Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 5.2.2 Säumniszuschlag und Zinsen bei Gesamtschuldnern

Rz. 65 Da nach § 44 Abs. 2 AO außer der Zahlung, Aufrechnung und Sicherheitsleistung alle Tatsachen nur für und gegen den Gesamtschuldner wirken, in dessen Person sie eintreten, ist ein Nebeneinander von Säumniszuschlag und Zinsen bei mehreren Gesamtschuldnern denkbar, sofern deren Voraussetzungen (z. B. Festsetzung des fälligen Betrags beim Säumniszuschlag) beim jeweiligen...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.1.1 Verschiebung oder Aufhebung der Fälligkeit

Rz. 16 Säumnis tritt ein, wenn die festgesetzte oder angemeldete Steuer nicht bis zum Ablauf der Fälligkeitsfrist i. S. d. § 220 AO festgesetzt wurde. Ein Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO berührt § 240 AO nicht, da die Steuerforderung und ihre Fälligkeit unberührt bleiben.[1] Rz. 17 Änderung der Fälligkeit: Bei den Verbrauchsteuern und der USt (vor allem der EUSt) ist im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.4.2 Rechte und Pflichten des Eigentümers (Rechtsinhabers)

Rz. 15 Der Eigentümer bedarf angesichts der weitgehenden tatsächlichen Gewalt des Nießbrauchers über die Sache eines Schutzes, wenn dieser seine Stellung missbraucht. Der Nießbraucher ist daher dem Eigentümer zur Sicherheitsleistung verpflichtet, wenn sein Verhalten eine erhebliche Verletzung der Rechte des Eigentümers befürchten lässt[1]. Kommt der Nießbraucher nach rechts...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 3 Anspruch und Ermessensentscheidung, § 22 Abs. 2 GrEStG

Rz. 5 Ist die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet oder der Erwerb steuerfrei, besteht ein gebundener Anspruch auf Erteilung der UB nach § 22 Abs. 2 GrEStG, die nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden darf.[1] Die Steuer ist entrichtet, wenn sie nach § 47 AO erloschen ist, also durch Zahlung, Aufrechnung, Erlass oder Verjährung. Sichergestellt i...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 6 Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 10 Die Zuständigkeit für die Erteilung der UB richtet sich akzessorisch nach der Zuständigkeit im Besteuerungsverfahren gem. § 17 Abs. 1 GrEStG. Bei mehreren Zuständigkeiten nach § 17 Abs. 2 S. 2 GrEStG erteilt jedes FA die UB für den Teil, der in seine Zuständigkeit fällt. Eines ausdrücklichen Antrages auf Erteilung der UB bedarf es nicht, er ergibt sich konkludent aus ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 8 AStG

• 2021 Verhältnis von § 1 AStG zur vGA / § 1 AStG / § 8 Abs. 3 S. 2 KStG Liegen sowohl die Voraussetzungen für eine Korrektur nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG als auch nach § 1 AStG vor, stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis § 1 AStG zu § 8 Abs. 3 S. 2 KStG steht. Diese Frage hat der BFH im Urteil v. 27.11.2019, I R 40/19 entschieden. Zu differenzieren ist danach, ob die Rech...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.6 § 16 GrEStG (Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung)

• 2022 Auswirkungen der Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG / § 16 GrEStG Es stellt sich die Frage, ob sich die Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auch auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG auswirkt mit der Folge, dass in der Zwischenzeit erfolgte Übertragungen von Anteile...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Zahlungsaufschub (§ 21 Abs. 3 und 3a UStG)

Rz. 321 Nach § 21 Abs. 3 UStG kann die Zahlung der EUSt ohne Sicherheitsleistung aufgeschoben werden, wenn die zu entrichtende Steuer nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann.[1] Diese Vorschrift wurde durch das UStG 1980 eingefügt und entspricht der früheren Verwaltungsübung. Danach wird, ausgenommen im Fall des Einzelaufschubs, unter V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Überlassung

