Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerermäßigung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9 Ermäßigter Steuersatz für Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 34 Abs. 3

Rz. 69 Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG können auf Antrag bis zu einem Betrag von 5 Mio. EUR nach § 34 Abs. 3 S. 1 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, wenn der Stpfl. das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig (§ 16 EStG Rz. 256f.) ist. Diese Tarifbegünstigung ist dur...mehr

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Anhang / VII. Erlass betr. Auskünfte deutscher Finanzbehörden ohne Ersuchen im Rechts- und Amtshilfeverkehr mit ausländischen Staaten (Spontanauskünfte)

Rz. 11 (Senator für Finanzen Bremen, Erlass v. 21.3.2000 – S 1320 – 121.) Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 3.2.1999 – IV B 4 – S 1320 – 3/99 – die Grundsätze dargestellt, die für die Amtshilfe gelten, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern durch Auskunftsaustausch leisten. Teil dieses Amtshilfeverkehrs sind Auskün...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 1. Grundstückgewinnsteuer

Rz. 21 Die vom Veräußerer zu tragende Grundstückgewinnsteuer (GstGSt) und die i.d.R. vom Erwerber zu leistende Handänderungssteuer fallen grundsätzlich parallel auf Veräußerungstatbestände im Hinblick auf Immobilien an. Rz. 22 Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Grundstücken des Privatvermögens sind auf Bundesebene steuerfrei. Sie werden aber in sämtlichen Kantonen mit der...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Tarifermäßigung bei der Veranlagung durch das Finanzamt

Rz. 120 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ESt auf Einkünfte iSv § 34 Abs 2 EStG, die zusammengeballt zufließen und deshalb außerordentlich sind (> Rz 95 ff), beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der ESt für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zvE) und der ESt für das verbleibende zvE zuzüglich eines Fünftels dieser Einkü...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bereits § 34 Abs 3 Satz 2 EStG idF bis 1998 berechnete die Steuerermäßigung nach einem sog Multiplikatormodell (sog Drittelung); die Tarifermäßigung war für die Fälle des § 34 Abs 1 und 3 EStG unterschiedlich. § 34 Abs 1 EStG gewährte im Prinzip den halben durchschnittlichen Steuersatz für die in § 34 Abs 2 EStG genannten Entschädigungen iSv ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Tarifermäßigung beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Rz. 125 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Außerordentliche Einkünfte iSv § 34 Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG, die dem ArbN zusammengeballt zufließen (> Rz 128), sind beim LSt-Abzug regelmäßig als > Sonstige Bezüge zu behandeln (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG); davon darf der ArbG grundsätzlich nicht abweichen (kein Wahlrecht; zur Ausnahme > Rz 130). Der ArbG hat eine die Progressionswirkung des...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem – keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Leitsatz Für ein Hausnotrufsystem, das im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt, die soweit erforderlich Dritte verständigt, kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 EStG nicht in Anspruch genommen werden (Abgrenzung vom Senatsurteil vom 3.9.2015 – VI R 18/14, BFHE 251, 435, BStBl II 2016, 272). Normenkette § 35a A...mehr

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Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.1 Allgemeine Hinweise

Neben der elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über das Steuerportal der Finanzverwaltung "Mein ELSTER" wird unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de im Auftrag des BMF von der DigitalServiceGmbH des Bundes ein kostenloses Serviceangebot für private Grundbesitzer eröffnet. Es handelt sich dabei um eine vereinfachte ele...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 1 Bedeutung und Wirkung

Handelsrechtlich gehören Sonderabschreibungen zu den "Abschreibungen auf den steuerlich zulässigen Wert". Nach Änderung des HGB durch das BilMoG[1] dürfen ausschließlich durch das Steuerrecht zugelassene Abschreibungen anders als bisher nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a. F. in der Handelsbilanz nicht mehr ausgewiesen werden. Um die Berücksichtigung von Abschreibungen in Ausübung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibungen / 1 Bedeutung und Wirkung

Sonderabschreibungen stellen eine steuerrechtliche Subventions- oder Lenkungsnorm dar. Die mit ihnen gewährten steuerlichen Vorteile sollen als Investitionsanreiz zur Erzielung außersteuerlicher Ziele dienen. Handelsrechtlich gehörten Sonderabschreibungen zu den "Abschreibungen auf den steuerlich zulässigen Wert". Nach Änderung des HGB durch das BilMoG sind in der Handelsbila...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 3.5 Steuerermäßigung nach § 35 EStG (Zeile 39)

Zeile 39 betrifft die Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei Änderung der Beteiligungsverhältnisse.mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 5.7 Steuerermäßigung wegen Gewerbesteuer (Zeilen 35-39/89-93)

