Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendung / 2.3.1 Kein Vorliegen einer Befristung

Es liegt keine zeitliche Begrenzung vor, wenn die Entsendung dadurch befristet ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit zurückrufen kann oder der Arbeitnehmer die Altersgrenze für eine deutsche Vollrente erreicht. Eine zeitliche Begrenzung liegt auch nicht vor, wenn sich eine Entsendung bis zur Kündigung automatisch fortsetzt.mehr

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Auskunftspflichten / 1.2.1 Mitwirkungspflicht der Empfänger von Sozialleistungen

Wer Sozialleistungen erhält oder beantragt, hat bestimmte Mitwirkungspflichten, die in den §§ 60 bis 67 SGB I näher umschrieben sind. Dazu gehört u. a. die Erteilung von Auskünften über alle für eine Leistungsgewährung erheblichen Tatsachen. Auf Verlangen kann der zuständige Leistungsträger ein persönliches Erscheinen zu einem Gespräch anordnen.mehr

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Auskunftspflichten / 3.1 Mitwirkungspflichten bei der Beitragsüberwachung

Wegen der Entrichtung von Beiträgen hat der Arbeitgeber über alle Tatsachen Auskunft zu erteilen, die für die Erhebung der Beiträge notwendig sind. Auf Verlangen hat der Arbeitgeber Geschäftsbücher, Listen oder andere Unterlagen während der Geschäftszeit entweder in seinen oder in den Geschäftsräumen des Versicherungsträgers vorzulegen. Die Beitragsverfahrensverordnung und di...mehr

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Entsendung / 2.4 Ende einer Entsendung

Eine Entsendung gilt als beendet, wenn der Entsendezeitraum abläuft und der Arbeitnehmer nach Deutschland zurückkehrt. Wechselt der im Ausland tätige Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, so gilt die Entsendung als beendet, da er als "Ortskraft" gilt. Etwas anders gilt, wenn es sich um einen Betriebsübergang handelt.mehr

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Entsendung / 5 Entsendung nach Deutschland

Wird eine im Ausland tätige Person im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach Deutschland entsandt, müssen die Voraussetzungen für eine Entsendung nach deutschem Recht erfüllt werden.[1] Sollte eine Entsendung nach Deutschland vorliegen, ist die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften ausgeschlossen. Praxis-Beispiel Entsendung nach Deutschland Ein kolumbia...mehr

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Entsendung / 1 Entsendung

In Deutschland gilt das Territorialitätsprinzip. Grundsätzlich ist das deutsche Recht nur auf deutschem Hoheitsgebiet anwendbar. Abweichende Regelungen gelten im Falle der Ausstrahlung und der Einstrahlung sowie im Rahmen der Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts.[1]mehr

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Entsendung / 2.1.4 Keine Entsendung

Bei fehlender Anbindung zum deutschen Sozialversicherungsrecht liegt keine Entsendung vor. Hinweis Ortskräfte und Staatenwechsel Keine Anbindung zum deutschen Sozialversicherungsrecht wäre z. B. gegeben, wenn ein Unternehmen einen Einheimischen, eine sog. "Ortskraft" für eine Tätigkeit einstellt. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen eine Person im Ausland einstellt und diese P...mehr

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Entsendung / 2.3 Befristung

Eine Entsendung liegt vor, wenn die Auslandstätigkeit durch die Eigenart der Beschäftigung oder durch eine schriftliche Vereinbarung im Voraus zeitlich befristet ist. Praxis-Beispiel Kraftwerksbau in Bolivien Ein deutsches Unternehmen errichtet ein Kohlekraftwerk in Bolivien. Ein Mitarbeiter wird zur Überwachung des Projekts nach Bolivien entsandt. Es handelt sich um eine Ents...mehr

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Auskunftspflichten / 1 Auskunftspflichten der Beschäftigten bzw. Versicherten

Nach § 206 SGB V haben Versicherte oder diejenigen, die als Versicherte in Betracht kommen, auf Verlangen über alle Tatsachen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Krankenkasse übertragenen Aufgaben erforderlich sind, unverzüglich Auskunft zu erteilen sowie Änderungen in den Verhältnissen, die für die Feststellung der...mehr

