Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.9 Unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den Leistungsträger (Abs. 6)

Rz. 29 In Abs. 6 wird erstmals ein unmittelbarer öffentlich-rechtlicher Zahlungsanspruch des Leistungserbringers gegen den Träger der Eingliederungshilfe normiert. Die ablehnende Haltung seitens des Bundesrates gegen diese Regelung unter Berufung auf die BSG-Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Schuldbeitritt setzte sich nicht durch (vgl. BR-Stellungnahme zum Entwurf eines BT...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 137 Becker, Pläne im Sozialleistungsverhältnis, SGb 2024, 317. ders., Rechtliche Einordnung von Vereinbarungen, Plänen und Verträgen, Sozialrecht aktuell, Sonderheft 2024, 191. ders., Rechtsschutz bei Individualplänen im Sozialleistungsrecht, SGb 2025, 377. ders., Pläne im Sozialleistungsrecht – Bedeutung und Auswirkungen auf die anwaltliche Tätigkeit, 37. Sozialrechtliche ...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 3 Literatur

Rz. 51 Nakielski, Arbeitslosengeld-Bezug nach der Altersteilzeit, SoSich 2017, 468. Nebe, Die Stufenweise Wiedereingliederung – Sicherung der Erwerbsteilhabe durch komplementäres Arbeits- und Sozialrecht, SGb 2015, 125.mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 3 Literatur

Rz. 70 Basche, Stärkung der Pflegekompetenz – eine kritische Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, RDG 2025, 288. Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge, Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz –...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 3 Literatur

Rz. 30 Felix, Ausgewählte Aspekte der Krankenhausreform, GesR 2024, 545. Neumann/Albrecht, Auf dem Weg zur Beitragssatzautonomie, Welt der Krankenversicherung, Berlin 2014, 36. Pfohl/Sichert, Der Gesundheitsfonds – Sondervermögen des Bundes oder der Krankenkassen?, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2009, 71. Pressel, Der Gesundheitsfonds: Entstehung – Einführung – Weiterentwickl...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.2 Begriff der Unmittelbarkeit

Rz. 24 Die Regelung in Satz 1 gibt keine Anhaltspunkte vor, was mit dem Begriff "unmittelbar" gemeint ist. Ziel der Regelung ist aber (s. o.) die proaktive Unterstützung pflegebedürftiger Menschen bei Anträgen. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn der Begriff unmittelbar im Sinne "unverzüglich" auszulegen ist. Der Begriff "unverzüglich" wiederum ist legaldefiniert in § 1...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 116 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in der Arbeitsförderung Geflüchteter, SozSich 2022, 184. Deister/Frerichs/Reil/Schütte, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Hamburg: Grundsicherung und Ar...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.8.1 Ermächtigung der Landesregierung (Satz 1)

Rz. 133 Die Länder werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung (ständige) Schiedsstellen einzurichten, Satz 1. Rz. 134 Den Ländern ist damit allein die Entscheidungskompetenz eingeräumt zu entscheiden, ob sie den Inhalt von Rahmenverträgen im Fall der Nichteinigung von Schiedsstellen bestimmen lassen wollen (so ausdrücklich auch die Gesetzesmotive BT-Drs. 18/9518 S. 62 = BR-Drs...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.4.2 Hinweispflicht auf jederzeitige Widerrufbarkeit der Einwilligung (Satz 2)

Rz. 127 Der Versicherte oder sein gesetzlicher Vertreter ist zu Beginn der Beratung darauf hinzuweisen, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, Satz 2. Rz. 128 Die Einwilligung ist einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, auf die auch im Sozialrecht die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung finden. Insoweit regelt § 183 BGB ausdrücklich, dass ei...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung / Zusammenfassung

Begriff Haftung ist die Verantwortlichkeit für Forderungen, die sich aus der Schädigung anderer ergeben. Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz kann sich diese Verantwortlichkeit aus verschiedensten Vorschriften ergeben und Mitarbeiter und Beauftragte aller Unternehmensebenen sowie Dritte, die als Sicherheitsfachkraft oder Betriebsarzt bestellt sind, treffen. Gesetz...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3 Arbeits- und Sozialrecht

