Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 101. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, vom 29.10.1997, BGBl I 97, 2590

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat dieses Gesetz in einer Sondersitzung am 05.08.97 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 05.09.97 zugestimmt. Es bedarf noch einer bereits auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung. Die Ergänzungen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuß gelten weitgehend bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden bzw – in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Am 16.10.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) veröffentlicht.[1] Mit dem Gesetz beabsichtigt die Bundesregierung, durch steuerliche Anreize das Erwerbspotential älterer Menschen besser auszuschöpfen. Für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, soll ab dem 1....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 3.3.2 Auswirkung in der Steuerbilanz

Wie in der Handelsbilanz ist die Verbindlichkeit im Zeitpunkt des Verzichts in der Steuerbilanz erfolgswirksam auszubuchen. Um eine Besteuerung zu vermeiden, besteht die Möglichkeit eines Antrags auf Steuerfreiheit nach § 3a EStG bzw. § 7b GewStG. Diese gesetzlichen Regelungen haben den Sanierungserlass des BMF abgelöst. Voraussetzungen sind unter anderem die Sanierungsbedür...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.3 Steuerbarkeit und Steuerfreiheit der Mitunternehmer

Rz. 137 Für die Frage, ob eine gewerblich tätige Personengesellschaft Organträger sein kann, kommt es nur auf die Verhältnisse der Personengesellschaft an; die Ebene der Gesellschafter wird seit Vz 2003 grundsätzlich nicht mehr einbezogen. In der Regel werden die Gesellschafter einer inl. Personengesellschaft auch im Inland steuerpflichtig sein, und zwar entweder unbeschränk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.4 Nicht steuerbefreite Körperschaft

Rz. 105 Eine Körperschaft kann nur Organträger sein, wenn sie nicht nach § 5 Abs. 1 KStG oder anderen Vorschriften subjektiv von der KSt befreit ist. Als Steuerbefreiungen außerhalb des § 5 KStG kommen § 30 Abs. 1 InvStG für Spezial-Investmentfonds, die von der Transparenzoption Gebrauch gemacht haben, und § 16 Abs. 1 REITG für REITs in Betracht.[1] Das Gesetz stellt nur auf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.7 Zurechnung steuerfreier Vermögensmehrungen der Organgesellschaft

Rz. 655 Dem Organträger werden nur die stpfl. Einkommen der Organgesellschaften bzw. diejenigen Einkommensteile, die wegen einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung der Bruttobesteuerung unterliegen, zugerechnet. Vermögensmehrungen der Organgesellschaft, die nicht stpfl. sind und für die nicht die Bruttobesteuerung gilt, sind darin nicht enthalten. Dies ist sachlich richtig...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.3 Beitragsrechtliche Bewertung pauschal besteuerter Bezüge

Unter bestimmten Voraussetzungen sind folgende Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen: Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 40 Abs. 2 EStG oder § 40b EStG erheben und die Lohnsteuer wird nicht im Regelbesteuerungsverfahren erhoben. Zu diesen Einnahmen, Beiträgen und Zuwendungen zäh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlage

Rz. 631 Schüttet die Organgesellschaft Gewinne verdeckt an den Organträger aus, handelt es sich um eine "verdeckte Gewinnabführung".[1] Sie ist ebenso zu behandeln wie andere Gewinnabführungen. Das bedeutet, dass die verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Organträger nicht unter § 8b Abs. 1 KStG fällt, sondern als Einkommensbestandteil in vollem Umfang steuerpflichtig ist.[2] ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.1 Was gehört zum Arbeitslohn?

