Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / III. Immaterieller Zukunftsschadensvorbehalt bei Teilschmerzensgeldabfindung

Rz. 55 An dieser Stelle sei zunächst nochmals auf die Vorhersehbarkeitsrechtsprechung des BGH verwiesen (siehe § 4 Rdn 55 ff.). Objektiv vorhersehbare gesundheitliche Folgeschäden sind mit der Zahlung eines Schmerzensgeldbetrages im Zusammenhang mit einer Abfindungserklärung umfassend abgegolten. Demgegenüber ist es jedoch auch zulässig, das Schmerzensgeld bis zum Zeitpunkt ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (1) Begrenzter Datenbestand

Rz. 40 Zahlreiche Fälle (> 90 %) mit hohem Schmerzensgeld enden außergerichtlich und gehen somit nicht in die (gerichtlichen Entscheidungs-) Sammlungen ein. Die Tabellen bilden nur den gerichtlichen Teil der tatsächlichen Regulierungspraxis ab und geben häufig eher konservative Beträge wider. Zudem sind längst nicht alle gerichtlichen Entscheidungen veröffentlicht, sodass di...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / b) Genugtuungsfunktion

Rz. 13 Schmerzensgeld soll zudem eine seelische Befriedigung schaffen und verdeutlichen, dass der Schädiger für sein Unrecht einzustehen hat (BGHZ 18, 149). Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten kann dies den Betrag erhöhen. Die Vermögensverhältnisse von Schädiger und Geschädigtem bleiben laut BGH (Beschl. v. 16.9.2016 – VGS 1/16, VersR 2017, 180) außer Betracht.mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (3) Anpassung an den Einzelfall

Zuletzt wird eine Korrektur vorgenommen, um individuellen Faktoren wie Alter, Beruf, Verschuldensgrad oder Besonderheiten der Verletzung Rechnung zu tragen. So kann sich das Schmerzensgeld in Richtung höherer oder niedrigerer Werte als in den Tabellen verzeichnet bewegen. Praxistipp Auch hier spielen insbesondere die medizinisch objektiv vorhersehbaren Verletzungsfolgen und d...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / cc) Bemessung durch Gesamtwürdigung

Rz. 44 Zusammenfassend leisten Schmerzensgeldtabellen nur einen rudimentären Anhaltspunkt, wenn sie als grobe Richtlinie verwendet und im Lichte der konkreten Einzelfallumstände interpretiert werden. Wie der Bundesgerichtshof mehrfach betont hat (BGH, Beschl. v. 6.7.1955 – GSZ 1/55, BGHZ 18, 149; BGH, Urt. v. 30.4.1996 – VI ZR 55/95; BGH, Urt. v. 15.2.2022 – VI ZR 937/20), i...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / h) Exkurs: Richtige Einbeziehung von Vergleichsentscheidungen mit Rentenbaustein

Rz. 29 In der deutschen Schmerzensgeldpraxis wird in den meisten Fällen ein reiner Einmalbetrag zugesprochen, der sämtliche – auch künftige – immaterielle Folgen abdecken soll. Mitunter jedoch entscheiden Gerichte zusätzlich auf eine sogenannte Schmerzensgeldrente (vgl. BGH, Beschl. v. 6.7.1955 – GSZ 1/55, BGHZ 18, 149), wenn die Schädigung ein stetig wiederkehrendes oder ko...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Regulierung von Personenschäden wird in der Praxis häufig unterschätzt. Tatsächlich erfordert sie vertiefte Kenntnisse in einer Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter das allgemeine zivilrechtliche Haftungsrecht, das Verkehrsrecht, die Produkthaftung, die Arzthaftung, das Medikamenten- und Medizinproduktehaftungsrecht, die Tierhalterhaftung, das Luftfahrtrecht, das ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (2) Mangelnde Individualisierung

Rz. 41 Die tabellarischen Einträge beschränken sich meistens auf die medizinischen Diagnosen/Primärverletzungen und das ausgeurteilte Schmerzensgeld. Wesentliche Faktoren wie Lebensalter im Schadenszeitpunkt (oft wird dieses am Urteilstag, also viele Jahre nach dem Unfalltag ausgeführt), persönliche Lebensumstände, Auswirkungen auf Beruf und Alltag oder psychische Folgebelas...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 5. Einzelfragen in der Schmerzensgeldbemessung

Rz. 48 Der folgende Abschnitt beleuchtet typische Konstellationen und Aspekte, die in der Praxis der Schmerzensgeldbemessung regelmäßig eine Rolle spielen. Er knüpft an die allgemeinen Bemessungsgrundsätze (Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion sowie Berücksichtigung individueller Lebensbeeinträchtigung) an und zeigt auf, wie verschiedene Umstände das Schmerzensgeld konkret be...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / j) Regulierungsverzögerung/Zinsanspruch

Rz. 65 Haftpflichtversicherer verfolgen eigene wirtschaftliche Interessen und zahlen Schmerzensgeld oder entsprechende Vorschüsse oftmals nur zögerlich. Wer dennoch kurzfristig Geld benötigt, sollte eine exakt begründete Forderung stellen, die sich auf die ärztliche Dokumentation und vergleichbare Fallentscheidungen stützt. Je präziser die Begründung (Diagnosen, Prognosen, V...mehr

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Literaturverzeichnis

Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, 6. Auflage 2015 Drees, Schadensberechnung bei Unfällen mit Todesfolge, 2. Auflage 1994 Eckelmann/Nehls, Schadensersatz bei Verletzung und Tötung, 1987 Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, 9. Auflage 2020 Geigel, Der Haftpflichtprozess, 29. Auflage 202...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / d) Keine Sanktionsfunktion

Rz. 15 Anders als beispielsweise in den USA (punitive damages) beschränkt sich das deutsche Zivilrecht auf Ausgleich und Genugtuung. Ein strafender Charakter bleibt staatlichen Sanktionen vorbehalten (Strafverfahren).mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / aa) Vorgehensweise bei der Tabellenmethode

(1) Ermittlung eines vergleichbaren Falls Rz. 38 In einem ersten Schritt wird geprüft, ob in einer der verfügbaren Tabellen ein Verletzungsbild dokumentiert ist, das dem aktuellen Sachverhalt des Mandanten nahekommt (z.B. "komplizierter Bruch", "Hirnschaden", "Querschnittlähmung"). Praxistipp Ermitteln Sie zunächst anhand der Arztberichte die schwerste Verletzung Ihres Mandant...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / bb) Kritik und Grenzen der Tabellen

Rz. 39 Schmerzensgeldtabellen unterliegen gleich mehreren Kritikpunkten: (1) Begrenzter Datenbestand Rz. 40 Zahlreiche Fälle (> 90 %) mit hohem Schmerzensgeld enden außergerichtlich und gehen somit nicht in die (gerichtlichen Entscheidungs-) Sammlungen ein. Die Tabellen bilden nur den gerichtlichen Teil der tatsächlichen Regulierungspraxis ab und geben häufig eher konservative...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (2) Abgleich der Umstände

Im zweiten Schritt vergleicht man die dort beschriebenen Begleitumstände (Heilungsverlauf, Operationen, Dauerschäden) mit dem aktuellen Fall. Meistens finden sich nur bei einfachen Verletzungen Vergleichsentscheidungen. Bei komplexen Verletzungen ist das nahezu ausgeschlossen. Praxistipp Lesen Sie den Volltext des Urteils. Was hat das Gericht bei der Bemessung des Schmerzensg...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 4. Verhältnis von Schockschaden und Hinterbliebenengeld

Rz. 153 Die Gerichte haben für Schockschäden strenge Maßstäbe gebildet, welche die potentiellen Anwendungsfälle stark reduzieren. Nahen Angehörigen, denen ein medizinisch messbarer Trauerschmerz von Krankheitswert und damit eine eigene Rechtsgutsverletzung aufgrund der Tötung diagnostiziert worden ist – etwa ein depressives Syndrom –, konnten lange Zeit keine Schmerzensgelde...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (3) Prozesstaktische Verzerrungen aus Klagen vor 1996

Rz. 42 Viele ältere Entscheidungen in den Tabellen beruhen auf der früheren "ne ultra petita"-Doktrin. Bis 1996 konnten Gerichte nicht mehr zusprechen, als der Kläger beantragt hatte (BGH, Urt. v. 30.4.1996 – VI ZR 55/95). Aus Angst vor hohen Prozessrisiken wurden die Anträge oft vorsichtig formuliert, was zu vergleichsweise niedrigen Schmerzensgeldern in den veröffentlichte...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / a) Traditionelle Tabellenmethode

Rz. 37 In der Praxis wird die Höhe des Schmerzensgeldes bei Personenschäden vor allem mithilfe sogenannter Schmerzensgeldtabellen bestimmt. Solche Entscheidungssammlungen (z.B. Jaeger/Luckey, Hacks/Wellner/Klein/Kohake, Slizyk) haben sich entwickelt, um bei ähnlichen Verletzungsmustern eine gewisse Vergleichbarkeit zu ermöglichen und damit den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / f) Fazit

Rz. 26 Maßgeblich für die Schmerzensgeldhöhe ist vor allem die individuelle Lebensbeeinträchtigung, wobei Dauer, Verschulden sowie sämtliche möglichen Folgeschäden gleichfalls in die Gesamtabwägung einfließen. In jüngerer Zeit werden bei Schwerstverletzungen – etwa nach Amputationen oder hochgradigen Hirnschäden – deutlich höhere Beträge zugesprochen, was die fortschreitende...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / a) Ausgleichsfunktion

Rz. 12 Eine monetäre Entschädigung soll das erlittene Leid abmildern und dem Geschädigten neue Annehmlichkeiten ermöglichen => Kompensation (vgl. Jaeger/Luckey, Rn 1125; Schwintowski/Schah Sedi/Schah Sedi, Rn 258). Auch bei schwersten Hirnschädigungen oder Wachkoma besteht ein objektiver Anspruch, sofern die Beeinträchtigung erheblich ist; selbst wenn das Opfer sein Leid mut...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 2. Wesentliche Faktoren bei der Schmerzensgeldbemessung

Rz. 16 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (insbesondere Beschl. v. 6.7.1955 – GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 154 ff.; Urt. v. 30.4.1996 – VI ZR 55/95, BGHZ 132, 341; Urt. v. 15.2.2022 – VI ZR 937/20) fließen mehrere Kriterien in die Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes ein. Sie werden in einer Gesamtbetrachtung gewichtet und können je nach Art und Ausmaß der Verletzung ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / c) Präventionsfunktion

Rz. 14 Insbesondere bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen erkennt der BGH eine gewisse Abschreckungswirkung des immateriellen Schadensersatzes an (vgl. Lange, Einl. III 2 b; Oetker, in: MüKo, § 249 Rn 9; Höpfner, in: Staudinger, § 253 Rn 29). Eine zu starke Betonung wird aber kritisch gesehen, um keine "Privatstrafe" zu schaffen.mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / a) Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung

Rz. 49 Nach § 253 Abs. 2 BGB kann eine "billige Entschädigung in Geld" für immaterielle Schäden bei der Verletzung von Körper oder Gesundheit verlangt werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Fälle, in denen ein Verschulden (z.B. Fahrlässigkeit nach § 823 Abs. 1 BGB) nachgewiesen werden kann, sondern seit dem 1.8.2002 ausdrücklich auch für Konstellationen der Gefährdungshaf...mehr

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Vorwort

Mit der 4. Auflage des bisherigen Werkes "Personenschäden" in der Reihe Das verkehrsrechtliche Mandat haben sich der Verlag und die Autoren entschieden, das Werk nunmehr in der Reihe AnwaltsPraxis fortzusetzen. Der bisherige Fokus der Vorauflagen auf den Personenschaden im Verkehrsrecht hat sich in der Praxis als zu eng erwiesen. Viele Praktiker aus z.B. den Bereichen des Med...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / c) Komplikationen, Spätfolgen und Risiken

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zfs 01/2026, Offenkundig üb... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die Klägerin nimmt die Beklagten auf materiellen und immateriellen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall vom 29.4.2008 in Anspruch, bei dem sie schwer verletzt wurde. Die alleinige Haftung der Beklagten für die der Klägerin aufgrund des Unfalls entstandenen Schäden steht zwischen den Parteien dem Grunde nach außer Streit. Der Umfang der unfallursächlichen Verletzun...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / II. Die Bemessung

1. Funktionen des Schmerzensgeldes Rz. 11 Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalls. Grundlage ist die sog. Doppelfunktion des Schmerzensgeldes (BGHZ 18, 149, 154 ff.), wobei das Gericht Ausgleich und Genugtuung sowie ggf. einen präventiven Aspekt berücksichtigt. Eine Überprüfung durch den BGH erfolgt nur eingeschränkt, da dieser prim...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / g) Bagatellverletzungen

Rz. 58 Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die bei geringen Verletzungen den Schmerzensgeldanspruch ausschließt. Selbst kleine Schürf- oder Schnittwunden können, wie das AG Lingen (zfs 1997, 172) entschied, ein niedrigeres Schmerzensgeld rechtfertigen (hier: 150 EUR). Rz. 59 In der Praxis wird jedoch häufig argumentiert, ein leichter Heckauffahrunfall bei minimaler Geschwin...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / k) Gesamtschuldnerschaft bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Rz. 68 Kommt es bei der Heilbehandlung einer Unfallverletzung zu einem Arzthaftungsfehler, so haften Unfallverursacher und Arzt regelmäßig als Gesamtschuldner (BGH NJW 1989, 767; OLG Koblenz NJW 2009, 3006; OLG Hamm r+s 1995, 340). Nur ein besonders schwerer Behandlungsfehler, der den Schaden "überholt", kann einen eigenständigen neuen Kausalzusammenhang begründen. Praxistip...mehr

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zfs 01/2026, Haftungsabwägu... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Beklagten hat i.S.v. § 522 Abs. 2 ZPO offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts in der angefochtenen Entscheidung wird vollumfänglich Bezug genommen. Die Ausführungen der Beklagten aus der Berufungsbegründung vom 14.7.2025 rechtfertigen keine andere Entscheidung. 1. Zu Recht ist das Landgericht im Rahmen ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Beweislast und Beweismaß (§§ 286, 287 ZPO) im Überblick

Rz. 34 Die Höhe des Schmerzensgeldes wird nach § 287 ZPO anhand einer freien richterlichen Überzeugung ermittelt, die lediglich eine größere Wahrscheinlichkeit voraussetzt (BGH VersR 1976, 967). Anders als im Vollbeweis nach § 286 ZPO, wo sich das Gericht vollständig von einer Behauptung überzeugen muss, kann es bei der Schadensentstehung und der Höhe eines immateriellen Sch...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (1) Ermittlung eines vergleichbaren Falls

Rz. 38 In einem ersten Schritt wird geprüft, ob in einer der verfügbaren Tabellen ein Verletzungsbild dokumentiert ist, das dem aktuellen Sachverhalt des Mandanten nahekommt (z.B. "komplizierter Bruch", "Hirnschaden", "Querschnittlähmung"). Praxistipp Ermitteln Sie zunächst anhand der Arztberichte die schwerste Verletzung Ihres Mandanten. Anhand dieser Verletzung sollten Sie ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / b) Hobby

Rz. 50 Wenn jemand aufgrund einer Verletzung sein Hobby nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann, stellt dies ein relevantes Kriterium bei der Bemessung des Schmerzensgeldes dar. Insbesondere der Verlust von Freizeitaktivitäten und der damit verbundenen Lebensfreude wird vom Bundesgerichtshof (BGH) als immaterieller Schaden anerkannt.mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 4. Nutzen für Schmerzensgeldverfahren

Rz. 78 Zunächst ist das Verständnis dieser Fachtermini nötig, um die Befundunterlagen und Gutachten überhaupt inhaltlich korrekt zu verstehen. Insbesondere bei gravierenden Verletzungen lohnt sich eine genaue anatomische Beschreibung, um Umfang und Schweregrad des Schadens überzeugend darzulegen. Allgemeine Aussagen wie "der Arm ist schwer verletzt" oder "die Schulter funkti...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (4) Kein dogmatischer Anspruch

Rz. 43 Der Bundesgerichtshof sieht Tabellen explizit nur als Orientierung, keineswegs als rechtlich verbindliche Ober- oder Untergrenzen (vgl. BGH VersR 1970, 281; BGH VersR 1976, 967; Oetker, in: MüKo zum BGB, 2018, § 253 Rn 37). Das Gericht hat in jedem Einzelfall eine autonome Prüfung aller maßgeblichen Umstände vorzunehmen (§ 287 ZPO). Die pauschale Bezugnahme auf tabell...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / a) Schwere und Art der Verletzung

Rz. 17 Zentrale Bedeutung hat zunächst die Intensität der gesundheitlichen Beeinträchtigung, etwa bei Dauerschmerzen, gravierenden Funktionseinbußen oder teilweiser Zerstörung der Persönlichkeit (z.B. Wachkoma, Hirnschädigung). Aber auch geringere Beeinträchtigungen (Narben, leichte Mobilitätseinschränkungen) sind zu berücksichtigen, sofern sie das tägliche Leben spürbar bel...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / c) Wahrnehmung und subjektive Empfindung

Rz. 23 Wer die eigenen Beeinträchtigungen bewusst miterlebt, empfindet das Leid intensiver; dennoch bleibt der Anspruch auch bei fehlendem Schmerzbewusstsein bestehen (BGH NJW 1993, 781). Schwerste Hirnschäden begründen mithin objektiv hohe Entschädigungsansprüche, auch wenn das Opfer das eigene Leiden nicht mehr realisiert.mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 2. Sinn und Zweck des Anspruches

Rz. 150 Sinn und Zweck des Hinterbliebenengeldes ist es, einen Ausgleich für das erlittene seelische Leid zu schaffen, wobei die monetäre Leistung das Leid weder aufwiegen soll noch kann (BT-DS 18/11397 S. 8; BGH, Urt. v. 23.5.2023 – VI ZR 161/22; OLG Celle, Urt. v. 24.8.2022 – 14 U 22/22). Die durch die Tötung und den Verlust eines nahestehenden Menschen verursachte Trauer ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / III. Lagebezeichnungen, Ebenen und Bewegungsrichtungen

Rz. 72 Bei Schmerzensgeldansprüchen infolge körperlicher Verletzungen ist eine möglichst exakte Beschreibung des betroffenen Körperbereichs und der entsprechenden Funktionsbeeinträchtigungen von großer Bedeutung. Mithilfe anatomischer Fachterminologie zu Lage, Ebenen und Bewegungen lassen sich selbst komplexe Verletzungsmuster präzise erfassen. Das Verständnis dieser Begriff...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / IV. Schriftverkehr mit Mandant, Versicherer, Rechtsschutz etc.

Rz. 16 Hinter diesem Trennblatt sollte der gesamte Schriftverkehr mit dem Mandanten, dem Versicherer und dem Rechtsschutzversicherer sowie sonstigen Dritten geführt werden. Die jeweiligen Anlagen dieser Schreiben sollten möglichst frühzeitig den Trennblättern zu den Themenbereichen Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden etc. zugeordnet werden. Dies schafft ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / a) Subjektive und objektive Beweislast

Rz. 35 Nach dem allgemeinen Grundsatz trägt der Anspruchsteller (der Geschädigte) die Darlegungs- und Beweislast für alle Umstände, welche die Entstehung und das Ausmaß seines Anspruchs belegen (§ 286 ZPO bei haftungsbegründender Kausalität). Gelingt ihm dies nicht, führt ein "non liquet" zur Abweisung der Klage. Umgekehrt muss der Beklagte diejenigen Tatsachen beweisen, die...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / I. Hinterbliebenengeld

1. Aktuelle Rechtslage Rz. 148 Mit der Einführung des § 844 Abs. 3 BGB am 17.7.2017 (BGBl I S. 2421) hat der Gesetzgeber für die Hinterbliebenen einer getöteten Person einen unmittelbaren Entschädigungsanspruch geschaffen. § 844 Abs. 3 BGB lautet: (3) Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näh...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / VI. Muster: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten

Rz. 130 Alle in diesem Abschnitt genannten Fundstellen und Gerichtsurteile sind rein fiktiv und dienen lediglich der Veranschaulichung. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.4: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten Frau _________________________ (Geschädigte) A-Straße 1 12345 Musterstadt 1.2.2025 Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / b) Dauer der Beeinträchtigung

Rz. 22 Je länger eine Einschränkung besteht, desto stärker kann der Schmerzensgeldanspruch ansteigen. Bereits eine kurze, aber intensive Schmerzperiode kann relevant sein (z.B. Operationen, stationäre Aufenthalte). Bei lebenslangen Schäden steigt das Gewicht dieses Faktors erheblich (vgl. BGH VersR 1970, 281).mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / d) Verschuldensgrad

Rz. 24 Nach BGH NJW 1955, 1675 kann bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz eine Erhöhung gerechtfertigt sein. Allerdings dient dies nicht der Strafe, sondern lediglich der angemessenen Berücksichtigung der höheren Vorwerfbarkeit.mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / C. Tipps für die optimale Gestaltung des Regulierungsgespräches

Rz. 85 Die im Nachfolgenden zusammengestellten Tipps für die Durchführung des Regulierungsgespräches basieren ausschließlich auf jahrelanger Erfahrung und Auswertung von mehreren Hunderten Regulierungsgesprächen der Verfasser beim Personenschaden. Literatur zu diesem Thema ist – soweit ersichtlich – bislang in dieser Form nicht vorhanden. Rz. 86 Wenn im Folgenden der Begriff ...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / 1. Keine vorbehaltlose Abfindungserklärung

Rz. 37 Gewöhnlich wünscht der Versicherer den Abschluss einer Schadensangelegenheit mit endgültigem Abfindungsvergleich, in dem oftmals die Formulierung enthalten ist: "Damit sind alle materiellen und immateriellen Ansprüche des Anspruchstellers aus dem Unfallereignis vom (…) abgefunden, seien sie bekannt oder unbekannt, vorhersehbar oder nicht, vergangen, gegenwärtig oder z...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / 1. Kapitalforderungen

Rz. 21 Als Kapitalforderung ist insbesondere bei Personenschäden das Schmerzensgeld zu berücksichtigen. Zudem können aber auch Heilbehandlungskosten oder andere notwendige Maßnahmen zur Schadensbehebung im Einzelfall als Kapitalforderung qualifiziert werden. Kapitalforderungen unterscheiden sich grundlegend von Rentenansprüchen, da sie unmittelbar in ihrer Nominalhöhe angere...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / Literaturtipps

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 1. Anatomische Lage- und Richtungsbezeichnungen

Rz. 73 Die anatomische Terminologie geht von einer festgelegten Grundposition des menschlichen Körpers aus: aufrechter Stand, Blick nach vorn, Arme hängend mit nach außen zeigenden Daumen. Folgende Begriffe dienen dazu, die Position einer Struktur genau zu charakterisieren:mehr