Nach § 13 Abs. 1 BFDG sind für eine Tätigkeit im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes im Sinne des Gesetzes die Arbeitsschutzbestimmungen und das Jugendarbeitsschutzgesetz "entsprechend" anzuwenden. Die "entsprechende" Anwendung ergibt sich aus der Tatsache, dass mit der Tätigkeit im BFD kein Arbeitsverhältnis – und somit keine direkte Anwendung – begründet wird, sondern ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / I. Allgemeines

Rz. 199 Die Arbeitsgerichtsbarkeit gehört zu den besonderen Fachgerichtsbarkeiten und regelt die Streitigkeiten des Arbeitsrechts. Obwohl es sich teilweise mit dem Zivil- und Sozialrecht überschneidet, ist es eine eigenständige Gerichtsbarkeit, dessen Prozessordnung im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt ist.mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.6 Arbeitslosenversicherung

Die Einsatzstelle muss Beiträge zur Arbeitslosenversicherung grundsätzlich für alle Freiwilligen abführen, die das maßgebende Lebensalter für eine Regelaltersrente noch nicht vollendet haben. Bei Freiwilligen, die das Lebensalter für eine Regelaltersrente bereits vollendet haben, muss die Einsatzstelle ihren "Arbeitgeberanteil" abführen. Die Ableistung eines Bundesfreiwillig...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / b) Reformüberlegungen: Regionalisierung der Wohnkostenansätze?

Der großen Bandbreite der im forensischen Alltag anzutreffenden Wohnkosten könnte durch eine Regionalisierung des Wohnkostenansatzes in den Selbstbehaltssätzen begegnet werden; ein radikaler Eingriff in die grundsätzliche Tabellenstruktur, der von manchen Interessenverbänden immer wieder einmal gefordert wird.[49] Folgt man diesen Forderungen, würde der Selbstbehaltssatz kün...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.9 Beteiligung der Freiwilligen

Die Freiwilligen wählen Sprecherinnen und Sprecher, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und der zuständigen Bundesbehörde vertreten.[1] Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend regelt die Einzelheiten zum Wahlverfahren durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf.mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.5 Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche im Krankheitsfall

Freiwillige im BFD werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden vollständig von der Einsatzstelle übernommen und an die Krankenkasse abgeführt. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfasst grundsätzlich auch Personen, die vor Antritt des Bunde...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.10 Kündigung

Wie jedes Dauerschuldverhältnis kann auch der Freiwilligendienst aus wichtigem Grund von jeder Partei fristlos gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei in entsprechender Anwendung des § 626 Abs. 2 BGB innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erklärt werden. Das Kündigungsschutzgesetz findet auf den Freiwilligendienst keine Anwendung.[1] E...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.11 Bescheinigung und Zeugnis

Die Einsatzstelle stellt dem Freiwilligen nach dem Abschluss des Dienstes eine Bescheinigung über den geleisteten Dienst aus. Eine Zweitausfertigung der Bescheinigung ist der zuständigen Bundesbehörde zuzuleiten.[1] Bei Beendigung des freiwilligen Dienstes erhält der Freiwillige gemäß § 11 Abs. 2 BFDG von der Einsatzstelle ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer des ...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / c) Komplikationen, Spätfolgen und Risiken

Rz. 119 Die Prognose ist allgemein schlecht. Häufig tritt auch eine Hüftkopfnekrose (siehe Rdn 285 f. – Praxistipp) ein mit der Folge einer erneuten Operation und einer Totalendoprothese, d.h. es kommt zu einem frühzeitigen Gelenkersatz. Bekanntlich können Prothesenoperationen auch kompliziert sein, da ein erheblicher Blutverlust eintreten...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.7 Haftung

