Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Abschließende Regelung

Rz. 12 Die vorhandenen gesetzlichen Zinsregelungen in §§ 233 bis 239 AO sind abschließend und enthalten keinen allgemeinen Rechtsgedanken, der ihre Anwendung auf weitere Fallgruppen rechtfertigen würde.[1] So kann etwa das FA durch eine Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids, gegen den nach Ausschöpfung des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist, nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.1 Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach § 233a AO (Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Abs. 1 S. 3)

Rz. 17 Bei den Zinsen auf Steuernachforderungen oder Steuererstattungen [1] beginnt die Festsetzungsfrist mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer festgesetzt, aufgehoben oder geändert worden ist. Da diese Zinsen von Steuerfestsetzungen abhängen, soll die kurze Verjährungsfrist von 1 Jahr erst nach der jeweiligen Festsetzung der Steuer beginnen. Der Zeitpunkt der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 6 Gesonderte Feststellung (Abs. 3)

Rz. 33 Nach der Regelung des nach dem 31.12.2016 anzuwendenden § 239 Abs. 3 AO sind die Zinsen nach § 233a Abs. 2a AO oder § 235 AO gesondert bzw. gesondert und einheitlich festzustellen, wenn solche Zinsen aufgrund von Sachverhalten entstehen, die ihrerseits Gegenstand eines Grundlagenbescheids sind. Hierdurch entfällt die Verpflichtung des FA, diese Feststellungen im Rahme...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zugangsfiktion beim Zentralversand von Steuerbescheiden

Leitsatz Wenn der Tag der Aufgabe zur Post feststeht, setzt nicht bereits jedes Bestreiten des Zugangszeitpunkts die Zugangsfiktion außer Kraft. Sachverhalt Der Kläger war im Jahr 2020 als selbstständiger Rechtsanwalt in Hamburg tätig und ist wohnhaft in Niedersachsen. Mit Bescheiddatum vom 2.9.2021 stellte das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen für 2020 für den Kläger geso...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 6 Gewillkürtes Betriebsvermögen bleibt Betriebsvermögen, bis es ausdrücklich entnommen wird

Ein gemischt genutzter Pkw gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50 % beträgt. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 % und 50 % kann ein Pkw dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden. Liegt die betriebliche Nutzung unter 10 %, gehört der Pkw zwingend zum Privatvermögen. Hat der Unternehmer aber den Pkw seinem Betriebsv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Grundsätzlicher Anspruch auf Akteneinsicht

Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht, welches die Finanzbehörde mit dem Schutz Dritter und ihrem Ermittlungsinteresse sowie ihrem Verwaltungsaufwand abzuwägen hat. Die Bestandskraft des Steuerbescheides steht dem Akteneinsichtsrecht hierbei nicht grundsätzlich entgegen. FG Nds. v. 18.3.2022 – 7 K 11127/18, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 21/22mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 2.4 Rechtsfolgen der Stundung

Die Stundung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis bewirkt, dass sich die Fälligkeit hinausschiebt, d. h. es entstehen zwar keine Säumniszuschläge, aber Stundungszinsen. Das Hinausschieben der Fälligkeit bewirkt ferner, dass die Finanzbehörde nicht vollstrecken kann (§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO). Außerdem führt die Stundung zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung (§ 231...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 1.2.1 Sachliche Gründe

Sachliche Stundungsgründe ergeben sich unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Steuerschuldners aus der Tatsache, dass ein Steueranspruch fällig wird und den Umständen, die zur Fälligkeit zu dem bestimmten Zeitpunkt geführt haben. Der Umstand, dass eine Rechtsnorm unter verfassungsmäßigen Aspekten zweifelhaft ist, rechtfertigt keine Stundung, jedoch eine vorläufige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.2 Pflicht zur AfA

