Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2.1 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person

Tz. 56 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Für während der Interimszeit an AE der übertragenden Kö geleistete GA enthält der UmwSt-Erl 2025, Rn 02.25 ff (so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003, BStBl I 2003, 786, Rn 23 ff) folgende nach Fallgruppen differenzierenden Regelungen (dazu auch s § 4 UmwStG Tz 95 ff und s § 11 UmwStG Tz 126 ff): Tz. 57 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Fallgruppe 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Anwendungsbereich von IFRS 9 wurde – wie bereits oben (vgl. Tz. 3) dargelegt – unverändert aus IAS 39 übernommen (zur Begründung vgl. IFRS 9.BC2.1). Danach ist der Standard von allen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe, Branche oder Rechtsform anzuwenden (vgl. IFRS 9.2.1). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nicht öffentlich reche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 1.3 Verlustermittlung

Der Betrag einer Niederstwertabschreibung ergibt sich als Differenz zwischen dem vom Beschaffungs- oder Absatzmarkt abgeleiteten beizulegenden Wert (Wiederbeschaffungskosten, Wiederherstellungskosten oder Verkaufswert) und dem höheren Buchwert eines Vorratsguts (vgl. Tab. 2). Die Wiederbeschaffungskosten sind analog zu den Anschaffungskosten nach den jeweils geltenden Verhält...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.4 Kosten der Aufbewahrung

Rz. 10 Die Kosten der Aufbewahrung trägt der Aufbewahrungspflichtige (s. Rz. 3). Für den zukünftig anfallenden Aufwand, z. B. Miete eines Lagerraums, ist eine Rückstellung zu bilden.[1] Da es sich regelmäßig um eine langfristige Rückstellung handelt, ist die Rückstellung abzuzinsen. Auch die Kosten im Hinblick auf die Pflicht eines Dritten zur Duldung von Maßnahmen durch di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.3.2 Schulden/sonstige Abzüge

Ab Zeile 77 Rückstellungen einzutragen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in Zeile 78 einzutragen, die Steuerrückstellungen in Zeile 79 und die sonstigen Rückstellungen in Zeile 80. In den Zeilen 81 bis 87 sind die Verbindlichkeiten wie folgt einzutragen: Kapitalschulden in Zeile 82, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Zeile 83, Verbindlichkeite...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Produkthaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Hersteller oder Lieferant haftet nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) für Personenschäden oder Sachschäden, die eine von ihm in den Verkehr gebrachte Ware beim Abnehmer verursacht. Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Sie wird u. a. ausgelöst, wenn das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.3 Präjudizielle Rechtsverhältnisse

Rz. 51 Eine Tatsache, deren nachträgliches Bekanntwerden eine Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung rechtfertigt, kann auch in einem steuerlichen oder nicht steuerlichen Rechtsverhältnis bestehen, das präjudiziell ist. "Präjudiziell" i. d. S. bedeutet, dass der fragliche Vorgang für eine bestimmte Steuerfestsetzung (bestimmte Steuerart, bestimmter Vz) maßgeblich is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.2 Änderung des Steuerbescheids zuungunsten des Stpfl.

Rz. 27 § 176 AO greift nur ein, wenn die Änderung der Steuerfestsetzung zuungunsten des Stpfl. erfolgen soll. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift greift der Vertrauensschutz nur zugunsten des Stpfl. ein; Vertrauensschutz zugunsten der Finanzbehörde gibt es danach nicht. Die verfassungswidrige Norm, die geänderte Rechtsprechung oder die mit dem geltenden Recht nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.1 Begriff der Rückwirkung

Rz. 72 "Rückwirkend" ist ein den steuerlich relevanten Sachverhalt änderndes Ereignis, wenn die Änderung zeitlich nach dem Entstehen des Steueranspruchs erfolgt und daher nachträglich der Finanzbehörde bekannt wird. Das Ereignis muss zu einer Änderung des Sachverhalts führen und nicht nur zu einer anderen rechtlichen Beurteilung des gleich gebliebenen Sachverhalts.[1] Tritt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wahltarife / 5 Vorlage von versicherungsmathematischen Gutachten bei der Aufsichtsbehörde

Die Krankenkassen haben mit ihren Rechenschaftsberichten den Aufsichtsbehörden auch versicherungsmathematische Gutachten vorzulegen. In diesen Gutachten werden die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen dargelegt, die der Berechnung der Beiträge und der versicherungstechnischen Rückstellungen der Wahltarife zugrunde liegen. Die Gesetzesformulierung orientiert sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / 2 Steuervorteile durch die Bildung von Rückstellungen

Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, für diese zukünftigen Zahlungen Rückstellungen zu bilden, die sich Jahr für Jahr gewinnmindernd auswirken. Die Höhe der jährlichen Rückstellung wird nach dem Teilwertverfahren ermittelt (§ 6a EStG) und in der Steuerbilanz auf der Passivseite ausgewiesen. Damit sinkt der steuerpflichtige Gewinn der GmbH, was entsprechend die Steuerlast mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 3.2 Rückstellungen für Erfüllungsrückstand

Eine Rückstellung kann in Handels- und Steuerbilanz zu bilden sein, wenn das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung durch Erfüllungsrückstände gestört ist.[1] Ein Erfüllungsrückstand (Leistungsrückstand) liegt vor, wenn der Verpflichtete sich mit seinen Leistungen gegenüber seinem Vertragspartner in Rückstand befindet, also weniger geleistet hat, als er nach dem Vertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 2.1 Handelsrechtliche Pflichtrückstellung

Handelsrechtlich sind Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Pflichtrückstellungen. Aus Gründen des Gläubigerschutzes sind nach dem Imparitätsprinzip unrealisierte Gewinne nicht, unrealisierte Verluste hingegen auszuweisen. Diese Aufwandsüberschüsse aus schwebenden Geschäften können bilanziell als Rückstellung zu passivieren sein.[1] Wichtig Sachliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Die Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (sog. Verlustrückstellung) erfasst künftige, noch nicht realisierte Verluste. Ein Verlust aus einem schwebenden Geschäft droht, wenn sich Erträge und Aufwendungen aus demselben noch nicht abgewickelten Geschäft nicht ausgleichen, sondern im Saldo ein Verpflichtungsüberschuss besteht. Als Grundlage komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerrückstellung / 1 Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrückstellungen sind für betriebliche Steuerschulden und Steuernachforderungen an Ertragsteuern, wie Körperschaftsteuern, den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuern, zu bilden. Sie sind typische Beispiele für Verbindlichkeiten, bei der die Ungewissheit nur bezüglich der Höhe besteht. Auch dem Unternehmen angelastete und noch nicht entrichtete Que...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 2.3 Steuerrechtliches Ansatzverbot für Drohverlustrückstellungen

Drohverlustrückstellungen unterliegen in der Steuerbilanz einem Passivierungsverbot. Eine Rückstellung für drohende Verluste wird wirtschaftlich in der Zukunft verursacht. Eine steuerlich nicht zulässige Verlustrückstellung erfasst künftige Verluste, eine in der Steuerbilanz auszuweisende Verbindlichkeitsrückstellung hingegen bereits realisierte Aufwendungen.[1] Verpflichtunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 2.2 Bewertung der Drohverlustrückstellung in der Handelsbilanz

Die Bewertung der Rückstellung für drohende Verluste richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften über die Rückstellungsbewertung. Bewertungsmaßstab ist der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu schätzende notwendige Erfüllungsbetrag. Die Bewertung einer Drohverlustrückstellung bemisst sich nach dem sog. Verpflichtungsüberschuss, der Saldogröße zwischen Aufwand u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 3.5 Angeschaffte Drohverlustrückstellungen

Drohverlustrückstellungen können in Anschaffungsfällen auch in der Steuerbilanz zu passivieren sein. Das steuerliche Passivierungsverbot verbietet den Ansatz künftiger Risiken, bestimmt aber nicht, dass diese Risiken nach Realisierung nicht steuermindernd zu berücksichtigen sind. Eine Realisierung sog. Drohverluste tritt bei Veräußerung eines Unternehmens und Übernahme der R...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / 4 Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Die Finanzbehörden lassen die Bildung einer Rückstellung mit steuerlicher Wirkung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Sagt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pension zu, so ist diese steuerrechtlich anzuerkennen, wenn im Zusagezeitpunkt: eine rechtsverbindliche, schriftlich Pensionszusage erteilt wird die zugesagten Leistungen angemessen sind, also einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Rückstellungen für Abgaben und Steuern sind überwiegend für veranlagte Steuern, wie Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, zu bilden. Die Passivierung erfolgt in der Höhe, in der eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Soweit die Steuer einem Abzugsverbot unterliegt, ist die Gewinnauswirkung außerbilanziell zu neutralisieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Sonderfälle un... / 1.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Lieferungs- und Leistungsforderungen sind Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, die im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens geschlossen wurden. Sie entstehen aus Geschäften, die für das jeweilige Unternehmen typisch sind und basieren auf Lieferungs-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Ansprüche auf Grundlage untypischer Geschäfte, wie z. B. Schadensersat...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerrückstellung / 2 Bewertung in der Handels- und Steuerbilanz

