Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Allgemein

Rn. 83 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In s Rn 81 und 81a wurden die Sondervergütungen der PersGes an Gesellschafter aufgezeigt, die sachlich und zeitlich nicht vom Wortlaut des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG erfasst werden (vorgesellschaftliche Leistungen, Ehegatten-Arbeitsverhältnisse). Im Übrigen ist ohne weitere Differenzierung – zwecks Gleichstellung von Einzel- und Mitunterne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 47. Gesetz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und zur Einschränkung von steuerlichen Vorteilen (StEntlG 1984) vom 22.12.1983, BStBl I 84, 14

Rn. 55 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch das StEntlG wird das EStG in zahlreichen Punkten geändert und ergänzt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Spätere Nutzungsänderungen

Rn. 106 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird eine neu errichtete Betriebsleiter o Altenteilerwohnung, bei der der Entnahmegewinn für den Grund u Boden gem § 52 Abs 15 S 10 EStG aF bzw § 13 Abs 5 EStG von Amts wegen steuerfrei gestellt worden ist, anschließend veräußert o in der Nutzung geändert (in die Altenteilerwohnung zieht zB ein Kind des Betriebsinhabers ein), berührt dies g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 101. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, vom 29.10.1997, BGBl I 97, 2590

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat dieses Gesetz in einer Sondersitzung am 05.08.97 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 05.09.97 zugestimmt. Es bedarf noch einer bereits auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung. Die Ergänzungen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuß gelten weitgehend bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden bzw – in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Umfang u Zeitpunkt der Steuerbefreiung

Rn. 100 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Für den Umfang des steuerfrei ausscheidenden Grund u Bodens gelten die gleichen Grundsätze wie bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs 15 S 1–9 EStG aF o jetzt § 13 Abs 4 EStG (BMF v 04.06.1997, BStBl I 1997, 630 Rz 6 u BMF v 02.04.2004, BStBl I 2004, 442). Diese Auslegung der FinVerw erscheint nicht zwingend, weil § 13 Abs 4 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 134. Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (sog HARTZ II), BGBl I 2002, 4621

Rn. 154 Stand: EL 55 – ET: 02/2003 Hinweis: Das erste G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, BGBl I 2002, 4607, änderte das SGB und betraf die Einführung von Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III. Der Bundesrat hat in einer Sitzung am 20.12.2002 dem zweiten G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zugestimmt, das im Weiteren folgende Änderungen enthält: §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Freiberufliche Tätigkeit und Betriebsaufspaltung, DStZ 2018, 472; Korn, Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Mandantenstamms, BeSt 2018 Nr 3, 25; Sanden, Zur bilanziellen Einordnung von Kundenstämmen – Geschäftswertbildender Faktor, immaterielles WG oder persönliche Eigenschaft?, DB 2022, 2945. Rn. 351 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Immaterielle WG (zB Pat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / I. Abfindung/Entschädigung

Rz. 1 Nach früherer Rechtslage (§ 3 Nr. 9 EStG a.F.) waren "Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses" unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Höhe (zuletzt 7.200 bis 11.000 EUR) steuerfrei. Obwohl der Freibetrag schon zum Jahreswechsel 2005/2006 abgeschafft wurde, kursiert gelegentlich immer noch das Gerücht, dass Abfindungen steuerfrei gezahl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / Zusammenfassung

Begriff Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich eines Schadens, den jemand durch den Eingriff eines anderen an seinen Rechtsgütern erlitten hat. Sinn und Zweck des Schadensersatzes ist der Ausgleich entstandener Schäden. Ein Strafschadensersatz ist dem deutschen Recht weitgehend fremd, auch wenn einzelne Regelungen – z. B. als Entschädigungsanspruch im Allgemeinen Gl...mehr

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Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.11 Nummer 18: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören Zuschüsse (Barlohn) des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (sofern nicht steuerfrei), mit dem Kraftfahrzeug oder einem anderen Verkehrsmittel (z. B. Motorrad, Fahrrad). Entsprechendes gilt regelmäßig auch für Sachbezüge. Hierzu zählt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 1.1 Steuerbefreiung

Steuerfrei sind Schadensersatzleistungen für Vermögensverluste (z. B. wenn Privateigentum des Arbeitnehmers im Betrieb beschädigt wird); für besondere Aufwendungen (z. B. Arzt- und Krankenhauskosten), die durch den Schadensersatzverpflichteten verursacht worden sind; für Schäden immaterieller Art (z. B. dauernde Gesundheitsschäden, Schmerzen); dies gilt auch für Entschädigungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jubiläumszuwendung / 1 Steuerpflichtige oder steuerfreie Zuwendung?

