Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Allgemeines

Rz. 13 Die Haftung des Arztes setzt das Vorliegen eines Behandlungsfehlers voraus. Der Behandlungsfehler ist in § 630a Abs. 2 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB geregelt. Der Arzt schuldet dem Patienten auf der Grundlage des Behandlungsvertrags sowohl vertraglich als auch deliktisch in der Regel die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenscha...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (1) Horizontale Arbeitsteilung

Rz. 29 Ist ein niedergelassener Arzt aufgrund eigener, begrenzter persönlicher Fähigkeiten und/oder unzureichender Ausstattung nicht in der Lage, eine standardgemäße Behandlung des Patienten zu gewährleisten, ist er verpflichtet, den Patienten entweder zu einem anderen Facharzt oder aber in das Krankenhaus bzw. ggf. in eine Institutsambulanz zu überweisen. Kommt es im Bereic...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Aufklärungspflichten/Informationspflichten

Rz. 38 Jede ärztliche, die Integrität des Menschen berührende Maßnahme stellt tatbestandlich eine Körperverletzung dar.[149] Damit erfüllt auch die lege artis durchgeführte und gebotene ärztliche Heilbehandlung den Tatbestand der Körperverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB, §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 StGB. Nach § 8 MBO-Ä bedarf der Arzt zur Behandlung der Einwilligung des Patien...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB

Rz. 3 Ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 S. 1 BGB setzt ein bestehendes Schuldverhältnis voraus. Das ist im Arzthaftungsrecht regelmäßig der Behandlungsvertrag nach § 630a BGB , der zwischen Arzt und Patient geschlossen wird. Der Behandlungsvertrag war schon immer Dienstvertrag und kein Werkvertrag.[2] So sieht es auch das BGB vor, indem in § 630b BGB auf die Vorsch...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / c) § 823 Abs. 1 BGB

Rz. 5 Im Bereich der Tatbestandsvoraussetzungen einer deliktischen Haftung haben sich durch die Reformgesetze außer der Vorverlagerung des Schmerzensgeldanspruchs in den vertraglichen Bereich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Die Tatbestandsvoraussetzungen entsprechen im Wesentlichen denen der vertraglichen Haftung.[31] Ein Schadensersatzanspruch des Patienten kann sich ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / e) Schadensersatz aus § 831 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 7 § 831 Abs. 1 S. 1 BGB eröffnet die Haftung auch gegen denjenigen Arzt, der die Schädigung eines Patienten nicht unmittelbar verursacht hat. Diese Haftung entsteht aus einer Einstandspflicht des Arztes als Geschäftsherr für eine Verletzungshandlung seines Gehilfen. Die Geschäftsherrenstellung des Arztes ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag, da dieser vom Geschäftsherr...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 6. Schaden

Rz. 38 Hinsichtlich des Schadens wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass, soweit möglich, Naturalrestitution[151] geschuldet ist oder alternativ der Vertrauensschaden zu ersetzen ist – der Mandant ist so zu stellen, als hätte bei Abschluss des Anwaltsvertrages kein Fehlverhalten des Anwalts vorgelegen; er ist von einem Schaden freizustellen. Dies ist die sogenannte Differ...mehr

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§ 34 Presserecht / d) Muster: Klage auf Unterlassung und Widerruf

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 34.4: Klage auf Unterlassung und Widerruf An das Landgericht _________________________ _________________________ Zivilkammer _________________________ Oktober _________________________ Klage des A, _________________________ (Anschrift), – Klägers – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die X-GmbH, ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 3. Kausalität

Rz. 50 Um eine Schadensersatzpflicht auszulösen, muss der Behandlungsfehler kausal für den eingetretenen Schaden sein. Die Beweislast liegt hier regelmäßig beim Patienten. Zu unterscheiden ist zwischen der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität. Die haftungsbegründende Kausalität betrifft zunächst die Verletzung des geschützten Rechtsguts i.S.d. § 823 A...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / h) Organhaftung, §§ 89, 31 BGB

