Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

Leitsatz An der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bestehen auch nach Einführung der sog. virtuellen Automatensteuer (§ 36ff. RennwLottG i.d.F. vom 25.06.2021) zum 01.07.2021 keine ernstlichen Zweifel. Normenkette § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG, §§ 36 ff. RennwLottG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), § ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Anfall der Erbschaft und Ausschlagung

Rz. 12 Der Erwerb der Erbenstellung hängt von einem Berufungsgrund (Gesetz oder Verfügung von Todes wegen) und der Erbfähigkeit (namentlich Überleben zum Zeitpunkt des Erbfalls) ab. Schließlich darf kein Erbverzicht erfolgt sein. Unter diesen Voraussetzungen fällt die Erbschaft mit Erbfall von selbst (ipso iure) dem berufenen Erben an, ohne dass es dazu der Kenntnis vom Erbf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Energiepreispauschale in de... / 3 Festsetzung bei der Einkommensteuerveranlagung

Wird für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben, prüft das Finanzamt automatisch, ob ein Anspruch auf die EPP besteht. Auch Arbeitnehmer, die ihre EPP nicht im Lohnsteuerverfahren über den Arbeitgeber erhalten haben, bekommen sie anhand ihrer Angaben in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Wenn der Arbeitgeber die EPP nicht auszahlt, können Arbeitneh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.1 Wegfall der Voraussetzungen (§ 13a Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 80 Die Befugnis zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen endet nach § 13a Abs. 1 S. 4 EStG in dem Wirtschaftsjahr, das nach Bekanntgabe der Mitteilung endet, mit der die Finanzverwaltung auf den Beginn der Buchführungspflicht (§ 141 Abs. 2 AO) oder den Wegfall einer der in § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG genannten Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Dur...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Schreib- oder Rechenfehler im Sinne des § 173a AO bei fehlerhafter Übernahme von Steuerdaten

Leitsatz Nach § 173a AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat. Die versehentlich er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen der Außenprüfung

Rz. 21 Da die Außenprüfung der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl. dient[1], setzt ihre Zulässigkeit einen entsprechenden Aufklärungsbedarf voraus. Daran fehlt es, wenn ihre Ergebnisse unter keinem denkbaren Gesichtspunkt für die Besteuerung von Bedeutung sein können.[2] Die erforderliche steuerliche Relevanz muss sich in der Regel auf den Stpfl. selbst bezie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2 Entstehung der Vorauszahlungen

Rz. 9 Die ESt-Vorauszahlungen entstehen jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, d. h., die Entstehung hängt von der Fälligkeit des Abs. 1 S. 1 ab. Nach dieser Fälligkeitsregelung des § 37 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 EStG entstehen die Vorauszahlungen zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeweiligen Jahres. Die Bestimmung abweichend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.1 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 70 Die Vorauszahlungen werden durch Steuerbescheid nach § 155 AO von Amts wegen festgesetzt. Der Abgabe einer Steuererklärung bedarf es nicht, da § 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV nur die Abgabe einer Jahressteuererklärung fordert und § 149 Abs. 1 S. 2 AO nur die Erweiterung der persönlichen Erklärungspflicht bei einer gesetzlich bestehenden Erklärungsart vorsieht.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.2 Heraufsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 60 Der Stpfl. ist nicht verpflichtet, von sich aus die Heraufsetzung der Vorauszahlungen beim FA zu beantragen. Das gilt selbst dann, wenn sie aufgrund einer ehemals richtigen Erklärung zu niedrig festgesetzt werden, sich die Verhältnisse aber anschließend zuungunsten des Stpfl. geändert haben und er dieses erkannt hat. Nach § 153 Abs. 1 S. 1 AO ist der Stpfl. nur verpfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.2 Verhältnis Vorauszahlungsbescheid – Jahressteuerbescheid

Rz. 74 Mit Erlass des Jahressteuerbescheids und der Festsetzung der Jahressteuerschuld verliert der Vorauszahlungsbescheid seine selbstständige Bedeutung; der Jahressteuerbescheid tritt an die Stelle des Vorauszahlungsbescheids und ersetzt ihn, der Vorauszahlungsbescheid hat sich "auf andere Weise" erledigt (§ 124 Abs. 2 AO).[1] Der Jahressteuerbescheid ist dann allein Zahlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.2 Vorauszahlungen als vorläufige Steuerschuld