Für Schäden, die die bzw. der Freiwillige vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat, haftet der Bund, wenn die schädigende Handlung auf sein Verlangen vorgenommen worden ist.[1] Insoweit kann die oder der Freiwillige verlangen, dass der Bund sie oder ihn von Schadensersatzansprüchen der oder des Geschädigten freistellt.[2] Nach § 9 Abs. 2 BFDG haften Freiwillige bei der A...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.1 Pflichten des Freiwilligen

Die verschiedenen Pflichten der Freiwilligen sind maßgeblich in der Vereinbarung gemäß § 8 BFDG festgehalten, insbesondere in der Form der Mustervereinbarung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Danach sind die Freiwilligen verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen, Stillschweigen zu bewahren...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / c) Komplikationen, Spätfolgen und Risiken

Rz. 145 In der Regel treten Bewegungseinschränkungen im Kniegelenk auf. Es kann zu Arthrosen (siehe Rdn 244 f.) kommen und zu Pseudarthrosen (siehe Rdn 293) sowie zum Kraftverlust. Ferner ist zu berücksichtigen, dass statistisch gesehen ein Drittel aller Patienten trotz optimaler Versorgung und Beachtung sämtlicher ärztlicher Regeln über Dauerschmerzen klagen. Gerade bei Trü...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.2 Urlaub

Der bisherige Verweis auf eine entsprechende Anwendung des BUrlG in § 13 Abs. 1 BFDG wurde mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz[1] aufgehoben. Viele Regelungen des BUrlG besitzen für Freiwillige keine Relevanz oder werden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen angepasst. Die Gesamtsituation der Freiwilligen und das Verhältnis zwischen den Beteiligten im Bundesfreiwilligen...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Ein Krankheitsfall ist der Einsatzstelle unverzüglich mitzuteilen. Die genauen Regelungen sind in der Vereinbarung zwischen dem Bundesamt und den Freiwilligen festzuhalten. Im Krankheitsfall werden in der Regel bis zur Dauer von 6 Wochen Taschengeld und Sachleistungen weitergezahlt. Im Anschluss daran erhalten die Freiwilligen in der Regel Krankengeld von ihrer gesetzlichen ...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / a) Grundlagen

Rz. 148 Bei der Patellaluxation handelt es sich um eine Kniescheibenverrenkung. Statistisch gesehen passieren derartige Verletzungen meistens durch Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle, aber auch manchmal beim Sport. Geschädigte haben hierbei starke Schmerzen. Es kommt zu starken Weichteilschwellungen. Generell kann gesagt werden, dass eine Kniegelenksluxation einen Notfall darst...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / 2. Amputationen

Rz. 239 Amputation bedeutet die Abtrennung eines Körperteils. Man unterscheidet zwischen Amputation als chirurgischem Eingriff und traumatischer Amputation als Unfallfolge. Man differenziert ferner zwischen Amputationen aufgrund von arteriellen Verschlusskrankheiten und den Amputationen aufgrund eines Unfalls. Hier handelt es sich meistens um starke, offene Frakturen. Wenn e...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / B. Getrennte Akten für unterschiedliche Rechtsgebiete

Rz. 2 Oftmals bringt es eine schadensersatzrechtliche Mandatierung mit sich, dass unterschiedliche Rechtsgebiete betroffen sein können, wie das Recht der privaten Unfallversicherung sowie der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Auch das Sozialrecht ist meistens betroffen, wenn Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und/oder aus der gesetzlichen Re...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.4 Sozialversicherungsrechtliche Grundsätze

Für die Einsatzstellen gelten die Melde-, Beitragsnachweis- und Zahlungspflichten des Sozialversicherungsrechts[1]; dazu gehören die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.[2] Die Einsatzstelle hat sowohl den Arbeitgeber- als auch den...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / D. Erkennen des Personen(groß)schadens

Rz. 6 Die größte Schwierigkeit bei der Regulierung des Personenschadens liegt darin, aus der Fülle der Personenschäden den Großschaden herauszufinden. Dieses erfordert besondere Sachkenntnis und begründet ein erhebliches Haftungspotential. Jeder Anwalt ist also gut beraten, bei der Aufklärung des Sachverhalts Indizien aufzunehmen, die für das Vorliegen eines Großschadens spr...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 5. Angemessener Selbstbehalt beim Elternunterhalt