Die Angaben in Zeilen 35-39 werden benötigt, um die dem jeweiligen Gesellschafter zustehende Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln. Der auf die jeweiligen Mitunternehmer entfallende anteilige Gewerbesteuermessbetrag ist grundsätzlich nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels zu ermitteln. Unberücksichtigt bleiben Vorabgewinnanteile, gewinnunabhängige So...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18 Steuerermäßigung bei Belastung mit Einkommensteuer

18.1 Allgemeines Durch die Erbschaftsteuerreform wurde § 35b EStG in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Dieser sieht eine Steuerermäßigung für den Fall vor, dass bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte[1] berücksichtigt worden sind, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen 4 Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.1 Allgemeines

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde § 35b EStG in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Dieser sieht eine Steuerermäßigung für den Fall vor, dass bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte[1] berücksichtigt worden sind, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen 4 Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben. Dabei wir...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.3 Ermittlung der Ermäßigung

Der Prozentsatz ermittelt sich nach dem Verhältnis, in dem die festgesetzte Erbschaftsteuer zu dem Betrag steht, der sich ergibt, wenn dem steuerpflichtigen Erwerb die Freibeträge nach § 16 ErbStG, § 17 ErbStG und der steuerfreie Betrag nach § 5 ErbStG hinzugerechnet werden. Zur Berechnung der Steuerermäßigung müssen zunächst zwei Maßgrößen ermittelt werden: a) zum einen die a...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.2 Anwendungsfälle

Bei Schenkungen gilt § 35b EStG nicht. Das Finanzgericht Düsseldorf hat hierzu entschieden, dass Schenkungen und Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auch dann nicht durch die Steuerermäßigung nach § 35b EStG begünstigt sind, wenn sie als Vorerwerbe im Rahmen der Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG bei der Erbschaftsbesteuerung zu berücksichtigen sind.[1] Die Re...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.6 Zeitliche Anwendung

§ 35b EStG ist nach § 52 Abs. 52c EStG erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden, wenn der Erbfall nach dem 31.12.2008 eingetreten ist. Dies bedeutet, dass diese Vorschrift nur für Erbfälle gilt, welche dem ab 2009 geltenden Erbschaftsteuerrecht unterliegen.mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.7 Persönliche Anwendung

Die Vorschrift findet nur für natürliche Personen Anwendung.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.4 Antragstellung

Voraussetzung für die Ermäßigung ist ein Antrag, sie erfolgt also nicht von Amts wegen. Es genügt für den Antrag, dass die entsprechende Zeile der Einkommensteuererklärung ausgefüllt wurde.mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 2.3.1 Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-60)

In den Zeilen 3-7 wird die Steuerermäßigung nach § 34c EStG gesteuert. Zeilen 8-37 betreffen die ausländischen Einkünfte unter Einbeziehung der Regelungen in § 2a EStG sowie darauf entfallende ausländische Steuern, Zeilen 38 -42 die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 12, 14 AStG, Zeilen 43-48 die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 13 AStG in der ab dem 1.7....mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 2.3.3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Zeilen 145-193)

In den Zeilen 145 bis 149 wird die Steuerermäßigung nach § 34c EStG gesteuert. Zeilen 150 bis 173 betreffen die ausländischen Einkünfte sowie darauf entfallende Steuern unter Einbeziehung der Regelungen in § 2a EStG und Zeilen174 bis 178 die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 bis 12, 14 AStG. Die für nach dem 31.12.2021 beginnende Wirtschaftsjahre einsetzende Hinzurechnungs...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 2.2.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Zeilen 35-81)

Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb erfolgen Eintragungen zu den laufenden Einkünften (einschließlich von Einkünften aus dem Teileinkünfteverfahren) in den Zeilen 35-37. Sind in den laufenden Einkünften auch solche enthalten, für die die Teilfreistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet, sind diese Einnahmen – vor Teilfreistellung – in den Zeilen 38-41 zu erfassen. Z...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 2.3.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Zeilen 61-144)

In den Zeilen 61 bis 65 wird die Steuerermäßigung nach § 34c EStG gesteuert. Zeilen 66 bis 101 betreffen die ausländischen Einkünfte sowie darauf entfallende ausländische Steuern unter Einbeziehung der Regelungen in § 2a EStG, Zeilen 102 bis 119 betreffen die nach DBA steuerfreien Betriebsstätteneinkünfte und Zeilen 120 bis 124 die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 bis 12,...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.5 Ergänzende Hinweise

