Fachbeiträge & Kommentare zu Schüler

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Kindesunterhalt / 5.1.2 Das privilegierte volljährige Kind

Zu beachten ist jedoch, dass gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB volljährige Kinder unterhaltsrechtlich wie minderjährige Kinder behandelt werden, wenn sie unverheiratet sind, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Es handelt sich dann um sogenannte privilegierte volljähri...mehr

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Kindesunterhalt / 4.3.1.1 Grundsatz

Minderjährige Kinder erzielen in aller Regel keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit. Solange sie der Vollzeitschulpflicht unterliegen, besteht sogar weitgehend ein Beschäftigungsverbot nach dem JArbSchG. Nach dem JArbSchG sind insbesondere lediglich leichtere Arbeiten des minderjährigen Kindes zur Aufbesserung des Taschengeldes erlaubt. Sowohl während der allgemeinen Sch...mehr

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Kindesunterhalt / 5.1.1.1 Barunterhaltspflicht beider Elternteile

Mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge im Rechtssinne und – als Teil hiervon – die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes im Rahmen der Personensorge (§§ 1626, 1631 BGB). Damit entfällt nach dem Gesetz die Grundlage für eine Gleichbewertung von Betreuungs- und Barunterhalt ohne Rücksicht darauf, ob im Einzelfall etwa ein volljähriger Schüler weit...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.4 Sonstige Einkünfte des Kindes

Auch andere Einkünfte des Kindes, beispielsweise eine Halbwaisenrente, Mieterträge oder Kapitaleinkünfte, vermindern die Bedürftigkeit des Kindes und sind entsprechend der allgemeinen Vorschriften auf den Bedarf anzurechnen; gleiches gilt für die Berücksichtigung eines Wohnvorteils. Erwerbseinkünfte von Schülern und Studenten sind allerdings in der Regel überobligatorisch und...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Unterhalt / 4.2 Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), wird die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig verteilt. Praxis-Bei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Studenten, Praktikanten und... / 3 Beratungshinweise

Bei den entsprechenden Einkünften handelt es sich nach innerstaatlichem Recht im Zweifel um sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 Nr. 1 S. 2 EStG. Folglich unterlägen diese ohne eine entsprechende Regelung in den DBA der deutschen Besteuerung. Ziel der Regelung ist es, den Ausbildungsaustausch zwischen den Staaten zu fördern. Hierfür soll der betreffenden Person die Vergütung ohne...mehr

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Sauer, SGB IX § 28 Ausführu... / 2.4 Koordination von Leistungen (Abs. 2)

Rz. 10 Soweit im Einzelfall geboten, prüft der zuständige Rehabilitationsträger mit der Einleitung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation, während ihrer Ausführung und nach ihrem Abschluss (z. B. zur Sicherung der Nachhaltigkeit), ob weitere Leistungen zur Teilhabe erforderlich sind (§ 9). Als Leistungen in diesem Sinne gelten Leistungen zur medizinischen Rehabilitat...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 103 Reha-Recht – Die Onlineplattform für Rehabilitationsrecht und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR): www.reha-recht.de. Auf der Website der BAR (www.bar-frankfurt.de) sind unter "Service/Publikationen" u. a. folgende Empfehlungen, Vereinbarungen usw. veröffentlicht: Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / V. Bußgeldrisiko als Folge von Pflichtverstößen?

Für den leistenden Unternehmer ist die Nichtausstellung einer Rechnung eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Es kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 EUR erhoben werden, wenn nicht rechtzeitig eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt wird. Bußgeld auch bei Ausstellung als sonstige Rechnung? Es ist jedoch noch nicht geklärt, ob eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldfolge auch da...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Kein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen

Rz. 3 Vom Anwendungsbereich des § 627 BGB nicht erfasst werden dauernde Dienstverhältnisse mit festen Bezügen. Sind beide Voraussetzungen kumulativ erfüllt, ist das Kündigungsrecht nach § 627 BGB ausgeschlossen. Ein "dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen" erfordert, dass das Dienstverhältnis ein gewisses Maß an wirtschaftlicher Erheblichkeit und persönlicher Bindung ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kosten des Umzugs in eine größere Wohnung wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers

Leitsatz Ein Umzug, der allein dazu dient, aufgrund eines größeren Raumangebots ein häusliches Arbeitszimmer einrichten zu können, ist nicht beruflich veranlasst. Sachverhalt Im Streitfall ging es um eine Lehrerin, die eine Festanstellung an einer Grundschule erhielt, innerhalb einer Gemeinde bei minimaler Verkürzung der Fahrzeit von einer Zwei-Zimmerwohnung in eine Drei-Zimmerwohnung umzog und sich dort ein beruflich genutztes Arbeitszimmer einrichtete. Die angefallenen Umzugskosten machte sie mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Steuerbefreiung gem. § 19 Abs. 1 S. 1 UStG

Rz. 27 Gem. § 19 Abs. 1 UStG sind Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG eines im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ansässigen Unternehmers steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG im vorangegangenen Kj. 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 100.000 EUR nicht überschreitet. Rz. 28 Bei den Umsätzen gem. § 1 Abs. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 § 19 Abs. 2 UStG: Gesamtumsatz

Rz. 61 Die in § 19 Abs. 1 UStG bestimmten Umsatzbeträge von 25.000 EUR (bezogen auf das Vorjahr) und 100.000 EUR (Umsatz im laufenden Jahr) beziehen sich gem. § 19 Abs. 2 UStG auf die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe der steuerbaren Umsätze. Anzahlungen sind im Zeitpunkt der Vereinnahmung dem Gesamtumsatz zuzurechnen.[1]. Die darauf entfallenden Umsatzsteuer geh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Der Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nach § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 120 Ähnlich der schon in § 19 Abs. 4 UStG 1967/73 den betroffenen Unternehmern gegebenen Möglichkeit zum Verzicht auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer hat der Gesetzgeber in § 19 Abs. 2 UStG seit dem 1.1.1980 den unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Unternehmern das Recht eingeräumt, auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG, damals also auf die Nichterhebung der USt, zu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / Schülernachhilfe

Ist die angestrebte Nutzung mit Publikumsverkehr verbunden, so wird eine unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer in aller Regel angenommen. Deshalb ist die Nutzung einer Wohnung als private Schülernachhilfe, zu der in den Nachmittagsstunden 10 bis 15 Schüler kommen, unzulässig.[1]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 400 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 3 EStG dient der Ergänzung der anderen Einkunftsarten dadurch, dass Tatbestände erfasst werden, die diesen anderen Einkunftsarten wirtschaftlich entsprechen, aber formell diesen nicht zuzuordnen sind. Im Schrifttum wird § 22 Nr 3 EStG zum einen als "einkommensteuerrechtliche Grundnorm" bezeichnet (s Schüler-Täsch in H/H/R, § 22 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Vertragsabschluss in Fällen des Versorgungsausgleichs, § 22 Nr 5 S 12 EStG

Rn. 720 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 12 EStG sieht für die Fälle, in denen aufgrund einer internen Teilung gem § 10 VersAusglG oder externen Teilung nach § 14 VersAusglG der Ausgleichsberechtigte ein Anrecht erwirbt, vor, dass dieser Vertrag insoweit zu dem gleichen Zeitpunkt als abgeschlossen gilt wie der Vertrag der ausgleichspflichtigen Person, sofern die der au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. 256-EUR-Freigrenze, § 22 Nr 3 S 2 EStG

Rn. 498 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 22 Nr 3 S 2 EStG sind Einkünfte, also Einnahmen abzüglich WK, aus Leistungen nur stpfl, wenn sie mindestens EUR 256 im Kj betragen. Einkünfte aus verschiedenen Leistungsgeschäften sind pro VZ zusammenzurechnen, der Betrag bezieht sich also nicht auf einzelne Leistungen oder für einzelne Gruppen ( Lindberg in Frotscher/Geurts, § 22 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelkommentierung

Rn. 653 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Sämtliche Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Direktversicherungen oder Pensionskassen werden erst in der Auszahlungsphase nach § 22 Nr 5 EStG besteuert, in der Ansparphase unterliegen Erträge und Wertsteigerungen (noch) nicht der Besteuerung. Vorstehender Grundsatz gilt unabhängig davon, ob und in welchem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 670 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Kommt es zu einer Rückzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen, ohne dass die Voraussetzungen des AltZertG erfüllt sind (schädliche Verwendung), sind die erhaltenen Zulagen und die nach § 10a Abs 4 EStG gesondert festgestellten Beträge zurückzuzahlen (Rückzahlungsbetrag). Gleiches gilt bei einer schädlichen Verwendung nach Auszahlungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Gegenstand der Besteuerung

