Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialamt

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / V. "Sozialamt"

Rz. 51 Nach § 74 SGB XII können erforderliche Kosten des Verpflichteten (Bestattungspflichtigen, Erben) vom Sozialhilfeträger übernommen werde, wenn jener zur Kostentragung nicht in der Lage ist.[41]mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Rückforderung nach § 528 BGB

Rz. 711 Grundsätzlich richtet sich die Rückabwicklung einer schenkweisen Übergabe nach den §§ 346 ff. BGB bzw. nach Bereicherungsrecht und erscheint daher praktisch fast ausgeschlossen, wenn das Vertragsobjekt durch vom Übernehmer zwischenzeitlich bestellte Grundpfandrechte in erheblichem Umfang belastet ist oder der Übernehmer erhebliche Aufwendungen getätigt hat, die ihm d...mehr

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Klose, SGB I § 14 Beratung / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung (1)

Leitsatz Allein der Umstand, dass zu Unrecht gewährtes Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet wurde, verpflichtet die Familienkasse nicht zu einem Billigkeitserlass der Rückforderung dieses Kindergelds. Normenkette § 68 Abs. 1 EStG, § 227 AO, § 11 SGB II, § 102 FGO Sachverhalt Die Klägerin ist Mutter des 1995 geborenen Sohnes F, für den sie aufgrund einer im August 2013 b...mehr

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Klose, SGB I § 15 Auskunft / 2.1 Auskunftsstellen

Rz. 3 Abs. 1 benennt zunächst die durch Landesrecht bestimmten Stellen als Auskunftsstellen. Diese Regelung beruht auf einem Einspruch des Bundesrates gegen eine flächendeckende Bestimmung von Auskunftsstellen auf kommunaler Ebene (Kreise und kreisfreie Städte sowie aufgrund von Landesrecht auch die Gemeinden). Durch Landesrecht können nunmehr auch Stellen der Landesverwaltu...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die anwaltlichen Gebühren (und Auslagen) sind im RVG geregelt. Die Gegenstandswerte – im FamGKG Verfahrenswerte genannt – stehen nicht im RVG, sondern verweisen auf die Bestimmungen zu den Gerichtskosten, nämlich das ganze FamGKG und einige Bestimmungen des GNotKG. Die Anwaltsgebühren im Familienrecht sind Wertgebühren (im gerichtlichen Verfahren) oder Satzrahmengebühre...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Cordes, Wohngeldrechtliche Probleme in der Praxis der Sozialämter, ZfF 2002 S. 145. Gerlach, Der Ausschluss der Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld nach dem WoGG, ZFSH/SGB 2007 S. 719. Hänlein, Wohngeld für die Erben? Zur Rückforderung nach dem Tode weitergezahlter Sozialleistungen, JuS 1992 S. 559. Hartmann, Änderungen des Wohngeldrechts in den Jahren 2000 bis...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / b) Groß-Elternunterhalt

Freiwillige Zuwendungen der Kinder an ihre bedürftigen Eltern sind selten und im Sozialrecht nur relevant, wenn die Hilfebedürftigkeit zu beurteilen ist. Unterhaltsansprüche, die Großeltern unmittelbar gegen ihre Kinder und Enkel geltend machen, kommen in der Rechtsprechung hingegen nicht vor. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind der Feind jeder persönlichen Beziehung. Die...mehr

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zerb 6/2018, Ausschlagung d... / Sachverhalt

Für die Betroffene wurde eine Betreuung angeordnet, deren Eltern zu Betreuern bestellt und ihnen u. a. die Aufgabenkreise der Vermögenssorge und der Vertretung vor Behörden übertragen (vgl. Bl. 37 ff dA). Die Betreuer beantragten am 4. Mai 2016 die Genehmigung der Ausschlagung der Erbschaft nach Sigrun XXX durch die Betroffene (Bl.108, 113 der Akte). Die am 7.4.2016 verstorbe...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.1.1 Zuständige Stelle für die Kontrolle des Datenschutzes (Abs. 1)

Rz. 4 Wer für die Kontrolle des Datenschutzes zuständig ist, also an wen sich die betroffene Person wenden kann, richtet sich danach, ob die Stelle nach § 35 SGB I, der eine Datenschutzverletzung vorgeworfen wird, dem Bund oder einem Bundesland zuzuordnen ist. Abs. 1 macht das deutlich. Die "andere" Stelle nach Nr. 2 bedeutet, dass es keine Stelle des Bundes ist. Beispiele fü...mehr

