Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fälligkeit / 4 Zeitversetzte Auszahlung variabler Entgeltbestandteile

Werden Lohn/Gehalt oder variable Lohn-/Gehaltsbestandteile, z. B. Akkordlohn oder Akkordlohn-Spitzenbeträge[1] zeitversetzt ausgezahlt, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Sozialversicherungsbeiträge für den laufenden Monat vorerst in Höhe des Vormonats zu zahlen, soweit ihnen die Höhe des Arbeitsentgelts für den Beitragsmonat nicht am fünftletzten Bankarbeitstag bekannt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkzeuggeld / 1 Werkzeuggeld ist beitragsfrei

Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für die Benutzung von eigenem Werkzeug bei der Berufsausübung ein Werkzeuggeld, ist dieses beitragsfrei. Dies gilt nur, soweit es lediglich die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Werkzeug ersetzt und dessen Wert nicht offensichtlich übersteigt.[1] Hinweis Was zählt zum Werkzeug? Die Steuer- und Beitragsfreiheit bezieht sich grundsätzlic...mehr

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Fälligkeit / 3 Einmalzahlungen

Die Beitragsansprüche aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt entstehen, sobald dieses ausgezahlt worden ist.[1] Um die Fälligkeit der Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt zu ermitteln, hat der Arbeitgeber für den zu beurteilenden Beitragsmonat festzustellen, ob die Einmalzahlung mit hinreichender Sicherheit noch in diesem Beitragsmonat ausgezahlt wird. Dies dürfte d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufstiegs-BAföG / Zusammenfassung

Begriff Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG; Aufstiegs-BAföG) bietet altersunabhängige Förderleistungen im Bereich der beruflichen Bildung. Das BAföG steht demgegenüber Studenten zur Verfügung, die ein Hochschulstudium absolvieren. Mit dem Aufstiegs-BAföG kann gefördert werden, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle beruflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fälligkeit / 5 Termin für Beitragsnachweis

Der Beitragsnachweis[1] hat spätestens 2 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin bei der Krankenkasse vorzuliegen. Wichtig Fälligkeitstermin Beitragsnachweis Damit muss der Beitragsnachweis spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstages des Monats der Einzugsstelle vorliegen. Der Beitragsnachweis ist nur dann rechtzeitig eingereicht, wenn die Krankenkasse am gesamten fün...mehr

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Aufstiegs-BAföG / 2 Familienversicherung oder freiwillige Krankenversicherung

Das Aufstiegs-BAföG (ehemals: Meister-BAföG) zählt nicht zum Gesamteinkommen und ist daher nicht auf die Einkommensgrenze für die Familienversicherung anzurechnen.[1] Der Bezieher von Aufstiegs-BAföG kann sich daher bei Erfüllen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen familienversichern. Besteht kein Anspruch auf Familienversicherung, kann der Meisterschüler die Mitgliedscha...mehr

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Kinder / 1.1 Weiterversicherung nach Ende der Familienversicherung

Die Kasse muss den Versicherten über das Ende der Familienversicherung informieren. Für Kinder, deren Familienversicherung z. B. wegen Erreichen einer Altersgrenze endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort (obligatorische Anschlussversicherung). Dies gilt nicht, wenn innerhalb von 2 Wochen nach H...mehr

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Kinder / 1.2 Neugeborene ohne Anspruch auf Familienversicherung

Neugeborene, die keinen Anspruch auf Familienversicherung haben, weil ein Elternteil nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des anderen Elternteils ist[1], können der Versicherung freiwillig beitreten. 1.2.1 Vorversicherungszeit für f...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fälligkeit / 1.2 Zeitliche Zuordnung

Die Fälligkeit der GSV-Beiträge ist zeitlich daran geknüpft, wann die den Beiträgen zugrunde liegende Arbeitsleistung erbracht wurde und wann der Anspruch entstand. Es besteht keine Abhängigkeit zu der tatsächlichen Entgeltabrechnung, die regelmäßig erst nachträglich durchgeführt wird. Auf die versicherungsrechtliche Zuordnung von Arbeitsentgelt zu den Entgeltabrechnungszeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fälligkeit / 1.4 Gezahlte Beiträge

Der Beitrag muss am Fälligkeitstag dem Konto der Einzugsstelle gutgeschrieben sein. Das Risiko des Zahlungswegs trägt somit der Arbeitgeber. Bei Zahlungsanweisung ist der Bankenweg mit einzuplanen. Das gilt auch bei Zahlung durch Scheck. Der Arbeitgeber muss bei Scheckzahlung sicherstellen, dass die Krankenkasse bei ordnungsgemäßer Bearbeitung und Weiterleitung des Schecks a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fälligkeit / 2.2 Schwankendes/veränderliches Arbeitsentgelt (vereinfachtes Verfahren)