Rz. 4 Aus dem Begriff "Vorauszahlungen" ergibt sich, dass es sich um eine Steuerschuld handelt, bei der noch nicht feststeht, ob es sich um eine endgültige Belastung des Stpfl. handelt. Nach § 37 Abs. 1 EStG handelt es sich um Zahlungen auf eine voraussichtlich entstehende oder, bei der nachträglichen Erhöhung der Vorauszahlungen nach Abs. 4, auf eine voraussichtlich entstan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.4.1 Betriebsverpachtung

Rz. 230 Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsverpachtung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vom Verpächter an den Pächter verpachtet werden. Dabei muss der land- und forstwirtschaftliche Betrieb nach Ablauf der Pachtzeit durch den Verpächter oder dessen Rechtsnachfolger fortgeführt werden können. Des Weiteren ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anwendung der für Steuerbescheide geltenden Vorschriften

Rz. 70 [Autor/Stand] Über den Grundsteuerwert ergeht ein Feststellungsbescheid. Der auch in hier und in der Praxis gebrauchte Ausdruck "Grundsteuerwertbescheid", ist der AO und dem BewG an sich fremd. Die AO spricht vielmehr vom "Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert". Beim Grundsteuerwertbescheid handelt es sich um einen Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 159 [Autor/Stand] (1) Ist die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Steuerbescheids zu entrichten waren, kleiner als die Steuer, die sich nach dem bekanntgegebenen Steuerbescheid für die vorausgegangenen Fälligkeitstage ergibt, so ist der Unterschiedsbetrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten. Die Verpflichtung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Das Wesen der gesonderten Feststellung

Rz. 30 [Autor/Stand] Besteuerungsgrundlagen werden grundsätzlich nicht durch einen gesonderten Verwaltungsakt festgestellt. Vielmehr bilden sie einen mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheides (§ 157 Abs. 2 AO). Einwendungen gegen die Bewertung können deshalb insoweit nur durch einen Rechtsbehelf gegen den Steuerbescheid erhoben werden. Rz. 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 163 [Autor/Stand] Hatte der Steuerschuldner bis zur Bekanntgabe der Jahressteuer keine Vorauszahlungen nach § 53 zu entrichten, so hat er die Steuer, die sich nach dem bekanntgegebenen Steuerbescheid für die vorangegangenen Fälligkeitstage gemäß § 52 ergibt, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 160 [Autor/Stand] Die Norm entspricht dem bisherigen § 30 GrStG und legt die Modalitäten für die Abrechnung der nach § 53 LGrStG BW entrichteten Vorauszahlungen fest, sobald ein neuer Bescheid ergangen ist.[2] Vorauszahlungen werden nach § 53 LGrStG BW nur dann geleistet, wenn eine Steuerfestsetzung für ein früheres Kalenderjahr vorliegt, aber für das laufende Kalenderja...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 156 [Autor/Stand] Die Norm entspricht dem bisherigen § 29 GrStG und ordnet die Beachtung der letzten festgesetzten Jahressteuer an. Maßgebend sind die bisher festgesetzten Vorauszahlungen zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten, und zwar so lange, bis ein neuer Steuerbescheid bekannt gegeben wird.[2] Abzustellen ist somit ungeachtet geänderter Verhältnisse auf die zulet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Änderung von Grundlagenbescheiden

Rz. 210 [Autor/Stand] Grundlagenbescheide werden ungeachtet ihrer Bestandskraft mit ihrer Wirksamkeit für Folgebescheid verbindlich. Diese Bindungswirkung ergibt sich auch bei Änderungen eines Grundlagenbescheides wobei auf die Bestandskraft des Folgebescheides keine Rücksicht genommen wird. Die Korrektur des Folgebescheides wird über § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ermöglicht....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Jahresversteuerung (§ 23 Abs. 1 S. 2 ErbStG)

