Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerermäßigung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Eigenverbrauchstatbestände

Rz. 51 Bis zum 31.3.1999 fiel neben Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerben und Einfuhren auch der Tatbestand des Eigenverbrauchs unter die Steuerermäßigung. Durch Art. 7 Nr. 8 Buchst. a des StEntlGesetzes 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] wurde dieser Tatbestand im Zuge der Neuregelung der Eigenverbrauchsbesteuerung aufgehoben. Ab 1.4.1999 werden die Leistungen, die bis ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 562 Die vorstehende Fassung der Nr. 37 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 32 der Anlage des UStG. G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.3 Nicht zu Kap. 49 des Zolltarifs gehörende Waren

Rz. 650 Nicht zu Kap. 49 des Zolltarifs (und damit nicht zu den begünstigten Erzeugnissen nach Nr. 49 der Anlage 2 des UStG) gehören beispielsweise: Rz. 651mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5 Verkauf von Weihnachtsbäumen

Rz. 251a Beim Verkauf von Weihnachtsbäumen richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach der Person des Verkäufers (Lieferers)[1]: Handelt es sich bei dem Lieferer um einen Gewerbetreibenden (z. B. Baumarkt, Lebensmittelmarkt, Händler auf Weihnachtsmärkten) oder um einen Land- und Forstwirt, der nach § 24 Abs. 4 UStG zur Regelbesteuerung optiert hat, richtet sich der Ste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.9 Abgrenzung begünstigter Lieferungen von nicht begünstigten sonstigen Leistungen

Rz. 682 Der ermäßigte Steuersatz ist auf Lieferungen (einschließlich der Werklieferungen) anwendbar, nicht aber – mit Ausnahme der ab 18.12.2019 nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten E-Books, E-Papers usw. (Rz. 681a) – auf sonstige Leistungen einschließlich der Werkleistungen (Rz. 42). Dem Lieferer der begünstigten Erzeugnisse steht der ermäßigte Steuersatz ohne Rücksich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.5 Lagerkosten

Rz. 126 Anders als bei Beförderungs- und Versendungskosten dürfte dagegen die Rechtslage bei Lagerkosten sein, sofern sich die Lagerung an die Lieferung (Verschaffung der Verfügungsmacht) anschließt. In diesen Fällen wird regelmäßig zwischen Lieferer und Abnehmer ein besonderer Verwahrungsvertrag abgeschlossen, der mit der vorangegangenen Lieferung in keinem unmittelbaren Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.20.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 395 Die Nr. 20 der Anlage des UStG 1993, wonach Hopfen und Hopfenmehl begünstigt waren, wurde durch Art. 1 Nr. 16 Buchst. b des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 v. 12.12.1996[1] mWv 1.1.1997 ersatzlos gestrichen. Durch die Streichung wurde die EG-Richtlinie 96/42/EG v. 25.6.1996[2] in deutsches Recht umgesetzt. Danach war die Beibehaltung der Steuerermäßigung für Hopf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 730 Die vorstehende Fassung der Nr. 52 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Gesetz v. 15.12.2003[2] sind lediglich die in den Buchstaben a bis c der Vorschrift auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Rollstühle für Kranke oder Behinderte sowie orthopädische Hilfsmittel

Rz. 40 Anders als im bis 31.12.1967 geltenden Umsatzsteuerrecht sieht das ab 1.1.1968 geltende UStG eine Befreiung der Umsätze an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung nicht mehr vor, weil eine solche Maßnahme Subventionscharakter hätte.[1] Um die dadurch eintretenden Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger auf ein politisch vertretbares Maß zu reduzieren, hat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 422 Die Nr. 25 der Anlage des UStG 1993, wonach ungeschälte und unbearbeitete Korbweiden sowie unbearbeitetes Schilf und Binsen (also als Roherzeugnisse) begünstigt waren, wurde durch Art. 1 Nr. 16 Buchst. b des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 v. 12.12.1996[1] mWv 1.1.1997 ersatzlos gestrichen. Durch die Streichung wurde die EG-Richtlinie 96/42/EG v. 25.6.1996[2] in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 232 Die vorstehende Fassung der Nr. 7 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 7 der Anlage des UStG. Grundsä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 439 Die Nr. 27 der Anlage des UStG 1993, wonach rohes Bienenwachs begünstigt war, wurde durch Art. 1 Nr. 16 Buchst. b des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 v. 12.12.1996[1] mWv 1.1.1997 ersatzlos gestrichen. Durch die Streichung wurde die EG-Richtlinie 96/42/EG v. 25.6.1996[2] in deutsches Recht umgesetzt. Danach war die Beibehaltung der Steuerermäßigung für rohes Bien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.4 Hilfsgeschäfte

