Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.2.9.4 Sonstiges

Rz. 39 Die Schiedsstelle ist als hoheitliches Vertragshilfeorgan ohne eigene materielle Rechte im Anfechtungsverfahren gegen den Schiedsspruch auch nicht notwendig beizuladen, ebenso wenig sind es die Bewohner der Einrichtungen bzw. deren Sorgeberechtigte, denn deren Interessen sind treuhänderisch von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu wahren (vgl. zur ähnlichen Pro...mehr

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Sauer, SGB IX § 79 Heilpäda... / 3 Literatur

Rz. 13 Berger, Kinder mit Behinderung, NZS 2022, 841. Eicher, Rehabilitation im Sozialrecht, jm 2023, 192. ders., Die Schiedsstellen der Eingliederungs- und Sozialhilfe, SRa 2024, 54. Fuchs, Was sich im Bereich von Pflege und Eingliederungshilfe änderte – und was sich 2018 ändern wird, SozSich 2017, 237. Kühl/Stölting, Die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für alle Kinder ...mehr

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Sauer, SGB IX § 75 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 22 Axmann, Teilhabe an Bildung – die Umsetzung im BTHG, ArchsozArb 2021, Nr. 2, 36. Eicher, Die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen, JM 2024, 385. ders., Rehabilitation im Sozialrecht, JM 2023, 192. Fuchs, Was sich im Bereich von Pflege und Eingliederungshilfe änderte – und was sich 2018 ändern wird, SozSich 2017, 237. Luthe, Teilhabe an Bildung nach §...mehr

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Sauer, SGB IX § 121 Gesamtplan / 3 Literatur

Rz. 10 Becker, Pläne im Sozialrecht, SGb 2024 S. 317. vgl. die Angaben zu §§ 117, 118.mehr

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Sauer, SGB IX § 111 Leistun... / 3 Literatur

Rz. 10 Bieritz-Harder, Der Weg zum Beruf zwischen "Teilhabe an Bildung" und "Teilhabe am Arbeitsleben", SGb 2017 S. 491. Busse, Bundesteilhabegesetz – Sozialgesetzbuch IX, SGb 2017, 307. Eicher, Rehabilitation im Sozialrecht, jM 2023, 192. Kainz, Wesentliche Änderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz, NZS 2017, 649. Keil, Das BTHG – Die Änderungen im Eingliederungshilferecht...mehr

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Sauer, SGB IX § 76 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 23 Böttcher, Eingliederung durch Unterkunft? Unterkunftskosten als Leistungen zur Sozialen Teilhabe für Studieende, NZS 2019, 932. Eicher, Rehabilitation im Sozialrecht, jM 2023, 192. Proufas/Olberg, Sexualassistenz als Leistung der Sozialen Teilhabe nach dem SGB IX, SRa 2023, 47. Schäfer, Inklusives und selbstbestimmtes Wohnen als Grundrecht aller Menschen und das Dilemma ...mehr

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Sauer, SGB IX § 117 Gesamtp... / 3 Literatur

Rz. 11 Becker, Das Bundesteilhabegesetz und die Auswirkungen auf die Organisation der Träger der Eingliederungshilfe, KommJur 2019, 441. Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge e. V., Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung, NDV 2019, 337. Eicher, Rehabilitation im Sozialrecht, jm 2023...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 5 Literatur

Rz. 53 Baum, Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Brandenburg, LKV 2015, 289; Beutel, Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 12.9.2013 (5 C 35.12; DVBl 2014, 307) – Zum Aufwendungsersatz für einen selbstbeschafften Krippenplatz, DVBl. 2014, 312; Fischer, Differenzierte Betrachtung der Selbstbeschaffung bei Leistungen der Tagesbetreuung (§§ 22 bis 24 SGB VIII) und andere Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.1 Bestimmung des Einkommens (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Einfügung des Einkommensbegriffs zum 1.10.2005 sollte unter Aufgabe des Verweises auf das BSHG bzw. SGB XII eine eigenständige Definition geschaffen werden. Der Einkommensbegriff sollte sich den Vorschriften des SGB XII orientieren, aber eine schnellere und einfachere Berechnung des bereinigten Einkommens als Grundlage für den Kostenbeitrag ermöglichen (vgl. BT...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.3 Einsatz des Kindergeldes

Rz. 6 Für Leistungen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses bestimmt Abs. 3 nunmehr, dass auch derjenige Elternteil, der Kindergeld bezieht, neben dem Kindergeld einen Beitrag aus seinem Einkommen in Anwendung der Abs. 1 und 2 zu leisten hat. Die Regelung erfasst lediglich Zahlungen auf der Grundlage des Abschnitts X des EStG und des Bundeskindergeldgesetzes; dem Kinde...mehr

