Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Errichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Sie ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenve...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 26 ist eine Einweisungsvorschrift, aus der sich ergibt, dass es Wohngeld gibt und dieses nach dem Wohngeldrecht in Anspruch genommen werden kann. Die in Abs. 1 genannten Ansprüche auf Wohngeld sind Sozialleistungen i. S. d. § 11. Als Einweisungsvorschrift sollte § 26, wie die §§ 18 bis 29 insgesamt, den Bürgern eine Orientierungshilfe hinsichtlich der geltenden Sozia...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.1.1 Anspruch auf kieferorthopädische Versorgung (Abs. 1 und 4)

Rz. 7 Nur Versicherte, bei denen eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, haben einen Anspruch auf kieferorthopädische Versorgung in Form der Sachleistung. Die Vorschrift begrenzt den Leistungsanspruch auf solche Fälle, in denen die im Einzelnen aufgezählten erheblichen Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen oder drohen. Rz. 8 Die durch das GSG in § 28 Abs. 2 eingeführte B...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.1.2 Verfahren

Rz. 12 Nach § 1 Abs. 1 der Anlage 4 zum BMV-Z i. d. F. v. 25.4.2018 (Stand 11.8.2024) hat der Vertragsarzt vor Beginn der kieferorthopädischen Behandlung oder bei einer Therapieänderung persönlich und eigenverantwortlich einen Behandlungsplan zu erstellen und der Krankenkasse zuzuleiten. Stellt der Vertragszahnarzt fest, dass die beabsichtigte kieferorthopädische Behandlung ...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.7 Festbetragsarzneimittel (Abs. 2)

Rz. 39 Abs. 2 Satz 1 stellt klar, dass die Krankenkassen für Arznei- oder Verbandmittel, für die eine Festsetzung nach §§ 35 oder 35a erfolgt, nur die Kosten bis zur Höhe des Festbetrages zu tragen haben. Für Arznei- oder Verbandmittel, für die kein Festbetrag festgesetzt worden ist, trägt die Krankenkasse die vollen Kosten, jeweils abzüglich der vom Versicherten zu leistend...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 3 Literatur

Rz. 11 Hauck/Noftz, Kommentar SGB XII, Stand Lfg. 5/2024. Gitschmann, Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hamburg, NDV 2011, 294. Glahs/Rafi, Das Verhältnis des neuen Kartellvergaberechts zur Leistungserbringung nach den Sozialgesetzbüchern II, VIII und XII, sozialrecht/aktuell 2016, 169. Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, SGB IX, 8. Aufl. 2024. Pietzcker, Grenzen des...mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.1 Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle regelt Abs. 1. Die Vorschrift differenziert nach der Schadensersatzpflicht (Abs. 1 Satz 1) und jener wegen entgangener Zinsen (Abs. 1 Satz 2). Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass ein Organ oder ein Bediensteter der Einzugsstelle schuldhaft eine ihm nach diesem Abschnitt auferlegte Pflicht verletzt. In der Re...mehr

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Sauer, SGB IX § 131 Rahmenv... / 3 Literatur

Rz. 21 Beyerlein, Bezüge zum Gesamtplan nach § 121 SGB IX in Landesrahmenverträgen der Dehmel/Fische/Nigbur/Rietz/Steinmüller, Das BTHG in den Bundesländern: Die Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX, NDV 4/2021, 190. Dehmel/Fischer/Steinmüller, Auf dem Weg zum modernen Teilhaberecht. Bilanz und Ausblick des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, NDV 4/2020, 145. Eingliederungsh...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.9 Unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den Leistungsträger (Abs. 6)

Rz. 29 In Abs. 6 wird erstmals ein unmittelbarer öffentlich-rechtlicher Zahlungsanspruch des Leistungserbringers gegen den Träger der Eingliederungshilfe normiert. Die ablehnende Haltung seitens des Bundesrates gegen diese Regelung unter Berufung auf die BSG-Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Schuldbeitritt setzte sich nicht durch (vgl. BR-Stellungnahme zum Entwurf eines BT...mehr

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Sauer, SGB IX § 131 Rahmenv... / 2.1.6 Rechtscharakter von Landesrahmenverträgen

Rz. 13 Landesrahmenverträgen kommt keine Außenwirkung mit allgemeingültiger Verbindlichkeit zu. Anders als in § 123 Abs. 2 Satz 1 (Verbindlichkeit der Wirkung zwischen den Vertragsparteien und darüber hinaus für alle Träger der Eingliederungshilfe, die bei dem vertraglich gebundenen Leistungserbringer Leistungen zu finanzieren haben) fehlt in § 131 die Anordnung der unmittel...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 2.1 Inhalt der Zielvereinbarungen