Arbeitslohn liegt vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1] Zum Arbeitslohn gehören demnach Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.[2] Zum Arbeitslohn gehören auch[3] Einnahmen im Hinblick auf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.2 Feststellung des Einkommens und damit zusammenhängender Besteuerungsgrundlagen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 926 Gesondert festgestellt werden das dem Organträger zuzurechnende Einkommen und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen. Der Feststellungsbescheid enthält damit keine ausdrückliche Feststellung, dass ein steuerlich anzuerkennendes Organschaftsverhältnis vorliegt. Allerdings beruht die verfahrensrechtliche Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 764 Für Wirtschaftsjahre der Organgesellschaft, die ab 1.1.2004 enden, also deren Ergebnisse steuerlich im Vz 2004 oder später zu erfassen sind, sind Mehrabführungen, die Folgewirkungen aus der vororganschaftlichen Zeit sind, nach dem durch Gesetz v. 9.12.2004[1] in § 14 KStG eingefügten Abs. 3 als (fiktive) Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger z...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.1 Rechtsform der Organgesellschaft (Grundlagen)

Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss die Organgesellschaft eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Die "Europäische Gesellschaft" wurde durch Gesetz v. 7.12.2006[1] in diese Aufzählung eingefügt. Dieser Begriff ist insoweit mehrdeutig, als auch die SCE eine Europäische Gesellschaft ist, als Genossenschaft aber nicht Organgesellschaft sein kann. Aus der Verw...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 4. Arbeitnehmer/Lohnsteuer

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / III. Abgrenzung: Gewerbliche Einkünfte und Steuerbefreiungsregelung

Betreibt ein Steuerpflichtiger eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie mit der Absicht, damit Gewinn zu erzielen, dann sind die Einnahmen aus der Einspeisung des Stromes in das Netz grundsätzlich als gewerbliche Einkünfte gem. § 15 Abs. 1, Abs. 2 EStG zu qualifizieren.[3] Nach Ansicht der OFD Niedersachen [4] erzielen Steuerpflichtige aus dem Betrieb von Photovol...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.2 Nichtsteuerbare Zuwendungen

Wesentlich schwieriger als die Lohnsteuerfreiheit aufgrund ausdrücklicher Regelung ist die Bestimmung der zweiten Fallgruppe: die nicht steuerbaren Zuwendungen. Hierunter sind Leistungen des Arbeitgebers zu verstehen, denen es am Entlohnungscharakter fehlt und die deshalb nicht als Arbeitslohn gelten. Diese nichtsteuerbaren Zuwendungen teilen sich in 3 Gruppen: Leistungen in ...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 1. Personengesellschaft/Organschaft/Umwandlung/§ 17 EStG

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Vermittlungsleistung / 3 Steuerbefreiungen bei Vermittlungsleistungen

Führt der Vermittler im Inland eine steuerbare Vermittlungsleistung aus, muss er prüfen, ob diese Leistung steuerfrei sein kann. Steuerbefreiungen können sich dabei insbesondere bei der Vermittlung drittlandsgrenzüberschreitender Leistungen oder bestimmter Finanzdienstleistungen ergeben. Steuerbefreiungen für Vermittlungsleistungen im drittlandsgrenzüberschreitenden Bereich k...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.1 Rabattgewährung von Dritten

Personal- oder Belegschaftsrabatte gehören auch zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn nicht nur der Arbeitgeber, sondern Dritte an der Rabattgewährung beteiligt sind. Es handelt sich dabei um Preisvorteile, die nicht direkt vom Arbeitgeber, sondern von dritter Seite dem Arbeitnehmer eingeräumt werden. Dies können Rabatte im Rahmen von Großkundenabkommen sein, aber auch Ein...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.2.2 Leistungen im eigenbetrieblichen Interesse

Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers rechnen zu den nicht steuerbaren Zuwendungen, für die weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Sie werden auch als betriebliche Sozialleistungen bezeichnet. Steuerfrei sind hiernach Vorteile, die im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes stehen, etwa Dusch- und Sozialräu...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.1.3 Nachweisverpflichtung des leistenden Unternehmers

Der leistende Unternehmer ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerbefreiung nachzuweisen. Dieser Nachweis ist an keine bestimmte Form gebunden. Ständig wiederholte Bestätigungen des Mieters sind nicht erforderlich, die Finanzverwaltung[1] geht jedoch davon aus, dass in Einzelfällen eine jährliche Bestätigung des Mieters ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einschränkungen bei der Opt... / 2.1.1 Vorsteuerabzugsberechtigung bei dem Leistungsempfänger