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Jung, SGB XII § 68 Umfang d... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 9 BVerwG, Buchholz 436.0, § 72 BSHG Nr. 2: Grundsatz der wirksamen Hilfe im Rahmen des § 72 BSHG. BVerwG, FEVS 35 S. 271: Keine Abschreckung durch Sachleistungen. LSG BW, Beschluss v. 13.3.2006, L 13 AS 4377/05 ER-B: Übernahme von Wohnungskosten bei stationärer Maßnahme von mehr als 6 Monaten Dauer. Rz. 10 Hammel, Leistungen der Sozialhilfe zur Erhaltung der Unterkunft währ...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. In Abs. 2 wurde Satz 2 zum 7.12.2006 eingefügt durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I ...mehr

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Fortbildungscontrolling: Is... / 4.5 Return on Investment (ROI) – die wirtschaftliche Betrachtung

Der ROI ist eine in der Privatwirtschaft gängige Top-Kennzahl, die Aufschluss über das Verhältnis von Investition und Gewinn gibt: Die Kosten einer Investition werden in Beziehung zur Höhe des erwarteten Gewinns gesetzt. Bezogen auf den Fortbildungsbereich kann man den ROI als das Verhältnis des "Trainings-Gewinns" zu den für das Training entstandenen Kosten interpretieren. I...mehr

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Vollstreckungsschutz (Miete) / 1.3.1 Mietschulden

Der Umstand, dass Mietschulden aus zurückliegender Zeit vorhanden sind, steht der Gewährung von Vollstreckungsschutz nicht entgegen.[1] Die Chance zur Beitreibung der bereits entstandenen Schulden wird durch die vorübergehende Einstellung der Zwangsvollstreckung nämlich nicht vermindert. Allerdings muss sichergestellt sein, dass der Schuldner (oder für ihn ein Dritter) berei...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Sozialamt, Arbeitsverwaltung

aa) Unfalltag bis 30.6.1983 Rz. 1020 Hinweis Siehe auch Rdn 1041. Rz. 1021 Bei Unfällen bis 30.6.1983 (Unfalltag) gilt weiterhin bis zur abschließenden Erledigung dieser Fälle § 127 AFG a.F. (Arbeitsagentur) bzw. § 90 BSHG a.F. (SHT). (1) Sozialamt Rz. 1022 Auf Schadenfälle vor dem 1.7.1983 (Unfalltag) ist für Regresse des SHT bis zum Fallabschluss § 90 BSHG a.F. anzuwenden.[885...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sozialamt

Rz. 1022 Auf Schadenfälle vor dem 1.7.1983 (Unfalltag) ist für Regresse des SHT bis zum Fallabschluss § 90 BSHG a.F. anzuwenden.[885] Rz. 1023 Der Forderungsübergang nach § 90 BSHG a.F. vollzieht sich erst mit Zustellung der Überleitungsanzeige, die dann grundsätzlich auch Wirkung für künftige Ansprüche hat.[886] Nach § 90 Abs. 2 BSHG bewirkt die schriftliche Anzeige den Über...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Unfalltag ab 1.7.1983

Rz. 1025 Da der Forderungsübergang auf Arbeitsverwaltung und SHT in Schadenfälle ab dem 1.7.1983 zu einem Zeitpunkt erfolgt, den in der täglichen Praxis kaum jemand voraussehen kann ("Orakel"), ist die außergerichtliche Regulierung von Unfallschäden für den Schadenersatzleistenden mit einem erheblichem Risiko behaftet, wenn beide Parteien (Verletzter, Ersatzpflichtiger) eine...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sozialhilfe

(a) Forderungsübergang Rz. 1027 Verdienstausfallansprüche (oder andere in regelmäßig wiederkehrender Höhe zu entrichtende Rentenbeträge), die einem Verletzten für die Zukunft zustehen, müssen ihm ohne Berücksichtigung etwaiger Sozialhilfeansprüche zuerkannt werden.[889] Im Hinblick auf den Subsidiaritätscharakter der Sozialhilfe muss ein Geschädigter seinen Lebensbedarf zunäc...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Unfalltag bis 30.6.1983

Rz. 1020 Hinweis Siehe auch Rdn 1041. Rz. 1021 Bei Unfällen bis 30.6.1983 (Unfalltag) gilt weiterhin bis zur abschließenden Erledigung dieser Fälle § 127 AFG a.F. (Arbeitsagentur) bzw. § 90 BSHG a.F. (SHT). (1) Sozialamt Rz. 1022 Auf Schadenfälle vor dem 1.7.1983 (Unfalltag) ist für Regresse des SHT bis zum Fallabschluss § 90 BSHG a.F. anzuwenden.[885] Rz. 1023 Der Forderungsübe...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Arbeitsamt