Rz. 6 Inhalt der Zielvereinbarung ist, welche Leistungen zu erbringen und wie diese zu vergüten sind. Die Zielvereinbarung kann neue Wege der Bestimmung von Leistungsinhalten und Vergütungsabreden enthalten aber auch Inhalte der Vereinbarungen nach Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX i. d. F. Art. 1 BTHG ab 1.1.2020 ergänzen (vgl. Begründung Regierungsentwurf BTHG, BR-Drs. 428...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.1 Zugehörigkeit zum deutschen Sozialrecht trotz Tätigkeit im Ausland (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 53 Entsprechend dem im Sozialrecht geltenden Territorialitätsprinzip soll Leistungen des deutschen Sozialrechts grds. nur derjenige beanspruchen können, der im räumlichen Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuchs einer Beschäftigung nachgeht. Da sich das Sozialrecht in seinem Geltungsbereich grds. nur auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränkt, geht der damit verbundene Sch...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3 Auswirkungen auf andere Bereiche des Sozialrechts

Rz. 12 Die Inanspruchnahme von Elterngeld wirkt sich auch auf andere Gebiete des Sozialrechts aus. So verhindert nach § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV der Bezug von Elterngeld zunächst den Fiktionseintritt des § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV, wonach eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend gilt, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdaue...mehr

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FF 05/2025, Verantwortung f... / 1.1 2903 – 2909: Familienrechtsreform

Bei Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts werden wir uns vom Wohl des Kindes leiten lassen. Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen. Bei künftigen Änderungen im Unterhaltsrecht stellen wir sicher, dass diese nicht zulasten der Kinder oder hauptlas...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Anforderungen an Wohnsitz und Aufenthalt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 24 Die unter § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 aufgeführte gebietsbezogene Voraussetzung eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ist dem Territorialitätsprinzip geschuldet, das grds. für das gesamte Sozialrecht leitend und in § 30 SGB I kodifiziert ist. 2.1.1 Wohnsitz Rz. 25 Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen inneh...mehr

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ZErb 05/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier Insolvenzrecht 5. Auflage, 2025 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09832-4, 219 EUR Der umfangreiche und umfassende Kommentar...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.2 Auswirkungen in Bezug auf das Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung – SGB VI/SGB VII

Rz. 14 Auch im Hinblick auf die Regelungsmaterie des SGB VI ergeben sich durch den Bezug von Elterngeld Besonderheiten, wobei für die rentenrechtliche Betrachtungsweise weniger der Bezug von Elterngeld als solcher, sondern vielmehr die damit ebenfalls einhergehende Betreuung und Erziehung von Relevanz ist. Denn Kindererziehungszeiten begründen nach § 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI i....mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.3 Auswirkungen auf das Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – SGB V/SGB XI

Rz. 16 Für die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegenden Mitglieder bleibt die Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V während des Bezugs von Elterngeld erhalten. Der Bezug von Elterngeld hat gem. § 224 Abs. 1 Satz 1 SGB V für die Pflichtversicherten grds. die Beitragsfreiheit zur Folge.[1] Sofern eine sich im Rahmen der Vorgaben de...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.1 Auswirkungen im Bereich des Arbeitsförderungsrechts – SGB III

Rz. 13 Das Arbeitsförderungsrecht trägt der Inanspruchnahme von Elterngeld Rechnung, indem es bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums nach § 150 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB III Zeiten unberücksichtigt lässt, in denen der Arbeitslose Elterngeld bezogen oder nur wegen der Berücksichtigung von Einkommen nicht bezogen hat. Mit dieser Regelung sollen Nachteile vermieden werden, di...mehr

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REACH-Verordnung: Kerninhal... / 1 Erwägungen der REACH-Verordnung und Akteure

Vor Inkrafttreten der REACH-Verordnung[1] war zum einen die Risikobewertung von im Markt befindlichen sog. Altstoffen (vor 1981 bereits auf dem Markt) ein äußerst langwieriges Verfahren, zum anderen war eine einheitliche Bewertung von Alt- und Neustoffen nicht gewährleistet. Daraus ergab sich die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung des Chemikalienrechts, um alle ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.1 Antragserfordernis

