Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag Vor §§ 145 ff BGB 28 Rang Bestimmung des ~s § 879 BGB 12 der Vormerkung § 883 BGB 20 Rangänderung Einigung § 880 BGB 2 Eintragung § 880 BGB 3 Rechtsfolge § 880 BGB 6 Zustimmung des Eigentümers § 880 BGB 4 Zwischenrecht § 880 BGB 8 Rangordnung § 1583 BGB 1; § 1991 BGB 12 Rangvorbehalt § 881 BGB 1 Ausnutzung § 881 BGB 6 Einigung § 881 BGB 2 Eintragung § 881 BGB 3 Erlöschen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Fallbeispiele

Rz. 640 [Autor/Stand] § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und anteilsbezogene Betrachtungsweise. Beabsichtigt der Steuerpflichtige, während der vorübergehenden Abwesenheit einen Teil seiner Anteile an der nämlichen Gesellschaft zu veräußern, geht die Finanzverwaltung davon aus, dass "hinsichtlich des veräußerten Teils der Steueranspruch aus der Vermögenszuwachsbesteuerung bestehen [blei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Streitigkeit über die Vergütungsanpassung gem § 650c.

Rn 6 Zum Begriff der Streitigkeit allgemein s Rn 4. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Fallgruppe einstweilige Verfügungen zur Durchsetzung von Forderungen des Unternehmers auf Abschlagszahlungen oder Sicherheitsleistungen, die sich wegen Anordnungen des Bestellers geändert haben, erleichtern. Die grds vorleistungspflichtigen Unternehmer seien in besonderem Maße auf Liquiditä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Balkonkraftwerk – Gestattun... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Köln entschiedenen Fall hatte die Mieterin an der Außenseite des Balkons ein Balkonkraftwerk (2 Solarpanele) angebracht, ohne vorher eine Zustimmung der Vermieterin einzuholen. Deshalb verlangte die Vermieterin Entfernung der Solaranlage mit der Begründung, dass kein Anspruch auf Genehmigung der Anbringung bestehe. Zumindest sei die fachgerechte Installation da...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerk – Gestattun... / 1 Leitsatz

Die Gestattung der Anbringung eines außen an der Balkonbrüstung befestigten Balkonkraftwerks ist dem Vermieter nur bei Absicherung durch eine Versicherung und einer Sicherheitsleistung zumutbar.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 10 Auch im Falle der Gefährdung des Steuereingangs kann als zulässige Maßnahme entsprechend § 221 S. 1 AO der Fälligkeitszeitpunkt vorverlegt werden. An Stelle der Vorverlegung kann gem. § 221 S. 2 Hs. 2 AO auch Sicherheitsleistung nach §§ 241ff. AO verlangt werden. Wie sich aus dem Wortlaut ("an Stelle der Vorverlegung") ergibt, kann auch die Sicherheitsleistung erst na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 221 AO findet in persönlicher Hinsicht auf alle Stpfl Anwendung.[1] § 221 AO gilt in sachlicher Hinsicht nur für Verbrauchsteuern und die USt nach dem UStG. Für die USt bleibt die Möglichkeit unberührt, nach § 16 Abs. 4 UStG einen abweichenden Besteuerungszeitraum bei ihrer Berechnung zugrunde zu legen und dadurch den Anmeldungszeitraum zu verkürzen. Das Verbrauchsteu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 221 AO erlaubt es der Finanzbehörde, den Fälligkeitstermin für eine Verbrauchsteuer oder USt bei mehrfacher Säumigkeit des StPfl vorzuverlegen. Der neu gewählte Zeitpunkt muss gem. § 221 S. 1 AO zwischen Entstehung der Steuer und gesetzlicher Fälligkeit liegen. Anstelle der Vorverlegung der Fälligkeit kann nach § 221 S. 2 AO auch eine Sicherheitsleistung verlangt wer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Rechtsschutz

Rz. 12 Die Vorverlegung der Fälligkeit und die Anordnung der Sicherheitsleistung stellen Verwaltungsakte i. S. v. § 118 AO dar und sind daher mit Einspruch gem. § 347 AO sowie Klage gem. § 40 FGO anfechtbar.[1] Die Ankündigung nach § 221 S. 3 AO ist entsprechend dem Rechtsgedanken des § 44a VwGO mangels eigenen Regelungsgehalts nicht anfechtbar.[2]mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Schriftform