Rz. 147a Hilfsgeschäfte sind Tätigkeiten des Unternehmers, die die Haupttätigkeit mit sich bringt. Sie bilden zwar nicht den eigentlichen Gegenstand des Unternehmens, gehören aber dennoch grundsätzlich zu den Umsätzen, die der Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Sie sind steuerbar, ohne eine eigenständige nachhaltige Tätigkeit zu begründen. Hilfsgeschäfte unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.48.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 638 Im Einzelnen fallen unter Nr. 48 der Anlage 2 des UStG: Rz. 639mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.2 Zutaten und Nebensachen

Rz. 115 In den Fällen, in denen Zutaten und Nebensachen bereits nach Zolltarifrecht ebenso behandelt werden wie die Ware selbst, wird man regelmäßig davon ausgehen können, dass sie auch nach umsatzsteuerlichen Grundsätzen eine Nebenleistung zur Warenlieferung sind. Umgekehrt sind jedoch Fälle denkbar, die der Zolltarif als verschiedene Waren ansieht, die umsatzsteuerrechtlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.38.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 585 Die Nr. 38 der Anlage des UStG 1993, wonach Tabakpflanzen begünstigt waren, galt v. 1.1.1997 bis zum 31.12.1999. Nach dem Gesetzeswortlaut fielen lediglich (lebende) Tabakpflanzen aus Position 2401 des Zolltarifs unter die Steuerermäßigung. Allerdings hat die Bundesregierung später bemerkt, dass lebende Tabakpflanzen bereits unter Position 0602 des Zolltarifs fallen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 253 Die vorstehende Fassung der Nr. 8 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 8 der Anlage des UStG. Gru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 260 Die vorstehende Fassung der Nr. 9 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 9 der Anlage des UStG. Gru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf das Gesamtentgelt

Rz. 110 Bei der Lieferung von Gegenständen der Anlage 2 des UStG bemisst sich der steuerbegünstigte Umsatz nach dem Entgelt (§ 10 Abs. 1 UStG). Der ermäßigte Steuersatz ist auf das gesamte Entgelt für die bewirkte Lieferung anzuwenden. Zusätzliche Entgelte i. S. d. § 10 Abs. 1 S. 3 UStG (z. B. Ausgleichsbeträge und Zuschüsse zur Preisauffüllung)[1] teilen das Schicksal des H...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.4 Beförderungs- und Transportleistungen

Rz. 122 Auch Beförderungen von Waren durch den liefernden Unternehmer bis zum Bestimmungsort teilen das Schicksal der Lieferung.[1] Zur Erfüllung des Kaufgeschäfts gehört die Lieferung des Kaufgegenstands. Die Beförderung einer gekauften Ware vom Werk an den Bestimmungsort des Käufers gehört zur Lieferung und somit zur Erfüllung des Kaufvertrags, auch wenn die Kosten der Bef...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Kunstgegenstände und Sammlungsstücke

Rz. 38 Ebenso wie die Einbeziehung der wichtigsten Waren des Buchhandels und des graphischen Gewerbes hat die Einbeziehung der Kunstgegenstände und Sammlungsstücke in den ermäßigten Steuersatz kulturpolitische Gründe. Auch sie sollte Mehrbelastungen im Bereich des Kunsthandels, die eine Verlagerung der Geschäfte in das Ausland hätten befürchten lassen, vermeiden. Darüber hin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Übersicht über die begünstigten Warengruppen

Rz. 17 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in der aktuellen Fassung unterliegen die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb bestimmter Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz. Die steuerbegünstigten Gegenstände sind im Einzelnen in der Anlage 2 des UStG aufgeführt. Von der Steuerermäßigung waren jedoch aufgrund des damaligen Wortlauts der Vorschrift die in den N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Ausblick auf eventuelle künftige Änderungen der Anlage 2 des UStG

Rz. 16 Das BMF hat in einem Bericht an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages v. 30.10.2007 zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes[1] die Auffassung vertreten, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen vielfach zu einer anderen Einschätzung der überwiegend im Jahr 1968 beschlossenen umsatzsteuerlichen Vergünstigungen geführt hätten. Die Regelun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Abgrenzung der begünstigten Gegenstände nach dem Zolltarif