Wurde mit dem Bau eines Gebäudes ab dem 11.11.1993 begonnen oder das Gebäude erst ab dem 1.1.1998 fertiggestellt, kann eine Option bei der Nutzungsüberlassung von Grundstücken nur nach der einschränkenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 UStG in der aktuellen Fassung erfolgen. Eine Option auf die Steuerpflicht ist nur dann möglich, wenn der Mieter bezüglich der ihm gegenüber ausgef...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 4 Reisekostenabrechnung

Häufig erfolgt die Reisekostenabrechnung in den Firmen nicht durch die Entgeltabrechnung, sondern durch eine separate Reisekostenabrechnungsstelle. Dieses Verfahren bedarf allerdings einer ausdrücklichen Genehmigung durch das Betriebsstättenfinanzamt; dieses muss die gesonderte Aufzeichnung der steuerfreien Reisekostenerstattungen außerhalb des Lohnkontos zugelassen haben.[1...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 1 Allgemeine Voraussetzungen für die Option

Grundsätzlich kann ein Unternehmer nach § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerfreiheit bestimmter steuerfreier Umsätze verzichten, wenn er die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt.[1] Bei der Nutzungsüberlassung im Zusammenhang mit einem Grundstück treten aber neben diese allgemeinen Anforderungen noch weitere Voraussetzungen, die in § 9 Abs. 2 UStG geregelt...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.2.3 Gestaltungsüberlegungen

Für den leistenden Unternehmer stellt sich bei den Objekten, bei denen der Bau vor dem 11.11.1993 begann und die auch vor dem 1.1.1998 fertiggestellt wurden, die Frage, ob eine Option bei der Vermietung sinnvoll ist. Dabei müssen jeweils die Besonderheiten des Einzelfalls beachtet werden, es lassen sich jedoch folgende allgemeine Grundsätze feststellen: Prüfung der Vorteilhaf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Betroffene Grundstücksumsätze

Rz. 53 § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG gilt nur für stpfl. Grundstücksumsätze, die unter das GrEStG fallen. Zu den Umsätzen, die unter das GrEStG fallen (grunderwerbsteuerbare Umsätze), gehören insbes. die Umsätze von unbebauten und bebauten Grundstücken. Hierzu gehören aber auch[1] die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten gegen Einmalzahlung oder regelm...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.1.2 Bagatellgrenze bei vorsteuerabzugsschädlichen Umsätzen

Nach der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 2 UStG muss der Unternehmer die Räume ausschließlich für Umsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Finanzverwaltung hat allerdings im Rahmen einer Vereinfachungsregelung [1] festgelegt, dass der Mieter auch in geringfügigem Umfang (bis maximal 5 %) die Räume für Umsätze verwenden kann, die den Vorsteuerabzug ...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.4 Steuerfreiheit auch bei Barlohnumwandlung

Die Vorteile[1] müssen nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Daraus folgt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch die Herabsetzung von Barlohn zugunsten der Überlassung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten vereinbaren können.[2]mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 5 Steuerfreier Auslagenersatz bei nachgewiesener beruflicher Nutzung

Praxis-Tipp Steuerfreier Auslagenersatz für berufliche Internetrecherchen Barzuschüsse des Arbeitgebers für die nachgewiesene oder glaubhafte berufliche Internetnutzung des Arbeitnehmers mit eigenen oder ihm wirtschaftlich zuzurechnende Geräten können daneben steuerfrei als Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG geleistet werden. Beide Steuervergünstigungen – Pauschalbesteuerung...mehr

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Beamte / 4 Steuerfreie Bezüge

Neben der Steuerpflicht für die üblichen Dienstbezüge und Zulagen sind gesonderte Steuerbefreiungsvorschriften für bestimmte Leistungen des Dienstherrn an den Beamten zu beachten. Steuerfrei sind allgemein die Beihilfen in Krankheits-, Geburts- oder Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden[1]. Das anlässlic...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 3.1 Pauschalbesteuerungsmöglichkeit mit 25 %