Rz. 4 Die Vorschrift bezieht sich wie der bisherige § 566 auf die gesetzliche Schriftform des § 126. Danach muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens (z. B. drei Kreuze – xxx) unterzeichnet werden. Hinweis Personengesellschaften Bei Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, juristischen Personen) wird ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter; Steuerzahlung und Sicherheitsleistung (§ 32 Abs. 1 ErbStG)

1.1 Bekanntgabe des Erbschaftsteuerbescheids (§ 32 Abs. 1 S. 1 ErbStG) Rz. 1 § 32 Abs. 1 ErbStG schreibt – abweichend von § 122 Abs. 1 AO – die Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter "in den Fällen des § 31 Abs. 5" vor, d. h. soweit diese die Steuererklärung abgegeben haben. Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter sind insow...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Steuerzahlung und Sicherheitsleistung (§ 32 Abs. 1 S. 2 und 3 ErbStG)

Rz. 9 Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter haben für die Bezahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen (§ 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG). Die Vorschrift ändert zwar nichts daran, dass Schuldner der Erbschaftsteuer allein der Erwerber ist (§ 20 Abs. 1 ErbStG). § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG knüpft jedoch an die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Nachlassverwalters bzw. Testamentsvol...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Bekanntgabe an Nachlasspfleger; Steuerzahlung und Sicherheitsleistung (§ 32 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 20 Sofern ein Nachlasspfleger bestellt ist und dieser gem. § 31 Abs. 6 ErbStG die Steuererklärung abgegeben hat, ist diesem – als gesetzlichem Vertreter für die unbekannten Erben[1] – der Steuerbescheid gem. § 32 Abs. 2 ErbStG bekannt zu geben.[2] Die gesetzliche Vertretung des Erben endet erst, wenn das Nachlassgericht die Nachlasspflegschaft aufgehoben hat. Das FA kann...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Erklärungsfrist; Folgen der Fristversäumnis

Rz. 6 Das FA hat für die Abgabe der angeforderten Steuererklärung eine bestimmte Frist zu setzen. Diese Frist muss mindestens einen Monat betragen (§ 31 Abs. 1 S. 2 ErbStG). Die Frist kann gem. § 109 AO auf Antrag oder von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen des FA verlängert werden, ggf. auch rückwirkend.[1] Eine solche Fristverlängerung wird insbesondere bei umfangreic...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Rechtsbehelfe

Rz. 6 Soweit die Bekanntgabe an den Testamentsvollstrecker nach den vorstehenden Grundsätzen zulässig ist, entfaltet der Steuerbescheid Wirksamkeit gegenüber dem Erben[1] und setzt die Rechtsbehelfsfrist[2] für die Anfechtung durch den Erben in Lauf.[3] Rz. 7 Der Testamentsvollstrecker ist aufgrund § 32 Abs. 1 ErbStG verpflichtet, den Erben über die erfolgte Steuerfestsetzung...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Bekanntgabe des Erbschaftsteuerbescheids (§ 32 Abs. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 1 § 32 Abs. 1 ErbStG schreibt – abweichend von § 122 Abs. 1 AO – die Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter "in den Fällen des § 31 Abs. 5" vor, d. h. soweit diese die Steuererklärung abgegeben haben. Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter sind insoweit Zugangsvertreter des Erben. § 32 Abs. 1 ErbStG ist dahin zu verste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sicherheitsleistung.

Rn 4 Die Anordnung einer Sicherheitsleistung (§§ 108, 109) steht ebenfalls im Ermessen des Gerichts und geschieht in der Form des Beschlusses, in dem dafür eine Frist gesetzt wird, deren Länge unabhängig von der Länge der Frist zu Beibringung der Vollmacht ist. Beschreitet das Gericht diesen Weg, muss die Verhandlung vertagt werden, denn dann darf die Zulassung erst dann erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Sicherheitsleistung.

I. Dogmatische Einordnung. Rn 20 Die dogmatische Einordnung der Sicherungsanordnung ist auch auf Grund der ursprünglichen unklaren Gesetzesbegründung und der kurzfristigen Umformulierung durch den Rechtsausschuss mit erheblichen praktischen Konsequenzen äußerst strittig. Die ursprünglich im Gesetzgebungsverfahren vorgesehene Hinterlegungsanordnung gem § 302a ZPO-Entwurf hätte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / X. Sicherheitsleistung nach § 1063 III.

