Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.1 Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Die Gesellschafter der gematik schaffen die insbesondere für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Anwendungen erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur; § 306 Abs. 1). Die Aufgaben werden durch die gematik wahrgenommen. Die Norm konkretisiert den gesetzlichen Auftr...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.1.1 Schutz der Menschenwürde

Rz. 4 Die Sozialhilfe soll die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichern. Ursprünglich wurde das Fürsorgewesen als Teil des Polizei- und Ordnungsrechts verstanden und ein individual-rechtlicher Anspruch auf Sozialhilfe verneint. Doch schon bald nach Inkrafttreten des Grundgesetzes hat das BVerwG insbesondere aus dem Menschenwürdegrundsatz des Art. 1 Abs. 1 GG das verfass...mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.2 Datenstruktur (Abs. 2)

Rz. 7 Die Norm zählt umfassend die Daten auf, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert und verarbeitet werden können. Nr. 1, 6, 8 und 9 geben die Inhalte wieder, die nach dem bisher in § 291a Abs. 5c bzw. § 305 Abs. 1 enthaltenen geltenden Recht bereits in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können. Dazu gehören z. B. Daten der elektronischen Kurza...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.1 Zweck der Rücklage (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 sieht vor, dass die Pflegekasse zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit eine Rücklage zu bilden hat. Die Regelung entspricht damit der in § 261 Abs. 1 SGB V (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 72). Die Norm für die Krankenversicherung wiederum orientiert sich an der Vorgängervorschrift des § 365 RVO (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 228 zu § 270). Durch Ansammlung entsp...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält sowohl Regeln der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung von Patienten. Die Abs. 3 und 3a zeigen, dass die eigentliche Bedeutung der Vorschrift in der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung besteht. Die bisherigen vielfältigen Änderungen der Vorschrift sind ein Indiz für den Einfluss...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.8 Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung (Abs. 4)

Rz. 80 Die Verteilung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung ist mit Wirkung zum 1.1.2012 in § 87b geregelt, so dass Abs. 4 der Vorschrift sich auf die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung beschränkt. Die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung stellt die zweite Stufe im System der Gesamtvergütung dar und ist Teil der zahnärztlichen Selbstverwal...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.1 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten der Ärzte und Einrichtungen (Abs. 1)

Rz. 10 Abs. 1 normiert Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen. Die Vorschrift erfasst weder nichtärztliche Leistungserbringer (z. B. Lieferanten von Hilfsmitteln) noch Ärzte, die nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Rz. 11 Ärzte und Einrichtungen sind verpflichtet, in dem für...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.1 Elektronische Verordnungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik hatte bis zum 30.6.2020 die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit vertragsärztliche elektronische Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch nach § 360 Abs. 1 übermittelt werden können (Satz 1 Nr. 1). Für die flächendeckende Einführung elektronischer ärztlicher Verordnungen sind funktional abgestimmte, interoperable und sichere Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.2 Informationspflicht über die widerspruchsbasierte Patientenakte (Abs. 1a)

Rz. 6a Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten umfassend und in geeigneter Weise, bevor sie ab 15.1.2025 eine widerspruchsbasierte Patientenakte zur Verfügung stellen (Satz 1). Die Information ist in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei abzugeben. Dabei sind die Belange älterer, vu...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.2.2 Umsetzungsstufe 2 (nach der Bereitstellung)

Rz. 11 Versicherten steht spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die elektronische Patientenakte zur Verfügung steht, ein Sofortnachrichtendienst mit Leistungserbringern und mit Krankenkassen als sicheres Übermittlungsverfahren (§ 311 Abs. 6) zur Verfügung (Nr. 2). Rz. 12 Versicherte können spätestens 6 Monate, nachdem das dafür bestimmte Register zur Verfügung steht, mittels ei...mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldun... / 2.2 Rechtslage für selbstzahlende Bestandsmitglieder ab dem 1.7.2025 (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 müssen die Pflegekassen ab dem 1.7.2025 für Selbstzahler, die bereits vor diesem Zeitpunkt in diesem Status Mitglied der sozialen Pflegeversicherung waren, eine Meldung entsprechend Abs. 1 erstatten. Die Meldung hat spätestens bis zum 31.12.2025 zu erfolgen. Bei Pflegekassen, die sich im Zeitraum vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2025 weder die Elterneigenschaft so...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.5 Übermittlungspflichten der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (Abs. 2)