Rz. 233 Liegen die Voraussetzungen des § 7 EStG vor, muss nach dem eindeutigen Wortlaut der gesetzlichen Regelung die AfA vorgenommen werden.[1] Insoweit besteht eine Pflicht zur abschnittsbezogenen Vornahme. Dies gilt auch in Verlustjahren. Bestehen AfA-Wahlrechte, kann die Wahl der AfA-Methode nur bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids für den Vz, in dem die AfA für das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 20 Eingefügt in das EStG wurde § 7 EStG durch G. v. 16.10.1934.[1] Seit dem EStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 8.10.2009[2] wurde § 7 EStG mehrfach geändert. G. v. 8.4.2010 [3] : § 7 Abs. 5 S. 1 EStG wurde geändert. Die degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG findet Anwendung auf alle Gebäude, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Staat belegen sind, auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.3 Schätzung der Nutzungsdauer

Rz. 282 Die künftige Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts steht zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung im Regelfall nicht fest. Sie ist deshalb zu schätzen. Der Stpfl. hat die tatsächlichen Grundlagen für die Schätzung darzutun. Maßgebend sind die Erwägungen, die ein vorsichtig überlegender und vernünftig wirtschaftender Kaufmann anstellen würde. Abzustellen ist nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.4 Korrektur überhöhter AfA

Rz. 242 Die Grundsätze zur Nachholung unterbliebener AfA gelten, sofern die jeweiligen Steuerbescheide nicht mehr korrigiert werden können, entsprechend bei einer überhöht vorgenommenen AfA (H 7.4 "Unterlassene und überhöhte AfA" EStH 2021). Rz. 243 In den Fällen von § 7 Abs. 1, 2 und 4 S. 2 EStG ist der Restbuchwert auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. Ist eine zukünftige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.3 Nachholung unterlassener AfA

Rz. 235 Im Hinblick auf die Pflicht zur Vornahme der AfA stellt sich die Frage, ob die AfA in späteren Jahren nachgeholt werden kann, wenn der Stpfl. sie bewusst oder versehentlich nicht vorgenommen hat und die Steuerbescheide der vergangenen Jahre nicht mehr geändert werden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass, wenn ein Wirtschaftsgut in der Vergangenheit bereits in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.8.3.2 Rechtsscheingrundsätze

Rz. 29 Von der Vollmachtserteilung durch konkludentes Verhalten sind die Fälle zu unterscheiden, in denen eine Vollmacht nicht erteilt wurde, der angeblich Vertretene sich unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes den durch das Auftreten und Verhalten des angeblichen Vertreters erzeugten Rechtsschein der Bevollmächtigung gleichwohl zurechnen lassen muss.[1] Der Rechtssc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Berücksichtigung der weggefallenen Einnahmen

Rn. 86 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Frage, ob die Steuerermäßigung nur für Entschädigungen als Ausgleich von entgangenen/entgehenden Einnahmen mehrerer Jahre zu gewähren ist oder auch dann, wenn lediglich entgehende Einnahmen eines Jahres abgegolten werden, ist seit langer Zeit in Diskussion. Bei Analyse der anderen Tatbestände des § 34 Abs 2 EStG ist festzustellen, dass es...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Veranlagung der Grundsteuer

Tz. 39 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Finanzämter stellen den Grundsteuerwert sowie den darauf basierenden Grundsteuermessbetragsbescheid gegenüber dem Steuerpflichtigen fest. Erstreckt sich ein Grundstück über mehrere Gemeinden, ist der Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt im Rahmen eines Zerlegungsbescheids auf die betroffenen Gemeinden aufzuteilen (§ 22 GrStG).Den zu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Feststellung der Grundsteuerwerte (ab 2022)

Tz. 10 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Wie bereits in der Vergangenheit durch die Feststellung des Einheitswerts, wird der steuerliche Wert des Grundvermögens durch Feststellung eine sog. Grundsteuerwerts ermittelt. Dieser basiert auf den Wertverhältnissen auf den 01.01.2022 (= Hauptfeststellungszeitpunkt) und soll alle sieben Jahre neu festgestellt werden (§ 221 Abs. 1 BewG). Ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuermessbetragsverfahren

Tz. 34 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Durch Anwendung einer Steuermesszahl (= Multiplikator) auf den festgestellten Grundsteuerwert wird der Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt festgesetzt. Die Steuermesszahl beträgt nach § 15 Abs. 1 GrStG fürmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 83... / C. Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964

Rz. 31 [Autor/Stand] Gemäß § 21 Abs. 1 BewG wird der Einheitswert allgemein in Zeitabständen von je sechs Jahren festgestellt. Der letzte tatsächliche Hauptfeststellungszeitpunkt war der 1.1.1964. Seit diesem Zeitpunkt wurde seitens der Finanzverwaltung keine Hauptfeststellung mehr durchgeführt. Dies beruht auf Art. 2 Abs. 1 Satz 3 BewÄndG 1965 i.d.F. des Art. 2 des Gesetzes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Bewertung

Rn. 35e Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die rechtlichen Vorgaben für die steuerliche Berücksichtigung von Auslandsverlusten sind zu großen Teilen nicht eindeutig. Indem der EuGH die Grundsätze seiner Entscheidung "Marks & Spencer" (EuGH vom 13.12.2005, C-446/03, DStR 2005, 2168) auf den "Lidl Belgium" Fall anwendet, begründet er eine gewisse Rechtsunsicherheit. Diese Grundsätze si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 40 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 2 EStG: § 34 EStG ist eine Tarifvorschrift, s Rn 1, dh, ob und in welchem Umfang begünstigte Einkünfte vorliegen, bestimmt sich nach § 2 Abs 1 EStG iVm den jeweiligen Einzelvorschriften zu den Einkunftsarten. § 3 Nr 40 EStG: § 34 Abs 2 Nr 1 EStG schließt den stpfl Teil der Veräußerungsgewinne insoweit von der Begünstigung aus, als dieser na...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vertragsstrafe / 4.4 Im Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht hat man es häufig mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen zu tun. Praxis-Beispiel Verschleierte Gewerbsmäßigkeit Autohaus-Betreiber "Müller" hatte in Zeitungsanzeigen eine größere Zahl von gebrauchten Kraftfahrzeugen inseriert, ohne auf den gewerblichen Charakter der Angebote hinzuweisen. Daraufhin wurde "Müller" vom konkurrierenden Autohaus "Schneider"...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Einkommensteuer

Bei Klagen gegen einen Einkommensteuerbescheid bildet grundsätzlich der Differenzbetrag zwischen begehrter und ursprünglicher Steuerfestsetzung den Streitwert. Die Auswirkungen auf Nebensteuern oder sonstige Abgaben, z. B. Solidaritätszuschlag, Arbeitnehmersparzulage u. a., werden nicht berücksichtigt. Strebt ein Kläger die Aufhebung oder die Feststellung der Nichtigkeit ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Ist zum Zeitpunkt des Antrags des Finanzamts auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Steuerschuldners ungewiss, ob das Verfahren eröffnet werden und zu welchem Ergebnis es führen wird, ist bei einer Anfechtungsklage gegen den Insolvenzeröffnungsantrag der Auffangwert von 5.000 EUR anzusetzen.[1] Wird der durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Ste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden in den Zeilen 97 bis 103 Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingetragene Lebenspartners... / 3.3 Regelungen in der AO

Mit Schreiben der Finanzverwaltung[1] wurde der AEAO zu §§ 8, 37[2], 41, 46. 173, 175, 180, 233a, 235, 251 AO angepasst. § 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 6 und § 15 Abs. 2 Nr. 1 AO wurden geändert durch G. v. 18.7.2014.[3] Hinweis Einführungsgesetz zur Abgabenordnung Dem Artikel 97 § 9 EGAO wurde folgender Absatz 5 angefügt: Wurde eine Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 gem. § 20a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingetragene Lebenspartners... / 3.4 Regelungen bei der Grunderwerbsteuer