Mit der Regelung des § 35b EStG will der Gesetzgeber die Doppelbesteuerung von Erbschaftsteuer mit Einkommensteuer verringern. Dies kann immer dann der Fall sein, wenn beim Erben Einkünfte tatsächlich mit Einkommensteuer belastet werden, welche zuvor als Vermögen bereits der Erbschaftsteuer unterlagen. Kann die Erbschaftsteuer nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abgezogen werden, fin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 7 Für die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen ist es nicht von Bedeutung, ob der Stpfl. eine natürliche oder eine juristische Person ist, unbeschränkt oder beschr. stpfl. ist, Bauherr oder Erwerber ist. Sowohl Herstellungs- als auch Anschaffungsvorgänge werden also begünstigt; in Anschaffungsfällen sind aber nur die nach der Anschaffung anfallenden Herstellungsaufwendu...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.15 Angaben für Zwecke der Steuerermäßigung nach § 35 EStG

Zeile 143 betrifft Personengesellschaften oder Einzelunternehmen mit Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen nach § 18 Abs. 3 UmwStG. Wird der Betrieb fünf Jahre nach der Umwandlung aufgegeben oder veräußert, unterliegt der Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer.mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 19 Angaben für Zwecke der Steuerermäßigung nach § 35 EStG

Zeile 143 Diese Zeile betrifft den Fall, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb in Zeile 39 einen Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs enthält, der nach § 18 Abs. 3 UmwStG gewerbesteuerpflichtig ist, weil die Betriebsveräußerung oder -aufgabe innerhalb von 5 Jahren nach einer Umwandlung erfolgt ist. Dieser Gewinn unterliegt nach § 18 Abs. 3 Satz 3 UmwStG nicht d...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck GewSt 1 A enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. Natürliche Personen sind d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.22 Änderung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden

Rz. 90 Die KfzSt ist eine Verkehrsteuer, keine Verbrauchsteuer.[1] Die Aufhebung oder Änderung von KfzSt-Bescheiden richtet sich daher nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO, nicht nach der für Verbrauchsteuern geltenden Vorschrift des § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO. Daher ist auch § 173 AO anwendbar, soweit § 12 Abs. 2 KfzStG keine Sonderregelung enthält.[2] Der Tatbestand der KfzSt wird du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.8 Änderung bei Inanspruchnahme des Baukindergelds, § 34f Abs. 3 S. 5 EStG

Rz. 57 Nach § 34f Abs. 1 EStG wird die tarifliche ESt des Stpfl. um 600 EUR ab dem zweiten Kind und Vz vermindert. Soweit sich diese Steuerermäßigung mangels einer festzusetzenden ESt nicht auswirken kann, ist die Vergünstigung nach § 34f Abs. 3 S. 3 EStG auf die zwei vorangegangenen Vz zurückzutragen; danach noch nicht berücksichtigte Steuerermäßigungen können bis zum Ende ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2 Begriff des materiellen Fehlers

Rz. 16 Die beiden Tatbestände des § 177 in Abs. 1 und 2 AO sehen die Berichtigung von "materiellen Fehlern" vor. In der ursprünglichen Fassung des § 177 AO v. 16.3.1976 lautete die Bezeichnung "Rechtsfehler". Dadurch waren Zweifel entstanden, was unter Rechtsfehler zu verstehen sei; insbesondere war zweifelhaft geworden, ob Unrichtigkeiten i. S. d. § 129 AO unter den Begriff...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Änderung kraft Sachzusammenhangs

Rz. 222 Die Änderbarkeit zugunsten des Stpfl. ist auch bei grob schuldhaftem Verhalten des Stpfl. nicht eingeschränkt, wenn die dem Stpfl. günstigen Tatsachen oder Beweismittel in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang stehen mit nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln, die zu einer höheren Steuer führen. Da die Veranlagung in einem solchen Fa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 92 Abs. 3 erfasst im Gegensatz zu Abs. 1 und 2 die Fälle, in denen ein bestimmter Sachverhalt bei einer Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt worden ist, weil die Finanzbehörde erkennbar von der Ansicht ausgegangen ist, dieser Sachverhalt müsse bei einer anderen Steuerfestsetzung (über eine andere Steuerart, für einen anderen Besteuerungszeitraum oder gegenüber einem an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.4 Erkennbarkeit der Annahme

Rz. 111 In allen Fällen ist die Änderung nur zulässig, wenn die Finanzbehörde bei der ersten, unrichtigen Steuerfestsetzung unzweideutig zu erkennen gegeben hat, dass der fragliche Sachverhalt bei einer anderen, zweiten Steuerfestsetzung (oder bei einer anderen, früheren Steuerfestsetzung; vgl. Rz. 101) hätte berücksichtigt werden müssen. Es muss also ausgeschlossen sein, da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.1 Anwendungsbereich und Regelungsgrund

Rz. 131 Abs. 4 regelt den Fall, dass ein Steuerbescheid aufgrund eines Rechtsbehelfs durch Einspruchsentscheidung bzw. gerichtliches Urteil oder auf Antrag des Stpfl. zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert worden ist. Die Folge einer solchen Änderung oder Aufhebung des ursprünglichen Bescheids ist eine "negative widerstreitende Steuerfestsetzung" weil ein Sachverhalt, au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermittlung der fiktiven ESt