Rz. 20 Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, die in Nr. 1 bis 9 abschließend genannten Daten quartalsweise fallbezogen an die Krankenkassen zu übermitteln (Satz 1). Hintergrund der lediglich fallbezogenen und nicht versichertenbezogenen Übermittlungspflicht ist, dass den Krankenkassen nicht die Führung von versichertenbezogenen Leistungs- und Gesundheitsprofi...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.3 Medizinische Anwendungsfälle (Abs. 2a)

Rz. 14 Der Absatz enthält die ersten medizinischen Anwendungsfälle, die als standardisierte, strukturierte medizinische Informationsobjekte in der elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden (BT-Drs. 20/9048 S. 113). Die Rechte der Versicherten zur Zugriffserteilung auf die medizinischen Informationsobjekte sind sichergestellt. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.3 Außerordentliche Kündigung

Rz. 8 Aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls ermöglicht Abs. 2 Satz 1 den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der Sozialhilfe eine fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages nur für den Fall, dass die Pflegeeinrichtung ihre gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen derart gröblich verletzt, dass ein Festhalten an dem Vertra...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2 Rechtspraxis

2.1 Zweck der Rücklage (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 sieht vor, dass die Pflegekasse zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit eine Rücklage zu bilden hat. Die Regelung entspricht damit der in § 261 Abs. 1 SGB V (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 72). Die Norm für die Krankenversicherung wiederum orientiert sich an der Vorgängervorschrift des § 365 RVO (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 228 zu...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten und seitdem unverändert.mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.8 Art und Weise der Datenübermittlung (Abs. 4)

Rz. 26 Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren übermitteln die für die Abrechnung der Leistungen notwendigen Angaben den Kassenärztlichen Vereinigungen im Wege elektronischer Datenübertragung (Satz 1). Dafür können das sichere Übermittlungsverfahren nach § 311 Abs. 6 über die Telematikinfrastruktur oder...mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.1 Informationspflicht (Abs. 1; aufgehoben zum 15.1.2025)

Rz. 3 Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten durch umfassendes, geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte (Satz 1). Dazu wählen sie eine präzise, transparente, verständliche und leicht zugängliche Form in einer klaren und einfachen Sprache. Das Informationsmaterial steht barrierefrei zur Verfügung, bevor die Patientenakte angeboten wird. D...mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.3 Zugriff auf die Notfalldaten und die Patientenkurzakte (Abs. 3)

Rz. 5 Für den Zugriff auf Notfalldaten und die Patientenkurzakte wird im Interesse der möglicherweise nicht mehr mitwirkungsfähigen Versicherten eine Autorisierung im Einzelfall nicht vorausgesetzt, da von einem mutmaßlichen Einverständnis auszugehen ist (Satz 1 Nr. 1). Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Versicherte sein grundsätzliches Einverständnis erteilt haben muss...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.2 Zugriff ohne Gesundheitskarte (Abs. 2)

Rz. 4 Der Zugriff auf die Patientenakte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) und die elektronischen Verordnungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) muss dem Versicherten auch ohne elektronische Gesundheitskarte mittels eines geeigneten sicheren technischen Verfahrens möglich sein (Satz 1). Der Versicherte ist von seiner Krankenkasse umfassend über die Besonderheiten eines Zugriffs ohne den ...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 3 Literatur und Materialien

Rz. 10 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen – handelnd durch den GKV-Spitzenverband – und dem Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Finanzausgleichs nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 in der aktuell gültigen Fassung v. 1.9.2020.mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 305 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Neu gefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1996. Das Zwei...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.2 Auskunftspflicht der Ärzte und Krankenhäuser (Abs. 2)

