Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialamt

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Elternunterhalt / 5.1.2 Der öffentlich-rechtliche Auskunftsanspruch

Daneben steht dem Sozialamt noch ein öffentlich-rechtlicher Auskunftsanspruch aus § 117 SGB XII zur Verfügung. Dieser Auskunftsanspruch richtet sich – anders als der zivilrechtliche Auskunftsanspruch – unmittelbar gegen das Kind selbst sowie zusätzlich auch gegen den Ehegatten und wird im Wege des Verwaltungsaktes geltend gemacht. Die Unterscheidung dieser zwei Auskunftsansp...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.3 Nießbrauchsrechte

Schwieriger gestaltet sich die Lage bei einem Nießbrauchsvorbehalt. Denn anders als das Wohnungsrecht zeichnet sich das Nießbrauchsrecht nach § 1030 BGB durch ein umfassendes Nutzungsrecht aus. So darf der Nießbraucher nicht nur lebenslang in der Immobilie wohnen, er kann zudem die Immobilie vermieten und die dabei erzielten Mieteinnahmen behalten. Dementsprechend fordern di...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.2 Wohnungsrechte

Häufig wird in Übertragungsverträgen ein Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB zugunsten des Übergebers vereinbart. Wenn der Wohnungsberechtigte dann in ein Pflegeheim zieht, stellt sich regelmäßig die Frage, ob aus dem Wohnungsrecht ein Zahlungsanspruch hergeleitet werden kann. Praxis-Beispiel Die Mutter M hat ihrer Tochter T vor 12 Jahren ihre Immobilie übertragen und sich an der ...mehr

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Elternunterhalt / 5.1 Der Auskunftsanspruch

Bezüglich der Aufforderung, Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen, stehen dem Sozialamt zwei unterschiedliche Auskunftsansprüche zur Verfügung. Unabhängig davon, welcher der zwei nachfolgend dargestellten Auskunftsansprüche gewählt wird, unterscheidet sich der Zeitraum, über den die Auskunft erteilt werden muss, danach, ob der zur Auskunft Verpf...mehr

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Elternunterhalt / 2.2 Der Anspruchsübergang nach § 94 SGB XII

Der Unterhaltsanspruch der Eltern gegen die Kinder geht, nachdem das Sozialamt in Vorleistung getreten ist, gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII bis zur Höhe der gewährten Leistungen auf den Sozialhilfeträger über. Das Sozialamt kann dann also den Unterhaltsanspruch, den der Vater oder die Mutter gegen das Kind haben, im eigenen Namen gegen das Kind geltend machen. Voraussetzung...mehr

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Elternunterhalt / 5.3 Folgen einer falschen Auskunft

Die Erfahrung aus der anwaltlichen Mandatsbearbeitung von Elternunterhaltsfällen zeigt, dass nicht selten die Tendenz der Kinder besteht, Einkünfte und Vermögenswerte vor dem Sozialamt geheim halten zu wollen. Vor einer solchen Vorgehensweise kann allerdings nur gewarnt werden. Denn wer Einkünfte oder Vermögenswerte unvollständig bzw. falsch mitteilt, kann sich wegen (ggf. v...mehr

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Elternunterhalt / 5.1.1 Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch

Nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII geht mit dem Unterhaltsanspruch auch der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch über. Damit hat das Sozialamt zum einen den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 1605 BGB. Dieser Anspruch richtet sich zwar erst einmal nur gegen das Kind selbst als Unterhaltsverpflichteten, sodass der Ehegatte des Kindes nicht zur Auskunftserteilung verpfl...mehr

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Elternunterhalt / 7.4 Realisierbare Ansprüche gegen Dritte

Wenn der unterhaltsbedürftige Elternteil Ansprüche gegen dritte Personen hat, muss er diese realisieren, um seine Bedürftigkeit zu beseitigen. Besonders praxisrelevant sind in diesem Zusammenhang regelmäßig folgende Ansprüche: Schenkungsrückforderungen, Wohnungsrechte und Nießbrauchsrechte sowie Pflegeverpflichtungen. Also immer dann, wenn der bedürftige Elternteil in der Vergan...mehr

