Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die fiktiv unbeschränkte StPfl iSd § 1a EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Wirkungsweise des Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs 2 Nr 2 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Dazu s Rn 124ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausländische Einkünfte iSd § 32b Abs 1 Nr 3 EStG

Rn. 75g Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Gemeint sind damit: nach DBA (s Rn 116f) steuerfrei gestellte Einkünfte (§ 32b Abs 1 Nr 3 EStG). Dazu s Rn 108 ff; nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (s Rn 128) steuerfrei gestellte Einkünfte (§ 32b Abs 1 Nr 4 EStG). Dazu s Rn 127 ff; bei Anwendung von § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG oder § 50 Abs 2S 2 Nr 4 EStG nicht der deutschen ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtslage ab VZ 2008 und auf Antrag ggf auch davor

Rn. 132c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Art 1 Nr 11 Buchst a Doppelbuchst bb, Nr 37 Buchst g JStG 2008 (v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150) strich das Erfordernis, dass die Summe der Einkünfte, die bei Anwendung der § 1 Abs 3, § 1a o § 50 Abs 2 S 2 Nr 4 EStG im VZ bei der Ermittlung des zvE unberücksichtigt bleiben, weil sie nicht der deutschen ESt unterliegen, positiv sein musste....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 32b EStG und die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

Rn. 6 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b EStG will den zweiten Vorteil, nämlich für das zvE (s Rn 5), ausschließen, soweit die Vorschrift greift. Die Vorschrift soll also sicherstellen, dass die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, der ua durch die progressive Gestaltung des Steuertarifs Rechnung getragen wird, unberührt bleibt (BFH BStBl II 1970, 660; 1987, 856; 2001, 778...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 3 Anrechnung bei Steuerabzug (Abs. 5)

Rz. 42 Sofern Einnahmen der Organgesellschaft dem Steuerabzug unterlegen haben, hat die Anrechnung auf der Ebene des Organträgers zu erfolgen, nicht auf der der Organgesellschaft. Dies gilt auch dann, wenn die Organgesellschaft KSt (auf Ausgleichszahlungen) zu zahlen hat. Angesprochen in Abs. 5 ist nur die Anrechnung inländischer Steuern, da die Anrechnung ausländischer Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 Steuerabzug bei dem Organträger

1 Einleitung 1.1 Zur Systematik der Vorschrift Rz. 1 Nach seiner Überschrift behandelt § 19 KStG den Steuerabzug. Das ist insofern ungenau, als die Abs. 1 – 4 die besonderen Tarifvorschriften erfasst. Diese bestehen zwar überwiegend, aber nicht ausschließlich, in der Anrechnung ausländischer Steuer. Es sind darüber hinaus aber auch andere Tarifvorschriften möglich, die kein S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 Nach seiner Überschrift behandelt § 19 KStG den Steuerabzug. Das ist insofern ungenau, als die Abs. 1 – 4 die besonderen Tarifvorschriften erfasst. Diese bestehen zwar überwiegend, aber nicht ausschließlich, in der Anrechnung ausländischer Steuer. Es sind darüber hinaus aber auch andere Tarifvorschriften möglich, die kein Steuerabzug sind, und für die § 19 Abs. 1 – 4 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.1 Begriff der besonderen Tarifvorschriften

Rz. 6 § 19 Abs. 1 – 4 KStG regelt die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften im Organkreis. Die besonderen Tarifvorschriften führen zu einer Ermäßigung der festzusetzenden Steuer. Sie wirken sich also bereits bei der Steuerfestsetzung aus, nicht erst im Rahmen der Abrechnung wie der Steuerabzug inländischer Steuern. Es wird also nicht eine entstandene und festgesetzte St...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2 Besondere Tarifvorschriften, Abs. 1-4

2.1 Grundsätzliche Fragen 2.1.1 Begriff der besonderen Tarifvorschriften Rz. 6 § 19 Abs. 1 – 4 KStG regelt die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften im Organkreis. Die besonderen Tarifvorschriften führen zu einer Ermäßigung der festzusetzenden Steuer. Sie wirken sich also bereits bei der Steuerfestsetzung aus, nicht erst im Rahmen der Abrechnung wie der Steuerabzug inländ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2 Besondere Tarifvorschriften bei den einzelnen Rechtsformen