Rz. 25 Wird die Jahresversteuerung gewählt, so ist Ausgangswert der jährlich im Voraus zu entrichtenden Steuer der anstelle des Kapitalwerts anzusetzende Jahreswert. Dieser ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers der auf das Einzeljahr bezogene Teilbetrag des Kapitalwerts; der Wert aller Jahresbeträge entspricht in der Summe dem Kapitalwert. Die Jahresversteuerung verfolgt...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 145 [Autor/Stand] Die Norm entspricht dem bisherigen und ab 2025 geltenden § 27 GrStG und regelt die Festsetzung der Grundsteuer durch die hebeberechtigte Gemeinde. Die Gemeinde hat in dem System der dreigliedrigen Grundsteuer damit die endgültige Ertragshoheit und entscheidet somit über das tatsächliche Aufkommen.[2] In der als politisches Ziel der Grundsteuerreform aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 144 [Autor/Stand] (1) 1Die Grundsteuer wird für das Kalenderjahr festgesetzt. Ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährlich zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden. (2) Wird der Hebesatz gemäß § 50 Absatz 3 geändert, so ist die Festsetzung nach Absatz 1 zu ändern. (3) Für diejenigen S...mehr

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ZErb 09/2022, Zur erbschaft... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin ihres im März 2009 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte u.a. ein Grundstück mit einem 1951 erbauten Einfamilienhaus. Die Klägerin hatte dieses Haus gemeinsam mit ihrem Vater bewohnt und wohnte zunächst weiterhin im Obergeschoss. Demzufolge berücksichtigte der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt –FA) b...mehr

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ZErb 09/2022, Zur Beteiligu... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1. ist durch letztwillige Verfügung des Erblassers mit zwei Vermächtnissen bedacht worden. Das eine Vermächtnis räumt dem Beteiligten zu 1. das lebenslange Recht ein, die Erdgeschosswohnung des Erblassers im Hause … sowie das zu dieser Wohnung gehörende Zimmer im 1. Obergeschoss unentgeltlich zu bewohnen. Das zweite Vermächtnis bezieht sich auf die Wohnun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgeblichkeit für Folgebescheide

Rz. 200 [Autor/Stand] Feststellungsbescheide sind Grundlagenbescheide im Sinne des § 171 Abs. 10 AO. Die durch sie getroffenen Feststellungen sind für andere Bescheide in der Weise bindend, dass sie diesen Bescheiden zugrunde gelegt werden müssen. Für die "anderen Bescheide", denen die Feststellungen der Grundlagenbescheide zugrunde zu legen sind, verwendet die AO den Begrif...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 155 [Autor/Stand] Der Steuerschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Norm entspricht dem bisherigen § 31 GrStG und legt die für den bereits abgelaufenen Zeitraum fällige Zahlung fest, wenn etwa eine Nachveranlagung durchgeführt worden ist. Die Steuer ist in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten. Es handelt sich um besondere Fallkonstellationen, bei denen bisher keine Vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Änderung von Feststellungsbescheiden

Rz. 270 [Autor/Stand] Weil nach § 181 Abs. 1 AO auf die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen die Vorschriften über die Steuerfestsetzung sinngemäß anzuwenden sind, können Feststellungsbescheide über einen Grundsteuerwert unter denselben Voraussetzungen wie Steuerbescheide geändert werden. Das bedeutet, dass die Vorschriften des § 129 AO und die Regelungen der §...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Einführung

Rz. 54 [Autor/Stand] Seit dem AO-Änderungsgesetz vom 11.5.1956[2] kann die nicht vorsätzliche Steuerverkürzung nur noch geahndet werden, wenn der Täter leichtfertig gehandelt hat. Einfache Fahrlässigkeit genügt nicht mehr. Ob ein Stpfl. leichtfertig gehandelt hat, ist im Wesentlichen Tatfrage, über die i.d.R. die Strafgerichte durch den Tatrichter entscheiden. Im summarische...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Jahreswert

Rz. 31 Der Ausgangswert der jährlich im Voraus zu entrichtenden Steuer ist der anstelle des Kapitalwerts anzusetzende Jahreswert. Seine Ermittlung ist nach §§ 15, 16 BewG vorzunehmen, wobei die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld (§ 9 ErbStG) maßgebend sind. Der Jahreswert ist nicht um die Einkommensteuer zu kürzen, die bei dem Anfall der jeweiligen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bad... / D. Rechtsbehelfe

Rz. 187 [Autor/Stand] Gemäß Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG verwalten die Landesfinanzbehörden die Grundsteuer als Realsteuer. § 2 Abs. 1 LGrStG BW sieht für Handlungen und Entscheidungen der Landesfinanzbehörden im Zusammenhang mit der Bewertung, der Feststellung und dem Steuermessbetragsverfahren die entsprechende Anwendung der Vorschriften der Abgabenordnung und des Finanzverwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wahlrecht; Antragserfordernis