Für den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil aus einer Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten kann der Arbeitgeber antelle der individuellen Besteuerung auch die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 % wählen. Diese gilt – anders als die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 45 EStG – jedoch nur für Vorteile aus der Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten und wenn diese zusätzlich...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / Zusammenfassung

Überblick Steuerlich muss unterschieden werden zwischen der Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte (inkl. System- und Anwendungsprogramme) durch den Arbeitnehmer und der Übertragung des Eigentums an entsprechenden Geräten sowie der Einrichtung eines arbeitnehmereigenen Internetzugangs durch den Arbeitgeber. Ebenfalls abzugrenzen sind Arb...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.2 Überlassung zur privaten Nutzung

Steuerfrei gestellt wird lediglich die Nutzungsüberlassung der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte an den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber (oder ggf. von einem Dritten aufgrund des Dienstverhältnisses) zu privaten Zwecken. Sobald die Geräte übereignet werden, greift die Steuerbefreiung nicht mehr.[1] Handelt es sich um betriebliche Geräte des Arbeitgebers, kommt es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Öffentliche Kassen / Lohnsteuer

Das Erfüllen der Voraussetzungen des Begriffs der "öffentlichen Kasse" ist im Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuerrecht bedeutsam für die Steuerfreiheit verschiedener Arbeitgeberleistungen, z. B. bei Aufwandsentschädigungen, Reisekostenvergütungen, Trennungsentschädigungen, Umzugskostenvergütungen sowie Unterstützungen wegen Hilfsbedürftigkeit und Beihilfen im Krankheitsfall.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.3 Zuführung von steuerfreiem Arbeitslohn zum Zeitwertkonto

Wird vor der Leistung von steuerlich begünstigtem Arbeitslohn bestimmt, dass ein steuerfreier Zuschlag auf dem Zeitwertkonto eingestellt und getrennt ausgewiesen wird, bleibt die Steuerfreiheit bei Auszahlung in der Freistellungsphase erhalten.[1] Dies gilt jedoch nur für den Zuschlag als solchen, nicht hingegen für eine darauf beruhende etwaige Verzinsung oder Wertsteigerun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Prämie / Zusammenfassung

Begriff Mit der Zahlung einer Prämie wird – ähnlich wie beim Akkordlohn – meist eine überdurchschnittliche Leistung vergütet. Der Anspruch auf Zahlung einer Prämie kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelarbeitsvertrag ergeben. Prämien aller Art, die einem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen, sind unabhängig von ihre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 2 Inhalt und Zweck

Rz. 2 Die GewSt knüpft nach § 6 GewStG an den Gewerbeertrag an. Er ist die einzige Bemessungsgrundlage der GewSt. § 7 S. 1 GewStG definiert den Gewerbeertrag als den nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnden Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewerbeertrag setzt sich so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf die Steuerfreiheit von Vermietungsumsätzen nach § 9 Abs. 2 UStG – Plädoyer für eine Reform (USTB 2025, Heft 11, S. 354)

StB Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland Der folgende Beitrag geht auf ein aktuelles Umsatzsteuerproblem für traditionell voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer, insbesondere Einzelhändler im Bereich Elektronik, ein. Die strenge Ausgestaltung des eigentlich zur Missbrauchsbekämpfung geschaffenen § 9 Abs. 2 UStG kann zu neutralitätswidrigen massiven Umsatzsteuerb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / 2. Einführendes Fallbeispiel mit Problemdarstellung

§ 9 Abs. 2 UStG sieht vor, dass ein Vermieter nur auf die Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung von Immobilien an einen anderen Unternehmer verzichten kann, soweit dieser die Mietsache ausschließlich für den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze verwendet. Die sich aus § 27 Abs. 2 UStG ergebende erleichterte Regelung für sog. Altbauten ist von abnehmender Relevanz.[...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / 4. Schlussbemerkung

Die aktuelle Ausgestaltung des § 9 Abs. 2 UStG führt zu neutralitätswidrigen Belastungen von Vermietungen an nicht voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer. Die weiterhin bestehende Verwaltungsmeinung, eine Teiloption sei nur im Wege gegenständlicher Zuordnung zulässig, verschärft das Problem. Der Gesetzgeber sollte daher eine quotale Option ermöglichen, die sich an de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / [Ohne Titel]