3.4.1 Bedeutung der Verweisung auf den Zolltarif Rz. 68 Die Gegenstände, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind in der Anlage 2 des UStG erschöpfend aufgezählt. Der Inhalt der einzelnen Warenbegriffe ist darin durch Verweisung auf den Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition) festgelegt. Die Hinweise auf den Zolltarif in der rechten Spa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 220 Die vorstehende Fassung der Nr. 5 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf Art. 1 Nr. 16 Buchst. a des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 v. 12.12.1996.[1] Durch dieses Gesetz wurde Buchst. b der Vorschrift gestrichen, nach der rohe Bettfedern und Daunen (aus Position 0505 des Zolltarifs) begünstigt waren. Die Änderung ist zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Mit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Allgemeines

Rz. 188 Unter Nr. 3 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 3 des Zolltarifs (Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere) mit Ausnahme von Zierfischen, Langusten, Hummer einschließlich der sog. Schwänze (Tiere ohne Kopf, Scheren und Füße), Austern und Schnecken. Rz. 189 Zu Kap. 3 des Zolltarifs gehören lebende Fische, Krebstiere, Weichtiere und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.5 Sonstige Leistungen

Rz. 237 Unter die Steuerermäßigung fallen nur die Lieferungen von Pflanzen, nicht aber sonstige Leistungen (Rz. 42). Die Anzucht von Pflanzen unterliegt jedoch nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.3 Warenumschließungen und Verpackungen

Rz. 116 Als Nebenleistungen teilen die Verpackungs- und Umschließungsgegenstände sowie die Kosten der Verpackung grundsätzlich das steuerliche Schicksal der verpackten bzw. umschlossenen Ware. So kann z. B. eine Lieferung von Salz in Säcken nicht in eine Lieferung von Salz und eine Lieferung von Säcken zerlegt werden. Die Säcke sind nur bis zu ihrer Verwendung als Warenumsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 262 Unter Nr. 9 der Anlage 2 des UStG fallen nur frische Waren der Position 0604 des Zolltarifs zu Binde- und Zierzwecken, die gewöhnlich von Gärtnereien oder vom Blumenhandel geliefert werden. Rz. 263 Hierzu gehören frische Rentierflechte – Cladonia rangiferina, Cladonia silvatica und Cladonia alpestris. Rentierflechte, die in Blumenbindereien zu Binde- und Zierzwecken ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.8 Zusammenstellungen begünstigter Druckerzeugnisse mit nicht begünstigten Gegenständen oder mit Dienstleistungen

Rz. 673 Werden an sich begünstigte Druckerzeugnisse (z. B. Bücher, Zeitschriften) zusammen mit an sich nicht begünstigten Gegenständen (z. B. CD, CD-ROM, Disketten, Schallplatten, Tonkassetten, Diaserien, Arbeitstransparenten für den Schulunterricht, Sammelartikeln, Spielzeug) geliefert, so handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen um Warenzusammenstellungen, die seit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Allgemeines

Rz. 170 Unter Nr. 2 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 2 des Zolltarifs. Rz. 171 Zu den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 des Zolltarifs gehören nur genießbares Fleisch (ganze Tierkörper, Hälften, Viertel, Stücke usw., auch mit anhaftenden inneren Organen oder Fett) sowie genießbare Schlachtnebenerzeugnisse. Waren der Position 0209 (Schweinespeck usw.) gehören a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.23.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 412 Die vorstehende Fassung der Nr. 23 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 18 Nr. 20 Buchst. a des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[2] wurde die Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 719b Im Einzelnen fallen unter Nr. 50 der Anlage 2 des UStG Hörbücher unter folgenden Voraussetzungen[1]: Die Lieferung bzw. die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb eines Speichermediums aus Position 8523 des Zolltarif fällt nur dann unter Nr. 50 der Anlage 2 des UStG, wenn auf diesem Speichermedium die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buchs gespeichert ist. De...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Zolltarifauskünfte

Rz. 95 Zuständig für die Abgrenzung von dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Waren von den Waren, auf die der allgemeine Steuersatz anzuwenden ist, sind die Finanz- oder Steuerbehörden, nicht etwa die Zollbehörden. Allerdings haben sowohl betroffene Unternehmer (z. B. Lieferer) als auch die Finanzbehörden (insbesondere die Finanzämter) die Möglichkeit, bei den Zollbehörd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.5 Legen von Wasserleitungen

Rz. 541 Die Frage, ob auf das Legen von Wasserleitungen (Hauswasseranschlüsse) und damit zusammenhängende Leistungen der allgemeine oder der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, ist von der Rechtsprechung und der Verwaltung in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden. Mehrfach musste die Verwaltung ihre Auffassung an die EuGH- und BFH-Rechtsprechung anpassen. Zunäc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Abgabe von Speisen und Getränken

3.3.1 Historische Entwicklung Rz. 56 Ursprünglich war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass es sich bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Restaurants und Gaststätten um Lieferungen (Essenslieferungen) handele. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG i. d. F. bis zum 26.6.1998 waren dementsprechend die "Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle" von ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Besteuerung der Speisenabgabe in bestimmten Branchen

