Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

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bAV: Unterstützungskasse un... / 1.1 Zusätzliche Arbeitgeberleistungen

Soweit die Aufwendungen für eine Direktzusage oder eine Unterstützungskasse durch zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers finanziert werden, handelt es sich dabei nicht um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Der Arbeitgeber bildet während der Beschäftigungszeit Rückstellungen. Dem Arbeitnehmer erwächst in dieser Zeit kein geldwerter Vorteil. I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.1 Allgemeines

Tz. 142 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Ermittlung der EK-Quoten des Betriebs und des Konzerns erfolgt technisch, indem das in den Bil jeweils ausgewiesene EK durch die Bil-Summe dividiert wird. Diese an sich einfache Rechenoperation wird etwas aufwändiger, weil Divisor und Dividend mehreren Korrekturen unterzogen werden. Das gilt insbes für die Berechnung der EK-Quote des Be...mehr

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Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 6.1 Insolvenzsicherungsmaßnahmen

Der Insolvenzschutz hat grundsätzlich durch eine Übertragung des Wertguthabens auf Dritte unter Ausschluss der Rückführung zu erfolgen. Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers hat der Dritte für die Erfüllung der Ansprüche aus dem Wertguthaben einzustehen. D. h., er hat neben der Auszahlung des Wertguthabens die Steuer- und Beitragszahlung vorzunehmen und die entsprechenden M...mehr

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Geschäftsführer / 5.6 Umwandlung von Barlohnansprüchen

Die Bildung von Rückstellungen für Umwandlungen von Barlohnansprüchen eines Gesellschafter-Geschäftsführers in Ansprüche aus einem Zeitwertkonten-Modell ist eine verdeckte Gewinnausschüttung.[1] Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, dann scheitert die steuerrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs 3 S 2 EStG idFd KrZwMG 2023 als Vergütungen für (die Überlassung von) FK, wirtsch gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen iZm der Beschaffung von FK. Zusätzlich wird auf Art 2 Abs 1 ATAD verwiesen. Der statische Verweis zielt auf den Katalog von Regelbsp, die in jedem Fall von dem Zinsbegriff erfas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Zinsschranke erfasst grds Aufwendungen und Erträge aus der Überlassung von Geld-Kap bzw gleichwertige Aufwendungen und Erträge. Der Bezug zu Geldkap kann aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) hergeleitet werden. Die FinVerw spricht von Zinsaufwendungen und Zinserträgen im engeren Sinne. Die Erweiterung des Zinsbegriffs mit dem KrZwMG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Auswirkungen der steuerlichen Rückbeziehung auf Geschäftsvorfälle in der Interimszeit

Tz. 42 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wie bereits erwähnt (s Tz 18), besteht der übertragende Rechtsträger zivilrechtlich in der Zeit zwischen dem stlichen Übertragungsstichtag und der Eintragung der Umw in das H-Reg fort. Ab dem Umwandlungsstichtag (s §§ 5 Abs 1 Nr 6, 126 Abs 1 Nr 6 UmwG) gelten die Handlungen des übertragenden Rechtsträgers als für Rechnung des übernehmenden R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zeitwertkonto

Verwaltungsanweisungen: BMF v 17.06.2009, BStBl I 2009, 1286 (Lohn-/einkommensteuerliche Behandlung sowie Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen); BMF v 08.08.2019, BStBl I 2019, 874 (Lohn-/einkommensteuerliche Behandlung sowie Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen; Organe von Körperschaften). Ausführlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 07.10.1998, BStBl I 1998, 1221 (zur ertragsteuerlichen Behandlung von im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodenschätzen). Rn. 55c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bewirtschaftet ein LuF Grundstücke, die grundeigene Bodenschätze (zB Kies, Sand, Ton, Quarz) enthalten, gehören diese zu seinem luf BV; sie bilden mit dem Grund und Boden, in dem sie lagern, zivil- wie auch s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Gewinnrücklagen iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG

Tz. 466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG darf die OG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (s § 272 Abs 3 HGB) mit Ausnahme der ges Rücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet ist. Hr-lich unterliegt die Rücklagenbildung bei der OG keinen Beschränkungen. Tz. 467 Stand: EL 1...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / II. Rentendeckungsstock

Rz. 14 Die zeitliche Streckung von Ansprüchen, insbesondere durch Rentenforderungen, bietet den Versicherern durch potenzielle zwischenzeitliche Zinsgewinne die Möglichkeit, einen wirtschaftlichen Vorteil zu generieren. Dieser wirtschaftliche Vorteil aufgrund der zeitlichen Streckung darf allerdings nur berücksichtigt werden, wenn er auch vorausschauend aus ex-ante-Sicht real...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2.1 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person

Tz. 56 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Für während der Interimszeit an AE der übertragenden Kö geleistete GA enthält der UmwSt-Erl 2025, Rn 02.25 ff (so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003, BStBl I 2003, 786, Rn 23 ff) folgende nach Fallgruppen differenzierenden Regelungen (dazu auch s § 4 UmwStG Tz 95 ff und s § 11 UmwStG Tz 126 ff): Tz. 57 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Fallgruppe 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.7 Verpflichtung zur Bilanzkorrektur nach Beanstandung

Tz. 528 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG setzt die Fiktion der ordnungsmäßigen Durchführung des GAV voraus, dass der von der Fin-Verw beanstandete Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers aufzustellenden Jahresabschluss der OG und des OT (dh der erste noch nicht aufgestellte Jahresabschluss; nicht:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Auswirkungen beim Verpächter

Rn. 197a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Verpächter ermittelt seinen Gewinn aus der eisernen Verpachtung regelmäßig nach § 4 Abs 3 EStG. Soweit er bisher bilanzierend war, ergeben sich hieraus uU Hinzurechnungen u Abrechnungen nach den in R 4.6 Abs 2 EStR 2012 aufgestellten Grundsätzen (insb durch die Auflösung etwaiger gebildeter Rückstellungen u passiver RAP). Während der B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Ertragsteuerrecht

Tz. 19 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die stliche Rechtsnachfolge geht über die bloße Fortführung des (wirtsch) Eigentums, des Besitzes und anderer Rechte sowie der Übernahme der Schulden und sonstigen Verpflichtungen durch die übernehmende Gesellschaft hinaus. Von der umfassenden stlichen Rechtsnachfolge iSd § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG, auf den in § 23 Abs 1, 3 und 4 Hs 2 UmwStG ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.3 Legaldefinition der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6); Abgrenzung von der vororganschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 1070 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition, die sich nur redaktionell von der bisherigen unterscheidet, liegen Minder- und Mehrabführungen iSd S 1 und 2 insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Wegen des Begriffs der Meh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die übernehmende Gesellschaft tritt im Fall des Bw-Ansatzes bei einer Sacheinlage (s Tz 39 und 40; s Tz 47) als stliche Rechtsnachfolgerin umfassend und vorbehaltlos in die (materiell-rechtliche) Rechtsposition des Einbringenden (stlicher Rechtsvorgänger) ein, soweit diese die Gewinnermittlung und die Ermittlung des Gewerbeertrags der Überne...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / 4. Schlussfolgerung

Rz. 30 Die voranstehenden Ausführungen verdeutlichen nochmals, dass es absolut realistisch und auch angemessen ist, den Effektivzinssatz, d.h. den Zinsfuß, der tatsächlich am Ende im Rahmen der Berechnung des Kapitalwerts anzuwenden ist, aktuell mit einem Wert zwischen 1,5 % und 2 % anzusetzen. Rz. 31 Ein Blick in das benachbarte Ausland, insbesondere in die Schweiz, zeigt, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers (§ 42 Abs 2 S 1 EStG