Zahlungen aufgrund eines Firmen- oder Dienst-/Arbeitnehmerjubiläums und damit verbundene Jubiläumsgeschenke sind steuerpflichtig. Damit gehören auch die Aufwendungen des Arbeitgebers zur Ausrichtung einer Jubiläumsfeier (Arbeitnehmer- oder Firmenjubiläum) grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn der teilnehmenden (begünstigten) Arbeitnehmer. Allerdings bestehen steuerl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufmerksamkeiten / 3 Sachzuwendungen an Dritte

Die Steuerfreiheit von Aufmerksamkeiten bis zu einem Betrag von 60 EUR brutto anlässlich eines persönlichen Ereignisses gilt auch für Sachzuwendungen an Dritte.[1] Praxis-Beispiel 60-EUR-Freigrenze und Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen an Dritte Unternehmer A wendet für die Geschenke an seine Geschäftsfreunde die Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen mit 30 %...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 1.4 Schadensersatz wegen Diskriminierung

Wird ein Arbeitnehmer diskriminiert, hat er Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ob die Entschädigung steuerfrei bleibt oder steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt, richtet sich danach, welche Art von Schaden ausgeglichen wird. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2.12 Steuerfreier Arbeitslohn

Im Lohnkonto müssen sämtliche steuerfreien Bezüge des Arbeitnehmers getrennt von der laufenden Entgeltzahlung notiert werden. Beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Einzelfälle: Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und andere steuerfreie Auslösungen, auch anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, Umzugskostenentschädigungen, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur fre...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 5.1 Privatnutzung von Computer, Tablet und Handy

Steuerfrei bleiben die Vorteile aus der privaten Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte sowie deren Zubehör. Ebenso die geldwerten Vorteile aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen.[...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / Zusammenfassung

Überblick Vergütungsoptimierungsmodelle haben das Ziel, steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn in steuerfreie oder pauschal besteuerte Vergütungsbestandteile umzuwandeln, um eine höhere Nettoauszahlung zu erreichen. Durch die optimale Gestaltung können Arbeitgeber so ihre Mitarbeiter für ihre guten Leistungen belohnen, sie erhöhen die Mitarbeitermotivation und binden Fa...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.1 Steuerfreie Jobtickets

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt gezahlt werden, sind steuerfrei....mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 1.3 Verletztengeld

Erleidet der Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung einen Arbeitsunfall, erhält er nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Verletztengeld zulasten der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Berechnungsgrundsätze sind mit der der Krankengeldberechnung identisch. Insoweit sind die Auswirkungen vergleichbar. Eine Vergütungsoptimierung führt auch bei Bezug von Verletztengeld zu ein...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 2.2.1 Lohnsteuerrechtliche Voraussetzungen

Gehaltsumwandlungen (Lohnoptimierungsmodelle) führen nur dann zu geringeren Steuer- und ggf. Beitragsbelastungen, wenn die Steuerfreiheit oder Lohnsteuerpauschalierung der umgewandelten Vergütungsbestandteile nicht daran geknüpft ist, dass sie zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn erbracht werden. Insbesondere Rückfallklauseln sind in diesen Fällen schädlich. Nach langjähri...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.5 Steuerfreie Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, bleiben steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für "normale" Fahrräder. Ist ein Elektrofahrrad jedoch verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen (Elektrofahrräder, deren Motor auch ...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.3 Personalrabatte bis 1.080 EUR

Personalrabatte, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgrund ihres Dienstverhältnisses bei der Überlassung von Waren, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen seiner eigenen Produktpalette gewährt, sind bis 1.080 EUR im Kalenderjahr kein geldwerter Vorteil, also nicht steuer- und abgabenpflichtig.[1] Außerdem wird ein Wertabschlag von 4 % gewährt. Dies gilt für die So...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.5 Überlassung eines Fahrrads/E-Bikes

Überlässt der Arbeitgeber Mitarbeitern ein betriebliches (E-)Fahrrad zur privaten Nutzung im Rahmen einer Entgeltumwandlung, wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung 1 % eines auf volle 100 EUR abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2.2 Ausgaben

Rz. 477 Nach der seit dem 1.7.2004 gültigen Fassung des § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG sollen die Ausgaben, die bei der Ausführung dieser Umsätze entstanden sind, die Besteuerungsgrundlage der als entgeltlich geltenden sonstigen Leistungen bestimmen. Der Begriff der Ausgaben ist allerdings genauso interpretationsbedürftig, wie das der bis zum 30.6.2004 maßgebliche Begriff der "...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.10.2 Auslagerung aus USt-Lager (§ 10 Abs. 1 S. 4 UStG)