Rz. 10 Im Krankenhausrecht kommt neben den Vorschriften der §§ 823 ff. BGB auch eine deliktische Haftung nach §§ 89, 31 BGB in Betracht. Demnach haften Körperschaften, also auch Krankenhäuser, für Schäden, die von ihren Organen, d.h. von ihrem Vorstand oder anderen verfassungsmäßig berufenen Vertretern in Ausführung der ihnen zustehenden Verrichtung, begangen worden sind. Na...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 423 Das Amtsgericht hat den Angeklagten Herrn B wegen gefährlicher Körperverletzung im Adhäsionsverfahren zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 7.500 EUR verurteilt. Herr B empfindet die Höhe des Schmerzensgeldes als unbillige Härte und möchte die Adhäsionsentscheidung des Amtsgerichtes anfechten.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / hh) Mögliches Teilschmerzensgeld

Rz. 356 Ein Teilschmerzensgeld kann nur zugesprochen werden, wenn die Schadenentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und der der Bemessung des Schmerzensgeldes ein konkret bestimmter Zeitraum zugrunde gelegt wird.[454]mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Isolierte Anfechtung der Adhäsionsentscheidung durch den Angeklagten

Rz. 425 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.66: Isolierte Anfechtung der Adhäsionsentscheidung durch den Angeklagten An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichtes vom _________________________ insoweit...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Immaterieller Schaden gem. § 253 BGB

Rz. 290 In § 253 Abs. 2 BGB ist der Anspruch auf Ersatz des Personenschadens – auch bei Gefährdungshaftung – geregelt. Voraussetzung für den Ersatz immateriellen Schadens ist die Verletzung eines der in § 253 Abs. 2 BGB genannten Rechtsgüter. Auszugleichen sind alle nachteiligen Folgen für die körperliche und seelische Verfassung des Verletzten wie Schmerzen, Unbehagen, Bedr...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3 Einkommensanrechnung während der Berufsausbildung

Rz. 10 Auf das Ausbildungsgeld (§ 122) in Höhe des maßgeblichen Bedarfssatz nach § 123 während einer Berufsausbildung ist grundsätzlich Einkommen anzurechnen. Die Anrechnungssystematik und die Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens ergibt sich aus § 122 Abs. 2 i. V. m. § 67. Jedoch sind die gesondert geregelten Freibeträge des Abs. 2 ("bleibt im Übrigen") der verschiedene...mehr

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§ 5 Der Strafprozess / I. Strafanzeigen

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§ 5 Der Strafprozess / II. Begriffe

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zfs 10/2025, Hinterbliebene... / 5. Bemessungsgrundlagen

Den Wert eines Menschen kann man nicht in Geld umrechnen, so dass das Hinterbliebenengeld daher reinen Symbolcharakter hat. Der Gesetzgeber hat keine Vorgaben zur Höhe gemacht, die dann möglicherweise auch jährlich inflationsbereinigt anzupassen wäre. Sinnvollerweise hat er dies ebenso wie beim Schmerzensgeld der Rechtsfortbildung überlassen. Grundsätzlich ist eine Individual...mehr

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zfs 10/2025, Schäden über Schäden oder Der ist doch versichert

Nun freut sich der Schadensrechtler natürlich, wenn ihm ein Schadensfall angetragen wird und er gegenüber der Gegenseite – meist ein finanzstarker Versicherer – Ansprüche formulieren kann und dieser in die Regulierung eintritt. Das gilt vor allem für die "Blech-Fälle". Nun gibt es Mandanten, die Schadensfälle antragen, für die aber keiner haftet bzw. eine Haftung nur aus Ver...mehr

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zfs 10/2025, Hinterbliebene... / 6. Mitverschulden und Arbeitsunfall

Mitverschulden des Getöteten führt wie beim Schmerzensgeld nicht zu einer Quotierung des Hinterbliebenengeldes, sondern zu einem angemessenen Betrag unter Berücksichtigung aller Umstände. Dies wird auch von Tatsachengerichten regelmäßig übersehen, stattdessen wird eine Haftungsquote auch auf das Hinterbliebenengeld übertragen. Das Mitverschulden des Hinterbliebenen selbst ist...mehr

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zfs 10/2025, Hinterbliebene... / II. Ausgangslage

Bereits im Studium lernt man im Schuldrecht, Besonderer Teil, dass mittelbare Schäden von einem Schadenersatzanspruch nicht gedeckt sind. Dieses tief verwurzelte Wissen hat dazu geführt, dass in der Regulierungspraxis die Geltendmachung solcher Schäden letztlich nicht vorkam und es darüber auch nur wenige gerichtliche Entscheidungen gibt. Die Entschädigung für mittelbare Schä...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Unfallkosten