Rz. 67e Die aktuelle Verwaltungsregelung[1] enthält 16 Beispiele für unterschiedliche Arten von Speisenabgaben in unterschiedlichen Branchen. Diese Beispiele, um deren Formulierung die Verwaltung im Vorfeld lange gerungen hat, sind mehr als nur Erläuterungen der allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.7 Futtermittelherstellung durch Mahl- und Mischdienste

Rz. 583 Zur Anwendung des zutreffenden Steuersatzes bei der Futtermittelherstellung durch sog. Mahl- und Mischdienste vertritt die Verwaltung folgende Auffassung[1]: Zitat In der Regel übergibt der Landwirt dem Unternehmer Getreide, das dieser dann mahlt und aus dem er dann – ggf. unter Beifügung von selbst beschafften Stoffen (z. B. Ergänzungsfuttermittel, Soja- oder Rapsöl) ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.8 Blumenhandel

Rz. 245 Unselbstständige Nebenleistungen im Blumenhandel sind anzunehmen, wenn die steuerbegünstigten Pflanzen oder Blumen (Nr. 6 bis 9 der Anlage 2 des UStG) in Behältnissen (Warenumschließungen) geliefert werden, die entweder als Umschließung für Pflanzen und Blumen üblich sind oder unabhängig von ihrer Verwendung als Umschließung keinen dauernden selbstständigen Gebrauchs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.45.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 615 Die vorstehende Fassung der Nr. 45 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 202 Die vorstehende Fassung der Nr. 4 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 4 der Anlage des UStG. Grundsä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.41.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 597 Die vorstehende Fassung der Nr. 41 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 18 Nr. 20 Buchst. b des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[1], der die Nr. 41 der damaligen Anlage des UStG mWv 1.1.2002 änderte. Hierdurch wurde die geänderte Einordnung von bestimmten Süßstoffen in den Zolltarif berücksichtigt. Das bisherige Zitat "Unterposition 2824 60" wurde durch da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 507 Im Einzelnen fallen unter Nr. 33 der Anlage 2 des UStG: Rz. 508mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50.3 Allgemeines

Rz. 719a Unter Nr. 50 der Anlage 2 des UStG i. d. F. ab 1.1.2015 fallen nur die in der Vorschrift ausdrücklich aufgeführten Speichermedien aus Position 8523 des Zolltarifs, wenn auf diesen Speichermedien die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buchs gespeichert ist. Die Steuerermäßigung kann nur angewandt werden, wenn die Speichermedien als körperliche Gegenstände (physische Tr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Besteuerung von Speisen- und Getränkelieferungen

Rz. 65 Nach der Verwaltungsauffassung ist ein "Vor-Ort-Umsatz" von einem "Außer-Haus-Umsatz" aufgrund der "Zweckabrede zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses" zu unterscheiden.[1] Danach ist insbesondere die Art und Weise der Bestellung maßgeblich. Bringt der Gast eines Restaurationsbetriebs mit diesem zuzurechnenden Verzehrvorrichtungen zum Ausdruck, dass er eine Speise vor ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind.[1] Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[2] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pfl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.47.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 630 Unter Nr. 47 der Anlage 2 des UStG fällt nur Gelatine aus Unterposition 3503 00 des Zolltarifs. Gelatine besteht aus wasserlöslichen Eiweißstoffen, die durch Behandeln von Häuten, Knorpeln, Knochen, Sehnen oder ähnlichen tierischen Stoffen, gewöhnlich mit warmem – auch angesäuertem – Wasser gewonnen werden. Als Gelatine bezeichnet man diejenigen dieser Eiweißstoffe, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 382 Die vorstehende Fassung der Nr. 19 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Die nach Nr. 19 der Anlage 2 des UStG begünstigten Waren fielen bis zum 31.12.1987 unter Nr. 18 Buchst. b de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.48.3 Allgemeines

Rz. 635 Unter Nr. 48 der Anlage 2 des UStG fallen ab dem 6.12.2024 alle Hölzer der in Nr. 48 Buchst. a aufgeführten Holzerzeugnisse aus Unterposition 4401 des Zolltarifs und nach Nr. 48 Buchst. b sämtliche Holzerzeugnisse, die in die Unterpositionen 4401 3100, 4401 3200, 4401 3900, 4401 4100 und 4401 4900 des Zolltarifs einzureihen sind. Bearbeitungen, die zum Konservieren o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 169 Die vorstehende Fassung der Nr. 2 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 2 der Anlage des UStG. Entspr...mehr