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ZErb 03/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 83. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-81992-6, 189 EUR In der Reihe d...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / I. Untersuchungsgegenstand der Arbeit

Eine "dogmatische Betrachtung effektiver Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach dem Erbfall" beinhaltet nicht nur den Blick auf die Gestaltung des Erblassers zur Beteiligung des Sozialhilfeempfängers am Nachlass,[2] sondern auch die eigens bewirkte Teilhabe durch rechtsgeschäftliches Agieren des Sozialhilfeempfängers selbst. Mit effektiven Gestaltungsmöglichkeiten sind solche...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / 1. Bedeutsame Zuordnung von erbfallbezogenen Mitteln als sozialhilferechtliches Einkommen oder Vermögen

Seit dem 1.1.2024 unterfallen gem. § 11a Abs. 1 Nr. 7 SGB II bzw. § 82 Abs. 1 Nr. 9 SGB XII einmalige Einnahmen aus Erbschaften, Vermächtnissen und Pflichtteilszuwendungen nicht mehr dem sozialhilferechtlichen Einkommen, sondern dem Vermögen. Damit hat der Gesetzgeber nicht nur für eine Vereinheitlichung hinsichtlich der Qualifikation des Zuflusses solcher erbfallbezogenen M...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gründe für einen besonderen steuerlichen Arbeitnehmerbegriff

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff für das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht gibt es nicht. Er wäre zwar im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und der Rechtsanwendung an sich geboten und von der Praxis gefordert (vgl zB Bonjean, DStR 24/2017, Editorial). Die Zielsetzungen dieser Rechtsgebiete sind aber zu unt...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.27 Familienangehörige in Betrieben der Landwirtschaft (Abs. 4)

Rz. 206 Abs. 4 bestimmt den Begriff des Familienangehörigen für den Versicherungstatbestand des Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b. Der Kreis der Familienangehörigen ist dabei weiter gefasst als in anderen Bereichen des Sozialrechts (enger ist z. B. § 56 SGB I). Versichert sind in der landwirtschaftlichen UV Verwandte bis zum 3. Grad, Verschwägerte sind bis zum 2. Grad, wenn und solange...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.6 Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister (Nr. 6)

Rz. 62 Nach Abs. 1 Nr. 6 sind Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister gesetzlich unfallversichert, da vom Gesetzgeber für beide Personengruppen ein ähnliches soziales Schutzbedürfnis angenommen wird wie für Beschäftigte. Die Versicherteneigenschaft ist nicht von der Beschäftigung fremder Personen abhängig (vgl. BSG, Urteil v. 5.3.2008, B 2 U 353/07 B). Die Begriffe werden i...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Bereitstellung von sächlichen Mitteln sowie Büropersonal (§ 47 BPersVG)

Sächliche Mittel und Büropersonal, die der Personalrat zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt, hat die Dienststelle bereit zu stellen, sowie die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Dies ergibt sich insofern aus § 47 BPersVG, als darin angeordnet ist, dass die Dienststelle für Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, den ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.13 Inklusive Lösung

Rz. 130 Ab 2028 soll die Aufspaltung der Eingliederungshilfe nach der Art der Beeinträchtigung beseitigt werden. Im Sinne einer "inklusiven Lösung" sollen die Träger der Jugendhilfe für alle jungen Menschen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4) mit Behinderungen, also auch für die mit geistigen und körperlichen, vorrangig gegenüber der Eingliederungshilfe des SGB IX die erforderlichen Leistung...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 5 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 81 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 17.12.2021, 12 A 3275/19; OVG Lüneburg, Beschluss v. 26.11.2021, 10 ME 168/21: Zum Anspruch auf Web-Beschulung im Rahmen der Eingliederungshilfe; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 4.4.2022, 12 A 3068/20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, 12 A 4092/19 Rz. 6; BayVGH, Beschluss v. 15.7.2019, 12 ZB 16.1982: Zu den sc...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.9 Praxishinweise

