Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Die Einnahme muss auf Leistungen eines Sozialleistungsträgers beruhen

Rn. 355 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche solcher Einnahmen der Gastfamilie frei, sondern verlangt eine Kausalität: Die Einnahme muss beruhen "auf Leistungen des Leistungsträgers nach dem SGB". Rn. 356 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass die Einnahme nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruht, sieht § 3 Nr 10 S 2 EStG ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anrechnungszeiten aufgrund Verfolgung

Rn. 275 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl S 1 als auch S 2 des § 3 Nr 8a EStG stellen die Rentenzahlungen nur dann frei, wenn rentenrechtliche Zeiten (= sog "Anrechnungszeiten") aufgrund der Verfolgung in der Rente enthalten sind. Welchen Umfang die Anrechnungszeiten ausmachen, ist wegen des Wortes "wenn... enthalten sind", unbeachtlich. Der Gesetzgeber meint dazu (BT-Drucks...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

Rn. 2152 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Allgemeines Aus der Formulierung "worden ist" in § 3 Nr 62 S 2 EStG ergibt sich Folgendes: Besteht bereits eine Befreiung von Gesetz wegen, ist kein "worden" möglich und damit § 3 Nr 62 S 2 EStG nicht anwendbar. Dazu s Rn 2154. Nur wenn eine Befreiung (erfolgreich) beantragt ist, kann der ArbN von der gesetzlichen Rentenversicherungspflic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Höfer, LSt-freie Übertragung der Geschäftsführerversorgung einer GmbH, DB 2003, 413; Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch die LStR 2004, DB 2003, 2244; Harder-Buschner, Änderungen der LSt durch die LStR 2004, NWB F 6, 4429; Decker/Looser, Grenzgänger in die Schweiz, NWB F 3, 14 099; Küntzel, Steuerfreiheit der ArbG-Beiträge zur (ausländischen) Rentenversich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Allgemein

Rn. 83 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In s Rn 81 und 81a wurden die Sondervergütungen der PersGes an Gesellschafter aufgezeigt, die sachlich und zeitlich nicht vom Wortlaut des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG erfasst werden (vorgesellschaftliche Leistungen, Ehegatten-Arbeitsverhältnisse). Im Übrigen ist ohne weitere Differenzierung – zwecks Gleichstellung von Einzel- und Mitunterne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Straub, Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, NWB F 27, 4919; Eilts, Schwangerschaft, Mutterschutz und Ausgleich der ArbG-Aufwendungen, NWB F 26, 4565; Kopp, Das Teilarbeitslosengeld, NWB F 27, 6467; Figge, Beitrags- und versicherungsrechtliche Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2009/2010, DB Beil Nr 8/2009; Figge, Beitrags- und versicherungsr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecd) Verpflichtung aufgrund ausländischer Gesetze

Rn. 2123 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch eine Verpflichtung aufgrund ausländischer Gesetze, an ausländischen Sozialversicherungsträger Zukunftssicherungsleistungen zu erbringen, fällt unter § 3 Nr 62 S 1 EStG, wenn sie den inländischen Sozialversicherungsträgern vergleichbar sind (BFH BStBl II 2003, 288; 2004, 1014; 2009, 857; 2016, 650; 2017, 1251; BFH vom 13.02.2020, VI R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 134. Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (sog HARTZ II), BGBl I 2002, 4621

Rn. 154 Stand: EL 55 – ET: 02/2003 Hinweis: Das erste G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, BGBl I 2002, 4607, änderte das SGB und betraf die Einführung von Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III. Der Bundesrat hat in einer Sitzung am 20.12.2002 dem zweiten G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zugestimmt, das im Weiteren folgende Änderungen enthält:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Fünftes Vermögensbildungsgesetz

Rn. 2624 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 13 Abs 3 5. VermbG regelt, dass die ArbN-Sparzulage weder stpfl Einnahme iSd EStG noch Einkommen, Verdienst oder Entgelt iSd Sozialversicherung und des SGB III sind, sie gilt auch arbeitsrechtlich nicht als Lohn-/Gehaltsbestandteil. S dazu BMF vom 23.07.2014, BStBl I 2017, 1626.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Lebensarbeitszeitkonto (Wertkonto)

