Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren und Entscheidung.

Rn 9 Die Entscheidung ergeht durch Beschluss (Abs 3). Bei der Berufung nach Abs 1 S 1 kommt § 707 uneingeschränkt zur Anwendung. Das gilt entspr auch für das Revisionsverfahren und die Nichtzulassungsbeschwerde (BGH BeckRS 14, 18857). Die Einstellung erfolgt hier idR nur gegen Sicherheitsleistung (s § 707 Rn 11). Ohne Sicherheitsleistung kann nach Abs 1 S 2 nur eingestellt w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 3 Im ersten Rechtszug ergeht ein Endurteil, welches die Klage für zurückgenommen erklärt. Es gilt die Kostenfolge des § 269 III 2. Hiergegen kann der Kl die gewöhnlichen Rechtsmittel (Berufung, ggf Sprungrevision nach § 566) einlegen. Wird fälschlicherweise durch Beschl entschieden, kann nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung hiergegen sofortige Beschwerde mit dem Ziel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dass das VU aufrechterhaltende Urteil (S 1).

Rn 5 Erweist sich das Versäumnisurteil iErg als richtig, ist es aufrechtzuerhalten. Die Entscheidung nach § 343 kann auf anderen rechtlichen Erwägungen als das Versäumnisurteil beruhen (Stadler/Jarsumbek JuS 06, 34, 35). Dasselbe gilt, wenn das Versäumnisurteil ergänzt oder dessen Tenor aus Gründen der Klarstellung neu gefasst werden muss (Köln NJW 76, 113 [OLG Köln 18.09.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Nur unter besonderen Umständen kann die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung gestattet werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Sicherung des Gläubigers einer Geldrente für den Fall, dass durch eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners die künftige Vollstreckung der Rentenforderung gefährdet ist. Sie ermöglicht durch eine ggü § 323 vorrangige Nachforderungsklage die Anordnung bzw Erhöhung einer Sicherheitsleistung. Materiell-rechtliche Gru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Höhe.

Rn 10 Der Beklagte hat von Anfang an die gesamten Kosten sämtlicher Instanzen geltend zu machen (BGH NJW-RR 05, 148, 149; s. § 112 Rn. 1). Die Rüge mangelnder Sicherheitsleistung für die Kosten der Revisionsinstanz kann grds in dieser Instanz nicht mehr erhoben werden, falls die Voraussetzungen für eine Sicherheitsleistung bereits in der Berufungsinstanz vorlagen, Sicherheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Nr 11.

Rn 11 Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass die Nachteile, die aus einer Vollstreckung aufgrund eines wertmäßig begrenzten Titels in vermögensrechtlichen Streitigkeiten entstehen können, hinnehmbar sind, ohne dass eine Sicherheitsleistung nach § 709 verlangt werden muss (ThoPu/Seiler § 708 Rz 12). Die Regelung differenziert dafür nach dem Gegenstand der Verurteilun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung über den Schutzantrag.

Rn 5 Eine stattgebende Entscheidung kann nur zusammen mit demjenigen Rechtsmittel angefochten werden, das in der Hauptsache statthaft ist und ist im Tenor des Urteils auszusprechen. Im Fall des § 709 gestattet das Gericht dem Schuldner, entweder die Vollstreckung durch Sicherheit, Teilsicherheit entspr § 709 S 2 oder Hinterlegung trotz Sicherheitsleistung des Gläubigers abzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der (Sicherungs-)Vollstreckung.

Rn 3 Sicherungsvollstreckung ist Zwangsvollstreckung. Zusätzlich zur vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils gg Sicherheitsleistung (s Rn 2) ist deshalb erforderlich, dass die allgemeinen Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung vorliegen (Titel, Klausel, Zustellung, s vor §§ 704 ff Rn 9) und die besonderen einer Sicherungsvollstreckung nach §§ 751, 756, 765, bis auf die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Funktion.

