Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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§ 2 Kindesunterhalt / f) Entsprechende Anwendung des § 1612 Abs. 2 im Sozialrecht

Rz. 591 Wohnt ein Auszubildender nicht bei seinen Eltern, müssen die Arbeitsagenturen auch dann Berufsausbildungsbeihilfe zahlen, wenn schwerwiegende soziale Gründe dagegen sprechen, dass das Kind bei seinen Eltern lebt. Rz. 592 Praxistipp In teilweiser Anlehnung an die familienrechtliche Rechtsprechung zu § 1612 Abs. 2 ist eine Verweisung eines minderjährigen Kindes auf die ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Vorrangiger Bedarf des neuen Ehegatten

Rz. 1855 Im Zusammenhang mit den Selbstbehalten ist in den meisten unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte auch der Bedarf geregelt, mit welchem der bei dem Pflichtigen lebende Ehegatte nachrangigen Berechtigten vorgeht.[2007] Dabei wird zu Recht vorausgesetzt, dass die durch das Zusammenleben bewirkte Ersparnis nur beim Ehepartner berücksichtigt wird und die ...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / I. Lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung

BRAK und DAV weisen darauf hin, dass durch die Ankoppelung der Vergütungshöhe an den Gegenstandswert die Bearbeitung kleiner Streitwerte für Rechtsanwälte unwirtschaftlich ist. Das werde durch höhere Streitwerte subventioniert. Auf diese Weise gewährleiste das RVG der gesamten Bevölkerung den Zugang zum Recht, ohne dass es (mit Ausnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Übergang von Unterhaltsansprüchen

Rz. 707 Nach § 33 SGB II a.F. konnten die zuständigen Träger Unterhaltsansprüche auf sich überleiten. Davon ausgenommen waren Ansprüche von unterhaltsberechtigten Personen, die mit dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ebenfalls nicht übergeleitet werden durften Unterhaltsansprüche unterhaltsberechtigter Personen, die mit dem Verpflichteten verwandt sind und ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Gemeinsame Haushaltsführung

Rz. 1861 Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann herabgesetzt werden, wenn der Bedarf mit der Ersparnis durch gemeinsame Haushaltsführung mit einem ebenfalls berufstätigen Ehegatten teilweise abgedeckt ist.[2015] Ein Doppelhaushalt ist schlicht günstiger als ein Einzelhaushalt.[2016] Die Berechnung der Ersparnis hat nach Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsreformgeset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Schrifttum: Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 1.1.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Haag, Kindergeld und Steuerstrafrecht, ZTR 1999, 12; Hellmann, Konsequenzen der strafbefreienden Erklärung nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit für die Verfolgung von Nichtsteuerstraftaten, wistra 2004, 201; Heuermann, Kindergeld und E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 804 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / Arbeitsrecht

Ausbildungsbeihilfen haben wichtige arbeitsrechtliche Bezugspunkte, da sie an das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses anknüpfen. Sie bewegen sich jedoch in erster Linie auf dem Gebiet des Sozialrechts und sind deshalb nachfolgend im sozialversicherungsrechtlichen Zusammenhang dargestellt.mehr

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Urlaub / 6.1 Antritt des Urlaubs

Nach § 26 Abs. 1 Satz 6 TVöD muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitgebers, beinhaltet nicht automatisch zugleich auch die Pflicht des Arbeitnehmers, den Urlaub im laufenden Kalenderjahr auch anzutreten. Diese Pflicht ergibt sich jedoch aus der Verweisung auf das BUrlG "im Übrigen" in Abs. 2. Das bede...mehr

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Urlaub / 9.13 Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung

Der Abgeltungsanspruch ist als reiner Geldanspruch auch vererblich. Dies war unstreitig für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet, der Abgeltungsanspruch bereits entstanden und der Beschäftigte anschließend verstorben ist. Ist jedoch das Arbeitsverhältnis durch den Tod beendet worden, hatte das BAG aufgrund der Höchstpersönlichkeit des bis zum Tode bestehenden Urlaubsa...mehr

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§ 10 Sozialrecht

A. Beantragung von Sozialleistungen I. Muster: Beantragung von Sozialleistungen Rz. 1 Muster 10.1: Allgemeiner Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen Muster 10.1: Allgemeiner Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihnen könnten Leistungen in Form von _________________________ nach dem __...mehr

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§ 10 Sozialrecht / A. Beantragung von Sozialleistungen

