Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Begrifflichkeiten des Gesetzes und ihr Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung: Definition des BFH

Tz. 60 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Das Ges verwendet in § 8 Abs 3 S 2 KStG die Begriffe verdeckt, Gewinn, Ausschüttung und Einkommen (das durch vGA nicht gemindert werden darf). Das Merkmal "Gewinn" erfordert begrifflich eigentlich einen Ertrag bzw Überschuss der Kö, den sie nicht offen auf Grund eines Ausschüttungs-Beschl, sondern verdeckt in anderer Form (zB iR eines Miet-, Pach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.4 Sonderfall Nur-Pension

Tz. 586 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Zusage einer Altersversorgung setzt immer auch die Vereinbarung von Aktivbezügen voraus. Somit können sog Nur-Pensionen stlich grds nicht anerkannt werden (zB s Urt des BFH v 28.04.2010, BStBl II 2013, 41 mwN). Dies gilt unabhängig davon, dass die Vereinbarung einer Nur-Pension sehr günstig für die Kap-Ges ist, da diese aus der GF-Vergüt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.1 Buchwertansatz

Tz. 178b Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Übernahme des eingebrachten BV zum Bw (zu den Voraussetzungen s Tz 115 und Sonderfälle s § 23 UmwStG Tz 40) bestimmt § 24 Abs 4 Hs 1 iVm § 23 Abs 1 UmwStG eine allg stliche Rechtsnachfolge (s Tz 180). Bei der Frage, welcher Wert bei der Übernehmerin angesetzt worden ist, sind die anlässlich der Einbringung gebildeten Erg-Bil einzub...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Folgen aus der außerbilanziellen Korrrektur

Tz. 354 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einkommenskorrektur ist also nicht in der St-Bil, sondern außerbilanziell vorzunehmen. Das sich aus der St-Bil (bzw der G + V) ergebende Ergebnis (Nr 1 des Schemas der Einkommensermittlung einer Kö; dazu s § 8 Abs 1 KStG Tz 9) wird also erst im Anschluss durch eine Hinzurechnung korrigiert (Nr 7 des Schemas in s § 8 Abs 1 KStG Tz 9). De...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Deductible temporary differences (aktivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 70 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Eine aktivische latente Steuerabgrenzung ist grundsätzlich in allen Fällen vorzunehmen, in denen es wahrscheinlich ist, dass steuerliche Gewinne verfügbar sein werden, um die gebildeten aktivischen latenten Steuern in den späteren Perioden ihrer Auflösung steuerlich wirksam nutzen zu können (IAS 12.24). Unter dieser Voraussetzung sind zwei Fä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die strukturierte Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft

Rn. 94 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Uelner hat aus Gründen der Transparenz der These Döllerers von der "konsolidierten Gesamtbilanz" (s Rn 93) das Konzept der "strukturierten Gesamtbilanz" entgegengestellt. Hiernach sind iRd "Gesamtbilanz" Forderungen und Verbindlichkeiten nicht einfach wegzulassen, sondern anzusetzen, "damit der Gesamtgewinn in der steuerlichen Gesamtbilanz a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Einheitliche Bilanzierung

Rn. 65 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Ermittlung des Gewinnanteils gemäß § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 1 EStG setzt eine einheitliche Bilanzierung der PersGes voraus. Zitat "In allen Punkten, in denen dem Kaufmann eine gewisse Entscheidungsfreiheit eingeräumt ist, zB bei Sonderabschreibungen, Teilwertabschreibungen oder bei der Bildung von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften us...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.2 Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten

Tz. 244 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 § 8b Abs 3 S 4 KStG erfasst nicht sämtliche FK-Gewährungen, sondern nur die Hingabe von Darlehen. Gocke/Hötzel (in FS Herzig, CH Beck Vlg 2010, 89, 96) stellen für die Definition des Begriffs Darlehen uE zutr auf § 488 BGB ab. Zur Qualifikation einer Cash-Pool-Forderung als Darlehen iSd § 8b Abs 3 S 4 KStG s Urt des BFH v 17.01.2018 (BFH/NV...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Rechtsgrundlage und Zweck der Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen in den Betriebsvermögensvergleich der Personengesellschaft, Buchführungspflicht