Rz. 336a Durch das StÄndG 2003[1] ist das sog. Umsatzsteuerlager eingeführt worden. Als Folgeregelung zu § 4 Nr. 4a UStG ist in § 10 Abs. 1 UStG ein neuer S. 4[2] eingefügt worden. Dieser stellt klar, dass bei einer Auslagerung aus dem USt-Lager nach § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG und dem damit verbundenen Entfallen der Steuerfreiheit die Bemessungsgrundlage sowohl die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.5 Zusammengefasstes Entgelt für mehrere Leistungen

Rz. 27 Eine Mehrzahl von Leistungen, die trotz des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Leistung jeweils selbstständig sind oder kraft Gesetzes als Einheit zu betrachten sind[1] und auch nicht im Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung stehen, wird bisweilen durch ein zusammengefasstes Entgelt angeboten. Diese Zusammenfassung des Entgelts kann – trotz § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2.5 Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 487 In die Besteuerungsgrundlage können bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG nur die Ausgaben einbezogen werden, für die der Unternehmer auch den Vorsteuerabzug hatte. Ausgaben, für die er keinen Vorsteuerabzug vornehmen konnte, scheiden in diesem Fall aus der Bemessungsgrundlage aus. Unbeachtlich ist hierbei, aus welchem Grund der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3.2 Rechtsentwicklung im Einzelnen

Rz. 463 Der EuGH hatte auf Vorlage des FG München[1] entschieden, dass Art. 6 Abs. 2 S. 1 Buchst. a der 6. EG-Richtlinie [2] ausschließt, die Abschreibungen eines Betriebsgegenstands als Verwendungseigenverbrauch zu besteuern, wenn der Gegenstand wegen Erwerbs von einem Nichtsteuerpflichtigen (Nichtunternehmer) nicht zum Abzug der USt berechtigt habe.[3] Der Ausschluss von de...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.1 Ausgangswert im Allgemeinen

Rz. 341 Nach § 202 Abs. 1 S. 1 BewG ist zur Ermittlung des Betriebsergebnisses von dem Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auszugehen. Die früher in R 99 Abs. 1 S. 4 ErbStR 2003 vorgesehene Anknüpfung an das zu versteuernde Einkommen i. S. d. §§ 7 und 8 KStG kommt nach neuem Recht nicht mehr in Betracht, weil Einzelunternehmen und Personengesellschaften anders als Kapitalge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.11.3 Einzelfälle zur Abgrenzung durchlaufender Posten

Rz. 349 Abgaben, Steuern: Bei den Abgaben (Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben) und Steuern ist in erster Linie maßgebend, wer der Zahlungsverpflichtete ist. Handelt es sich bei ihnen um solche des Unternehmers für seinen Betrieb, die er auf seine Abnehmer abwälzt (z. B. Verbrauchsteuern, GrundSt), sind diese keine durchlaufenden Posten.[1] Vereinnahmt und bezahlt der Un...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 2.1 Steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen [1] wird von bisher 1.440 EUR ab 2024 auf 2.000 EUR erhöht. Ursprünglich war eine deutlich größere Anhebung geplant. Der Freibetrag gilt weiterhin nur unter den Voraussetzungen, dass es sich bei der Mitarbeiterbeteiligung um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, die grundsätzlich allen Mitarbeitern des Unternehme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1 Steuerfreiheit von Entgeltersatzleistungen

Durch die Vorschrift des § 3 Nrn. 1 und 2 EStG sind Entgeltersatzleistungen von der Besteuerung freigestellt, z. B. Arbeitslosengeld, Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II [1], (Saison-)Kurzarbeitergeld, Qualifizierungsgeld, Krankengeld, Insolvenzgeld und Mutterschaftsgeld. Derartige Leistungen werden regelmäßig nach den Bestimmungen des SGB III gezahlt. Sie treten an die Stelle ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerrechtliche Folgen... / 1.1.2.2 Steuerfreiheit des Sachbezugs

Für die Feststellung, ob die Leistung des Arbeitgebers im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze steuerfrei ist, sind jedoch alle dem Arbeitnehmer in einem Kalendermonat gewährten und nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewertenden Vorteile zusammenzurechnen.[1] Demzufolge ist die Gewährung von Unfallversicherungsschutz durch den Arbeitgeber nur steuerfrei, wenn dem Arbeitnehmer der Sachbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gruppenunfallversicherung / 1.1 Feststellung der Steuerfreiheit