Rz. 120 Die Zollbehörden überlassen dem Anmelder die eingeführten Waren, sobald sie die Angaben in der Anmeldung überprüft oder ohne Überprüfung angenommen haben (Art. 194 UZK). Kann die Zollstelle die Frage, ob die angemeldeten Waren möglicherweise Verbote oder Beschränkungen unterliegen, endgültig erst beantworten, wenn ihr die Ergebnisse der von ihr durchgeführten Prüfung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.2 Unionsversandverfahren

Rz. 199 Die Abfertigung zum Unionsversandverfahren ist das Regelverfahren für die Beförderung von Waren innerhalb der Union Es ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sondern der Zollanmelder hat die Wahlmöglichkeit zwischen den o. a. Versandverfahren oder kann, soweit vorgesehen, im Rahmen eines noch nicht beendeten vorausgegangenen besonderen Zollverfahrens , z. B. aktive ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.6 Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 213 Die Zollvorschriften über die Versandverfahren gelten auch für die EUSt sinngemäß (§ 21 Abs. 2 UStG). Insbesondere erstreckt sich die Höhe der Sicherheitsleistung auch auf die EUSt; dies gilt auch für die internationalen Versandverfahren. Von einer Sicherheitsleistung für EUSt wird jedoch abgesehen, wenn der Versand für ein zum vollen Vorsteuerabzug berechtigtes Unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.1 Allgemeines

Rz. 194 Sind Waren für die endgültige Einfuhr in das Zollgebiet bestimmt, bewirkt das Versandverfahren, dass diese Waren nicht am Einfuhrort verzollt werden müssen, sondern dass die Einfuhrabfertigung in das Binnenland verlagert werden kann; dies führt zu einer zügigen Abwicklung der Warenbeförderung an der Grenze: Die Waren können bis zum Bestimmungsort durchrollen, Warteze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.2 Aktive Veredelung

Rz. 237 Nicht-Unionswaren können ohne Erhebung von Zoll zur aktiven Veredelung angemeldet werden. Eine Wiederausfuhrabsicht (wie früher) ist nicht mehr erforderlich (s. Erwägungsgründe Nr. 50 UZK). Die Veredelung kann auch in einem Zusammensetzen (Montage von Waren), in einer Ausbesserung, aber auch in einem Reinigen bestehen. Als Veredelung gilt auch die ein- oder mehrfache...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.3 TIR-Verfahren

Rz. 210 Das TIR-Verfahren beruht auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR v. 14.11.1975[1] in seiner konsolidierten Fassung.[2] Es handelt sich um aneinandergereihte nationale Versandverfahren, die nach gemeinsamen Bestimmungen über das Zolldokument, die Zollverschlüsse und sonstige Nämlichkeitsmittel, die Sicherheitsleistung und den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2.2 Vereinfachte Zollanmeldung (Art. 166ff. UZK; Art. 145ff. DelVO; Art. 223ff. DVO)

Rz. 98 Das vereinfachte Anmeldeverfahren nach Art. 166 UZK und Art. 145ff. DelVO betrifft nur Waren, die gestellt werden. Die Zulassung zum vereinfachten Anmeldeverfahren ist bewilligungspflichtig (Art. 166 Abs. 2 UZK). Die Bewilligung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, wenn die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Bewilligung wird grundsätzlich ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2.4 Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 229 Die Zollvorschriften über Zolllager gelten für die EUSt sinngemäß [1], auch wenn das Zolllager lediglich die Funktion eines Aufschublagers hat. Die Lagervorschriften werden grundsätzlich auch dann sinngemäß angewendet, wenn der Einführer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Für zum Zolllager abgefertigte Waren entsteht zunächst keine EUSt-Schuld, sondern erst dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2.2 Abfertigung zum Zolllager

