Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialamt

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.1 Art des Anspruchs

Rz. 11 Bei dem Anspruch auf den Beitragszuschuss handelt es sich um einen dem Sozialversicherungsbeitrag ähnlichen Anspruch. Daher ist für die Geltendmachung dieses Anspruchs der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (GmS OGB v. 4.6.1974, GmS-OGB 2/73; diese Entscheidung ist für das Recht des SGB V durch Beschluss des BAG v. 1.6.1999, 5 AZB 34/98 bestätigt worden). Dies s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 2.1.3 Elternunterhalt

Für den Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Elternteils gelten die allgemeinen Vorschriften des Verwandtenunterhalts.[1] Der Anspruch auf Elternunterhalt ist nicht verwirkt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn.[2] In Höhe des dem Unterhaltsberechtigten sozialrechtlich gewährten angemessenen Barbetrags[3] sowie des Zusa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Begriff u Ermittlung der Bezüge

Rn. 1041 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Zu den Bezügen gehören alle Einnahmen in Geld o Geldeswert, die nicht iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (BFH v 28.05.2009, III R 8/06, BStBl II 2010, 346), dh nicht steuerbare o für steuerfrei erklärte Einnahmen, R 32.10 Abs 2 EStR 2008, H 32.10 EStH 2011. Dazu gehören gem § 32 Abs 4 S 2 EStG aF (seit dem VZ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / dd) Erbenhaftung (§ 102 SGB XII) oder am Ende bekommt es doch das Sozialamt?

Rz. 51 Alles, was der Testamentsvollstrecker nicht auskehrt, wird Individualvermögen des Vorerben und unterliegt im SGB XII bei dessen Tod der sozialhilferechtlichen Erbenhaftung, soweit diese reicht. Das spricht gegen die Sittenwidrigkeit eines Testamentes, bei dem einem Menschen mit Behinderung nicht alles, was möglich ist, zugutekommt. Denn auf das, was übrig als Eigenver...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / b) Konditionale Verknüpfung

Rz. 74 Der Gegenseitigkeit der Pflichten aus einem gegenseitigen Vertrag steht die konditionale Verknüpfung der Leistungen zwischen Zuwendendem und dem Zuwendungsempfänger gleich.[189] Dabei ist die Zielsetzung der Beteiligten von vorneherein auf eine Gegenleistung gerichtet, der mit der Leistung bezweckte Erfolg ist aber nicht einklagbar.[190] Für die Bejahung der Entgeltli...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Prüfungsschema

Rz. 208 Neben dem Einkommen hat der Hilfesuchende im SGB XII nach § 90 Abs. 1 SGB XII sein verwertbares Vermögen einzusetzen, soweit es nicht ausdrücklich normativ geschont ist. Prüfungsschema Vermögen: Die Prüfung, ob und inwieweit Vermögen bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII als zur Verfügung stehende Bedarfsdeckungsmöglichkeit zu berücksichtigen ist, erf...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / bb) Wohnungsrecht/Nießbrauch – Wertminderungsfaktor – keine Gegenleistung

Rz. 108 Fallbeispiel 109: Die Übertragung mit Wohnungsrecht und Pflegeverpflichtung V (72 Jahre) übertrug sein Hausgrundstück 2016 "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge" auf seine Tochter T (45 Jahre). Der Wert betrug 200.000 EUR. V behielt sich ein lebenslanges Wohnungsrecht ohne jede weitere Regelung vor (Jahreswert 10.000 EUR). T wurde vertraglich verpflichtet, V bis zu d...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / IV. Zusammenfassung

Rz. 226 In den vorstehenden Kapiteln – der Reise über die "Landkarte" der sozialen Sicherheit – hat sich gezeigt, dass die allermeisten Sozialleistungsansprüche für Zuflüsse aus Schenkung und Erbfall "unempfindlich" sind. Auch die Bedürftigkeit des Schenkers – also der Abfluss eigener Mittel – ist zumeist kein Thema. Dort droht kein Leistungsausschluss und auch kein "Sozialh...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Kann im SGB XII Vermögen zu Einkommen werden? (Zuflusszeitpunkt für Forderungen)