Arbeitgeber, die monatlich schwankende Arbeitsentgelte oder veränderliche Entgeltbestandteile zahlen und denen die Höhe des Arbeitsentgelts für den Beitragsmonat nicht am fünftletzten Bankarbeitstag bekannt ist, haben die Möglichkeit, die Sozialversicherungsbeiträge für den laufenden Monat vorerst in Höhe des Vormonats zu zahlen. Die Differenz zwischen dem gezahlten und dem ...mehr

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Kinder / 4 Unfallversicherung

In der Unfallversicherung sind Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen (Kindergärten, -horte, -krippen) kraft Gesetzes unfallversichert.[1] Versichert sind auch die Wege zu diesen Tageseinrichtungen und zurück. Der Unfallversicherungsschutz besteht auch bei Betreuung des Kindes durch eine geeignete Tagespflegeperson.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinder / 1.2.1 Vorversicherungszeit für freiwilligen Beitritt

Für die freiwillige Versicherung ist erforderlich, dass ein Elternteil in den letzten 5 Jahren vor der Geburt mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor der Geburt mindestens 12 Monate gesetzlich krankenversichert war. Um diese Vorversicherungszeit zu erfüllen, können Zeiten der Pflichtversicherung, einer freiwilligen Versicherung und Zeiten einer Familienversicherung berücksich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fälligkeit / 7 Unfallversicherung

Obgleich der Beitragsanspruch im Allgemeinen ohne Beitragsbescheid entsteht, werden die Beiträge zur Unfallversicherung erst am 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem der Beitragsbescheid des Unfallversicherungsträgers dem Zahlungspflichtigen bekannt gegeben worden ist. In der Unfallversicherung bedarf es eines Beitragsbescheids, um die Fälligkeit des Beitrags zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gehaltsverzicht / Zusammenfassung

Begriff Verzichtet ein Arbeitnehmer endgültig auf einen Teil seines Arbeitslohns oder seines Gehalts, spricht man von einem Gehaltsverzicht. Erlischt der arbeitsrechtliche Anspruch des Arbeitnehmers auf das Gehalt, ist nur der geminderte Arbeitslohn steuerpflichtig. Für einen wirksamen Gehaltsverzicht ist sozialversicherungsrechtlich zwischen einmalig und laufend gezahltem E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmersparzulage / 3 Pfändbarkeit

Ob Arbeitnehmersparzulagen pfändbar sind, ist umstritten. Das BAG ging in seinem grundlegenden Urteil aus dem Jahr 1976 unter dem Geltungsbereich des damaligen § 12 Abs. 3 des 3. VermBG noch davon aus, die Arbeitnehmersparzulage sei übertragbar und damit auch pfändbar.[1] In der Folgezeit wurde das VermBG neu gefasst. Nach § 13 Abs. 3 des 5. VermBG gilt die Arbeitnehmersparz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / Sozialversicherung

1 Arbeitsentgeltbegriff Nach dem Wortlaut des Gesetzes stellen alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung Arbeitsentgelt dar. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung / Sozialversicherung

1 Kranken-/Pflegeversicherung Die Familienversicherung endet mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil. Ein in der Krankenversicherung familienversicherter Ehegatte bzw. Lebenspartner verbleibt nach Rechtskraft des Ehescheidungsurteils bzw. der Aufhebung der Lebenspartnerschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied. Allerdings besteht ein Austrittsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / Sozialversicherung

1 Aktive Arbeitsförderung Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind größtenteils sog. "Kann-Leistungen". Das bedeutet, dass die örtliche Agentur für Arbeit nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Förderung entscheidet. 1.1 Antrag Die Leistungen der Arbeitsförderung werden nur auf Antrag und grundsätzlich frühestens ab dem Tag der Antragstellung erbracht. Die Agentur für A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / Sozialversicherung

1 Öffentliche Arbeitsvermittlung Ziel der öffentlichen Arbeitsvermittlung ist es, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen. Die Agentur für Arbeit hat dabei die Eignung und Neigung der Arbeitsuchenden sowie die spezifischen Anforderungen der angebotenen Stellen zu berücksichtigen. Die Vermittlung steht als persönliche Dienstleis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / Sozialversicherung

1 Versicherungspflicht Die Arbeitslosenversicherung ist wie die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung als Pflichtversicherung nach dem Prinzip der Zwangsmitgliedschaft mit gesetzlichen Befreiungstatbeständen ausgestaltet. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf Personen, die als Beschäftigte oder aus sonstigen Gründen in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Landwirtschaftliche Krankenkasse/Pflegekasse

Begriff Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist u. a. für die Durchführung der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung zuständig. Dort angesiedelt sind als Träger der landwirtschaftlichen Kranken-/Pflegeversicherung die landwirtschaftliche Krankenkasse und die landwirtschaftliche Pflegekasse. Die SVLFG unterhält zahlreiche r...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Eignungsübung

