verpflichtungen aus der betrieblichen Versorgungszusage gegenüber den...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.5 Nebengeschäfte

Rz. 223 Nebengeschäfte sind alle Geschäfte, die weder Zweck- noch Gegen- oder Hilfsgeschäfte sind, insbesondere also alle außerhalb des Zwecks der Genossenschaft liegende Geschäfte, die über den Bereich der Hilfsgeschäfte hinausgehen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Vermietung von Wohnräumen an Nichtbetriebsangehörige ist immer ein Nebengeschäft; aus Billigkeitsgründen tritt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.1 Begrenzung des Kassenvermögens bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen

Rz. 98 Die Steuerbefreiung soll nur insoweit gewährt werden, als das Vermögen der Kasse zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das Gesetz beschränkt daher das begünstigte Kassenvermögen der Höhe nach. Folge eines Verstoßes gegen die Begrenzung des Kassenvermögens ist nicht der vollständige Verlust der Steuerbefreiung, sondern eine partielle Steuerpflicht nach § 6 KSt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.2 Auflösung der Kasse

Rz. 95 Den Grundsatz der Vermögensbindung konkretisiert § 1 Nr. 2 KStDV für den Fall der Auflösung der Kasse dahin, dass deren Vermögen nur entsprechend der Satzung den Leistungsempfängern, deren Angehörigen oder gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken zufließen darf.[1] Dabei muss die Verwendung des Vermögens in der Satzung konkret beschrieben sein. Für die satzungsmäßige V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.3.2 Leistungsbegrenzung bei Unterstützungskassen

Rz. 71 Für Unterstützungskassen enthält § 3 Nr. 3 KStDV eine besondere Regelung für die Leistungsbegrenzung. Danach dürfen die laufenden Leistungen (Pensionen, Witwengeld, Waisengeld) sowie das Sterbegeld die in § 2 KStDV bezeichneten Beträge nicht übersteigen. Die für Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen geltenden Höchstbeträge sind daher auch auf Unterstützungskassen anzuw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.3 Besonderheiten des Kassenvermögens bei Gruppen und Konzernkassen

Rz. 111 Bei Zuwendungen von Trägerunternehmen an Gruppen- und Konzernkassen (Rz. 49) ist zu unterscheiden, ob die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zuwendung bei dem Trägerunternehmen oder die Frage der Überdotierung und damit der partiellen Steuerpflicht der Kasse selbst infrage steht. Für die Frage der Abzugsfähigkeit der Zuwendung bei dem Trägerunternehmen ist die Bemessung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.14 Nummer 18: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören Zuschüsse (Barlohn) des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (sofern nicht steuerfrei), mit dem Kraftfahrzeug oder einem anderen Verkehrsmittel (z. B. Motorrad, Fahrrad). Entsprechendes gilt regelmäßig auch für Sachbezüge. Hierzu zählt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aktivrente

Zusammenfassung Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ist Ende Dezember 2025 verkündet worden und gilt seit dem 1.1.2026. Das BMF hat im Febuar 2026 einen FAQ-Katalog zur steuerfreien Aktivrente veröffentlicht. Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 8.2 EU-ausländische Unternehmer im Inland

Wichtig Keine Anwendung für Drittlandsunternehmer Unternehmer aus dem Drittlandsgebiet können auch seit 2025 im Inland die Kleinunternehmerbesteuerung nicht in Anspruch nehmen und müssen ggf. im Inland ausgeführte Umsätze nach den allgemeinen Regelungen der Besteuerung unterwerfen. Soweit die Leistungsempfänger Unternehmer sind, muss das Reverse-Charge-Verfahren beachtet werd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4 Erfordernis eines Antrags

Rz. 21b Die Anwendung des § 50g EStG ist davon abhängig, dass ein Antrag gestellt wird. Antragsberechtigt ist der Gläubiger der Zinsen bzw. Vergütungen. Der Antrag kann im Rahmen eines Freistellungsverfahrens nach § 50c Abs. 2 EStG oder eines Erstattungsverfahrens nach § 50c Abs. 3 EStG gestellt werden. Freistellung und Erstattung erfolgen durch das Bundeszentralamt für Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.2 Rechtsfolge für den Vergütungsgläubiger

Rz. 28 Hinsichtlich der Rechtsfolgen für den Vergütungsgläubiger ist zu unterscheiden, ob dieser in der Bundesrepublik Deutschland in eine Veranlagung einbezogen wird oder nicht. Wird er nicht veranlagt, wäre die Steuer durch den Steuerabzug abgegolten gewesen. Das einzige Verfahren, die Steuer zu erheben, stellt damit das Steuerabzugsverfahren dar. Hat der Steuerabzug zu un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 1 Anwendungsbereich

Die Unternehmereigenschaft ist grundsätzlich unabhängig vom Umfang der ausgeführten Umsätze. Jeder, der als Unternehmer (selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht, Einnahmen zu erzielen) tätig wird, müsste sich deshalb in vollem Umfang den Regelungen des Umsatzsteuerrechts unterwerfen. Das Umsatzsteuergesetz sieht aber für Unternehmer, die nur Umsätze in geringem Umfang ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 3 Rechtsfolgen

Liegt Kleinunternehmerbesteuerung vor, werden nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG steuerfreie Umsätze ausgeführt. Kleinunternehmer müssen deshalb regelmäßig keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahressteuererklärungen abgeben, da die allgemeinen Erklärungspflichten bei Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung nicht anzuwenden sind.[1] Kleinunternehmer können aber von der Finanzve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / Zusammenfassung

Begriff In erster Linie sind unter exterritorialen Arbeitgebern ausländische Staaten zu verstehen, die Mitarbeiter in ihren Botschaften und Konsulaten beschäftigen. Auch über- und zwischenstaatliche Organisationen gehören zu den exterritorialen Arbeitgebern. Die Arbeitnehmer dieser Organisationen unterliegen in der Regel nicht der deutschen Gerichtsbarkeit und sind im Bereic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2025 ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Arbe... / 5.4 Keine Steuerfreiheit von Mitnahmeentschädigungen

Sog. "Mitnahmepauschalen" sind nicht mehr steuerfrei und zwar auch dann nicht, wenn sie an Staatsbedienstete gezahlt werden.[1] Die Steuerfreiheit von Mitnahmepauschalen war bis zum 31.12.2013 in den Verwaltungsanweisungen geregelt, nicht aber im Bundesreisekostengesetz. Die sog. Mitnahmepauschale führte für jede mitgenommene Person zu einer Erhöhung des Kilometersatzes. Kon...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mahlzeiten in der Entgeltab... / Zusammenfassung

Überblick Zum Arbeitslohn rechnet das Gesetz neben den Barbezügen Einnahmen, die dem Arbeitnehmer in Form von Sachbezügen zufließen. Gewährt ein Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten, liegt darin ein geldwerter Vorteil. Von diesem ist Lohnsteuer einzubehalten. Für die Bewertung ist dabei zu unterscheiden zwischen Mahlzeiten, die zur arbeitstägl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mahlzeiten in der Entgeltab... / 5.1.1 Höchstgrenze von 60 EUR pro Ereignis und Arbeitnehmer

Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob eine Abgabe aufwendiger Speisen und Getränke vorliegt, mit denen eine Belohnungsabsicht verfolgt wird. Auch bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes ist deshalb für die Steuerfreiheit erforderlich, dass der Wert der abgegebenen Speisen und Getränke pro Ereignis und Arbeitnehmer 60 EUR nicht überschreitet.[1] Praxis-Beispiel Ste...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Arbe... / 5.5 Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für andere Beförderungsmittel