Wichtig Anwendung der Sachbezugsfreigrenze Die Gewährung von Unfallversicherungsschutz stellt einen Sachbezug dar, soweit bei Abschluss einer freiwilligen Unfallversicherung durch den Arbeitgeber der Arbeitnehmer den Versicherungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen kann.[1] Die Sachbezugsfreigrenze ist demnach anzuwenden. Nach Ansicht der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2 Kriterien für Steuerfreiheit

Ist der Begriff der Betriebsveranstaltung erfüllt, ist die Lohnsteuerfreiheit der vom Arbeitgeber gewährten Zuwendung anlässlich einer solchen Veranstaltung an 3 Kriterien geknüpft. Die Kosten einer Betriebsveranstaltung führen danach beim Arbeitnehmer nicht zum Lohnzufluss, soweit die Teilnahme allen Arbeitnehmern offensteht, nicht mehr als 2 begünstigte Veranstaltungen pro J...mehr

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Vermietungsleistungen und d... / 2.3 Lösung

R wird durch die Vermietung zum Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht (wirtschaftliche) Umsätze ausführt.[1] Selbst wenn R nicht schon vorher Unternehmereigenschaft aufgrund anderer wirtschaftlicher Aktivitäten inne hatte, wird er spätestens mit dem Erwerb des Mietobjekts zum Unternehmer. Bei dem Erwerb des Hauses ist davon auszugehen,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Arbeitgeber können mit ihren bisher voll beschäftigten Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren. Steuerfrei nach § 3 Nr. 28 EStG sind die Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitarbeitsentgelt[1] Beträge zur Rentenversicherung[2] sowie Arbeitgeberzuschüsse der BfA.[3] Der Aufstockungsbetrag[4] beträgt auch 20 %, soweit der Arbei...mehr

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Vermietungsleistungen und d... / 1 Problematik

Vermietet ein Unternehmer Räume an einen anderen Unternehmer, liegt – soweit die Vermietung im Inland ausgeführt wird – ein steuerbarer Umsatz vor, der dort ausgeführt wird, wo das Grundstück belegen ist.[1] Die Vermietung ist aber grundsätzlich steuerfrei nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG. Es ergeben sich für den leistenden Unternehmer nun zwei Möglichkeiten: Der Vermieter kann...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2023 / 2.7.1 Steuerfreie Leistungen mit Vorsteuerabzug

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeile 18 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 und 2 UStG an Abnehmer mit gültiger USt-IdNr. sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 18 anzugeben.[1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigte Beamte und Pen... / 1.3.2 Steuerbefreiungen

Trotz der grundsätzlichen Steuerpflicht der Beamtenbezüge ist eine Reihe von Steuerbefreiungen des § 3 EStG zu beachten. Mit ihnen sollen die Steuerfreistellungen im und aufgrund des privaten Dienstes z. T. nachgebildet werden, z. B. durch Steuerfreiheit von Beihilfeleistungen im Krankheitsfall. Oder es soll eine Zurechnung als Arbeitslohn verhindert werden, z. B. bei Verpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalbesteuerung von Sac... / 1 Zugehörigkeit zum Arbeitsentgelt

Der weit gefasste Arbeitsentgeltbegriff[1] hat zur Folge, dass bei jeglichen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer grundsätzlich von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt[2] zur Sozialversicherung auszugehen ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass Sachzuwendungen, die Nichtarbeitnehmern (z. B. Kunden, Geschäftspartnern etc.) gewährt werden, kein beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2.1 Offene Teilnahme an der Betriebsveranstaltung

2.1.1 Begrenzter Teilnehmerkreis kann schädlich sein Die Anwendung des Freibetrags setzt voraus, dass die Möglichkeit der Teilnahme seitens der Firma allen Betriebsangehörigen angeboten wird. Für die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung muss die Teilnahme allen Arbeitnehmern offenstehen; der Teilnehmerkreis darf sich nicht als Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen darstelle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2.1.2 Begünstigte Veranstaltungen trotz begrenztem Teilnehmerkreis

Auch bei einer Begrenzung des Teilnehmerkreises kann eine in Höhe des Freibetrags begünstigte Betriebsveranstaltung vorliegen, wenn diese sich aus einer horizontalen Auswahl der Mitarbeiter ergibt. Keine Bevorzugung einer bestimmten Arbeitnehmergruppe stellt die aus einer der "horizontalen Beteiligung" resultierende Begrenzung auf bestimmte Unternehmenseinheiten dar. Eine Be...mehr