Rn. 33 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 2 S 1 EStG, der für die Mitwirkungspflichten des ArbG auf § 200 AO verweist, hat nur deklaratorischen Charakter, da der ArbG gem § 33 Abs 1 AO StPfl iSd § 200 AO ist, so dass § 200 AO ohnehin auf ihn anwendbar ist, Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 20 (11/2023); Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42f EStG Rz 20 (11/2024). Der ArbG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10. Einbringungsfolgegewinn (§ 23 Abs 6 UmwStG)

Tz. 242 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Als Folge der Übernahme des Vermögens aus der Sacheinlage kann sich bei der übernehmenden Gesellschaft ein Gewinn durch Vereinigung von in unterschiedlicher Höhe bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten sowie im Fall der durch den Vermögensübergang begründeten Auflösung von Rückstellungen ergeben (sog Einbringungsfolgegewinn). Beispie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Wertansätze in der Anfangs-(Übergangs-)Bilanz

Rn. 323 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In der Anfangsbilanz hat der LuF (zwingend) diejenigen WG anzusetzen, die zu seinem notwendigen luf BV gehören; zudem sind die WG in die Anfangsbilanz einzustellen, die zwar nicht notwendiges luf BV sind, aber gleichwohl unter Geltung der vormaligen Gewinnermittlungsart zu seinem BV gerechnet haben, wie zB geduldetes BV iSd § 4 Abs 1 S 3 un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.4 Kosten der Aufbewahrung

Rz. 10 Die Kosten der Aufbewahrung trägt der Aufbewahrungspflichtige (s. Rz. 3). Für den zukünftig anfallenden Aufwand, z. B. Miete eines Lagerraums, ist eine Rückstellung zu bilden.[1] Da es sich regelmäßig um eine langfristige Rückstellung handelt, ist die Rückstellung abzuzinsen. Auch die Kosten im Hinblick auf die Pflicht eines Dritten zur Duldung von Maßnahmen durch die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.3.2 Schulden/sonstige Abzüge

Ab Zeile 77 Rückstellungen einzutragen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in Zeile 78 einzutragen, die Steuerrückstellungen in Zeile 79 und die sonstigen Rückstellungen in Zeile 80. In den Zeilen 81 bis 87 sind die Verbindlichkeiten wie folgt einzutragen: Kapitalschulden in Zeile 82, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Zeile 83, Verbindlichkeite...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aktuelle Empfehlungen der R... / Jahresabschluss 2025

Vorbereitet in den Jahresabschluss Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2025 ist essenziell, um Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Mit unseren Checklisten, Übersichten und Trainings gehen Sie hierbei strukturiert und rechtssicher vor. Die folgende Auflistung werden wir sukzessive erweitern und Sie damit in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Empfehlungen der R... / Jahresabschluss 2025

Vorbereitet in den Jahresabschluss Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2025 ist essenziell, um Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Mit unseren Checklisten, Übersichten und Trainings gehen Sie hierbei strukturiert und rechtssicher vor. Die folgende Auflistung werden wir sukzessive erweitern und Sie damit in...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Produkthaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Hersteller oder Lieferant haftet nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) für Personenschäden oder Sachschäden, die eine von ihm in den Verkehr gebrachte Ware beim Abnehmer verursacht. Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Sie wird u. a. ausgelöst, wenn das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.3 Präjudizielle Rechtsverhältnisse

Rz. 51 Eine Tatsache, deren nachträgliches Bekanntwerden eine Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung rechtfertigt, kann auch in einem steuerlichen oder nicht steuerlichen Rechtsverhältnis bestehen, das präjudiziell ist. "Präjudiziell" i. d. S. bedeutet, dass der fragliche Vorgang für eine bestimmte Steuerfestsetzung (bestimmte Steuerart, bestimmter Vz) maßgeblich is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.2 Änderung des Steuerbescheids zuungunsten des Stpfl.