2.2.1 Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtiger Organträger (Abs. 1) Rz. 25 Abs. 1 gilt für die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften bei dem Organträger in der Rechtsform der Körperschaft, der unbeschränkt steuerpflichtig ist. Es kann sich um Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland, mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz im Ausland sowie mit Sitz im Inl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1 Grundsätzliche Fragen

2.1.1 Begriff der besonderen Tarifvorschriften Rz. 6 § 19 Abs. 1 – 4 KStG regelt die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften im Organkreis. Die besonderen Tarifvorschriften führen zu einer Ermäßigung der festzusetzenden Steuer. Sie wirken sich also bereits bei der Steuerfestsetzung aus, nicht erst im Rahmen der Abrechnung wie der Steuerabzug inländischer Steuern. Es wird a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 1 Einleitung

1.1 Zur Systematik der Vorschrift Rz. 1 Nach seiner Überschrift behandelt § 19 KStG den Steuerabzug. Das ist insofern ungenau, als die Abs. 1 – 4 die besonderen Tarifvorschriften erfasst. Diese bestehen zwar überwiegend, aber nicht ausschließlich, in der Anrechnung ausländischer Steuer. Es sind darüber hinaus aber auch andere Tarifvorschriften möglich, die kein Steuerabzug s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.2 Maßgebende Verhältnisse von Organträger und Organgesellschaft

Rz. 7 § 19 Abs. 1 – 4 KStG regelt die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften im Organkreis. Die einzelnen Abs. behandeln die unterschiedlichen Rechtsformen des Organträgers. Der Organträger kann eine Körperschaft (Abs. 1), eine natürliche Person (Abs. 2) oder eine Personengesellschaft sein (Abs. 4). Die Körperschaft oder die natürliche Person kann unbeschränkt (Abs. 1, 2...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.1 Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtiger Organträger (Abs. 1)

Rz. 25 Abs. 1 gilt für die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften bei dem Organträger in der Rechtsform der Körperschaft, der unbeschränkt steuerpflichtig ist. Es kann sich um Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland, mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz im Ausland sowie mit Sitz im Inland, aber Geschäftsleitung im Ausland handeln. Da die Vorschrift nur ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift ist durch das KSt-Reformgesetz v. 31.8.1976[1] mit Wirkung für Vz, die ab dem 1.1.1977 beginnen, eingeführt worden. Eine Änderung der Vorschrift erfolgte erst durch Gesetz v. 25.7.2014[2] in Zusammenhang mit der Neufassung der Regeln über die Begrenzung der Organschaft auf das Inland. Dabei wurde klargestellt, dass die Abs. 1, 2 nur bei unbeschränkter KS...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.4 Personengesellschaft als Organträger (Abs. 4)

Rz. 39 Die Regelung für Personengesellschaften als Organträger ist in Abs. 4 enthalten. Sie gilt sowohl für inl. als auch für ausl. Personengesellschaften als auch für inl. und ausl. Gesellschafter der Personengesellschaft. Für die Frage der Art der Stpfl. ist auf die Steuerpflicht des jeweiligen Gesellschafters abzustellen. Erfasst wird damit sowohl die unbeschränkte als au...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.3 Antragsberechtigung

Rz. 15 In einigen Fällen hängt die Art der Berücksichtigung der besonderen Tarifvorschrift von einem Antrag ab. Beispiel ist etwa § 34c Abs. 2 EStG i. V. m. § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG. In diesen Fällen ist umstritten, ob die Organgesellschaft oder der Organträger den Antrag zu stellen hat, wenn der Tatbestand der Steuerermäßigung von der Organgesellschaft erfüllt worden ist...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.4 Durchführung der Anrechnung ausländischer Steuern

Rz. 21 De Prüfung, ob die Voraussetzungen der Steueranrechnung vorliegen, hat auf der Ebene der Organgesellschaft zu erfolgen. Diese Daten sind in den Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festzustellen. Bei dem Organträger hat insoweit bei der Durchführung der Anrechnung keine eigenständige Prüfung mehr zu erfolgen. Auf der Ebene der Organgesellschaft ist da...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.2 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Organträger (Abs. 2)

Rz. 28 Ist der Organträger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (natürliche Person), gilt die Regelung des Abs. 1 nur, wenn die ESt eine gleiche oder gleichartige besondere Tarifvorschrift kennt, der Geltungsbereich der Vorschrift also nicht auf die KSt beschränkt ist. Das ist bei der Anrechnung ausl. Steuern der Fall, da § 34c Abs. 1 EStG eine dem § 26 Abs. 1 KStG entsprec...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.3 Beschränkt steuerpflichtiger Organträger (Abs. 3)