Rz. 82 Das Zuflussprinzip, das für den Rechtscharakter einer Einnahme auf den tatsächlichen Zufluss abstellt, modifiziert diesen Grundsatz auch, wenn es um Forderungen geht. Die Rechtsprechung geht zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen nach dem, was wertmäßig zufließt, und dem, was bereits vorhanden ist, davon aus, dass Einnahmen grundsätzlich aus bereits bestehenden Rech...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (5) Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 89 In geeigneten Fällen werden in der Praxis auch Wohnungsrechtsvermächtnisse [140] diskutiert. Wenn behinderte Menschen selbstständig und für die Dauer ihres Lebens in einer Wohnung leben können, sind Wohnungsrechtsvermächtnisse im Sinne eines "besseren Daches über dem Kopf" immer überlegenswerte Alternativen.[141] Das Wohnungsrecht kann mit dinglicher Wirkung nur unentge...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) (Nicht befreite) Vorerbschaft/Nacherbschaft

Rz. 258 Fallbeispiel 28: Die verdeckte Vor-/Nacherbschaft T ist Erbin geworden: Einziger Nachlassgegenstand ist eine Immobilie. Der Erblasser hatte verfügt: Alleinerbin wird meine Tochter. Mein alleiniger Nachlassgegenstand ist meine Immobilie in X-stadt. Meine Tochter darf diese Immobilie nur innerhalb ihrer Abkömmlinge weitervererben. T selbst fürchtet eine zukünftige Heima...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 12. Abfindung für einen Erb-/und Pflichtteilsverzicht

Rz. 183 Fallbeispiel 25: Der Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung S bezieht Grundsicherung seit 2010. Mit notariellem Vertrag vom 19.12.2015 hatte der Vater V ein Grundstück auf den Bruder T des S übertragen. Dafür sollte S bei Vereinbarung eines Erb- und Pflichtteilsverzichts im Übrigen eine Abfindung in Höhe von 50.000 EUR erhalten, zu zahlen spätestens sechs Monat...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Grundsätzliches

Rz. 107 Schulden gehören nicht zu den in § 82 SGB XII normativ geregelten Abzugsposten. Schuldentilgung ist deshalb im SGB XII mit sehr wenig Ausnahmen[195] weder beim Einkommen noch beim Vermögen als Abzugsposten zu berücksichtigen.[196] Einkommen ist zuvörderst zur Sicherung des Lebensunterhaltes einzusetzen. Dies gilt – wenn der Zufluss keiner Pfändung unterliegt[197] – s...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 6. Wegfall bzw. Minderung der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB)

Rz. 174 Der Beschenkte ist verpflichtet, die Herausgabe des Geschenkes an den Schenker – bzw. das Sozialamt – nach den Rechtsfolgen des Bereicherungsrechts (§§ 818–822 BGB) zu leisten (vgl. § 528 Abs. 1 S. 1 BGB). Es ist also stets zu prüfen, ob der Beschenkte tatsächlich (noch) bereichert ist. Ist der Wert eines Geschenkes erschöpft, ist der Beschenkte nicht mehr bereichert...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Barbetrag – § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII

Rz. 335 Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden von kleineren Barbeträgen oder sonstigen Geldwerten; dabei ist eine besondere Notlage der nachfragenden Person zu berücksichtigen. Die Höhe der Beträge wird durch die Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII näher bestimmt.[585] § 1 DVO bestimmt, was kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte im Sin...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Sonstige Freistellungen

Rz. 267 Der Vorerbe bleibt aber nach den allgemeinen Regeln weiterhin berechtigt,mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (2) Die Nutzungen des Nachlasses

Rz. 65 Wenn für den Erben von dem Erblasser nicht befreite Vor- und Nacherbschaft angeordnet wurde, so ist der Nachlass mit einer Verfügungsbeschränkung belastet, die störende Dritte wie das Sozialamt von der Nachlasssubstanz fernhält. Der Erbe kann beispielsweise nicht über Immobilienvermögen verfügen und auch nichts verschenken. Die Nachlasssubstanz bleibt für den Nacherbe...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 1. § 517 BGB

Rz. 8 § 517 BGB nimmt spezielle Tatbestände, die man unter eine Schenkung subsumieren könnte, vom Schenkungstatbestand aus.[16] Er verdeutlicht damit den gesetzlichen Schenkungsbegriff, indem er bestimmte Tatbestände ausschließt und nicht als Bereicherung begreift. Im Wege der Negativdefinition werden aus dem Anwendungsbereich des § 516 BGB als "Nicht-Schenkung" herausgelöst...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 6. Gleichstellungsgeld