Rn 13 Der Antragsteller sollte stets prüfen, ob er im Verfahren nach § 1060 bei Gericht zusätzlich eine Sicherheitsleistung des Gegners nach § 1063 III beantragt. Dies ist insb dann zweckmäßig, wenn abzusehen ist, dass sich das Verfahren hinzieht, etwa weil mit einer Rechtsbeschwerde durch den Gegner nach § 1065 zu rechnen ist. Wird der Beschluss über die Vollstreckbarkeit n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Sicherheitsleistung nach § 1063 III.

Rn 21 Der Antragsteller sollte stets prüfen, ob er im Verfahren nach § 1061 bei Gericht zusätzlich eine Sicherheitsleistung des Gegners nach § 1063 III beantragt. Dies ist insb dann zweckmäßig, wenn abzusehen ist, dass sich das Verfahren hinzieht, etwa weil mit einer Rechtsbeschwerde durch den Gegner nach § 1065 zu rechnen ist. Wird der Beschluss über die Vollstreckbarkeit n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einstellung gegen Sicherheitsleistung.

Rn 11 Da der Gläubiger idR ohnehin nur gg Sicherheitsleistung iSv §§ 108 ff überhaupt vollstrecken darf (Rostock NJOZ 08, 2053), kann die Einstellung der Zwangsvollstreckung gg Sicherheitsleistung überhaupt nur in den Fällen angeordnet werden, in denen er ohne Sicherheitsleistung vollstrecken darf. Das ist dann angezeigt, wenn zwar viel für die Aufhebung des Vollstreckungsti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 708 ZPO – Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung.

Gesetzestext Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 752 ZPO – Sicherheitsleistung bei Teilvollstreckung.

Gesetzestext 1Vollstreckt der Gläubiger im Fall des § 751 Abs. 2 nur wegen eines Teilbetrages, so bemisst sich die Höhe der Sicherheitsleistung nach dem Verhältnis des Teilbetrages zum Gesamtbetrag. 2Darf der Schuldner in den Fällen des § 709 die Vollstreckung gemäß § 712 Abs. 1 Satz 1 abwenden, so gilt für ihn Satz 1 entsprechend. A. Ratio und Anwendungsbereich. Rn 1 Die Vors...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 709 ZPO – Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung.

Gesetzestext 1Andere Urteile sind gegen eine der Höhe nach zu bestimmende Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären. 2Soweit wegen einer Geldforderung zu vollstrecken ist, genügt es, wenn die Höhe der Sicherheitsleistung in einem bestimmten Verhältnis zur Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages angegeben wird. 3Handelt es sich um ein Urteil, das ein Versäumnisu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 939 ZPO – Aufhebung gegen Sicherheitsleistung.

Gesetzestext Nur unter besonderen Umständen kann die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung gestattet werden. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift bezieht sich auf die Besonderheit, dass – im Gegensatz zum Arrest – das durch die einstweilige Verfügung zu schützende Sicherungsinteresse des Gläubigers im Regelfall nicht angemessen durch eine Sicherheitsle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 710 ZPO – Ausnahmen von der Sicherheitsleistung des Gläubigers.

Gesetzestext Kann der Gläubiger die Sicherheit nach § 709 nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten leisten, so ist das Urteil auf Antrag auch ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, wenn die Aussetzung der Vollstreckung dem Gläubiger einen schwer zu ersetzenden oder schwer abzusehenden Nachteil bringen würde oder aus einem sonstigen Grund fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anordnung einer Sicherheitsleistung (Abs 4).

Rn 10 Neben einer Zahlungsanordnung eröffnet § 248 IV dem Gericht auch die Möglichkeit, eine Sicherheitsleistung in Höhe eines bestimmten Betrags anzuordnen. Diese Möglichkeit war bereits in § 641d I 2 ZPO aF vorgesehen. Die Anordnung einer Sicherheitsleistung statt einer Zahlung kommt in Betracht, wenn der Lebensunterhalt der Mutter oder des Kindes insb durch Bezug von staa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verhältnis der Sicherheitsleistung zum vollstreckbaren Anspruch (S 2).

Rn 5 Grds ist die Sicherheitsleistung dem Betrag nach zu beziffern. Für vollstreckbare Geldforderungen, also auch für Kostenerstattungsansprüche, bestimmt aber S 2, dass es ausreichend ist, die Sicherheitsleistung in einem bestimmten Verhältnis zum vollstreckbaren Anspruch auszuweisen. Die Vorschrift dient der Absicherung des Schuldners vor eventuellen Schäden in der Zwangsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Sicherheitsleistung.