Unfallkosten (Fremd- oder Eigenschäden) sind Werbungskosten, wenn sie bei Fahrten entstehen, die beruflich veranlasst sind. In Betracht kommen z. B. Unfälle auf Dienstreisen, im Rahmen von Einsatzwechseltätigkeit, bei Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen sowie bei beruflich veranlassten Umzügen. Reparaturkosten infolge eines Unfalls[1] auf einer Fahrt zwischen Wohnung und ...mehr

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Herbstlaub: Haftung und Schadensersatz bei Unfällen

Herbstlaub kann im Regen rutschig werden – Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass Wege auf ihrem Grundstück gefahrlos genutzt werden können, sonst haften sie unter Umständen bei Unfällen. So haben die Gerichte entschieden. Nasses oder feuchtes Laub kann für Passanten zur Gefahr werden. Mieter und Eigentümer sind grundsätzlich verpflichtet...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.3.1 Veranlassung durch das Dienstverhältnis

Der Vorteil muss durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sein.[1] Das auf Einkünfteerzielung ausgerichtete Dienstverhältnis muss das "auslösende Moment" für die dem Arbeitnehmer zufließenden Bezüge sein. Besteht ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine Zuwendung, ist deren Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis regelmäßig gegeben. D...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / III. Schmerzensgeld

Rz. 82 Ist der Mandant bei dem Verkehrsunfall verletzt worden, gehört zum Auftrag des Anwalts regelmäßig auch die Geltendmachung eines Schmerzensgeldes. Dies bringt bei der Bestimmung des Gegenstandswertes insofern Besonderheiten mit sich, als ein Schmerzensgeld im Klageverfahren ausnahmsweise nicht konkret bestimmt sein muss, sondern im Rahmen eines unbezifferten Antrags ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schmerzensgeld für baldigen Tod.

Rn 25 Fällt das Hinterbliebenengeld mit einem Anspruch aus übergegangenem Recht wegen baldigen Todes (§ 253 Rn 17) zusammen, dürfte beides kumulativ verlangt werden. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Ansprüche oftmals auch unterschiedlicher aktivlegitimierter Personen (Erben müssen nicht notwendig Hinterbliebene sein und umgekehrt), die unterschiedliches Leid (des Get...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ausnahmen.

Rn 8 Die wichtigsten Ausnahmen von der Regel in I stehen in II (u. Rn 9 ff) und anderen Vorschriften über ein Schmerzensgeld: va § 11 2 StVG, § 6 HaftpflG, § 8 ProdHaftG, § 29 II AtomG und § 84 AMG. Eine Art von Schmerzensgeld gewähren auch die §§ 651f II; 844 III BGB; 21 II 3 AGG. Dagegen begründet der von der Rspr entwickelte Anspruch auf Genugtuung wegen Verletzung des al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfragen.

Rn 15 Bei nach Intensität und Dauer geringfügigen Beeinträchtigungen kann ein Schmerzensgeld ganz entfallen (etwa BGH NJW 93, 2173, 2175 [BGH 27.05.1993 - III ZR 59/92]); Schmerzensgelder unter etwa 50 EUR dürften daher kaum vorkommen. Dass dies bei der Neufassung des § 253 II nicht ausdrücklich gesagt worden ist, beruht nur darauf, dass der BGH es ohnehin schon anerkannt ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 22 Welchen Betrag das Gericht als Schmerzensgeld zusprechen wird, lässt sich schwer vorhersehen. Der Kläger braucht daher lediglich die für die Berechnung maßgeblichen Umstände darzutun und für ein angemessenes Schmerzensgeld einen Mindestbetrag anzugeben (BGH NJW 02, 3769, und zwar auch außerhalb des Klagantrags, BGHZ 132, 341, 350). Doch bleibt das Gericht auch durch ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Bemessung.

Rn 13 Der Genugtuungsfunktion steht indes oft entgegen, dass die große Mehrzahl der Verletzungsfälle über Haftpflichtversicherer abgewickelt wird, so dass der Verletzer selbst das höhere Schmerzensgeld nicht zu spüren bekommt; diese Funktion ist (außer bei Vorsatztaten, grober Fahrlässigkeit und im Fall verzögerter Regulierung durch die Versicherung, hierzu Jaeger/Luckey, Sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Entwicklung.

