Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Checkliste: Zahlungsbürgschaft

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Checkliste: Einbehaltsauszahlung

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Zahlungsbürgschaft zugunsten des Unternehmers/Auftragnehmers (beim BGB- oder VOB/B-Vertrag)

Rz. 190 Das folgende Muster basiert auf Schmitz, ibr-online "Muster zu Bausicherheiten", Nr. 1.5. Rz. 191 Muster 4.13: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Zahlungsbürgschaft zugunsten des Unternehmers/Auftragnehmers (beim BGB- oder VOB/B-Vertrag) Muster 4.13: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Zahlungsbürgschaft zugunsten des Unternehmers/Auftragnehmers (beim BGB- od...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Muster: Vorauszahlungsbürgschaft

Rz. 195 Muster 4.16: Vorauszahlungsbürgschaft Muster 4.16: Vorauszahlungsbürgschaft Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ einen Bauvertrag für das Bauvorhaben über _________________________ (A...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Checkliste: Vertragserfüllungsbürgschaft

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Qualifizierte Sicherungsabrede

Rz. 126 Die "qualifizierte Sicherungsabrede" dagegen hat zum Inhalt, dass eine Sicherheit für einen bestimmten Sicherungszweck, in bestimmter Höhe, in einer bestimmten Art (siehe Rdn 128 ff.) und zu einem bestimmten Zeitpunkt (sog. Sicherungsfall) zu leisten ist. Der Sicherungsfall tritt ein, wenn der Sicherungsnehmer berechtigt ist, die Sicherheit zu verwerten.[131] Daneben...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Anmerkungen zum Muster

Rz. 188 Zu (1) Ausschluss/Erschwerung des Austausches: Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen die Ablösung von vorgenommenen Einbehalten durch Bürgschaft oder sonstige Sicherungsmittel ausgeschlossen wird, sind unwirksam,[206] da sie weder das Liquiditäts- und Zinsinteresse des Unternehmers berücksichtigen noch sein Insolvenzrisiko. Auch solche Allgemeinen Geschäftsbedin...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 4. Muster: Zahlungsbürgschaft

Rz. 196 Muster 4.17: Zahlungsbürgschaft Muster 4.17: Zahlungsbürgschaft Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend Auftragnehmer genannt – haben am _________________________ für das Bauvorhaben _________________________ einen Vertrag über _________________...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Anmerkungen zum Muster

Rz. 185 Zu (1) § 17 Nr. 7 VOB/B bestimmt, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, die Sicherheit binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist. Zum Teil wird vertreten, § 17 Nr. 7 VOB/B gelte daher nur für die Vertragserfüllungssicherheit, da die Sicherheit "nach Vertragsschluss" zu leisten sei.[202] Nach a.A. soll § 17...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Verwaltungsrecht des Vorerben

Rz. 33 Der Vorerbe hat den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten. Dabei haftet er gem. § 2131 BGB dem Nacherben gegenüber nur für die Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört auch die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten sowie möglicherweise die Veräußerung von Nachlassgegenständen, wenn dies notwendig ist, um N...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / V. Muster: Nachfristsetzung des Unternehmers an den Besteller zur Einzahlung eines Geldeinbehalts auf ein gemeinsames Sperrkonto

Rz. 198 Das folgende Muster basiert auf Schmitz, ibr-online "Muster zu Bausicherheiten", Nr. 1.7. Rz. 199 Muster 4.18: Nachfristsetzung des Unternehmers an den Besteller zur Einzahlung eines Geldeinbehalts auf ein gemeinsames Sperrkonto Muster 4.18: Nachfristsetzung des Unternehmers an den Besteller zur Einzahlung eines Geldeinbehalts auf ein gemeinsames Sperrkonto Absender: Fa...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Checkliste: Bürgschaft für Mängelansprüche

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Checkliste: Bürgschaftsinanspruchnahme

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 2. Muster: Klage Nacherfüllung, Kostenvorschuss, durchgeführte Selbstvornahme, Schadensersatz jeweils im BGB-Vertrag

Rz. 92 Muster 2.1: Klage Nacherfüllung, Kostenvorschuss, durchgeführte Selbstvornahme, Schadensersatz jeweils im BGB-Vertrag Muster 2.1: Klage Nacherfüllung, Kostenvorschuss, durchgeführte Selbstvornahme, Schadensersatz jeweils im BGB-Vertrag Landgericht _________________________ Kammer für Handelssachen In Sachen _________________________, _________________________ (Straße), ___...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Muster: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft)

Rz. 194 Muster 4.15: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft) Muster 4.15: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft) Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ ü...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 2 Umfang der Bürgenhaftung