Begriff Die viermonatige Eignungsübung ist eine besondere Form der Probezeit für Bewerber als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Die Eignungsübung beginnt mit einer Einberufung und führt zum Ruhen eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit (Entgeltunterlagen)

Begriff Der Arbeitgeber hat Angaben zum Beginn und Ende der Altersteilzeit sowie die zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in den Entgeltunterlagen festzuhalten. Bei Altersteilzeit im Blockmodell sind in der Arbeitsphase die Zugänge aufgrund der Vorarbeit oder freiwilliger besonderer Zahlungen und in der Freistellungsphase die Abgänge des Wertguthabens aufzuführen. Bei eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geburtsdatum / Zusammenfassung

Begriff Bei dem Geburtsdatum handelt es sich um das Datum, von dem ausgehend das Lebensalter eines Versicherten bzw. Berechtigten ermittelt wird. Es hat in der Sozialversicherung besondere Bedeutung. Zunächst dient es zur Identifizierung einer Person, z. B. eines leistungsberechtigten Menschen. Daneben erfüllt es zahlreiche weitere Aufgaben, wie z. B. den Nachweis eines best...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / Zusammenfassung

Begriff Als Entgelt wird die Vergütung des Arbeitnehmers für seine geleistete Arbeit bezeichnet. Hierzu gehören alle laufenden oder einmaligen Zahlungen des Arbeitgebers. Im Lohnsteuerrecht wird anstelle des Begriffs "Entgelt" die Bezeichnung "Arbeitslohn" verwendet. Im Sozialversicherungsrecht spricht man stets von "Arbeitsentgelt". Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / 2 Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ("SFN-Zuschläge") gehören zum beitragspflichtigen Entgelt in der Sozialversicherung, wenn das Arbeitsentgelt, auf dessen Basis sie berechnet werden, mehr als 25 EUR je Stunde beträgt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 4.3 Ausbildung von Menschen mit Behinderungen

Arbeitgeber können Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderten Menschen eine betriebliche Ausbildung oder Weiterbildung ermöglichen. Sie erhalten dafür Zuschüsse zu der Ausbildungsvergütung von regelmäßig bis zu 60 %, bei schwerbehinderten Menschen i. H. v. regelmäßig bis zu 80 % der Vergütung, einschließlich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 3.3 Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Die Kosten für eine bis zu einer Dauer von 3 Monaten befristete Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen, von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellter Menschen werden an Arbeitgeber erstattet, wenn durch die Beschäftigung die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige Teilhabe erreicht werden kann. Eine Probezeit aufgrund a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.8.1 Versicherungspflicht

Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen –auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / 1.2 Vereinbarung über Nettoarbeitsentgelt

Wird ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung.[1] Somit zählen auch der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung und der Krankenkassen-Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V zum Arbeitsentg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 4 Nebenverdienst zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Für Bezieher des neu eingeführten Arbeitslosengeldes bei beruflicher Weiterbildung (= Ersatz für das bisherige Unterhaltsgeld) gilt ebenfalls ein Anrechnungsprivileg. Soweit die Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen von ihrem früheren oder jetzigen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger Leistungen oder Arbeitsentgelt für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme erhalten (z. B. bei be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 1.2 Zuständigkeit

Der Antrag ist regelmäßig vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Wohnort oder die Betriebsstätte des Antragstellers liegt.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 1 Aktive Arbeitsförderung

Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind größtenteils sog. "Kann-Leistungen". Das bedeutet, dass die örtliche Agentur für Arbeit nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Förderung entscheidet. 1.1 Antrag Die Leistungen der Arbeitsförderung werden nur auf Antrag und grundsätzlich frühestens ab dem Tag der Antragstellung erbracht. Die Agentur für Arbeit kann in Härtefällen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / 1.3 Sachbezüge

Einnahmen aus der Beschäftigung sind neben den Einnahmen in Geld auch alle Güter in Geldeswert, die dem Arbeitnehmer einmalig oder laufend im Zusammenhang mit der Beschäftigung zufließen. Damit zählt auch eine Naturalvergütung (Sachleistung) zum Arbeitsentgelt. Hierzu zählen z. B. Kost, Wohnung, Heizung und Sachgüter aus der Produktion.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 3 Aktivierung/berufliche Eingliederung

