Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 1 Aus haushaltsrechtlichen Gründen haben Einspruch und Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung (Rz. 4). Insofern will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der öffentliche Haushalt nicht durch Einsprüche und Klagen derart beeinträchtigt wird, dass der Stpfl. entsprechende Rechtsbehelfe wegen einer Stundungswirkung nutzt.[1] Da somit die Wirksamkeit eines Verwaltung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Dauer bei den einzelnen Tatbeständen des Abs. 1 S. 1 (Abs. 2 S. 1)

Rz. 80 Bei den Tatbeständen des Abs. 1 Nr. 1[1] dauert die Unterbrechung so lange, bis die Zeit abgelaufen ist, für die diese Maßnahmen verfügt worden sind.[2] Ist keine Frist gesetzt, endet die Unterbrechung mit der späteren Beendigung, also i. d. R. mit Rücknahme oder Widerruf der Maßnahme.[3] Ist die Vollziehung des Grundlagenbescheids und des Folgebescheids ausgesetzt, e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Betragsmäßiger Umfang der Unterbrechung (Abs. 4)

Rz. 96 Die Verjährung wird nur in dem Umfang unterbrochen, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht.[1] Die neue Verjährungsfrist bezieht sich nur auf den Anspruch oder Teilanspruch, für den die Verjährungsunterbrechung endet. Eine ansonsten aus anderen Gründen bestehende Unterbrechung eines anderen oder gleichen Anspruchs oder Teilanspruchs bleibt dagegen wirksam.[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.2 Ermessen (§ 361 Abs. 2 S. 1 AO)

Rz. 91 Die Finanzbehörde darf eine Sachentscheidung darüber, ob ein Aussetzungsgrund (s. Rz. 75, 86) vorliegt, nur treffen, wenn die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind (s. Rz. 52). Auch von Amts wegen darf die Finanzbehörde die AdV nur gewähren, wenn ein Aussetzungsgrund gegeben ist. Eine in das Belieben der Behörde gestellte AdV gibt es nicht (s. Rz. 87). Sind die Antragsvo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.3 Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts

Rz. 68 Voraussetzung der AdV ist ferner die Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts.[1] Bei nicht vollziehbaren Verwaltungsakten kann ein Antrag nach § 114 FGO auf einstweilige Anordnung in Betracht kommen.[2] Rz. 68a Der AdV-Antrag ist nur zulässig, solange der Verwaltungsakt noch vollziehbar ist. Die aus dem Verwaltungsakt resultierende Pflicht darf noch nicht erf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.1.3 Aussetzung der Vollziehung, § 361 Abs. 2, 3 AO; § 69 Abs. 2, 3 FGO

Rz. 31 Aussetzung der Vollziehung führt in Höhe des ausgesetzten Betrags zur Ablaufhemmung, und zwar sowohl, wenn die Aussetzung der Vollziehung durch die Finanzbehörde erfolgt[1], als auch, wenn sie durch das FG angeordnet wird.[2] Aussetzung der Vollziehung durch die Behörde ist ein Verwaltungsakt.[3] Die Aussetzung muss sich gerade auf den Steuerbescheid beziehen, der die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.1.2 Unsicherheit und Unklarheit hinsichtlich der Rechtslage

Rz. 76 Als Aussetzungsgrund genügt eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit hinsichtlich der Rechtslage, sodass sich bei abschließender Klärung der Rechtsfragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte.[1] Es muss weder das Obsiegen noch das Unterliegen im Einspruchs- bzw. Klageverfahren mit Sicherheit ausgeschlossen werden können.[2] Das Obsiegen braucht hierbei ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Muster: Aufforderung zur Sicherheitsleistung

