Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Mankohaftung / Zusammenfassung

Begriff Mankohaftung ist die Haftung des Arbeitnehmers für Waren- und/oder Kassenfehlbestände. Zu unterscheiden ist zwischen der allgemeinen Mankohaftung und der Mankohaftung aufgrund vertraglicher Mankoabrede. Ist ein Arbeitnehmer für einen Fehlbestand verantwortlich, soll dies nach der umstrittenen Rechtsprechung ein gesondertes Auftrags- oder Verwahrungsverhältnis neben d...mehr

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Trinkgeld / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung Trinkgelder, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat, sind beitragspflichtiges Entgelt. Für Trinkgelder kann sich ein Rechtsanspruch z. B. durch Regelungen in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag ergeben. Freiwillig gezahlte Trinkgelder sind unabhängig von ihrer Höhe hingegen lohnsteuerfrei und unter...mehr

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Werkzeuggeld / Sozialversicherung

1 Werkzeuggeld ist beitragsfrei Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für die Benutzung von eigenem Werkzeug bei der Berufsausübung ein Werkzeuggeld, ist dieses beitragsfrei. Dies gilt nur, soweit es lediglich die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Werkzeug ersetzt und dessen Wert nicht offensichtlich übersteigt.[1] Hinweis Was zählt zum Werkzeug? Die Steuer- und Beitragsfre...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / Sozialversicherung

1 Kein Entgelt im Sinne der Sozialversicherung Die Arbeitnehmersparzulage ist als staatliche Leistung nicht beitragspflichtig zur Sozialversicherung.[1] Sie ist kein Bestandteil des Arbeitsentgelts. Die Arbeitnehmersparzulage ist bei der Berechnung von Geldleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld etc.) aus der Sozialversicherung nicht zu berück...mehr

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Fälligkeit / Sozialversicherung

1 Fälligkeitstermin 1.1 Gesamtsozialversicherungsbeiträge/Umlagen Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge) sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wurde. Zu zahlen sind die tatsächlich ermittelten Beiträge oder – falls dies nicht möglich ist – die Beiträge in Höhe des ...mehr

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Auslösungen / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung Ob Auslösungen zur Sozialversicherung beitragspflichtig sind, richtet sich nach der lohnsteuerrechtlichen Beurteilung. 2 Beitragsfreie Auslösung Handelt es sich um Reisekostenvergütungen oder um Mehraufwendungen anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, sind Auslösungen beitragsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass die Auslösungen höchstens in Hö...mehr

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Entschädigungen / Sozialversicherung

1 Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Während des Bezugs einer Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG besteht eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung fort, es sind jedoch versicherungs- und beitragsrechtliche Besonderheiten zu beachten. 2 Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen Entschädigungen, die aus einer Beschäftigung heraus g...mehr

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Aufwandsentschädigung / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung Aufwandsentschädigungen von privaten Arbeitgebern sind grundsätzlich beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit sie steuerpflichtig sind. Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind nur Aufwandsentschädigungen für Verdienstausfall oder Zeitverlust beitragspflichtig. Zur generellen Frage der Abgrenzung zwischen einer ehrenamtlichen Tätigkeit und ...mehr

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Aufstiegs-BAföG / Sozialversicherung

1 Versicherungspflicht Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen nach dem AFBG gelten nicht als Auszubildende des Zweiten Bildungsweges. Der Personenkreis der Meisterschüler unterliegt in keinem Sozialversicherungszweig der Versicherungspflicht. 2 Familienversicherung oder freiwillige Krankenversicherung Das Aufstiegs-BAföG (ehemals: Meister-BAföG) zählt nicht zum Gesamteinkommen und...mehr

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Gehaltsverzicht / Sozialversicherung

1 Voraussetzungen für einen wirksamen Entgeltverzicht Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung entsteht bei laufendem Entgelt, anders als im Steuerrecht, mit der Lohnzahlungspflicht und knüpft damit an das rechtlich zustehende Entgelt an. Das gilt entsprechend bei der Beurteilung der Versicherungspflicht. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob das Entgelt tatsächlich an de...mehr