Mit dem JStG 2010 hatte der Gesetzgeber die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten hinsichtlich sämtlicher für sie geltenden grunderwerbsteuerlichen Befreiungen gleichgestellt. Diese Neufassung GrEStG galt jedoch nicht rückwirkend, sondern war auf Erwerbsvorgänge nach dem 13.12.2010 beschränkt. Es verstößt laut BVerfG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, dass eingetrage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingetragene Lebenspartners... / 3.1 Erbschaftsteuer

Das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 führte zu einer weitgehenden Gleichstellung der Ehe mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft für Erwerbsvorgänge nach dem 31.12.2008. Weitere Gesetzesänderungen erfolgten durch G. 8.1.2010.[1] Aufgrund des § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erhalten sowohl Ehegatten als auch Lebenspartner (Steuerklasse gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) einen Freibetr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.2 Ausnahme: Bei Abgabe einer Steueranmeldung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 41 Ausnahmsweise kann der Verzicht nach § 354 Abs. 1 S. 2 AO auch "bei Abgabe einer Steueranmeldung für den Fall ausgesprochen werden, dass die Steuer nicht abweichend von der Steueranmeldung festgesetzt wird". Rz. 42 Eine Steueranmeldung ist nach § 150 Abs. 1 S. 3 AO eine Steuererklärung, in der der Stpfl. aufgrund gesetzlicher Vorschrift die Steuer selbst zu berechnen h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4 Rechtsfolgen der Einspruchsentscheidung

Rz. 63 Die Einspruchsentscheidung wird nach § 365 Abs. 1 AO i. V. m. § 124 AO mit ihrer Bekanntgabe wirksam. Mit dieser Bekanntgabe ist das Einspruchsverfahren beendet[1] und das nach § 44 FGO für die Klage erforderliche Vorverfahren abgeschlossen. Vorbehaltlich der anderen Zulässigkeitsvoraussetzung ist dadurch der Weg für eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage offen. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.4 Bekanntgabe der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 26 Nach der eindeutigen Formulierung des § 356 Abs. 1 AO "beginnt die Frist für die Einlegung des Einspruchs nur", wenn bei schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakten eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt ist. Der Beginn der Einspruchsfrist knüpft somit nicht an die Bekanntgabe des Verwaltungsakts, sondern an die Bekanntgabe der Rechtsbehelfsbelehrun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.1 Grundsatz: Keine teilweise Einspruchsrücknahme

Rz. 17 § 367 Abs. 2 S. 1 AO verpflichtet die Finanzbehörde nach der Einlegung eines Einspruchs stets zur Überprüfung der Sache in vollem Umfang. Der Einspruch richtet sich also regelmäßig gegen den gesamten Regelungsinhalt des angefochtenen Verwaltungsakts. Zu einer inhaltlichen Beschränkung auf bestimmte Besteuerungsgrundlagen durch die Begründung des Einspruchs kommt es de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3 Rechtsfolgen des wirksamen Einspruchsverzichts (Abs. 1 S. 3)

Rz. 95 Die Verzichtserklärung wird – soweit sie die genannten persönlichen, formellen, inhaltlichen und zeitlichen Voraussetzungen des § 354 AO erfüllt (s. Rz. 5ff.) – mit dem Zugang bei der zuständigen Finanzbehörde wirksam. Sie muss also mit Wissen und Wollen des Stpfl. tatsächlich in den Verfügungsbereich der Finanzbehörde gelangen.[1] Rz. 96 Der Einspruchsverzicht bewirkt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.6 Adressat des Einspruchs (§ 357 Abs. 2 AO)

Rz. 23 Der Einspruch ist nach § 357 Abs. 2 AO bei der Behörde anzubringen, deren Verwaltungsakt angefochten wird oder bei der ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts gestellt worden ist. Bei Feststellungs- oder Steuermessbescheiden kann er zusätzlich bei der Behörde eingelegt werden, die für die Erteilung des Steuerbescheids als Folgebescheid zuständig ist. Schließlich k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3 Rechtsfolgen der wirksamen Einspruchsrücknahme (Abs. 2 S. 1)