Rz. 161 Fallbeispiel 23: Das gestundete Gleichstellungsgeld K (60 Jahre alt) bezog seit dem 1.1.2015 laufend Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff. SGB XII. Durch notariellen Überlassungsvertrag vom 28.4.2015 übertrug die Mutter des K ihrem ältesten Sohn W (Erwerber) drei Grundstücke. Dieser verpflichtete sich, seinem Bruder W innerhalb von 4 Wochen nach Unterschrift 50.00...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 3. Falsche Handhabung von Verwaltungsanordnungen

Rz. 227 Was aber passiert, wenn der Testamentsvollstrecker fälschlicherweise (anordnungswidrig oder sogar anordnungsgemäß) bedarfsdeckungsgeeignete Mittel unmittelbar an den bedürftigen Vorerben auskehrt? Fallbeispiel 94: Die behinderte Erbin und die Auszahlung des Taschengeldes Die Hilfeempfängerin H war aufgrund ihrer geistigen Behinderung in einer Einrichtung der Behindert...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Zur Diskussion gestellt – ein Fall aus der Praxis

Rz. 363 Der Begriff der Härte ist nach diesseitiger Ansicht als ein Tatbestand zu verstehen, der Reibungsverluste auszugleichen hat. Solche Reibungsverluste entstehen insbesondere dann, wenn der Gesetzgeber "normative Schutzschirme" an einer Stelle im Gesetz geschaffen hat und diese Schutzschirme dann an einer anderen Stelle nicht mehr wirken, z.B. weil der Gesetzgeber das P...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Wiederherstellung des Nachrangs durch Aufwendungsersatz – § 19 Abs. 5 SGB XII (unechte Sozialhilfe)

Rz. 397 Grundsätzlich gilt in der Sozialhilfe, dass sie nur geleistet werden kann, wenn kein eigenes bedarfsdeckungsbereites Einkommen oder Vermögen vorliegt. Trotz vorhandenen Einkommens und/oder Vermögen kann es ausnahmsweise im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand dazu kommen, dass der Sozialhilfeträger leistet. Das liegt daran, dass das grundsätzlich geltende Netto...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / IV. Verteidigungsstrategie II: Der Angriff auf die Unentgeltlichkeit

Rz. 39 § 516 BGB definiert Schenkung als eine Zuwendung, durch die jemand einen anderen aus seinem Vermögen bereichert und beide Beteiligte darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt, "die Vermögensmehrung des Beschenkten mithin nicht (vollständig) durch eine Gegenleistung an den Schenker ausgeglichen werden soll. Die gewollte Begünstigung ist insbesondere ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) § 1365 BGB in der Zugewinngemeinschaft oder schützt die Vereinbarung von Gütertrennung?

Rz. 232 Über das Alleineigentum oder Miteigentum des anderen Ehegatten/Lebenspartners kann man nicht rechtlich verfügen. Das ist einer der Gründe für Gütertrennung. In der Zugewinngemeinschaft – die Gütertrennung mit Ausgleich des hinzugewonnenen Vermögens am Ende der Ehe ist – gehört zu den typischen zivilrechtlichen Verfügungsbeschränkungen der Ehegatten über die Vermögen,...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 7. Privilegierung des früher Beschenkten: Mehrere Beschenkte – nacheinander; mehrere Beschenkte – gleichzeitig

Rz. 177 Eine besonders schlechte Stellung gegenüber dem Sozialamt hat der zuletzt Beschenkte. Nach § 528 Abs. 2 BGB haften mehrere Beschenkte in zeitlicher Reihenfolge. Der früher Beschenkte haftet nur insoweit, als der später Beschenkte zur Herausgabe nicht verpflichtet ist. Die zuletzt erbrachte Schenkung wird also als erste zur Deckung des Bedarfs herangezogen. Wann man ge...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / c) Die Besonderheit: Die vorweggenommene Erfüllungshandlung

Rz. 80 Die Rechtsprechung akzeptiert als rechtlichen Grund für einen entgeltlichen Leistungsaustausch die sog. vorweggenommene Erfüllungshandlung. Nach der Rechtsprechung des BGH gilt, dass Zuwendungen, die zur Erfüllung einer Verbindlichkeit geleistet werden, entgeltlich sind, weil die dadurch bewirkte Befreiung von der Verbindlichkeit einen Vermögensvorteil für den Leisten...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / b) Sittlichkeitsschenkungen

Rz. 20 Sittlich gebotene Schenkungen zielen auf die Moral ab. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass das Unterlassen der Schenkung sich im konkreten Einzelfall als sittliche Verfehlung des Schenkers darstellen würde. Eine allgemein sittliche Pflicht, durch eine Schenkung helfen zu müssen, reicht nicht aus. Es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalles und die Beziehung...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / I. Kostenbeitragsregeln

Rz. 11 Es gibt im SGB VIII unterschiedliche Formen der Kostenbeteiligung mit jeweils wiederum unterschiedlichen Inhalten:mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / III. Wer ist eigentlich Schenker?

