Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rechtsgrundlagen: Es gilt das DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 21.07.1959 (BStBl 1961 I, 342), mit Änderungen durch das Revisionsprotokoll vom 09.06.1969 (BStBl 1970 I, 902; 1000), das Zusatzabkommen vom 28.09.1989 (Vereinbarungen über gegenseitige Amtshilfe -- BGBl 1990 II, 770; 1991 II, 387 = BS...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Barzuschüsse

Rz. 28 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die über § 8 Abs 2 EStG für die Bewertung anwendbare SvEV (> Rz 15) gilt nur für Sachbezüge (> Rz 11ff), die vom ArbG oder im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten (> Arbeitslohn Rz 155f, > Beziehungskauf Rz 2ff) gewährt werden und gleichgestellte Sachverhalte (> Rz 14). Gibt der ArbG dem ArbN einen Barzuschuss für die Einnahme ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Rechtsentwicklung

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LStJA wurde nach der Währungsreform vom 21.06.1948für unbeschränkt steuerpflichtige ArbN eingeführt. Bis dahin wurde die LSt auf den Arbeitslohn des jeweiligen > Lohnzahlungszeitraum erhoben. Diese besondere Erhebungsform der ESt hatte für ArbN – angesichts bescheidener Einkommensverhältnisse – abgeltenden Charakter. Von 1948 bis 1990führt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verfahrenshinweise

Rz. 7 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Örtlich zuständig ist das Wohnsitz-FA, wenn der ArbN seinen > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland hat (§ 39 Abs 2 Satz 1 EStG). Bei anderen ArbN ist das Betriebsstätten-FA des ArbG zuständig (vgl § 39 Abs 2 Satz 2ff EStG; dort auch zu Sonderfällen). Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rechtsgrundlage sind die §§ 39 und 39a EStG. D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Berücksichtigung des Familienstands, von Freibeträgen und Berechnung der Lohnsteuer

Rz. 10 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Dem ArbG des weiteren Dienstverhältnisses werden als ELStAM die Steuerklasse VI und ggf die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie ein Freibetrag nach § 39a Abs 1 Satz 1 Nr 7 EStG zum Abruf bereitgestellt (vgl BMF vom 07.08.2013, BStBl 2013 I, 951, Rz 65). Unberücksichtigt bleiben die bei den Steuerkla...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Juristische Person

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Eine juristische Person (Gegensatz zu einer natürlichen Person) nimmt als eigenständige Rechtsperson selbständig am Rechtsleben teil. Juristische Personen des privaten Rechts sind Personenvereinigungen wie zB die AG, die KGaA, die GmbH, die Limited nach englischem Recht oder ein rechtsfähiges Sondervermögen (Stiftung – vgl §§ 80ff BGB). Zur R...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Bewertung des Sachbezugs Mahlzeit

Rz. 15 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Als Wert einer dem ArbN vom ArbG überlassenen Mahlzeit (typischer Fall: Kantinenessen) ist grundsätzlich der für das jeweilige Kalenderjahr für die SozVers und die LSt/ESt gleichermaßen maßgebende Sachbezugswert anzusetzen (§ 8 Abs 2 Satz 6 EStG iVm der SvEV; vgl zB für die Gemeinschaftsverpflegung der Bundeswehr BFH 233, 171 = BStBl 2011 II...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zu den ArbN, für die das FA bis zu ihrer Erfassung in der ELStAM-Datenbank des BZSt auf Antrag eine LSt-Abzugsbescheinigung ausstellt, gehören folgende Personen: Rz. 4 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rz. 4/1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 43 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der ArbG hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken; er hat vor allem Auskünfte zu geben und Einsicht in die ihm zur Verfügung stehenden > Lohnsteuerabzugsmerkmale einschließlich der > Identifikationsnummer der ArbN, in die nach § 4 LStDV vorgeschriebenen Aufzeichnungen (> Lohnkonto)...mehr

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Behandlung von Gesamtproduktionen im Rahmen des Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 2000

Leitsatz 1. Die Vergütung, die eine Produktionsgesellschaft für die Organisation einer künstlerischen Darbietung als Gesamtarrangement erhält, unterfällt nicht notwendig in ihrer Gesamtheit dem Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 2000, sondern ist ggf. aufzuteilen in Vergütungsbestandteile, die eine persönlich ausgeübte Künstlertätigkeit i.S. des Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Österrei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verhältnis Steuerbescheid zu Anrechnungsverfügung