Rz. 36 Abs. 3 regelt die Anwendung besonderer Tarifvorschriften, wenn der Organträger nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Betroffen sind daher Organträger, die keinen Anknüpfungstatbestand für die unbeschränkte Steuerpflicht im Inland verwirklichen, also weder Sitz oder Geschäftsleitung noch Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Da ein solcher Rechtsträg...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 (DB 1971, 16) II. Auswanderung in niedrigbesteuernde Gebiete 1. Gesetzesleitsatz: Eine natürliche Person, die als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war un...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abgeltungswirkung des Kapitalertragsteuerabzugs (Satz 3)

„ [3] § 43 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes bleibt unberührt.” Rz. 335 [Autor/Stand] Funktion und Inhalt. Der durch das AmtshilfeRLUmsG[2] neu eingefügte Satz 3 betrifft das Veranlagungsverfahren und steht in engem Zusammenhang mit der Änderung des Satzes 2. Nach der bis dahin geltenden Rechtslage hob Satz 2 die Abgeltungswirkung des § 50 Abs. 2 EStG auch hinsichtlich des...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Veranlagung (Satz 2)

„ [2] Auf Einkünfte, die dem Steuerabzug auf Grund des § 50a des Einkommensteuergesetzes unterliegen, ist § 50 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden.” Rz. 331 [Autor/Stand] Funktion von Satz 2. Satz 2 hebt für eine genau umrissene Gruppe von Einkünften, die einem Steuerabzug an der Quelle unterliegen, die in § 50 Abs. 2 EStG angeordnete Abgeltungswirkung auf. Da...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Freigrenze (Satz 3)

„ [3] Satz 1 findet nur Anwendung für Veranlagungszeiträume, in denen die hiernach insgesamt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als 16.500 Euro betragen.” Rz. 151 [Autor/Stand] Wirkungsweise der Norm. Abs. 1 Satz 3 statuiert eine Freigrenze. Betragen die Einkünfte 16.500 Euro oder weniger, findet § 2 für diesen Veranlagungszeitraum insgesamt keine Anwendung. Wird die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Konkreter Belastungsvergleich (Nr. 1 Halbs. 2, Nr. 2 Halbs. 2)

"..., es sei denn, die Person weist nach, ..." Rz. 191 [Autor/Stand] Funktion. Die durch den abstrakten Belastungsvergleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) aufgestellte Vermutung, der betroffene Stpfl. sei in einem ausländischen Gebiet ansässig, in dem er mit seinem Einkommen einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 Abs. 1 unterliegt, kann widerlegt werden. Diese Möglichkeit eines Gegenbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Progressionsvorbehalt (Satz 1)

„(5) [1] Ist Absatz 1 anzuwenden, kommt der Steuersatz zur Anwendung, der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt; ...” Rz. 322 [Autor/Stand] Funktion von Satz 1: Progressionsvorbehalt. Satz 1 enthält als wichtige Sonderregelung zum Steuertarif einen Progressionsvorbehalt, der für "normal" beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in § 50 EStG nicht vorgesehen ist. Der Sin...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Steuerberechnung und -erhebung (Abs. 5)

Rz. 321 [Autor/Stand] Funktion und Systematik. Abs. 5 ergänzt die in Abs. 1 enthaltene Rechtsfolgenanordnung einer beschränkten Steuerpflicht der erweiterten Inlandseinkünfte im Hinblick auf die Steuererhebung. Als Spezialfall der beschränkten Steuerpflicht (vgl. Rz. 82 ff.) bestimmt sich die Rechtsfolgenseite der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 50 EStG (vgl. R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Erstattungsverfahren nach § 50d Abs. 1 EStG (Satz 1)

„(1) [1] ... völlige oder teilweise Entlastung nach § 50d Absatz 1, ...” Rz. 54 [Autor/Stand] Nur im Erstattungsverfahren für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 50d EStG. Die besonderen Voraussetzungen des § 50j EStG gelten allein für das Erstattungsverfahren für Abzugsteuern, das § 50d Abs. 1 Satz 2 bis 12 EStG für beschränkt Steuerpflichtige vorsieht. Da die Regelung des §...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung nacherklärter Kapitaleinkünfte gemäß § 173 Abs. 1 AO im Rahmen einer Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG

Leitsatz 1. In den Vergleich, ob die nachträglich bekannt gewordene Tatsache der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen zu einer höheren (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder einer niedrigeren (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO) Steuer führt, ist im Rahmen der Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG nicht nur die festgesetzte Einkommensteuer, sondern auch die durch den Abzug vom Kapitaler...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.4 Steuerermäßigung, Steuersatzermäßigung und Steuerabzug

Rz. 121 § 19 Abs. 1–4 KStG regeln die Anwendung besonderer Tarifvorschriften, die den Abzug von der Steuer beim Organträger vorsehen. In § 19 Abs. 5 KStG ist der Steuerabzug bezüglich Betriebseinnahmen der Organgesellschaft beim Organträger geregelt, der insbesondere Kapitalertragsteuer auf Kapitaleinkünfte der Organgesellschaft betrifft. Insgesamt regelt § 19 KStG damit die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.3 Aufgrund einer Nichtveranlagungsbescheinigung vom Steuerabzug befreite Kapitalerträge (Nr. 4)

2.1.3.1 Allgemein Rz. 17j Führt die Einreichung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung einer natürlichen Person gem. § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG zur Abstandnahme vom Steuerabzug gem. § 44a Abs. 1, 4b oder 10 EStG (§ 44a EStG Rz. 44ff., 91g und 124ff.) oder zur Erstattung einbehaltener KapESt gem. § 44b Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 44b EStG Rz. 74ff.), so sind die von der KapESt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.2 Freigestellte oder erstattete Kapitalerträge (Nr. 3)

Rz. 15 Mitzuteilen ist nicht das im Freistellungsauftrag angegebene Freistellungsvolumen, sondern zu den einzelnen Freistellungsaufträgen jeweils die Höhe der Beträge, für die aufgrund des Freistellungsauftrags tatsächlich insgesamt vom Steuerabzug Abstand genommen oder eine Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt nach § 44b Abs. 6 S. 4 EStG oder § 7 Abs. 5 S. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 § 45d EStG wurde durch G. v. 9.11.1992[1] in das EStG eingefügt. Die Vorschrift soll verhindern, dass das i. H. d. Sparer-Pauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG bestehende Freistellungsvolumen von 801 EUR für Alleinstehende bzw. von 1.602 EUR bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehegatten durch die entsprechende Erteilung von Freistellungsaufträgen i. S. v. § 44...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.3.1 Allgemein

Rz. 17j Führt die Einreichung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung einer natürlichen Person gem. § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG zur Abstandnahme vom Steuerabzug gem. § 44a Abs. 1, 4b oder 10 EStG (§ 44a EStG Rz. 44ff., 91g und 124ff.) oder zur Erstattung einbehaltener KapESt gem. § 44b Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 44b EStG Rz. 74ff.), so sind die von der KapESt befreiten Kapital...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.3.1 § 45d Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 18d Hinsichtlich der zu meldenden Kapitalerträge, bei denen vom Steuerabzug Abstand genommen worden ist oder bei denen KapESt aufgrund des Freistellungsauftrags gem. § 44b Abs. 6 S. 4 EStG bzw. § 7 Abs. 5 S. 1 InvStG erstattet wurde, und der Kapitalerträge, bei denen die Erstattung von KapESt beim BZSt beantragt worden ist, wird auf die Ausführungen in Rz. 15ff. verwiesen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.4 Name und Anschrift der Meldestelle (Nr. 5)

Rz. 18 Name und Anschrift des nach § 44 Abs. 1 EStG bzw. § 7 InvStG zum Steuerabzug Verpflichteten, gegenüber dem entweder die Freistellungsaufträge erteilt oder dem die Nichtveranlagungs-Bescheinigungen vorgelegt wurden, sind in der jeweiligen Mitteilung zu nennen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.1 Vertragsschlüsse bis 31.12.2016

Rz. 40 § 45d Abs. 3 EStG verpflichtet inländische Versicherungsvermittler im Fall der Vermittlung eines Versicherungsvertrags, der Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG generiert, zur Mitteilung an das BZSt über das Zustandekommen des Versicherungsvertrags. Die Mitteilung muss bis zum 30.3. des dem Vertragsschluss folgenden Jahrs erfolgen. Die Mitteilungsverpflichtu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.3.2 § 45d Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 18e Hinsichtlich der zu meldenden Kapitalerträge, bei denen aufgrund einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung einer natürlichen Person nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG vom Steuerabzug Abstand genommen oder eine Erstattung vorgenommen wurde, wird auf die Ausführungen in Rz. 17a bis 17d verwiesen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.3.2 Einzelfragen