Rz. 219 Ein Zolllagerverkehr erfordert allgemein die Nämlichkeitsfeststellung, d. h. die Feststellung der Verzollungsunterlagen (Menge, Beschaffenheit und Zollwert der Waren) und die Sicherung, dass die eingelagerten Waren unverändert einer weiteren bzw. abschließenden Zollbehandlung zugeführt werden. Rz. 220 Die Abfertigung einer Ware zum Zolllager setzt voraus, dass dem Anm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Rz. 14 Die inländische USt wird auch als allgemeine Verbrauchsteuer bezeichnet, weil sie ihrem Zweck nach den Endverbrauch von Waren und die Inanspruchnahme von sons...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Erfassung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs

Rz. 58 Zur Erfassung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs wird dieser zollamtlich überwacht (Art. 134 UZK; § 1 Abs. 1 S. 1 ZVG). Damit sollen in erster Linie die Erhebung der Einfuhrabgaben, zu denen auch die EUSt gehört, sowie die Einhaltung der Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr gesichert werden (§ 1 Abs. 3 ZVG, § 209 Abs. 1 AO). Entgegen d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2.3 Anschreibeverfahren (Art. 182 UZK; 150 DelVO)

Rz. 108 Zu einer weitergehenden Vereinfachung bei der Abwicklung von Zollverfahren führt die Zollanmeldung durch Anschreibung in der Buchführung des Anmelders. Dadurch können Waren ohne Mitwirkung der zuständigen Zollstelle in ein Zollverfahren überführt werden, Darüber hinaus eröffnet eine damit verbundene Gestellungsbefreiung die Möglichkeit, dass die Waren mit der Anschre...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 2.2 Sicherheiten gegenüber dem Staat als Steuergläubiger

Der Staat, also Bund, Länder und Kommunen, ordnet in manchen Fällen die Sicherungspflicht der Steuerzahler per Gesetz an. Das ist z. B. bei der Aussetzung der Vollziehung[1] und noch stärker bei Steuerstundung so: Steuerforderungen sollen regelmäßig nur gegen Sicherheitsleistung gestundet werden[2], und auch die Art der Sicherheitsleistung hat der Staat per Gesetz bestimmt.[...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 2.1 Sicherheiten gegenüber anderen Unternehmen als Geschäftspartnern

Ob ein Geschäftspartner der GmbH den Abschluss eines Geschäftes, in dem er in Vorlage treten muss, von der Stellung von Sicherheiten abhängig machen kann, ist in erster Linie keine Rechtsfrage, sondern eine wirtschaftliche Frage. Eine Ausnahme ist z. B. die Bauunternehmerhypothek, auf die ein Anspruch bestehen kann. Entscheidend ist das Machtverhältnis zwischen der GmbH und ...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 2 Anlässe für die Stellung einer Sicherheit

2.1 Sicherheiten gegenüber anderen Unternehmen als Geschäftspartnern Ob ein Geschäftspartner der GmbH den Abschluss eines Geschäftes, in dem er in Vorlage treten muss, von der Stellung von Sicherheiten abhängig machen kann, ist in erster Linie keine Rechtsfrage, sondern eine wirtschaftliche Frage. Eine Ausnahme ist z. B. die Bauunternehmerhypothek, auf die ein Anspruch besteh...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1 Einwände bei der Bürgschaft

5.1.1 Finanzielle Überforderung und persönliche Verbundenheit Nicht selten kommt es vor, dass Ehegatten, Lebensgefährten, nahe Verwandte und enge Freunde von Gesellschaftern Bürgschaftsverpflichtungen übernehmen, die sie selbst finanziell überfordern, die sie aber dennoch eingehen, um dem Gesellschafter zu helfen. Bei einer übernommenen Bürgschaft für die Verbindlichkeiten ei...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6.1.2 Umgehungsmöglichkeiten abgeschnitten

Angefochten werden können nicht nur Darlehen, sondern auch dem Darlehen wirtschaftlich entsprechende Forderungen (§ 135 Abs. 2 InsO). Hier sind z. B. Zahlungen von Leasingraten, Leistungen an einen stillen Gesellschafter oder Zahlungen auf gestundete Kaufpreisforderungen denkbar.mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.2 Die Sicherung an unbeweglichem Vermögen: Grundstücke