Rn. 1036 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Lebensarbeitszeitkonten werden wertmäßig vom ArbG geführt. Der bestehende Erfüllungsrückstand des ArbG ist als Sachleistungsverpflichtung mit dem mutmaßlichen Erfüllungsbetrag – Lohn- und Gehaltsbestandteile, ArbG-Anteile zur Sozialversicherung, aufgelaufenes Zinsguthaben – zu bewerten. Die Bewertungsparameter im Einzelnen entsprechen denj...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Der Betrag als Jahresbetrag

Rn. 1030 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Betrag lt s Rn 1029 ist ein Jahresbetrag (BFH vom 03.07.2018, VIII R 28/15, BStBl II 2018, 715; H 3.26 EStH 2021 6 iVm R 3.26 Abs 8 S 1 LStR 2023). Daher ist er nicht zeitanteilig aufzuteilen, wenn die begünstigte Tätigkeit nur einige Monate lang ausgeübt wird und nicht das ganze Jahr hindurch (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 8 S 3 LSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Doppelbesteuerungsabkommen

Rn. 2620 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 DBA als vorrangiges Recht (§ 2 AO) können wirken als sachliche Steuerbefreiung (Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt, Art 23 A OECD-MA; s BFH BStBl II 1989, 649) oder Steuerermäßigung (Anrechnungsmethode, Art 23 B OECD-MA). Zu beiden Methoden s Schönfeld/Häck in Schönfeld/Ditz, DBA, Systematik Rz 51 f. Rn. 2620a Stand: EL 170 – ET: 0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Zuschuss nach § 32 ALG

Rn. 781 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Versicherungspflichtige (Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige, § 1 Abs 1 ALG) erhalten einen Zuschuss zu ihrem Beitrag und zum Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige, wenn das jährliche Einkommen weniger als 60 % der Bezugsgröße beträgt (§ 32 Abs 1 ALG). Zur Legaldefinition der Bezugsgröße s § 18 SGB IV. Die Bezugsgröße betru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecc) Die Person desjenigen, der zur Zukunftssicherungsleistung verpflichtet ist

Rn. 2122 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der ArbG muss selbst zur Zukunftssicherungsleistung gesetzlich verpflichtet sein. Daraus folgt: Ist der ArbN dazu verpflichtet, greift § 3 Nr 62 S 1 EStG nicht ein, ggf aber S 2, 3 (ab VZ 2018) bzw 2–4 (bis einschließlich VZ 2017) (BFH BStBl II 2004, 1014). Übernimmt der ArbG den ArbN-Anteil, ist dies idR (Ausnahme s Rn 2142) stpfl und nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Urlaubsrückstellung, Gleitzeitguthaben

Rn. 1035 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Urlaubsrückstellung ist abstrakt das Produkt aus noch nicht genommenen Urlaubstagen (Resturlaub) und Arbeitskosten je Tag. In der Konkretisierung der Arbeitskosten je Tag unterscheiden sich Steuer- (BFH v 08.07.1992, BStBl II 1992, 910; BFH v 10.03.1993, BStBl II 1993, 446) und Handelsrecht (IDW v 16.04.1992, WPg 1992, 330). Im Handels...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mittelmann, Künstlersozialabgabe – Entwicklungen seit Einbeziehung in die sozialversicherungsrechtliche Bp, DStR 2011, 819. Rn. 2000 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 57 EStG befreit die Beiträge, die die Künstlersozialkasse zugunsten des nach dem KünstlersozialversicherungsG (KSVG vom 27.07.1981, BGBl I 1981, 705) Versicherten aus dem Aufkommen von Künstlersozialabgabe und B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Pflichtversicherte

Rn. 2001 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 1 KSVG versichert sind selbstständige Künstler und Publizisten in der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung), wenn sie (kumulativ)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 44. Gesetz zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983) vom 20.12.1982, BStBl I 82, 972