I. Muster: Beantragung von Sozialleistungen Rz. 1 Muster 10.1: Allgemeiner Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen Muster 10.1: Allgemeiner Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihnen könnten Leistungen in Form von _________________________ nach dem _________________________ zustehen. Z...mehr

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§ 10 Sozialrecht / C. Überprüfung eines Rentenbescheids

I. Muster: Überprüfung eines Rentenbescheids Rz. 12 Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben einen Rentenbescheid erhalten und möchten wissen, ob die Rente richtig berechnet ist. Der Bescheid besteht im Regelfall aus mehreren Seit...mehr

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§ 10 Sozialrecht / E. Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung eines Pflegegrads

I. Muster: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung eines Pflegegrads Rz. 27 Muster 10.5: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung eines Pflegegrads Muster 10.5: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung eines Pflegegrads _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben bei der Pflegekasse die Feststellung eines Pflegeg...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Ablauf des sozialgerichtlichen Klageverfahrens

I. Muster: Ablauf des sozialgerichtlichen Klageverfahrens Rz. 60 Muster 10.9: Ablauf des sozialgerichtlichen Klageverfahrens Muster 10.9: Ablauf des sozialgerichtlichen Klageverfahrens _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben einen Widerspruchsbescheid erhalten. Die Behörde hat Ihnen auch nach nochmaliger Überprüfung im Wi...mehr

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§ 10 Sozialrecht / B. Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst

I. Muster: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst Rz. 7 Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie sind gesundheitlich eingeschränkt und nicht mehr in der Lage, I...mehr

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§ 10 Sozialrecht / H. Möglichkeiten bei Versäumung der Rechtsbehelfsfrist II – Wiedereinsetzungsantrag nach § 27 SGB X

I. Muster: Möglichkeiten bei Versäumung der Rechtsbehelfsfrist II – Wiedereinsetzungsantrag nach § 27 SGB X Rz. 49 Muster 10.8: Möglichkeiten bei Versäumung der Rechtsbehelfsfrist II – Wiedereinsetzungsantrag nach § 27 SGB X Muster 10.8: Möglichkeiten bei Versäumung der Rechtsbehelfsfrist II – Wiedereinsetzungsantrag nach § 27 SGB X _________________________ (Adresse) Sehr geeh...mehr

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§ 10 Sozialrecht / G. Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

I. Muster: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X Rz. 42 Muster 10.7: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X Muster 10.7: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X _________________________ (Adresse) Sehr geeh...mehr

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§ 10 Sozialrecht / D. Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung der Schwerbehinderung/eines Merkzeichens

I. Muster: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung der Schwerbehinderung/eines Merkzeichens Rz. 20 Muster 10.4: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung der Schwerbehinderung/eines Merkzeichens Muster 10.4: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung der Schwerbehinderung/eines Merkzeichens _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________...mehr

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§ 10 Sozialrecht / J. Antrag auf Erstellung eines Parteigutachtens nach § 109 SGG

I. Muster: Begutachtung durch den Arzt des Vertrauens/Parteigutachten Rz. 68 Muster 10.10: Begutachtung durch den Arzt des Vertrauens/Parteigutachten Muster 10.10: Begutachtung durch den Arzt des Vertrauens/Parteigutachten _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, das Sozialgericht hat im Rahmen der ihm nach § 103 SGG obliegenden Amt...mehr

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§ 10 Sozialrecht / F. Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

I. Muster: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) Rz. 34 Muster 10.6: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) Muster 10.6: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) _________________________ (Adresse) Sehr geeh...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 69 Die Möglichkeit, ein Gutachten durch einen vom Kläger benannten Sachverständigen durch das Gericht in Auftrag geben zu lassen, ist eine sozialgerichtliche Besonderheit und bietet ein Gegengewicht zu den nach § 106 SGG vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten. Rz. 70 a) Zulässigkeit des Antrags Der Antrag nach § 109 SGG stellt eine Prozesshandlung dar, die laut Gesetz ...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Möglichkeiten bei Versäumung der Rechtsbehelfsfrist II – Wiedereinsetzungsantrag nach § 27 SGB X

Rz. 49 Muster 10.8: Möglichkeiten bei Versäumung der Rechtsbehelfsfrist II – Wiedereinsetzungsantrag nach § 27 SGB X Muster 10.8: Möglichkeiten bei Versäumung der Rechtsbehelfsfrist II – Wiedereinsetzungsantrag nach § 27 SGB X _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Am Ende jedes Bescheides findet sich im Regelfall eine Rechtsbehe...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Begutachtung durch den Arzt des Vertrauens/Parteigutachten

