Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.3 Steuerfreies bzw. pauschal besteuertes Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts sind steuerfreie und teilweise auch pauschal besteuerte Bezüge nicht zu berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, dass auch bei höherem Arbeitsentgelt als monatlich 538 EUR aufgrund der Geringfügigkeit der Beschäftigung Versicherungsfreiheit besteht, wenn der 538 EUR übersteigende Betrag entweder steuerfrei ist oder aber pauschal besteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Übersicht der Regelung

Rz. 25 § 18a UStG stellt schon für sich allein gesehen eine Gesetzesvorschrift von beachtlichem Umfang dar; seit der Fassung zum 1.7.2010 beinhaltet die Vorschrift zwölf z. T. sehr lange Absätze; die Druckfassung umfasst daher einige Seiten. Berücksichtigt man zusätzlich, dass auch die Art. 262 bis 272 MwStSystRL, die Abschn. 18a.1 bis 18a.5 UStAE zu beachten sind, dann hand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Die Berichtigung von Zusammenfassenden Meldungen (§ 18a Abs. 10 UStG)

Rz. 148 Gemäß § 18a Abs. 10 UStG ist ein Unternehmer dazu verpflichtet, eine von ihm abgegebene ZM innerhalb von einem Monat zu berichtigen, wenn er nachträglich erkennt, dass diese Meldung unrichtig oder unvollständig war. Diese Verpflichtung zur Berichtigung ist unbedingt von einer bloßen Änderung der Bemessungsgrundlage zu unterscheiden, bei der sich nachträglich etwa der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Vorbemerkung

Rz. 156 Die Nichtbeachtung der in § 18a UStG festgelegten Pflichten kann einerseits durch die Finanzbehörde mit den Zwangsmitteln der AO (Rz. 157f.) erzwungen werden, andererseits stellt eine Verletzung bestimmter Pflichten des § 18a UStG auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Zweck findet sich in § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG ein eigener Bußgeldtatbestand. Derartiger bußgeldr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Der innergemeinschaftliche Informationsaustausch nach der EU-Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 179 Allgemein ist zunächst festzuhalten, dass es bei dem innergemeinschaftlichen Informationsaustausch und generell bei der Zusammenarbeit der Finanzbehörden um eine besondere Ausprägung der Amtshilfe für die Zwecke der grenzüberschreitenden Umsatzbesteuerung geht. Diese "Amtshilfe" kann zwar grundsätzlich auch in Strafverfahren in Anspruch genommen werden, dabei stehen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18a UStG beinhaltet eine auf bestimmte innergemeinschaftliche Leistungen (also Lieferungen und sonstige Leistungen) beschränkte besondere Erklärungspflicht für die diese Leistungen ausführenden Unternehmer. Die Regelung erweitert die (umfangreichen) Erklärungspflichten des § 18 UStG um die Abgabe einer weiteren "Steuererklärung", der Zusammenfassen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 16 Durch die Schaffung des umsatzsteuerrechtlichen Europäischen Binnenmarkts seit dem 1.1.1993 bedurfte es zwangsläufig einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen Informationsaustausches. Die umsatzsteuerliche Kontrolle der grenzüberschreitenden Leistungen war aufgrund der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 2.2 Voraussetzung für die Steuerfreiheit

Voraussetzung war, dass der steuerfreie Pflegebonus infolge der Corona-Krise im begünstigten Zeitraum vom 18.11.2021 bis 31.12.2022, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und an Arbeitnehmer in bestimmten Einrichtungen für besondere Leistungen während der Corona-Krise ausgezahlt wurde. Praxis-Beispiel Auszahlung des steuerfreien Pflegebonus Ein Arbeitnehmer arbeitete in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.2 Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Voraussetzung für die Corona-Sonderzahlung bis 1.500 EUR war, dass die Beihilfen oder Unterstützungen infolge der Corona-Krise im begünstigten Zeitraum zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gezahlt worden ist. Durch Corona-Krise zusätzlich entstandene Belastung Im Interesse einer umfassenden Rechtssicherhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.7 Sonderzahlung und Gehaltsumwandlung/Gehaltsverzicht