Rz. 201 Muster 14.30: Aufforderung zur Sicherheitsleistung Muster 14.30: Aufforderung zur Sicherheitsleistung (Wie Muster Rdn 188 , zusätzlich ist am Ende anzufügen:) Darüber hinaus haben Sie gem. § 2128 BGB Sicherheit für den Nachlass zu leisten. Hierfür ist bereits ausreichend, dass Sie sich in einer ungünstigen Vermögenslage befinden. Meinem Mandanten liegen Informationen vo...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Sicherheitsleistung

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 189 Das erste Sicherungsmittel, welches das Gesetz dem Nacherben an die Hand gibt, ist das Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 2128 Abs. 1 BGB . Geschützt wird das Recht des Nacherben auf Herausgabe der Erbschaft im Zustand einer fortgesetzt ordnungsgemäßen Verwaltung, § 2130 BGB. Rz. 190 Hinweis Befreiungsmöglichkeit: Der Erblasser kann den...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ff) Muster: Klage Nacherbe auf Auskunft über Nachlassbestand (eidesstattliche Versicherung, Sicherheitsleistung)

Rz. 205 Muster 14.31: Klage Nacherbe auf Auskunft über Nachlassbestand (eidesstattliche Versicherung, Sicherheitsleistung) Muster 14.31: Klage Nacherbe auf Auskunft über Nachlassbestand (eidesstattliche Versicherung, Sicherheitsleistung) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsa...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ee) Checkliste: Klage auf Auskunft, Sicherheitsleistung, gerichtliche Verwaltung

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / hh) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung

Rz. 211 Muster 14.32: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung Muster 14.32: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Frau _________________________ – Antragst...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / bb) Herausgabe gegen Sicherheitsleistung

Rz. 147 Aus § 2217 Abs. 2 BGB ergibt sich ferner, dass der Testamentsvollstrecker sich dem Herausgabeverlangen nicht mit der Begründung verweigern kann, dass er den Gegenstand (in der Regel Geld oder ein entsprechender Verwertungserlös) wegen noch bestehender Nachlassverbindlichkeiten benötigt, welche nicht auf einem Vermächtnis oder einer Auflage beruhen, soweit der Erbe Si...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 189 Das erste Sicherungsmittel, welches das Gesetz dem Nacherben an die Hand gibt, ist das Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 2128 Abs. 1 BGB . Geschützt wird das Recht des Nacherben auf Herausgabe der Erbschaft im Zustand einer fortgesetzt ordnungsgemäßen Verwaltung, § 2130 BGB. Rz. 190 Hinweis Befreiungsmöglichkeit: Der Erblasser kann den Vorerben von der Verpfli...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Zwangsvollstreckung

Rz. 203 Die Vollstreckung der Sicherheitsleistung erfolgt nach § 887 ZPO.[237] Das Wahlrecht unter verschiedenen Sicherungsmitteln nach § 232 BGB geht dann analog § 264 BGB auf den Nacherben über.[238] Regelmäßig wird aber der Zwangsvollstreckung des Anspruchs auf Sicherheitsleistung der Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung nach §§ 2128 Abs. 2, 1052 BGB (siehe R...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / gg) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 206 Bis zum Erlass eines vollstreckbaren Urteils auf Sicherheitsleistung kann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auch ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Rz. 207 Arrest und einstweilige Verfügung sind auch gegen den befreiten Vorerben möglich. [239] Sie sind überhaupt die einzigen Sicherungsmittel, die dem Nacherben gegenüber dem befreiten V...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / kk) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung, vorläufige Entziehung der Verwaltungsbefugnis

Rz. 226 Muster 14.38: Antrag auf einstweilige Verfügung, vorläufige Entziehung der Verwaltungsbefugnis Muster 14.38: Antrag auf einstweilige Verfügung, vorläufige Entziehung der Verwaltungsbefugnis An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[250] Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / ee) Muster: Vollstreckungsgegenklage gegen Pfändung eines Erbteils nach Anordnung der Nachlassverwaltung (§§ 780, 781, 784, 785, 767 ZPO, § 1975 BGB); Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 392 Muster 11.28: Vollstreckungsgegenklage gegen Pfändung eines Erbteils nach Anordnung der Nachlassverwaltung (§§ 780, 781, 784, 785, 767 ZPO, § 1975 BGB); Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 11.28: Vollstreckungsgegenklage gegen Pfändung eines Erbteils nach Anordnung der Nachlassverwaltung (§§ 780, 781, 784, 785, 767 ZPO, § 1975 BGB); Antrag auf Einst...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ff) Muster: Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung

Rz. 221 Muster 14.34: Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung Muster 14.34: Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________[247] Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung gem. §§ 2128 Abs. 2, 1052 BGB In der Vollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ beantrage...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 213 Ist der Vorerbe rechtskräftig zur Sicherheitsleistung verurteilt und die gerichtlich gesetzte Frist zur Sicherheitsleistung fruchtlos verstrichen, kann nach § 2128 Abs. 2 i.V.m. § 1052 BGB beim Vollstreckungsgericht (§ 764 ZPO) die Entziehung der Verwaltung und die Bestellung eines Verwalters beantragt werden. Enthält das zugrunde liegende Urteil keine Fristsetzung f...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Stufenklage

Rz. 417 Der Pflichtteilsberechtigte kann den Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch, den Anspruch auf eidesstattliche Versicherung und den Pflichtteils-(Zahlungs-)Anspruch mit einer einzigen Klage, der Stufenklage, geltend machen (§ 254 ZPO). Es steht ihm natürlich frei, jeden einzelnen Anspruch in einem selbstständigen Rechtsstreit einzuklagen. Die Stufenklage empfiehlt sic...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 3. Prozessrechtliche Wirkung des Vorbehalts

Rz. 313 In der Zwangsvollstreckung kann der Erbe dann durch eine Vollstreckungsgegenklage nach §§ 780 Abs. 1, 782, 785, 767 ZPO erreichen, dass der Nachlassgläubiger nur die bei einem Arrest zugelassenen Maßnahmen ergreift, §§ 930–932 ZPO, also reine Sicherungsmaßnahmen und keine Verwertung. Das bedeutet, dass die aufschiebende Einrede nicht die Vollstreckung in das Eigenver...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / aa) Vorläufig vollstreckbares Urteil

Rz. 180 Mit dem vorläufig vollstreckbaren Urteil kann eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden. In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Abgabe der Auflassungserklärung und der Eintragungsbewilligung die Eintragung einer Vormerkung als...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Kontroll- und Sicherungsrechte bei einer Gefährdung des Nachlasses

Rz. 482 Einen vorbeugenden Schutz vor einer wirtschaftlichen Verschlechterung des Nachlasses[550] bieten die §§ 2127–2129 BGB. Dem Nacherben steht bei einer Gefährdung seiner Rechte ein außerordentliches Auskunftsrecht über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses zu (§ 2127 BGB). Er kann von dem Vorerben Sicherheitsleistung verlangen (§ 2128 Abs. 1 BGB) und schließlich im F...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ee) Checkliste: Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Verfahren

Rz. 202 Die Geltendmachung erfolgt auch hier im Klageweg vor dem Prozessgericht.[236] Da beim Ausbleiben der Sicherheitsleistung die Anordnung der gerichtlichen Verwaltung verlangt werden kann, sollte die hierfür nach §§ 2128 Abs. 2, 1052 Abs. 1 S. 2 BGB erforderliche gerichtliche Fristsetzung in den Klageantrag aufgenommen werden (vgl. § 255 Abs. 2 ZPO).mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 5. Kontroll- und Sicherungsrechte bei Gefährdung des Nachlasses

Rz. 176 Einen vorbeugenden Schutz vor einer wirtschaftlichen Verschlechterung des Nachlasses[213] bieten die §§ 2127–2129 BGB. Dem Nacherben steht bei einer Gefährdung seiner Rechte ein außerordentliches Auskunftsrecht über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses zu (§ 2127 BGB). Er kann von dem Vorerben Sicherheitsleistung verlangen (§ 2128 Abs. 1 BGB) und schließlich im F...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 5. Muster: Zahlungsklage gegen die unbekannten Erben

