Rz. 18d
Stand: 6/01 – 02/2025
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat eine Bestandsaufnahme zum ermäßigten Umsatzsteuersatz durchgeführt. Der aktuelle Subventionsbericht der Bundesregierung verzeichnet, dass allein vier ermäßigt besteuerte Umsatzkategorien zu den zehn größten Steuervergünstigungen zählen. Die Bundestagsfraktion von CDU/CSU hat hierzu einen Fragenkatalog an die Bundesregierung erarbeitet.
Derzeit unterliegen steuerpflichtige Umsätze dem allgemeinen Regelsteuersatz von 19 Prozent, wobei bestimmte Umsätze mit 7 Prozent oder sogar 0 Prozent ermäßigt besteuert werden. Zu den ermäßigten Lieferungen mit einer siebenprozentigen Umsatzbesteuerung zählen etwa Lebensmittel, Bücher und orthopädische Prothesen. Dabei werden wiederum einzelne Lebensmittel, die eher Luxusgütern gleichen, nicht ermäßigt besteuert, wie z. B. Hummer.
Im Jahr 2010 wies der BRH in seinen Berichten auf einen dringenden Reformbedarf hin. Dabei wurde empfohlen, den Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten und jede einzelne Begünstigung einer systematischen Prüfung zu unterziehen (BRH, Bericht vom 28.6.2010).
Da 2022 noch keine Reform angestoßen ist und die steuerliche Begünstigung durch den ermäßigten Steuersatz auf mittlerweile fast 35 Milliarden (35.000.000.000) Euro jährlich angestiegen ist, hat der BRH erneut eine Bestandsaufnahme zum ermäßigten Umsatzsteuersatz durchgeführt (BRH, Bericht vom 13.12.2022). Der aktuelle Subventionsbericht der Bundesregierung verzeichnet, dass allein vier ermäßigt besteuerte Umsatzkategorien zu den zehn größten Steuervergünstigungen zählen.
Rz. 18e
Stand: 6/01 – 02/2025
Aufgrund dieser Empfehlungen wollte die Bundestagsfraktion der CDU/CSU im März 2024 durch eine Kleine Anfrage Informationen darüber erhalten, welche konkreten Schritte die Bundesregierung erwägt, um die Regelungen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz künftig zu reformieren. Insbesondere interessiert die Fragesteller der zeitliche Rahmen für die Umsetzung sowie der aktuelle Stand der eingeleiteten Maßnahmen. Dazu wurde ein Katalog von 44 Fragen erarbeitet (BT-Drs. 20/10534).
Rz. 18f
Stand: 6/01 – 02/2025
Die Bundesregierung zeigt sich von all dem unbeeindruckt plant für die laufende Legislaturperiode keine Reform der Umsatzsteuersätze. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Sie verweist dabei auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Dieser sehe keine entsprechenden Reformen vor.
Die Unionsfraktion hatte unter anderem auch danach gefragt, ob die Bundesregierung den Empfehlungen des Bürgerrates folgen wolle. Dieser hatte vorgeschlagen, unterschiedliche Ernährungsformen umsatzsteuerlich gleichzustellen, also beispielsweise pflanzliche Milchersatzprodukte und Fleischersatzprodukte, wie es in der Anfrage heißt.
Darauf antwortet die Bundesregierung, dass die Umsatzsteuersätze "nicht nach Ernährungsformen differenziert" gelten würden. Weiter schreibt die Regierung: "Vielmehr gilt die allgemeine Systematik, nach der Nahrungsmittel grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz und Getränke (mit Ausnahme von Leitungswasser, Milch und bestimmten Milchmischgetränken) grundsätzlich dem Regelsteuersatz unterliegen. Im Übrigen unterliegen Fleischersatzprodukte bereits dem ermäßigten Steuersatz." (BT-Drs. 20/10856 vom 27.3.2024).