Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderumlage

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Bauliche Veränderung: Einor... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, an den Balkonen ein den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechendes Geländer anbringen zu lassen und das bestehende Geländer zwecks Beweissicherung zu erhalten. Hintergrund ist, dass die durch den Bauträger angebrachten Balkongeländer bauordnungsrechtlich unzulässig sind, der Bauträger jedoch die Mangelbeseitigung verweigert. Sodan...mehr

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Bauliche Veränderung: Einor... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, ein Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG oder § 21 Abs. 5 Satz 1 WEG sei nicht ersichtlich und könne daher nicht angegriffen werden. Der Umlageschlüssel sei nach der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses mitgeteilt worden. Die Abstimmung habe ihn nicht erfasst. Die Berufung habe hingegen Erfolg, soweit sich K gegen den Beschluss über die Sonderumlage wende. E...mehr

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Baumängel: Vergemeinschaftung / 4 Die Entscheidung

Dies sieht der BGH jeweils anders! Sämtliche Wohnungseigentümer hätten den Beschluss zur Vergemeinschaftung fassen können. Dies gelte auch dann, wenn die Mängel nur den einer Untergemeinschaft zugeordneten Teil der Wohnungseigentumsanlage beträfen. Für eine Vergemeinschaftung fehlte es selbst dann nicht an einer Beschlusskompetenz, wenn K mit 3 Wohnungseigentümern nicht durc...mehr

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Baumängel: Vergemeinschaftung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Wohnungseigentümer berechtigt sind, über eine Vergemeinschaftung der Mängelrechte gegen den Bauträger zu beschließen. Beschlusskompetenz Die Rechte wegen Mängeln des gemeinschaftlichen Eigentums aus den mit dem Bauträger geschlossenen Verträgen stehen sämtlichen Wohnungseigentümern als Erwerbern zu. Jeder Erwerber von Wohnun...mehr

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Baumängel: Vergemeinschaftung / 1 Leitsatz

Auch dann, wenn nach der Gemeinschaftsordnung weitgehend verselbstständigte "Untergemeinschaften" mit eigenen Beschluss-Kompetenzen gebildet worden sind, kann grundsätzlich nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die den einzelnen Erwerbern aus den jeweiligen Verträgen mit dem Veräußerer wegen Mängeln des gemeinschaftlichen Eigentums zustehenden Rechte auf ordnungsmäßige...mehr

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Baumängel: Vergemeinschaftung / 3 Das Problem

In der Gemeinschaftsordnung heißt es unter anderem wie folgt: "Bei den Regelungen dieser Gemeinschaftsordnung ist immer davon auszugehen, dass die auf dem Grundstück aufstehenden Wohngebäude … im Ergebnis so weit wie möglich getrennt und unabhängig voneinander behandelt werden, sodass die Einheiten 1 bis 8 und die Einheiten 9 bis 13 jeweils eine gesonderte Wirtschaftsgemeins...mehr

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Vermögensbericht / 6 Inhalt des Vermögensberichts

Nach § 28 Abs. 4 WEG n. F. muss der Vermögensbericht den Stand der in den jeweiligen Eigentümergemeinschaften gebildeten Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthalten. Im Einzelnen ist also jeweils der Ist-Stand der Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG., etwaiger weiterer gebildeter Rücklagen der gemeinschaftlichen Bankkonten und des t...mehr

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Vermögensbericht / 6.3.1 Forderungen der Gemeinschaft

In erster Linie sind sämtliche Forderungen der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer darzustellen. Hierzu zählen Hausgeldrückstände, also Rückstände auf den Wirtschaftsplan, beschlossene Sonderumlagen, beschlossene Jahresabrechnungen. Beitragsrückstände zur Erhaltungsrücklage, Beitragsrückstände zu sonstigen gebildeten Rücklagen. Weiter sind auch Forderungen der Gemeinscha...mehr

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Streitwert / 2 Beschlussklagen

Die Bestimmung des § 49 GKG hat die Streitwertbemessung bei Beschlussklagen des § 44 Abs. 1 WEG zum Gegenstand. Nach § 49 Satz 1 GKG ist der Streitwert in diesen Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Beschlussersetzungsverfahren auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung festzusetzen. Nach § 49 Satz 2 GKG ist der Streitwert allerdings der Höhe nach in doppelter...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dach/Dachgeschoss (WEG) / 4 Dachsanierung