Das Mindestentgelt i. S. v. § 14 AEntG umfasst nur das Nettoentgelt (also abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen). Anders als noch in der von der Bundesregierung vorgelegten Formulierung des MiLoG soll es dem Auftraggeber nun nicht mehr möglich sein, sich der Bürgenhaftung durch den Nachweis fehlender positiver Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von dem V...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 1. Muster: Klage des Bestellers gegen mehrere Gesamtschuldner

Rz. 10 Muster 13.1: Klage des Bestellers gegen mehrere Gesamtschuldner Muster 13.1: Klage des Bestellers gegen mehrere Gesamtschuldner Landgericht _________________________ Adresse _________________________ Im Namen und mit Vollmacht des _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Kläger – erhebe ich Klage gegen _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – B...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 1. Muster: Klage auf Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 14 Muster 13.2: Klage auf Gesamtschuldnerausgleich Muster 13.2: Klage auf Gesamtschuldnerausgleich Landgericht _________________________ Adresse _________________________ Im Namen und mit Vollmacht des _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Kläger – erhebe ich Klage gegen _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Beklagter – wegen: Forderung; vorlä...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 1. Muster: Klage auf Freistellung

Rz. 18 Muster 13.3: Klage auf Freistellung Muster 13.3: Klage auf Freistellung Landgericht _________________________ Adresse _________________________ Im Namen und mit Vollmacht des _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Kläger – erhebe ich Klage gegen _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Beklagter – wegen: Forderung; vorläufiger Streitwert: _____...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Vertragserfüllungsbürgschaft

Rz. 193 Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ einen Vertrag über _________________________ (Art der Arbeite...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Hauptschuldner (Auftraggeber – Beklagte zu 1.)

Rz. 202 Muster 4.20: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Hauptschuldner (Auftraggeber – Beklagte zu 1.) Muster 4.20: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Ha...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Klage auf Auszahlung des Einbehalts und Rückgabe der Bürgschaft (wg. Verbot der Doppelsicherung)

Rz. 200 Muster 4.19: Klage auf Auszahlung des Einbehalts und Rückgabe der Bürgschaft (wg. Verbot der Doppelsicherung) Muster 4.19: Klage auf Auszahlung des Einbehalts und Rückgabe der Bürgschaft (wg. Verbot der Doppelsicherung) An das Landgericht _________________________ Klage In Sachen _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ geg...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 2. Muster: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft

Rz. 130 Muster 2.3: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft Muster 2.3: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft Landgericht _________________________ Zivilabteilung In Sachen _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ, Ort), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ – Klä...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 2. Muster: Klage bei Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 138 Muster 2.4: Klage bei Gesamtschuldnerausgleich Muster 2.4: Klage bei Gesamtschuldnerausgleich Landgericht _________________________ Zivilabteilung In Sachen _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ, Ort), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: __________________...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.5 Einstweilige Regelung, Abs. 5 Satz 2 und 3

Rz. 47 Gemäß Abs. 5 Satz 2 kann das Gericht auf Antrag bis zum Erlass des neuen Verwaltungsakts eine einstweilige Regelung treffen, insbesondere bestimmen, dass Sicherheiten geleistet werden oder ganz oder zum Teil bestehen bleiben und Leistungen zunächst nicht zurückgewährt werden müssen. Diese Regelung soll die Vollziehbarkeitslücke bis zum Erlass des neuen Verwaltungsakts...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.2 Darlehen einer Personengesellschaft an Gesellschafter

Rz. 20 Steuerrechtlich kann nach Verwaltungsanweisung[1] zur Beurteilung eines Darlehens einer Personengesellschaft an Gesellschafter § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG weder direkt noch indirekt angewendet werden. Es kommt vielmehr darauf an, ob das Darlehen an den Gesellschafter aus der Sicht der Gesellschaft betrieblich oder außerbetrieblich veranlasst ist. Dabei ist im Rahmen einer Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsgeschäft / 2.6 Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht

Als besonderes handelsrechtliches Sicherungsmittel gewährt § 369 HGB Kaufleuten bei beiderseitigen Handelsgeschäften ein spezielles kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht, zusätzlich zum Zurückbehaltungsrecht des BGB. Letzeres setzt Gegenseitigkeit, Fälligkeit und Konnexität voraus (§ 273 BGB). Fälligkeit des Anspruchs des Schuldners und eine Verbindung zwischen beiden Forderun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / V. Anspruch auf Sicherheitsleistung gem. § 2128 BGB

Rz. 87 Die Verletzung der Pflicht aus § 2119 BGB durch den Vorerben gibt dem Nacherben einen Anspruch darauf, Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung bestimmt sich einerseits nach dem Wert des Nachlasses und andererseits nach dem Ausmaß der Gefährdung. Der Erbe muss eine Gefährdungsgrundlage nachweisen.mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Klage auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses und Sicherheitsleistung

