Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.3.3 Inhalt der Anzeige

Rz. 58 Die Finanzverwaltung verlangt für die Anzeige insbesondere folgende Angaben [1] Steuernummer sowie (sofern vorhanden) steuerliche Identifikationsnummer, Name und Anschrift des Stpfl., Bezeichnung der Wertpapiere einschließlich Wertpapierkennnummer der Wertpapiere, bei deren Erträgen die erweiterten Anrechnungsvoraussetzungen nach § 36a EStG fehlen, Höhe der Gewinnausschütt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.4 Pflicht zur Anmeldung (Abs. 4 S. 1 Nr. 2)

Rz. 58a Nach altem Recht musste gegenüber dem zuständigen FA (nur) eine Anzeige erstattet werden und eine Zahlung in Höhe des unterbliebenen Steuerabzugs auf Kapitalerträge geleistet werden. Nach der Änderung durch Art. 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019") vom 12.12.2019[1] m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.3 Anzeigepflicht (Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

9.3.1 Form Rz. 55 Nach dem Wortlaut des § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG ist die Anzeige ist nicht formgebunden. Die Finanzverwaltung verlangt jedoch eine schriftliche oder elektronische Erklärung , die den Erklärenden und den Antragsteller erkennen lässt und eine hinreichend klar und bestimmt gefasste Anzeige. Eine bloße Abgabe einer KapEst-Anmeldung genügt jedoch nicht den Anfor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.5 (Nach-)Zahlungsverpflichtung für Kapitalerträge (§ 36a Abs. 4 EStG)

9.5.1 Allgemein Rz. 59 Der Stpfl. unterliegt nach § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG neben der Anzeige- und Anmeldepflicht zudem einer Pflicht zur (Nach-)Zahlung der (nach Abs. 4 S. 1 Nr. 2) angemeldeten Steuer. Durch den Bezug auf die Anmeldung i. S. d. S. 1 Nr. 2 wird klargestellt, dass – wie in § 36a Abs. 1 S. 2 EStG – die Nachentrichtung auf 15 % des Kapitalertrags begrenzt ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 13 Verhältnis zu § 42 AO (§ 36a Abs. 7 EStG)

Rz. 82 Nach § 36a Abs. 7 EStG bleibt § 42 AO "unberührt". § 42 Abs. 1 S. 1 AO regelt, dass durch Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Steuergesetze nicht umgangen werden können. Nach § 42 Abs. 2 S. 1 AO liegt ein Missbrauch dann vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Stpfl. oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.6 Fristen für Anzeige, Anmeldung und Zahlung (Abs. 4 S. 2)

Rz. 62 Nach mittlerweile überholter Ansicht der Finanzverwaltung war die Anzeige an das FA unverzüglich nach Ablauf des Kj. abzugeben.[1] Nach der Einfügung einer Frist in § 36a Abs. 4 S. 2 EStG müssen Anzeige, Anmeldung und Entrichtung bei Stpfl., die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, bis zum 10. Tag des auf den Ablauf des Wirtschaftsjahrs folgenden Mo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.3.2 Adressat

Rz. 56 Adressat der Anzeige ist das zuständige FA des Stpfl. nach §§ 19, 20 AO bzw. § 4 InvStG.[1] Rz. 57 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.5.1 Allgemein

Rz. 59 Der Stpfl. unterliegt nach § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG neben der Anzeige- und Anmeldepflicht zudem einer Pflicht zur (Nach-)Zahlung der (nach Abs. 4 S. 1 Nr. 2) angemeldeten Steuer. Durch den Bezug auf die Anmeldung i. S. d. S. 1 Nr. 2 wird klargestellt, dass – wie in § 36a Abs. 1 S. 2 EStG – die Nachentrichtung auf 15 % des Kapitalertrags begrenzt ist.[1] Da die Anm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.3.1 Form