Rz. 48 Die "statt" der Sofortbesteuerung mögliche Jahresversteuerung erfolgt "nach Wahl" des Stpfl. und ist mithin von einem entsprechenden Antrag abhängig. Dieser kann noch bis zur Bestandskraft des auf der Grundlage des Kapitalwerts ergangenen Steuerbescheids – ggf. auch noch in einem soweit anhängigen Klage- oder Revisionsverfahren – gestellt werden[1] und auch zurückgeno...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Kenntlichmachung einer abweichenden Rechtsauffassung

Rz. 112 [Autor/Stand] Weit eher ist der steuerliche Berater dem Vorwurf vorsätzlicher bzw. leichtfertiger Steuerverkürzung ausgesetzt, wenn er z.B. bei einer Aktivierungs- und Bewertungsfrage bewusst von einer ihm bekannten höchstrichterlichen Rspr. und der dadurch geprägten Verwaltungsansicht abweicht, ohne dies in der Steuererklärung kenntlich zu machen. Bei der Thematik "...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 10 Steuerverstrickung bei Zuzug mit Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG

Für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger, der Anteilseigner an in- oder ausländischen Anteilen i. S. d. § 17 EStG ist, aus dem Ausland zuzieht und er mit dem Zuzug eine unbeschränkte Steuerpflicht und Ansässigkeit i. S. d. Art. 4 OECD-MA begründet, enthält § 17 Abs. 2 Satz 3 und 4 EStG eine besondere Regelung der Steuerverstrickung. Anstelle der Anschaffungskosten ist für ei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Auslandstätigkei... / VI. Verfahrensvorschriften

Rz. 16 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Verzicht auf die Besteuerung im Steuerabzugsverfahren ist vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beim Betriebsstättenfinanzamt zu beantragen (Freistellungsbescheinigung). Dabei ist glaubhaft zu machen, dass die nach deutschem Recht ermittelten Einkünfte im Tätigkeitsstaat voraussichtlich einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Auslandstätigkei... / V. Nichtanwendung

Rz. 11 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Diese Regelung gilt nicht, soweit der Arbeitslohn unmittelbar oder mittelbar aus inländischen öffentlichen Kassen – einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bundesbank – gezahlt wird[1]; für das Merkmal der Zahlung aus einer inländischen öffentlichen Kasse gelten die Grundsätze von Abschnitt I in Verbindung mit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.7 Unbezahlter Urlaub

Rz. 34 Wie bereits unter Rz. 15 f. erwähnt, kann der Rehabilitand keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind im Familienhaushalt lebende Ehegatten/Partner oft aus beruflichen Gründen an der Weiterführung des Haushalts verhindert. Sie sind aber b...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zugang eines Steuerbescheids bei Zustellung durch privaten Postdienstleister

Leitsatz Die Zugangsvermutung innerhalb von 3 Tagen kann bei der Übergabe an einen privaten Postdienstleister im Einzelfall widerlegt werden. Sachverhalt Gegenüber der Klägerin wurde der Einkommensteuerbescheid 2017 mit Datum 15.6.2018 erlassen. Am 19.6.2018 faxte die Klägerin den Bescheid an eine Steuerberatungsgesellschaft, die am 19.7.2018 Einspruch gegen den Bescheid einl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an die Tatbestände der Steuerpflicht eines Erwerbs von Todes wegen[1], einer Schenkung unter Lebenden[2], einer Zweckzuwendung[3] und der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen[4] an und konkretisiert bzw. ergänzt diese im Hinblick auf den Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung. Systematisch steht § 9 ErbStG im Zusammenhang mit § 38 AO, wonach di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Kleinbetragsverordnung

Rz. 6 Daneben ist bei der Festsetzung von Erbschaft- und Schenkungsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KBV die aufgrund § 156 Abs. 1 S. 1 AO erlassene Kleinbetragsverordnung [1] zu beachten. Die aktuelle Fassung der Kleinbetragsverordnung ist anwendbar auf Steuern, die nach dem 31.12.2016 entstanden sind.[2] Rz. 7 Nach der Kleinbetragsverordnung unterbleiben Änderungen der Steuerfests...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlussprüfung / 6.4 Außenprüfung