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Kinder / Sozialversicherung

1 Familienversicherung Kinder sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei bei einem "Stammversicherten" mitversichert.[1] Dabei sind verschiedene Altersgrenzen und Ausschlusstatbestände zu beachten. Der Anspruch auf eine Familienversicherung wird von der zuständigen Krankenkasse (Kasse des Stammversicherten) geprüft. ...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 1 Kein Entgelt im Sinne der Sozialversicherung

Die Arbeitnehmersparzulage ist als staatliche Leistung nicht beitragspflichtig zur Sozialversicherung.[1] Sie ist kein Bestandteil des Arbeitsentgelts. Die Arbeitnehmersparzulage ist bei der Berechnung von Geldleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld etc.) aus der Sozialversicherung nicht zu berücksichtigen. Wichtig Keine Berücksichtigung bei E...mehr

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Kinder / 2 Kinderzuschläge und -zuschüsse

Zahlt der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer als Bestandteil des Entgelts Kinderzuschläge, sind diese entsprechend der lohnsteuerrechtlichen Beurteilung Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und beitragspflichtig. Solche Entgeltbestandteile sind bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts nicht zu berücksichtigen, da Zuschläge mit Rücksicht auf den Familiensta...mehr

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Auslösungen / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Ob Auslösungen zur Sozialversicherung beitragspflichtig sind, richtet sich nach der lohnsteuerrechtlichen Beurteilung.mehr

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Pauschalierung der Lohnsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuerberechnung muss nicht zwangsläufig nach den Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Aus Vereinfachungsgründen kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen die Lohnsteuer mit gesetzlich bestimmten oder besonderen Pauschsteuersätzen erheben. Die Pauschalierung setzt voraus, dass sich der Arbeitgeber zur Übernahme der Lohnsteuer ve...mehr

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Kinder / 1 Familienversicherung

Kinder sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei bei einem "Stammversicherten" mitversichert.[1] Dabei sind verschiedene Altersgrenzen und Ausschlusstatbestände zu beachten. Der Anspruch auf eine Familienversicherung wird von der zuständigen Krankenkasse (Kasse des Stammversicherten) geprüft. Achtung Keine Meldepfli...mehr

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Aufwandsentschädigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Aufwandsentschädigung ist die meist pauschalierte zusätzliche Vergütung für besondere Umstände oder Belastungen der Arbeit. Typisches Beispiel sind die Auslösungen im Baugewerbe oder bei Montagearbeitern. Steuerrechtlich gehören Aufwandsentschädigungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn - allerdings können im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen i...mehr

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Entschädigungen / 4 Abnutzungsentschädigung

Lohnsteuerfreie Entschädigungen für die Abnutzung (z. B. von Werkzeugen) sind auch nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Achtung Zeitaufwandsentschädigung Entschädigungen für den Zeitaufwand des Arbeitnehmers (z. B. Wartung und Reinigung der Werkzeuge) sind beitragspflichtig.mehr

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Gehaltsverzicht / 1 Voraussetzungen für einen wirksamen Entgeltverzicht

Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung entsteht bei laufendem Entgelt, anders als im Steuerrecht, mit der Lohnzahlungspflicht und knüpft damit an das rechtlich zustehende Entgelt an. Das gilt entsprechend bei der Beurteilung der Versicherungspflicht. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob das Entgelt tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlt wurde. Nur wenn ein Verzicht a...mehr

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Werkzeuggeld / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer die zur Arbeitsausübung erforderlichen Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann aber vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer für seine Arbeitsmittel (Handwerkszeug) selbst zu sorgen hat. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer dann ein Werkzeuggeld. Soweit das Wer...mehr

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Entschädigungen / 3 Ausgleich für Aufgabe oder Nichtausüben einer Tätigkeit