Rz. 1039 Der Forderungsübergang auf die Arbeitsverwaltung erfolgt nach § 116 SGB X (§ 116 Abs. 10 SGB X). Auch soweit der Verletzte im Unfallzeitpunkt noch nicht beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war (z.B. Unfälle von Kindern, Schülern und Studenten, anderen nicht-sozialversicherungspflichtigen Personen wie Beamte), ist ein Forderungsübergang auf die Bundesagent...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Arbeitsverwaltung

Rz. 1024 Der Forderungsübergang auf die Arbeitsverwaltung (§ 127 AFG a.F.) erfolgt erst mit Bewilligung der Leistung (z.B. Gewährung von ALG oder Umschulung) und auch nur im Umfang der jeweiligen Bewilligung. [887] Das gilt auch für Leistungen nach den Folgevorschriften des AFG im SGB III[888] und SGB II, soweit Unfälle abzuwickeln sind, die sich vor dem 1.7.1983 ereigneten.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Forderungsübergang

Rz. 1027 Verdienstausfallansprüche (oder andere in regelmäßig wiederkehrender Höhe zu entrichtende Rentenbeträge), die einem Verletzten für die Zukunft zustehen, müssen ihm ohne Berücksichtigung etwaiger Sozialhilfeansprüche zuerkannt werden.[889] Im Hinblick auf den Subsidiaritätscharakter der Sozialhilfe muss ein Geschädigter seinen Lebensbedarf zunächst aus dem Schadeners...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Sozialhilfe und Kapitalisierung

Rz. 1034 Der BGH[895] hat dem Geschädigten für seine künftigen Ansprüche eine Einzugsermächtigung erteilt, u.a. mit der Konsequenz, dass der Schadenersatzpflichtige auch im Verlaufe der weiteren Regulierung mit befreiender Wirkung an den unmittelbar Anspruchsberechtigten zahlen kann. Der BGH begründet seine Entscheidung zum Zeitpunkt des Forderungsüberganges ("Absehbarkeit d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.6 Übermittlung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Abs. 2a)

Rz. 46 Nach Abs. 2a können Daten eines Leistungsberechtigten nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz übermittelt werden, soweit diese zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes erforderlich ist. Die Regelung war erforderlich, weil die Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes keine Aufgabe nach dem SGB ist. Es handelt sich hier nicht um Sozialhilfe (SGB XII), auch wen...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.5.2 Übermittlungen ohne Ersuchen der Ausländerbehörde (Satz 1 Nr. 2 bis 4)

Rz. 41 Ohne Ersuchen sind die Mitteilungspflichten nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 und 4 zu erfüllen. Die Stellen nach § 35 SGB I sind hier also verpflichtet, bestimmte Sozialdaten von sich aus der Ausländerbehörde zu übermitteln. Rz. 42 Nach Nr. 2 i. V. m. § 87 Abs. 2 des AufenthG haben alle öffentlichen Stellen, somit auch die Stellen nach § 35 SGB I, die Pflicht, von sich aus ...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.1 Grundsätze

Rz. 5 Das Feststellungsverfahren nach § 95 beinhaltet keine Feststellung im eigentlichen Sinne, also des Inhalts, es wird festgestellt, dass der Leistungsberechtigte Anspruch auf die (vorrangige) Sozialleistung hat. Es wird vielmehr dem Sozialhilfeträger die Befugnis eingeräumt, das fremde Recht auf die vorrangige Sozialleistung im eigenen Namen gegenüber dem anderen Leistun...mehr

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Schell, SGB IX § 49 Leistun... / 2.11 Arbeitsassistenz (Abs. 8 Nr. 3)

Rz. 41 Abs. 8 Nr. 3 ermöglicht, zur Erlangung eines Arbeitsplatzes in geeigneten Fällen Arbeitsassistenz einzusetzen. Als Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes wird für schwerbehinderte Menschen ergänzend zu dem – mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter gegenüber dem Integrationsamt und finanziert aus Mitteln der Ausgleichsabgabe eingeführten ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 75 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 76 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %‐Grenze des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG a.F.)