Zum unbeweglichen Vermögen gehören in erster Linie Grundstücke, aber auch Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und Schiffe; die Darstellung soll sich auf Grundstücke beschränken. Mittel zur Sicherung an einem Grundstück sind Grundschulden[1], Hypotheken[2] und Rentenschulden.[3] Im Geschäftsverkehr hat die Grundschuld die Hypothek weitgehend verdrängt, und die Rentenschuld fristet n...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.4 Zur Sicherung an Forderungen und anderen unkörperlichen Vermögensrechten

Zur Sicherung bieten sich Forderungen gegen solvente Schuldner an, aber z. B. auch Patente oder Gesellschaftsanteile. Mittel zur Sicherung sind: die Verpfändung und die Sicherungsabtretung. Gebräuchlich ist fast allein die Sicherungsabtretung, zum einen, weil sie dem Schuldner der Forderung nicht mitgeteilt zu werden braucht, zum anderen, weil sie unabhängig vom Bestand der ges...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.3 Zur Sicherung am beweglichen Vermögen

Bewegliches Vermögen sind etwa Maschinen, Fahrzeuge, Warenvorräte und Halbfertigprodukte, aber z. B. auch Schmuck oder wertvolle Sammlungen z. B. von Kunstgegenständen. Mittel der Sicherung daran sind: die Verpfändung[1] und die Sicherungsübereignung. Dabei hat in der Praxis die Sicherungsübereignung die Verpfändung nahezu verdrängt, insbesondere weil der Sicherungsgeber (die G...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5 Möglicher Einwand der Sittenwidrigkeit

Ein Einwand führt vor allem bei Bürgschaften und Sicherungsabtretungen immer wieder zu Erfolg: Die Sicherheitenbestellung sei wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Ein Rechtsgeschäft ist dann sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Das ist sehr vage, doch hat die Rechtsprechung nach und nach Konkretisierung...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.2 Einwand bei Sicherungsabtretung und Sicherungsübereignung

Bei der Sicherungsabtretung wie auch bei der Sicherungsübereignung besteht der aussichtsreichste Einwand darin, demjenigen, der die Sicherheit geleistet hat, z. B. in Form einer Globalzession, sei dadurch seine wirtschaftliche Bewegungsfreiheit (fast) total entzogen worden. Noch gewahrt ist die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Sicherheitsleistenden, wenn ihm für die von i...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / Einführung

Beim Abschluss von Geschäften einer GmbH prallen zwei gegensätzliche Interessen aufeinander: Die auf Seiten der GmbH Beteiligten möchten von der fehlenden persönlichen Haftung profitieren, die sie sich mit der Gründung der GmbH "erkauft" hatten. Die Geschäftspartner hingegen scheuen das Ausfallrisiko (falls nicht gerade Bargeschäfte geschlossen werden). Damit das Geschäft mi...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1.2 AGB-rechtliche Unwirksamkeit bei Globalbürgschaften

Ein weiterer Einwand gegen eine Bürgschaft kann auf die Unwirksamkeit nach AGB-Recht gestützt sein. Soll z. B. eine Bürgschaft per AGB für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus der zwischen ihnen bestehenden Geschäftsverbindung oder für alle im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Verbindlichkeiten übernommen werden, so kann...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6.2 Regressanspruch des Gesellschafters nachrangig

Der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Anspruch genommene Gesellschafter hat seinerseits einen Regressanspruch gegen die insolvente Gesellschaft, die allerdings im Rang nach den Insolvenzforderungen behandelt wird.[1] Im Regelfall bedeutet dies, dass der Gesellschafter mit seinem Anspruch auf der Strecke bleibt, weil die Insolvenzmasse verbraucht ist, bevor die nachran...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 4 Beendigung: Automatischer Rückfall der Sicherheit oder Rückgewähranspruch?