Beim Elternunterhalt hat der Bundesgerichtshof[54] den Rückgriff auf das Angehörigen-Entlastungsgesetz[55] ausdrücklich verworfen. Die bisherige Anmerkung D I zur Tabelle, die bestimmt hat, dass dem elternunterhaltspflichtigen Schuldner der angemessene Eigenbedarf zu belassen sei und dass bei dessen Bemessung Zweck und Rechtsgedanken des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zu be...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.8 Datenschutz

Die Einsatzstellen, Zentralstellen und Träger dürfen personenbezogene Daten i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 2 BFDG gemäß § 12 BFDG verarbeiten, soweit dies für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes nach dem BFDG erforderlich ist. Die Daten sind nach der Abwicklung des Dienstes zu löschen.[1] Aus der Logik der Vorschrift ergibt sich, dass die Einsatzstellen bereits im Vorfel...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 1. Unterhaltsrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung

Entgegen den im November 2024, mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Unterhaltsrechts als Diskussionsentwurf[2] geweckten Hoffnungen, dass trotz des jähen Bruchs der "Ampelkoalition" im Spätherbst 2024 das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Arbeiten an der Reform zügig weiter vorantreiben wird, herrschte...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Auslandseinsatz

Rz. 270 Bei jeder Auslandstätigkeit[492] stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist.[493] Die Rechtswahl richtet sich nach Art. 3 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 17.6.2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I). Rz. 271 Vor der Entsendung eines Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung ins A...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Form

Rz. 392 Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.[678] Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB soll den Kündigungsempfänger hinsichtlich der Aufklärung der Identität des Ausstellers, der Echtheit der Urkunde und der Frage, wer die Erklärung abgegeben hat, schützen.[679] Dies bed...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 2. Die neue Düsseldorfer Tabelle

Die Ruhe an der "Gesetzgebungs-Front", das Ausbleiben von Änderungen im Unterhalts- und Sozialrecht, wirkt sich natürlich auch auf die Düsseldorfer Tabelle[16] aus: Abgesehen von der geringfügigen, durch die Mindestunterhaltsverordnung bereits vorgezeichneten Erhöhung der Unterhaltsbedarfssätze um vier EUR monatlich und der Erhöhung des Kindergeldes ebenfalls um vier EUR gab...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Pflegekosten

Rz. 305 Pflegebedürftige Geschädigte können entweder in der Familie von Familienangehörigen oder von Freunden zu Hause betreut werden oder aber von professionellen Pflegekräften in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden. Wird ein Pflegedienst eingesetzt, erfolgt die konkrete Abrechnung mit dem Schädiger, anderenfalls muss ein normativ berechneter Ersatz erfolgen. Alternati...mehr

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ZErb 01/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornhäußer Kommunikative Inklusion Anleitung zum respektvollen Miteinander in Unternehmen und Gesellschaft 2025 Schäffer-Poeschel, ISBN 978-3-7910-65...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / 2. Berufsunfähigkeit und verwandte Rechtsbereiche

Rz. 168 Die Berufsunfähigkeit im Sinne der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung als privatrechtlichem Vertrag ist ein Rechtsbegriff, welcher losgelöst ist von anderen Berufsunfähigkeitsvokabeln aus anderen Rechtsgebieten. Dies ist für die Erklärung gegenüber dem Mandanten wichtig, da oftmals Berufsunfähigkeit aus anderen Rechtsgebieten (z.B. aus dem Sozialrecht) mit Berufsun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausbildungsbeihilfen / Arbeitsrecht

Ausbildungsbeihilfen haben wichtige arbeitsrechtliche Bezugspunkte, da sie an das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses anknüpfen. Sie bewegen sich jedoch in erster Linie auf dem Gebiet des Sozialrechts und sind deshalb nachfolgend im sozialversicherungsrechtlichen Zusammenhang dargestellt.mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / I. Allgemeines

