Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.2 Vertrauensschutz ab 1.1.2019 bei Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

Rz. 110 Von großer Bedeutung sind die Vertrauensschutzregelungen in Art. 97 § 15 Abs. 14 Sätze 2 und 3 EGAO. Nach Art. 97 § 15 Abs. 14 S. 2 EGAO ist bei Anwendung des § 233a Abs. 5 S 3 Halbs. 2 AO für die Minderung von Nachzahlungszinsen der Zinssatz maßgeblich, der bei der ursprünglichen Festsetzung der Nachzahlungszinsen zugrunde gelegt wurde. Daraus ergibt sich das "Versch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 6 Zinsfestsetzung (Abs. 4)

Rz. 100 Die Festsetzung der Zinsen soll nach § 233a Abs. 4 AO mit der Steuerfestsetzung verbunden werden. Steuerbescheid und Zinsbescheid stehen im Verhältnis von Grundlagen- und Folgenbescheid zueinander.[1] Für die Festsetzung der Zinsen sind die § 155ff. AO über die Festsetzung der Zinsen sind entsprechend anzuwenden.[2] Die Nichtbeachtung des Verbindungsgebots als nur äuß...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.4 Last in-first out-Prinzip (§ 233a Abs. 3 S. 4 AO)

Rz. 99 Die bisher von der FinVerw praktizierte Praxis des "last in- first out"-Prinzips[1] wird durch § 233a Abs. 3 S. 4 AO auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.[2] Besteht der Erstattungsbetrag aus mehren Teil-Leistungen, richtet sich der Zinsberechnungszeitraum jeweils nach dem Zeitpunkt der einzelnen Leistung; die Leistungen sind in chronologischer Reihenfolge zu berüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.4 Änderungen durch Steuerheraufsetzungen (Mehrsoll)

Rz. 120 Der sich bei Steuerbeträgen ergebende positive Unterschiedsbetrag (Mehrsoll) führt regelmäßig zu einem Nachzahlungsbetrag für die Zeit vom Ablauf der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 S. 1 AO bis zum Ablauf der Tages, in dem die geänderte Steuerfestsetzung wirksam wird. Wegen des Soll-Prinzips ist es unerheblich, ob die entsprechenden Beträge tatsächlich gezahlt worden si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.2.5 Umsatzsteuer

Rz. 153 Die Einhaltung der Frist von 15 Monaten[1] ist stets als angemessen anzusehen und schließt auch bei der UStG ein Verschulden oder einen Verstoß gegen Treu und Glauben aus.[2] Nach einer irrtümlich angenommenen Organschaft entstandene Nachzahlungszinsen sind nicht deshalb unbillig, weil korrespondierende Vorsteuern erst nach Rechnungsstellung in einem späteren Veranla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliches Abzugsverbot b... / 3. Bescheidänderung

Wird dem FA auf Grund einer Mitteilung des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder einer Verwaltungsbehörde erstmals bekannt, dass eine rechtswidrige Handlung vorliegt, ist der Steuerbescheid nach den Vorschriften der AO zu ändern.[17] Strafrechtlicher Aspekt: Bei Vorteilszuwendungen, die als BA berücksichtigt wurden, besteht ein Verdacht i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 S. 3 EStG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliches Abzugsverbot b... / V. Rechtsbehelfe gegen das Verlangen auf Benennung des Empfängers

Auch das Rechtsbehelfsverfahren i.R.d. § 160 AO ist nach der vorzugswürdigen Ansicht zweistufig gestaltet. So ist nach dieser Ansicht gegen das Verlangen auf Benennung des Empfängers usw. selbständig der Einspruch gegeben. Denn das Benennungsverlangen der Finanzverwaltung ist ein selbständiger Verwaltungsakt nach §§ 118, 93 ff. AO. Eine Änderung dieses Verwaltungsakts richte...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ermessensausübung bei Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach § 152 Abs. 1 AO alte Fassung

Leitsatz Die Finanzbehörde ist von Amts wegen verpflichtet, neue Ermessensentscheidungen (§ 5 AO) zu treffen, wenn sich durch die Herabsetzung der Steuer die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Umstände geändert haben. Sachverhalt Streitig war die Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach dem sogenannten "alten Recht". Die Klägerin hatte für die Jahre 2016 und 2017 kei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungsnahe Aufwendungen / 8 Änderung von Bescheiden, wenn im dritten Jahr nach Anschaffung die 15-%-Grenze überschritten wird

Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, wenn ein Ereignis eintritt, das steuerliche Rückwirkung entfaltet.[1] Der erlassene Steuerbescheid, in dem z. B. die Instandhaltungsmaßnahmen im ersten Jahr nach der Anschaffung eines Gebäudes vom Finanzamt als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannt wurden, ist zunächst inhaltlich korrekt. Kommt es aber im...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verspätungszuschlag und Zwa... / f) Rechtsschutz

Die Festsetzung des Verspätungszuschlages unterliegt dem Rechtsschutz durch Einspruch und Anfechtungsklage. Vorläufiger Rechtsschutz wird durch Aussetzung der Vollziehung gewährt (§ 361 AO, § 69 FGO). Sofern es sich dem Grunde und/oder der Höhe nach um eine Ermessensentscheidung (Kann-Festsetzung) handelt, erstreckt sich die gerichtliche Überprüfung der Festsetzung des Verspä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerbescheid

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ein Steuerbescheid ist ein > Verwaltungsakt , mit dem eine FinBeh einen Steueranspruch festsetzt. Damit daraus die Verpflichtung zur Zahlung der Steuer erwächst, muss der Steuerbescheid dem Stpfl bekanntgegeben werden (> Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten). Außerdem muss der Steuerbescheid inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Pauschalbesteuerung bei Lohnsteuernachforderungen

Rz. 285 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Werden zB bei LSt-Außenprüfungen (> Außenprüfung) oder bei einer > Lohnsteuer-Nachschau Fehler beim Steuerabzug festgestellt, ist die LSt entweder beim ArbN als dem Steuerschuldner oder beim ArbG als dem Haftungsschuldner nachzuerheben (im Einzelnen > Haftung für Lohnsteuer, § 42d EStG). Das gilt auch, wenn die LSt nach § 40 Abs 1 Satz 1 Nr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sprachschwierigkeiten

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Amtssprache der Finanzbehörden ist Deutsch (§ 87 Abs 1 AO). Erhält ein nicht deutschsprachiger Stpfl einen > Steuerbescheid, ist er gehalten, sich mit Hilfe Dritter mit dem Inhalt vertraut zu machen (vgl BFH/NV 1997, 634). Die in deutscher Sprache formulierte Rechtsbehelfsfrist läuft unabhängig davon, ob der Empfänger sie versteht. Mangelnde Sp...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Zuwendungsnachweis, Vertrauensschutz, Haftung

Rz. 54 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der SA-Abzug von Spenden und Mitgliedsbeiträgen iSv § 10b Abs 1 Satz 1 EStG steht unter der auflösenden > Bedingung der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung (BFH 118, 224 = BStBl 1976 II, 338). Sie ist deshalb nur abziehbar, wenn sie dem FA nachgewiesen wird; dazu dient eine Zuwendungsbestätigung (§ 50 EStDV). Weil sie den Eintritt d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Pauschalbesteuerung gemäß § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG

Rz. 82 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Hat der ArbG in einer größeren Zahl von Fällen (> Rz 70) die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten (> Rz 85), kann die LSt pauschal nacherhoben werden (§ 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG). Rz. 83 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Diese Pauschalbesteuerung gilt für > Sonstige Bezüge und > Laufende Bezüge . Sie erfasst auch Bezüge, die nach anderen Vorschrif...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Spanien

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das Königreich Spanien (Hauptstadt: Madrid; Amtssprache: überwiegend Spanisch) ist ein europäischer Staat auf der Iberischen Halbinsel. Es grenzt im Westen an > Portugal und im Norden an > Andorra sowie an > Frankreich. Zu Spanien gehören die Balearischen Inseln im Mittelmeer (> Balearen), die Kanarischen Inseln im Atlantik sowie die Enklaven...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerberater

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Selbständige Steuerberater erzielen regelmäßig stpfl > Einkünfte aus § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Soweit Steuerberater als Angestellte tätig sind, beziehen sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ihr > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Das gilt auch für den Syndikussteuerberater (> Rz 3). Rz. 2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Rech...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Pauschalierung der Kirchensteuer

Rz. 295 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufgrund landesrechtlicher Regelungen wird die KiSt vom FA festgesetzt und erhoben. Beim LSt-Abzug ist der ArbG zur Einbehaltung und Abführung von Kirchenlohnsteuer verpflichtet. > Bemessungsgrundlage ist bei den zu veranlagenden Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die zur Erhebung von KiSt berechtigt ist (> Kirchensteuer Rz 1, 5 ff), ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Zulassung durch das Finanzamt

Rz. 99 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Soweit die Pauschalbesteuerung antragsabhängig ist, darf das FA sie dem ArbG nicht verweigern, wenn die Voraussetzungen des § 40 EStG erfüllt sind und – besonders bei der Nacherhebung von LSt nach § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG – sachliche Gründe nicht entgegenstehen (wie zB > Rz 88, 100). Das FA entscheidet im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensau...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Spendenempfänger