Die Sanierung eines Gebäudedachs ist regelmäßig sehr kostenträchtig. Zur Schadensvermeidung sollte der Verwalter für die Gemeinschaft einen klar umrissenen und detaillierten Wartungsvertrag mit einem Dachdecker abschließen. Die Befugnis des Verwalters zum Abschluss eines Wartungsvertrags ergibt sich zumindest in größeren Wohnanlagen aus § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, da es sich um e...mehr

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Umlagebeschluss: Anwendungs... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um 2 Fragen. Die eine ist die Frage, ob überhaupt eine Beschlusskompetenz besteht, Wohnungseigentümer vollständig von den Erhaltungskosten für einen wesentlichen Gebäudebestandteil zu befreien. Die andere Frage ist, ob, wenn eine Beschlusskompetenz besteht, eine Änderung einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Beschlusskompetenz Auf der Gru...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.2 Einleitung/Erledigung eines Rechtsstreits

Ein Stimmverbot besteht auch dann, wenn der Beschluss die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zum Gegenstand hat. Der Begriff des Rechtsstreits ist dabei weit zu fassen. Hierunter fallen sämtliche Verfahren des § 43 WEG. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der vom Stimmverbot betroffene Wohnungseigentümer und die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer g...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.4 Mehrjährige Sonderumlage

Insbesondere bei größeren, nicht dringenden Erhaltungsmaßnahmen oder solchen der baulichen Veränderung, können auch mehrjährige Sonderumlagen in Betracht kommen. Grundvoraussetzung der Ordnungsmäßigkeit einer Beschlussfassung über eine mehrjährige Sonderumlage ist allerdings, dass zum einen feststeht, dass die Erhaltungsmaßnahme tatsächlich durchgeführt wird und zum anderen ...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.3.2 Höhe der Sonderumlage

Die Höhe der Sonderumlage orientiert sich am Finanzierungsbedarf, wobei hinsichtlich der entsprechenden Prognose ein großzügiger Beurteilungsspielraum besteht und zu erwartende Beitragsausfälle einzelner Wohnungseigentümer berücksichtigt werden können.[1]mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.3 Sonderumlage

5.3.1 Grundsätze Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Wohnungseigentümer, eine Sonderumlage zu beschließen, um die Erhaltungsrücklage nicht zu erschöpfen. Es besteht also kein Anspruch darauf, zunächst die Rücklage auszuschöpfen.[1] Ob eine größere Investition aus Mitteln der dafür betragsmäßig ausreichenden Erhaltungsrücklage finanziert oder unter den Wohnungseigentümern e...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.3.5 Schuldner der Beiträge

Schuldner einer Sonderumlage ist zunächst jeder Wohnungseigentümer. Schuldner einer Sonderumlage ist aber auch jeder werdende Wohnungseigentümer. Insoweit fingiert § 8 Abs. 3 WEG die Eigentümerstellung des Ersterwerbers, wenn dieser einen Anspruch auf Übertragung von Sondereigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, dieser Anspruch durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist ...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.3.1 Grundsätze

Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Wohnungseigentümer, eine Sonderumlage zu beschließen, um die Erhaltungsrücklage nicht zu erschöpfen. Es besteht also kein Anspruch darauf, zunächst die Rücklage auszuschöpfen.[1] Ob eine größere Investition aus Mitteln der dafür betragsmäßig ausreichenden Erhaltungsrücklage finanziert oder unter den Wohnungseigentümern eine Sonderumlage...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.3.3 Kostenverteilungsschlüssel

Maßgeblich ist der Kostenverteilungsschlüssel, der auch für die zu finanzierende Maßnahme gilt. Allerdings haben die Wohnungseigentümer auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG und § 21 Abs. 5 WEG auch die Möglichkeit, die Kosten der durch Sonderumlage zu finanzierenden Maßnahme abweichend vom gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zu verteilen. Dies ist a...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 4.3.2.2 Finanzierung

Sonderumlage Zur Finanzierung einer Erhaltungsmaßnahme, die nur ein Haus betrifft, können die Wohnungseigentümer eine Sonderumlage beschließen, deren Beitragspflicht sich nur gegen die Eigentümer des betroffenen Hauses richtet. Auch wenn die nicht rechtsfähige Untergemeinschaft für Erhaltungsmaßnahmen eine Sonderumlage beschlossen hat, ist die Klage auf Zahlung rückständiger ...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.3.4 Fälligkeit der Beiträge