Leitsatz Leistungen der sog. 24‐Stunden‐Pflege von privatrechtlichen Einrichtungen zur ambulanten Pflege waren in den Jahren 2005 und 2006 nur dann umsatzsteuerfrei, wenn im Vorjahr oder im jeweiligen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens 40 % der Pflegefälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 26a Beitri... / 2.3 Zuwanderer und Auslandsrückkehrer (Abs. 3)

Rz. 26 Abs. 3 bildet eine Mischung zwischen einem Ausschluss- und einem Auffangtatbestand für am 1.7.2002 und zukünftig nicht pflegeversicherte Personen. Die Einschränkung im Sinne eines Ausschlusstatbestandes liegt darin, dass ab 1.7.2002 „nur“ noch für einen begrenzten Personenkreis ein Beitrittsrecht besteht und davon insbesondere die Personen ausgenommen sind, die von de...mehr

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Sommer, SGB XI § 26a Beitri... / 2.1 Personen ohne Versicherungsschutz am 1.1.1995 (Abs. 1)

Rz. 3 Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 regelt den berechtigten Personenkreis, der durch einen Antrag (schriftliche Beitrittserklärung) Zugang zur privaten oder sozialen Pflegeversicherung als freiwillig Pflegeversicherter erhält. Die Beitrittsberechtigung setzt zwingend voraus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dieses sind nur Personen, die bei Einführung der Pfle...mehr

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zerb 2/2017, Deutsches Erbrecht-Symposium

Heidelberg 14. und 15. Oktober 2016 Auf Einladung der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) trafen sich auch im Jahr 2016 wieder rund 200 Erbrechtlerinnen und Erbrechtler in Heidelberg, um mehr über aktuelle Fragestellungen und Dauerbrenner aus der Praxis des im Erbrecht tätigen Rechtsanwalts zu erfahren. Bereits im Vorfeld überzeugte die Ausw...mehr

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§ 4 Ansprüche des Erben – V... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Erblasser kann mit der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge seinen Nachlass verschiedenen Personen zeitlich gestaffelt, also nacheinander zukommen lassen. Mit dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein (§§ 2100, 2139 BGB). Er ist damit lediglich "Erbe auf Zeit".[1] Der Nacherbe wird ab diesem Zeitpunkt Erbe des Erblas...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / b) Zahlungsverzug bei Nichtleistung durch Sozialamt

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Mieter sich gegenüber einer Zahlungsverzugskündigung darauf berufen, dass das Sozialamt oder das Job-Center die Miete nicht gezahlt hätten, obwohl hierauf ein Anspruch bestanden hätte. Die Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB setzt Verzug und dieser wiederum Vertretenmüssen voraus. Vertretenmüssen ist gesetzlich definiert in § 276 BGB...mehr

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ZAP 23/2016, Rechtsprechung... / 4. Kostenbeitrag für stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe – häusliche Ersparnis

In seinem Urteil vom 20.4.2016 (B 8 SO 25/14 R) stellte das BSG Maßstäbe zur Bestimmung der häuslichen Ersparnis auf, auf die gem. § 92 Abs. 2 S. 3 SGB XII der Kostenbeitrag für die in § 92 Abs. 2 S. 1 SGB XII genannten Leistungen (teilweise) zu beschränken ist. Erstens darf der Berechnung der häuslichen Ersparnis stets nur eine tatsächliche, keine fiktive Ersparnis zugrunde ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 153]

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.3 Mehrere Erstattungsberechtigte

Rz. 10 Sofern mehrere Erstattungsansprüche vorliegen (z. B. Sozialamt nach § 104 und Agentur für Arbeit nach § 103), ist die Rangfolge des § 106 zu beachten und nur der Anspruch (auf Antrag) zu verzinsen, der einem der in § 108 Abs. 2 genannten Leistungsträger verbleibt. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Verzinsungsbeginn i. S. d. § 108 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ist der vollständige E...mehr

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Jansen, SGB X § 110 Pauscha... / 2.3 Mehrere nebeneinander bestehende Erstattungsansprüche

Rz. 8 Die Bagatellgrenze findet keine Anwendung, wenn der zu erstattende Betrag allein wegen der vorrangigen Erfüllung eines anderen Erstattungsanspruchs (Rangfolge nach § 106) auf weniger als 50,00 EUR abgesunken ist. Praxis-Beispielmehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5 Anwendungsfälle für Erstattungsansprüche

Rz. 17 Die Frage, welche Erstattungsansprüche zu denen nach § 104 gehören, wurde zwischen den Spitzenverbänden aller Sozialversicherungsträger abgeklärt. Folgende Erstattungsansprüche fallen unter diese Vorschrift: Erstattungsansprüche der Versorgungsämter nach § 71b Satz 1 BVG, Erstattungsansprüche der Sozialämter nach §§ 19, 82 SGB XII, Erstattungsansprüche der Sozialämter al...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.1 Heimunterbringung des Rentenberechtigten