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Auskunftspflichten / 1.2.2 Auskunftspflicht gegenüber Rentenversicherungsträgern

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Auskunftspflichten der Versicherten in § 196 SGB VI beschrieben. Versicherte oder Personen, für die eine Versicherung durchgeführt werden soll, müssen dem Träger der Rentenversicherung über alle Tatsachen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der den Trägern der Rentenversicher...mehr

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Entsendung / 2.6 Selbstständige Personen

Auch selbstständige Personen können sich im Rahmen ihrer Tätigkeit entsenden. Die in den vorherigen Abschnitten dargestellten Kriterien für eine Entsendung gelten auch für selbstständige Personen. Werden die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt, gelten auch für den Selbstständigen die deutschen Rechtsvorschriften weiter.mehr

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Entsendung / 2 Voraussetzungen für eine Entsendung nach deutschem Recht

Entsendung – kurz erklärt (animiertes Video) Eine Entsendung wird im Rahmen einer Ausstrahlung geprüft und kann bejaht werden, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Neben den deutschen Rechtsvorschriften sind auch die Regelungen zur Entsendung in den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit[1] sowie die Regelungen zur Entsendung in verschiedenen bilateralen Abkom...mehr

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Entsendung / 2.2 Inländische bestehende Beschäftigung

Voraussetzung für eine Entsendung ist, dass der entsandte Arbeitnehmer weiterhin organisatorisch in den Betrieb eingegliedert ist. Die im Ausland verrichtete Arbeit muss für den in Deutschland ansässigen Betrieb erbracht und der Wert dieser Arbeit dem deutschen Unternehmen zugeordnet werden. Der Arbeitnehmer muss weiterhin dem Direktionsrecht des inländischen Arbeitgebers un...mehr

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Auskunftspflichten / 3.2 Erbringung von Sozialleistungen

Darüber hinaus bestehen nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB X Auskunftspflichten wegen der Erbringung von Sozialleistungen und der Entrichtung von Beiträgen. Die Auskunftspflicht erfasst Art, Umfang, Beginn und Ende der Beschäftigung, Beschäftigungsort und Höhe des Arbeitsentgelts, soweit diese für die Gewährung und Berechnung der Sozialleistung notwendig sind.mehr

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Auskunftspflichten / 1.1 Angaben zur Durchführung des Melde- und Beitragsverfahrens

Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber alle zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben machen. Sie haben ihrem Arbeitgeber zusätzlich anzugeben, ob sie neben dem Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung weitere beitragspflichtige Einnahmen erhalten. Die Art und die Höhe der Einnahmen muss nicht angegeben werden. Beschäftigte haben ggf. auch U...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 38 Der Entgeltbegriff ist im EFZG nicht definiert. Unter Arbeitsentgelt wird ebenso wie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall der Bruttoverdienst des Arbeitnehmers verstanden, soweit er ihn aufgrund des Arbeitsverhältnisses als Gegenleistung für seine Arbeit erhält.[1] Hierzu zählen außer der Grundvergütung auch laufende Zulagen, wie z.B. Provisionen, Gratifikatio...mehr

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Entsendung / 2.1 Vertragsgestaltung

Bei der Vertragsgestaltung ist zunächst zu prüfen, ob die Entsendung mit oder ohne Änderungen des bestehenden Arbeitsvertrags durchgeführt werden kann. Keiner Änderung bedarf es, wenn die Entsendung allein aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine (einvernehmliche) Vertragsänderung oder -ergänzung nötig. Dokumentation ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4a EFZG eröffnet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, Vereinbarungen über die Kürzung von Sondervergütungen für die Zeit einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu treffen. Die Vorschrift nimmt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Kürzung von Sondervergütungen auf. Diese erachtete die Kürzung um 1/60 pro Arbeitstag bei einzelvertra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5.2 Ausgestaltung