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Elternunterhalt / 6.3 Angemessene Kosten für das Pflegeheim

Die Kosten für die in Betracht kommenden Pflegeheime sind uneinheitlich und unterscheiden sich oftmals nicht unerheblich. Die Heimkosten sind aus unterhaltsrechtlicher Sicht im Rahmen des Zumutbaren von dem unterhaltsberechtigten Elternteil so gering wie möglich zu halten. Ein teurer Heimplatz muss daher von dem unterhaltspflichtigen Kind nicht akzeptiert werden. Nur wenn di...mehr

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Elternunterhalt / 1.3.2 Zusammenspiel von Sozialrecht und Unterhaltsrecht

Eine weitere Besonderheit besteht beim Elternunterhalt darin, dass der Unterhaltsanspruch in den meisten Fällen nicht von dem eigentlichen Inhaber des Anspruchs (dem Elternteil selbst) geltend gemacht wird, sondern auf Grund des im Regelfall vorliegenden Anspruchsübergangs von einem Sozialamt. Dies führt dazu, dass nicht nur familienrechtliche, sondern auch sozialrechtliche ...mehr

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Elternunterhalt / 7.5.1 Der Anspruch auf Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a BGB

Soweit ein vorrangiger Anspruch auf Familienunterhalt gem. §§ 1360, 1360a BGB besteht, schulden die Kindern keinen Elternunterhalt. Nach §§ 1360, 1360a BGB sind Eheleute einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Seinem Umfang nach umfasst der Anspruch auf Familienunterhalt gemäß § 1360a BGB alles, was für die Haush...mehr

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Elternunterhalt / 7.1.2 Grundsicherungsleistungen

Eltern, die lediglich über geringfügiges Renteneinkommen verfügen, haben häufig einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach den §§ 41 f. SGB XII. Seit dem 1.1.2005 ist die Grundsicherung als eine besondere Form der Sozialhilfe im SGB XII verankert. Mit der Einführung der Grundsicherung im Alter wollte der Gesetzgeber dem Problem der versteckten bzw. versch...mehr

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Elternunterhalt / 4.1.2 Inhalt der Rechtswahrungsanzeige

Die Rechtswahrungsanzeige muss zwingend nur die Mitteilung enthalten, dass der Sozialhilfeträger Leistungen für die unterhaltsberechtigte Person erbringt. In aller Regel beinhaltet die Rechtswahrungsanzeige aber darüber hinaus die Mitteilung, dass der Adressat des Schreibens als Unterhaltspflichtiger in Betracht kommt, die Mitteilung, dass potentielle Unterhaltsansprüche der E...mehr

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Elternunterhalt / 8.4.1 Schonvermögen für die eigene Altersabsicherung

Die eigene Altersvorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes hat Vorrang vor der Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Aus diesem Grunde ist anerkannt, dass dem Kind ein verschontes Vermögen für seine eigene Altersvorsorge verbleiben muss. Bei der Bestimmung der Höhe des Altersvorsorgeschonvermögens gibt es keine festen Werte, die herangezogen werden können. Vielmehr ...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.1 Schenkungsrückforderungen

Hat der Elternteil in der Vergangenheit etwas verschenkt, zählt das Verschenkte zwar nicht mehr zu seinem verwertbaren Vermögen. Gemäß § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB kann jedoch jeder Schenker von dem Beschenkten die Schenkung zurückfordern, soweit der Schenker nach Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Aus diesem Grunde kann ...mehr

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Elternunterhalt / 11.1 Verwirkung wegen Zeitablaufs

Unterhalt dient ganz generell dazu, den laufenden Lebensunterhalt des Unterhaltsberechtigten sicherzustellen. Aus diesem Grunde müssen Unterhaltsansprüche zeitnah durchgesetzt werden. Andernfalls können Sie einer Verwirkung wegen Zeitablaufs unterliegen. Vom Grundsatz her gilt, dass das unterhaltspflichtige Kind nach Ablauf eines Jahres diesen Verwirkungseinwand erheben kann...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.5 Kreditverbindlichkeiten