Rz. 17l Ein Aufteilungsverhältnis zwischen Eheleuten bei einer gemeinschaftlich erteilten NV-Bescheinigung ist nicht zu beachten. Soweit zusammen veranlagte Ehegatten eine gemeinsame NV-Bescheinigung einreichen, ist der auf Grundlage dieser Bescheinigung freigestellte Betrag in einer Summe zu melden.[1] Rz. 17m Für einen Übergangszeitraum (bis Ende 2014) hatte die Finanzverwa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.2 Kein Steuerabzug bei Steuerbefreiung oder Erstattung eines Steuerabzugs

Rz. 54 § 36a Abs. 4 EStG ist zunächst für diejenigen Fälle anwendbar, in denen bei dem Stpfl. aufgrund einer Steuerbefreiung kein Steuerabzug vorgenommen wurde. Aus der Formulierung "insbesondere" wird klar, dass die Steuerbefreiung nur als ein Beispiel genannt wird. Es ist daher nicht entscheidend, aus welchem Grund die KapESt nicht einbehalten wurde.[1] Daher sind auch and...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9 Anzeige-, Anmelde und Zahlungspflicht bei unterbliebenem Steuerabzug (§ 36a Abs. 4 EStG)

9.1 Allgemein Rz. 53 Für die Fälle, in denen bei einem – ansonsten grundsätzlich der ESt und KSt unterliegenden – Stpfl. aufgrund einer Steuerbefreiung kein Steuerabzug vorgenommen oder dem ein Steuerabzug erstattet wurde und der die Voraussetzungen für eine Anrechenbarkeit der KapESt nach den § 36a Abs. 1 bis 3 EStG nicht erfüllt, normiert § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG zunäch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.1 Allgemein

Rz. 53 Für die Fälle, in denen bei einem – ansonsten grundsätzlich der ESt und KSt unterliegenden – Stpfl. aufgrund einer Steuerbefreiung kein Steuerabzug vorgenommen oder dem ein Steuerabzug erstattet wurde und der die Voraussetzungen für eine Anrechenbarkeit der KapESt nach den § 36a Abs. 1 bis 3 EStG nicht erfüllt, normiert § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG zunächst eine Anzei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemein und Aufbau der Vorschrift

Rz. 20 § 36a EStG definiert die Voraussetzungen für eine volle Anrechnung der KapESt in Ergänzung des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG. § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG regelt zunächst drei Voraussetzungen (Nr. 1: ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer, Nr. 2: ununterbrochene Tragung des Mindestwertänderungsrisikos, Nr. 3: keine Verpflichtung, die Kapitalerträge anderen Personen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 5.2 Andere Vorschriften

Rz. 13 Zur Funktion des § 36a EStG als "Ergänzung" der Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG vgl. Rz. 2. § 36a EStG ist nach § 1 Abs. 2 SolzG bei der Festsetzung und Erhebung des Solidaritätszuschlags ausdrücklich nicht entsprechend anwendbar. [1] Nach dem Willen des Gesetzgebers führt dies dazu, dass der erhobene SolZ auch in den Fällen, in denen die KapESt in Höhe von 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 7.2 § 36a EStG und im Privatvermögen erzielte Kapitaleinkünfte

Rz. 19 § 36a EStG ist bei natürlichen Personen, die in ihrem Privatvermögen Kapitaleinkünfte erzielen, nicht anwendbar.[1] Nach Ansicht der Finanzverwaltung gilt dies sogar für die Ausnahmefälle, dass eine Anrechnung im Rahmen der Veranlagung (Wahlveranlagung oder Günstigerprüfung) begehrt wird oder dass vom Steuerabzug Abstand genommen oder der Steuerabzug erstattet wurde. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 2.3 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 9b § 36a Abs. 4 EStG , der die Anzeigepflicht insbesondere bei unterlassenem Steuerabzug regelt, wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019") vom 12.12.2019[1] m. W. v. 18.12.2019 grundlegend geändert. Die Vorschrift wurde in drei Nrn. gegliedert, wobei Nr. 2 und ...mehr