Rz. 117 Da die Voraussetzungen für den Anspruch auf Auskunft über den Nachlassbestand enger sind als die des Anspruchs auf Sicherheitsleistung (vgl. §§ 2127, 2128 BGB), kann der Auskunftsanspruch stets mit dem Anspruch auf Sicherheitsleistung kombiniert werden. Da die Annahme einer erheblichen Verletzung Voraussetzung ist, wird dies in aller Regel notwendig sein. Für einzeln...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Sicherheitsleistung (§ 2128 Abs. 1 BGB)

Rz. 103 Wie beim Anspruch nach § 2127 BGB muss die Besorgnis bestehen, dass eine erhebliche Verletzung der Nacherbenrechte eintreten kann. Die Sicherheitsleistung erfolgt nach den §§ 232 ff. BGB. Im Gegensatz zu § 2127 BGB kann die Besorgnis auch durch die ungünstige Vermögenslage beim Vorerben entstehen. Dies ist der Fall, wenn die Vollstreckung durch Gläubiger des Vorerben...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Auskunft und Sicherheitsleistung (§§ 2127–2129 BGB)

Rz. 53 Den Kontroll- und Sicherungsrechten des Nacherben (siehe Rdn 95 ff.) stehen die entsprechenden Mitwirkungspflichten des Vorerben gegenüber. Liegen die Voraussetzungen[67] vor, muss der Vorerbe Auskunft erteilen bzw. Sicherheit leisten. § 2129 BGB sanktioniert in Anlehnung an § 1052 BGB die Verweigerung der Sicherheitsleistung mit der Entziehung der Verfügungsbefugnis....mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / VI. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 57 Sofern der Vorerbe die Nacherbenrechte durch sein Verhalten etc. beeinträchtigt, kann der Nacherbe ebenfalls einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Allerdings sollte der Vorerbe zunächst aufgefordert werden, gem. § 2128 Abs. 1 BGB Sicherheit zu leisten. Im Fall seiner Ablehnung ist dann dem Nacherben nicht zumutbar, ein Verfahren über die Sicherheitsleistung a...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 104 Pflichtteilsansprüche gefährden die Unternehmensnachfolge in vielen Fällen vor allem auch dadurch, dass sie mit dem Erbfall grundsätzlich sofort fällig sind und daher die Liquidität zu einem kaum vorhersehbaren Zeitpunkt unerwartet belasten. Eine Stundung des Pflichtteilsanspruchs kommt nach der gesetzlichen Regelung in der Praxis kaum jemals in Betracht (§ 2331a BGB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.7 Keine Versteuerung der erhaltenen Anteile nach § 6 AStG (§ 22 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 77 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Es kommt nicht zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns II (s Tz 78) und zu nachträglichen AK in dieser Höhe auf die erhaltenen Anteile beim Einbringenden (s Tz 80), wenn und soweit bei natürlichen Pers als AE die stillen Reserven in den erhaltenen Anteilen auch ohne Veräußerung wegen § 6 AStG aufzudecken sind ("Wegzugsbesteue...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / aa) Einführung

Rz. 156 Ist ein Vermächtnis auf Geldzahlung oder auf Wertpapiere gerichtet, ist zu prüfen, ob nicht eine Klage im Urkundsprozess gem. §§ 592 ff. ZPO zu erheben ist. Der Vermächtnisnehmer erhält im Wege eines beschleunigten Verfahrens einen ohne Sicherheitsleistung aufgrund § 708 Nr. 4 ZPO vollstreckbaren Titel. Allerdings ergeht nur ein Vorbehaltsurteil, das eventuell im Nac...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / D. Auszug aus der ZPO

Rz. 4 § 305 Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung (1) Durch die Geltendmachung der dem Erben nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Erben nicht ausgeschlossen. (2) Das Gleiche gilt für die Geltendmachung der Einreden, die im Falle der fortgeset...mehr

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Brexit / 2.1.7 Wegzugsbesteuerung

Wird die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet und ist der Arbeitnehmer an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, so werden unter bestimmten Voraussetzungen im Zeitpunkt des Wegzugs eventuelle stille Reserven der Besteuerung unterworfen.[1] Bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die in einem dieser Staaten unbeschränkt steuerpflichtig werden, wir...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Wirkung der Stundung/Nebenbestimmungen

Rz. 342 Die Stundung führt zu einer Hinausschiebung der Fälligkeit des Pflichtteilsanspruchs. Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs dürfte durch § 205 BGB n.F. gehemmt sein, da dem Pflichtteilsgläubiger nicht zugemutet werden kann, bei Anordnung einer gesetzlichen Stundungsvorschrift Gefahr zu laufen, dass sein Pflichtteilsanspruch verjährt, obwohl er ihn trotz Hinausschi...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / d) Gegenmaßnahmen des Schuldners