Rn. 20 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 § 32c Abs 2 EStG regelt die Ermittlung der fiktiven ESt als Vergleichsmaßstab zur tariflichen ESt im Betrachtungszeitraum. Danach ist zunächst für jeden der drei VZ innerhalb des Betrachtungszeitraums die tarifliche ESt gesondert zu ermitteln (§ 32c Abs 2 S 1 EStG), die sich unter Berücksichtigung eines gleichbleibenden Durchschnittsgewinns ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Zusammentreffen mit anderen Steuermäßigungen

Rn. 85 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Bei Ermittlung der festzusetzenden ESt ist die Tarifermäßigung nach § 32c EStG vorrangig vor den anderen Steuerermäßigungen – insbesondere für Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 35 EStG und für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen iSd 35a EStG – zu berücksichtig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gegenüberstellung fiktive und tarifliche ESt

Rn. 23 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Erzielt der StPfl iSd Rn 22 (s Rn 22) ausschließlich begünstigte Einkünfte aus LuF, stößt die Berechnung der Tarifermäßigung auf keine größeren Schwierigkeiten. Soweit die Einkünfte aus LuF allerdings auch gemäߧ 32c Abs 4 EStG von der Tarifermäßigung ausgeschlossene Bestandteile enthalten, sind Letztere sowohl bei der Ermittlung der tarifli...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Artisten, Steuersatz

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Leistungen der Artisten (z. B. der Akrobaten und Jongleure) sind nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 1b) unterfällt die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick und Rechtsentwicklung

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Wird eine in einem DBA- oder EU-Staat ansässige Gesellschaft formal in den Bezug inländischer Einkünfte eingeschaltet, können auch nicht berechtigte Personen in den Genuss von Steuerermäßigungen durch DBA oder EU-Richtlinien kommen (sog Treaty- oder Directive-Shopping). Um derartigen Missbräuchen zu begegnen, schuf der Gesetzgeber eine spezi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / 2. Einkommensteuer

Rz. 79 [Autor/Stand] Obwohl Erwerber von Todes wegen und Erwerber durch Schenkung unter Lebenden unter keine der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes fallen, ist eine Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer grundsätzlich nicht ausgeschlossen.[2] Rz. 80 Beispiel Ein Rechtsanwalt vererbt Honorarforderungen, die dem Erben zufließen. Die Honorarforderungen un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Stellung im Unionsrecht

Rz. 7 § 23a UStG steht im Zusammenhang mit Vereinfachungsregelungen für Kleinunternehmer. Nach Art. 281 MwStSystRL [1] können die Mitgliedstaaten Regelungen treffen, die zu einer Vereinfachung bei der Besteuerung und Steuererhebung führen. Allerdings dürfen diese Regelungen nicht zu einer Steuerermäßigung führen. Da die Regelung des § 23a UStG ursächlich die Vereinfachung der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Stellung im Unionsrecht

Rz. 21 Die Regelung des § 23 UStG ist mit Art. 281 MwStSystRL [1] zu vereinbaren. Nach dieser Regelung können die Mitgliedstaaten Maßnahmen für Kleinunternehmer treffen, die zu einer Vereinfachung bei der Besteuerung und Steuererhebung führen. Allerdings dürfen diese Maßnahmen nicht zu einer Steuerermäßigung führen. Rz. 22 Die Voraussetzungen sind mit den Regelungen des § 23 U...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen

Kommentar Der seit 2020 geltende Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen (§ 35c EStG) setzt voraus, dass der ausführende Handwerksbetrieb dem Bauherrn eine Bescheinigung über die Maßnahmen ausstellt. Das BMF hat für die Betriebe nun neue Musterbescheinigungen veröffentlicht. Steuerbonus seit 1.1.2020 Seit dem 1.1.2020 fördert der Staat energetische Baumaßnahmen an selbstgenu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 23 Nach den unionsrechtlichen Vorgaben treten der Steuertatbestand und der Steueranspruch zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Lieferung von Gegenständen bewirkt oder die Dienstleistung erbracht wird – damit ist im Unionsrecht nach Art. 63 MwStSystRL [1] die auch in Deutschland als Regeltatbestand normierte Berechnung der USt nach vereinbarten Umsätzen vorgeschrieben.[2] Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Regelungsinhalt

Rz. 13 § 10a EStG ist Teil des steuerlichen Förderungskonzepts der privaten Altersvorsorge für die in Abs. 1 genannten Förderberechtigten. Die Förderung besteht aus einer Kombination von progressionsneutraler Zulage nach den §§ 79ff. EStG und wahlweisem Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG.[1] Rz. 14 § 10a EStG lässt für den in Abs. 1 bestimmten Personenkreis – pflichtversiche...mehr