Rn. 52 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Gesamtpaket gesetzlicher Änderungen (Steuerrecht, Investitionshilfegesetz, Finanzausgleich Bund/Länder, Anpassung der Beamtengehälter 1983, Einsparungen bei verschiedenen Leistungsgesetzen) sollen Einsparungen im konsumtiven Bereich und bei der Sozialversicherung kombiniert werden mit Impulsen zur Wiederbelebung der Wirtschaft, insbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 133b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 26 EStG: Der Übungsleiter-Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher und für vergleichbare Tätigkeiten, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sowie neuerdings auch für Betreuer, die einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 26ff SGB VII)

Rn. 37a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Der Begriff der (gesetzlichen) Unfallversicherung Nur diese befreit § 3 Nr 1 Buchst a EStG Fall 3 von der ESt. Das SGB VII, das sich mit der gesetzlichen Unfallversicherung befasst, enthält keine Legaldefinition der Unfallversicherung. § 1 SGB VII beschreibt vielmehr die Aufgaben der (gesetzlichen) Unfallversicherung: Mit allen geeigneten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / edc) Weitere nach § 3 Nr 62 S 1 EStG steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen

Rn. 2142 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitere, dh abgesehen von s Rn 2125 –2139 und s Rn 2140 – 2141 nach § 3 Nr 62 S 1 EStG steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen (in ABC-Form): Beamtinnen: Die Krankenversicherungsbeiträge, die der ArbG nach § 5 Abs 2 ElternzeitVO oder nach entsprechenden Rechtsvorschriften der Länder übernimmt (R 3.62 Abs 1 S 3 LStR 2023). Berufsständisches Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 220. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Erstes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385

Rn. 240 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das Gesetz basiert auf den Ergebnissen der Sitzung des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020. Es wurde am 12.05.2020 von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht, am 28.05.2020 hat der Bundestag das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet, dem der Bundesrat am 05.06.2020 ohne Änderungen zugestimmt hat. Da sich der Koal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 5.1 Regelungen bzgl. des Wertguthabens

Durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II-Gesetz)[1] wurden zum 1. Januar 2009 die Rahmenbedingungen für die Führung des Wertguthabens beim Sabbatical erheblich geändert. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die sich aus diesem Gesetz für das Versicherungs-, Beitrags- u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 7. Was gilt bei Abfindungen oder Nachzahlungen?

Abfindungen sind im Rahmen der Aktivrente in der Regel nicht steuerfrei, da sie nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung sind. Nachzahlungen sind in der Regel steuerfrei, soweit sie laufenden Arbeitslohn oder sonstige Bezüge darstellen und für Zeiträume gezahlt werden, in denen die Voraussetzungen der Aktivrente vorlagen. Auch hierbei ist die 2.000 EUR-Monatsgrenze z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegegeld (Pflegeversicher... / Zusammenfassung

Begriff Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn sie in häuslicher Umgebung durch Angehörige oder sonstige ehrenamtliche Pflegepersonen gepflegt werden. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Die Höhe des Pflegegeldes staffelt sich nach den Pflegegraden 2 bis 5. Mit dem Pflegegeld soll der Pflegebedürftige in die Lage versetzt werden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / Zusammenfassung

Begriff Der entstandene Krankengeldanspruch (Stammrecht) muss nicht zwangsläufig auch zur Auszahlung von Krankengeld führen. Das gilt u. a. in den Fällen, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht, z. B. bei der Weiterzahlung von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen. Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht, werden bei der Höchstanspruchsdauer ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1.1 Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten.[1] Die Ruhenswirkung tritt nicht bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt ein. Die Ruhenswirkung geht nur vom tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt – also dem Nettobetrag des weitergezahlten Arbeitsentgelts – aus. Der Nettobetrag wird ermittelt, in...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1.2 Arbeitgeberzuschüsse zum Krankengeld

Ein Teil-Arbeitsentgelt (Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld) führt ebenfalls zum Ruhen des Krankengeldes.[1] Für die Ruhenswirkung ist zu prüfen, ob das Teil-Arbeitsentgelt ganz oder teilweise beitragspflichtig ist. Ein Teil-Arbeitsentgelt oder Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld ist beitragspflichtig, soweit die Einnahmen zusammen mit dem Netto-Krankengeld (nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung

Zusammenfassung Begriff Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 2 Sozialversicherung: Beiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag seit 2019 wieder zu gleichen Teilen: jeweils 7,3 % sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Renten- und Arbeitslosenversicherung: i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 7.2 Zum Jahresende muss eine Meldung zur Sozialversicherung elektronisch gesendet werden