Rz. 55 Nach dem Wortlaut des § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG ist die Anzeige ist nicht formgebunden. Die Finanzverwaltung verlangt jedoch eine schriftliche oder elektronische Erklärung , die den Erklärenden und den Antragsteller erkennen lässt und eine hinreichend klar und bestimmt gefasste Anzeige. Eine bloße Abgabe einer KapEst-Anmeldung genügt jedoch nicht den Anforderungen e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 6 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 § 36a EStG ist grundsätzlich auf alle beschränkt und unbeschränkt ESt- und KSt-pflichtigen Personen anwendbar, die veranlagt werden. Von § 36a EStG sind daher auch (inländische) Investmentfonds umfasst[1] § 36a EStG erfasst alle Steuerinländer, die eine Anrechnung von bestimmten Kapitalerträgen (Rz. 15), die durch Steuerabzug erhoben wurden, begehren. Zum KapESt-Abzugsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.5.2 Art und Weise der Abführung

Rz. 61 Der Stpfl. muss für Zwecke des § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG eine KapESt-Anmeldung abgeben. Die Höhe der an das FA zu leistenden KapESt und der von dieser Zahlungspflicht betroffenen Kapitalerträge sind in Zeile 14 einzutragen. Für Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds ist der spezielle Anmeldevordruck (InvSt 4 B) zu verwenden.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.5 EU-Quellensteuer statt Datenübermittlung (§§ 10 bis 14 ZIV)

Rz. 39 Während des in Art. 10 ZinsRL bestimmten Übergangszeitraums ist es nach § 10 ZIV den EU-Mitgliedstaaten Belgien, Luxemburg und Österreich aus Rücksicht auf das dort bestehende Bankgeheimnis gestattet, anstelle der Datenübermittlung zu den von der ZinsRL erfassten grenzüberschreitenden Zinszahlungen EU-Quellensteuer zu erheben. Der Steuersatz beläuft sich v. 1.7.2005 b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.6 Drittstaaten und EU-Quellensteuer (§ 16a ZIV)

Rz. 45 Durch § 16a ZIV wird der nach § 7 ZIV auf die Mitgliedstaaten der EU räumlich begrenzte Geltungsbereich der ZIV um Gebiete von Drittstaaten sowie abhängige und assoziierte Gebiete erweitert, mit denen die EU (§ 16a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b ZIV) bzw. die Bundesrepublik Deutschland (§ 16a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b ZIV) bilaterale Abkommen i. S. v. Art. 17 Abs. 2 Zi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.3 Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung von Forderungen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZIV)

Rz. 16 Unter den Zinsbegriff nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZIV fallen die bei Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung von Forderungen i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZIV aufgelaufenen oder kapitalisierten Zinsen. Im Wesentlichen sind darunter Erträge aus abgezinsten (z. B. Nullkupon-Anleihen) oder aufgezinsten (z. B. Bundesschatzbriefe Typ B) Schuldverschreibungen zu verstehen. Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Sammelantrag von Gesamthandsgemeinschaften (§ 45b Abs. 2a EStG)

Rz. 20 Abs. 2a wurde durch Gesetz v. 9.12.2004[1] in § 45b EStG eingefügt. Soweit die in § 44a Abs. 7, 8 EStG genannten inl. steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und Stiftungen bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts an GbR beteiligt sind, deren Einkünfte aus Kapitalvermögen mit der darauf entfallenden KapESt und dem SolZ zur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2 Genossenschaftsmitglieder

Rz. 19 Eine Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft kann aufgrund der gesetzlichen Neuregelung in § 44a Abs. 4b EStG (§ 44a EStG Rz. 91g), die eine Abstandnahme vom Steuerabzug erlaubt, keinen Sammelantrag nach § 45b EStG auf Erstattung von KapESt stellen. § 45b Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG ist durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011[1] mit Wirkung für Kapitalerträg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.3 Sammelantrag (Abs. 1)

Rz. 8 Wie der Einzelantrag nach § 44b Abs. 1 EStG, so kann auch der Sammelantrag nach § 45b EStG nur für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 EStG gestellt werden. Bei diesen Kapitalerträgen handelt es sich um Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien oder beteiligungsähnlichen Genussrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 43 EStG Rz. 29ff), Bez...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] in das Gesetz eingefügt und trat zum 1.1.2005 in Kraft und ist seitdem mehrfach geändert worden. Durch das ModBeStVerfG v. 18.7.2016 ist die Vorschrift an den durch dasselbe Gesetz neu eingefügten § 93c AO [2] angeglichen worden, der als allgemeine Vorschrift für alle Daten gilt, die von mitteilungspflichtigen Stellen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2 Mitteilungspflicht