Rz. 5 Das Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag ausgezahlt; die Antragstellung ist Sachentscheidungsvoraussetzung. Dabei ist der Antrag von einem bestimmten Berechtigten für ein bestimmtes Kind zu stellen; mehrere Kinder können in einem Antrag zusammengefasst werden. Es muss jedoch erkennbar sein, für welches Kind/welche Kinder Kindergeld (namentliche ...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / I. Unterhalt im Spannungsfeld zwischen Familien- und Sozialrecht

Das Verhältnis zwischen Familien- und Sozialrecht ist seit jeher spannungsgeladen. Gegenüber der seit 1900 im Familienverband zwischen Verwandten der auf- und absteigenden Linie (§ 1601 BGB) unverändert geltenden uneingeschränkten Unterhaltspflicht entwickelte sich im Sozialhilferecht bereits seit längerem ein Korrektiv, indem der Nachrang der Leistungen schrittweise zurückg...mehr

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ZErb 04/2025, Sozialrecht

Der sozialrechtliche Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten § 74 SGB XII gewährt einen eigenen sozialrechtlichen Leistungsanspruch auf Übernahme der Kosten einer (würdigen) Bestattung. Dieser Leistungsanspruch steht demjenigen zu, der nach den zivilrechtlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Tragung der Beisetzungskosten verpflichtet ist. Der Leistungsanspr...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / III. Fazit

Beim Aszendentenunterhalt wird die Rechtsprechung künftig mit Ansprüchen konfrontiert sein, die sich gegen wohlhabende Personen richten. Deren Lebensverhältnisse werden zwar noch weit von den Einkommensspitzen entfernt sein, sich aber auch deutlich von den Mangellagen in Trennungsfamilien abheben, welche die Maßstäbe der Rechtsprechung zum Unterhalt wesentlich geprägt haben....mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 5. Veränderte Rahmenbedingungen

Die aus dem Grundsicherungsgesetz bekannte Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR wurde seinerzeit im Vermittlungsverfahrens als politisches Sedativum in das Gesetz eingefügt. Ihre zunächst nur geringe praktische Bedeutung geriet erst mit dem auf alle Leistungen des SGB XII ausgeweiteten Anwendungsbereich in den Focus der sozial- und familienrechtlichen Praxis. Als "Nichtprü...mehr

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zfs 04/2025, Regress durch ... / 2 Aus den Gründen:

[3] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, die unter anderem in VersR 2024, 188 veröffentlicht ist, im Wesentlichen ausgeführt: [4] Die Klägerin habe gegen die Beklagte aus nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenem Recht des bei ihr versicherten Geschädigten gemäß § 7 Abs. 1, § 11, § 17 Abs. 2 StVG, § 115 Abs. 1 VVG aus Anlass des Verkehrsunfalls einen A...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / Einführung

Welche Folgen hat das Angehörigen Entlastungsgesetz für die Bemessung des Eigenbedarfs der Unterhaltspflichtigen? Im Grunde genommen keine, sofern die gesetzlichen Vorgaben des § 1603 Abs. 1 BGB konsequent umgesetzt werden und den ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtigen Kindern das zur ungefährdeten Fortsetzung ihres bisherigen Lebensniveaus erforderliche Einkommen unan...mehr

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FF 04/2025, Fiktive Einkünf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die im Juli 2015 geborenen Antragsteller machen gegen die Antragsgegnerin, ihre Mutter, Kindesunterhalt geltend. [2] Die Ehe der Eltern ist rechtskräftig geschieden. Die Kinder leben bei ihrem Vater, der sie im vorliegenden Verfahren vertritt. In der Vergangenheit fanden Umgangskontakte zwischen Mutter und Kindern in wechselndem Umfang statt. Die künftige Regel...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 2. Das Unterhaltsverhältnis

Die familienrechtlichen Vorschriften haben unverändert Bestand. Die Verwandtschaft in gerader Linie ist weiterhin die Basis aller Unterhaltsverhältnisse einschließlich des Aszendentenunterhalts (§ 1601 BGB). Anders als es das Stereotyp vom nur "schwach ausgestalteten Elternunterhalt"[14] suggerieren mag, handelt es sich bei diesem um einen in jeder Hinsicht vollwertigen Unte...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 3. Die Bedürftigkeit

Den wichtigsten Effekt entfaltet die gesetzliche Neuregelung gegenüber allen unterhaltspflichtigen Kindern, deren steuerpflichtigen Einkünfte die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR nicht überschreiten. In diesen Fällen entfällt generell der sozialrechtliche Nachrang, ohne dass es noch auf ihre individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse wie das Nettoeinkommen, Nutzungsvo...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 1. Vor- und Nachrang