Für die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen kamen nur zusätzliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Betracht. Daher war es erforderlich, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet worden sind. Die Steuerbefreiung war damit insbesonder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise wurde für alle Arbeitnehmer befristet für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 eine Beihilfe oder Unterstützung bis zu 1.500 EUR steuer- sowie beitragsfrei gestellt. Dies betraf alle Berufsgruppen, nicht nur die sog. systemrelevanten Berufsgruppen. Die Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlungen wur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 2.6 Pflegebonus-Zahlung und Gehaltsumwandlung/Gehaltsverzicht

Für die Steuerfreiheit des Pflegebonus kamen nur zusätzliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Betracht. Es war daher erforderlich, dass der Pflegebonus an Arbeitnehmer in bestimmten Einrichtungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise gewährt ("Corona-Pflegebonus") und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wurde. Ausg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung i. S. d. § 3 Nr. 11a EStG galt pro Arbeitnehmer der Betrag von 1.500 EUR. Unerheblich war, ob bei Zahlung der Corona-Sonderzahlung der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten (sog. Minijobber) gehandelt hat. Im Fall eines Ehegatten-Arbei...mehr

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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.4.2024

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.1 Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen infolge der Corona-Krise

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber an ihre Beschäftigten Beihilfen oder Unterstützungen steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung auszahlen. Begünstigt waren Sonderzahlungen bis zu 1.500 EUR, die dem Arbeitnehmer in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 zugeflossen sind.[1] Folglich konnten Arbeitgeber ihre...mehr

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Erbschaftsteuer: Lebensvers... / 2.13 Anwendung der Steuerfreiheit nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG bleiben Vermögensgegenstände, die Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen durch Schenkung oder Übergabevertrag zugewandt hatten und die an diese Personen von Todes wegen zurückfallen steuerfrei. Haben nun Eltern die Prämien bezahlt und erben die Eltern beim Tod der Kinder die Auszahlungssumme der Lebensversicherung, unterfällt dieser Erwerb gg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Steuerfreiheit der ArbG-Beiträge (§ 100 Abs 6 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Beträge des ArbG zu einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, welche nach dieser Vorschrift gefördert werden, sind für den ArbN steuerfrei. Damit ist die Steuerfreiheit auf EUR 144/30 % = EUR 480 beschränkt (§ 100 Abs 6 S 1 EStG), ab 2020 auf EUR 960 (auch s Rn 6 und hinsichtlich der Anwendung der Neuregelung s Rn 3a). Diese ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.10 Sind nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) begünstigte Tätigkeiten eines Arbeitnehmers auch dann steuerfrei, wenn wegen der Corona-Krise eine im Ausland geplante Tätigkeit im Sinne des ATE nicht ausgeführt oder fortgesetzt werden kann? Wie wirkt es sich auf die Steuerfreiheit nach dem ATE aus, wenn die begünstigte Tätigkeit stattdessen im Inland ausgeführt oder fortgesetzt wird?

Nach dem ATE setzt die Steuerfreiheit von begünstigten Tätigkeiten unter anderem voraus, dass die jeweilige Tätigkeit für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens drei Monaten in einem ausländischen Staat ausgeübt wird. Dies gilt jedoch nur, wenn Deutschland mit dem betroffenen Staat kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat, in das Einkünfte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.13 Konnte ein Gesellschafter-Geschäftsführer die Steuerfreiheit ebenfalls in Anspruch nehmen?

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft konnte die Zahlung von steuerfreien Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. In diesem Fall wurde die Steuerfreiheit nicht gewährt. Eine verdeckte Gewinnausschüttung lag vor, wenn für die Zahlung keine überzeugenden be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerfreiheit des Entnahmegewinns bei Errichtung einer Betriebsleiter- bzw Altenteilerwohnung (§ 13 Abs 5 EStG)

Schrifttum: Hiller, Steuerfreie Bodengewinne durch die Steuerreform 1990, INF 1988, 516; Stephan, Steuerneutrale Entnahme von Grundstücken aufgrund des SteuerreformG 1990, DB 1989, 193; Seithel, Neue Möglichkeiten der steuerfreien Entnahme von Grund u Boden nach dem SteuerreformG 1990, DStR 1989, 55; O.V., Zur steuerneutralen Entnahme des Grund u Bodens gem § 52 Abs 15 S 10 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 206. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 226 Stand: EL 124 – ET: 10/2017 Historie: 27.04.2017: 2./3. Lesung Bundestag; 02.06.2017: Bundesrat stimmt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zu (BR-Drucks 366/17). Die erstmals gesetzlich geregelte Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne im Bereich des EStG, KStG und GewStG ist als staatliche Subventionierung einzustufen und steht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. EStG-Änderungsgesetze vom 10.10.1952; 15.12.1952; 19.05.1953; 24.06.1953; 24.04.1954