Tz. 7 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Der gegen einen Verein erlassene Steuerbescheid hat für die mit ihm verbundene Anrechnungsverfügung ähnlich einem Grundlagenbescheid bindende Wirkung. Steuerabzüge, die auf Einkunftsteile entfallen, die bei der Veranlagung nicht erfasst worden sind, sind von der Anrechnung ausgeschlossen. Tz. 8 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Wird die Steuerfestset...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4.4.1 Grundlage

Rz. 21 Der Haftungsbescheid ist als schriftlicher Verwaltungsakt gemäß § 121 Abs. 1 AO zu begründen, damit der Haftungsschuldner in der Lage ist, seine Rechte ordnungsgemäß geltend zu machen, wobei insbesondere zu beachten ist, dass es sich beim Haftungsbescheid um eine Ermessensentscheidung handelt, so dass regelmäßig die Ausübung des Ermessens für den Adressaten zu begründ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6.1 Steuerpflichtverhältnis

Rz. 64a Die Besteuerung im Weg des Steuerabzugs erfolgt dadurch, dass eine von einem Dritten geschuldete Steuer von einer an den Dritten zu erbringenden Leistung einzubehalten, bei der Finanzbehörde anzumelden und für Rechnung des Dritten an diese abzuführen ist. Der Träger dieser Pflichten, der insofern nicht Steuerschuldner ist, haftet für die abzuführende Steuer und ist i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6.5.2.3 Auswahlermessen

Rz. 64o Für die Auswahl zwischen mehreren Haftungsschuldnern s. Rz. 47. Die Finanzbehörde hat beim Zusammentreffen einer Arbeitgeberhaftung und der Haftung eines Dritten ihr Auswahlermessen zu begründen.[1] Die Haftung für eine festgesetzte LSt-Haftungsforderung wird durch den Steuerabzugscharakter[2] nicht beeinflusst, sondern richtet sich nach den allgemeinen Haftungsnorm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, SolzG § 5 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 1 Eine Vielzahl von DBA sehen Ausnahmen von dem Grundsatz vor, dass die Besteuerung im jeweiligen Quellenstaat vorzunehmen ist. Dies geschieht technisch, indem die Steuer des Quellenstaates auf einen bestimmten Prozentsatz beschränkt wird. In Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist daher häufig die zulässige Höhe von Abzugsteuern begrenzt, z. B. die der KapESt auf 15 %. Die...mehr

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Kein deutsches Besteuerungsrecht für die Pension eines in Ungarn ansässigen Beamten mit deutscher Staatsangehörigkeit

Leitsatz Eine Pension, die ein zum Zeitpunkt des Austausches der Ratifikationsurkunden zum DBA-Ungarn 2011 in Ungarn ansässiger deutscher Beamter bezieht, kann nach Art. 17 Abs. 1 DBA-Ungarn 2011 nur in Ungarn besteuert werden. Normenkette Art. 14, Art. 17 Abs. 1, Abs. 2, Art. 18 Abs. 2 DBA-Ungarn 2011, Art. 18 Abs. 1, Art. 19 Abs. 1, Art. 21 DBA-Ungarn 1977, Art. 18 OECD-Mus...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Freistellung vom Steuerabzug

Rz. 43 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Den Antrag auf eine Freistellungsbescheinigung richtet der ArbG an sein > Betriebsstätten-Finanzamt . Den Antrag kann statt dessen der ArbN selbst stellen. Das gilt auch in den Fällen des Steuererlasses nach dem > Auslandstätigkeitserlass Rz 45 ff. Zu weiteren Hinweisen > Doppelbesteuerung Rz 71, > Freistellungsbescheinigung Rz 2.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerabzug im laufenden Kalenderjahr

1. Arbeitgeber mit Betriebsstätte im Inland Rz. 30 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Jeder > Arbeitgeber, der im > Inland eine lohnsteuerliche > Betriebsstätte Rz 15 ff hat, ist für den LSt-Abzug für alle seine im In- und Ausland tätigen ArbN verantwortlich (§ 38 EStG; > R 38.3 LStR). Für ArbN mit inländischem Wohnsitz erfolgt der Abruf der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim B...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nationale Verpflichtung des Arbeitgebers zum Steuerabzug

Rz. 10 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zum LSt-Abzug verpflichtet ist ein > Inländischer Arbeitgeber (> Betriebsstätte Rz 7 ff) oder – bei > Arbeitnehmerüberlassung – auch ein ausländischer Verleiher (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG); ArbG-Pflichten bestehen im > Inland außerdem im Fall der > Entsendung von Arbeitnehmern iSv § 38 Abs 1 Satz 2 EStG; vgl hierzu die Darstellung aus Sicht des...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandskorrespondenten

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Auslandskorrespondenten sind im > Inland nicht ansässige Journalisten. Sie sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, wenn sie – idR hauptberuflich – vom Ausland aus für inländische Rundfunk- und Fernsehanstalten oder für inländische Zeitungsunternehmen (Presseorgane) über das Ausland berichten. Sie können als > Arbeitnehmer > Arbeit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Kulturorchester

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Art 17 OECD-MA weist das Besteuerungsrecht für Vergütungen an Künstler grundsätzlich dem Tätigkeits- bzw Ausübungsstaat zu (> Doppelbesteuerung Rz 50 ff). Zu Ausnahmen, wenn eine Auslandstournee aus öffentlichen Kassen des Ansässigkeitsstaats finanziert wird, vgl zB > Italien Rz 5, > Rumänien Rz 6. Soweit Deutschland das Besteuerungsrecht hat...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Andere Vergütungsschuldner (Fälle des § 50a EStG)

Rz. 37 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Wer als Inländer Vergütungen an bestimmte im Ausland ansässige Personen zahlt (Vergütungsschuldner), ist zum Steuerabzug verpflichtet. Soweit § 38 EStG auch einen Dritten zum LSt-Abzug verpflichtet (> Lohnzahlung durch Dritte), hat der Vergütungsschuldner vorrangig wie ein ArbG den LSt-Abzug vorzunehmen. In den anderen Fällen ist der Vergütu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Starke Außenwirtschaftsbezüge und die zunehmende Globalisierung bedingen immer öfter den Einsatz sowohl von Personen (ArbN) aus dem Ausland, die kurz oder für einen längeren Zeitraum in Deutschland beruflich tätig werden, als auch von Personen (ArbN) aus Deutschland im Ausland. Territorial bestimmt dabei im Wesentlichen die Gegenabgrenzung zu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsgerichte

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zivilrechtliche Ansprüche aus Arbeitsverträgen haben ArbG und ArbN grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geltend zu machen, die ein besonderer Zweig der Zivilgerichtsbarkeit sind. Dazu gehört die Entscheidung über die Höhe des Arbeitslohns (BFH 171, 515 = BStBl 1994 II, 182). Die Arbeitsgerichtsbarkeit umfasst Arbeitsgerichte, Landesarbeitsg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Besonderheiten bei einzelnen Berufsgruppen

Rz. 13 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ausländische Artisten: Bei beschränkt steuerpflichtigen Artisten kann die Steuer im Wege des Steuerabzugs nach § 50a EStG erhoben werden (> R 39.4 Abs 4 LStR; > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff). Ausländische Diplomaten: > Diplomatischer und konsularischer Dienst Rz 10 ff. Ausländische Autoren: > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff. Ausländisc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Steuern

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zur Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern auf in Deutschland besteuerte Einkünfte oder zum Steuerabzug > Ausland Rz 25 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Arbeitgeber ohne Betriebsstätte im Inland

Rz. 35 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 ArbG, die im Inland keinen > Wohnsitz, gewöhnlichen > Aufenthalt, Geschäftsleitung, Sitz, > Betriebsstätte oder ständigen Vertreter iSd §§ 8bis 13 AO haben (ausländischer Arbeitgeber), unterliegen grundsätzlich nicht der deutschen Steuerhoheit und müssen keine LSt einbehalten, wenn ihre ArbN im Inland beschäftigt sind (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitskammer

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Arbeitskammern gibt es in den Ländern Bremen und Saarland. Sie sind Pflichtzusammenschlüsse der ArbN und als KöR (> Juristische Person) organisiert. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Beratung der Mitglieder, der Gewerkschaften sowie betrieblicher ArbN-Vertretungen, der Politik einschließlich der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, Bildungsan...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA

Rz. 8 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Tatsächlich besteuert werden die Einkünfte – ggf anteilig – aber nur dann, wenn Deutschland im Verhältnis zum Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht hat (internationales Recht) und sie in Deutschland der Besteuerung unterliegen (nationales Recht). Bei Stpfl, die – auch – im Ausland ansässig sind, unterbleibt die Besteuerung (ggf unter > Prog...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Arbeitgeber mit Betriebsstätte im Inland

Rz. 30 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Jeder > Arbeitgeber, der im > Inland eine lohnsteuerliche > Betriebsstätte Rz 15 ff hat, ist für den LSt-Abzug für alle seine im In- und Ausland tätigen ArbN verantwortlich (§ 38 EStG; > R 38.3 LStR). Für ArbN mit inländischem Wohnsitz erfolgt der Abruf der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim BZSt. Für beschränkt steuerpflichtige ArbN (...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Einkünfte