Rn 1 § 706 I regelt die Erteilung eines Zeugnisses über die Rechtskraft. Rechtskraftzeugnisse sind öffentliche Urkunden nach § 415 und erbringen mit der Beweiswirkung des § 418 den Nachweis, dass die Entscheidung, um die es geht, innerhalb der Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist nicht angefochten wurde und daher formelle Rechtskraft eingetreten ist. Sie treffen dagegen weder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Lösungssumme.

Rn 2 Ist im Arrestbefehl versehentlich die Festsetzung der Lösungssumme unterblieben, so ist die Entscheidung gleichwohl wirksam (Hambg NJW 58, 1145 [OLG Hamburg 18.02.1958 - 2 U 233/57]). Die Entscheidung kann hinsichtlich der fehlenden Lösungssumme gem § 321 (BGH NJW-RR 96, 1238 [BGH 25.06.1996 - VI ZR 300/95]) oder auf Rechtsbehelf hin ergänzt werden. Die Höhe der Lösungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio des Schutzantrags des Schuldners.

Rn 1 Die Interessen des Schuldners stehen in der Zwangsvollstreckung ggü denen des Gläubigers, der ja einen titulierten Anspruch erstritten hat, grds hintan. Ihnen wird allein dadurch Rechnung getragen, dass der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit zu leisten hat (§§ 709, 708, 711; Ddorf GRUR-RR 10, 122; MDR 87, 415; Celle OLGZ 93, 475 f). Ein gewisses ›Korrektiv‹ für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässige Berufung.

Rn 2 Die Regelung bezieht sich auf die vorläufige Vollstreckbarkeitsentscheidung eines erstinstanzlichen Urteils, gg das zulässigerweise Berufung eingelegt worden ist. In der Revisionsinstanz gibt es keine vergleichbare Möglichkeit, über die vorläufige Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils vorab zu befinden; ein Antrag nach § 718 I ist hier nicht statthaft (BGH NJW-RR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Tenorierung.

Rn 23 Im Tenor ist Höhe und Grund des Betrages, für den Sicherheit zu leisten ist, genau anzugeben. Das ist wichtig für die Verwertung gem § 283a III. Deshalb muss auch bei einer Klage auf zukünftige Leistung gem § 259 der Betrag im Antrag für bereits fällige Ansprüche beziffert werden (Kinne GE 14, 1240, 1243). Möglicher Tenor: ›Der Beklagte wird im Wege der Sicherungsanord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prozessuales.

Rn 3 Verlangt der Beklagte Sicherheit, stellt diese eine Prozessvoraussetzung dar. Die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung gehört zu den die Zulässigkeit der Klage betreffenden verzichtbaren Rügen (BGH v 16.1.24 – XI ZR 49/23 – juris Rz 6), die in der höheren Instanz nicht mehr zulässig sind, wenn sie in der Vorinstanz schuldhaft nicht erhoben wurden (BGH NJW-RR 93, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anordnung.

Rn 4 Das Urt des Prozessgerichts bestimmt Art und Höhe der Sicherheit, die der Gläubiger zu leisten hat, nach § 108 I 1. Das geschieht auf Grundlage der §§ 707 S 1, 709 S 1 oder 2, 712 II, 716, 719, sowie im Fall der Leistung einer Gegensicherheit nach § 711, wenn der Schuldner von seiner Abwendungsbefugnis Gebrauch gemacht hat. Ist in der Entscheidung nicht ausgesprochen, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Darf der Schuldner nach § 711 Satz 1, § 712 Abs. 1 Satz 1 die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, so ist gepfändetes Geld oder der Erlös gepfändeter Gegenstände zu hinterlegen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auch nach der Bestätigung des Arrestes kann wegen veränderter Umstände, insbesondere wegen Erledigung des Arrestgrundes oder auf Grund des Erbietens zur Sicherheitsleistung die Aufhebung des Arrestes beantragt werden. (2) Die Entscheidung ist durch Endurteil zu erlassen; sie ergeht durch das Gericht, das den Arrest angeordnet hat, und wenn die Hauptsache anhängig ist, du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ermittlungen, Vorbereitungsmaßnahmen sowie Eingriffe und Folgenbeseitigung durch den SV.