Der Arbeitgeber kann bei einer vorübergehenden beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit die Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Bahn, Bus, Taxi, Schiff, Flugzeug einschließlich aller Zuschläge) lohnsteuerfrei übernehmen bzw. erstatten. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten nicht oder nur teilweise, kann der Arbeitnehmer seine eigenen Aufwendungen als Werbungsko...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 1.4 Schadensersatz wegen Diskriminierung

Wird ein Arbeitnehmer diskriminiert, hat er Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ob die Entschädigung steuerfrei bleibt oder steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt, richtet sich danach, welche Art von Schaden ausgeglichen wird. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 1.1 Steuerbefreiung

Steuerfrei sind Schadensersatzleistungen für Vermögensverluste (z. B. wenn Privateigentum des Arbeitnehmers im Betrieb beschädigt wird); für besondere Aufwendungen (z. B. Arzt- und Krankenhauskosten), die durch den Schadensersatzverpflichteten verursacht worden sind; für Schäden immaterieller Art (z. B. dauernde Gesundheitsschäden, Schmerzen); dies gilt auch für Entschädigungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Besteuerung der Versorgungsleistungen

Rn. 66 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Versorgungsleistungen aus Direktversicherungen und Pensionskassen führen stets zu sonstigen Einkünften iSd § 22 Nr 5 EStG; auch wenn sich der Umfang der Besteuerung ggf an den Grundsätzen des § 20 EStG orientiert (s § 22 Rn 650 ff (Mues)). Für die Besteuerung in der Leistungsphase, die entweder in Form von Rentenzahlungen oder in Form einer Kap...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Überstundenentgelt

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die besondere Vergütung von Überstunden gehört grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Als Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit kommt nach Maßgabe von § 3b EStG Steuerfreiheit in Betracht (> Lohnzuschläge Rz 8 ff). Zu Besonderheiten > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 27 f, > Lohnzuschläge Rz 17. Werden Über...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Handwerkskammer

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Handwerkskammer ist eine > Körperschaft des öffentlichen Rechts , die von der Regierung eines Landes zur Vertretung der Interessen des Handwerks durch Rechtsverordnung errichtet werden kann (vgl § 90 Handwerksordnung). Als KöR ist sie eine > Öffentliche Kasse und führt einen öffentlichen Haushalt iSd § 3 Nr 58 EStG (vgl BFH 265, 340 = BSt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / T. Voller Kapitalertragsteuerabzug trotz Teileinkünfteverfahren (§ 43 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die KapSt wird immer vom vollen KapErtr als Bemessungsgrundlage berechnet. Es spielt keine Rolle, ob nach § 3 Nr 40 Buchst d–f EStG iVm § 3 Nr 40 S 2 EStG 40 % oder nach § 8b Abs 1 KStG der volle Betrag bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleibt. Mit einer solchen Frage wäre der mit dem KapSt-Abzug beauftragte Entrichtungspflichtige im...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Entschließungsermessen (Haftungsausschluss wegen Unbilligkeit)

Rz. 105 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Im Rahmen des Entschließungsermessens prüft das FA, ob es überhaupt gegen den ArbG als Haftungsschuldner vorgehen kann. Das ist ausgeschlossen, wenn seine Inanspruchnahme unbillig ist, weil ein Haftungsbescheid dann von vornherein ermessensfehlerhaft wäre. Der ArbG haftet hier selbst dann nicht, wenn das FA die LSt beim ArbN zuvor erfolglos...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Netto-Einzelberechnung

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Erklärt der ArbG bei einer > Außenprüfung von vornherein, dass er den ArbN von jeglicher Steuernachforderung freistellen, also sämtliche bei der Nachversteuerung anfallenden Steuerabzugsbeträge übernehmen will, und ist diese Erklärung auch dem ArbN gegenüber verbindlich (> Nettolohn Rz 3), so kann für die Übernahme der Steuerabzugsbeträge vo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Flüchtlinge und Vertriebene