Rückstellungen für Steuerschulden und Steuernachforderungen sind grundsätzlich mit dem voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Der Rückzahlungsbetrag bemisst sich nach der am Bilanzstichtag zu erwarteten Steuerschuld abzüglich evtl. geleisteter Steuervorauszahlungen. In die Berechnung sind noch nicht entrichtete Steuern aus laufenden und früheren Perioden einzubezieh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 3.4 Drohende Verluste bei Bewertungseinheiten

Die Bildung von Bewertungseinheiten ist handels- und steuerrechtlich möglich. Es handelt sich um die zusammenfassende Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden, schwebenden Geschäften und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen und Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten. Gemäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 3.1 Gemeinsame Ausnahmen der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte

In Handels- und Steuerbilanz sind Rückstellungen auszuweisen für Erfüllungsrückstände Anzahlungen drohende Verluste bei Bewertungseinheiten zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken angeschaffte Drohverlustrückstellungen am Bilanzstichtag des Erwerbs (für folgende Bilanzstichtage nur außerhalb des zeitlichen Anwendungsbereiches des § 5 Abs. 7 EStG). Das steuerliche Passivier...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.7 Urlaub

Mit dem Thema Urlaub ist der Steuerberater berufsmäßig konfrontiert, weil seine Lohnbuchhaltungsabteilung im Interesse des Mandanten die Urlaubstage auf den Lohnkonten erfasst, Urlaubsgeld berechnet und Rückstellungen für Urlaubstage bei bilanzierenden Unternehmern gebildet werden müssen etc. Die meisten Fragen seitens der Mandanten werden daher in einem unmittelbaren Zusamm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 2.4 Unterschiede der Gewinnermittlungsarten

Bilanzierung und Einnahmen-Überschussrechnung stehen als Gewinnermittlungsvorschriften dem Grunde nach gleichberechtigt gegenüber. Bezogen auf den einzelnen Gewinnermittlungszeitraum ergeben sich bei den verschiedenen Gewinnermittlungsarten unterschiedliche Ergebnisse. Diese resultieren daraus, dass sich die Einnahmen-Überschussrechnung am Prinzip des Zu- und Abflusses [1] ori...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.5 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der GrESt. Es wird also nicht der Übergang des Eigentums aufgrund des Zuschlags,[1] sondern das Meistgebot zur Steuer herangezogen. Dieses Gebot entspricht hinsichtlich seiner Wirkungen dem Abschluss eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts.[2] Mit dem Meistgebot erlangt der...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 Governance: Praktiken ... / 2 B11 – Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung (VSME.43)

Rz. 6 Fälle von Korruption und Bestechung sind für Unternehmen sämtlicher Größenordnungen und Branchen mit w...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Durchführungswege / 3.5.2 Übertragung von internen Rückstellungen auf Pensionsfonds

Ein Ziel bei der Einführung des Pensionsfonds war es, den Arbeitgebern die Möglichkeit zu eröffnen, im Rahmen des § 3 Nr. 66 EStG unmittelbare Versorgungsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds zu übertragen. Diese Möglichkeit wurde von den Arbeitgebern anfänglich eher zurückhaltend genutzt. Grund dafür ist u. a. der mit der Übertragung verbundene Kapitalbedarf, der durch die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Durchführungswege / 3.1.3 Finanzierung

Direktzusageleistungen – ebenso wie Leistungen einer Unterstützungskasse – werden durch den Arbeitgeber finanziert, auch wenn der Finanzierung eine Entgeltumwandlung zugrunde liegt. Aufgrund der steuerlich möglichen Aufwandsverrechnung vor dem tatsächlichen Abfluss der Rentenzahlungen ergibt sich für das zusagende Unternehmen durch die Vorfinanzierung der Leistungen eine kap...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Vorbereitu... / 1.1 Abschlussvorarbeiten oder vorbereitende Abschlussarbeiten

Die Unterscheidung zwischen Abschlussvorarbeiten und vorbereitenden Abschlussarbeiten ist u. a. in der Steuerberatervergütungsverordnung von Bedeutung. Vorarbeiten können Sie i. d. R. kostengünstig selbst übernehmen und dem Steuerberater die eigentliche Erstellung des Jahresabschlusses überlassen. Zu den Abschlussvorarbeiten gehört die Abstimmung der laufenden Buchführung bis...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Durchführungswege / 3.1.1 Definition und handelsrechtliche Behandlung