Rn 8 a) Die Sachverhaltsermittlung ist grds Aufgabe des Gerichts (s Rn 5), so dass der SV nur dann ermittelnd tätig werden darf, wenn hierfür im konkreten Fall eine dem Gericht fehlende besondere Sachkunde erforderlich ist (vgl BGHZ 37, 389, 394 = NJW 62, 1770; 97, 3096, 3097) und das Gericht ihn nach Abs 4 S 1 beauftragt hat. Es hat den Umfang klarzustellen, auch welche Unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Kann der Gläubiger die Sicherheit nach § 709 nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten leisten, so ist das Urteil auf Antrag auch ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, wenn die Aussetzung der Vollstreckung dem Gläubiger einen schwer zu ersetzenden oder schwer abzusehenden Nachteil bringen würde oder aus einem sonstigen Grund für den Gläubi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht, das eine Sicherheitsleistung des Gläubigers angeordnet oder zugelassen hat, ordnet auf Antrag die Rückgabe der Sicherheit an, wenn ein Zeugnis über die Rechtskraft des für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils vorgelegt wird. 2Ist die Sicherheit durch eine Bürgschaft bewirkt worden, so ordnet das Gericht das Erlöschen der Bürgschaft an. (2) § 109 Abs. 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten.

Rn 3 Hier bemisst sich die Höhe der Sicherheit nach den Kosten und dem denkbaren materiellen Schaden, den eine fehlerhafte Zwangsvollstreckung für den Schuldner zur Folge haben kann (München MDR 80, 409). Die ersatzfähige Beeinträchtigung des Schuldners in der Zwangsvollstreckung entspricht nicht in jedem Fall dem Streitwert, der sich allein am Interesse des Gläubigers orien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Empfangnahme des Erlöses durch den Gerichtsvollzieher gilt als Zahlung von Seiten des Schuldners, sofern nicht dem Schuldner nachgelassen ist, durch Sicherheitsleistung oder durch Hinterlegung die Vollstreckung abzuwenden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Beklagte kann auch dann Sicherheit verlangen, wenn die Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung erst im Laufe des Rechtsstreits eintreten und nicht ein zur Deckung ausreichender Teil des erhobenen Anspruchs unbestritten ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht kann, auch wenn der Anspruch oder der Arrestgrund nicht glaubhaft gemacht ist, den Arrest anordnen, sofern wegen der dem Gegner drohenden Nachteile Sicherheit geleistet wird. 2Es kann die Anordnung des Arrestes von einer Sicherheitsleistung abhängig machen, selbst wenn der Anspruch und der Arrestgrund glaubhaft gemacht sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verzichtbare Rügen.

Rn 11 Nur auf eine Rüge durch den Beklagten (früher als Prozesshindernis bezeichnet) sind zu beachten die Berufung auf eine Schiedsklausel (§ 1032), auf eine fehlende Kostenerstattung nach früherer Klagerücknahme (§ 269 VI) sowie auf eine fehlende Sicherheitsleistung (§§ 110 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Titel.

Rn 4 Zugunsten des Gläubigers muss ein auf eine Geldforderung gerichteter, für vollstreckbar erklärter oder rkr Titel bestehen. Darunter sind ebenso vollstreckbare Urteile, Urkunden iSd § 794 (RGZ 71, 179, 182) sowie Arrestbefehle und Leistungsverfügungen (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 845 Rz 2) zu verstehen. Der Titel muss bestehen, ein Urt also verkünde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kostenpflicht des Schuldners.