Entschädigungen für die Aufgabe oder das Nichtausüben einer Tätigkeit sind als Arbeitsentgelt zu bewerten.[1] Lohnsteuerfreie Entschädigungen dieser Art sind auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. Entschädigungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Abfindungen und wie diese zu behandeln.mehr

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Kinder / Zusammenfassung

Begriff Kinder werden beim Elternteil durch die unterschiedlichsten Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt. Kindergeld wird im Normalfall nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes gewährt. Der dort geregelte Kinderbegriff gilt für leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder sowohl für den Kinderfreibetrag, den Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausb...mehr

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Fälligkeit / Zusammenfassung

Begriff Im Arbeitsrecht – ebenso wie im übrigen Zivilrecht – ist eine Forderung (Erbringung der Arbeitsleistung/Lohnzahlung) fällig zu dem Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann. Davon zu unterscheiden ist der Zeitpunkt, von dem ab der Schuldner leisten darf, der Gläubiger also durch Nichtannahme der Leistung in Annahmeverzug kommt; dies ist die Erfü...mehr

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Gehaltsverzicht / 1.1 Verzicht muss arbeitsrechtlich zulässig sein

Ein Verzicht auf laufend gezahltes Entgelt ist nur dann in der Sozialversicherung wirksam, wenn er arbeitsrechtlich zulässig ist. Damit wird der Rechtsanspruch auf das Entgelt aufgehoben. Der Verzicht kann arbeitsrechtlich wirksam im Rahmen einer Einzelvereinbarung erfolgen, wenn kein bindender Tarifvertrag vorliegt. Außerdem darf mit der Vereinbarung nicht gegen das Teilzei...mehr

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Trinkgeld / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Trinkgelder, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat, sind beitragspflichtiges Entgelt. Für Trinkgelder kann sich ein Rechtsanspruch z. B. durch Regelungen in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag ergeben. Freiwillig gezahlte Trinkgelder sind unabhängig von ihrer Höhe hingegen lohnsteuerfrei und unterliegen nicht der Beitragspflic...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Gewährung einer Geldzulage. Sofern das Einkommen des Arbeitnehmers bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wird die staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen gewährt. Der Geldbetrag wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt. Für vermögenswirksame ...mehr

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Entschädigungen / 2 Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen

Entschädigungen, die aus einer Beschäftigung heraus gezahlt werden (z. B. als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen), sind dem Grunde nach als Arbeitsentgelt zu bewerten.[1] Dabei sind lohnsteuerfreie Entschädigungen auch beitragsfrei in der Sozialversicherung, z. B. Aufwandsentschädigungen, Mankogeld, Werkzeuggeld. Entschädigungen aus Anlass der Beendigung des Arb...mehr

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Kinder / 3 Kinder als Angehörige des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen in den Anmeldungen zur Sozialversicherung (Abgabegrund "10") das besondere Statuskennzeichen "1" angeben, wenn es sich um die Beschäftigung eines Kindes ("Abkömmling") des Arbeitgebers handelt. Als Kinder in diesem Sinne gelten eheliche und nichteheliche Kinder, adoptierte Kinder sowie auch Enkel und Urenkel. Mit der Statusfeststellung wird durch die Deutsche ...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.1 Übungsleiterfreibetrag

Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten sind beitragsfrei, wenn sie jährlich 3.000 EUR (steuerlicher Übungsleiterfreibetrag; 2020: 2.400 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger empfehlen allerdings, dass bei ganzjährig andauernden Beschäftigungen der Betra...mehr

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Auslösungen / Zusammenfassung

Begriff Auslösungen sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, die dem an eine auswärtige Arbeitsstelle entsandten Arbeitnehmer einen Ausgleich für die Mehrkosten gewähren sollen, die durch die Arbeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte entstehen. Auslösung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, den das Lohnsteuerrecht nicht kennt. Auslösung im lohnsteuerrechtlichen Sinne i...mehr