Rz. 68 Muster 10.10: Begutachtung durch den Arzt des Vertrauens/Parteigutachten Muster 10.10: Begutachtung durch den Arzt des Vertrauens/Parteigutachten _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, das Sozialgericht hat im Rahmen der ihm nach § 103 SGG obliegenden Amtsermittlung zur Aufklärung des Sachverhalts ein Gutachten bei _______...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 8 & Vorbemerkung Die Beantragung einer Erwerbminderungsrente ist bei nur noch eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oftmals die einzige Möglichkeit, den durch die gesundheitlichen Einschränkungen eintretenden finanziellen Verlust auszugleichen. Gleichwohl birgt die Beantragung der Erwerbsminderungsrente die Gefahr, hierdurch langfristig, also auch noch bei Erreichen der Regela...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Beantragung von Sozialleistungen

Rz. 1 Muster 10.1: Allgemeiner Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen Muster 10.1: Allgemeiner Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihnen könnten Leistungen in Form von _________________________ nach dem _________________________ zustehen. Zuständige Behörde für die Leistungsgewährun...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst

Rz. 7 Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie sind gesundheitlich eingeschränkt und nicht mehr in der Lage, Ihren Beruf vollschichtig auszuüben. Haben Sie das Alter zur Beantragung...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung der Schwerbehinderung/eines Merkzeichens

Rz. 20 Muster 10.4: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung der Schwerbehinderung/eines Merkzeichens Muster 10.4: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung der Schwerbehinderung/eines Merkzeichens _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben beim Versorgungsamt die Feststellung einer Schwerbehinderung bzw. ein Merkzei...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Vorbemerkung Da der Rentenbescheid sehr umfangreich ist und die gesamte Rentenberechnung und die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen beinhaltet, ist eine Überprüfung häufig aufwendig. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berechnungsfaktoren wie die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte sind nur ...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 Es gibt eine Fülle unterschiedlicher Sozialleistungen in Deutschland, die in den verschiedensten Gesetzen verankert sind. Der Gesetzgeber hatte das Bestreben, die Leistungsansprüche möglichst im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammenzufassen, wobei bislang folgende Untergliederungen gelten:mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld)

Rz. 34 Muster 10.6: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) Muster 10.6: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie beziehen laufende Leistungen der Grundsicherung für Erwerbsfä...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 28 & Vorbemerkung Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen und bei der Bundesknappschaft eingerichtet. Sie sind dennoch ein eigener Träger der Sozialversicherung. Versicherungsnehmer haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn sie pflegebedürftig sind. Das SGB XI sieht Geld- oder Sachleistungen vor, durch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanzier...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 61 & Vorbemerkung Nach Durchlaufen des Verwaltungsverfahrens, welches mit dem Widerspruchsbescheid endet, ist die Klage vor dem Sozialgericht zulässig. Das Klageverfahren ist im Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt. Häufigste Klagearten sind die Anfechtungs- und die Verpflichtungsklage, ggf. kombiniert mit einer Leistungsklage. Die Anfechtungsklage ist statthaft gegen Eing...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & Zu 1. Der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ist regelmäßig dann angezeigt, wenn der Bescheid bereits rechtskräftig und damit grundsätzlich unanfechtbar ist. Die Voraussetzung der Unanfechtbarkeit ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut. Soweit allerdings noch Rechtsbehelfsfristen laufen, kann ein Antrag nach § 44 SGB X nur bei einer Rücknahme von Amts we...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Rentenbescheids

Rz. 12 Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben einen Rentenbescheid erhalten und möchten wissen, ob die Rente richtig berechnet ist. Der Bescheid besteht im Regelfall aus mehreren Seiten. Er enthält neben der Angabe der Rentenhö...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung eines Pflegegrads

Rz. 27 Muster 10.5: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung eines Pflegegrads Muster 10.5: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung eines Pflegegrads _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben bei der Pflegekasse die Feststellung eines Pflegegrades beantragt, um Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erh...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Rz. 42 Muster 10.7: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X Muster 10.7: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Anlass und Zweck des Überprüfungsantrages Sie haben einen Besch...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 35 & Vorbemerkung Da Gewährung von Grundsicherungsleistungen einerseits die richtige Ermittlung des den Beteiligten zustehenden Bedarfs und andererseits die korrekte Berücksichtigung der vorhandenen Einkünfte voraussetzt, ist eine Überprüfung häufig umfangreich. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berech...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 21 & Vorbemerkung Die gesetzliche Regelung zur Feststellung einer Schwerbehinderung findet sich in § 69 SGB IX, wobei das Ziel nicht in der Durchsetzung einer Geldleistung, sondern in der Gewährung eines Nachteilsausgleichs (z.B. erweiterter Kündigungsschutz, zusätzlicher Sonderurlaub, steuerliche Entlastungsbeträge, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Parkberechti...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Ablauf des sozialgerichtlichen Klageverfahrens