Im Vergleich zu den früher punktuellen Änderungen vollzieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz allerdings einen Paradigmenwechsel. Es erfasst nunmehr alle Leistungen des SGB XII und beschränkt mögliche Regressansprüche von vornherein auf Verwandte mit Jahreseinkünften von mehr als 100.000 EUR – es bleibt letztlich nur eine Spitze von etwa 5 % aller Einkommensbezieher, die jet...mehr

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ZErb 04/2025, Die Nachlasst... / 2. Genehmigungsfähigkeit

Eine Prüfung durch das Betreuungs- bzw. Familiengericht erfolgt zweitstufig. Auf der ersten Stufe ist die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts zu prüfen, auf der zweiten Stufe wird das Rechtsgeschäft im Lichte des Willens bzw. Wohls des Betreuten bzw. Mündels untersucht. a. Zwar wird uneinheitlich beurteilt, ob die materiell-rechtliche Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts generell betr...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 7. Sonstige Verpflichtungen

Die vorstehend für einen Alleinstehenden entwickelten Überlegungen gelten in gleicher Weise für die vorrangig unterhaltsberechtigten Angehörigen. Auch sie brauchen keine Abstriche ihres gewohnten, Lebensbedarfs hinzunehmen, wie er durch das Familieneinkommen geprägt wird. Dies ist im Grunde unproblematisch bei einem Ehepaar oder einer Familie mit nur einem Einkommensbezieher...mehr

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ZErb 04/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bayer/Harke Moderne Familienstrukturen 2024 Nomos, ISBN 978-3-7560-1520-7, 49 EUR In der Reihe der Schriften zum Notarrecht ist der Tagungsband de...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 4. Der angemessene Eigenbedarf

Während alle anderen Unterhaltsverhältnisse an familiäre Ereignisse anknüpfen, die aus rechtlich zugeschriebener Verantwortung unmittelbar die eigene Lebensstellung beeinflussen – Elternschaft, bestehende oder aufgelöste Ehe – folgen Unterhaltsansprüche von Verwandten mit wirtschaftlich selbstständiger Lebensstellung erst aus schicksalhaften Entwicklungen, deren finanzielle ...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 6. Pauschalen mit Risiken und Nebenwirkungen

Auch wenn es sich bei dem zur Wahrung des angemessenen Lebensbedarfs erforderlichen Einkommen um eine individuelle Größe handelt, steht dies einer pauschalen Bemessung nicht generell entgegen. Für solch einen Orientierungsrahmen besteht durchaus ein praktisches Bedürfnis,[40] weil dieser durch Mindeststandards die Einordnung des konkreten Sachverhalts erleichtert und methodi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegatten / 2 "Eheähnliche" Gemeinschaft

("Eheähnliche") Gemeinschaften können keine Ehegattengemeinschaft begründen, da die staatliche Anerkennung fehlt. In einigen Bereichen des Sozialrechts werden allerdings Gemeinschaften, z. B. Bedarfsgemeinschaften im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung, teilweise berücksichtigt.[1]mehr

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Jansen, SGG § 109 Anhörung ... / Literaturtipps

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 3 Literatur

Rz. 26 DIJuF-Rechtsgutachten v. 9.1.2012, J 6.100 Sm, Das sächsische Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz entspricht nicht den Anforderungen des § 3 KKG, JAmt 2012, 28; Hundt, Kinderschutz nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Verfahren, Kooperation und Datenschutz – Ein Überblick für alle Berufsgruppen zur neuen Rechtslage, Walhalla und Praetoria, Regensburg (Monog...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.3 Bedürftigkeit

Rz. 38 Unterhaltsbedürftig ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs. 1 BGB). Ein Kind ist grundsätzlich bedürftig, wenn es weder über Vermögen noch Einkünfte verfügt, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken. Das wird in der Beratungspraxis der Träger der Jugendhilfe der Regelfall sein. Im Einzelfall sind folgende Besonderheiten zu beachten. Rz. 39 Geg...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 2. Einkommen und Vermögen