§ 28 Abs. 3 WEG verleiht den Wohnungseigentümern eine Beschlusskompetenz zur Regelung der Fälligkeit von Zahlungen, also auch der Beiträge zu einer beschlossenen Sonderumlage. Wird die Fälligkeit im Beschluss nicht ausdrücklich geregelt, werden die Beiträge nach § 271 BGB sofort zur Zahlung fällig. Voraussetzung für die Fälligkeit ist allerdings, dass der Beschluss über die ...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.6.3 Musterbeschluss über Maßnahmendurchführung und Finanzierung

Beschlussmuster: Durchführung von energetischen Maßnahmen und deren Finanzierung, insbesondere Aufnahme eines KfW-Förderdarlehens TOP XY Durchführung energetischer Maßnahmen, Finanzierung und Abschluss eines KfW-Förderdarlehens Die Wohnungseigentümer haben in der Wohnungseigentümerversammlung vom ______ zu TOP XX die Durchführung energetischer Maßnahmen beschlossen. Hierzu w...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.4.3 Heizkörperaustausch

Nicht unbedeutend ist die Frage nach den Eigentumsverhältnissen im Fall eines erforderlichen Austauschs der Heizkörper. Ordnet man sie dem Sondereigentum zu, dann besteht für die Wohnungseigentümer keine Kompetenz über einen Austausch zu beschließen.[1] Bereits entschieden ist, dass die Heizkörper durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer zu Sondereigentum erklärt werden kön...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.6.2 Teilhaftung nach § 9a Abs. 4 WEG

Auch im Rahmen einer Darlehensaufnahme gewinnt § 9a Abs. 4 WEG an Bedeutung. § 9a Abs. 4 WEG regelt eine teilschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Danach haften die einzelnen Wohnungseigentümer Gläubigern der Gemeinschaft gegenüber unmittelbar – der Höhe nach anteilig beschränkt auf ihren jeweiligen Mitei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.2.3 Unverhältnismäßigkeit der Kosten

Kommt der Beschluss nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG zwar mit der erforderlichen Mehrheit zustande, sind die Wohnungseigentümer zur Kostentragung aber dann nicht verpflichtet, wenn die Kosten der beschlossenen Maßnahme unverhältnismäßig sind. Mit Blick auf die Frage, ob eine bauliche Veränderung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, sind nicht nur die zu erwartenden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.1 Grundsätze

Die Finanzierung der nach dem GEG erforderlichen Maßnahmen kann aus der Erhaltungsrücklage, über Sonderumlagen, die Bildung einer weiteren Rücklage neben der Erhaltungsrücklage oder durch Darlehensaufnahme erfolgen. Von erheblicher praktischer Bedeutung ist, dass die Finanzierung vor der Beschlussfassung gesichert und die Art der Finanzierung auch im Beschluss selbst geregelt ist...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.3.2 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Befreiung nach § 102 Abs. 5 Satz 1 GEG ist, dass der Eigentümer zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen eine der vorbezeichneten einkommensabhängigen Sozialleistungen bezogen hat. Die zuständige Behörde hat den Eigentümer dann auf seinen Antrag zunächst für 12 Monate von den Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG zu befreien...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Einzelfälle eintragungsfähiger Gemeinschaftsregelungen

Rz. 108 Zulässig sind Gemeinschaftsregelungen mit folgenden Inhalten:[457]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage-Beschluss: Anwendung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welcher Wohnungseigentümer sich in welcher Weise an der Erhaltungsrücklage zu beteiligen hat. Grundsatz Die Mittel für die künftigen Erhaltungsmaßnahmen (= die Erhaltungsrücklage) sind nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG umzulegen. Die Wohnungseigentümer können, wie im Fall, etwas Anderes vereinbaren. Sie können nach dem LG auch etwas Ande...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist jede natürliche Person, die eine der Wohneinheiten selbst bewohnt und ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt hat. Überlässt der Antragstellende die geförderte Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne des § 15 AO, wird dies wie eine Eigennutzung gefördert. Nicht antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) als Ganzes. Einzelne WEG...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschüsse ohne Wirtschaftsplan (Sonderumlage): Bestimmtheit