Gegenstand des Überlassungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem können alle Leistungen sein, die auch Bestandteil des Leasingvertrags sein können sowie fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Dazu gehören insbesondere das Fahrrad/E-Bike/Lastenrad selbst, mit dem Fahrrad fest verbundenes Zubehör, Versicherungen, Service und Wartungsleistungen. Höchstwert Die Entgeltumw...mehr

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Arbeitszimmer / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung von Arbeitszimmern Richtet sich der Arbeitnehmer in seiner Wohnung ein beruflich genutztes Arbeitszimmer ein, kann er die entstandenen Kosten und die laufenden Aufwendungen steuerlich geltend machen. Steuerlich abzusetzende Werbungskosten wirken sich jedoch auf das sozialversicherungspflichtige Entgelt nicht aus. Die Beiträge werden vom ungemind...mehr

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Arbeitszimmer / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitszimmer ist ein Raum, in dem eine Tätigkeit ausgeübt wird, die mit einer steuerlichen Einkunftsart im Zusammenhang steht. Eine gesetzliche Definition des häuslichen Arbeitszimmers existiert nicht. Aus der Finanzrechtsprechung heraus hat sich jedoch folgende Definition entwickelt: Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein abgeschlossener Raum, der nach seiner Funk...mehr

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Arbeitszimmer / 1 Beitragsrechtliche Bewertung von Arbeitszimmern

Richtet sich der Arbeitnehmer in seiner Wohnung ein beruflich genutztes Arbeitszimmer ein, kann er die entstandenen Kosten und die laufenden Aufwendungen steuerlich geltend machen. Steuerlich abzusetzende Werbungskosten wirken sich jedoch auf das sozialversicherungspflichtige Entgelt nicht aus. Die Beiträge werden vom ungeminderten Arbeitsentgelt berechnet. Achtung Aufwendung...mehr

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Arbeitszimmer / 2 Überlassung von Arbeitsausstattung durch den Arbeitgeber

Erhalten Arbeitnehmer mit einem Heimarbeitsplatz von ihrem Arbeitgeber leihweise Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstände (z. B. einen Computer) für das Arbeitszimmer, entsteht keine Steuerpflicht und kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Die überlassenen betrieblichen Gegenstände sind unabhängig von ihrem Wert steuer- und sozialversicherungsfrei. Unerheblich ist auch d...mehr

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Homeoffice im Ausland / Sozialversicherung

1 Anzuwendendes Sozialversicherungsrecht bei Homeoffice im Ausland Geht der Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice seiner Tätigkeit nach, stellt sich die Frage, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet. Dabei kommt insbesondere das Sozialversicherungsrecht des Sitzstaates des Arbeitgebers als auch das des Staates, in welchem der Arbeitnehmer seine Homeoffice-Tätigk...mehr

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Mobiles Arbeiten im Ausland / Sozialversicherung

1 Territorialitätsprinzip Das mobile Arbeiten im Ausland kann auch eine maßgebliche Auswirkung auf die Frage haben, in welchem Staat der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig und -berechtigt ist. Grundsätzlich gilt im Sozialversicherungsrecht das sog. Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in ...mehr

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Sauer, SGB IX § 226 Blinden... / 2.5 Sozialversicherung

Rz. 9 Eine Besonderheit gilt für die Sozialversicherung der Beschäftigten in anerkannten Blindenwerkstätten. Für sie gelten die gleichen Regelungen wie für die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigten (vgl. hierzu im Einzelnen Komm. zu § 219).mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.3 Sozialversicherung

Rz. 12 Die in den Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen sind (nicht erst im Arbeitsbereich, sondern bereits während der Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich) in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung sozialversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 SG...mehr

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Heiratsbeihilfe

Begriff Die Heiratsbeihilfe ist eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dessen Hochzeit. Die Heiratsbeihilfe ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und somit auch sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Zu steuerpflichtigem Arbeitslohn s. § 19 EStG. Sozialversicherung: Der Begriff des Arbeits...mehr

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Homeoffice im Ausland / 1.2 Homeoffice außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Wird der Arbeitnehmer im Homeoffice außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz tätig, bestimmt sich das anwendbare Sozialversicherungsrecht nach dem einschlägigen Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Ausland. Ob es bei einer Sozialversicherungspflicht in Deutschland bleibt, wird häufig ebenfalls vom Ort des Wohnsitzes und insbesondere der Dauer der Auslan...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.1 Begriff der Werkstätten für behinderte Menschen