Rz. 10 Versicherte haben einen eigenständigen Auskunftsanspruch unmittelbar gegenüber den an der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, Einrichtungen und Versorgungszentren über die erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten (Patientenquittung; Satz 1, 2). Die Leistungsaufstellung erfolgt in verständlicher Form auf der Grundlag...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.3 System der Einzelleistungsvergütung

Rz. 31 Beim System der Einzelleistungsvergütung erhält der Vertragsarzt/Psychotherapeut, das zugelassene medizinische Versorgungszentrum oder der Vertragszahnarzt jede einzelne Leistung vergütet, die im Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen bzw. im Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen (§ 87) enthalten und mit einer Punktzahl versehen ist. Diese Vergü...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.2 Widerspruch des Versicherten (Abs. 1 i. d. F. ab 15.1.2025)

Rz. 3b Zugriffsberechtigte dürfen für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- oder Sozialbereich auf personenbezogene Daten, insbesondere auf Gesundheitsd...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7 Allgemeine Vergütungsgrundsätze

Rz. 54 Die Vorschrift enthält in den verschiedenen Absätzen allgemeine Vergütungsgrundsätze, die sowohl für die vertragsärztliche Gesamtvergütung als auch für die vertragszahnärztliche Gesamtvergütung gelten und aus der Zeit stammen, als auch die vertragsärztliche Gesamtvergütung über die Vorschrift und noch nicht in §§ 87a ff. geregelt war. Die Vereinbarungen der Gesamtvergü...mehr

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Sommer, SGB V § 348 Anspruc... / 2.4 Voraussetzungen der Übermittlung (Abs. 2 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 8 Die Verpflichtung zur Befüllung der Patientenakte setzt voraus, dass die Daten im konkreten aktuellen Behandlungsfall erhoben und in semantisch und syntaktisch interoperabler Form verarbeitet werden und der Versicherte dem Zugriff der Leistungserbringer auf die Daten in der elektronischen Patientenakte weder insgesamt noch im Anwendungsfall nach § 353 Abs. 1 oder 2 wider...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die KBV hat den Auftrag, die semantischen und syntaktischen Vorgaben für die elektronische Patientenakte festzulegen. Damit wird eine anwendungsübergreifende einheitliche Standardisierung garantiert, die die Übertragung und Verarbeitung von Daten ermöglicht. Die Festlegungen zum Medikationsplan in Papierform (§ 31a) sowie die für die 1. Einführungsstufe des elektronisc...mehr

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Sommer, SGB V § 327 Nutzung... / 2.1 Nutzung der Telematikinfrastruktur (Abs. 1)

Rz. 3 Die Telematikinfrastruktur muss für die Nutzung weiterer Anwendungen ohne Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach § 327 geeignet sein (§ 306 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a). Diese Anwendungen können die Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen sowie für die Gesundheitsforschung nutzen, wenn die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz ...mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldun... / 2.1 Rechtslage für selbstzahlende Neumitglieder ab dem 1.7.2025 (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 hat die Pflegekasse ab dem 1.7.2025 für Selbstzahler bei Beginn einer Mitgliedschaft eine Meldung i. S. d. § 55a Abs. 3 über die zentrale Stelle nach § 81 EStG an das BZSt zu richten. Bei Ende der Mitgliedschaft hat sie eine Meldung nach § 55a Abs. 6 zu erstatten. Bei Beginn der Mitgliedschaft hat die Meldung innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen; die Abmeldung...mehr

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Sommer, SGB V § 362 Nutzung... / 2.1 Gesundheitskarte und digitale Identität (Abs. 1)

Rz. 3 Neben den gesetzlichen Krankenkassen können folgende Stellen eine elektronische Gesundheitskarte oder digitale Identität ausgeben:mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.7 Vereinbarungen auf Ebene der Bundesmantelverträge (Abs. 3)

Rz. 24 Die Regelung verpflichtet die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und den GKV-Spitzenverband als Bestandteil der Bundesmantelverträge Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für die vertragsärztlichen Leistungen, Form und Inhalt der im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Vordrucke, die Erfüllung der Pflichten der Vertragsärzte nach Abs. 1, 4, die Er...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 302 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung vom 1.1.1993 die Überschrift geändert sowie Abs. 1 inhalt...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.2 Elektronische Verordnungen durch Leistungserbringer (Abs. 2)