Rn 2 Grundsätzlich hat der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen, vorausgesetzt, sie waren notwendig. Eine eventuelle Kostenquotierung in dem zugrunde liegenden Titel gilt nicht für die Kosten der Zwangsvollstreckung. Eine Kostenentscheidung im zugrundeliegenden Vollstreckungstitel (Urt, Vergleich oder Beschl) ist insoweit für die Kosten der Zwangsvollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anordnung der sofortigen Wirksamkeit.

Rn 5 An die Stelle des in Familiensachen nicht geltenden, regelmäßig durch Sicherheitsleistung u Abwendungsbefugnis gekennzeichneten Rechtsinstituts der vorläufigen Vollstreckbarkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (§§ 708 ff ZPO) setzt III 2, 3 in Familienstreitsachen die – nicht selbstständig anfechtbare, sondern nur nach § 120 II 2, 3 beschränkbare (Kobl FamRZ 20, 19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Schadensersatz.

Rn 30 Der Vermieter hat dem Mieter gem § 283a IV bei unberechtigter Sicherheitsleistung Schadensersatz zu leisten. In Betracht kommen vor allem die Kosten der Sicherheit aber auch jeder weitergehende kausale Schaden, der dem Mieter wegen der fehlenden Liquidität entstanden ist. Der Anspruch kann gesondert oder im anhängigen Verfahren gem § 717 II 2 geltend gemacht werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 795 S 2.

Rn 4 Nach § 795 S 2 ist auf die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen die Vorschrift des § 720a über die Sicherungsvollstreckung entspr anzuwenden, wenn die Kostenfestsetzungsbeschlüsse auf Urteilen beruhen, die nur gg Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Andere Urteile sind gegen eine der Höhe nach zu bestimmende Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären. 2Soweit wegen einer Geldforderung zu vollstrecken ist, genügt es, wenn die Höhe der Sicherheitsleistung in einem bestimmten Verhältnis zur Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages angegeben wird. 3Handelt es sich um ein Urteil, das ein Versäumnisurteil aufrec...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / II. Schadensersatzpflicht bei ungerechtfertigter vorläufiger Maßnahme

Rz. 97 Wenn sich eine vorläufige Anordnung, die das Schiedsgericht erlassen hat, als von Anfang an ungerechtfertigt erweist, ist die Partei, die die Vollziehung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung oder einer Sicherheitsleistung entstanden ist (§ 1041 Abs. 4 ZPO).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Urteilsausspruch.

Rn 7 Die Grundsätze oben Rn 3 f gelten auch bei Unrichtigkeiten des Tenors. Hat das Gericht über einen bestimmten Anspruch in einer bestimmten Weise entschieden und kommt dies durch die Entscheidungsgründe, nicht aber durch der verlauteten Tenor zum Ausdruck, so ist die Berichtigung zulässig (BGH NJW 64, 1858 [BGH 18.06.1964 - VII ZR 152/62]), zB bei einer Zug-um-Zug-Einschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird durch eine vollstreckbare Entscheidung die zu vollstreckende Entscheidung oder ihre vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt oder deren Einstellung angeordnet, so erwirbt der Eigentümer des Grundstücks die Hypothek. (2) Das Gleiche gilt, wenn durch eine gerichtliche Entscheidung die einstweilige Einstellung der Voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 173. Zwischenstreit.

Rn 290 s Ablehnung, Rechtswegbestimmung, Sicherheitsleistung, Vorlegung einer Urkunde, Zeugnisverweigerung, Zuständigkeit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Darf der Schuldner nach § 711 Satz 1, § 712 Abs. 1 Satz 1 die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, so findet die Überweisung gepfändeter Geldforderungen nur zur Einziehung und nur mit der Wirkung statt, dass der Drittschuldner den Schuldbetrag zu hinterlegen hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 4 Mit Leistung der vom Gericht zu bestimmenden Sicherheit, die noch nicht zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen muss, tritt die einstweilige Verfügung unmittelbar außer Kraft, ohne dass es hierzu einer weiteren Entscheidung bedarf (Köln NJW 75, 454, 455 [OLG Köln 27.11.1974 - 16 U 124/74]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 150. Vorabentscheidung.