3.1 Vermittlungsbudget Arbeitnehmer können bei der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit aus einem Vermittlungsbudget finanziell unterstützt werden.[1] In Betracht kommen z. B. Zuschüsse zu Bewerbungs- und Reisekosten, zu einer Arbeitsausrüstung oder zu den Kosten bei auswärtiger Arbeitsaufnahme bzw. für einen Umzug. Gefördert wird auch die Arbeitsaufnahme in EU-Staaten, EU-a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197b Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Krankenkassen haben nach dem Recht zur Selbstverwaltung die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben dem Grunde nach selbst und in eigener Verantwortung zu erfüllen und durchzuführen (§ 30 und § 29 Abs. 3 SGB IV und Kom. dort). Die Regelung knüpft daran an, dass Krankenkassen auch bereits vor dem 1.4.2007 (vgl. Dortants/v. Hansemann, NZS 1999, 542 und Sichert, NZS 20...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geburtsdatum / 3 Altersabhängige Leistungsansprüche

Viele Leistungsansprüche in der Sozialversicherung hängen vom Alter ab, wie etwa die Witwen- und Witwerrente, die Waisenrente usw. Auch der Anspruch aus der Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung ist für Kinder altersabhängig. Der Bezug von Altersrenten ist ebenfalls vom Geburtsdatum abhängig.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 4 Ausbildungsförderung

4.1 Berufsausbildung/Berufsvorbereitung Eine berufliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf sowie die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden durch die dem BAföG vergleichbare Berufsausbildungsbeihilfe gefördert. Ergänzend können Betriebe durch die Leistungen und Maßnahmen der assistierten Ausbildung [1] unterstützt werden.[2] 4.2...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 1 Versicherungspflicht

Die Arbeitslosenversicherung ist wie die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung als Pflichtversicherung nach dem Prinzip der Zwangsmitgliedschaft mit gesetzlichen Befreiungstatbeständen ausgestaltet. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf Personen, die als Beschäftigte oder aus sonstigen Gründen in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 8.1 Anforderungen an private Arbeitsvermittler

Private Vermittler müssen ihr Gewerbe anmelden und die allgemeinen gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Das Gewerbeamt kann die Ausübung der privaten Vermittlungstätigkeit wegen "Unzuverlässigkeit" untersagen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.8 Sozialversicherungsschutz

4.8.1 Versicherungspflicht Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen –auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgeho...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.7 Berichtspflicht (Abs. 5)

Rz. 34 Der Vorstand der Krankenkasse bzw. des Landesverbandes bzw. des Spitzenverbandes Bund hat dem Verwaltungsrat sowohl über die Arbeit als auch die Ergebnisse der Tätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten als organisatorische Einheit zu berichten. Diese Berichtspflicht besteht zwingend im Abstand von jeweils 2 Jahren, erstmals jedoch schon bis zum 31.12.2005...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 8.2.2 Zahlung des Honorars

Schließen private Vermittler einen Vermittlungsvertrag ab, müssen sie einen vom Arbeitslosen vorgelegten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein als Bezahlung entgegennehmen. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar mit der Agentur für Arbeit.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 1.1 Antrag

Die Leistungen der Arbeitsförderung werden nur auf Antrag und grundsätzlich frühestens ab dem Tag der Antragstellung erbracht. Die Agentur für Arbeit kann in Härtefällen eine nachträgliche Antragstellung zulassen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 4.2 Einstiegsqualifizierung

Arbeitgeber können jungen Menschen eine betriebliche Einstiegsqualifizierung anbieten und damit die Eignung für eine spätere Ausbildung erproben. Die Einstiegsqualifizierung soll Grundlagen für eine berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln oder auf eine Berufsausbildung vorbereiten. Die Förderung richtet sich in erster Linie an junge Menschen unter 25 Jahren. Eine Förderung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 8 Private Arbeitsvermittlung

8.1 Anforderungen an private Arbeitsvermittler Private Vermittler müssen ihr Gewerbe anmelden und die allgemeinen gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Das Gewerbeamt kann die Ausübung der privaten Vermittlungstätigkeit wegen "Unzuverlässigkeit" untersagen.[1] 8.2 Vermittlungsvertrag Zum Schutz der Arbeitnehmer enthält das SGB III Rahmenbedingungen für die private Vermit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 8 Transferleistungen

Mit Transferleistungen unterstützt die Agentur für Arbeit Arbeitgeber, die infolge einer Betriebsänderung einen Personalabbau bewältigen müssen. 8.1 Ziel der Leistung Ziel der Leistungen ist es, den von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern möglichst unmittelbar den Übergang in eine neue Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit zu ermöglichen. Transferleistungen umfassen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / Zusammenfassung

Begriff Ein neben dem Arbeitslosengeld erzieltes Einkommen aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit (mühevolles Einkommen) von weniger als 15 Wochenstunden muss nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten sowie einem Freibetrag von 165 EUR auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Müheloses Einkommen (z. B. Renten, Zinsen) wird nicht auf das Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 5.1.3 Weiterbildungsgeld

Arbeitslose Arbeitnehmer erhalten bei Teilnahme an einer Weiterbildung zusätzlich einen monatlichen Zuschuss i. H. v. 150 EUR (Weiterbildungsgeld).[1]mehr