Rz. 34 Bei der Abwehr von Schenkungsrückforderungsansprüchen muss der konkreten Vereinbarung der Beteiligten ebenso wie allen Elementen des "sozialhilferechtlichen" Regress-Dreiecks besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Eine Zuwendung muss sich an den nachrangigen Leistungstatbeständen ausrichten und mit diesen wie "Schloss und Schlüssel" zusammenpassen, wenn man vermeid...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Sozialwidrigkeit der Ausschlagung

Rz. 551 Ob ein Verhalten sozialwidrig ist, ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. Die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft ist immer sozialadäquat. Die Ausschlagung einer Erbschaft, die mit einer Anzahl erheblicher oder durchweg nicht zu leistender Beschwerungen verbunden ist, ist ebenfalls sozialadäquat. Die Ausschlagung eines Erbes durch e...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / d) Vorteile/Nachteile der einzelnen Lösungen

Rz. 106 Welche Form von Behindertentestament der Erblasser wählt, orientiert sich an seiner Zielsetzung und der Größe und Komplexität des Nachlasses. Wird der bedürftige Mensch mit Behinderung mit anderen zusammen Miterbe, ist er Mitglied einer Erbengemeinschaft mit all ihren der Gesamthandsgemeinschaft typischen Beschränkungen und Problemen. Der entscheidende Nachteil des kl...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Der Antrag nach § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB – Das Außerkraftsetzen/Ändern von Verwaltungsanordnungen?

Rz. 243 Fallbeispiel 96: Jeden Monat 2.000 DM Die rechtlich unberatene Erblasserin verfügte in einem Behindertentestament zugunsten einer Verwandten, dass der Testamentsvollstrecker ihr monatlich 2.000 DM zuwenden solle, "damit es ihr weiterhin so gut gehe, wie bisher." Als das Sozialamt den Testamentsvollstrecker auf Herausgabe des Betrages in Anspruch nehmen wollte, beantr...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Menschenwürde

Rz. 353 Versicherungen, die Leistungen auf das Erleben oder den Tod auszahlen, stellen dem Grunde nach verwertbares Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 1 SGB XII dar, wenn ein vorzeitiges Kündigungsrecht und ein Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswertes bestehen. Dieses gilt auch für Sterbegeldversicherungen.[617] Sterbegeldversicherungen können im Rahmen des § 90 Abs. 3 S. 1 ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Wohnflächengrenzen

Rz. 322 Das BSG geht bei der Beurteilung der Angemessenheit sowohl im SGB II als auch im SGB XII von den Wohnflächengrenzen des § 39 WoBauG aus.[559] Eigentumswohnungen sind dann nicht unangemessen groß, wenn die Wohnfläche bei vier Personen 120 qm nicht überschreitet. Bei einer geringeren Personenzahl ist für jede Person ein Abschlag von 20 qm vorzunehmen. Im Regelfall ist v...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (b) Anhaltspunkte für eine Schätzung: Die übliche Vergütung

Rz. 135 Der sachliche Wert von Dienstleistungen lässt sich auch im Sinne von § 612 BGB als die Kosten der üblichen Vergütung feststellen:[333] Heute kann man Pflege und Alltagsbegleitung durch Dritte "einkaufen". Sie werden von professionellen Pflege-/Betreuungsdiensten erbracht, und seit 2008 auch von ausgebildeten Alltagsbegleitern.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Bindung des Finanzamts an Entscheidungen der Versorgungsbehörde – Rückwirkende Anerkennung oder Änderung des Pauschbetrags