Rz. 27 § 176 AO greift nur ein, wenn die Änderung der Steuerfestsetzung zuungunsten des Stpfl. erfolgen soll. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift greift der Vertrauensschutz nur zugunsten des Stpfl. ein; Vertrauensschutz zugunsten der Finanzbehörde gibt es danach nicht. Die verfassungswidrige Norm, die geänderte Rechtsprechung oder die mit dem geltenden Recht nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.1 Begriff der Rückwirkung

Rz. 72 "Rückwirkend" ist ein den steuerlich relevanten Sachverhalt änderndes Ereignis, wenn die Änderung zeitlich nach dem Entstehen des Steueranspruchs erfolgt und daher nachträglich der Finanzbehörde bekannt wird. Das Ereignis muss zu einer Änderung des Sachverhalts führen und nicht nur zu einer anderen rechtlichen Beurteilung des gleich gebliebenen Sachverhalts.[1] Tritt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / 2 Steuervorteile durch die Bildung von Rückstellungen

Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, für diese zukünftigen Zahlungen Rückstellungen zu bilden, die sich Jahr für Jahr gewinnmindernd auswirken. Die Höhe der jährlichen Rückstellung wird nach dem Teilwertverfahren ermittelt (§ 6a EStG) und in der Steuerbilanz auf der Passivseite ausgewiesen. Damit sinkt der steuerpflichtige Gewinn der GmbH, was entsprechend die Steuerlast mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 3.2 Rückstellungen für Erfüllungsrückstand

Eine Rückstellung kann in Handels- und Steuerbilanz zu bilden sein, wenn das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung durch Erfüllungsrückstände gestört ist.[1] Ein Erfüllungsrückstand (Leistungsrückstand) liegt vor, wenn der Verpflichtete sich mit seinen Leistungen gegenüber seinem Vertragspartner in Rückstand befindet, also weniger geleistet hat, als er nach dem Vertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 2.1 Handelsrechtliche Pflichtrückstellung

Handelsrechtlich sind Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Pflichtrückstellungen. Aus Gründen des Gläubigerschutzes sind nach dem Imparitätsprinzip unrealisierte Gewinne nicht, unrealisierte Verluste hingegen auszuweisen. Diese Aufwandsüberschüsse aus schwebenden Geschäften können bilanziell als Rückstellung zu passivieren sein.[1] Wichtig Sachliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Die Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (sog. Verlustrückstellung) erfasst künftige, noch nicht realisierte Verluste. Ein Verlust aus einem schwebenden Geschäft droht, wenn sich Erträge und Aufwendungen aus demselben noch nicht abgewickelten Geschäft nicht ausgleichen, sondern im Saldo ein Verpflichtungsüberschuss besteht. Als Grundlage komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerrückstellung / 1 Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrückstellungen sind für betriebliche Steuerschulden und Steuernachforderungen an Ertragsteuern, wie Körperschaftsteuern, den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuern, zu bilden. Sie sind typische Beispiele für Verbindlichkeiten, bei der die Ungewissheit nur bezüglich der Höhe besteht. Auch dem Unternehmen angelastete und noch nicht entrichtete Que...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 2.3 Steuerrechtliches Ansatzverbot für Drohverlustrückstellungen

Drohverlustrückstellungen unterliegen in der Steuerbilanz einem Passivierungsverbot. Eine Rückstellung für drohende Verluste wird wirtschaftlich in der Zukunft verursacht. Eine steuerlich nicht zulässige Verlustrückstellung erfasst künftige Verluste, eine in der Steuerbilanz auszuweisende Verbindlichkeitsrückstellung hingegen bereits realisierte Aufwendungen.[1] Verpflichtunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 2.2 Bewertung der Drohverlustrückstellung in der Handelsbilanz

Die Bewertung der Rückstellung für drohende Verluste richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften über die Rückstellungsbewertung. Bewertungsmaßstab ist der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu schätzende notwendige Erfüllungsbetrag. Die Bewertung einer Drohverlustrückstellung bemisst sich nach dem sog. Verpflichtungsüberschuss, der Saldogröße zwischen Aufwand u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 3.5 Angeschaffte Drohverlustrückstellungen

