Fachbeiträge & Kommentare zu Seminar

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfd) Aufdeckung stiller Reserven nach einer BP

Rn. 70d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ein steuerlicher Mehrgewinn kann schließlich auf der Aufdeckung stiller Reserven anlässlich der Erhöhung der Wertansätze einzelner Aktivposten anlässlich einer Bp beruhen. Wird – wie in der Praxis üblich – die HB des betreffenden Jahres nicht nachträglich angepasst, so sind die steuerlichen Mehrgewinne im Weg der Schätzung – also unter Berü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliche Ermittlung

Rn. 18 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Zur Beurteilung, ob und inwieweit ein Verlustanteil abzugs- oder ausgleichsfähig bzw nur verrechenbar iSv § 15a Abs 2 EStG ist, muss zunächst die Höhe des steuerlichen Kapitalkontos iSv § 15a Abs 1 S 1 EStG lt StB der KG zum Bilanzstichtag des Wj, in dem dem Kommanditisten ein Verlust zuzurechnen ist (s Rn 20 und s BMF BStBl I 1981, 308 Tz 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zugleich Entstehung eines verrechenbaren Verlustes

Rn. 41b Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Beispiel (aus DB-Seminar v 18.04.1985, Bitz/Dankmeyer/Pensel/Schelnberger): Sachverhalt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erweiterte Außenhaftung gem § 15a Abs 1 S 1 EStG

Rn. 27a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Beispiel (aus DB-Seminar v 18.04.1985, Bitz/Dankmeyer/Pensel/Schelnberger):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Neemann, Planungssicherheit für Reedereien 1998, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 7/1997, 6; Bartholl, Offene Fragen zur Tonnagesteuer 1998, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 10/1998, 14; Voss/Steinborn 1998, Besteuerung von Schifffahrtsgewinnen, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 8/1998, 14; Kreutziger, Festlegung des Mittelpunktes der geschäftlichen Oberleitung eines Schifffa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Bestimmtheit der Satzungszwecke und der Art ihrer Verwirklichung (§ 60 Abs 1 AO)

Tz. 129 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 60 Abs 1 S 1 AO schreibt vor, dass die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bezeichnet sein müssen, dass aufgr der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die StBefreiung geprüft werden können (s Urt des BFH v 23.07.1988, BFH/NV 1989, 479; v 23.11.1988, BStBl II 1989, 391; und v 10.11.1998, HFR 1999, 481). In de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Rechtsentwicklung

Tz. 855 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 In seiner älteren Rspr hat der BFH zunächst vorrangig auf die Frage abgestellt, ob die Tätigkeitsbereiche einer Kap-Ges und ihres (beherrschenden) Ges-GF im Vorhinein klar und eindeutig voneinander abgegrenzt sind (s Urt des BFH v 27.01.1971, BStBl II 1971, 352, und v 01.10.1986, BFH/NV 1987, 242, mwNachw). Die Geschäftschancenlehre spielte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum zur Partnerschaftsgesellschaft (PartG mbB):

Seibert, Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), DB 2013, 1710; Seibert, Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Eine Lücke wird geschlossen, WPg 15/2013, I; Ruppert, Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Ende gut, alles gut?, DStR 2013, 1623; Carlé, Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2 Ertragssituation der Gesellschaft

Tz. 391 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Neben der Größe des Unternehmens stellt die Ertragssituation das entsch Kriterium für die Angemessenheitsprüfung dar. Maßgebend ist hierbei vor allem das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn der Gesellschaft und zur verbleibenden Kap-Verzinsung. Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Gesc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktuelle Empfehlungen der R... / KI im Finanzwesen

Künstliche Intelligenz KI verändert den Arbeitsalltag im Finanz- und Rechnungswesen. Aufgaben können effizienter bearbeitet, Prozesse automatisiert und Innovation gefördert werden. Gleichzeitig stellen sich viele Fragen - etwa solche zur KI-Verordnung und zum Datenschutz. Die Antworten und praxisnahe Einblicke in die Einsatzmöglichkeiten von KI im Rechnungswesen finden Sie in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktuelle Empfehlungen der R... / Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung, zielt die Bundesregierung darauf ab, die EU Richtlinie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), vom 14. Dezember 2022 umzusetzen. Die CSRD sieht eine standardisierte und erwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
CoPilot Tax: Wie Sie Ihren ... / 3 Schulungsangebote