Rz. 76 Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 3 VwGO, §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO, mit dem ausdrücklich längstens bis zum Ende des Schuljahres die (vorläufige) Bewilligung einer Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Taxikosten (vgl. zu den Taxikosten auch Rz. 42) für die Beförderung zur Sekundarschule I begehrt wird, wird mangels eines Rechtsschu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 132 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.8.2022, L 1 KR 448/19: Zur Berücksichtigung des gezahlten Erziehungsgeldes nach § 39 bei der Ermittlung der Höhe der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 240 SGB V); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 13.12.2022, 3 O 40/19: Zum verwaltungsgerichtlichen Streitwert im Sinne des Streitwertkataloges für die Ve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift wurde mehrfach geändert. Eine zentrale Änderung nahm der Gesetzgeber mit der Fassung v. 19.6.2001, gültig vom 1.7.2001 bis 30.6.2004 vor. Mit Art. 8 Nr. 1a SG...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufhebungsvertrag / 4 Hinweis- und Aufklärungspflichten

Hinweis- und Aufklärungspflicht nur in Ausnahmefällen Der Arbeitnehmer selbst muss sich grundsätzlich vor Abschluss eines Vertrags, durch den das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, über die rechtlichen Folgen dieses Schrittes Klarheit verschaffen, wenn er von diesen die Beendigung abhängig machen will (Prinzip der Selbstverantwortung).[1] Der Arbeitgeber muss den Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auslandseinsätze / 1.1 EU und Abkommenstaaten

Für EU-Länder beruht der Unfallversicherungsschutz auf bestehenden EU-Gesetzen bzw. für bestimmte Drittstaaten auf EU-Abkommen (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz). Mit einigen Nicht-EU-Staaten (Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Israel, Kosovo, Marokko, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Québec, Serbien, Türkei, Tunesien) bestehen außerdem Abkommen der Bundesrepublik Deu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.6.2 Inhaltliche Kriterien

Rz. 69 Unter mehreren Bewerbern, welche die ausgeschriebene Praxis als Nachfolger fortführen wollen, hat der Zulassungsausschuss den Nachfolger nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen (Abs. 4 Satz 4). Nach Satz 5 sind bei der Auswahl der Bewerber folgende Kriterien zu berücksichtigen: die berufliche Eignung, das Approbationsalter, die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, eine mindes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.5 Beendigung der Zulassung und Praxisnachfolge (§ 103 Abs. 3a)

Rz. 49 Unsystematisch wegen der hauptsächlich den Landesausschuss betreffenden Regelungen enthält dieser Absatz Gründe für die Beendigung der Zulassung in einem Planungsbereich, in dem Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind (Satz 1). Endet die Zulassung durch Tod, Verzicht oder Entziehung und soll die Praxis durch einen Nachfolger weitergeführt werden, entscheidet der Zula...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 3 Literatur

Rz. 27 Deibel, Der Umfang der Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialrecht aktuell 2019, 52. Frings, Die Sanktionsentscheidung des BVerfG in ihren Auswirkungen auf das Migrationssozialrecht, AuR 2021, 248. Ganter, Das menschenwürdige Existenzminimum zwischen Karlsruhe und Luxemburg, ZESAR, 2020, 113. Gerloff, AsylbLG – Die Befristung von Leistungsm...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das AsylbLG geht auf den sog. Asylkompromiss v. 6.12.1992 zurück (hierzu Haberland, ZAR 1994 S. 3 und 51). Es ist mit dem Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) am 1.11.1993 in Kraft getreten. Seitdem ist das AsylblG vielfach geändert worden. Rz. 1a Durch Art. 5 Nr. 3 des Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreise...mehr

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Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 3 Literatur

Rz. 21 Deibel, Rechtsmissbrauch bei Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG, ZFSH/SGB 2011, 443. ders., Die Menschenwürde im Asylbewerberleistungsrecht, Anmerkungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2012, 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11, ZFSH 2012, 582. ders., Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2015, 117. ders., Zur Diskussion: Haftpflichtversich...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist 1993 in Kraft getreten und hat in der Folgezeit zahlreiche Änderungen erfahren. Rz. 2 Durch Art. 1 Nr. 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetze s v. 13.8.2019 (BGBl. I S. 1290) wurde § 3 mit Wirkung zum 1.9.2019 insgesamt neu gefasst. Rz. 3 Durch Art. 7 des Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (So...mehr

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Deibel, Bestandskraft und Nachzahlung im Asylbewerberleistungsrecht, Sozialrecht aktuell 2013, 63. ders., Rechtsschutz gegen die Vollstreckung bestandskräftiger Sozialhilfebescheide, ZFSH/SGB 2014, 325. ders., Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2015, 117. ders., Leistungswechsel nach erfolgreichem Asylverfahren, ZFSH/SGB 2016, 415. Dillmann, Sozialhilfe und Ve...mehr