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auch in den folgenden Jahren stand die Gesetzgebungsmaschine nicht still. Die anhaltende Reformarbeit bescherte dem viel geplagten Steuerzahler wie dem bewundernswert arbeitenden Finanzbeamten zunächst das Erste Gesetz zur Vereinfachung des EStG vom 10.10.1952 (BStBl I 52, 1017). Es brachte Erhöhung der Sonderausgabensätze von 468 auf 624 DM (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Eigene Wohnzwecke

Rn. 97 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Bei der neu errichteten Wohnung muss es sich entweder um eine Betriebsleiter- o eine Altenteilerwohnung handeln, die von diesem Personenkreis auch nach Bezugsfertigkeit selbst genutzt wird; demzufolge ist eine Vermietung der errichteten Wohnung nach Bezugsfertigkeit grundsätzlich schädlich, auch wenn die Vermietung nur kurze Zeit bestehen so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 146. Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3682

Rn. 166 Stand: EL 70 – ET: 05/2006 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2005 drei Gesetzen zugestimmt, mit denen erste Vereinbarungen zum steuerlichen Subventionsabbau aus den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU u SPD zum 01.01.2006 umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Konsolidierungsziele erreichen helf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 92. Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (WoBauFördG) 1994 vom 06.06.1994, BGBl I 94, 1184

Rn. 112 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hinter § 3 Nr 58 EStG wurde eine neue Nr 59 betreffend Steuerfreiheit der Zusatzförderung nach § 88e des zweiten Wohnungsbaugesetzes und nach § 51f des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland eingefügt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wenzel, Ist der Sparer-Pauschbetrag verfassungswidrig?, DStR 2009, 1182; Seifert, Anhebung des ArbN-Pauschbetrags und Folgen für die Lohnabrechnungen, GStB 2011, 79; Hechtner, Die politische Dezember-Lösung beim ArbN-Pauschbetrag, FR 2011, 272; Bauhaus, Progressionsvorbehalt bei Elterngeld: Abzug des ArbN Pauschbetrages, EFG 2012, 1158; Dürr, Progressionsvorbehalt und ArbN-Pausc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 37. Gesetz zur Änderung der AO und des EStG vom 25.06.1980, BStBl I 80, 395

Rn. 45 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Art 2 des Gesetzes fügt mit Wirkung ab dem VZ 1980 eine neue Nr 26 in § 3 über die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten ein (sog Übungsleiter- Freibetrag).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Objektbeschränkung

Rn. 103 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Steuerbefreiung gilt jeweils für eine Wohnung des Betriebsleiters u eine Wohnung des Altenteilers. Die Steuerbefreiung ist personen- u nicht betriebsbezogen (s Rn 90d) sowie Einkünfte übergreifend. Rn. 104 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ist der StPfl Inhaber mehrerer luf Betriebe bzw unterhält er neben seinem luf Betrieb noch einen Gewerbebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 170. Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung v 07.03.2009, BGBl I 2009, 451

Rn. 190 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 § 3 Nr 39 EStG/§ 43 Abs 2 S 9 EStG: Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag wird für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen nach dem neuen § 3 Nr 39 EStG von 135 auf 360 EUR deutlich erhöht. Maßgebend für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ist der Börsenkurs vom Tag vor der Depoteinbuchung. Dabei wird die vorherige Beg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 49. Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand vom 13.04.1984, BStBl I 84, 332

Rn. 57 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Einfügung eines Satz 3 in § 3 Nr 9 EStG: Ausschluß der Steuerfreiheit für lfd gezahlte Abfindungen, die mindestens 65 vH des in den letzten sechs Monaten vor Beendigung des Dienstverhältnisses durchschnittlich erzielten Arbeitslohns betragen (sog Vorruhestandsgeld).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Veräußerungs- o Aufgabegewinn (§ 14 EStG)