Rz. 8 Der Gesetzgeber verwendet im SGB II einen sozialhilferechtlich spezifischen Einkommensbegriff. Einkommen im SGB II sind demnach alle Einkünfte in Geld, § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II.[7] Einnahmen in Geldeswert sind seit der Reform zum 1.8.2016 nur noch zu berücksichtigen, sofern sie dem Katalog in § 11 Abs. 1 S. 2 SGB II entsprechen.[8] Rz. 9 Vorhandenes Vermögen ist vorrangi...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 4 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 59 Bayerischer VGH, Beschlüsse v. 13.2.2024, 12 BV 23.1882, 12 BV 23.1331 und 12 BV 23.1357: Zur Einschätzungsprärogative der Schiedsstelle, zur Reichweite der gerichtlichen Kontrolle und zum Willkürverbot; VG Magdeburg, Urteil v. 16.11.2022, 6 A 183/21 MD: Zur Gebührenfestsetzung durch die Schiedsstelle im Jugendhilferecht; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 22.9.2020, 4 L 260...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 44 OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 3.9.2024, 5 MB 7/24: Zum Ausschluss eines Vergabeverfahrens bei Leistungserbringung im jugendhilferechtliche Dreiecksverhältnis nach §78a unter Bezugnahme auf BSG, Urteil v. 17.5.2023, B 8 SO 12/22 R; zum vergleichbaren sozialhilfe- bzw. eingliederungshilferechtlichen Dreiecksverhältnis; BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Zur ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.12 Praxishinweise

Rz. 36 Inhaber des Anspruchs aus § 78b auf Übernahme des Entgelts ist allein der Leistungsberechtigte, dem gegenüber der Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Sozialleistungsanspruch zu erfüllen hat, vorliegend also das Kind oder der Jugendliche (so im Ergebnis zutreffend: VG Potsdam, Urteil v. 25.8.2020, 7 K 2354/18 Rz. 28). Rz. 37 Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe s...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 1.1 Einführung

Rz. 2 Nach dem Vorbild des § 94 BSHG, der seinerseits auf Erfahrungen des Gesetzgebers mit der Schiedsstelle in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aufbaut (vgl. bereits § 368h RVO), wurde für die Schlichtung von Streitfällen beim Abschluss von Vereinbarungen nach § 78a Abs. 1 die Einrichtung einer Schiedsstelle vorgesehen (vgl. auch Gesetzesmotive in BT-Drs. 13...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 34 VG Würzburg, Urteil v. 17.12.2009, W 3 K 09.740; Zur Analogiefeindlichkeit von § 78d Abs. 2 Satz 4; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 2.5.2000, 1 M 126/99: Abs. 4 ist auch auf sämtliche Altvereinbarungen anzuwenden; die einseitige Kündigung einer solchen Vereinbarung ist ausgeschlossen. Rz. 35 Vgl. auch Literaturhinweise zu § 78a; DIJuF-Rechtsgutachten v. 4.10.202...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.2.9.4 Sonstiges

Rz. 39 Die Schiedsstelle ist als hoheitliches Vertragshilfeorgan ohne eigene materielle Rechte im Anfechtungsverfahren gegen den Schiedsspruch auch nicht notwendig beizuladen, ebenso wenig sind es die Bewohner der Einrichtungen bzw. deren Sorgeberechtigte, denn deren Interessen sind treuhänderisch von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu wahren (vgl. zur ähnlichen Pro...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.2.1 Wunsch- und Wahlrecht

Rz. 35 Das Wunsch- und Wahlrecht ergänzt das Beteiligungsrecht nach Satz 1 und steht insoweit gleichberechtigt neben diesem. Rz. 35a Gemäß § 37c Abs. 3 Satz 2 steht den Leistungsberechtigten das Recht zu, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Das Wunsch- und Wahlrecht steht daher den mat...mehr

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Sauer, SGB IX § 59 Arbeitsf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 10 Eicher, Rehabilitation im Sozialrecht, jM 2023, 192. Sasse/Roigk, Werkstätten für behinderte Menschen und das Arbeitsrecht, ArbRB 2024, 57. Treffurth/von Drygalski/Welti, Der Mindestlohn von WfbM-Beschäftigten, DVfR Forum B, B6-2023, unter www.reha.recht.de.mehr

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Sauer, SGB IX § 75 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 22 Axmann, Teilhabe an Bildung – die Umsetzung im BTHG, ArchsozArb 2021, Nr. 2, 36. Eicher, Die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen, JM 2024, 385. ders., Rehabilitation im Sozialrecht, JM 2023, 192. Fuchs, Was sich im Bereich von Pflege und Eingliederungshilfe änderte – und was sich 2018 ändern wird, SozSich 2017, 237. Luthe, Teilhabe an Bildung nach §...mehr