Rz. 6 Ärzte und Zahnärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, in Einrichtungen tätig sind, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in zugelassenen Krankenhäusern, Vorsorgeeinrichtungen oder Rehabilitationseinrichtungen tätig sind, stellen Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch aus (Satz 1). Die Verpflichtung beste...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.1 Zugriff mit der Gesundheitskarte (Abs. 1)

Rz. 3 Der Versicherte ist berechtigt, auf seine Patientenakte, seine Erklärung zur Organ- und Gewebespende, seine Hinweise auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, seinen Medikationsplan, seine Verordnungen und seine Patientenkurzakte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4, 6 und 7) mittels der elektronischen Gesundheitskarte zuzug...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.5 Sicherheit im Ausgabeprozess der elektronischen Gesundheitskarte (Abs. 4 i. d. F. ab 26.3.2024)

Rz. 7 Der Zugriff auf die Patientenakte und die elektronischen Verordnungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 6) ist nur durch geeignete technische Verfahren und mittels der elektronischen Gesundheitskarte möglich (vgl. Fachportal der gematik, https://fachportal.gematik.de; abgerufen: 16.1.2023). Hierdurch wird dem hohen Schutzbedarf der über den Zugang zur Telematikinfrastruktur ...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.1 Begriff Gesamtvergütung (Abs. 1)

Rz. 22 Die KVen und KZVen erbringen aufgrund ihrer in § 75 jeweils normierten Aufträge zur Sicherstellung und Gewährleistung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung der Mitglieder mit Wohnort im Bezirk der KV/KZV und der mitversicherten Familienangehörigen der gesetzlichen Krankenkassen jeweils eine Gesamtleistung, die in Form der vertrags(zahn)ärztlichen Gesamtvergütungen v...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.3 Aufgaben der zuständigen Stellen (Abs. 3)

Rz. 9 Mehrere Länder können die Aufgaben nach Abs. 1 Satz 1 durch gemeinsame Stellen wahrnehmen lassen (Satz 1). Die Stellen nach Abs. 1 tauschen die Daten aus, die für die Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise, elektronischer Berufsausweise und von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen erforderlich sind (Satz 2). Die Daten sind jeweils an...mehr

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Sommer, SGB V § 306 Telemat... / 2.2 Gesamtarchitektur (Abs. 2)

Rz. 9 Die Telematikinfrastruktur umfasst eine dezentrale Infrastruktur, zentrale Infrastruktur und Anwendungsinfrastruktur. Die dezentrale Infrastruktur besteht aus Komponenten zur Authentifizierung, zur elektronischen Signatur, zur Verschlüsselung sowie Entschlüsselung und zur sicheren Übermittlung von Daten in die zentrale Infrastruktur (Nr. 1). Die zentrale Infrastruktur best...mehr

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Sommer, SGB V § 307 Datensc... / 2.1 Dezentrale Infrastruktur (Abs. 1)

Rz. 3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels der Komponenten der dezentralen Infrastruktur (§ 306 Abs. 2 Nr. 1) liegt in der Verantwortung derjenigen, die diese Komponenten für die Zwecke der Authentifizierung und zur sicheren Verarbeitung von Daten über die zentrale Infrastruktur nutzen (Satz 1). Zur dezentralen Infrastruktur gehören z. B. die elektronische Gesund...mehr

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Sommer, SGB V § 337 Recht d... / 2.2 Datenlöschung (Abs. 2)

Rz. 4 Der Versicherte ist berechtigt, Daten in einer Anwendung nach § 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4, 6 und 7 eigenständig zu löschen (Satz 1). Zu den Anwendungen gehören die elektronische Patientenakte, die elektronische Erklärung zur Organ- und Gewebespende einschließlich dazu ergangener Hinweise, die Hinweise auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, der elektronische...mehr

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Sommer, SGB V § 347 Anspruc... / 2.2 Übermittlung von Daten I (Abs. 1 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 4a Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer haben Daten der Versicherten in die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern (Satz 1). Verpflichtet sind Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in Einrichtungen oder Krankenhäusern tätig sind, die an der vertragsär...mehr