Rn 2 Die Vorschrift gilt sowohl für das Urteilswie auch das Beschlussverfahren. I. Anwendungsbereich. Rn 3 Die Anordnung einer Sicherheitsleistung nach S 1 dient nur zur Ergänzung nicht ausreichender Glaubhaftmachung, kann aber fehlenden Tatsachenvortrag nicht ersetzen (Frankf OLGR 95, 155, 156). Eine Sicherheitsleistung nach S 2 kommt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Sicherheitsleistung (S 1).

I. Funktion und Arten. Rn 2 Die Sicherheitsleistung des Gläubigers iSv § 108 schützt den Schuldner vor den nachteiligen Folgen einer materiell nicht berechtigten Zwangsvollstreckung. Wird das Urt im Instanzenzug aufgehoben oder abgeändert, hat der Schuldner nach § 717 II einen Ersatzanspruch, zu dessen Befriedigung er sich an der Sicherheitsleistung des Gläubigers schadlos ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufhebung gegen Sicherheitsleistung.

I. Voraussetzungen. Rn 2 Die Aufhebung setzt das Vorliegen besonderer Umstände voraus, die gewährleisten, dass durch die Sicherheitsleistung das Sicherungsinteresse des Gläubigers hinreichend gewahrt bleibt (Frankf MDR 83, 585, 586). Dies kommt nur ausnahmsweise in Betracht, etwa bei einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB (RGZ 55, 140, 142; Saarbr BauR 93, 348; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sicherheitsleistung des Gläubigers (Abs 2).

1. Anordnung. Rn 4 Das Urt des Prozessgerichts bestimmt Art und Höhe der Sicherheit, die der Gläubiger zu leisten hat, nach § 108 I 1. Das geschieht auf Grundlage der §§ 707 S 1, 709 S 1 oder 2, 712 II, 716, 719, sowie im Fall der Leistung einer Gegensicherheit nach § 711, wenn der Schuldner von seiner Abwendungsbefugnis Gebrauch gemacht hat. Ist in der Entscheidung nicht aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 324 ZPO – Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung.

Gesetzestext Ist bei einer nach den §§ 843 bis 845 oder §§ 1569 bis 1586b des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgten Verurteilung zur Entrichtung einer Geldrente nicht auf Sicherheitsleistung erkannt, so kann der Berechtigte gleichwohl Sicherheitsleistung verlangen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Verpflichteten erheblich verschlechtert haben; unter der gleichen Vorausse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einstellung ohne Sicherheitsleistung.

Rn 12 Sie ist nach Abs 1 S 2 nur unter zwei Voraussetzungen möglich, die beide glaubhaft gemacht werden müssen (BGH SchiedsVZ 18, 193 [BGH 22.11.2017 - I ZB 92/17]). Zum einen muss der Schuldner glaubhaft machen, zur Leistung einer Sicherheit außerstande zu sein. Erforderlich ist, dass ihm die Beibringung einer Sicherheit unmöglich ist. Das ist etwa dann nicht der Fall, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 128. Sicherheitsleistung.

Rn 215 Im Zwischenstreit um die Erbringung einer Sicherheit für die Prozesskosten wird der Wert der Hauptsache angesetzt (BGHZ 37, 264; VersR 91, 122; Zweibr NJW 95, 537); nach Anordnung der Sicherheit beläuft sich die Beschwer des Verpflichteten auf deren Umfang (Karlsr MDR 86, 593); der Aufhebungsantrag ist mit dem Aufwand für die Beschaffung zu bewerten (LG Berlin RPflege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 75 Brüssel IIb-VO – Sicherheitsleistung, Hinterlegung.

Gesetzestext Einer Partei, die in einem Mitgliedstaat die Vollstreckung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung beantragt, darf wegen ihrer Eigenschaft als ausländischer Staatsangehöriger oder wegen Fehlens eines gewöhnlichen Aufenthalts im Vollstreckungsmitgliedstaat keine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung, unter welcher Bezeichnung es auch sei, au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 20 AVAG – Sicherheitsleistung durch den Verpflichteten.