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ZErb 02/2025, Praxishandbuch Nachlassinsolvenz

Schönenberg-Wessel/Plottek 2024 519 Seiten, 79 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-153-7 Das Nachlassinsolvenzverfahren spielt in der Praxis eine nicht zu unterschätzende Rolle. Literatur zu diesem Thema ist gleichwohl Mangelware. Vorliegendes Handbuch will Abhilfe schaffen. Als Herausgeber zeichnen sich Ulf Schönenberg-Wessel, Notar & Fachanwalt für Erb- und Sozialrecht, sowie Dr...mehr

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ZErb 02/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Frenz/Miermeister Bundesnotarordnung: BNotO mit BeurkG, NotAktVV, DONot, RLEmBNotK Kommentar 6., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.B...mehr

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ZErb 02/2025, Norddeutsches Erbrechtsforum, 7./8.11.2024

Am 7. und 8.11.2024 fand, online und in Präsenz im Hotel Hafen Hamburg, symbolhaft den Horizont erweiternd mit Blick über die Elbe, das Norddeutsche Erbrechtsforum nun schon zum 17. Mal statt, eine für Erbrechtler in ganz Deutschland feste Institution, um mit den Entwicklungen im Erbrecht Schritt zu halten. Die wissenschaftliche Leitung lag erstmals bei RA, FA ErbR und Notar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift über den ESt-Tarif ist "das Kernstück des Einkommensteuerrechts".[1] Vorbehaltlich der Sonderregelungen zum Progressionsvorbehalt in § 32b EStG, zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in § 32d EStG und zur Besteuerung bestimmter außerordentlicher bzw. weiterer Einkünfte in den §§ 34ff. EStG ergibt sich erst durch die Zuordnung der im Tarif fe...mehr

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Jansen, SGB X § 81a Gericht... / 2.1 Rechtsweg (Abs. 1)

Rz. 4 § 81a Abs. 1 Satz 1 legt die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit fest, wenn es um Streitigkeiten zwischen einer natürlichen oder juristischen Person und der für die Kontrolle des Datenschutzes zuständigen Stelle (vgl. die Komm. zu § 81 Rz. 4) im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Sozialdaten kommt. Viele sozialdatenschutzrechtliche Fragestellungen lassen sich nic...mehr

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Sommer, SGB XI § 93 Anzuwen... / 2.2 Europarechtliche Vorgaben

Rz. 9 Auf europäischer Ebene wurden aufgrund der Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten für den Binnenmarkt ebenfalls datenschutzrechtliche Vorschriften geschaffen. Neben den primärrechtlichen Regelungen (vgl. Art. 286 EGV – nunmehr Art. 16 AEUV) ist insbesondere die Richtlinie 1995/46/EG zum Schutze natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten u...mehr

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Jung, SGB VII § 74 Ausnahme... / 3 Literatur

Rz. 34 Benz, Möglichkeiten der Korrektur einer im Rentenbescheid auf unbestimmte Zeit zu hoch festgesetzten Minderung der Erwerbsfähigkeit, NZS 2003, 77. Feddern, Zur Minderung der Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 56 SGB VII) an der Grenze rechtlicher und medizinischer Fragen, Weiterdenken – Recht an der Schnittstelle zur Medizin 2020, 101. Felix, Auf...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Sozialrecht

Rz. 86 Bei Rentnerbeschäftigungen gelten Besonderheiten sowohl im Beitrags- als auch im Leistungsrecht der Sozialversicherung. 1. Versicherungs- und Beitragsrecht a. Rentenversicherung SGB VI Rz. 87 Voll- oder Teilrentenbezieher sind nicht mehr rentenversicherungspflichtig ab dem Regelaltersrenten-Alter. Arbeitgeber müssen trotz dieser Versicherungsfreiheit weiterhin Arbeitgebe...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 116 Das Berufungsgericht verneinte die Aktivlegitimation der Klägerinnen. Es könne offen bleiben, ob Schadensersatzansprüche des Geschädigten P. gegen die Beklagten entstanden seien, jedenfalls seien etwaige Ansprüche wegen der Haftungsprivilegierung gemäß §§ 105 Abs. 1 S. 3, 104 Abs. 1 S. 2 SGB VII nicht nach § 116 SGB X auf die Klägerinnen übergegangen. Es handle sich ...mehr