Rz. 277 Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine weitere Fachgerichtsbarkeit und regelt Angelegenheiten des Sozialrechts. Das Verfahrensrecht der Sozialgerichtsbarkeit ist in erster Linie im Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt, wird aber durch die Vorschriften der ZPO und des GVG ersetzt, wenn das SGG keine nähere Regelung enthält. Die Sozialgerichtsbarkeit ist von der Arbeits-, Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialgerichtsbarkeit wird in Angelegenheiten des Sozialrechts tätig. Sie wurde im Jahr 1954 errichtet und besteht seitdem als eine der 5 Gerichtsbarkeiten selbstständig und gleichgeordnet neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Sozialgerichtsbarkeit wird in ...mehr

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Private Krankenversicherung... / 5 Basistarif

Wer sich ab dem 1.1.2009 privat versichert, kann in den brancheneinheitlichen Basistarif wechseln. Die privaten Versicherungsunternehmen sind aber verpflichtet, auch andere Personen in diesen Tarif aufzunehmen. Dazu gehören: freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Kasse in den ersten 6 Monaten der freiwilligen Mitgliedschaft, Nichtversicherte, die weder in der gesetzlichen K...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamt / 1.1.3 Rechtsprechung und Besprechungsergebnisse

Für in Rheinland-Pfalz tätige ehrenamtliche Bürgermeister sowie für Ortsbürgermeister hat die Rechtsprechung entschieden, dass sie abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig sind.[1] Die an diese Personen gezahlte Aufwandsentschädigung ist dabei zu 2/3 als Arbeitsentgelt anzusehen. Wesentlich kommt es auch darauf an, dass der ehrenamtlich tätige Bürgermeister über ...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.2 Vorteile für Studenten

Auch für den Studenten selbst kann eine Werkstudententätigkeit gegenüber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorteilhaft sein. Im Regelfall fällt bei einer Beschäftigung mit einem Maximalentgelt im Jahr 2026 von ca. 1.130 EUR im Monat keine Einkommensteuer an, wenn der Student nicht verheiratet ist und nicht über sonstige nennenswerte Einkünfte verfügt. Die Jahreseinkü...mehr

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§ 3 Personenschadensmanagement / C. Zivilrechtliches Schadensmanagement

Rz. 10 Die Geburtsstunde des zivilrechtlichen Schadensmanagements ist auf die zweite Hälfte der 90er Jahre des vorherigen Jahrhunderts zu datieren. Das Personenschadensmanagement war mittlerweile viermal beim Verkehrsgerichtstag in Goslar Thema eines Arbeitskreises, nämlich beim 38. Verkehrsgerichtstag im Jahr 2000, beim 46. Verkehrsgerichtstag im Jahr 2008, beim 60. Verkehr...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.2.1 Schwere der Pflegebedürftigkeit

Rz. 49 Die Schwere der Pflegebedürftigkeit ist dabei zentral und wesentlicher Gradmesser für die Angemessenheit von Leistungen. Rz. 50 Der Gesetzgeber unterscheidet – seit der Änderung des Pflegebegriffs zum 1.1.2017 – zur Bestimmung der Schwere der Pflegebedürftigkeit die 5 Pflegegrade; § 15 Abs. 3 Satz 4 SGB XI (vgl. hierzu die Komm. zu § 15 SGB XI). Rz. 51 Das BSG hat insow...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Die Norm hat die Funktion einer vor die Klammer gezogenen allgemeinen Umschreibung des pflegeversicherungsrechtlichen Leistungsspektrums (vgl. auch Bay LSG, Urteil v. 13.11.2019, L 19 R 25/19, Rz. 47). Damit hat § 4 SGB XI – wie die §§ 2 bis 6 SGB XI im ersten Kapitel insgesamt – den Charakter einer Einweisungsvorschrift (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil v. 20.9.20...mehr