Rn. 96 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter die nachgelagerte Besteuerung iRd sog Basisversorgung (BFH BFH/NV 2012, 31) fallen alle Leistungen der in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 1 EStG genannten Vorsorgeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie als Rente, Teilrente oder als einmalige Leistung ("andere Leistungen" iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG) gezahlt werden. Dazu zä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erstattung von Abschluss- und Vertriebskosten, § 22 Nr 5 S 8 EStG

Rn. 695 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 8 EStG legt fest, dass im Falle einer Erstattung von Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrages an den StPfl, insofern eine steuerbare Leistung iSd § 22 Nr 5 S 1 EStG vorliegt. Die von einem StPfl geleisteten Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrages gehören grds zu den förderfähigen Aufwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Besteuerung der Energiepreispauschale gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst c EStG

Rn. 222 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch das JStG 2022 (v 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294) wurde § 22 Nr 1 S 3 Buchst c EStG eingeführt, wonach auch die nach dem Rentenbeziehende-Energiepreispauschalegesetz (RentEPPG v 07.11.2022, BGBl I 2022, 1985) einmalig gezahlte Energiepreispauschale iHv EUR 300 zu den sonstigen Einkünften iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG gehört. Der Gesetzgeber wo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Übertragung einer Versorgungsverpflichtung auf einen Pensionsfonds, § 22 Nr 5 S 11 EStG

Rn. 710 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 11 EStG sieht für den Fall der Übertragung einer Versorgungsverpflichtung iSd § 3 Nr 66 EStG (Leistungen an einen Pensionsfonds zur Übernahme bestehender Anwartschaften, s § 3 Rn 2700 f (Stickan)), auf einen Pensionsfonds vor, dass auf die Leistungen aus dem Pensionsfonds die Beträge nach § 9a S 1 Nr 1 EStG und § 19 Abs 2 EStG e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, § 22 Nr 1 S 3 Buchst b EStG

Rn. 218 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst b EStG , die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden, zählen ebenfalls zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG. Diese Vorschrift dient der Verdeutlichung des § 22 Nr 1 S 1 EStG. Eine inhaltliche Abgrenzung erscheint nicht möglich, da der B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bescheinigungspflichten, § 22 Nr 5 S 7 EStG

Rn. 690 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Um den StPfl in die Lage zu versetzen, seinen Steuererklärungspflichten ordnungsgemäß nachkommen zu können, sieht § 22 Nr 5 S 7 EStG vor, dass der Anbieter (§ 80 EStG; s Erläut zu § 80 (Mühlenharz)) der Altersvorsorgeverträge beim erstmaligen Bezug von Leistungen in den Fällen des § 93 Abs 1 EStG (steuerschädliche Verwendung) sowie bei Änderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliche Nichtsteuerbarkeit von Unterhaltsrenten ua

Rn. 47 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 1 S 2 EStG spricht davon, dass die Bezüge nicht dem Empfänger zugerechnet werden, wenn sie freiwillig oder aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht oder einer gesetzlich unterhaltspflichtigen Person gewährt werden. Die Norm gilt grds für alle wiederkehrenden Bezüge iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG, also auch für Leibrenten und andere Lei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff der Rente/Leibrente

Rn. 57 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Begriff der Renten ist weder im Zivil- noch im Steuerrecht definiert. In Anlehnung an die zivilrechtliche Rspr des RG und des BGH hatte die steuerrechtliche Rspr früher eine Leibrente (vgl § 759 BGB) als "ein einheitliches nutzbares Recht (Rentenstammrecht), das dem Berechtigten für die Lebensdauer eines Menschen eingeräumt ist, und dess...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 610 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Vorschrift des § 22 Nr 4 S 2 EStG schließt den Abzug von WK aus, wenn zur Abgeltung der durch das Mandat veranlassten Aufwendungen Aufwandsentschädigungen gezahlt werden (sog Abgeltungswirkung der Amtsausstattung, vgl BFH BStBl II 2008, 928). Nach dem Wortlaut der Regelung kommt es lediglich darauf an, ob derartige (pauschale) Aufwandse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Werbungskosten

Rn. 486 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Für die Frage, welche Aufwendungen als WK anzuerkennen sind, gelten die allg Grundsätze (vgl § 9 Abs 1 S 1 EStG). Danach zählen alle Aufwendungen zu den WK, die durch die Erzielung der Einnahmen iSd § 22 Nr 3 EStG veranlasst sind (vgl BFH BStBl II 1991, 300). Nimmt ein ArbN beispielsweise auf seiner Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, § 22 Nr 5 S 1 EStG