Zum Jahresende bzw. bei Ende der Beschäftigung ist der jeweiligen Krankenkasse das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt auf dem elektronischen Vordruck "Meldung zur Sozialversicherung" zu melden. Diese Daten werden an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergemeldet und dienen als Grundlage für spätere Rentenansprüche des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beiträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 14.4 Unpünktliche Zahlung und Nebenkosten

14.4.1 Unpünktliche Zahlung Die Kontenabstimmung erweist sich als besonders schwierig, wenn die Beitragsnachweise nicht termingerecht eingereicht wurden und die Beiträge z. B. wegen Zahlungsschwierigkeiten nicht monatlich pünktlich überwiesen wurden. Dann kommen zu den SV-Verbindlichkeiten noch Mahnkosten, Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge hinzu. Praxis-Beispiel Mahnko...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 14 Sozialversicherungskonten abstimmen

14.1 "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" oder "Voraussichtliche Beitragsschuld" – welches ist das richtige Konto? Durch die vorgezogene Beitragsfälligkeit werden die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt, bevor die endgültige Höhe der Verbindlichkeit feststeht. Zu diesem Zweck wurde im DATEV-Kontenrahmen das Konto "Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes – unabhängig vom Willen der Beteiligten – (sozial)versicherungspflichtig. Die Pflichtversicherung ist selbst dann zustande gekommen, wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse vornimmt und die Beiträge nicht bezahlt. Auch vertraglich kann die Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen von der V...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 10.1 Umlage 1 – Entgeltfortzahlungsversicherung für Krankheitsaufwendungen

Arbeitgeber mit bis zu 30 vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern haben die Umlage 1 (U1) für Erstattung der Aufwendungen für Entgeltfortzahlung bei Krankheit an die Krankenkasse abzuführen, in der die jeweiligen Arbeitnehmer versichert sind, und zwar für die bei ihnen beschäftigten Arbeiter, Azubis und Angestellten, auch für geringfügig Beschäftigte. Von der Zahlung der Umlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 7.1 Es gibt eine Höchstgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze

Bei der Berechnung der Beiträge sind die Beitragsbemessungsgrenzen zu beachten. Diese unterscheiden sich in den alten und neuen Bundesländern. Der Beitrag liegt 2026 weiterhin bei 18,6 % vom Bruttoarbeitsentgelt, jedoch max. von der Beitragsbemessungsgrenze, und ist im Allgemeinen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen. Auch hier gibt es diverse Ausnahmen.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 10.3 Umlage 3 – Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird zum Ausgleich des Nettolohnanspruches der Arbeitnehmer für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben. Die Insolvenzgeldumlage beträgt 2026 weiterhin 0,15 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts. Sie ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers abzuführe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 14.3.2 Buchungs- und Abstimmungsvariante über Unterkonten

Wenn das Unternehmen mit sehr vielen Krankenkassen abzurechnen hat, kann auch für jede einzelne Krankenkasse ein eigenes Verbindlichkeitskonto eingerichtet werden. Das ermöglicht eine separate Kontenabstimmung. Praxis-Tipp So werden Krankenkassenkonten eingerichtet Wenn der Kontenrahmen 5- oder 6-stellig eingerichtet werden soll, können die SKR03-Konten 17421, 17422, 17423 usw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 7 Rentenversicherung

Die Struktur der Rentenversicherung hat sich seit 2005 grundlegend geändert. Es gibt eine "Deutsche Rentenversicherung" mit Regionalstellen und einem Bundesträger, welche sich aus den damaligen 22 LVAn und der ehemaligen BfA zusammensetzt, sowie eine "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See", bestehend aus der ehemaligen Bundesknappschaft, der Seekasse und der Bahnver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 9 Unfallversicherung

Alle Beschäftigten in einem Betrieb werden von der Unfallversicherung erfasst. Die Aufgaben der Unfallversicherung werden von den Berufsgenossenschaften wahrgenommen. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind als Lohnnebenkosten allein vom Arbeitgeber zu tragen. Für den Unternehmer handelt es sich um Betriebsausgaben.mehr