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Sommer, SGB V § 74 Stufenwe... / 2.1 Verbindlichkeit der Richtlinien bzw. Empfehlungen

Rz. 5 Der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 hat vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mit Wirkung ab 1.1.2004 unter anderem die Aufgabe übernommen, die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (vgl. § 92 Abs. 1 Nr. 7) weiterzuentwickeln. Die Anlage dieser Richtlinien regelt die Empfehlungen des Bundesausschusses zur Umsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung in den A...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.3.1 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL-Leistungen)

Rz. 44 Vergütungen für Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen/-zahnärztlichen Versorgung sind vom Ausgabenvolumen des Abs. 2 Satz 2 ausgenommen, ebenso ärztliche/zahnärztliche Leistungen oberhalb der ausreichenden, notwendigen, zweckmäßigen, in fachlich gebotener Qualität geleisteten und wirtschaftlich erbrachten vertrags(zahn)ärztlichen Leistungen. Diese Mehrleistungen...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.10 Aufgaben der gematik (Abs. 10)

Rz. 11 Ausschließlich die gematik ist (ergänzend zu § 311 Abs. 1 Nr. 10) berechtigt und verpflichtet, Zugangswege zu elektronischen Verordnungen über mobile Endgeräte zu entwickeln und zur Nutzung anzubieten (Satz 1). Gleichzeitig stellt sie die Funktionalität und Interoperabilität sicher (Satz 2). Die Sicherheit ist durch ein externes Gutachten nachzuweisen (Satz 3, 4). Die...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.4 Anrechnung auf die Gesamtvergütung und vertrags(zahn)ärztliche Kostenerstattungsleistungen (Abs. 2 Satz 8)

Rz. 46 Eine Besonderheit stellen bei gesetzlich Krankenversicherten die Kostenerstattungsleistungen dar, die dann auf die vertrags(zahn)ärztliche Ge­samtvergütung angerechnet werden, wenn sie von Vertrags(zahn)ärzten, Vertragspsychotherapeuten oder zugelassenen medizinischen Versorgungszentren erbracht und höchstens in Höhe der Vergütung erstattet werden, welche die Krankenk...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.5 Notfalldaten (Satz 2 Nr. 5)

Rz. 10 Mit den Notfalldaten eines Patienten ist ein Arzt über alle relevanten Daten, wie z. B. Allergien oder bedeutsame Vorerkrankungen informiert. Künftig können Versicherte diese Informationen als Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern lassen, wenn sie dies wünschen. Auch die Adresse eines im Notfall zu benachrichtigenden Angehörigen kann auf Wunsch im Notfalldat...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Ausgleichsfonds wurde als Sondervermögen zur Durchführung des Finanzausgleichs (vgl. §§ 66 ff.) errichtet (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 74). Er hat den Charakter einer kassenübergreifenden Schwankungsreserve und Finanzierungsstelle der sozialen Pflegeversicherung. Seine Mittel stehen der sozialen Pflegeversicherung als Vermögensträger gemeinschaftlich zu. Verwa...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.6 Vergütung nichtärztlicher Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 49 Die Gesamtvertragspartner auf KV-Ebene haben auch die Vergütung nichtärztlicher Leistungen, die sich aus den Anlagen 7 (Onkologie-Vereinbarung) und 11 (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung) der Bundesmantelverträge (BMV-Ä und BMV-Ärzte/Ersatzkassen) ergeben, angemessen umzusetzen (vgl. Abs. 2 Satz 4 HS 2). Da der BMV-Ä und der inhaltsgleiche BMV-Ärzte/Ersatzkassen für die r...mehr

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Sommer, SGB XI § 61a Beteil... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 sieht vor, dass der Bund zur pauschalen Beteiligung an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung ab dem Jahr 2022 jährlich 1 Mrd. EUR in monatlich zum jeweils ersten Bankarbeitstag zu überweisenden Teilbeträgen an den Ausgleichsfonds nach § 65 leistet. Diese Beteiligung des Bundes wurde notwendig, da die Pflegekassen u. a. durch die Corona-Pandemie ...mehr