Gesetzestext (1) Solange die Zwangsvollstreckung aus einem Titel, der auf Leistung von Geld lautet, nicht über Maßregeln der Sicherung hinausgehen darf, ist der Verpflichtete befugt, die Zwangsvollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des Betrages abzuwenden, wegen dessen der Berechtigte vollstrecken darf. (2) Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen und bereits g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 955 ZPO – Sicherheitsleistung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014.

Gesetzestext Für die Entscheidung über Anträge des Schuldners auf Beendigung der Vollstreckung wegen erbrachter Sicherheitsleistung nach Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 ist das Vollstreckungsgericht zuständig. Die Entscheidung nach Artikel 38 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 ergeht durch Beschluss. Rn 1 § 955 ergänzt Art 38 EuKoPfVO....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Sicherheitsleistung des Schuldners zur Abwendung (Abs 3).

Rn 4 Die Sicherungsvollstreckung setzt des Weiteren voraus, dass der Schuldner von seiner Abwendungsbefugnis nach Abs 3 keinen Gebrauch gemacht hat. Die Abwendungsbefugnis besteht kraft Gesetzes. Sie muss im Urt nicht gesondert ausgesprochen werden (Karlsr DGVZ 00, 555). Leistet der Schuldner die Sicherheit, muss der Gläubiger Sicherheit nach §§ 709, 712 II 2 erbringen, um a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift soll die Zwangsvollstreckung, die von einer Sicherheitsleistung abhängt, sich aber nur auf einen Teilbetrag richtet, erleichtern. In diesem Fall scheint es nicht angemessen, vom Gläubiger in voller Höhe Sicherheitsleistung zu verlangen. Für die Teilvollstreckung besteht namentlich ein Bedürfnis, wenn dem Gläubiger mit einer ohne Sicherheitsleistung möglic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensweise.

Rn 4 Die Anordnung der Sicherheitsleistung steht im Ermessen des Gerichts (KG WRP 95, 24 f [KG Berlin 29.08.1994 - 25 U 5213/94]). Sie kann durch gesonderten, dem Schuldner nicht mitzuteilenden (§ 922 III) Beschluss – so S 2 – angeordnet werden, dem dann, wenn die Sicherheitsleistung erbracht ist, die eigentliche Arrestentscheidung nachfolgt. In der Praxis ist aber die in S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Die Nachforderungsklage ist ein selbstständiger Prozess, für den die Vollmacht des Vorprozesses nicht ausreicht. Die Behauptung der erheblichen Verschlechterung ist besondere Prozessvoraussetzung. Ihr Vorliegen ist iRd Begründetheit zu prüfen. Der Klageantrag ist darauf zu richten, dass hinsichtlich der zukünftig fällig werdenden Ansprüche Sicherheit zu leisten oder die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Urteil über die Aufrechterhaltung eines Versäumnisurteils (S 3).

Rn 6 Auf eine Entscheidung nach § 343 S 1 ist 709 S 3 nur anwendbar, wenn für sie (dh die Entscheidung, die das VU aufrechthält) auch 709 S 1 gilt (sie also nur gg Sicherheitsleistung vorl vollstreckbar ist), nicht wenn sie nach § 708 ergeht. S 3 ist daher nicht anwendbar, wenn das aufrechthaltende Urt selbst ein Versäumnisurteil ist (dann geht § 708 Nr 2 nach hM vor; Musiel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt werde oder nur gegen Siche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründetheit.

Rn 8 Der Antrag geht auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gg oder ohne Sicherheitsleistung bzw darauf, dass die weitere Zwangsvollstreckung nur gg Sicherheitsleistung erfolgen kann, oder auf Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen, dies allerdings nur gg Sicherheitsleistung. Rn 9 Das Gericht hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Die Interessen des Schuldners und d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Prozessgericht kann auf Antrag anordnen, dass bis zum Erlass des Urteils über die in den §§ 767, 768 bezeichneten Einwendungen die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung eingestellt oder nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werde und dass Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung aufzuheben seien. 2Es setzt eine Sicherheitsleistung für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren, Entscheidung.

Rn 8 Das Gericht entscheidet über den Antrag nach Gewährung rechtlichen Gehörs nach billigem Ermessen, das maßgeblich durch die Erfolgsaussicht des Abänderungsbegehrens bestimmt wird (Prütting/Helms/Bömelburg § 242 Rz 13 mwN; Sternal/Weber § 242 Rz 7 mwN; Zö/Feskorn § 242 Rz 5). Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nicht in Betracht, wenn die Erfolgsau...mehr