Bei akzessorischen Rechten wie Bürgschaften, Pfandrechten und Hypotheken endet das Recht des Geschäftspartners daran mit der Tilgung der gesicherten Forderung samt Zinsen von selbst. Bei den übrigen Sicherheiten kommt es auf die konkret getroffene Sicherungsabrede an. Diese Abrede regelt vor allem, welche Sicherheiten zu bestellen sind, welche Forderungen sie sichern sollen, wie...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6 Oft übersehenes Risiko im Insolvenzfall

In der Insolvenz der Gesellschaft kann es für den Gesellschafter richtig bitter werden. Dann haftet er mit seinem privaten Vermögen bis zur Höhe der von ihm gestellten Sicherheit, während seine Beteiligung an der Gesellschaft gleichzeitig wertlos wird. Viele Gesellschafter glauben, sie wären von allen Pflichten frei, wenn die GmbH die gesicherte Schuld bezahlt hat. Dem ist i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6.1 Anfechtbarkeit durch Insolvenzverwalter

Mit dem Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008) sind das Eigenkapitalersatzrecht in Form der §§ 32a, 32b GmbHG a. F. und die dazu parallel entwickelten Rechtsprechungsregelungen weggefallen. Das Eigenkapitalersatzrecht knüpfte an das Merkmal der Krise an. Die Neuregelungen finden sich in der Insolv...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 1 Die Haftung für Verbindlichkeiten der GmbH

Grundsätzlich gilt bei der GmbH das Prinzip der beschränkten Haftung. Allerdings haftet die GmbH selbst ihren Gläubigern durchaus mit dem vollen Gesellschaftsvermögen. Sie kann sich also bei Verträgen, die ihre Geschäftsführer für sie geschlossen haben, nicht auf das Prinzip der Haftungsbeschränkung berufen. Nur ihre Gesellschafter sind – normalerweise – vor einer persönlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1.1 Finanzielle Überforderung und persönliche Verbundenheit

Nicht selten kommt es vor, dass Ehegatten, Lebensgefährten, nahe Verwandte und enge Freunde von Gesellschaftern Bürgschaftsverpflichtungen übernehmen, die sie selbst finanziell überfordern, die sie aber dennoch eingehen, um dem Gesellschafter zu helfen. Bei einer übernommenen Bürgschaft für die Verbindlichkeiten einer GmbH ist in solchen Fällen insbesondere der Einwand aussi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.1 Die Bürgschaft

Bei der Sicherung am Vermögen einer anderen Person als solchem sind diese Sicherungsformen möglich: die Bürgschaft, der Schuldbeitritt und die Patronatserklärung. Hier wird nur die Bürgschaft dargestellt. Der Geschäftspartner wird die Bürgschaft einer Bank vorziehen, auch jetzt noch, wo manche Kreditinstitute in Schieflage geraten sind. Nachteile der Bürgschaft: Die Bankbürgschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6.1.1 Rückzahlung bis zu einem Jahr vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Wird die von einem Gesellschafter besicherte Forderung des Gläubigers entweder im letzten Jahr vor oder aber nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Rückzahlung oder Verwertung einer zusätzlichen Gesellschaftssicherheit befriedigt, ist dies durch den Insolvenzverwalter anfechtbar. In der Folge muss der Gesellschafter den an den Gläubiger ausgekehrten Betrag zur Inso...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Der Carbon Border Adjustmen... / 4.1 Der zugelassene CBAM-Anmelder

Zentrale Figur des CO2-Grenzausgleichssystems ist der "zugelassene CBAM-Anmelder". Seit dem 1.1.2026 dürfen CBAM-Waren nur noch von zugelassenen CBAM-Anmeldern eingeführt werden (Art. 4 CBAM-VO). Diese Bestimmung hat ein subjektiv beschränktes Einfuhrverbot zur Folge: Zollbehörden müssen das Vorliegen des Zulassungsstatus bei der Entscheidung über die Überlassung zum zollrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 3. Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF

Rz. 336 [Autor/Stand] Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF vertrat die Auffassung, dass die weitreichenden Verschonungsregelungen beim Unternehmensvermögen im Hinblick auf die Beschäftigungseffekte nicht zu rechtfertigen seien. Als Lösung schlug er vor, alle Vergünstigungen abzuschaffen, deutlich abgesenkte Steuersätze einzuführen und eine erleichterte Inanspruchnahme einer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.6 Abhängigkeit des Eröffnungsgrundes von der Forderung

Rn 41 Soll der Eröffnungsgrund aus einer Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung substanziiert[139] bestritten, reicht die Glaubhaftmachung nach der st. Rspr. des BGH ausnahmsweise nicht aus.[140] Das Insolvenzverfahren wird vielmehr nur dann eröffnet, wenn die Forderung zur Überzeugung des Insolvenzgerichts feststeht.[141] Hier be...mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 2.6 Sicherheitsleistung des Mieters

Gemäß § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB kann sich der Mieter im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten. Nach dem Gesetzeswortlaut hat der Vermieter keinen Anspruch auf diese zusätzliche Sicherheit. Die Frage, ob und in welcher Höhe Sicherheit zu leisten ist oder nicht, wird im Rahmen der Interessenabwägung beurteilt. Je umfangr...mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 2.4 Interessen des Vermieters

Konservierungsinteresse Auf Seiten des Vermieters ist zunächst sein Konservierungsinteresse zu berücksichtigen. Dieses besteht darin, dass durch eine bauliche Veränderung nicht in die Substanz der Mietsache eingegriffen wird. Dieses Interesse ist typischerweise umso gewichtiger, je umfangreicher der beabsichtigte Eingriff ist. Selbstverständlich ist auch zu berücksichtigen, o...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / 3. Vorläufiger Rechtsschutz

Weder Einspruch noch Klage haben aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Arrestvollziehung nicht gehemmt wird (vgl. Tormöhlen, AO-StB 2009, 184). Der Arrestschuldner kann jedoch Aussetzung der Vollziehung beantragen (§ 361 Abs. 2 AO, § 69 Abs. 2, 3 FGO). Bei der Prüfung, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen (§ 361 ...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / IX. Aufhebung des Arrests

Gemäß § 325 AO ist die Arrestanordnung aufzuheben, wenn nach ihrem Erlass Umstände bekannt werden, die sie nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen. Das ist der Fall, wenn entweder der Arrestanspruch oder der Arrestgrund nachträglich entfällt (Bruschke, AO-StB 2017, 179). Die erforderliche Änderung der Umstände kann dementsprechend entweder den Arrestanspruch betreffen (z...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / 6. Schadensersatz bei unzulässigem Arrest

Nach allgemein anerkannter, analoger Anwendung des § 945 ZPO ist dem Arrestschuldner der aus der Vollziehung des Arrests oder der Sicherheitsleistung entstandene Schaden zu ersetzen, wenn sich die Arrestanordnung als von Anfang an ungerechtfertigt erweist (vgl. BGH v. 25.5.1959 – III ZR 39/58, BStBl. I 1959, 608; BGH v. 13.9.2012 – III ZR 249/11, NJW-RR 2012, 1490; Tormöhlen...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 1 Mietvertragliche Vereinbarung/Sicherungsabrede

Der Mieter schuldet nur dann eine Sicherheit, wenn dies im Mietvertrag oder in einer besonderen sog. Sicherungsabrede vereinbart ist. Hinweis Keine Bürgschaft bei vereinbarter Kaution Haben die Parteien vereinbart, dass der Mieter eine Barkaution zu leisten hat, so muss sich der Vermieter nicht mit einer Bürgschaft zufriedengeben. Ist vereinbart, dass der Mieter einen Bürgen st...mehr