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Hausgeldinkasso: Außergerichtliche Beitreibung von Hausgeld / 4.3 Persönliche Klärungen

Dr. Oliver Elzer
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Im begründeten Einzelfall ist mit dem Wohnungseigentümer persönlich am Telefon, aber auch (besser) durch Hausbesuch oder im Büro des Verwalters zu klären, warum es zu dem Rückstand oder der mangelnden Kontodeckung gekommen ist. Schriftliche Mahnungen werden häufig ignoriert.[1] Eine persönliche Ansprache hat hingegen – abhängig von den Gründen – häufig eine höhere Erfolgsquote.[2] In einem persönlichen Gespräch lassen sich jedenfalls oftmals Schwierigkeiten und persönliche Einwendungen gegen die Hausgeldforderung aus der Welt schaffen.[3] Der Mahner sollte dieses Gespräch stets gut vorbereiten, indem er zuvor Informationen sammelt (Alter, Familie, Stand, Arbeitgeber, Rückstände, Beschwerden) und sich vor dem Gespräch klar macht, welche Ziele er verfolgt (sofortige Zahlung, Ratenplan usw.) bzw. was er vereinbaren darf/kann. In dem persönlichen, warmen und möglichst herzlich geführten Gespräch (es kann und sollte, wo es angebracht ist, Verständnis und Mitleid gezeigt werden) sollte versucht werden, den Schuldner ungeachtet aller Ausflüchte zu einer schnellen Zahlung zu bewegen. Wird klar, dass der Wohnungseigentümer gutwillig ist, im Prinzip auch zahlen möchte und dies darüber hinaus absehbar auch kann, sollten gegen ihn keine gerichtlichen Schritte unternommen werden; sie verursachen unnötige Kosten. Besser ist es hier, mit dem Wohnungseigentümer Schritte zu vereinbaren, die letztlich den Rückstand in angemessener Zeit abbauen.

 

Persönliches Gespräch

Die Ursachen eines Rückstandes durch ein persönliches Gespräch herauszufinden, ihnen auf den Grund zu gehen und das weitere Vorgehen hierauf individuell einzustellen, ist häufig sinnvoller, als "blind" weitere Schritte zu unternehmen.[4]

Es bieten sich – wenn der Verwalter über eine entsprechende Kompetenz aufgrund einer Ermäch...

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