Rz. 48 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug setzt ferner voraus, dass Empfänger der Zuwendung (vgl § 10b Abs 1 Satz 2 EStG) Rz. 48/1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Rz. 48/2 Stand: ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 130 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40 Abs 2 EStG ermöglicht es dem ArbG, die LSt in bestimmten Fällen mit gesetzlich festgelegten Pauschsteuersätzen zu erheben. Dabei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen sich der ArbG häufig aus arbeitsrechtlichen oder auch betriebspolitischen und personalwirtschaftlichen Gründen einer Übernahme der LSt nicht entziehen kann oder die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ständiger Vertreter

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ein im > Ausland Rz 1 ansässiger ArbG, der im > Inland einen ständigen Vertreter iSv § 13 AO hat, ist > Inländischer Arbeitgeber . Er hat im Inland für diesen Vertreter und andere ihm unterstellte ArbN den LSt-Abzug vorzunehmen und andere ArbG-Pflichten wahrzunehmen, auch wenn er im Inland sonst kein Büro oder ähnliche Einrichtung unterhält (§...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.2 Reichweite

Rz. 10 Der Zahlungsverjährung unterliegt der einheitliche Steuer-, Vergütungs- bzw. Erstattungsanspruch, wie er kraft Gesetzes entstanden und nicht durch Ablauf der Zahlungsverjährung erloschen ist. Wird eine Steuer unrichtig, d. h. zu hoch oder zu niedrig festgesetzt und ist die Steuerfestsetzung nicht mehr änderbar, unterliegt der nur formell bestehende Zahlungs-, Vergütun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die AO unterscheidet die Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuern[1] von der Zahlungsverjährung der fälligen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (einschließlich der festgesetzten Steuern). Während die Festsetzungsfrist für Steuern nach § 170 Abs. 1 AO an die Entstehung der Steuer anknüpft, ist Ausgangspunkt für die Zahlungsverjährung nach § 229 AO der Eintr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Steuerbefreiung für eine Pensionskasse, die im Rahmen eines Rückdeckungsversicherungsvertrags einer Unterstützungskasse einen Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt

Leitsatz 1. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KStG schränkt den Personenkreis, dem eine steuerbefreite Pensionskasse einen Rechtsanspruch gewähren darf, konditional ("wenn") in der Weise ein, dass als Leistungsempfänger ausschließlich natürliche Personen in Betracht kommen. 2. Ob ein Rechtsanspruch gewährt wird, ist ausschließlich nach der Satzung der Pensionskasse (§§ 17, 9 und 10 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 15 Arbeitnehmer-Sparzulage

Von den vermögenswirksamen Leistungen ist die Arbeitnehmer-Sparzulage zu unterscheiden. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die der Arbeitnehmer für vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers für vermögenswirksam angelegte Teile seines Arbeitsentgelts erhalten kann. Sie ist nicht Bestandteil des Arbeitsentgelts (§ 13 Abs. 3 5. VermBG), sondern praktisch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3.2 Folgen der Pflichtverletzung

Rz. 22 Der Verstoß gegen das Vollständigkeitsgebot und die Wahrheitspflicht kann insbesondere straf- bzw. bußgeldrechtliche steuerliche Folgen haben, wenn hierdurch eine Steuerverkürzung[1] eintritt. Der vorsätzliche Verstoß erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung[2] bzw. bei leichtfertigem Verhalten kann eine Steuerordnungswidrigkeit nach § 378 AO gegeben sein. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.5 Erlöschen

Rz. 14 Die Steuererklärungspflicht erlischt durch ihre ordnungsgemäße Erfüllung, d. h. durch die formale Abgabe der Erklärung.Die Steuerfestsetzung als deren Grundlage die Steuererklärung dienen soll[1], hat bei Nichterfüllung der Steuererklärungspflicht auf den Bestand der Pflicht keine Auswirkung. § 149 Abs. 1 S. 4 AO stellt dementsprechend ausdrücklich fest, dass die Verp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.2 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises im Weg der Schätzung

Für die Schätzung des Werts des Grund und Boden- sowie des Gebäudeanteils kann nach der Rechtsprechung des BFH die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19.5.2010 in der geänderten Fassung v. 14.7.2021 [1] herangezogen werden, denn sie enthält anerkannte Grundsätze für die Schätzung von Verkehrswerten von Grundstücken. In der Praxis gelten diese Bewertungsvorsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 5 Steuerberechnung und Steuerschuldner

Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 % und ist auf volle Euro nach unten abzurunden.[1] Von der durch das Grundgesetz [2] eingeräumten Befugnis, den Steuersatz hiervon abweichend zu bestimmen, haben zwischenzeitlich fast alle Länder wie folgt Gebrauch gemacht: Steuersätze Infographicmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1 Systematik und Ablauf des Steuerfestsetzungsverfahrens

Rz. 2 Das Steuerfestsetzungsverfahren wird mit dem Ziel betrieben, eine endgültige und bindende Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch gegenüber einem bestimmten Stpfl. herbeizuführen. Rz. 3 Der Entscheidung über einen Steueranspruch geht das Ermittlungsverfahren voraus, in dem die Stpfl. erfasst werden[1] und insbesondere durch die Abgabe von Steuererklärungen[2] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Geltungsbereich der §§ 155ff. AO

Rz. 9 Die §§ 155ff. AO enthalten gegenüber den allgemeinen Verfahrensvorschriften über Verwaltungsakte[1] konkretisierende Regelungen für das Steuerfestsetzungsverfahren[2], d. h. für die Festsetzung von Steuern[3] und Steuervergütungen.[4] Da die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung auch für die von den Kommunen verwalteten Realsteuern entsprechend gelten[5], ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1.2 Merkmale

Rz. 4 Zweck der Steuererklärung ist es, der Finanzbehörde die zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens erforderlichen Informationen zu verschaffen (Rz. 1). In den Steuererklärungen werden hierzu Angaben über Besteuerungsgrundlagen abgefordert (Rz. 9), die zur Festsetzung des Steueranspruchs benötigt werden. Besteuerungsgrundlagen sind gemäß der Legaldefinition des § 199 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1.1 Begriffsbestimmung

Rz. 3 Steuererklärungen sind – entsprechend der zuvor in § 166 Abs. 1 RAO[1] enthaltenen Definition – formgebundene innerhalb einer bestimmten Frist zu erteilende Auskünfte des Stpfl.[2], die als Unterlage für die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen oder für die Festsetzung eines Steueranspruchs in den jeweiligen Steuerbescheiden dienen.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vollstreckung / 1 Vollstreckungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung sind die Fälligkeit der Leistung und die Bekanntgabe des Leistungsgebots. Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, darf die Vollstreckung beginnen. Ferner muss seit der Aufforderung zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung mindestens 1 Woche verstrichen sein.[1] Das Leistungsgebot ergeht regelmäßig zusammen mit dem Ste...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderung von Antrags- und Wahlrechten

Leitsatz 1. Die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, kann geändert werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig ist. 2. Die Änderung des Wahlrechts auf Inanspruchnahme der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG kommt im Falle einer partiellen Durchbrechung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vollstreckung / 3 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren ist die Insolvenzordnung (InsO) zu beachten,[1], d. h. das Insolvenzrecht geht dem Steuerrecht vor. Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, richtet sich die Geltendmachung von Steuerforderungen gegen die Insolvenzmasse nach den Regeln des Insolvenzrechts. Das Finanzamt ist dann als Steuergläubiger auch Insolvenzgläubiger. Es kann die Eröffnung des Insolven...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vollstreckung / 5.1 Forderungspfändung

Soll eine Geldforderung, z. B. eine Gehaltsforderung, gepfändet werden, hat die Vollstreckungsbehörde nach § 309 AO dem Drittschuldner schriftlich zu verbieten, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen, und dem Vollstreckungsschuldner schriftlich zu gebieten, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten (Pfändungsverfügung). Eine nach §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / d) Rettungsanker: Akteneinsicht im FG-Verfahren

Heerspink [68] weist zu Recht darauf hin, dass ein finanzgerichtliches Verfahren den sichersten Weg zur Akteneinsicht bietet. Da im FG-Verfahren die Akteneinsicht nach § 78 FGO in alle dem Gericht vorliegenden streiterheblichen Akten zu gewähren ist, ist richtigerweise auch das Fallheft des Betriebsprüfers und des Steuerfahnders erfasst.[69] Der BFH führt in seiner Entscheidu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / c) Steuer-, Steuerfahndungs- und Betriebsprüfungsakten

Originäre Steuerakten, die den Beschuldigten selbst betreffen, werden regelmäßig als Akten zu einem Steuerstrafverfahren beigezogen und damit Bestandteil der Strafakte.[38] Beraterhinweis Besonders aufschlussreich können insb. auch Unterlagen aus einem bereits geführten Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids sein. Falls nämlich AdV gewährt wurde, so se...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Verwaltungsverfahren