1 Leitsatz Die Nichtigkeit eines Beschlusses wegen Unbestimmtheit ist auf Extremfälle beschränkt, in denen der Beschluss keinen durchführbaren Inhalt hat, widersprüchlich ist oder nach Auslegung nicht eindeutig ist, welche von mehreren Möglichkeiten gewollt ist. Kann dem Beschluss durch Auslegung ein durchführbarer Regelungsgehalt noch entnommen werden (hier Sonderumlage mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 5 Wohnungseigentumsrechte. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von B als Erben des verstorbenen Wohnungseigentümers Z die Zahlung einer "Sonderumlage" in Höhe von 6.489,16 EUR. Die übrigen Wohnungseigentumsrechte haben einen Eigentümer (Y). Nach einer Niederschrift hat Y unter einem TOP 5.2 "Instandsetzung Außenanlage G...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 1 Leitsatz

Die Nichtigkeit eines Beschlusses wegen Unbestimmtheit ist auf Extremfälle beschränkt, in denen der Beschluss keinen durchführbaren Inhalt hat, widersprüchlich ist oder nach Auslegung nicht eindeutig ist, welche von mehreren Möglichkeiten gewollt ist. Kann dem Beschluss durch Auslegung ein durchführbarer Regelungsgehalt noch entnommen werden (hier Sonderumlage mit "ca.- Anga...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! K könne ihren Anspruch auf den Beschluss zu TOP 5.2 stützen. Die Beweislast für die Behauptung, die Niederschrift sei falsch, treffe B. Diesen Beweis habe er nicht erbracht. B dürfe sich zur Versammlung auch nicht mit Nichtwissen erklären. Der Beschluss zu TOP 5.2 sei im Übrigen zwar anfechtbar gewesen. Er sei aber nicht nichtig! Nichtig wegen Unbestimmtheit sei ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 27.7.2023, 2-13 S 94/22mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben der Frage, ob es überhaupt eine Versammlung gab, in der Vorschüsse ohne Wirtschaftsplan bestimmt worden waren (= eine "Sonderumlage"), um die Frage, wann ein Beschluss, mit dem Vorschüsse ohne Wirtschaftsplan bestimmt werden, ausreichend bestimmt ist. Eine Frage ist, welcher Umlageschlüssel ihm zugrunde liegt. Eine andere Frage, wie hoch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Altvereinbarung: Verwaltung... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt eine Anfechtungsklage. Die Klage hat Erfolg. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss K nach der Kostenentscheidung 3.721,12 EUR erstatten. Ihre außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf 2.672,50 EUR. Im April 2020 fassen die Wohnungseigentümer folgenden Beschluss: Die Eigentümer beschließen die Finanzierung der Kosten des Rechtsstreits in H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufklärungspflichten des Verkäufers bei M&A-Transaktionen

Zusammenfassung Wie kurz vor Beurkundung kann der Verkäufer im Rahmen einer M&A-Transaktion noch Dokumente in einen virtuellen Datenraum hochladen, um seiner Aufklärungspflicht nachzukommen und unter welchen Umständen muss er den Käufer ausdrücklich auf bestimmte Dokumente hinweisen? Sachverhalt Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich jüngst zur Frage geäußert, inwieweit ein Verk...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mitgliederbeiträge: Rechtsg... / 4.2 Sonderfall: Umlagen

Wenn neben dem normalen Jahresbeitrag die Mitglieder auch zu Sonderbeiträgen, oft Umlagen genannt, einmalig herangezogen werden können, verlangt die Rechtsprechung für diesen Fall besondere Satzungsregelungen (BGH Urteil v. 24.09.2007, Az.: II ZR 91/06).mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschwer: Erhöhung der Erha... / 5 Hinweis

Problemüberblick Zum BGH kommt man nur, wenn die Revision zugelassen ist oder der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR übersteigt. Beschwer Im Fall war vor allem fraglich, wie man die Beschwer in Bezug auf die Erhöhung der Zuführung zur Erhaltungsrücklage errechnet. K legte seiner Berechnung zugrunde, dass die festgesetzte Erhaltungsrücklage der Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschwer: Erhöhung der Erha... / 4 Die Entscheidung