Kreditverbindlichkeiten werden im Bereich des Elternunterhaltes grundsätzlich großzügiger anerkannt, als in sonstigen Unterhaltsrechtsverhältnissen. Ob eine Verbindlichkeit im Einzelfall zu berücksichtigen ist, kann gleichwohl – wie im Unterhaltsrecht generell üblich – nur im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach billigem Ermessen entschieden werden. Insoweit sind...mehr

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Elternunterhalt / 1.1 Allgemeines zum Elternunterhalt

Der Elternunterhalt hat in der anwaltlichen Praxis bis zur grundlegenden Entscheidung des BGH vom 23.10.2002[1] ein Schattendasein geführt. Im Laufe der nachfolgenden Jahre gewann die Thematik des Elternunterhaltes aber immer mehr an Bedeutung, was sich u. a. in der Anzahl der veröffentlichten höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen zum Elternunterhalt widerspiegelte. ...mehr

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Elternunterhalt / 11.2.3 Schwere Verfehlung gegen das Kind oder nahe Angehörige

Eine vorsätzliche schwere Verfehlung setzt eine tiefgreifende Beeinträchtigung schutzwürdiger entweder wirtschaftlicher oder persönlicher Belange des Kindes durch die Eltern voraus. Das Fehlverhalten kann auch in einer Unterlassung bestehen. In die Beurteilung sind alle Umstände einschließlich des Verhaltens des unterhaltspflichtigen Kindes einzubeziehen. Eine schwere Verfeh...mehr

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Elternunterhalt / 8.2.5 Sachbezüge (insbesondere Firmenwagen)

Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers aller Art sind dem Einkommen hinzuzurechnen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen. Dabei liegt in der Frage der Höhe der ersparten Eigenaufwendungen regelmäßig der größte Streitpunkt. Besonders praxisrelevant ist in diesem Zusammenhang die Nutzung eines Dienst – bzw. Firmenwagens. Wird einem Arbeitnehmer ein Firmenwagen a...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.4 Pflegeversprechen

Auch Pflegeversprechen werden häufig im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen vereinbart. Pflegeverpflichtungen sind so lange relativ unproblematisch, wie die Eltern im häuslichen Bereich gepflegt werden können. Die Pflege ist dem Verpflichteten aber nicht mehr möglich, wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim zieht. Die Sozialämter versuchen dann oft – soweit sie Sozialhi...mehr

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Elternunterhalt / 7.3 Rücklagen für den eigenen Sterbefall

Die Sozialämter stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass Vermögensrücklagen für die eigene Beerdigung von den bedürftigen Eltern zur vorrangigen Bedarfsdeckung verwertet werden müssen. Dies ist allerdings so nicht zutreffend, denn nach der Rechtsprechung gehören generell angemessene Rücklagen für Beerdigungen zum geschützten Vermögen nach § 90 SGB XII. Innerhalb der sozi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.7 Der Wohnvorteil

Eine der am häufigsten in der Praxis auftretenden Fragen ist, wie das mietfreie Wohnen in einer im Eigentum stehenden Immobilie zu bewerten ist. Es handelt sich dabei um einen vermögenswerten Vorteil, der unterhaltsrechtlich wie Einkommen behandelt wird, da Unterhaltspflichtige, die keine monatlichen Mietzahlungen aufbringen müssen, entsprechend mehr Geld für den sonstigen L...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Aufwendungen für die Unterbringung Dritter

Rz. 7 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Kosten der Unterbringung eines bedürftigen Familienangehörigen in einem Altenheim sind typische Unterhaltsaufwendungen iSd § 33a Abs 1 EStG (BFH 108, 500 = BStBl 1973 II, 442). Die Kosten wegen ständiger Pflegebedürftigkeit begründen auch bei älteren Menschen eine AgB iSv § 33 EStG. Insoweit ist es ohne Bedeutung, ob die Mehraufwendungen wege...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Unterhaltsrenten aufgrund gesetzlicher Vorschrift (Nr. 2)