Rz. 3 Nach § 22a Abs. 1 S. 1 EStG sind die in Rz. 1a genannten Träger von Rentenzahlungen (mitteilungspflichtige Stellen), die beim Leistungsempfänger steuerbar sind, nach Maßgabe des § 93c AO zur Mitteilung bestimmter Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die ZfA verpflichtet. Für jeden Vertrag und für jede Rente ist eine gesonderte Ren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1a Die Vorschrift verpflichtet die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund), die landwirtschaftliche Alterskasse[1], die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehmen, die Unternehmen, die Verträge i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG anbieten (§ 10 EStG Rz. 62ff.)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zweck und Entstehung der Regelung

Rn. 11 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Mit der Neuregelung beabsichtigt der Gesetzgeber energetische Maßnahmen an älteren Eigenheimen steuerlich zu begünstigen. Hintergrund ist die Verpflichtung, die sich Deutschland im internationalen Zusammenhang auferlegt hat. Deutschland hat sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern auf ein Verfahren geeinigt, in Europa den Ausstoß von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Rechtsfolge (§ 35c Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 106 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 35c Abs 1 S 1 EStG sind maximal 20 % der förderungsfähigen Aufwendungen von der Steuerschuld abzugsfähig. Wegen der Höchstbeträge der Steuerermäßigung von 14 000 EUR für das Erstjahr und das Folgejahr und 12 000 EUR für das dritte Jahr (s § 35c Abs 1 S 1 EStG) ergibt sich eine maximale Förderung (= Steuerentlastung) von 40 000 EUR. D...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse als Beitragserstattung

Leitsatz 1. Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse mindern als Beitragserstattung die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abzugsfähigen Sonderausgaben, wenn diese unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 01.06.2016 – X R 17/15, BFHE 254, 111, BStBl ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Veräußerungserlös aus einer Managementbeteiligung als Kapitaleinkünfte

Leitsatz Der aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Veräußerungserlös stellt keine Vergütung für die gegenüber einer Tochtergesellschaft erbrachte nichtselbständige Tätigkeit dar, wenn die Beteiligung als eine eigenständige Erwerbsgrundlage zur Erzielung von Einkünften anzusehen ist. Normenkette § 19, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG Sachverhalt Der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rechtsanwälte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Rechtsanwalt (RA) ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl § 1 BRAO). Er bedarf der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer (vgl § 6 BRAO); mit der Zulassung wird der RA deren Mitglied (Zwangsmitgliedschaft; vgl § 12 Abs 3 BRAO). Ein RA mit eigener Kanzlei arbeitet eigenverantwortlich (Haftung) und auf eigene Rechnung und erzielt ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rechtsquellen des Lohnsteuerrechts

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Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerabzug auf Lizenzgebühren bei beschränkter Steuerpflicht

Kommentar Werden Rechte überlassen, die in ein inländisches Register eingetragen sind, kann dies zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften führen. Das BMF legt dar, wie in diesem Fall der Steuerabzug auf die Lizenzgebühren geregelt ist. Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte durch Rechteüberlassung Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte können dadurch entstehen, dass Rechte übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 49 In der Tschechischen Republik unterliegt das Einkommen jeder Person der selbstständigen Versteuerung (gemeinsame Versteuerung der Ehegatten gibt es nicht). Der Steuertarif ist einheitlich und beträgt derzeit 15 %, wobei Personen mit höheren Verdiensten noch sog. Solidaritätssteuer in Höhe von 7 % abgeben. Möglich ist jedoch nach der gültigen Rechtslage ein sog. Steuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 46 Das russische Einkommensteuerrecht kennt keine gemeinsame steuerliche Veranlagung der Ehegatten. Die in sowjetischer Zeit geübte steuerliche Benachteiligung Lediger und Kinderloser wurde abgeschafft. Bis auf ganz wenige Ausnahmen ist die Ehe steuerrechtlich neutral. Jeder Ehegatte hat sein Einkommen selbstständig zu versteuern. Die Vermögensteuer für das Gemeinschafts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 53 Verheiratete Paare können gemeinsame oder getrennte Veranlagung wählen. Das spanische Einkommensteuergesetz [67] geht bei Eheleuten wie bei den übrigen "Unidades familiares" von getrennter Veranlagung aus; es kann aber für Zusammenveranlagung optiert werden, die allerdings nur in einigen Fällen günstiger ist, da die Einkünfte aller Mitglieder der Familieneinheit addier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 96 Verheiratete werden grundsätzlich wie Unverheiratete besteuert. Es gibt aber die Möglichkeit, nicht genutzte Steuerabzüge und steuermäßige Verluste des anderen Ehegatten zu nutzen.[57] Des Weiteren findet u.a. eine automatische Addition der Kapitaleinkünfte der Ehegatten bei der Berechnung der Spitzensteuer statt.[58] Rz. 97 Als Ausnahme vom Grundsatz, dass ein Ehegatt...mehr