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zur Steuerfreiheit für Leistungen nach dem Flüchtlingshilfegesetz vgl § 3 Nr 7 EStG (> Steuerbefreiungen Rz 230). Zur > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung. Über Flüchtlingshilfe > Spenden. Wegen der Fluchtgelder > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Fluchthilfe. Zu Vermissten > Familienstand Rz 3/5. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fehlgeldentschädigung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Pauschale Fehlgeldentschädigungen (Mankogeld, Zählgeld), die einem > Arbeitnehmer im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, sind stpfl > Arbeitslohn, soweit (> Freibetrag Rz 1 aE) sie 16 EUR im Monat übersteigen (R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 4 LStR). Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Im Kassen- und Zähldienst beschäftigt sind solche ArbN, die mit der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausaufgabenhilfe

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Vergütungen für Personen, die Hausaufgabenhilfe leisten, unterliegen idR nicht dem LSt-Abzug. Es handelt sich nicht um > Arbeitslohn, sondern um > Einnahmen aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG; > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 12), ggf um Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 26 EStG kann bei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Französische Republik (Hauptstadt: Paris, Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westeuropa, zu dem auch die überseeischen Départements > Guadeloupe, > Guayana, > Martinique, > Réunion und > Mayotte gehören. Frankreich grenzt im Norden an > Belgien und > Luxemburg, im Osten an Deutschland, die > Schweiz und > Italien, im Süden an > Mo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Feuerwehr

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst im > Ehrenamt, soweit Kräfte nicht hauptberuflich beschäftigt werden. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen entfällt für den ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr die Pflicht zur Arbeitsleistung. Der ArbG zahlt regelmäßig für di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Leistungen des ArbG, die der beruflichen Fortbildung seiner ArbN dienen, führen regelmäßig nicht zu stpfl > Arbeitslohn. Zum Grundsätzlichen > Bildungsaufwendungen Rz 71 ff. Dazu gehören besonders die bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen iSd > R 19.7 LStR an Dritte geleisteten Aufwendungen des ArbG für die eigentliche Unterrichtung (zB Le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.3 Steuerbarkeit und Steuerfreiheit der Mitunternehmer

Rz. 137 Für die Frage, ob eine gewerblich tätige Personengesellschaft Organträger sein kann, kommt es nur auf die Verhältnisse der Personengesellschaft an; die Ebene der Gesellschafter wird seit Vz 2003 grundsätzlich nicht mehr einbezogen. In der Regel werden die Gesellschafter einer inl. Personengesellschaft auch im Inland steuerpflichtig sein, und zwar entweder unbeschränk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.4 Nicht steuerbefreite Körperschaft

Rz. 105 Eine Körperschaft kann nur Organträger sein, wenn sie nicht nach § 5 Abs. 1 KStG oder anderen Vorschriften subjektiv von der KSt befreit ist. Als Steuerbefreiungen außerhalb des § 5 KStG kommen § 30 Abs. 1 InvStG für Spezial-Investmentfonds, die von der Transparenzoption Gebrauch gemacht haben, und § 16 Abs. 1 REITG für REITs in Betracht.[1] Das Gesetz stellt nur auf...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Telefon- und Internetkosten / 4 Übernahme der Telefonkosten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber

Übernimmt der Unternehmer für seine Arbeitnehmer Telefonkosten, muss er wie folgt unterscheiden: Darf der Arbeitnehmer die Telekommunikationseinrichtungen seines Arbeitgebers kostenlos auch privat nutzen, ist der geldwerte Vorteil gem. § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei.steuerfrei.[1] Erstattet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Aufwendungen für betriebliche Gespräche, die dieser von...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Telefon- und Internetkosten / 9 Umsatzsteuer für die private Internetnutzung

Selbstständige und Unternehmer zahlen Umsatzsteuer für die private Nutzung von Telefon, Handy und Internet. Soweit Arbeitnehmer das Internet kostenlos für private Zwecke nutzen, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der lohnsteuerfrei ist. Diese Steuerfreiheit bezieht sich auf die Nutzung der Geräte und auf die laufenden Kosten und Gebühren. Eine entsprechende Befreiu...mehr