Rz. 10 Erfasst werden nach ihrem Zweck, aber auch nach ihrer geschichtlichen Entwicklung (dazu OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 498) – entgegen des Wortlauts der Norm (Unterhalts-"Renten") – generell Unterhalts-"Forderungen", die im Rahmen und aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung geschuldet werden und damit auch einmalig zu zahlende Unterhaltsbeträge (BGH, NJW 1997...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2020, Das Angehörigen... / 7. Der Übergang zum neuen Recht

Die entscheidenden Vorschriften sind am 1.1.2020 in Kraft getreten. Für die Altfälle gibt es keine Übergangsvorschriften. Daher gehen ab Januar 2020 bei allen nach dem SGB XII erbrachten Leistungen keine Ansprüche mehr auf den Leistungsträger über, sofern die Angehörigen in 2020 kein Gesamteinkommen von mehr 100.000 EUR erzielen. Dies gilt auch für titulierte Ansprüche. Dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2020, Das Angehörigen... / II. Die Gesetzesänderungen

Die zentralen gesetzlichen Änderungen beziehen sich auf die Vorschriften zum zu berücksichtigenden Einkommen und den Regress (§§ 43, 94 SGB XII). Die Vorschriften sind nahezu wortgleich aus § 43 Abs. 5 und § 94 Abs. 1 SGB XII a.F. in dem neu eigefügten § 94 Abs. 1a SGB XII zusammengefasst, der nunmehr für alle Leistungen nach dem SGB XII gilt.[22] Eine entsprechende Regelung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2020, Das Angehörigen... / I. Vorgeschichte

Obwohl es immer wieder Kritik an den Ungereimtheiten gab, dass zwar die Leistungen zur sozialen Grundsicherung beim Unterhaltsregress begünstigt waren, nicht aber die wenigstens ebenso drängenden Belastungen im Fall der Heimpflege,[2] hatte die Politik einen Handlungsbedarf für lange Zeit verneint.[3] Wie der geneigte Leser dem Koalitionsvertrag entnehmen konnte, soll es dam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.3 Rückforderung der Schenkungen seitens des Sozialamts

Ein Herausgabeanspruch nach § 528 BGB steht auch dem Sozialhilfeträger zu, gegebenenfalls auch noch nach dem Tod des Schenkers.[1] Dem Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers und der Überleitung dieses Anspruchs auf den Träger der Sozialhilfe im Hinblick auf die von diesem dem Schenker zu leistende Hilfe zum Lebensunterhalt steht es nicht entgegen, dass das Gesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / Zusammenfassung

Überblick Elternunterhalt ist die gesetzliche Verpflichtung von Kindern und auch Schwiegerkindern (indirekt), im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten durch Zahlungen den Lebensbedarf der Eltern zu sichern. Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen auch Schenkungen an ihre Kinder zurückfordern. Damit wird die Allgemeinheit von der Übernahme von Kosten insbesonde...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.2.1 Voraussetzungen für einen Sozialhilferegress

Das Sozialamt kann gegenüber dem Hilfebedürftigen erbrachte Zahlungen auch gegenüber dem gesetzlich Unterhaltsverpflichteten geltend machen. Das entsprechende Verlangen des Sozialhilfeträgers nennt man "Sozialhilferegress". Soweit der Sozialhilfeträger die betroffenen Angehörigen zur Zahlung in Anspruch nehmen will, muss er diese vom Übergang der Ansprüche des Hilfebedürftige...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.1 Anspruchsvoraussetzungen für Sozialhilfe