StB Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland Der folgende Beitrag geht auf ein aktuelles Umsatzsteuerproblem für traditionell voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer, insbesondere Einzelhändler im Bereich Elektronik, ein. Die strenge Ausgestaltung des eigentlich zur Missbrauchsbekämpfung geschaffenen § 9 Abs. 2 UStG kann zu neutralitätswidrigen massiven Umsatzsteuerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / 3. Erörterung der Problematik und Lösungsvorschlag

a) Entstehungsgeschichte Intention der Verhinderung von "Zwischenmietern": Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 UStG in ihrer heutigen Gestalt wurde zum 1.1.1994 eingeführt.[9] Ausweislich der Gesetzesbegründung sollten unerwünschte Gestaltungen in Form der sog. "Vorschaltmodelle" verhindert werden.[10] Bei diesen Modellen wurden sog. Zwischenvermieter eingesetzt, um bei Immobilien,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / 1. Vorbemerkung

Neue Geschäftsmodelle und eine geänderte Verwaltungsmeinung zu sog. Garantieverlängerungen führen dazu, dass insbesondere Handelsunternehmen zunehmend umsatzsteuerlichen Risiken ausgesetzt sind, die sich aus der Gestaltung des § 9 Abs. 2 UStG ergeben. Der folgende Beitrag geht auf die Problematik ein und setzt sich kritisch mit diesen Rechtsfolgen auseinander. Ausgehend von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / a) Entstehungsgeschichte

Intention der Verhinderung von "Zwischenmietern": Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 UStG in ihrer heutigen Gestalt wurde zum 1.1.1994 eingeführt.[9] Ausweislich der Gesetzesbegründung sollten unerwünschte Gestaltungen in Form der sog. "Vorschaltmodelle" verhindert werden.[10] Bei diesen Modellen wurden sog. Zwischenvermieter eingesetzt, um bei Immobilien, die von nicht zum Vorst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / b) Unionsrechtlicher Rahmen und Rechtslage in anderen Staaten

Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l) MwStSystRL ist die Vermietung von Immobilien grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Art. 137 Abs. 1 Buchst. d) MwStSystRL gestattet den Mitgliedstaaten, für die Vermietung auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten. Dabei dürfen sie die Bedingungen festlegen.[12] Der EuGH konnte bereits klären, dass Mitgliedstaaten sehr umfassende Rechte haben, die E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / e) Vergleich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung selbstgenutzter betrieblicher Immobilien

Besonders erschreckend ist die Ungleichbehandlung selbstgenutzter und angemieteter Immobilien in Hinblick auf das Vorsteuerabzugsrecht aus den Investitions- und laufenden Aufwendungen für das Objekt. Erwirbt oder errichtet der Unternehmer ein Gebäude selbst, so kommt es nur im präzisen Umfang der vorsteuerschädlichen Verwendung zur Versagung des Vorsteuerabzugsrechts. § 15 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / d) Unbrauchbare gegenständliche Teiloption

Grundsätzlich ist es zulässig, dass nach deutschem Recht der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur anteilig erklärt wird, d.h. es ist möglich, einen einheitlichen Mietvertrag teilweise als steuerpflichtig und teilweise als steuerfrei zu behandeln. Allerdings verlangt die Finanzverwaltung, eine Abgrenzung der Teilflächen nach baulichen Merkmalen wie etwa nach den Räumen eines ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / c) Verfehlte sog. "Bagatellgrenze"

Ungewollte Nachteile: Es zeigte sich bereits sehr schnell, dass § 9 Abs. 2 UStG zu ungewollten umsatzsteuerlichen Nachteilen führen konnte. Der unglückliche Wortlaut, der eine Ausschließlichkeit der Nutzung forderte, bedeutete und bedeutet, dass bereits ein einziger vorsteuerschädlicher Umsatz die Option unmöglich gemacht hätte. Wenn beispielsweise ein Juwelier einen einzige...mehr