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Dänemark / II. Rechtsfolgen

Rz. 164 Vermögensrechtlich begründet die eheähnliche Lebensgemeinschaft im Gegensatz zur Ehe keine "Gütergemeinschaft". Es besteht nur gemeinsames Eigentumsrecht an Gütern, die beide Partner bezahlt oder geschenkt bekommen haben. Der gemeinsame Eigentumserwerb durch Unverheiratete erfolgt aus Beweisgründen sinnvollerweise durch schriftlichen Vertrag (Miteigentumsvertrag – sa...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Pflichtveranlagungsgrenze von 410 EUR wird durch versagten Betriebsausgabenabzug für Vorsteuerbeträge überschritten

Leitsatz Das Hessische FG widmet sich mit Urteil vom 27.10.2020 der Frage, ob und wann gezahlte Vorsteuerbeträge als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Hiervon hing maßgeblich ab, ob die 410 EUR-Einkunftsgrenze für Pflichtveranlagungen erreicht und deshalb noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten war. Der BFH hat die Entscheidung im Revisionsverfahren mittlerweile kompl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (3)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (2)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und keiner der Ausschlussgründe des § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige K...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (1)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt ...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Steuerabzug vom Arbeitslohn

a) Allgemeine Grundsätze Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbG hat beim Abzug der KiSt vom > Arbeitslohn nur mit dem FA, nicht mit den Kirchenbehörden zu tun. Er ist zur Entrichtung der Kirchenlohnsteuer verpflichtet. Auf die Festsetzung und Erhebung der KiSt sind auch beim Steuerabzug die Vorschriften des EStG entsprechend anzuwenden (§ 51a Abs 1 Satz 1 EStG iVm den KiS...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Änderung des Steuerabzugs

Rz. 21 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 41c EStG berechtigt den ArbG in bestimmten Fällen, den LSt-Abzug zu Gunsten des ArbN im Laufe des Kalenderjahres zu ändern und die bisher erhobene LSt zu erstatten. Dies gilt, wenn dem ArbG elektronische > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum Abruf zur Verfügung gestellt werden oder der ArbN dem ArbG eine > Bescheinigung für den Lohnsteuera...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Steuerpflichtige Nebeneinkünfte

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Summe der Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, ist der Unterschiedsbetrag zwischen den positiven und negativen sog Nebeneinkünften. Beispiel 4:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Anrechnung von Steuern

Rz. 190 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Anrechnung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen (zB LSt) auf die durch Veranlagung festgesetzte ESt (> Rz 173) gehört zum Steuererhebungsverfahren, also nicht mehr zum Festsetzungsverfahren; zu Einzelheiten > Rz 204 ff. Auf die festgesetzte ESt werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG): Rz. 191 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches – Abgrenzung § 46 von § 25 EStG