Online-Seminare Besuchen Sie die Live-Online-Präsentation zu unserer neuen KI-Lösung und erfahren Sie aus erster Hand von Mitgliedern des Produktteams CoPilot Tax, wie Sie den CoPilot Tax in Ihrer Arbeitssituation optimal nutzen können. Das Seminar findet monatlich statt und eignet sich insbesondere für Nutzer, die den CoPilot Tax bisher noch gar nicht oder nur sehr wenig gen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Empfehlungen der R... / KI im Finanzwesen

Künstliche Intelligenz KI verändert den Arbeitsalltag im Finanz- und Rechnungswesen. Aufgaben können effizienter bearbeitet, Prozesse automatisiert und Innovation gefördert werden. Gleichzeitig stellen sich viele Fragen - etwa solche zur KI-Verordnung und zum Datenschutz. Die Antworten und praxisnahe Einblicke in die Einsatzmöglichkeiten von KI im Rechnungswesen finden Sie in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 2.3.3 Ausnahmen von der Meldepflicht

Ausnahmen von der Meldepflicht gibt es für Selbstständige Geschäftsreisen, hierzu zählen Meetings, Kundenpflege, Seminare, Konferenzen, bei denen der Arbeitnehmer keine Dienstleistungen erbringt Seeleute in der Handelsschifffahrtmehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 3.3 Urlaubszweckwidrigkeit

Rz. 6 Nicht jede Erwerbstätigkeit ist während des Urlaubs des Arbeitnehmers verboten, sondern nur die dem Urlaubszweck zuwiderlaufende. Urlaubszweck ist nach h.M. die Erholung des Arbeitnehmers im Sinne körperlicher, geistiger und seelischer Regeneration.[1] Damit ist eine Erwerbstätigkeit urlaubszweckwidrig, bei der die selbstbestimmte Erholung nicht mehr gewährleistet ist.[...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Aufbau-, Struktur und allge... / 2.8 Der "sonstige Beschäftigte"

Viele Tätigkeitsmerkmale enthalten das Tatbestandsmerkmal "sonstige Beschäftigte", die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Der Begriff des "sonstigen Beschäftigten" wurde im Vergleich zur Vergütungsordnung materiell nicht verändert, daher sind die hierzu von der Rechtsprechung in Jahrzehnten entwickelten (strengen) Maß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Italien / 2.3.2 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen unter anderem Arbeitnehmer und Selbstständige, die an geschäftlichen Besprechungen (u. a. Vertragsverhandlungen, Strategiebesprechungen, etc.) teilnehmen, wenn sie keine weiteren Dienstleistungen erbringen. Arbeitnehmer, die an Vorträgen/Seminaren teilnehmen. Arbeitnehmer, die auf Messen ausstellen bzw. a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Österreich / 2.3.3 Keine Meldung

Auch Dienstreisen von kurzer Dauer werden grundsätzlich als Entsendungen angesehen. Ausgenommen hiervon sind Dienstreisen, wenn im Rahmen dieser Dienstreisen keine zusätzlichen Dienstleistungen erbracht werden. Hierzu zählen Teilnahme an Kongressen, Seminaren, Schulungen, Weiterbildungen oder Veranstaltungen, Teilnahme an Messen, Teilnahme an geschäftlichen Besprechungen, Kunden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
CoPilot Finance: Tipps und ... / 4.2 Praxis-Tipps Seminare

In unseren monatlichen, kompakten 30-minütigen Praxistipps-Seminaren stellen wir Ihnen Neuerungen zum CoPilot Finance vor, vermitteln Hinweise zum effektiven Umgang mit dem KI-Assistenten und geben konkrete Prompting-Tipps zur Formulierung fachlicher Fragen. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen praxisnahe Anwendungsfälle für einen effizienten Einsatz im Arbeitsalltag des Rechnung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.1 Vorbemerkung