Der BGH ist der Ansicht, die Nichtzulassungsbeschwerde sei unzulässig! Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer übersteige nicht 20.000 EUR. Soweit sich K gegen die Sonderumlage wende, betrage die Beschwer 14.507,46 EUR. Dies sei auf der Grundlage von 3.223,88/10.000 Miteigentumsanteilen der auf K entfallende Anteil an der Sonderumlage, auf den es zur Beme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschwer: Erhöhung der Erha... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im Jahr 2021 eine ‹Sonderumlage› i. H. v. 45.000 EUR und eine Erhöhung der jährlichen Zuführung der Erhaltungsrücklage von 3.500 EUR auf 7.000 EUR. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor. Das AG weist die Anfechtungsklage ab. Die Berufung bleibt erfolglos. Das LG lässt die Revision nicht zu. Dagegen wendet sich K mit der Nichtzulassungsbesch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss: Bestimmtheit / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: ‹Die Untereigentümergemeinschaft Tiefgarage beschließt die Beauftragung eines Ingenieur- bzw. Planungsbüros hinsichtlich der Planung zur Schaffung einer Ladeinfrastruktur einschließlich Ausschreibung und Angebotseinholung. Dafür steht ein maximales Kostenbudget von 10.000 EUR zur Verfügung. Herr S wird sich zusammen mit der ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft: Haftung für V... / 3 Das Problem

Im Jahr 2013 wird im Sondereigentum von Wohnungseigentümer K festgestellt, dass dieses mit echtem Hausschwamm befallen ist. Im Jahr 2015 beschließen die Wohnungseigentümer, den Hausschwamm entfernen zu lassen. In der Folgezeit streiten die Wohnungseigentümer um Einzelheiten der Erhaltungsmaßnahme. In einem Vorprozess werden die Wohnungseigentümer dann im August 2020 u. a. ve...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 3 Zwangsverwaltung und WEG

Wer ist Beteiligter? Die Verfahrensbeteiligung ist auch für die Zwangsverwaltung in § 9 ZVG geregelt. Bei Vollstreckung in Wohnungs- oder Teileigentum, das nach § 1 Abs. 2 WEG in Bruchteilseigentum am gemeinschaftlichen Eigentum verbunden mit Sondereigentum besteht, sind die übrigen Wohnungs- oder Teilmiteigentümer vertreten durch den WEG-Verwalter Beteiligte nach § 9 Nr. 1 Z...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 3.2.1 Ordnungsgemäße Verwaltung

Bestandserhaltung Der Zwangsverwalter hat das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Er muss alle beschlagnahmten Ansprüche geltend machen und die für die Verwaltung entbehrlichen Nutzungen und Zubehörstücke in Geld umsetzen (§ 152 Abs. 1 ZVG). M...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldverzug / 4 Liquiditätsumlage

Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen der Gemeinschaft infolge Hausgeldausfalls einzelner Wohnungseigentümer kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Bildung einer Sonderumlage beschließen. In die Erhebung dieser Sonderumlage zur Deckung eines Hausgeldausfalls ist auch derjenige Wohnungseigentümer anteilig einzubeziehen, der den Ausfall verursacht hat. Zu beachten ist a...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldverzug / 1 Grundsätze

Festsetzung der Vorschüsse Der Beschluss über die Festsetzung der Vorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans sowie der jeweiligen Einzelwirtschaftspläne bildet die Grundlage für die Zahlungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer im Hinblick auf deren monatliche Beiträge zu den Hausgeldern. Zur Hausgeldzahlung ist auch derjenige Wohnungseigentümer verpflichtet, der seine ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldverzug / Zusammenfassung

Begriff Allgegenwärtiges Problem vieler Eigentümergemeinschaften sind Hausgeldrückstände einzelner Wohnungseigentümer. Hier gilt es für den Verwalter schnell und konsequent zu handeln, um Liquiditätsengpässe innerhalb der Gemeinschaft und die Verjährung rückständiger Hausgeldansprüche zu vermeiden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Konkrete spezialgesetzliche Vorschrif...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldverzug / 3 Zahlungspflichtiger

Im Grundbuch eingetragener Wohnungseigentümer Hausgeldrückstände können jeweils nur gegenüber den im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümern geltend gemacht werden. Denn für die Lasten und Kosten gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 WEG haftet grundsätzlich der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Zahlungsverpflichtung und die Fälligkeit der Forderung auf Grundlage des Wirtschaf...mehr