Rz. 270 Im Rahmen einer Klage auf Zahlung hat der Anwalt auf die richtige Parteibezeichnung zu achten. Grundsätzlich ist die Klage gegen die "unbekannten Erben, gesetzlich vertreten durch den Nachlasspfleger" zu richten (siehe Rdn 256). Rz. 271 Muster 6.51: Zahlungsklage gegen die unbekannten Erben Muster 6.51: Zahlungsklage gegen die unbekannten Erben Muster: Zahlungsklage ge...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / h) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf vorzeitige Überlassung eines Nachlassgegenstandes (§ 2217 Abs. 1 BGB)

Rz. 160 Muster 13.34: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf vorzeitige Überlassung eines Nachlassgegenstandes (§ 2217 Abs. 1 BGB) Muster 13.34: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf vorzeitige Überlassung eines Nachlassgegenstandes (§ 2217 Abs. 1 BGB) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Klägers – P...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Muster: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Inventar

Rz. 310 Muster 11.21: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Inventar Muster 11.21: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Inventar An...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 5. Wertersatz für übermäßige Fruchtziehung

Rz. 297 Der Vorerbe wird gem. § 953 BGB Eigentümer der von ihm gezogenen Früchte, dies gilt auch für die Übermaßfrüchte. Im Gegenzug gewährt § 2133 BGB dem Nacherben in Abweichung von § 101 BGB einen verschuldensunabhängigen[337] Anspruch auf Wertersatz. Ein Anspruch auf Herausgabe der Übermaßfrüchte ergibt sich aus § 2133 BGB demgegenüber nicht.[338] Rz. 298 Für den Anspruch...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / II. Schadensersatzpflicht bei ungerechtfertigter vorläufiger Maßnahme

Rz. 83 Wenn sich eine vorläufige Anordnung, die das Schiedsgericht erlassen hat, als von Anfang an ungerechtfertigt erweist, so ist die Partei, die die Vollziehung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung oder einer Sicherheitsleistung entstanden ist, § 1041 Abs. 4 ZPO.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Muster: Vollstreckungsgegenklage – Einrede des ungeteilten Nachlasses gem. § 2059 BGB, §§ 780, 781, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 382 Muster 11.26: Vollstreckungsgegenklage – Einrede des ungeteilten Nachlasses gem. § 2059 BGB, §§ 780, 781, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 11.26: Vollstreckungsgegenklage – Einrede des ungeteilten Nachlasses gem. § 2059 BGB, §§ 780, 781, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung An das _________________________geric...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Muster: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, §§ 305, 782, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 225 Muster 11.13: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, §§ 305, 782, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 11.13: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Muster: Vollstreckungsgegenklage – noch nicht abgeschlossenes Gläubigeraufgebot – nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, § 305 ZPO (§§ 782, 785, 767 ZPO); Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 354 Muster 11.24: Vollstreckungsgegenklage – noch nicht abgeschlossenes Gläubigeraufgebot – nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, § 305 ZPO (§§ 782, 785, 767 ZPO); Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 11.24: Vollstreckungsgegenklage – noch nicht abgeschlossenes Gläubigeraufgebot – nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, § 305 ZPO (§§ 782, 7...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Neubeginn der Verjährung

Rz. 255 Nur in zwei Fällen kennt das Gesetz den Neubeginn der Verjährung, § 212 BGB: (1) bei Anerkennung des Anspruchs durch (2) wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Muster: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Gerichtsbeschluss

Rz. 309 Muster 11.20: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Gerichtsbeschluss Muster 11.20: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch G...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / c) Neubeginn der Verjährung

Rz. 31 Nur in zwei Fällen kennt das Gesetz den Neubeginn der Verjährung, § 212 BGB: (1) bei Anerkennung des Anspruchs durch (2) wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 2. Muster: Antrag auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung des Klägers aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils

Rz. 299 Muster 19.4: Antrag auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung des Klägers aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils Muster 19.4: Antrag auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung des Klägers aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Eigentumswohnung, eingetragen im Wohnungs-Grundbuch des...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 1. Vorläufig vollstreckbares Urteil

Rz. 107 Mit dem auf Eigentumsübertragung gerichteten vorläufig vollstreckbaren Urteil kann eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden (für einen Antrag auf Eintragung einer Vormerkung siehe Muster Rdn 111). In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren U...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / f) Muster: Freigabeverlangen des Erben bezüglich eines Nachlassgegenstandes nach § 2217 Abs. 1 BGB

Rz. 158 Muster 13.32: Freigabeverlangen des Erben bezüglich eines Nachlassgegenstandes nach § 2217 Abs. 1 BGB Muster 13.32: Freigabeverlangen des Erben bezüglich eines Nachlassgegenstandes nach § 2217 Abs. 1 BGB An _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am ________...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Allgemeines

Rz. 164 Dass eine Vormerkung zur Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach herrschender Rechtsprechung vor dem Erbfall nicht in Betracht kommt, wurde bereits oben (vgl. Rdn 98) dargestellt. In streitigen Fällen wird nach dem Erbfall der zur Erlangung der Eigentumsübertragungserklärung (Auflassung, § 925 BGB) und Grundbucheintragungsbewilligung (§ 19 GBO) zu führende P...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (1) Mit dem vorläufig vollstreckbaren Urteil kann ein Widerspruch eingetragen werden

Rz. 215 In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Berichtigungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Abgabe der Berichtigungsbewilligung die Eintragung eines Widerspruchs als bewilligt gilt (Muster für einen entsprechenden Antrag siehe Rdn 216). Die Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urte...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / ff) Muster: Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils

Rz. 219 Muster 10.10: Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils Muster 10.10: Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Eigentumswohnung, eingetragen im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / jj) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 225 Durch eine einstweilige Verfügung kann dem Vorerben die Verwaltung des Nachlasses vorläufig entzogen werden, wenn die Voraussetzungen der §§ 940, 938 ZPO vorliegen. Sofern bereits eine rechtskräftige Verurteilung zur Sicherheitsleistung vorliegt, kann der Antrag vor Ablauf der Nachfrist gestellt werden.[249]mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / i) Muster: Antrag auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung

Rz. 184 Muster 15.15: Antrag auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung Muster 15.15: Antrag auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Eigentumswohnung, eingetragen im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Checkliste: Drittwiderspruchsklage gegen die Gläubiger des Vorerben

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§ 20 Teilungsversteigerung / 16. Versteigerungstermin

Rz. 123 Im Versteigerungstermin werden Gebote von Interessenten abgegeben. Bieter können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen, die Vollmacht bedarf der notariellen Beglaubigung, § 71 Abs. 2 ZVG. Erforderlichenfalls kann vom Bieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des in der Terminsbestimmung genannten, andernfalls des festgesetzten Verkehrswerts verlangt werd...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Muster: Antrag auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung

Rz. 111 Muster 21.9: Antrag auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung Muster 21.9: Antrag auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Eigentumswohnung, eingetragen im Wohnungs-Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft __...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Verfahren

Rz. 216 Abwendungsbefugnis: Die gerichtliche Verwaltung dauert bis zum Nacherbfall. Sie ist jedoch aufzuheben, wenn die Sicherheitsleistung erbracht wird, § 2128 Abs. 2 i.V.m. § 1052 Abs. 3 BGB. Rz. 217 Grundbucheintragung: Um einen gutgläubigen Erwerb eines Dritten von dem nicht mehr verfügungsbefugten Vorerben zu verhindern (§§ 2129 Abs. 2, 892 Abs. 1 S. 2 BGB), ist die Ein...mehr