Rz. 82 Neben den typischen Krankheitskosten wie Aufwendungen für ärztliche Leistungen, zählen auch Ausgaben für Heilpraktiker, Krankengymnasten und auch Psychotherapeuten zu den abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen. Bei einem krankheitsbedingten Krankenhausaufenthalt zählen Trinkgelder in üblicher Höhe für das medizinische Personal nicht mehr zu den abzugsfähigen Aufw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
CoPilot Finance: Tipps und ... / 2.5 Qualitätssicherung – CoPilot als Prüfer

CoPilot kann auch als Qualitätssicherungsinstanz eingesetzt werden, um die fachliche und sprachliche Qualität von Texten im Rechnungswesen zu prüfen. Er kann Ihre Textentwürfe gegenlesen und so Widersprüche erkennen, fachliche Fehler finden oder die Schreibweise professionalisieren. Textprüfung: Überprüfung auf Widersprüche, Unstimmigkeiten und fachliche Fehler. Sprachliche Op...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.9 ESRS S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Rz. 132 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-13 sollen einen Überblick über die Weiterbildungs- und Kompetenzentwicklungsaktivitäten des berichtspflichtigen Unternehmens vermitteln (ESRS S1.81 f.). Ziel ist es, für die Adressaten der Berichterstattung darzustellen, welche laufenden, beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten angeboten werden, um die Qualifikation der Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.3 Ausbildungskosten

Rz. 48 Soweit Berufsausbildungskosten, insbesondere für vergangene Veranlagungszeiträume, als Werbungskosten abgezogen werden können, scheidet eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung bereits aufgrund der Subsidiarität der Vorschrift aus.[1] Nach der aktuellen Rechtslage sind Berufsausbildungskosten der Erstausbildung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG begrenzt als Sond...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 2.3.3 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen unter anderem Gesellschaftliche Besprechungen (u. a. Vertragsverhandlungen, Strategiebesprechungen, etc.), wenn sie keine weiteren Dienstleistungen erbringen Arbeitnehmer, die an Vorträgen/ Seminaren teilnehmen Arbeitnehmer, die auf Messen ausstellen bzw. an diesen Messen teilnehmen Personen- und Güterbefö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dänemark / 2.3.2 Keine Meldungen

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen: Teilnehmer von Seminaren und Konferenzen, Teilnehmer von Geschäftsreisen, wenn keine feste Geschäftseinrichtung in Dänemark besteht, Beratungsleistungen im Bereich Jahresabschluss / Abschlussprüfung, wenn die Tätigkeit weniger als 8 Tage andauert, Konzerninterne Entsendungen bis zu 8 Tage, Kabotage-Fahrten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowakei / 2.3.3 Ausnahmen von der Meldepflicht

Bei folgenden Tätigkeiten müssen keine Meldungen gemacht werden: Besprechungen ohne Erbringung von Dienstleistungen Teilnahme an Seminaren und Vorträge Teilnahme an Messen und ähnlichen Veranstaltungen Teilnahme an Kongressen und Tagungenmehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.9 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Rz. 98 Die Angabepflicht ESRS 2 SBM-2 zielt darauf, den Prozess des Stakeholder-Engagements eines Unternehmens darzustellen. Zu den erzielten Ergebnissen ist auszuführen, wie die Interessen und Standpunkte der Stakeholder eines Unternehmens in seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell berücksichtigt werden (ESRS 2.43 f.). Rz. 99 Zunächst ist die Einbeziehung der Stakeholde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 4.1 Vertrauensarbeitszeit und mehr im mittelständischen Software-Unternehmen

Das norddeutsche Software-Unternehmen hat 80 Beschäftigte und drei Standorte in Deutschland. Es ist von zwei Gründern aufgebaut und entwickelt worden. Die Unternehmenskultur ist durch Vertrauen und Transparenz geprägt. Homeoffice ist seit vielen Jahren in Kombination mit Vertrauensarbeitszeit gelebter beruflicher Alltag. Die Vertrauensarbeitszeit wird dabei sehr variabel pra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.2.2 Online-Seminare

Anders ist dies bei Onlineseminaren (Webinare usw.). Es mangelt an der physischen Zusammenkunft und der Unternehmer kann die Leistung von einem beliebigen Standort aus erbringen. Der Kunde muss sich lediglich in das Seminar einwählen. Einen konkreten Veranstaltungsort festzustellen, würde mitunter schwierig bis unmöglich sein und erhebliche Gestaltungsspielräume eröffnen. So...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 1 Problematik

Bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen zu einer Veranstaltung richtet sich der Leistungsort grundsätzlich nach dem Veranstaltungsort, d. h. dem Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (sog. Veranstaltungsortprinzip). Dieses Prinzip findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt, der die Veranstaltun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.1 Änderung der deutschen Beurteilung

In Folge der Rechtsprechung und geänderten Unionsrechts hat sich auch die Auffassung der deutschen Finanzverwaltung in Bezug auf Veranstaltungsleistungen in den vergangenen Jahren erheblich verändert.[1] Aufgrund einer Entscheidung des EuGH in 2019 änderte das BMF die Verwaltungsauffassung betreffend unterrichtende oder wissenschaftliche Veranstaltungen (z. B. Seminare), die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.4 Hybrid-Veranstaltungen

Eine besondere Seminarvariante bilden Hybrid-Veranstaltungen. Das bedeutet, dass bei einem Seminar der Vortragende bzw. Veranstalter und das Auditorium aufgeteilt sind, d. h. ein Teil der Teilnehmer befindet sich am Veranstaltungsort während der andere Teil lediglich virtuell teilnimmt. Die beiden BMF-Schreiben vom 9.6.2021 [1] und 19.8.2021[2] gingen auf diese Konstellation ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Bei der Prüfung des Leistungsortes und daran anschließend der Steuerbarkeit, ist zu differenzieren, ob es sich um eine physische oder virtuelle Veranstaltung handelt. Im Falle einer Präsenzveranstaltung ist weiter entscheidend, an welchem Ort die Veranstaltung tatsächlich stattfindet. Anzuraten ist weiter eine Differenzierung von B2C- und B2B-Konstellationen. Seit 2022 erübri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.8 Überblick

Digitale Veranstaltungen: Auf Unionsebene wurden Anpassungen bei den Regelungen zur Leistungsortbestimmung vorgenommen.[1] Art. 53, 54 MwStSystRL wurden dahingehend angepasst, dass Online-Seminare berücksichtigt wurden und die Leistungsorte grds.t nunmehr am Sitz oder Wohnsitz des Empfängers belegen sein sollen. Dies wurde auch im deutschen UStG nachvollzogen. Das BMF-Schreib...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / Zusammenfassung

Die Umsatzsteuerbesteuerung von Seminaren und Veranstaltungen berührt (mindestens als Leistungsempfänger) nahezu jedes Unternehmen. Aus umsatzsteuerrechtlicher Perspektive ist dabei vor allem die Bestimmung des Leistungsorts von Bedeutung, die in den letzten Jahren einem erheblichen Wandel in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung sowie in der Folge der Verwaltungsauffassung u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.6 Steuerfreiheit

Für die Veranstaltung von Kursen und sonstigen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder lehrender Art, wie die Veranstaltung von Seminaren oder fachlichen Kongressen, kommt eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG in Betracht. Hierunter fallen alle Leistungen, die als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind.[1] Dazu muss die L...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.3 B2B-Konstellationen

In B2B-Konstellationen greift grds. das Empfängerortprinzip. Diese Grundregel gilt auch für Online-Seminare und Veranstaltungsleistungen, die nicht in der Einräumung einer Eintrittsberechtigung bestehen. Die Steuerbarkeit richtet sich demnach nach dem Sitz des Unternehmens, das die Leistung empfängt. Liegt in einer B2B-Beziehung ein Präsenzseminar vor, gilt nach § 3a Abs. 3 Nr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.2.1 Präsenzseminare

Ist der Leistungsempfänger Nichtunternehmer bzw. handelt er nicht für sein Unternehmen (B2C) bestimmt sich der Leistungsort grds. danach, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (Unternehmensortprinzip).[1] Dies greift jedoch nicht, sofern eine Ausnahme (hier § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG) einschlägig ist. Die Regelung spricht allgemein von Veranstaltungslei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Qualitätssicherung in der P... / 2.4 Qualifikation

Die Qualität jeder Payroll steht und fällt mit dem Know-how der Menschen, die sie verantworten. Trotz aller Automatisierung und technischer Hilfsmittel bleibt die Entgeltabrechnung ein Fachgebiet, das fundierte Kenntnisse, Genauigkeit und kontinuierliche Weiterbildung erfordert. Gut qualifizierte und regelmäßig geschulte Mitarbeitende sind daher eine zentrale Säule der Quali...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesundheitsgerechtes Führen... / 3.2 Auswahl von Veranstaltungsformen und Anbietern