Der Arbeitgeber erbringt im Leistungsfall unmittelbar an seinen ehemaligen Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebenen aus eigenen Mitteln die Versorgungsleistungen. Das Unternehmen übernimmt mit einer Direktzusage unmittelbare Versorgungsverpflichtungen und ist – im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen – selbst Träger der Versorgung. Damit geht das Unternehmen eine aufsch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.3 Rechtsanspruch auf Übertragung des Übertragungswerts

Der Arbeitnehmer kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Übertragungswert auf seinen neuen Arbeitgeber oder auf die Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG des neuen Arbeitgebers überträgt.[1] Sein Anspruch ist in 3-facher Hinsicht begrenzt: Er kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.[2] Die bAV...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.3 Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen

Mit der Einrichtung einer bAV geht das Unternehmen eine langfristige und damit risikoreiche Verpflichtung ein. Während ihres Bestehens können sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidend verändern, wodurch eine Neuorientierung betrieblicher Versorgungswerke oft sinnvoll wird. Grundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlichster Gründe: Harmonisieru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Die Berechnung des BV im Allgemeinen

Rn. 90 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die FinVerw (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 12) gab folgendes Berechnungsschema – zu Besonderheiten bei PersGes s Rn 99.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die vom StPfl in Rechnung gestellte USt

Rn. 5 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die vom StPfl in Rechnung gestellte USt ist grundsätzlich BE, unabhängig davon, ob die Umsätze nach vereinbarten (§ 16 UStG) oder vereinnahmten Entgelten (vgl § 20 Abs 1 UStG) versteuert werden. Ob die erhaltenen Vorsteuerbeträge in späteren Veranlagungsjahren zurückzuzahlen sind, ist unerheblich (BFH v 12.11.2014 X R 39/13, BFH/NV 2015, 486)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Ansprüche hinsichtlich des Erbes des Erblassers. Die Klägerin ist die gemeinsame Tochter des Erblassers und der Beklagten. Diese war die Ehefrau des Erblassers. Die Beklagte und der Erblasser haben zudem einen gemeinsamen Sohn. Der Erblasser war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der … GmbH. Mit Vertrag vom 17.12.2020 des Notars hat der Erb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 3.1 Rangrücktritt

Der Rangrückritt ist in der Insolvenzordnung (InsO) gesetzlich verankert. Eine Überschuldung [1] liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.[2] Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen od...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12)

Rn. 537 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 12 sind "Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten ‚sonstige Rückstellungen’ nicht gesondert ausgewiesen werden, [...] zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben". Nicht an dieser Stelle zu erläutern sind "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" sowie "Steuerrückstellungen", zumal...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Unterschiedsbetrag bei der Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Abs. 6 Satz 3)

Rn. 17 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Übergangsvorschrift: Fehlbetrag nach Art. 28 EGHGB

Rn. 983 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Für Altersversorgungsverpflichtungen sind grds. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1). Art. 28 Abs. 1 EGHGB eröffnet indes für Altzusagen (= unmittelbare Zusage, bei der der Pensionsberechtigte seinen Rechtsanspruch vor dem 01.01.1987 erworben hat oder sich ein vor diesem Zeitpunkt erworbener Rec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24; Art. 67 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 EGHGB)

Rn. 735 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Die Regelung soll der Vereinheitlichung und Vergle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Ermittlung des Gewinns

Rz. 26 Die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke erfolgt nach § 7 S. 1 GewStG unter Heranziehung der einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Vorschriften. Damit gelten auch für gewerbesteuerliche Zwecke die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Auf die Erfassung innerhalb der Bilanz kommt es nicht an. Auch außerbilanzielle Korrekturen sind gewerbesteuerlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesamtbezüge früherer Mitglieder der Organe und ihrer Hinterbliebenen

Rn. 422 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Mitgliedschaft in einem Organ dauert so lange, bis betreffendes Mitglied abberufen wird bzw. zurücktritt (vgl. ADS (2025), § 285, Rn. 157; Beck Bil-Komm. (2024), § 285 HGB, Rn. 239). Sämtliche nach diesem Zeitpunkt gewährten Bezüge, die nicht die Tätigkeit als bisheriges Organmitglied abgelten, fallen daher in den Anwendungsbereich von §...mehr