Drohverlustrückstellungen können in Anschaffungsfällen auch in der Steuerbilanz zu passivieren sein. Das steuerliche Passivierungsverbot verbietet den Ansatz künftiger Risiken, bestimmt aber nicht, dass diese Risiken nach Realisierung nicht steuermindernd zu berücksichtigen sind. Eine Realisierung sog. Drohverluste tritt bei Veräußerung eines Unternehmens und Übernahme der R...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / 4 Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Die Finanzbehörden lassen die Bildung einer Rückstellung mit steuerlicher Wirkung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Sagt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pension zu, so ist diese steuerrechtlich anzuerkennen, wenn im Zusagezeitpunkt: eine rechtsverbindliche, schriftlich Pensionszusage erteilt wird die zugesagten Leistungen angemessen sind, also einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Rückstellungen für Abgaben und Steuern sind überwiegend für veranlagte Steuern, wie Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, zu bilden. Die Passivierung erfolgt in der Höhe, in der eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Soweit die Steuer einem Abzugsverbot unterliegt, ist die Gewinnauswirkung außerbilanziell zu neutralisieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Sonderfälle un... / 1.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Lieferungs- und Leistungsforderungen sind Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, die im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens geschlossen wurden. Sie entstehen aus Geschäften, die für das jeweilige Unternehmen typisch sind und basieren auf Lieferungs-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Ansprüche auf Grundlage untypischer Geschäfte, wie z. B. Schadensersat...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerrückstellung / 2 Bewertung in der Handels- und Steuerbilanz

Rückstellungen für Steuerschulden und Steuernachforderungen sind grundsätzlich mit dem voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Der Rückzahlungsbetrag bemisst sich nach der am Bilanzstichtag zu erwarteten Steuerschuld abzüglich evtl. geleisteter Steuervorauszahlungen. In die Berechnung sind noch nicht entrichtete Steuern aus laufenden und früheren Perioden einzubezieh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 3.4 Drohende Verluste bei Bewertungseinheiten

Die Bildung von Bewertungseinheiten ist handels- und steuerrechtlich möglich. Es handelt sich um die zusammenfassende Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden, schwebenden Geschäften und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen und Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten. Gemäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 3.1 Gemeinsame Ausnahmen der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte

In Handels- und Steuerbilanz sind Rückstellungen auszuweisen für Erfüllungsrückstände Anzahlungen drohende Verluste bei Bewertungseinheiten zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken angeschaffte Drohverlustrückstellungen am Bilanzstichtag des Erwerbs (für folgende Bilanzstichtage nur außerhalb des zeitlichen Anwendungsbereiches des § 5 Abs. 7 EStG). Das steuerliche Passivier...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.7 Urlaub

Mit dem Thema Urlaub ist der Steuerberater berufsmäßig konfrontiert, weil seine Lohnbuchhaltungsabteilung im Interesse des Mandanten die Urlaubstage auf den Lohnkonten erfasst, Urlaubsgeld berechnet und Rückstellungen für Urlaubstage bei bilanzierenden Unternehmern gebildet werden müssen etc. Die meisten Fragen seitens der Mandanten werden daher in einem unmittelbaren Zusamm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 2.4 Unterschiede der Gewinnermittlungsarten

Bilanzierung und Einnahmen-Überschussrechnung stehen als Gewinnermittlungsvorschriften dem Grunde nach gleichberechtigt gegenüber. Bezogen auf den einzelnen Gewinnermittlungszeitraum ergeben sich bei den verschiedenen Gewinnermittlungsarten unterschiedliche Ergebnisse. Diese resultieren daraus, dass sich die Einnahmen-Überschussrechnung am Prinzip des Zu- und Abflusses [1] ori...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.5 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der GrESt. Es wird also nicht der Übergang des Eigentums aufgrund des Zuschlags,[1] sondern das Meistgebot zur Steuer herangezogen. Dieses Gebot entspricht hinsichtlich seiner Wirkungen dem Abschluss eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts.[2] Mit dem Meistgebot erlangt der...mehr