Rz. 28 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu einer Veranlagung des ArbN kommt es, wenn er nach § 46 EStG entweder von Amts wegen oder auf Antrag zu veranlagen ist. Grundvoraussetzung ist in beiden Fällen, dass das > Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist (§ 46 Abs 2 Satz 1 EStG) und einer d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbG hat beim Abzug der KiSt vom > Arbeitslohn nur mit dem FA, nicht mit den Kirchenbehörden zu tun. Er ist zur Entrichtung der Kirchenlohnsteuer verpflichtet. Auf die Festsetzung und Erhebung der KiSt sind auch beim Steuerabzug die Vorschriften des EStG entsprechend anzuwenden (§ 51a Abs 1 Satz 1 EStG iVm den KiStG der Länder). Die ents...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Kirchensteuer vom Arbeitslohn

Rz. 42 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Kirchensteuer wird vom > Arbeitslohn nach den gleichen Grundsätzen einbehalten, die für die LSt von laufenden und sonstigen Bezügen maßgebend sind; > Laufende Bezüge, > Sonstige Bezüge. Vgl auch > Lohnzahlungszeitraum, > Lohnsteuertarif, > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 57 ff. Dies gilt für ArbN, deren > Lohnsteuerabzugsmerkmale die Zugeh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Nachforderung zu Unrecht nicht einbehaltener Lohnsteuer

Rz. 215 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Hat der ArbG die LSt unzutreffend einbehalten, hat das FA mehrere Möglichkeiten, die zu wenig erhobene LSt nachzuerheben. Solange keine Veranlagung durchgeführt worden ist, kann es die LSt vom ArbN nach § 38 Abs 4 EStG, § 39 Abs 5 und 7 EStG, § 39a Abs 5 EStG, § 41c Abs 4 EStG und § 42d Abs 3 Satz 4 Nr 1 EStG nachfordern (> Nachforderung vo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Härteausgleich (§ 46 Abs 3 und Abs 5 EStG)

Rz. 145 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 Abs 3 EStG stellt im Falle einer Veranlagung nach § 46 Abs 2 EStG (> Rz 35 ff) bestimmte Nebeneinkünfte von nicht mehr als 410 EUR von der Besteuerung frei (Härteausgleich). Darüber hinaus sieht § 46 Abs 5 EStG iVm § 70 EStDV einen erweiterten Härteausgleich für Nebeneinkünfte von mehr als 410 EUR bis weniger als 820 EUR vor. Die Härtea...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Wegfall des rechtlichen Grundes (§ 37 Abs 2 Satz 2 AO)

Rz. 36 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der rechtliche Grund für eine Steuerzahlung fällt später weg, wenn nachträglich ein Ereignis iSd § 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (T/K/Drüen, § 37 AO Tz 39; zu solchen Ereignissen > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 44 ff; AEAO zu § 175 Tz 2). Nachträglich ist ein Ereignis da...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Arbeitslohn aus mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen (§ 46 Abs 2 Nr 2 EStG)

Rz. 65 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ein ArbN, der im selben Zeitraum nebeneinander von mehreren ArbG > Arbeitslohn bezogen hat, der dem LSt-Abzug unterliegt, wird von Amts wegen zur ESt veranlagt (§ 46 Abs 2 Nr 2 EStG). IdR handelt es sich um ArbN mit Steuerklasse VI, die > Mehrere Dienstverhältnisse haben (> Steuerklassen Rz 26 ff). Von dieser Pflichtveranlagung werden auch d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Veranlagung in den Fällen des § 50 Abs 2 Satz 2 Nr 4 EStG

Rz. 185 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, unter denen einem beschränkt Stpfl sonst eine Antragsveranlagung ermöglicht wird, > Rz 143. Zur Veranlagung von beschränkt Stpfl von Amts wegen, weil als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale ein Freibetrag nach § 39a Abs 4 EStG gebildet worden ist, > Rz 80, 84. Das Abgeltungsprinzip des § 50 Abs 2 Satz 1 EStG gilt in ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Zahlung ohne rechtlichen Grund (§ 37 Abs 2 Satz 1 AO)

Rz. 29 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 LSt ist ohne rechtlichen Grund gezahlt, wenn bei der Zahlung ein Zahlungsanspruch des FA nicht oder nicht mehr besteht. Für seine Entstehung kommt es nicht darauf an, ob der Erstattungsanspruch festgesetzt ist oder nicht (> Rz 13 ff). Rz. 30 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei einer > Pauschalierung der Lohnsteuer entsteht der Erstattungsanspruch d...mehr