Rz. 55 Nach § 362 Abs. 2 S. 1 AO hat die Rücknahme "den Verlust des eingelegten Einspruchs zur Folge". Es geht also – anders als bei einem Einspruchsverzicht nach § 354 AO – nur der "eingelegte" Einspruch verloren, was den Stpfl. nicht daran hindert, solange die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, ggf. noch einmal einen Einspruch einzulegen.[1] Rz. 56 Für den Fall, dass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.3 Ausnahme: Umsetzung einer Verständigungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs (Abs. 1b)

Rz. 46 Nach § 354 Abs. 1b S. 1 AO kann auf die Einlegung eines Einspruchs bereits vor Erlass des Verwaltungsakts verzichtet werden, soweit durch den Verwaltungsakt eine Verständigungsvereinbarung oder ein Schiedsspruch nach einem Vertrag i. S. des § 2 AO zutreffend umgesetzt wird. Rz. 47 Der Teilverzicht auf den Einspruch setzt nach § 354 Abs. 1b S. 1 AO voraus, dass durch de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1 Betroffene Verwaltungsakte

Rz. 4 § 356 AO ist einschlägig, wenn "ein Verwaltungsakt schriftlich oder elektronisch" ergeht. Dabei ist es unerheblich, ob die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist oder von der Finanzbehörde gewählt wurde.[1] Die Schriftform kann nach § 87a Abs. 4 S. 1 AO durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.[2] Rz. 5 § 356 AO schr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.2 Teilverzicht (Abs. 1a)

Rz. 21 Nach § 354 Abs. 1a AO kann auf die Einlegung eines Einspruchs insoweit verzichtet werden, soweit Besteuerungsgrundlagen für ein Verständigungs- oder ein Schiedsverfahren nach einem Vertrag i. S. d. § 2 AO von Bedeutung sein können. Die durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts[1] mit Wirkung ab dem 30.12.1993 eingefügte Vorsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.1 Eindeutigkeit des Verzichts

Rz. 11 § 354 Abs. 1 S. 1 AO erlaubt dem Stpfl. auf seinen Einspruch zu verzichten. Im Hinblick darauf, dass er mit diesem Verzicht zugleich auf die Möglichkeit des grundrechtlich gewährleisteten gerichtlichen Rechtsschutzes verzichtet, sind an seine Wirksamkeit strenge Anforderungen zu stellen.[1] Die Vorschrift dient dem Schutz des Stpfl., der die Tragweite seines Handels b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.7 Adressat der Rücknahmeerklärung (Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 357 Abs. 2 AO)

Rz. 48 § 362 Abs. 1 S. 2 AO schreibt die sinngemäße Geltung des § 357 Abs. 2 AO vor und bestimmt damit die Einlegungsbehörde, also die Finanzbehörde, bei der der Einspruch einzulegen ist, auch als Adressaten der Einspruchsrücknahme. Die Rücknahme des Einspruchs ist dementsprechend nach § 362 Abs. 1 S. 2 AO i. V. m. § 357 Abs. 2 S. 1 AO grds. gegenüber der Finanzbehörde zu erk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 122 AO – Nachweis des Zugangs eines Steuerbescheides

Da die Klägerin keine Einkommensteuererklärung vorgelegt hatte, setzte der Beklagte die Einkommensteuer für das Jahr 2016, nach vorangegangener Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, unter dem 27.4.2018 mit einem unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheid fest. Da nach 14 Monaten immer noch keine Steuererklärung eingegangen war übersandte der Beklagte den Klägern unte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / I. Allgemeines

Über § 171 Abs. 14 AO soll ein spezielles Problem vermieden werden, das darin besteht, dass die Festsetzungsfrist für Steuerbescheide nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO nur vier Jahre, die Zahlungsverjährung nach § 228 AO allerdings fünf Jahre beträgt. In diesem Differenzjahr könnte somit ein Steuerpflichtiger die Unwirksamkeit eines bereits vor Jahren erlassenen Steuerbescheides ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / II. Zahlungen ohne vorherige Steuerfestsetzung