Rn 252 § 718. Der GeS ist nach § 3 auf die einzusparenden Kosten der Sicherheitsleistung (Hamm FamRZ 94, 248; Frankf JurBüro 96, 312; Köln KostRspr § 3 ZPO Nr 456: Avalkosten) oder bei deren Ermäßigung auf einen Bruchteil der Differenz zu schätzen (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 801: 1/10). Vorbehaltseigentum. Rn 253 s § 6 Rn 5, 19.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteil.

Rn 3 Die nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsleistung setzt zunächst den Erlass eines Urteils auf Zahlung einer Geldrente nach den in Rn 2 genannten Vorschriften voraus. Dieses muss noch nicht rkr sein, dh der Gläubiger kann wie bei § 323 wählen, ob er ein Rechtsmittel einlegt oder Klage erhebt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Von Urteilen, deren Vollstreckung nach ihrem Inhalt von dem durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer anderen Tatsache als einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung abhängt, darf eine vollstreckbare Ausfertigung nur erteilt werden, wenn der Beweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden geführt wird. (2) Hängt die Vollstreckung von einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Besondere Verfahrensregeln, Abs 3.

Rn 10 Für die Verfahren nach Abs 1 S 2 und Abs 2 stellt § 906 III spezielle Verfahrensvorschriften auf. Diese Regeln gelten bei einer nachträglichen Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrags in den Fällen von § 850d I, II sowie bei der abweichenden Festsetzung eines pfändungsfreien Betrags durch das Vollstreckungsgericht aufgrund einer Angleichung an bundes- ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht hat dem Kläger bei Anordnung der Sicherheitsleistung eine Frist zu bestimmen, binnen der die Sicherheit zu leisten ist. 2Nach Ablauf der Frist ist auf Antrag des Beklagten, wenn die Sicherheit bis zur Entscheidung nicht geleistet ist, die Klage für zurückgenommen zu erklären oder, wenn über ein Rechtsmittel des Klägers zu verhandeln ist, dieses zu verwerfen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zahlungsfiktion.

Rn 6 Es gilt Entspr wie zu § 815 III (s § 815 Rn 6–7) mit der Maßgabe, dass die Empfangnahme des Erlöses durch den GV an die Stelle der Wegnahme des Bargelds tritt. Die Fiktion tritt nicht ein, wenn der Schuldner durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung die Vollstreckung abwenden darf (letzter Hs).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Gg die Anordnung einer Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde zu (§ 567 I Nr 2). Dies gilt nicht, falls er sich zur Leistung einer Sicherheit erboten hatte; eine eingelegte Beschwerde wäre mangels Beschwer unzulässig (Köln MDR 59, 31). Eine unterbliebene Anordnung kann der Schuldner im Wege des Widerspruchs bzw der Berufung anfechten (Musielak/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachweis und Zustellung.

a) Grundsätze. Rn 5 Spätestens bei Beginn der Vollstreckungsmaßnahme muss dem Vollstreckungsorgan die Leistung der Sicherheit durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Für die Teilvollstreckung ist insoweit § 752 zu beachten. Der Nachweis ist entbehrlich, wenn die Rechtskraft des Urteils bereits eingetreten ist, weil er dann durch ein Rechtsk...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / f) Haftung gegenüber dem Nacherben

Rz. 38 Hat der Vorerbe einen Nachlassgegenstand für sich verwendet, schuldet er dem Nacherben Wertersatz (vgl. § 2134 BGB). Für weitergehende Ansprüche ist die Haftung des Vorerben gem. § 2131 BGB auf die eigenübliche Sorgfalt (§ 277 BGB) beschränkt. Sie greift nach § 2130 BGB stets erst mit dem Eintritt des Nacherbfalls. Für Veränderungen und Verschlechterungen, die (auch) ...mehr