Rz. 2 Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben i. S. des Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Diese mit dem Schwerbehindertengesetz im Jahre 1974 geschaffene und seitdem fortentwickelte Konzeption verdeutlicht den doppelten Charakter der Werkstätten als Einrichtungen der beruflichen...mehr

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Homeoffice im Ausland / 1.1 Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Macht der Arbeitnehmer Homeoffice innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz, gilt im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich das sog. Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in dem er seine gewöhnliche Tätigkeit ausübt. 1.1.1 Vorübergehendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz I...mehr

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Mobiles Arbeiten im Ausland / 2 Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip

Im Rahmen von mobiler Arbeit im Ausland übt der Mitarbeiter seine Tätigkeit – jedenfalls vorübergehend – in mindestens 2 Staaten aus. Um sicherzustellen, dass auf einen grenzüberschreitenden Sachverhalt nur ein nationales Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist, sieht das Gesetz innerhalb der EU 3 Ausnahmen zum Territorialitätsprinzip vor. Hinweis Auslandseinsatz außerhalb de...mehr

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Homeoffice im Ausland / 1 Anzuwendendes Sozialversicherungsrecht bei Homeoffice im Ausland

Geht der Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice seiner Tätigkeit nach, stellt sich die Frage, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet. Dabei kommt insbesondere das Sozialversicherungsrecht des Sitzstaates des Arbeitgebers als auch das des Staates, in welchem der Arbeitnehmer seine Homeoffice-Tätigkeit ausübt, in Betracht. Außerhalb der Europäischen Union ist die S...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 1 Territorialitätsprinzip

Das mobile Arbeiten im Ausland kann auch eine maßgebliche Auswirkung auf die Frage haben, in welchem Staat der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig und -berechtigt ist. Grundsätzlich gilt im Sozialversicherungsrecht das sog. Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in welchem er seine gewöhnli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.3.4 Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 18 Im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Teilnehmer an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII gesetzlich unfallversichert. Beitragspflichtiger Unternehmer bei Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 ist die Werkstatt (§ 136 Abs. 3 Nr. 1, § 150 Abs. 1 SGB VII), bei Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1.1.2 Alternierendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Wechselt der Arbeitnehmer regelmäßig zwischen einer Tätigkeit im Sitzstaat des Arbeitgebers und dem Homeoffice im benannten Ausland, bestimmt die Gesamtbetrachtung der Tätigkeit des Arbeitnehmers die Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechts.[1] Ergibt sich hieraus, dass der Arbeitnehmer mindestens 25 % seiner Arbeitszeit in Deutschland leistet und/oder mindestens 25 % des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / Zusammenfassung

Begriff Unter mobilem Arbeiten im Ausland versteht man eine Form des ortsunabhängigen Arbeitens, außerhalb des Sitzstaates des Arbeitgebers. Durch die Nutzung von mobilen Endgeräten wird den Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt, ihre Arbeitsleistung an typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs zu erbringen (etwa auf Reisen, im Zug, im Hotel oder in einem Ca...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / Zusammenfassung

Begriff Unter Homeoffice versteht man die (teilweise) Erbringung der Arbeitsleistung an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs, typischerweise in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers. Befinden sich die privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers nicht im Sitzstaat des Arbeitgebers, wird dies typischerweise als "Homeoffice im Ausland" bezeichnet....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / Zusammenfassung

Begriff In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, sofern die jeweiligen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Liegt die Versicherungspflicht dem Grunde nach vor, wird diese für bestimmte Personenkreise von einer Versicherungsfreiheit "überlagert" oder es besteht die Möglichkeit einer – antragsabhängigen – Befreiung von der Versicherungspflicht. Wer n...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.5 Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs (Abs. 4)