Zahlungen ohne vorherige Steuerfestsetzung kommen insb. in den Fällen vor, in denen von einer möglichen Steuerhinterziehung auszugehen ist und die Steuerpflichtigen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Selbstanzeige bereits (teilweise) geschätzte Steuerbeträge entrichten. Die vorzeitige Zahlung wird dann i.d.R. von der Absicht getragen, die Voraussetzungen einer strafbefreie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / V. Erstattungsansprüche Dritter

Inwieweit Erstattungsansprüche Dritter eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO auslösen können, ist bisher nicht geklärt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zwischen dem Zahlenden und der die Erstattung begehrenden Person keine Identität bestehen muss. Das ermöglicht es z.B., dass der Gesamtrechtsnachfolger eines Verstorbenen durchaus Erstattungsansprüche aus Vorjahren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Weitere Vorteile überobligatorischer Tatsachendarstellung

Insb. bei umfangreicheren Handelsaktivitäten wird eine entsprechend detaillierte und lückenlose Dokumentation notwendig sein, um auszuschließen, dass die Finanzverwaltung die abgegebene Steuererklärung im Nachhinein als unrichtig beurteilt, etwa weil doch (weitere) steuerpflichtige Veräußerungsvorgänge getätigt wurden. Damit besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / IV. Erfüllter Erstattungsanspruch

Hat das FA einen bestehenden Erstattungsanspruch erfüllt und stellt es erst später fest, dass dieser zu Unrecht festgestellt wurde, berechtigt das im Regelfall nicht dazu, jetzt die Steuerfestsetzung trotz Eintritts der Festsetzungsverjährung unter Hinweis auf § 171 Abs. 14 AO zu korrigieren. Solche Fälle können vorkommen, wenn das FA z.B. einem Rechtsbehelf abhilft, aber sp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / III. Korrekturen eines Grundlagenbescheides

Generell ist festzustellen, dass § 171 Abs. 14 AO auf Feststellungsbescheide nicht anwendbar ist. Diese Bescheide stellen lediglich Besteuerungsgrundlagen fest und lösen keine unmittelbaren Zahlungspflichten aus. Eine Zahlungspflicht ergibt sich regelmäßig erst durch die nachfolgenden Folgebescheide. Die Aufhebung eines unwirksamen Grundlagenbescheides löst somit als solches ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei der Nut... / II. Geschützter Erwerb der Daten

Der Gesetzgeber schützt gem. § 30 Abs. 1 AO die in einem Steuerverfahren gewonnenen Daten. Nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO werden personenenbezogene Daten und Informationen sowie nach § 30 Abs. 2 Nr. 2 AO fremde Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dem Schutz des Steuergeheimnisses unterstellt. Dies können gem. § 30 Abs. 2 AO Daten sein aus einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 174 Abs. 5 S. 2 AO – Beiladung und Ablauf der für den Beigeladenen geltenden Festsetzungsfrist

Nach § 174 Abs. 5 S. 2 AO dürfen in den Fällen der irrigen Sachbehandlung nach § 174 Abs. 4 AO Dritte zu dem Verfahren beigeladen werden, wenn sie an dem Verfahren, das zur Aufhebung oder Änderung des fehlerhaften Steuerbescheids geführt hat, beteiligt waren. Hierzu hat der BFH ausgeführt, dass für die Beiladung zwar bereits die bloße Möglichkeit, dass der der Dritte von Fol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 23 § 4 Nr. 20 UStG geht auf § 4 Nr. 23 UStG 1951 zurück. Danach waren die Umsätze der vom Bund, den Ländern, den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden im öffentlichen Interesse geführten Theater und Museen steuerfrei. Das Gleiche galt für die Umsätze der von anderen Unternehmern geführten Theater und Museen, wenn durch eine Bescheinigung der zuständigen obersten Landesbeh...mehr