Rn. 655 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 1 EStG ordnet Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen den sonstigen Bezügen zu. Diese Leistungen sind der 2. Schicht des 3-Schichten-Modells zur Altersvorsorge (s Rn 93) zuzuordnen und sollen eine Zusatzversorgung zur sog Basisversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.1 Versicherte Tätigkeit

Rz. 15 Der Versicherungsschutz wird erst dann aktiviert, wenn die schädlichen Einwirkungen, denen der Versicherte ausgesetzt war, einem der Tatbestände zugeordnet werden können, die in §§ 2, 3 oder 6 aufgeführt sind. Allerdings umschreiben diese Vorschriften in aller Regel keine Tätigkeiten (Ausnahme: Rettungshandlung nach § 2 Abs. 1 Nr. 13a), sondern nur den versicherten Pe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Wechsel der Besteuerungsform (§ 15a Abs. 7 UStG)

Rz. 97 Nach § 15a Abs. 7 UStG in der v. 1.1.2005 bis 31.12.2024 geltenden Fassung war auch beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG und umgekehrt sowie beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung gem. §§ 23, 23a oder 24 UStG und umgekehrt eine Änderung der Verhältnisse i. S. d. § 15a Abs. 1 bis 3...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Gewerbesteuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung von Lehrinstituten

Leitsatz Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes. Normenkette § 3 Nr. 13 GewStG, § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, betrieb Lehrinstitute, in denen sie einzelne Schüler auf privatrechtlicher Grundlage unterrichtete. Im Jahr 2017 (Streitjahr) veräußerte die Klägerin sämtliche zu den Lehrinstituten gehöre...FG Düsseldorf, Urteil vom 10.8.2023, 9 K 349/22 Gmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.2 Persönlicher Geltungsbereich

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Auszubildende sowie alle Schüler und Schülerinnen, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden, sich jedoch in s...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen

Leitsatz Ein selbständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet. Normenkette § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb, Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, Art....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.4.2.13 45. Änderungstarifvertrag v. 5.6.2018

Der Tarifabschluss orientiert sich an der neuen Struktur des öffentlichen Dienstes, der für jede Entgeltgruppe und Stufe individuelle Steigerungen vorsieht. Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 30 Monate für die Zeit vom 1.4.2018 bis 30.9.2020. Die Entgeltsteigerungen folgen einer eigenen, besonderen Systematik und stellen keine (wie in der Vergangenheit üblich) einheit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.4.2.9 41. Änderungstarifvertrag v. 16.6.2014

Inkraft getreten am 1.1.2014 – abweichend hiervon treten die §§ 2 und 3 zum 1.7.2014 in Kraft Der 41. Änderungstarifvertrag ist das Ergebnis einer Schlichtungsvereinbarung. Er beinhaltet die Vereinbarung von neuen Funktionszulagen (§ 23 a DRK RTV) und die Erhöhung bestehender Funktionszulagen sowie eine Entgelterhöhung, die wie folgt gestaltet ist: 1 % zum 1.1.2014 2,5 % zum 1...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.10 42. Änderungstarifvertrag v. 1.4.2015

42. Änderungstarifvertrag ist am 1.4.2015 in Kraft getreten. Inhaltlich ist die Anlage 5 (Sonderregelung für das Personal mit einfachsten rotkreuzspezifischen Hilfstätigkeiten) weiterhin befristet worden auf den 30.6.2017. Ebenfalls ist die Anlage 3 a in ihrem Geltungsbereich erweitert worden, als nunmehr auch die Bestimmungen für die Schülerinnen und Schüler in den Pflegeber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Besteuerung der Speisenabgabe in bestimmten Branchen

Rz. 67e Die aktuelle Verwaltungsregelung[1] enthält 16 Beispiele für unterschiedliche Arten von Speisenabgaben in unterschiedlichen Branchen. Diese Beispiele, um deren Formulierung die Verwaltung im Vorfeld lange gerungen hat, sind mehr als nur Erläuterungen der allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getr...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.13 Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (Abs. 2)