Rz. 103 Auch im Rahmen der steuerrechtlichen Außenprüfung oder Betriebsprüfung werden Prüfungshandlungen durchgeführt, die in engem Zusammenhang mit der Konzernrechnungslegung stehen.[1] Das Ziel von Außenprüfungen besteht darin, die tatsächlichen und die rechtlichen Verhältnisse in Bezug auf die Steuern aufzuklären (§ 199 Abs. 1 AO). Grundsätzlich ist jedes Unternehmen einz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Rechtswirkungen bleiben bestehen

Rz. 5 Für Erwerbe, für die die Steuer vor dem 1.1.2009 entstanden ist, bleiben gem. § 37 Abs. 2 S. 2 ErbStG die Regelungen des § 25 Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 ErbStG zur zinslosen Stundung, deren Ablösung und Fälligkeit weiterhin anwendbar, es sei denn, der Erwerber hat einen Antrag auf rückwirkende Anwendung des ab 1.1.2009 geltenden Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts nach A...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuvorgaben und aktuelle Hi... / 2.1.1.10 Keine Auszahlung durch den Vereins-Arbeitgeber

Soweit keine Auszahlung mit Anspruchsberechtigung über den Vereins-Arbeitgeber erfolgen sollte, setzt dann das Finanzamt mit dem Steuerbescheid die EPP fest. Damit sich aber die Auswirkungen auch bei diesen vielen Personen schnell ergeben, werden die Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheide geändert und einmalig diese ESt-Vorauszahlung gemindert; somit wird auch ein geänderte...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuvorgaben und aktuelle Hi... / 2.1.1.7 Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag

Auch wer nur eine steuerfreie Vergütung mit Abrechnung des Übungsleiterfreibetrags erhält oder gegen Zahlung von Beträgen nach dem Ehrenamtsfreibetrag abgerechnet wird, hat Anspruch auf die EPP. Da der Verein dies nicht abrechnen wird, sollte darauf geachtet werden, dass mit Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der Vereins-Arbeitnehmer dann über die Einkommensteuer-Erklä...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung von Glattstellungsgeschäften bei periodenübergreifenden Optionsgeschäften

Leitsatz 1. Aufwendungen für die den Stillhalterprämien zugehörigen Glattstellungsgeschäfte mindern nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG – in Ausnahme zu § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG (sog. Abflussprinzip) – die Einnahmen in dem Veranlagungszeitraum, in dem die Stillhalterprämien vereinnahmt wurden. Es handelt sich insoweit um ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Prognose, Verfahrensrecht

Rn. 77 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ob Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt oder nicht, erfordert eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Prognose, ob die vorliegende Betätigung bei realistischer Würdigung aller Umstände voraussichtlich zu einem positiven wirtschaftlichen Gesamtergebnis führen wird. Dabei sind alle objektiv erkennbaren Umstände heranzuziehen (BFH IX R 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Periodenübergreifende Betrachtung

Rn. 72 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 "Einkünfteerzielungsabsicht" meint das Bestreben, in einem bestimmten Tätigkeitsbereich Vorteile in der Gestalt positiver Einkünfte zu erwirtschaften. Die Absicht, Steuern zu sparen, ist unbeachtlich (s § 15 Abs 2 S 2 EStG; st Rspr, zB BFH X R 33/04, BStBl II 2007, 874; BFH X R 149/95, BFH/NV 2000, 23; FG Köln 10 K 3679/08, DStRE 2010, 1298 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2022, Abziehbarkeit... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. Zu Recht hat der Beklagte mit Bescheid vom 1.4.2019 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 20.2.2020 die Änderung der Erbschaftsteuerfestsetzung vom 28.10.2015 abgelehnt, § 101 S. 1 FGO. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Änderung des Steuerbescheids, weil die geltend gemachten Kosten nicht als Nachlassverbindlichkeiten, insbesondere nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehner, Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrages, DStR 1992, 1641; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums – Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlage?, DStZ 1994, 517; Homburg, Grundentlastung und Progressionsvorbehalt, BB 1995, 849. Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Höhe des Grundfreibetrages (in EUR) s nachfol...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / f) Anmerkungen zum Muster

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