Rn 1 Vor dem SchRModG war in § 253 aF nur der Ausschluss des immateriellen Schadens vom Geldersatz geregelt, wohingegen das Schmerzensgeld in § 847 aF genannt und daher auf Deliktsansprüche beschränkt war. § 253 führt in I den § 253 aF fort. Dagegen hat er in II das Schmerzensgeld geregelt und dabei zusätzlich die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung aufgeführt. Durch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Die Genugtuung wegen Persönlichkeitsverletzung.

Rn 25 Seit BGHZ 13, 334 (Leserbrief) ist das allg Persönlichkeitsrecht als Schutzgut von § 823 I anerkannt. Bei dessen Verletzung ist aber ein Ersatz durch Herstellung vielfach nicht möglich, und für § 251 fehlt es oft an einem Vermögensschaden. Daher hat seit BGHZ 26, 349 (Herrenreiter) die Rspr eine eigene Sanktion entwickelt, nämlich eine Geldentschädigung für Nichtvermög...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Zessionsfälle.

Rn 81 In vielen Fallgruppen erlangt der Geschädigte neben dem Schadensersatz einen Anspruch gg einen Dritten, etwa gg einen Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung oder gg einen Schadensversicherer auf die Versicherungssumme. Dann wird regelmäßig der Übergang des Anspruchs gg den Schädiger an den leistenden oder auch nur zur Leistung verpflichteten Dritten bestimmt. Am wichtigsten s...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Abfindungsvereinbarung

Rz. 153 Schließen die Unfallbeteiligten eine Abfindungsvereinbarung, so handelt es sich dabei um eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV RVG, weil nicht nur der Streit über bestehende Schadenspositionen beseitigt werden soll, sondern auch die Ungewissheit über zukünftige Ansprüche aus dem betreffenden Unfallgeschehen.[123] Auch wenn der Haftpflichtversicherer einen Teil des S...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / III. Abrechnungsgrundsätze

Rz. 50 Liquidiert der Anwalt auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Versicherer nach den Abrechnungsgrundsätzen, die einige Haftpflichtversicherer anbieten, so hat dies auch auf den Gegenstandswert Einfluss. Abgerechnet wird hier nämlich nach dem tatsächlich gezahlten Entschädigungsbetrag, dem sog. Erledigungswert. Maßgebend ist danach für die Vergütungsford...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Abrechnungsgrundsätze

Rz. 165 Soweit der Anwalt sich durch ausdrückliche Vereinbarung oder schlichte Anwendung an die von den Haftpflichtversicherern angebotenen Abrechnungsgrundsätze gebunden hat (vgl. hierzu ausführlich Rdn 125 ff.), ist hinsichtlich der Einigung Folgendes zu beachten: Rz. 166 Eine selbstständige Einigungsgebühr kann nicht abgerechnet werden. Vielmehr gelten die von den Haftpfli...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / I. Wertbestimmung

Rz. 53 Die Anwaltsgebühren für die Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren berechnen sich nach dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Folglich bestimmt § 32 Abs. 1 RVG, dass im Regelfall die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren auch maßgeblich für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren ist. Rz. 54 In einigen Fällen weist die Rege...mehr

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zfs 09/2025, Verdienstausfa... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger macht gegen die Beklagten Ansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 7.10.2016 geltend, bei dem er mit seinem Motorrad zu Fall kam, als die Beklagte zu 1) als Fahrerin eines bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Pkw die Fahrspur wechselte. Die Beklagten stellen nicht in Abrede, dass sie dem Grunde nach für den Unfall voll haften. Beim Landgericht hat der K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unwirtschaftlichkeit oder Unbilligkeit.

Rn 20 Eine Vermögensverwertungsobliegenheit besteht nicht, wenn die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre. Die Wirtschaftlichkeit ist insb zu verneinen, wenn die Vermögensverwertung zu einem nicht mehr vertretbaren wirtschaftlichen Schaden führt (BGH FamRZ 80, 43). Eine Unwirtschaftlichkeit kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Funktion der Entschädigung.

Rn 11 Der BGH hatte als Zweck des Schmerzensgeldes zunächst die Ausgleichsfunktion betont: Die Bemessung sollte nur Intensität und Dauer der erlittenen Beeinträchtigung berücksichtigen; sie sollte dem Geschädigten gleichsam ein Äquivalent an Lebensfreude gewähren (BGHZ 7, 223, 226, 229). An dieser Entscheidung war gewiss richtig, dass sie eindringlich auf die Bedeutung immat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verstöße.