Rn. 109 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird in sachlichem u zeitlichem Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung o -aufgabe Grund u Boden durch Errichtung einer Betriebsleiter- o Altenteilerwohnung entnommen, ist der Entnahmegewinn nicht steuerfrei, sondern geht in den uU tarifbegünstigten Veräußerungs- bzw Aufgabegewinn iSd § 14 EStG ein, denn die Steuerbefreiung erstreckt sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung; sachlicher u zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 90 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird nach Aufhebung der Nutzungswertbesteuerung zum 31.12.1986 (durch das WohneigFG v 15.05.1986, BStBl I 1986, 278) auf zu einem BV gehörigen Grund u Boden eine neue (vollständig abgeschlossene) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bzw zu Wohnzwecken des Altenteilers errichtet, gehört diese von vornherein zum PV mit der Folge, dass es dadurch zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Konnten Arbeitgeber vor der Corona-Krise übliche oder vereinbarte Sonderzahlungen in steuerfreie Leistungen nach dem § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes umwandeln?

Für die Steuerfreiheit der Leistungen war es erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bzw. Erklärungen (Einzelheiten unter IX.) erkennbar war, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelte und die übrigen Vora...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.7 Waren Leistungen, die bereits vor dem 1. März 2020 vereinbart waren oder deren Zahlung vor dem 1. März 2020 beabsichtigt war, begünstigt?

Für die Steuerfreiheit der Leistungen war es erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bzw. Erklärungen (Einzelheiten unter VII. 18.) erkennbar war, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelte und die übrigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 24. Steueränderungsgesetz 1973 vom 26.06.1973, BStBl I 73, 545

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1973 brachte eine Einschränkung der Anwendung des § 7 Abs 5 (degressive AfA für Gebäude), die Streichung des Schuldzinsenabzugs als Sonderausgabe (nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben) und die Streichung der 24 000 DM-Grenze bei Anwendung des § 34a (Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn). Weitere Änderungen ...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / H. Steuerrechtliche Behandlung von Abfindungszahlungen

Rz. 39 Sowohl Abwicklungs- als auch Aufhebungsverträge sehen regelmäßig die Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes vor. Abfindungen, welche anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber an den ausscheidenden Arbeitnehmer gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich in vollem Umfang der Einkommensteuer. Mit Wirkung zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / III. Schadensersatz/Entschädigungen

Rz. 47 Zahlungen, mit denen Schadensersatzansprüche nach § 15 Abs. 1 AGG erfüllt werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn damit Einkommensverluste ausgeglichen werden, die der Arbeitnehmer erlitten hat, z.B. wegen einer unterbliebenen Beförderung. Dient die Zahlung von Schadensersatz dagegen dem Ausgleich eines auf der Diskriminierung beruhenden immateriellen Schaden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 151. Haushaltsbegleitgesetz 2006 v 16.06.2006, BGBl I 2006, 1402

Rn. 171 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Das HaushaltsbegleitG 2006 beinhaltet hinsichtlich der ESt die folgenden steuerlichen Neuregelungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 155. Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (BEEG) v 05.12.2006, BGBl I 2006, 2748

Rn. 175 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Das Gesetz regelt inhaltlich, dass Eltern für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder 67 % des letzten Nettolohns, maximal EUR 1 800 erhalten (bei Selbstständigen ist maßgeblich der Gewinn); die Bemessungsgrundlage bezieht sich auf die letzten 12 Monate vor der Geburt. Das Elterngeld läuft über 12 – 14 Monate und unterliegt dem Progressionsvorbeha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 103. Gesetz zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung vom 19.12.1997, BGBl I 97, 3121

Rn. 123 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit den am EStG, KStG und UmwStG vorgenommenen Änderungen wurde der starken Kritik an den Rückwirkungen der betroffenen steuerverschärfenden Regelungen Rechnung getragen, ua Hinweis auf Füger/Rieger, DStR 98, 64. § 52 Abs 2h EStG erhält die folgende Fassung: Zitat "§ 3 Nr 66 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Errichtung einer Wohnung; Wohnungsbegriff

Rn. 95 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Steuerbefreiung setzt die Errichtung einer neuen vollständigen – bisher noch nicht vorhandenen – Wohnung auf zum BV gehörenden Grund u Boden voraus. Der Begriff der Wohnung ist dem Bewertungsrecht zu entnehmen. Zum Begriff der Wohnung s Rn 78. Rn. 96 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Umbauten, Ausbauten, Aufstockungen u andere Wohnflächenerweite...mehr