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Dach/Dachgeschoss (WEG) / 4 Dachsanierung

Alexander C. Blankenstein
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Die Sanierung eines Gebäudedachs ist regelmäßig sehr kostenträchtig. Zur Schadensvermeidung sollte der Verwalter für die Gemeinschaft einen klar umrissenen und detaillierten Wartungsvertrag mit einem Dachdecker abschließen. Die Befugnis des Verwalters zum Abschluss eines Wartungsvertrags ergibt sich zumindest in größeren Wohnanlagen aus § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, da es sich um eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung unbedeutender Art handelt, die auch nicht mit erheblichen Verpflichtungen für die Wohnungseigentümer verbunden ist. In kleineren Wohnanlagen sollte sich der Verwalter entsprechend durch Beschluss ermächtigen lassen.

Im Wartungsvertrag sollte der fachlich ausgewiesene Handwerker verpflichtet werden, das Dach regelmäßig auf Schäden und Mängel zu untersuchen und die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen nach Absprache mit der Verwaltung durchzuführen. Allerdings wird der Verwalter hier abhängig von der Größe der verwalteten Gemeinschaft und den entstehenden Kosten einen Beschluss der Wohnungseigentümer herbeiführen müssen. Sollte eine Dachsanierung erforderlich sein, die in jedem Fall einer Genehmigungsbeschlussfassung seitens der Wohnungseigentümer bedarf, kann auf folgende Checkliste zurückgegriffen werden.

 

Checkliste Dachsanierung

Zunächst erfolgt eine Bestandsaufnahme, um den Schadensumfang beziffern zu können.
  Bei eingetretener Feuchtigkeit sollte dokumentiert werden, wann, wo, wie stark, wie lange und bei welcher Witterung dies der Fall war.
  Baupläne über die Dachunterkonstruktion sind erforderlich und müssen eingesehen werden.
  Die Zustandsberichte des Verwalters über den Dachfirst, die Dachtraufen, Grate, Kaminfegerleitern, Dachrinnen, Ablaufrohre etc. sind hinzuzuziehen. Diese Berichte entstehen über Jahre durch die Prüfung von Fachfirmen.
  Bei Flachdäc...

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