Rn 32 Informiert der Verw falsch, unvollständig, verspätet oder nicht, schuldet er Schadensersatz (München ZMR 11, 406), ggf auch Schmerzensgeld (BayObLG WE 96, 159). Im Falle einer pflichtwidrig erteilten oder nicht erteilten Information kann der Verw abbestellt werden (München ZMR 06, 637; AG Bonn ZMR 10, 320).mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 57 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich immer nach dem höchsten in der Instanz erreichten Wert, hinsichtlich dessen der Rechtsanwalt beauftragt ist. Bei einer Festsetzung des Wertes durch das Gericht ist dieser Wert für die Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 RVG maßgeblich, soweit der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sich mit dem an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einkommen aus Vermögen.

Rn 15 Alle während der Ehe zugeflossenen Erträge aus vorhandenem Vermögen sind für die ehelichen Lebensverhältnisse prägend, unabhängig von der Herkunft des Vermögens (Erbschaft (BGH FamRZ 88, 1145; Hamm FamRZ 98, 620; Karlsr FamRZ 90, 51) oder Schmerzensgeld (BGH FamRZ 95, 869; 88, 1031; Saarbr FamRZ 03, 685; Karlsr FamRZ 02, 750).mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Angelegenheit

Rz. 93 Die Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG erhält der Anwalt gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 RVG in jeder Angelegenheit gesondert. Ob eine gebührenrechtliche Angelegenheit vorliegt oder es mehrere sind, richtet sich bei einer außergerichtlichen Tätigkeit danach, obmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Andere Vorteile.

Rn 90 Wenn der an Körper oder Gesundheit Verletzte seine Erwerbstätigkeit fortsetzt (vielleicht in geringerem Umfang) oder eine andere Erwerbstätigkeit aufnimmt, ist der so erzielte Verdienst idR anzurechnen. Die Grenze wird durch § 254 bestimmt (vgl § 254 Rn 21f): Anzurechnen ist nur, soweit der Erwerb dem Geschädigten zur Schadensminderung obliegt. Darüber hinausgehender V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schockschadensschmerzensgeld.

Rn 24 Problematisch ist auch das Konkurrenzverhältnis des Hinterbliebenengeldes zum Schockschadensschmerzensgeld (dazu § 253 Rn 2). Zwar gibt es Konstellationen, in denen nur einer der beiden Ansprüche greift, so klammert § 844 III Ansprüche wegen einer Verletzung des Angehörigen bewusst aus (hier ist man auf den Schockschaden angewiesen), umgekehrt greift nur § 844 III ein,...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts

Rz. 264 Der Anwalt erhält die 1,2-Terminsgebühr auch dann, wenn Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahrens geführt werden, soweit er bereits einen Klageauftrag hat (vgl. zur Abgrenzung von der Geschäftsgebühr Rdn 80 ff.). Die Besprechung muss der Anwalt nicht selbst aktiv führen. Ausreichend ist es, wenn er an der Besprechung ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Mehrere Auftraggeber

Rz. 10 Wird der Anwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so erhält er nach § 7 Abs. 1 RVG zwar die Gebühren nur einmal. Nach Nr. 1008 VV RVG erhöhen sich jedoch – wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist – die Geschäfts- bzw. die Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3; die Erhöhung nach dieser Gebühr ist allerdings...mehr

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zfs 09/2025, Zur Haftung ei... / 1 Aus den Gründen:

Die Berufung ist auf den Hinweis zurückgenommen worden. Im Einzelnen: 1. Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG kommt nicht in Betracht, da das beteiligte Pedelec des Beklagten gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 StVG kein Kraftfahrzeug ist, so dass der Kläger, der – wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat – gemäß § 24 Abs. 1 StVO entsprechend einem Fußgänger zu behandeln ist, nicht be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Körper- oder Gesundheitsverletzung.

Rn 24 Körper- und Gesundheitsverletzung lassen sich oft kaum exakt voneinander abgrenzen: Die Körperverletzung als unbefugter (nicht durch Einwilligung gedeckter) Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit (BGHZ 124, 52, 54 mwN; NJW 13, 3634 Rz 12; 22, 3509 Rz 16 mwN) bezieht sich stärker auf die äußere Integrität, die Gesundheitsverletzung auf innere körperl...mehr