Rz. 23 Das Verwaltungsverfahren für die GewSt unterscheidet sich maßgeblich von der Verwaltung der ESt und KSt. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass es sich bei der GewSt um eine Gemeindesteuer handelt. Daher sind nicht nur die Finanzämter als Landesbehörden, sondern auch die Gemeinden an der Verwaltung der GewSt beteiligt. Die Verwaltung umfasst dabei alle Maßnahmen, di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.3.1 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 31 Zur Entgegennahme von Erklärungen außerhalb des Verwaltungsverfahrens wie z. B. der An- oder Abmeldung eines Gewerbebetriebs ist die Gemeinde zuständig. Die Gemeinde unterrichtet dann gem. § 22 AO das zuständige Finanzamt. Erfolgt die Anmeldung fälschlicherweise beim Finanzamt, das insoweit unzuständig ist, leitet dieses die Meldung an die Gemeinde weiter.[1] In den St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.2 Steuermessbescheid

Rz. 44 Der Steuermessbescheid ist Grundlagenbescheid für den Zerlegungsbescheid und den GewSt-Bescheid. Will sich der Steuerpflichtige gegen Festsetzungen des Steuermessbescheids wenden, kann er dies nur durch eine Anfechtung des Messbescheids als Grundlagenbescheid.[1] Der Steuermessbetrag kann durch eine Anfechtung des GewSt-Bescheids nicht mehr angegriffen werden. Ein der...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Nacherhebung von Schaumweinsteuer

Leitsatz Ein Steuerbescheid ist wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergeht, für den bereits ein – wirksamer – Steuerbescheid (hier: Steueranmeldungen) gegenüber demselben Adressaten besteht, ohne dass sich nach dem Wortlaut des Bescheids oder im Wege der Auslegung ergibt, in welchem Verhältnis der zuletzt ergangene zu de...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen

Leitsatz Werden Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, weil weder der Chefarzt noch sein Steuerberater erkannt haben und nach den Umständen des Streitfalls auch ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Steuerbefreiung

Rz. 4 Hat das FA vor Erlass eines Steuerbescheids eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 22 GrEStG 1983 erteilt, so berechtigt das nicht zu der Annahme, das FA habe einem Steuerbefreiungsantrag entsprochen. Der mögliche Steuerschuldner kann verlangen, dass das FA ihm einen schriftlichen Bescheid darüber bekannt gibt, ob der Erwerbsvorgang steuerfrei ist (BFH v. 15.2.1984...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Festsetzung – § 115 EStG

Rz. 5 § 115 Abs. 1 EStG sieht vor, dass die Energiepreispauschale grundsätzlich mit der ESt-Veranlagung für den Vz 2022 festgesetzt wird. Rz. 6 Ein großer Teil der Anspruchsberechtigten wird aber unter die Alternativregelung nach § 115 Abs. 2 EStG fallen. Danach erfolgt die Festsetzung nicht im Rahmen der ESt-Veranlagung, weil die Energiepreispauschale nach § 117 EStG bereits...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Festsetzung der Zinsen (Abs. 1 Halbs. 1)

Rz. 9 Die Zinsen werden nach §§ 155ff. AO wie Steuern durch Bescheid festgesetzt. Der Zinsbescheid muss in Form und Inhalt den Anforderungen des § 157 AO genügen.[1] Dieser muss schriftlich oder elektronisch erteilt werden und Art und Betrag der Zinsen (ggf. nach Steuerart, Zeiträumen, also Einzelbeträgen aufgeschlüsselt[2]) und den Zinsschuldner[3] angeben.[4] Von den Steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Kleinbeträge (Abs. 2)

Rz. 28 Zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes werden nach Abs. 2 Zinsen nur von einer Höhe von mindestens 10 EUR an festgesetzt. Diese Regelung steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Die Kleinbetragsgrenze ist von Amts wegen zu berücksichtigen.[1] Dieser Betrag ist an sich gem. § 238 Abs. 2 AO je Steuerart zu sehen. Die Verwaltung betrachtet allerd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4 Kleinbeträge (§ 238 AO i. V. m. § 239 Abs. 2 AO)

Rz. 23 Kleinbeträge an Zinsen i. H. v. weniger als 10 EUR sind nach § 239 Abs. 2 AO nicht festzusetzen. Für die Ermittlung der Grenze von 10 EUR ist die Berechnung nach Rz. 4 bis 6 maßgebend. Wird der Gesamtbetrag jeder Steuerart auf volle 50 EUR abgerundet, so ist die Höhe der Zinsen aus dem Gesamtbetrag entscheidend. Bei der jetzt für den Regelfall vorgesehenen Anwendung d...mehr