Rz. 18 Ist der Rentenberechtigte auf Kosten des Sozialhilfeträgers in einem Heim untergebracht, hat er sich nach § 19 Abs. 5, § 27 Abs. 3, § 82 SGB XII uneingeschränkt an den Heimkosten zu beteiligen. In diesen Fällen umfasst der Erstattungsanspruch nicht nur die Rente für den Nachzahlungszeitraum. Der Sozialhilfeträger ist nach Abs. 1 Satz 4 berechtigt, auch die laufende Re...mehr

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zerb 12/2015, Deutsches Erbrecht-Symposium

Zum bereits achtzehnten Mal fand am 25. und 26.9.2015 das Deutsche Erbrecht-Symposium der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in Heidelberg statt. Auch in diesem Jahr wurde wieder über zwei Tage ein für Erbrechtler/-innen weites und spannendes Spektrum grundlegender Themen von dem Pflichtteilsrecht und der Erbschaftsteuer bis hin zu aktuelle...mehr

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FF 12/2015, Elternunterhalt... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung führt die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Elternunterhalt konsequent fort. Bedarf des Elternteils Das Maß des geschuldeten Unterhaltes bestimmt sich nach der Lebensstellung des Elternteils (§ 1610 BGB), wird also – anders als beim Kindes- oder Ehegattenunterhalt – nicht abgeleitet von den Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen (Kindesunterhalt...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / 2. Bedürftigkeit

Unmittelbar mit dem Bedarf hängt die Bedürftigkeit zusammen. Denn je höher der Bedarf ist, umso schwerer fällt es, diesen aus eigenem Einkommen zu decken, umso schneller verbrauchen sich die Kapitalreserven des Pflegebedürftigen, umso früher setzt die Unterhaltspflicht ein und umso höher kann der Regressanspruch ausfallen. Die Fragen der Bedürftigkeit sind vielschichtig. Beim...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / e) Angemessenheit im Lebensverlauf

Im Unterhaltsrecht gilt allgemein das Prinzip der Zeitidentität zwischen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Die Lebensstellung wird jedoch stark durch langfristig wirkende Abläufe beeinflusst. Alle Beurteilungen einer als angemessen angesehenen Belastung nehmen das im Unterhaltszeitraum tatsächlich oder vermeintlich verfügbare Einkommen zum Maßstab. Akzeptiert werden früh...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / II. Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen

Zitat "Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet." Auf diese seit 1900 unverändert geltende Vorschrift des § 1601 BGB stützt sich der Elternunterhalt. Nachdem die Probleme einer alternden Gesellschaft seit dem letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts zunehmend in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind, haben sich die Rahmenbedingungen an viel...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / I. Auftakt – frühe Rechtsprechung

Dass es im Leben des Menschen zwei Phasen gibt, in denen er auf die Unterstützung seiner Mitmenschen angewiesen ist – nämlich die frühe Kindheit und das hohe Alter – ist eine Binsenweisheit. Gleichwohl war der Elternunterhalt in der gerichtlichen Praxis lange Zeit bedeutungslos. Der Münchener Kommentar – ein mehrbändiger Großkommentar – widmete ihm in der dritten Auflage (19...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / 3. Leistungsfähigkeit

Erst an dritter Stelle folgt die Frage nach der Leistungsfähigkeit des potentiellen Unterhaltsschuldners – dieses Problem stand bereits bei den ersten Entscheidungen der Oberlandesgerichte und des BGH im Zentrum des Interesses und bildet auch weiterhin den Schwerpunkt der unterhaltsrechtlichen Betrachtung. Hatte sich das OLG Oldenburg 1991 noch gegen jede Vorfestlegung und d...mehr

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Jansen, SGB X § 4 Vorausset... / 3 Literatur

Rz. 9 v. Einem, Rechtsweg bei einem Streit um ein bereichsüberschreitendes Amtshilfeersuchen, AmtlMittLVA Rheinprovinz 1986 S. 536. Kunkel, Kontenabfrage durch das Sozialamt, ZfF 2005 S. 172. Marburger, Amtshilfeansprüche zwischen Sozialleistungsträgern und anderen Stellen, DÖD 1996 S. 249. Schlink, Datenschutz und Amtshilfe, NVwZ 1986 S. 249. Schnapp, Amtshilfe, behördliche Mit...mehr

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zerb 6/2015, Auswahlermesse... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage (...) ist nicht begründet. Denn die Verfügungen vom 25.1.2010 und 18.3.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14.7.2014 sind rechtmäßig und verletzen die Klägerin nicht in ihren Rechten, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO. Die Beisetzungsverfügung findet ihre Ermächtigungsgrundlage in den §§ 13 Abs. 1, Abs. 2, 9 des Hess. FBG in der Fassung vom 5.7.2007 (....mehr