Der Anspruch auf Sozialhilfe entsteht grundsätzlich – auch ohne Antrag – ab dem Tag, an dem der Sozialhilfeträger (Sozialamt) erfährt, dass die Voraussetzungen für die Hilfegewährung vorliegen.[1] Im Sozialhilferecht gilt das "Nachrangigkeitsprinzip": Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst ...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.2.2 Angehörigen-Entlastungsgesetz ab 1.1.2020

Ab 2020 werden die Sozialämter weniger unterhaltspflichtige Personen anschreiben. Denn durch die neue Einkommensgrenze von 100.000 EUR (Bruttobetrag) greift der Elternunterhalt deutlich seltener. Die Bundesregierung hat am 14.8.2019 das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / a) Übergangsfähige Positionen

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ZErb 11/2019, Zur Steuerbef... / Sachverhalt

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist neben seinem unter Betreuung stehenden Bruder (B) Miterbe seines am 5. Januar 2014 verstorbenen Vaters (V). Zum Nachlass gehörte ein von V bis zu seinem Ableben vollständig selbst genutztes Zweifamilienhaus mit einer Wohnfläche von ca. 120 qm. Gemäß dem gemeinschaftlichen Testament des V und seiner vorverstorbenen Ehefrau sollte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 62 Bedarf ... / 2.3 Unterbringung im Wohnheim oder Internat (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 entspricht im Wesentlichen § 61 Abs. 3, der die Bedarfe bei der BAB regelt. Bei einer Unterbringung mit voller Verpflegung in einem Wohnheim oder einem Internat werden als Bedarf für den Lebensunterhalt die amtlich festgesetzten Kosten für Verpflegung und Unterbringung zuzüglich 101,00 EUR (ab 1.8.2019, vorher: 96,00 EUR; ab 1.8.2020: 103,00 EUR) monatlich für s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 48 Berufso... / 2.1 Berufsorientierungsmaßnahmen (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 kann die Agentur für Arbeit Schüler allgemeinbildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung (Berufsorientierungsmaßnahmen) fördern, wenn sich Dritte mit mindestens 50 % an der Förderung beteiligen. Abs. 1 Satz 1 entspricht im wesentlichen § 33 Satz 3 und 5 a. F. Bei der Förderung von Berufsorientierungsmaßnahmen hande...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 6 Fachkräfte / 2.1 Anforderungen an die Fachkräfte

Rz. 3 Der Gesetzgeber ist sich offenbar bewusst, dass es einer besonderen Eignung bedarf, wenn man sich mit der Durchführung der Aufgaben, die das SGB XII regelt, zu befassen hat. Nicht ohne Grund wird verlangt, dass die betreffenden Personen sowohl von der Persönlichkeit her geeignet sein müssen und zusätzlich entweder über eine entsprechende Ausbildung verfügen oder vergle...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 3 Träger de... / 2.2 Örtliche Trägerbestimmung durch Landesrecht

Rz. 4 In § 3 Abs. 2 wird zunächst in Satz 1 festgelegt, dass die kreisfreien Städte und die Kreise als örtliche Träger zuständig sind. Allerdings wird dem einzelnen Landesgesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, Abweichendes zu regeln. Die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sind zugleich örtlicher und überörtlicher Träger der Sozialhilfe; die Stadt Bremerhafen ist ein ei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 2 Nachrang ... / 2.1 Aufgabe der Sozialhilfe

Rz. 3 Die in der Vorschrift vorgenommene Aufzählung ist nicht abschließend zu verstehen, wie schon die Gesetzesbegründung ausführt und durch die Verwendung der Worte "vor allem" im Gesetzestext betont wird. Die Nennung des Einsatzes der Arbeitskraft macht allerdings deutlich, wie sehr sich die Blickrichtung des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Sozialhilferechts gegenübe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 2 Nachrang ... / 2.2 Verweis auf Sozialhilfeleistungen

Rz. 10 In § 2 Abs. 2 wird vom Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass Unterhaltspflichtige und andere Sozialleistungsträger ihre eigenen Verpflichtungen nicht deswegen verneinen bzw. verweigern dürfen, weil das SGB XII entsprechende Leistungen bzw. Leistungsmöglichkeiten vorsieht. Dies gilt auch im Hinblick auf Ermessensleistungen anderer Leistungsträger (Grube/Wahrendorf, a....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegeheim

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Ist der Stpfl selbst wegen einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI) in einem Pflegeheim oder einem Altenpflegeheim untergebracht, sind die Aufwendungen für die Heimunterbringung > Krankheitskosten und im Rahmen von § 33 EStG (> Rz 4) als AgB abziehbar (BFH 191, 280 =...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / 1. Der Fall

Rz. 79 Am 15.11.1983 erlitt die damals 18 Jahre alte Brigitte S. (im Folgenden: die Geschädigte) als Insassin in einem von ihrem Vater gesteuerten Pkw schwere Verletzungen. Ihr Vater war bei einem Überholmanöver auf schnee- und eisglatter Fahrbahn mit dem Pkw auf der linken Fahrspur ins Schleudern geraten und dort mit einem entgegenkommenden Lkw zusammengeprallt. Bei dem Unf...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / VII. Muster: Antrag auf öffentliche Zustellung bei unbekanntem Aufenthalt des Adressaten, § 185 Nr. 1 ZPO

Rz. 348 Muster 10.7: Antrag auf öffentliche Zustellung bei unbekanntem Aufenthalt des Adressaten, § 185 Nr. 1 ZPO Muster 10.7: Antrag auf öffentliche Zustellung bei unbekanntem Aufenthalt des Adressaten, § 185 Nr. 1 ZPO An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird namens und in Vollmacht de...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 56 Das Berufungsgericht war der Ansicht, die 17 Stunden unfallbedingten Mehrbedarfs bildeten eine einheitliche Schadensposition "Pflegebedarf". Die vom Kläger vorgenommene Aufspaltung des Pflegebedarfs in nächtlichen, von der Pflegeversicherung und dem Sozialamt nicht ersetzten Pflegebedarf von sechs Stunden einerseits und ersetzten Pflegebedarf von elf Stunden tagsüber ...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / 2. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 84 Das Berufungsurteil hielt den Angriffen der Revision nicht stand. Das Berufungsgericht hatte – aus seiner rechtlichen Sicht zu Recht – unentschieden gelassen, ob der Übergang der Klageansprüche auf den Kläger an der Übergangsschranke des § 116 Abs. 6 SGB X gescheitert war. Dies war nicht der Fall. Bei den Klageansprüchen handelte es sich um die Direktansprüche der Gesc...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / b) Verwertbarkeit

Rz. 71 Vermögen braucht nicht eingesetzt zu werden, wenn es nicht verwertbar ist oder dies für die Partei und deren unterhaltsberechtigte Angehörigen eine Härte darstellen würde (§ 90 Abs. 2, 3 SGB XII). Zum nicht verwertbaren Vermögen gehören insbesondere sog. Riesterverträge und alle Arten von Versicherungen nach dem Altersvermögenszertfizierungsgesetz. Dies hat zur Folge,...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / 8. Die öffentliche Zustellung

Rz. 210 Die öffentliche Zustellung ist aus den §§ 203–206 ZPO a.F. in die §§ 185–188 ZPO übernommen worden. Dabei hat der Gesetzgeber die bisher umständliche Regelung klarer gefasst und in der tatsächlichen Durchführung vereinfacht und auch verbilligt. Rz. 211 Die öffentliche Zustellung ist nur als letztes Mittel zulässig, wenn weder eine Zustellung an den Adressaten noch ein...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Begünstigte Leistungen

Rz. 24 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Das Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit nach § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. b UStG ist leistungsbezogen und damit objektives Tatbestandsmerkmal (BFH vom 18.10.1990, Az: V R 76/89, BStBl II 1991, 268). D. h. die Steuerbefreiung greift danach nur dann, wenn die Leistungen der begünstigten Körperschaft unmittelbar dem nach Satzung, Stiftung oder son...mehr