Rz. 60 Die Norm hat praktische Bedeutung namentlich für Versicherte nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a (Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen) und b (Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen). Bei diesem Personenkreis stellen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Hilfe zur Erlangung des einer Berufsausbildung vorausgehenden...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.14.2 Tarifvertrag Corona-Zulage 2020

Der Tarifvertrag der Corona Sonderzahlung ist ananlog dem TVöD abgeschlossen worden. Der TV Corona Sonderzahlung 2020 sieht folgende Zahlungen bis zum 30.6.2021 (in maximal 2 Raten) vor: für die Entgeltgruppen 1 bis 9c (inkl. S 9 und P 9): 600,00 EUR für die Entgeltgruppen 9 b bis 12: 400,00 EUR für die Entgeltgruppen 13 bis 15: 300,00 EUR Auszubildende, Schülerinnen und Schüler...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.4.2.14 46. Änderungstarifvertrag v. 22.2.2021

(Inkraft getreten am 1.10.2020 mit einer Laufzeit bis zum 31.3.2023) sowie der 11. Änderungstarifvertrag zum DRK-Überleitungstarifvertrag sowie (erstmalig abgeschlossen) der TV-Fahrradleasing-DRK (s. u. unter 1.4.2.14.1) und der DRK Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung 2020 (s. u. unter 1.4.2.14.2) Der Tarifabschluss war das Ergebnis einer Schlichtungsvereinbarung. Neben einer lin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.2 Sonderregelungen (§ 2 DRK-TV)

Diese Sonderregelungen sind Bestandteil des Reformtarifvertrages.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 4.1.5 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich erstreckt sich auf "einfachste rotkreuzspezifische Hilfstätigkeiten", die im Einzelnen in § 1 Abs. 2 der Anlage 5 aufgezählt sind. Hierzu gehören: Annahme, Sortierung und Ausgabe von Kleidung in DRK-Kleiderkammern Fahrdienste des DRK außerhalb des Rettungsdienstes (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport) z. B. Behindertenfahrdienste, B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 4.1.4 Persönlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist gegenüber der ursprünglichen Anlage 5 deutlich eingeschränkt. § 1 der Anlage 5 bestimmt den persönlichen Geltungsbereich. Demnach ist nur eine Beschäftigung von Schülern, Studenten, Rentnern und solchen Personen gestattet, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder (z. B. gegenüber dem Ehepartner) anderweitig sozi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.4.2.8 40. Änderungstarifvertrag v. 14.6.2013

40. Änderungstarifvertrag vom 14.6.2013 (Inkrafttreten zum 1.7.2013) Verdi hatte am 20.11.2012 von seinem eingeräumten Sonderkündigungsrecht der Anlage 5 Gebrauch gemacht, und die Regelungen über die geringfügig beschäftigten Arbeitsverhältnisse fristgerecht zum 1.1.2013 gekündigt. In § 4 der ursprünglichen Anlage 5 war eine Sonderregelung zum Ausspruch einer Kündigung enthal...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Musikschullehrer / 2.2.4 Sonstige Merkmale

Für die Beurteilung des Vertragsverhältnisses können noch weitere Merkmale ergänzend als Indizien herangezogen werden, ohne dass ihnen dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt. Betriebsmittel: Beim freien Mitarbeiterverhältnis gehören die Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig dem freien Mitarbeiter, beim Arbeitsverhältnis dagegen dem Arbeitgeber. Die den Musikschullehrern ...mehr

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Musikschullehrer / 3.2 Musikschule

Die Nr. 1 a) des Abschnitt D enthält auch eine Legaldefinition des Begriffs Musikschule. Danach sind Musikschulen Bildungseinrichtungen, die die Aufgabe haben, ihre Schüler an die Musik heranzuführen, ihre Begabungen frühzeitig zu erkennen, sie individuell zu fördern und bei entsprechender Begabung ihnen ggf. eine studienvorbereitende Ausbildung zu erteilen. Auf die rechtlic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 142 Sonderr... / 2.3.1 Volljährige Leistungsberechtigte in Ausbildungsstätten (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 10 Mit dem BTHG wurden die besonderen Bestimmungen zur Heranziehung von Beiträgen für minderjährige Leistungsbezieher nach den Abs. 1 und 2 für Volljährige übernommen, die in besonderen Ausbildungsstätten über Tag und Nacht leben und über deren Leistungen Vereinbarungen nach § 134 Abs. 4 i. V. m. § 142 geschlossen worden sind. Denn nur für diesen Personenkreis gilt weite...mehr