Rz. 9 Der GKV-Spitzenverband soll Entscheidungen zur Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs der Krankenkassen, insbesondere zum Erlass von Rahmenrichtlinien für den Ausbau und die Durchführung eines zielorientierten Benchmarkings der Leistungs- und Qualitätsdaten treffen. Ziel des Gesetzgebers ist es dabei, ein Benchmarking zu etablieren, das zu mehr ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.4 Aufgabe der Berufsgenossenschaften

Rz. 34 Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um die Träger der Sozialversicherung. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind sie in Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich im Wesentlichen aus den Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen. Sie haben die Aufgabe (§ 14 SGB VII), Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.3.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 14 Liegt das Arbeitsentgelt unter dem in § 235 Abs. 3 SGB V genannten Mindestentgelt, hat der Träger der Einrichtung den Krankenversicherungsbeitrag allein zu tragen (§ 251 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Liegt das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt über dem Mindestentgelt, haben der Träger der Einrichtung und der Beschäftigte den Krankenversicherungsbeitrag je zur Hälfte z...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.3.3 Gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 16 Die Rentenversicherungsbeiträge sind vom Träger der Einrichtung allein zu tragen, wenn das monatliche Entgelt 20 % der Bezugsgröße nicht übersteigt (§ 168 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). Diese Beiträge sind dem Träger der Werkstatt von den für die behinderten Menschen zuständigen Kostenträgern zu erstatten (§ 179 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). Erhält der behinderte Beschäftigte ein Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1.1.1 Vorübergehendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Ist das Homeoffice im benannten Ausland von vornherein auf bis zu 24 Monate begrenzt, liegt sozialversicherungsrechtlich eine Entsendung i. S. d. Art. 12 VO (EG) Nr. 883/2004 vor. Der Arbeitnehmer bleibt dann in Deutschland sozialversicherungspflichtig – und berechtigt. Laut der Europäischen Kommission kommt es dabei nicht darauf an, ob die Entsendung im Interesse des Arbeit...mehr

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Homeoffice im Ausland / 1.1.3 Dauerhaftes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Arbeitet der Arbeitnehmer für gewöhnlich im ausländischen Homeoffice, so gilt das Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat vollumfänglich sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in welchem er seine gewöhnliche Tätigkeit ausübt. Gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 ist der Arbeitgeber, sofern keine abweichende Vereinbarung mit ...mehr

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Sauer, SGB IX § 208 Zusatzu... / 2.2 Dauer

Rz. 5 Die Dauer des Zusatzurlaubs ist grundsätzlich auf 5 Arbeitstage festgelegt, dies entspricht in der Regel einer Arbeitswoche. In den Fällen, in denen sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als 5 Tage in der Kalenderwoche verteilt, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Maßgebend ist die personenbezogene, nicht die betriebsbezogene Arb...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.3.2 Soziale Pflegeversicherung

Rz. 15 Für die Entrichtung, die Tragung und die Erstattung der Beiträge gelten die Vorschriften des SGB V über die Krankenversicherung (§ 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI). Den mit dem Gesetz zur Berücksichtigung von Kindererziehung der sozialen Pflegeversicherung v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3448) eingeführten Beitragszuschlag für Kinderlose (§ 55 Abs. 3 SGB XI) i. H. v. 0,25 Prozentpun...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.7 Angegliederte Förderstätten

Rz. 28 Behinderte Menschen, die keine Aufnahme in Werkstätten finden, können in Einrichtungen gefördert werden, die den Werkstätten räumlich angegliedert sind. Solche Einrichtungen werden auch als Einrichtungen "unter dem verlängerten Dach" der Werkstatt bezeichnet. Sie sind rechtlich betrachtet nicht Teil der Werkstätten (vgl. LSG Sachsen, Urteil v. 27.8.2009, L 7 SO 25/09 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.2 Leistungen an Arbeitgeber (Überblick) nach Abs. 1, Abs. 2

Rz. 13 Abs. 1 benennt zunächst die Rehabilitationsträger, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an Arbeitgeber erbringen können (aus den Versicherungszweigen der Arbeitsförderung, Unfallversicherung – einschließlich der Träger für die Kinder, Schüler und Studierenden nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII, Rentenversicherung – auch Träger für die Alterssicherung der Landwirte, ...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr