Fachbeiträge & Kommentare zu Sachsen-Anhalt

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.1.2 Hammerschlags- und Leiterrecht am Grundstück allgemein

In den nachfolgenden Bundesländern ist nach den dortigen Vorschriften die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts nicht auf Arbeiten beschränkt, die nur bauliche Anlagen betreffen. Vielmehr ist in diesen Bundesländern eine Befugnis zur Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks bei der Ausführung von Bau-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten allgemeiner Art auf dem e... mehr

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Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.8 Nutzungsentschädigung

Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen sehen die Landesvorschriften bei längerer Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks eine Nutzungsentschädigung für den betroffenen Nachbarn vor. Folgende Regelungen hinsichtlich der Dauer der Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks sehen die Nachbargesetze vor: mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl... mehr

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Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.2.2 Recht zum Betreten auch des bebauten Teils des Nachbargrundstücks

In Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist dagegen ausdrücklich geregelt, dass das Hammerschlags- und Leiterrecht auch zum Betreten von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen auf dem Nachbargrundstück berechtigt. Ob damit auch ein Recht zum Betreten von Wohnungen verbunden ist, erscheint zweifelhaft. Denn nach der Rechtsprechung... mehr

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Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.5 Anzeigepflicht

Als formelle Voraussetzung für die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts sehen alle Landesvorschriften vor, dass der Berechtigte sein Vorhaben, das Nachbargrundstück in bestimmtem Umfang in Anspruch nehmen zu wollen, dessen Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten und den in ihrem Besitzstand berührten Nutzungsberechtigten (Mietern, Nießbrauchern, Pächtern) rechtzeitig vor ... mehr

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Hammerschlags- und Leiterrecht / 1 Einführung

Obwohl das Hammerschlags- und Leiterrecht erhebliche praktische Bedeutung für Grundstücksnachbarn hat, ist der aus der Zeit der Partikularrechte vor Inkrafttreten des BGB stammende Rechtsbegriff nicht ohne Weiteres aus sich heraus verständlich. Hinweis Definitionen Als Hammerschlagsrecht wird herkömmlicherweise die Befugnis bezeichnet, das Nachbargrundstück betreten zu können,... mehr

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Grenzüberbau / 5 Landesrechtliche Sonderregelungen in den Nachbargesetzen

In einigen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer finden sich Regelungen, die die Rechtslage bei über die Grundstücksgrenze ragenden Bauteilen regeln. Achtung Verfassungsmäßigkeit landesgesetzlicher Regelung Die rechtliche Zulässigkeit dieser landesgesetzlichen Regelungen wurde unter Hinweis auf die abschließende Regelung des Überbaus in den §§ 912 ff. BGB in der Vergangenheit... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Vermietungseinkünfte: Einku... / 1 Allgemeine Grundsätze

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Das gilt unabhängig davon, ob und ggf. in welcher Höh... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Pauschale Kirchensteuer

Begriff Die Kirchenlohnsteuer wird zusammen mit der Lohnsteuer durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhoben. Wird die Lohnsteuer pauschaliert, muss grundsätzlich auch die Kirchensteuer pauschal berechnet werden. Einzige Ausnahme ist die Lohnsteuer-Pauschalierung bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, bei denen die Pauschalierung mit 2 % vorgenommen wird: hier entfällt die... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Allgemeine Ortskrankenkasse / 2 Gliederung

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Grenzabmarkung und Grenzsch... / 2.1 Liegenschaftskataster

Bei der Ermittlung und Feststellung (d. h. der amtlichen Bestätigung) von Grundstücksgrenzen sowie ihre Abmarkung durch örtlich erkennbare Grenzmarken oder Grenzzeichen kommt dem Liegenschaftskataster eine zentrale Bedeutung zu. Das Liegenschaftskataster ist keine bundesweite katastermäßige Erfassung der Liegenschaften, sondern es handelt sich entgegen dem Sprachgebrauch um 1... mehr

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Grenzabmarkung und Grenzsch... / 3.1.1 Abmarkungsantrag

Da die Abmarkung einer gemeinschaftlichen Grenze von zwei angrenzenden Grundstücken die Rechtsposition beider Grundstücksnachbarn betrifft, kann das Abmarkungsbegehren des einen Grundstücksnachbarn nicht ohne Einverständnis des anderen Grundstücksnachbarn durchgesetzt werden. Von diesem Grundsatz geht auch § 919 BGB aus, der bei Widerspruch des einen Nachbarn dem anderen die... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.6.2 Änderungen wegen besonderer Härte (§ 7 Abs. 2 Satz 3)

Rz. 38 Nach § 7 Abs. 2 Satz 3 ist eine Änderung der Art der beantragten Leistung und der Zuordnung zu den bestimmten Lebensmonaten des Kindes nur in Fällen der besonderen Härte möglich. Eine Änderung wegen besonderer Härte ist auch dann möglich, wenn der Monatsbetrag der Leistung bereits ausbezahlt ist. Die "besondere Härte" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff dessen Auslegun... mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 3.2.2 Rechtsbeziehungen der Nachbarn nach dem Abriss eines Gebäudes

Schutz vor Witterungseinflüssen Wird ein Gebäude abgerissen, welches an eine Grenzwand angebaut war oder mit einer eigenen Grenzwand unmittelbar an die Grenzwand des Nachbargebäudes angrenzte, so wird die Grenzwand des stehen bleibenden Gebäudes freigelegt und damit Witterungseinflüssen ausgesetzt, die Vorkehrungen zum Schutz der Grenzwand notwendig machen können. Hinweis Rege... mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 4 Gesetzliche Vorschriften der Bundesländer

Die folgende Übersicht beschränkt sich auf die Angabe der Vorschriften derjenigen Bundesländer, in deren Nachbarrechtsgesetzen die Nachbarwand und die Grenzwand eine eingehende Regelung erfahren haben. mehr

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Photovoltaik: Steuerpflicht... / 8 Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer wird für Rechtsvorgänge erhoben, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. Wird ein Grundstück veräußert, stellt sich die Frage, ob der Kaufpreisanteil für eine auf dem Grundstück bzw. dem Gebäude vorhandene Photovoltaikanlage der Grunderwerbsteuer unterliegt. Nach §§ 93 - 96 BGB gehören zum Grundstück sämtliche Bestandteile. Daraus ergibt sich für ein... mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 2.1.2 Das Zustimmungserfordernis

Weil die Nachbarwand zum Teil auf fremdem Grund und Boden steht, ist die Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstücks Voraussetzung dafür, dass die Nachbarwand legal errichtet wird; gehört das Nachbargrundstück mehreren Personen, müssen alle zustimmen. Wird eine Nachbarwand ohne Zustimmung des Nachbarn auf die Grundstücksgrenze gesetzt, handelt es sich um einen Grenzübe... mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 2.2.3 Rechtsbeziehungen der Nachbarn nach dem Abriss eines Gebäudes

Nach § 903 BGB ist jeder Nachbar berechtigt, auch ohne Zustimmung des anderen Nachbarn sein an die Nachbarwand angebautes Haus abzureißen, wobei er allerdings diese selbst nicht beeinträchtigen darf. Dieses Recht wird auch nicht durch das Miteigentum an der Nachbarwand und damit nicht durch § 922 Satz 3 BGB eingeschränkt. Durch den Abriss ändert sich nach der Rechtsprechung ... mehr

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Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 2 Baumschutzsatzungen und -verordnungen

Wegen der ökologischen Bedeutung der innerstädtischen Grünbestände haben viele Städte und Gemeinden Baumschutzregelungen erlassen. Derartige Regelungen ergehen entweder in Form von Rechtsverordnungen (so in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) oder als Satzungen (so in Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale... mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 1 Einführung

Schon im Mittelalter war es Brauch, wegen der beengten Raumverhältnisse innerhalb der Städte Gebäude in geschlossener Bauweise zu errichten. Bei dieser Bauweise stoßen zwei auf verschiedenen Grundstücken errichtete Häuser aneinander. Hat jedes dieser Häuser eine eigene, unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück gebaute Abschlusswand, dann handelt es sich um eine Grenzwa... mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.4 Kosten, Entschädigung

Die Kostentragung für die technischen Maßnahmen zum Hochführen von Schornsteinen und Lüftungsleitungen an dem höheren Gebäude ist in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer nicht geregelt. Nur soweit der zur Duldung verpflichtete Nachbar die Inanspruchnahme seines Grundstücks unter Hinweis auf die Benutzung einer an der Außenwand seines Gebäudes anzubringenden Steigleiter... mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 3.2.2 Der Verweis auf die Mitbenutzung der Antennenanlagedes höheren Gebäudes

Der in Anspruch genommene Eigentümer des höheren Gebäudes kann das Hochführen und Befestigen von Antennen und von technischen Einrichtungen zu deren Reparatur und Wartung an seinem Gebäude dadurch verhindern, dass er dem Eigentümer und Erbbauberechtigten (so in Berlin und Sachsen) bzw. dem Eigentümer und Erbbauberechtigten sowie dem dinglich und obligatorisch Nutzungsberecht... mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.1 Die Länderregelungen im Überblick

Mit Ausnahme von Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern regeln alle Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer den nachbarrechtlichen Interessenausgleich in den Fällen, in denen durch ein Bauvorhaben auf dem einen Grundstück die Funktionsfähigkeit von Schornsteinen und Lüftungsleitungen eines niedrigeren Gebäudes auf dem angrenzenden Grundstück beeinträchtigt wird. An... mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 3.1 Die Länderregelungen im Überblick

Im Gegensatz zur Rechtslage bei Schornsteinen und Lüftungsleitungen hat nur ein geringer Teil der Bundesländer den nachbarrechtlichen Interessenausgleich bei der Störung des Fernseh- und Rundfunkempfangs als Folge des Höherbaues eines Nachbargebäudes geregelt. Wie unterschiedlich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hier bewertet wird, zeigt etwa die amtliche Begründ... mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 3.3 Zur Geltendmachung des Duldungsanspruchs

Der Anspruch, die Befestigung der hoch geführten Antennenanlage des niedrigeren Gebäudes und der zu ihrer Reparatur und Wartung notwendigen Einrichtungen zu dulden, steht dem Eigentümer und Erbbauberechtigten des niedrigeren Gebäudes (so in Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen) bzw. dem Eigentümer und Erbbauberechtigten sowie dem dinglich und obligatorisc... mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.3 Zur Geltendmachung des Duldungsanspruchs

Der Anspruch, die Befestigung der hoch geführten Schornsteine und Lüftungsleitungen sowie der Einrichtungen zu deren Reinigung und Wartung zu dulden, steht je nach den landesgesetzlichen Regelungen entweder dem Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten des niedrigeren Gebäudes zu (so in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Th... mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 3.4 Kosten, Entschädigung

Die Kosten des Anschlusses an die Antennenanlage des höheren Gebäudes trägt der Anschlussberechtigte.[1] Die Kosten der Unterhaltung und des Betriebs der gemeinschaftlichen Antennenanlage müssen die angeschlossenen Teilnehmer nach § 706 BGB zu gleichen Teilen tragen.[2] Ebenso hat der Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte des niedrigeren Gebäudes die Kosten zu tragen, wenn er ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die ErbschaftsteuerBerater-... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.2.3 Die Unterhaltung und Reinigung der höher geführten Anlagen

Die Unterhaltung und Reinigung der unter Nutzung des Nachbargebäudes höher geführten Schornsteine und Lüftungsleitungen wird häufig von dem niedrigeren Gebäude aus nicht möglich sein. Deshalb erweitern die einschlägigen Landesvorschriften die Duldungspflicht des höher bauenden Nachbarn insoweit, als die hoch geführten Schornsteine und Lüftungsleitungen auch vom höheren Gebäu... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Gaststätten, Biergärten und... / 3.1 Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA Lärm)

Von der Rechtsprechung werden die von Gast- und Vergnügungsstätten ausgehenden Geräusche als besonders lästig bewertet, weil sie mit ihren unterschiedlichen Frequenzmustern und Schallpegeln sehr viel weniger gewöhnungsbedürftig sind als hinsichtlich Zeitstruktur, Frequenzzusammensetzung und Schallpegel gleichförmiger Geräusche. Diese Geräusche wirken eher monoton und damit w... mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.14 Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für Grundstücke nur, wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor nicht nur unwesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Beeinträchtigungen in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn ohne Einfriedung ein Nachbargrundstück des öfteren von fremden Menschen betreten oder fremden Tieren aufge... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Vereinsangebote – mit frisc... / 2.4.2 Feiertage und Brückentage

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Dichtheitsprüfung von priva... / 1.3 Länder, Städte und Gemeinden

Bis auf Bundesebene eine einheitliche Regelung getroffen wird (vgl. § 61 Abs. 3 WHG), sind die einschlägigen Vorschriften der Länder, Städte und Kommunen zu beachten. Diese können in ihren Vorschriften auf die DIN 1986-30 Bezug nehmen, können aber auch von ihr abweichen. In jedem Fall ist zu prüfen, ob eine Vorschrift existiert. Regelungen in den Bundesländern mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 1 Einführung

Wer daran denkt, sein Grundstück einzufrieden[1], findet zu diesem für die nachbarlichen Beziehungen nicht unwichtigen Thema keine Regelungen im BGB. Nach dem Recht des BGB kann der Eigentümer vielmehr mit seinem Grundstück grundsätzlich nach Belieben verfahren (§ 903 BGB). Er kann es deshalb einfrieden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Auf seinem Grundstück befindliche Ein... mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.3 Die Beschaffenheit der Einfriedung (ortsübliche Einfriedung)

Mehr noch als über den Standort einer Einfriedung können die Nachbarn über deren Beschaffenheit in Streit geraten. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass beim heutigen kleinräumigen Grundstückszuschnitt in Doppel- und Reihenhaussiedlungen etwa eine 2 m hohe Einfriedungsmauer aus Beton dem Nachbarn durchaus das Gefühl einer gefängnisartigen Abschottung vermitteln kann, ... mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.2 Der Standort der Einfriedung

Was den Standort der Einfriedung betrifft, haben sich die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer für zwei unterschiedliche Lösungssysteme entschieden, und zwar mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.4 Die Grenzabstände bei Einfriedungen

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Beitrag aus der verein wissen
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Vereinsangebote – mit frisc... / 2.4.1 Ferientermine

Unter Umständen können auch Termine innerhalb der Ferien für Angebote interessant sein. Nicht zuletzt durch die gestiegenen Preise für Urlaubsreisen werden Urlaube häufig kürzer geplant oder es wird insgesamt darauf verzichtet. Dennoch sollte man zumindest innerhalb der Sommerferien vorsichtig planen. Berücksichtigen Sie dabei, dass Vereinsmitglieder ebenfalls in Urlaub fahr... mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 2.3 Die Rechtsvorschriften der Bundesländer

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 2.2.1 Der Schutzumfang

Eine Bodenerhöhung darf nur so vorgenommen werden, dass Schädigungen von Nachbargrundstücken nach menschlicher Voraussicht ausgeschlossen sind. Bei der Frage, welchen Schäden auf Nachbargrundstücken vorgebeugt werden soll, sind die Ländervorschriften uneinheitlich. Weite Fassung Für eine weite Fassung haben sich Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarlan... mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.1 Die Einfriedungspflicht

Die meisten Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer gehen davon aus, dass gesetzliche Regelungen über die Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken an oder auf der Grenze zu Nachbargrundstücken, wenn dies der Nachbar verlangt, dem nachbarlichen Rechtsfrieden dient und nachbarliche Streitigkeiten zu vermeiden hilft. Einfriedungspflicht der Bundeländer In der Ausgestaltung der Einf... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Nachträgliche Änderungen

Rz. 1099 Umstritten ist, ob eine erneute Zuleitung unter Wahrung der Monatsfrist zu erfolgen hat, wenn das der Umwandlung zugrunde liegende Dokument nachträglich geändert wird. In diese Richtung dürfte die Entscheidung des OLG Sachsen-Anhalt zu interpretieren sein, nach der bei Ergänzung des ursprünglichen Umwandlungsvertrages dem Betriebsrat alle ergänzenden Urkunden zuzule... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Gruppenarbeitsverhältnis

Rz. 173 Bei einem Arbeitsverhältnis können auf Arbeitnehmerseite mehrere natürliche Personen stehen. Müssen diese eine gemeinsame Arbeitsaufgabe erfüllen, schulden sie die Arbeitsleistung mithin nicht individuell nebeneinander, sondern gemeinsam als Gruppe, spricht man von einem Gruppenarbeitsverhältnis.[371] Man unterscheidet die vom Arbeitgeber zusammengestellte Betriebsgr... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Gegenstand

Rz. 1096 Zuzuleiten ist das jeweilige Dokument, das die Pflichtangaben enthält (bspw. bei Verschmelzung der Verschmelzungsvertrag bzw. sein Entwurf). Gegenstand der Zuleitung ist das Dokument in seiner Gesamtheit (einschließlich etwaiger Anlagen), auch wenn es der Arbeitnehmervertretung vornehmlich auf die arbeitsrechtlichen Angaben ankommen wird.[2901] Erforderlich ist in d... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 3. Adressliste

Rz. 245 Adressliste mit Internetadressen der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Integrationsämter für den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach §§ 170, 174 SGB IX (Stand 31.3.2024): mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Rechtsfolgen

Rz. 172 Der einzelne Miterbe kann nur die Leistung des Schuldners an alle Erben fordern (actio pro socio). Er kann daher insbesondere nicht etwa lediglich die Forderung in Höhe seiner eigenen Erbquote geltend machen (und Zahlung an sich verlangen). Dies wäre eine eigenmächtige und somit unzulässige Teilauseinandersetzung. Etwas anderes gilt, wenn die übrigen Miterben zustimm... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Monatsfrist

Rz. 1098 Die Zuleitung hat einen Monat vor der Versammlung der Anteilsinhaber, die über die Umwandlung beschließt, zu erfolgen (vgl. insb. §§ 5 Abs. 3, 126 Abs. 3 und 194 Abs. 2 UmwG). Da es sich um eine gesetzliche Fristbestimmung handelt, hat die Fristberechnung nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB zu erfolgen.[2912] Der Nachweis der rechtzeitigen Zuleitung des der Umwandlung... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Rechtsnatur des Durchführungsvertrags

Rz. 477 Unter den im ersten Bildungsweg durchgeführten dualen Studiengängen im engeren Sinne ist zwischen dem sog. ausbildungsintegrierenden dualen Studium, das eine auf einen IHK/HWK-Abschluss zielende Berufsausbildung mit einem Bachelorstudiengang kombiniert, und dem hier im Vordergrund stehenden praxisintegrierenden dualen Studium zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist ... mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / 2. Rechtsnachfolge in Baulasten

Rz. 27 In bauordnungsrechtlichen Verfahren sind Baulasten von großer Bedeutung. Eine Baulast kann erforderlich sein, um die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens auf Dauer sicherzustellen. Hat der Erblasser eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung für ein Nachlassgrundstück übernommen, wird diese mit Eintragung der Baulast (z.B. Abstandsflächenbaulast, Vereinigungsbaulast... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. ABC von steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 34 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Abfallbeseitigung/Abfallverwertung Eine Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Abfallverwertung betreibt keinen Zweckbetrieb i. S. von § 65 AO (s. Anhang 1b). Abfallbeseitigung und Abfallverwertung bilden vielmehr einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH-Urteil vom 27.10.199... mehr