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Gehaltsverzicht / 1.2 Verzicht schriftlich vereinbaren

Ein Gehaltsverzicht gehört zu den schriftlich zu vereinbarenden Arbeitsvertragsinhalten.[1] Das gilt nicht bei Arbeitnehmern, die nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat tätig sind.mehr

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Fälligkeit / 2 Höhe der Beitragsschuld

2.1 Gleichbleibendes Arbeitsentgelt Den Arbeitgebern, die ihren Arbeitnehmern monatlich gleichbleibende Arbeitsentgelte zahlen, ist die Höhe des Arbeitsentgelts für den Beitragsmonat bis zum fünftletzten Bankarbeitstag bereits bekannt. Die Höhe der gemeldeten und gezahlten Beiträge entspricht der Höhe der bis Ende des Monats tatsächlich anfallenden Beiträge. 2.2 Schwankendes/v...mehr

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Fälligkeit / 2.1 Gleichbleibendes Arbeitsentgelt

Den Arbeitgebern, die ihren Arbeitnehmern monatlich gleichbleibende Arbeitsentgelte zahlen, ist die Höhe des Arbeitsentgelts für den Beitragsmonat bis zum fünftletzten Bankarbeitstag bereits bekannt. Die Höhe der gemeldeten und gezahlten Beiträge entspricht der Höhe der bis Ende des Monats tatsächlich anfallenden Beiträge.mehr

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Entschädigungen / 1 Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Während des Bezugs einer Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG besteht eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung fort, es sind jedoch versicherungs- und beitragsrechtliche Besonderheiten zu beachten.mehr

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Entschädigungen / Zusammenfassung

Begriff Eine Entschädigung ist eine Ersatzleistung für entgangene oder entgehende Einnahmen. Sie ist als Arbeitslohn zu versteuern, wenn die Zahlung des Arbeitgebers unmittelbares Entgelt für geleistete Arbeit ist oder als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gilt und bei regulärem Zufluss steuerpflichtig wäre. Die steuerliche Behandlung richtet sich ausschließlic...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2 Freibeträge für bestimmte Personengruppen

2.1 Übungsleiterfreibetrag Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten sind beitragsfrei, wenn sie jährlich 3.000 EUR (steuerlicher Übungsleiterfreibetrag; 2020: 2.400 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger empfehlen allerdings, dass bei ganzjährig andauernden...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.2 Ehrenamtsfreibetrag

Die Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts ist beitragspflichtiges Entgelt in der Höhe, wie sie den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand übersteigt. Für bestimmte nebenberuflich ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeiten gilt ein steuerfreier Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 840 EUR (2020: 720 EUR) im Kalenderjahr nicht als Arbeitsentgelt und ist beitragsfrei zur So...mehr

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Gehaltsverzicht / 1.3 Nur für zukünftig zustehendes Entgelt

Ein rückwirkender Verzicht der Arbeitnehmer auf Arbeitsentgeltanspruch führt nicht zu einer entsprechend verminderten Beitragsforderung. Der Beitragsanspruch ist bereits entstanden und wird durch den Verzicht auf das Arbeitsentgelt nicht mehr beseitigt. Wirksam ist daher nur ein in die Zukunft gerichteter Verzicht auf laufende Entgeltansprüche.mehr

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Fälligkeit / 1 Fälligkeitstermin

1.1 Gesamtsozialversicherungsbeiträge/Umlagen Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge) sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wurde. Zu zahlen sind die tatsächlich ermittelten Beiträge oder – falls dies nicht möglich ist – die Beiträge in Höhe des Vormonats. Die tats...mehr

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Werkzeuggeld / 2 Beitragspflicht bei Lohnsteuerpflicht

Soweit Werkzeuggeld steuerpflichtig ist, zählt es auch zum beitragspflichtigen Entgelt.mehr

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Aufstiegs-BAföG / 1 Versicherungspflicht

Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen nach dem AFBG gelten nicht als Auszubildende des Zweiten Bildungsweges. Der Personenkreis der Meisterschüler unterliegt in keinem Sozialversicherungszweig der Versicherungspflicht.mehr

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Aufstiegs-BAföG / 3 Zuständige Krankenkasse

Bezieher von Aufstiegs-BAföG können eine Krankenkasse nach den Bestimmungen des allgemeinen Krankenkassenwahlrechts wählen. Da keine Krankenversicherungspflicht besteht, kann auch eine private Krankenversicherung gewählt werden. Bei einem Krankenkassenwechsel oder der Kündigung der Mitgliedschaft sind Fristen zu beachten.mehr

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Auslösungen / 2 Beitragsfreie Auslösung

Handelt es sich um Reisekostenvergütungen oder um Mehraufwendungen anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, sind Auslösungen beitragsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass die Auslösungen höchstens in Höhe der vom Arbeitnehmer absetzbaren Werbungskosten erfolgt.[1]mehr

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Fälligkeit / 6 Haushaltsscheckverfahren

Beiträge im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens werden nach § 23 Abs. 2a SGB IV für das in den Monaten Januar bis Juni erzielte Arbeitsentgelt am 31.7. des laufenden Jahres und für das in den Monaten Juli bis Dezember erzielte Arbeitsentgelt am 31.1. des folgenden Jahres fällig.mehr

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Kinder / 1.2.2 Antragsfrist für freiwillige Versicherung

Der Beitritt ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes schriftlich anzuzeigen. Die Frist von 3 Monaten ist eine Ausschlussfrist, d. h. wird diese versäumt, ist ein freiwilliger Beitritt nicht mehr möglich.mehr

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Gehaltsverzicht / 1 Zuflussprinzip

Während in der Sozialversicherung die Beiträge aus dem rechtlich zustehenden laufenden Arbeitsentgelt berechnet werden, gilt in der Lohnsteuer das sog. Zuflussprinzip. Maßgeblich für die Berechnung der Lohnsteuer ist nur derjenige Teil des Arbeitslohns, der dem Arbeitnehmer im Zeitraum tatsächlich ausgezahlt wird (zufließt). Kommt es im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ...mehr

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Aufwandsentschädigung / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Aufwandsentschädigungen von privaten Arbeitgebern sind grundsätzlich beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit sie steuerpflichtig sind. Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind nur Aufwandsentschädigungen für Verdienstausfall oder Zeitverlust beitragspflichtig. Zur generellen Frage der Abgrenzung zwischen einer ehrenamtlichen Tätigkeit und einer abhängigen sv-pflichtige...mehr

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Fälligkeit / 1.3 Drittletzter Bankarbeitstag

Die GSV-Beiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig. Maßgeblich für diesen Termin ist der Sitz der jeweiligen Einzugsstelle (Krankenkasse). Deshalb gelten für die Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältnisse am Sitz der jeweiligen Einzugsstelle (Hauptverwaltung) und somit die dort geltenden Feiertage. Darauf i...mehr

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Fälligkeit / 1.1 Gesamtsozialversicherungsbeiträge/Umlagen

Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge) sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wurde. Zu zahlen sind die tatsächlich ermittelten Beiträge oder – falls dies nicht möglich ist – die Beiträge in Höhe des Vormonats. Die tatsächliche Beitragsschuld ist dann am Monatsend...mehr

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Trinkgeld / Zusammenfassung

Begriff Trinkgelder sind freiwillige Zahlungen Dritter – typischerweise von Gästen im Hotel- und Gastronomiegewerbe – für die Dienste des Arbeitnehmers zusätzlich zum vom Arbeitgeber gezahlten Entgelt. Sie sind zu unterscheiden von sonstigen Bedienungsgeldern, die als Preisbestandteil zwangsweise von Dritten (Kunden) gezahlt werden. Erhält der Arbeitnehmer Trinkgelder, können...mehr