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ZErb 01/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence Handbuch 4., aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77301-3, 169 EUR In seiner nunmehr 4. A...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Leistungsrecht

a. Rentenversicherung SGB VI Rz. 90 Wer die Regelaltersrenten-Grenze erreicht und trotz Erfüllung der Wartezeit die Altersente nicht in Anspruch nimmt, erhält einen Zuschlag auf die gesamte, später gewährte Rente. Dieser beträgt 0,5 % für jeden späteren Eintrittsmonat, somit 6 % für ein Jahr. Statt z.B. 2.000 EUR Rente errechnen sich für einen um ein ganzes Jahr aufgeschobene...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / b) Anmerkung A VII: Berücksichtigung der anteiligen, auf den Unterhaltsschuldner entfallenden Wohnkosten im Selbstbehalt

Die Anmerkung A VII – bislang A V (alt) – wurde inhaltlich weiter geschärft und im letzten Absatz die Wortfolge "auf den Unterhaltspflichtigen entfallenden" eingefügt. Damit soll noch deutlicher zum Ausdruck gebracht werden, dass die Wohnkostenansätze im Selbstbehalt erst dann zu erhöhen sind, wenn der konkret auf den Unterhaltspflichtigen entfallende Anteil an den Wohnkoste...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / c. Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 92 Im SGB V und im SGB XI bestehen leistungsrechtlich keine wesentlichen Besonderheiten. Zum Krankengeld allerdings ist das Entgelt-Ausfallprinzip zu beachten: Nach dem Ende einer Hinausschiebensvereinbarung oder einer befristeten Beschäftigung kann krankheitsbedingt kein Entgelt mehr entfallen. Das Arbeitsverhältnis ist ja zu Ende, das Krankengeld kann nicht mehr an die ...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Versicherungs- und Beitragsrecht

a. Rentenversicherung SGB VI Rz. 87 Voll- oder Teilrentenbezieher sind nicht mehr rentenversicherungspflichtig ab dem Regelaltersrenten-Alter. Arbeitgeber müssen trotz dieser Versicherungsfreiheit weiterhin Arbeitgeberbeiträge (halben Beitragssatz ½ von 18,6 %) entrichten, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB VI. Sie sollen "gefälligst Jüngere beschäftigen". Anders gesagt: Wettbewerbsvortei...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / b. Arbeitslosenversicherung SGB III

Rz. 88 Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung gem. § 28 Nr. 1 SGB III. Das gilt unabhängig davon, ob eine Altersrente bezogen wird oder nicht. Beitragsrechtliche Besonderheit: Arbeitgeber müssen gem. § 346 SGB III die Hälfte des Beitrags tragen. Sie sollen "gefälligst Jüngere beschäftigen" bzw. es sollen keine Wettbewerbs...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / b. Arbeitslosenversicherung

Rz. 91 Ab dem Regelaltersrenten-Alter gibt es keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Denn diese versteht sich als subsidiär, als Auffangversicherung. Wer Rente bezieht, ist mit dieser sozial abgesichert und bedarf der arbeitsmarktbezogenen Leistungen nicht – so die Grundüberlegung.mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / a. Rentenversicherung SGB VI

Rz. 87 Voll- oder Teilrentenbezieher sind nicht mehr rentenversicherungspflichtig ab dem Regelaltersrenten-Alter. Arbeitgeber müssen trotz dieser Versicherungsfreiheit weiterhin Arbeitgeberbeiträge (halben Beitragssatz ½ von 18,6 %) entrichten, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB VI. Sie sollen "gefälligst Jüngere beschäftigen". Anders gesagt: Wettbewerbsvorteile aufgrund Rentnerbeschäfti...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / E. Arbeitsrecht

Rz. 47 Bisher wurde das Münchener Modell in Wechselwirkung mit dem Sozialrecht dargestellt. Zu klären sind aber nicht nur sozialrechtliche Fragen, sondern gerade auch Fragen des Arbeitsrechts. Arbeitsrechtlich ist zunächst zu klären, ob das Münchener Modell eine Kündigung rechtfertigen kann, welche Vertragsklauseln ihm entgegenstehen können und ob Mitteilungspflichten bestehe...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / a. Rentenversicherung SGB VI

Rz. 90 Wer die Regelaltersrenten-Grenze erreicht und trotz Erfüllung der Wartezeit die Altersente nicht in Anspruch nimmt, erhält einen Zuschlag auf die gesamte, später gewährte Rente. Dieser beträgt 0,5 % für jeden späteren Eintrittsmonat, somit 6 % für ein Jahr. Statt z.B. 2.000 EUR Rente errechnen sich für einen um ein ganzes Jahr aufgeschobenen Rentenbeginn 2.120 EUR Mon...mehr