Insbesondere wenn zu vermuten ist, dass die Führungskräfte im Unternehmen auf Seminarangebote zum Thema "Gesund Führen" eher abwehrend bzw. negativ reagieren könnten (vgl. Abschn. 4.1), empfiehlt es sich, mit einem Impulsvortrag ins Thema einzusteigen. Die Teilnahme an einem Vortrag (Dauer 60 bis 90 Minuten) kann verpflichtend angeordnet werden. Auf Pflichtveranstaltungen vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.3 Betriebsinterne Maßnahmen

Betriebsinterne Maßnahmen können grundsätzlich mit externen Referenten bzw. Seminaranbietern durchgeführt werden, durchaus aber auch mit betriebsinternen Referenten. Von maßgeblicher Bedeutung ist stets, dass die Anforderungen der Anlage 2 zu § 15b MaBV erfüllt sind. Hiernach hat eine Planung und systematische Organisation zu erfolgen. Selbstverständlich muss die Qualität de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.1 Präsenzform

Als Maßnahmen in Präsenzform kommen Online-Seminare mit Präsenzkontrolle, Tagungsveranstaltungen, Seminare und Vorträge infrage.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.2 Begleitetes Selbststudium

Als Maßnahmen des begleiteten Selbststudiums kommen insbesondere Webinare und Blended Learning – eine Kombination aus Präsenzveranstaltung und Webinar – infrage. Lernerfolgskontrolle unabdingbar Beim begleiteten Selbststudium ist elementar, dass eine Lernerfolgskontrolle durch den Veranstalter erfolgt. Ansonsten wird die Weiterbildung nicht anerkannt. Bloßes Lesen von Fachlek...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Korrespondierende Bilanzierung

Rn. 716 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 6 Abs 6 S 2 EStG betrifft die Besteuerungsebene des Gesellschafters im BV, die Entscheidung des GrS BFH BStBl II 1998, 307 befasst sich mit der Gesellschaftsebene. Daraus kann man uU die Intention des Gesetzgebers (den Materialien lässt sich das nicht entnehmen) zur Erreichung einer korrespondierenden Bilanzierung zwischen Gesellschafter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 1 Betriebliche Gesundheitsförderung in der Praxis

BGF umfasst nach dem laufend aktualisierten GKV-Leitfaden Prävention Maßnahmen zur gesundheitsförderlichen Arbeitsplatzgestaltung, zum Aufbau eines gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstils sowie der überbetrieblichen Vernetzung und Beratung. Für eine erhöhte Wirksamkeit wird eine Kombination aus verhaltens- sowie verhältnisorientierten Maßnahmen empfohlen. Verhaltenso...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 6 Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse

Leistungen zur Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer sind oftmals im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Solche Leistungen sind kein Arbeitslohn und unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug. Die Umsetzungshilfe der Finanzverwaltung zur Gesundheitsförderung enthält auch dazu zahlreiche Beispiele.[1] Im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse sind u.a: Leist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.11 Verpflegung bei (umsatzsteuerfreien) Seminaren

Die Gewährung von Verpflegung bei Seminaren ist grundsätzlich nicht umsatzsteuerfrei. Ist dagegen bei ganztägigen Seminaren die (übliche) Verpflegung mit kalten oder kleinen Gerichten im Seminarraum (z. B. bei Kaffeepausen) unerlässlich, teilt die Verpflegung als unselbstständige Nebenleistung das Schicksal der nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG steuerfreien Hauptleistung "Semin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 6.3 Qualifizierung

Nicht alle gekündigten Mitarbeiter lassen sich sofort in den ersten Arbeitsmarkt integrieren. In solchen Fällen ist es Aufgabe der Transfergesellschaft, den betroffenen Mitarbeitern alternative berufliche Perspektiven zu eröffnen und sie gezielt für den Arbeitsmarkt weiterzuqualifizieren. Hierbei geht es jedoch nicht um allgemeine Gießkannenqualifizierungen, wie etwa die Tei...mehr