Rz. 70 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die FinVerw ist an die in § 65 Abs 1 und 2 EStDV vorgeschriebenen amtlichen Nachweise der Versorgungsbehörde gebunden (BFH 114, 491 = BStBl 1975 II, 394; BFH/NV 1998, 1474). Das Versorgungsamt/Sozialamt hat stellvertretend für andere Behörden in ausschließlicher Zuständigkeit die gesundheitlichen Voraussetzungen festzustellen, die außerhalb ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 27 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Behinderungen sind vom Stpfl streng formalisiert durch Ausweise und Bescheinigungen der Versorgungsbehörden nachzuweisen. Zur formalen Bindung des FA an solche Entscheidungen > Rz 70. Zur rückwirkenden Anerkennung der Behinderung oder Änderung des GdB > Rz 72. Zum Verfahren bei der Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrags durch das FA ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zahlreiche Menschen in unserer Gesellschaft (> Statistik Rz 34) müssen mit Behinderungen (zum Begriff > Behinderten-Pauschbetrag Rz 9 f) leben, die ihre Lebensqualität schicksalhaft beeinträchtigen. Es ist moralisch und verfassungsrechtlich (Art 1 Abs 1 GG – Schutz der Menschenwürde, Art 3 Abs 3 Satz 2 GG – Benachteiligungsverbot wegen Behind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligte zu 1 begehrt die Erteilung eines sie als Alleinerbin ausweisenden Erbscheins. Der Erblasser und seine Ehefrau haben am 10.10.1994 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, welches auszugsweise wie folgt lautet: "(…)" I. Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. II. Nach unserem gleichzeitigen Tod bzw. nach dem Tod des Längstlebenden sind Erben zu gleichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 3 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe hatte in vorliegenden Fall darüber zu entscheiden, ob die Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament lediglich durch den enterbten Abkömmling oder auch durch den Träger der Sozialhilfe (nach erfolgter Überleitung) ausgelöst werden kann. Das AG Heidelberg (W-72 VI 2598/18) war auf der Grundlage einer individuellen Auslegung der letztwillig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einzelne Beispiele

Rz. 146 Zu Nr. 1 Buchst. d zählen insbesondere folgende Fälle: Der Auftraggeber wünscht zusätzliche Kopien oder Ausdruckemehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Safety und Security – unter... / 1 Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Safety und Security

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ein Mitarbeiter nicht mit dem Gedanken in den Betrieb fährt, am gleichen Tag vom Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht zu werden. Ebenso hat der Betrieb kein Interesse daran, den Produktionsprozess durch einen Arbeitsunfall unterbrechen zu lassen. Die klassische Safety kümmert sich darum zu verhindern, dass doch etwas passiert. Da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 61 Behrendt, Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendigung des Arbeitslosengeld-II-Bezugs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit, jurisPR-SozR 23/2006, Anm. 2. Bieritz-Harder, Die "Hilfen zur Gesundheit" nach dem SGB XII – Ein Notfallnetz für Lücken im Krankenversicherungsschutz, ZfSH/SGB 2012 S. 514. Brörken, Krankenversicherung im Basis...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das Erleben von Extremereig... / 2 Wer ist von Traumatisierungen betroffen?

Prinzipiell kann eine Traumatisierung jeden treffen. Aber es gibt natürlich Berufsgruppen, die öfters Extremstress erleben, weil sie aus beruflichen Gründen mit Gewalt konfrontiert werden: Rettungssanitäter, Polizei- oder Feuerwehrkräfte müssen häufig hilflos mit ansehen, wie Menschen in brennenden Autos oder Häusern sterben, sehen verstümmelte Körper oder werden von den Mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / IV. Anrechnung

Rz. 50 Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grundsätzlich verschiedene Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Rechtsstreit etc. Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 1. Anrechnung

Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grds. verschiedene Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Rechtsstreit etc. Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die jeweilige Angel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 11/2020, Anrechnu... / 1. Grundsatz

Auch bei Betragsrahmengebühren Anrechnung der alten Beträge Bei Betragsrahmengebühren gilt zunächst einmal das Gleiche wie bei den Wertgebühren. Die neue Angelegenheit richtet sich nach neuem Recht. Die anzurechnende Angelegenheit richtet sich nach altem Recht. Angerechnet wird nach den Beträgen des alten Rechts. Beispiel Der Anwalt hatte im November 2020 den Auftrag erhalten,...mehr

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AGKompakt 11/2020, Anrechnu... / 2. Begrenzte Anrechnung

Hinsichtlich der Anrechnungsgrenze gilt dagegen neues Recht Hier ist allerdings eine Besonderheit zu berücksichtigen, da sich die Anrechnungsgrenze geändert hat. Nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 4 VV und Vorbem. 3 Abs. 4 S. 4 VV war die Anrechnung der Geschäftsgebühr bislang begrenzt auf einen Betrag i.H.v. 175,00 EUR. Diese Anrechnungsgrenze wird mit dem KostRÄG 2021 auf 210,00 EUR...mehr