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ausländische Einkünfte für Zwecke der Steueranrechnung oder des Steuerabzugs nach § 34c EStG (> Ausland Rz 25 ff) werden in § 34d EStG definiert; > Ausländischer Arbeitslohn, > Progressionsvorbehalt Rz 13 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländischer Verleiher

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ein im Ausland ansässiger Verleiher von ArbN, der im Inland keine lohnsteuerliche > Betriebsstätte hat, ist wie ein > Inländischer Arbeitgeber zum LSt-Abzug verpflichtet (§ 38 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG) und haftet ggf für nicht einbehaltene und abgeführte Steuerabzüge. Zu Einzelheiten > Arbeitnehmerüberlassung. Die 183-Tage-Klauseln der DBA (> Doppelb...mehr

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Außenprüfung bei sog. Einkunftsmillionären

Leitsatz 1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO i.V.m. § 147a AO sowohl formell als auch materiell verfassungsgemäß sind. 2. Bei der Berechnung des Schwellenwertes des § 147a Abs. 1 Satz 1 AO sind Kapitaleinkünfte, die aufgrund eines Antrags auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.6 Bemessungsgrundlage beim Steuerabzug nach § 50a EStG (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 40 Bei beschränkt Stpfl. ist der SolZ entsprechend § 50a EStG durch Steuerabzug zu erheben. Bemessungsgrundlage ist der zu erhebende Steuerabzug. Betroffen hiervon sind sämtliche Fälle des § 50a Abs. 1 EStG. Rz. 41 Nicht anwendbar auf den SolZ bei Steuerabzug nach § 50a EStG ist die Regelung über die Entlastung Geringverdienender (§ 3 Abs. 3 bis 5 SolZG; Rz. 43ff.). Die E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 3.2 Regelungen für den Steuerabzug und nicht erfasste Einkünfte (§ 1 Abs. 3 SolZG)

Rz. 13 Ist die Maßstabsteuer (EStoder KSt) durch Steuerabzug zu erheben, gilt dies entsprechend für den SolZ. Der Steuerabzugsverpflichtete muss den SolZ ebenso wie die ESt oder KSt einbehalten und an das FA abführen. Ist die Maßstabsteuer durch Steuerabzug abgegolten, gilt dies auch für den SolZ. § 1 Abs. 3 SolZG entspricht insoweit § 51a Abs. 3 EStG. Der SolZ ist dann eben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 3.1 Anwendung des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes (§ 1 Abs. 2 SolZG)

Rz. 8 Nach § 1 Abs. 2 SolZG sind auf die Festsetzung und Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden. Dies betrifft insbesondere die Verfahrensvorschriften des EStG und des KStG (Rz. 21ff.), aber auch einige materielle Vorschriften. Dagegen sind nicht anwendbar die Vorschriften über die Steuerpflicht, die Ermittlung der Bemessungsgrundlag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 SolZG bildet die Kernvorschrift des Solidaritätszuschlaggesetzes. In den sechs Nummern des Absatzes 1 werden für alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen die Bemessungsgrundlagen festgelegt. Die wesentliche Vorschrift ist dabei Nr. 1 mit der Bemessungsgrundlage für die veranlagte ESt und KSt. Da die meisten Stpfl. regelmäßig veranlagt werden, richtet sich die Hö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.5 Bemessungsgrundlage bei Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 SolZG)

Rz. 35 Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen wird der SolZ in Form der KapESt erhoben. Seit dem Vz 2009 wird nach § 32d EStG bei Kapitaleinkünften grundsätzlich ein Steuerabzug von 25 % vorgenommen, der nach § 43 Abs. 5 EStG Abgeltungswirkung hat, soweit nicht Ausnahmen gelten. Die Abgeltungswirkung gilt auch für den SolZ. Auf Antrag kann der Stpfl. die Veranlagung mit dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2 Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe (§ 1 Abs. 1 SolZG)

Rz. 6 Der SolZ 1995 wird auf der Grundlage der ESt und der KSt als Bemessungsgrundlage erhoben. Er ist seinem Charakter nach eine Ergänzungsabgabe zu der ESt und KSt. Der Charakter des SolZ als Ergänzungsabgabe hat erhebliche Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Zuschlags. So sind abgabepflichtig nur solche Personen, die der ESt und KSt unterliegen (§ 2 SolzG), also nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.3 Bemessungsgrundlage bei der Lohnsteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2a SolZG)