Rz. 60 Muster 10.9: Ablauf des sozialgerichtlichen Klageverfahrens Muster 10.9: Ablauf des sozialgerichtlichen Klageverfahrens _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben einen Widerspruchsbescheid erhalten. Die Behörde hat Ihnen auch nach nochmaliger Überprüfung im Widerspruchsverfahren nicht (vollständig) Recht gegeben. Si...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 50 Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ist der Bescheid bestandskräftig und grundsätzlich nicht mehr angreifbar. Die Rechtskraft dient der Rechtssicherheit. Das Institut des Wiedereinsetzungsantrags soll einen Ausgleich zwischen dem Interesse an der Rechtssicherheit auf der einen Seite und des materiellen Rechts auf der anderen Seite schaffen. Der Wiedereinsetzungsantrag ...mehr

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Autoren

Esthersine Böhmer (bis 2. Aufl.) ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte in Bochum. Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Bauordnungs- und Bauplanungs-, Beamten- und Schulrecht. Zugleich kennt sie Behördenarbeit auch von innen, denn sie blickt auf elf Jahre Erfahrung in ein...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / IV. Maßgebliches Beurteilungskriterium

Das BVerfG stellt klar, dass eine pauschale Aussage nicht getroffen werden kann. Stattdessen ist stets auf den Einzelfall abzustellen. Insbesondere kommt es darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft und ob Rechtsuchende selbst über ausreichende Rechtskenntnisse verfügen. Indem die Verfassungsrichter...mehr

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AGS 09/2023, Fahrtkostenpau... / II. PKH-Überprüfungsverfahren, § 120a ZPO

1. Allgemeines Das Verfahren gem. § 11a Abs. 1 ArbGG, § 120a ZPO ermöglicht es dem Arbeitsgericht, nach Bewilligung der PKH die für die PKH maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen. Die Partei muss jederzeit auf Verlangen des Gerichts gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO erklären, wenn eine Veränderung ihrer Verhältnisse eingetreten ist. Wegen nachträgl...mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der im Juli 2013 geborenen Tochter C., die bei ihrer Mutter lebt. Der Antragsteller begehrt für die Zeit ab Januar 2020 Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht in Hö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Eigenständiger Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses

Rn. 43 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses stimmt nicht notwendig mit dem überein, was als Dienst- oder Arbeitsverhältnis iSd Bürgerlichen Rechts, des Arbeits- oder Sozialrechts gilt, s BFH BStBl II 1979, 188; 1980, 303, s Lang, DStJG Bd 9 (1986), 15, 22ff. § 19 EStG enthält eine eigenständige Begriffsbestimmung. Zwar weisen die Bsp Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bayer, Die Liebhaberei im Steuerrecht, 1981; Schneider-Danwitz, Das Beschäftigungsverhältnis in der sozialgerichtlichen Rspr, in: Entwicklung des Sozialrechts, Aufgabe der Rspr, Festgabe aus Anlass des 100-jährigen Bestehens der Sozialgerichtlichen Rspr, 1984, 541; Giloy, Zum Begriff des ArbN im steuerrechtlichen Sinne, DB 1986, 822; Lang, Die Einkünfte des ArbN – Steuerrechtss...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / VI. Bedeutung für die Praxis

Einmal mehr hat das BVerfG zum Thema Beratungshilfe zu entscheiden gehabt. Insbesondere beim Komplex "Beratungshilfe für sozialrechtliche Fragen" hat das BVerfG nunmehr seit 13 Jahren mehrfach zu entscheiden gehabt, inwieweit Beratungshilfe versagt werden kann und inwieweit eben nicht. Von einer generellen Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer Beratungsperson auszugehen, i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / Zusammenfassung

Begriff Einmalige oder laufende Geldleistungen können gepfändet werden. Dazu ist ein Vollstreckungstitel erforderlich. Bestimmte Geldleistungen, wie z. B. Erziehungsgeld oder solche, die einen behinderungsbedingten Mehraufwand ausgleichen, sind beschränkt pfändbar. Ansprüche auf Dienst- oder Sachleistungen sind unpfändbar. Gesetzliche Unterhaltsansprüche von Ehegatten oder Ki...mehr