Rz. 13 Ist die Hauptsache nicht anhängig gemacht worden, so kann der Schuldner nach § 926 ZPO beim Arrestgericht beantragen, dass der Gläubiger binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist die Klage zu erheben hat. Folgt dann der Gläubiger nicht und lässt die Frist verstreichen, ohne die Hauptsache anhängig zu machen, kann der Schuldner die Aufhebung des Arrests beantragen...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / b) Antrag eines Nachlassgläubigers

Rz. 10 Auch Nachlassgläubiger müssen ihre Stellung als solche glaubhaft machen. Das Nachlassgericht wird ihrem Antrag aber nur nachkommen, wenn sie darüber hinaus dartun und nötigenfalls nachweisen, dass Grund zu der Annahme besteht, dass die Befriedigung der Nachlassgläubiger aus dem Nachlass durch das Verhalten oder die Vermögenslage des Erben gefährdet wird, § 1981 Abs. 1...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / e) Drittwiderspruchsklage nach § 773 ZPO

Rz. 119 Aufgrund der Tatsache, dass der Nacherbe lediglich benachteiligende Verfügungen verhindern kann, ist bei Klagen nach § 773 ZPO darauf zu achten, dass lediglich dieser Teil der Zwangsvollstreckung mit der Drittwiderspruchsklage angegriffen wird. Die Pfändung, die Zwangsverwaltung oder die bloße Anordnung der Zwangsversteigerung können nicht verhindert werden. Hier ist...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Zwangsverwaltung (§ 2128 Abs. 2 BGB)

Rz. 104 Der Nacherbe kann nach rechtskräftiger Entscheidung über die Sicherheitsleistung dem Vorerben eine Frist zur Stellung der Sicherheit durch das Gericht beantragen. Verstreicht die Frist, so kann der Nacherbe beantragen, dass für Rechnung des Vorerben ein Nachlassverwalter vom Gericht bestellt wird (§ 1052 BGB). Dessen Verwaltervergütung wird aus den dem Vorerben zuste...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Stundung bei Produktivvermögen

Rz. 335 Die Stundung nach § 28 Abs. 1 ErbStG betrifft diejenige Steuer, die auf den Erwerb (nur von Todes wegen[445]) begünstigten Vermögens i.S.v. § 13b Abs. 2 ErbStG entfällt.[446] Insoweit kommt prinzipiell sämtliches begünstigtes Vermögen in Betracht, unabhängig vom Wert desselben und ohne Rücksicht auf die in anderem Zusammenhang relevanten Wertgrenzen (26 Mio. EUR bzw....mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Fortsetzungsklausel

Rz. 159 Bei einer Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft im Falle des Todes eines Gesellschafters mit den verbleibenden Gesellschaftern (bzw. bei einer zweigliedrigen Gesellschaft von dem überlebenden Gesellschafter allein) fortgeführt.[130] Der verstorbene Gesellschafter scheidet mit dem Tod aus der Gesellschaft aus. Sein Gesellschaftsanteil geht nicht auf die Erben über...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 8. Aufschiebend bedingtes Herausgabevermächtnis

Rz. 65 Das aufschiebend bedingte Herausgabevermächtnis ist ein Unterfall des Nachvermächtnisses. Es dient dazu, die Verfügungsbeschränkungen der Vor- und Nacherbschaft obsolet werden zu lassen, um Kosten zu sparen und eine eventuelle gegenständliche Beschränkung zu erreichen. Es dient hauptsächlich dazu, den "Rest" des Nachlasses an eine bereits bestimmte dritte Person weite...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Würdigung der einfachen Vermächtnislösung

Rz. 78 Die auf die Lebensdauer des Behinderten beschränkten Leistungsansprüche bieten den Vorteil, dass sie mit dem Tod des Behinderten enden und daher – ausgenommen von nicht verbrauchten Nutzungen/Rentenbeträgen – nicht weiter in den Eigennachlass des Behinderten fallen und daher auch nicht einem Zugriff nach § 102 SGB XII unterworfen sind. Soweit in derartigen Fällen bzgl...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 4. Anfechtung nach § 130 InsO (Rechtshandlungen mit kongruenter Deckung)

Rz. 114 Der Anwendungsbereich des § 130 InsO regelt die Anfechtbarkeit einer dem Gläubiger gebührenden (kongruenten) Sicherung oder Befriedigung (Deckung), welche diesem in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährt wurde. Rz. 115 Beispiel: kongruente Deckung – Ausgangsfall Der Erblasser nahm einen Kredit bei der B Bank auf. Als Darl...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / A. Auszug aus dem BGB

Rz. 1 § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung (1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, ...mehr