Rz. 23 § 3 Abs. 1 Nr. 3 SolZG enthält die Bemessungsgrundlage für die LSt i. V. m. § 3 Abs. 2a SolZG, der durch das G. v. 21.12.2000[1] eingefügt und mehrfach, zuletzt durch das WachstBeschlG[2] geändert worden ist.Maßgebend ist danach der Arbeitslohn, wie er auch beim LSt-Abzug zugrunde gelegt wird. Der für den LSt-Abzug vom laufenden Arbeitslohn zugrunde zu legende Jahresa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 3 Entlastung bei gering verdienenden Personen (§ 3 Abs. 3–5 SolZG)

Rz. 43 Zur Entlastung gering verdienender Personen sieht § 3 Abs. 3 SolZG eine "Nullzone" als Freigrenze (nicht: Freibetrag) vor. Diese Regelung gilt nur für einkommensteuerpflichtige Personen, also nicht im Rahmen der KSt. Rz. 44 Der SolZ ist nicht zu erheben, wenn die ESt als Bemessungsgrundlage nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 SolZG, vermindert um die ESt nach § 32d Abs. 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Weitere Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

Kommentar Das BMF hat zu weiteren dringlichen Fragen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. (BVI) in Bezug auf die Anwendung des Investmentsteuergesetzes in der am 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018) Stellung genommen. Das BMF äußert sich vor allem zu Fragen rund um folgende Themen: Zuordnung von Kapitalbeteiligun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsstättenzurechnung und Abgeltungswirkung bei gewerblich geprägter KG im Nicht-DBA-Fall

Leitsatz 1. Eine nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägte (inländische) KG vermittelt ihren (ausländischen) Gesellschaftern eine Betriebsstätte i.S. von § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG i.V.m. § 2 Nr. 1 KStG; die Abgeltungswirkung für den Kapitalertragsteuerabzug (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG) ist insoweit ausgeschlossen. 2. Übt der Gesellschafter einer solchen (inländischen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Berücksichtigung von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei Anwendung der Abgeltungssteuer

Leitsatz Der Abgeltungssteuer unterliegende Kapitalerträge i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG sind nicht in die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einzubeziehen und fließen damit nicht in die Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer ein. Steuerermäßigungen nach § 35a EStG können insoweit nicht berücksichtigt werden, als sich im Übrigen kein positives zu versteuerndes Einko...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Grenzüberschreitende Überlassung von Software und Datenbanken im Fokus

Kommentar Das BMF stellt mit Schreiben vom 27.10.2017 dar, wie die Regeln zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug nach § 50a EStG auf die grenzüberschreitende Überlassung von Software und Datenbanken anzuwenden sind. Die Aussagen im Kurzüberblick. Im Ausland ansässige Anbieter, die Software zur Nutzung im Inland überlassen, können mit ihren inländischen Einkünften ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Pflichten

Rz. 101 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 In den Fällen der Tz. 99, 100 (s. Tz. 99, s. Tz. 100) hat der Verein als Arbeitgeber die Pflicht, die Lohnsteuerabzugsbeträge bzw. die Sozialabgaben zu berechnen, einzubehalten, dem Finanzamt anzumelden und die angemeldeten Beträge entsprechend abzuführen. Werden Tätigkeiten im Rahmen eines "Mini-Jobs" ausgeübt, sind die Pauschalbeträge (So...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsverhältnis zum Arbeitnehmer

Rz. 5 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Nach hM handelt der private ArbG auch hinsichtlich des LSt-Abzugs im Innenverhältnis zum ArbN privatrechtlich (so das BArbG seit dem Urteil in AP Nr 1 zu § 670 BGB, vgl BArbG vom 19.01.1979, DB 1979, 1281 = BB 1979, 1040; Riepen, Die Rechtsstellung des Arbeitgebers im Lohnsteuerabzugsverfahren, Kölner Dissertation 1967; Walz, BB 1991, 880 [88...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Verfahren zur Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 129 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ArbN-Status kann auf verschiedene Weise festgestellt werden:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Sicherungsmaßnahmen

Rz. 95 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Das FA kann – ggf zunächst sogar fernmündlich (> Rz 100) – anordnen, dass der Entleiher einen bestimmten Teil des mit dem Verleiher vereinbarten Entgelts einzubehalten und abzuführen hat, wenn dies zur Sicherung des Steueranspruchs notwendig ist (§ 42d Abs 8 EStG). Die Regelung ist aber nicht anwendbar, wenn der Leistungsempfänger Bauabzugst...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stundung von Lohnsteuer

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