Rn. 72 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer PersGes besteht aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonder-BV des Mitunternehmers: BFH v 19.03.1991, BStBl II 1991, 635 Leitsatz 2. Erwähnung findet der Begriff des Sonder-BV in § 6 Abs 5 S 2 EStG, eine gesetzliche Definition erfolgte jedoch nicht. Der Anteil des einzelnen unmittelbar oder a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besitz-Einzelunternehmen

Rn. 362 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei einem Besitz-Einzelunternehmen handelt es sich auch hinsichtlich der Überlassung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen stets um notwendiges BV, wenn dieses den Betrieb der Betriebsgesellschaft zumindest fördert (so auch BFH v 20.04.2005, BFH/NV 2005, 1774). Gegenstand des Urt v 20.04.2005, aaO, war eine Einzel-Besitzunternehmerin, die n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.1 Pensionszahlung und Weiterbeschäftigung ("Pension neben Gehalt")

Tz. 688 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Im Hinblick auf die faktische Unternehmerstellung eines beherrschenden Ges-GF gibt es häufig Fälle, in denen Ges-GF trotz Erreichens der vertraglich vereinbarten Altersgrenze weiterhin für die GmbH tätig sein wollen oder müssen (zB weil ein geeigneter Nachfolger in der Geschäftsführung noch nicht vorhanden ist, bisher kein Käufer für die Gm...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / g. Zinsen und Strafzahlungen

Tz. 148 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IFRIC 23 enthält keine Vorschriften für die Bilanzierung von Zinsen und Strafzahlungen im Zusammenhang mit Ertragsteuern. Das IFRS IC hat im September 2017 beschlossen diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen (vgl. hierzu und zum Folgenden IFRIC Update September 2017, S. 7f.). In der Begründung stellte das IFRS IC klar, dass entge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9.1.1 Vereinfachungsregelung, wenn bisher keine Feststellung erfolgte

Tz. 105a Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Aus Vereinfachungsgründen kann für BgA, für die früher noch überhaupt keine Feststellung des stlichen Einlagekontos erfolgte, der Anfangsbestand des stlichen Einlagekontos im Erstjahr aus der Summe des vorhandenen EK des BgA zu Beginn des (letzten) im Erstjahr endenden Wj, dass das Nennkap bzw eine vergleichbare Kap-Größe des BgA übersteig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm §§ 23 Abs 1 und 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG)

Tz. 180 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die aufnehmende Pers-Ges tritt im Fall der Einbringung durch Bw-Übernahme als stliche Rechtsnachfolgerin in die Rechtsposition des Einbringenden ein. Die Rechtsnachfolge erfasst die Gewinnermittlung für Zwecke der ESt/KSt und die Ermittlung des Gewerbeertrags der aufnehmenden MU-Schaft. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 24 Abs 4 Hs 1 iVm §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.12 Die Mittelverwendungsrechnung

Tz. 118 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Alle Rücklagen müssen von der st-begünstigten Kö in ihrer Rechnungslegung (zB Vermögensübersicht) – ggf in einer Nebenrechnung – in einer solch klaren Form gesondert ausgewiesen werden, dass eine Kontrolle jederzeit und ohne besonderen Aufwand möglich ist. Soweit Mittel nicht schon im Jahr des Zuflusses für die st-begünstigten Zwecke verwen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.2 Verhältnis zur Besteuerung beim Gesellschafter

Tz. 169 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während in der Zeit vor der KSt-Reform 1977 idR noch nicht strikt zwischen der Erfassung von vGA bei der Einkommensermittlung (s § 8 KStG) und dem Abfluss der Vorteilszuwendung (Einkommensverwendung) unterschieden wurde (im Einzelnen s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), führten die Regelungen zum KSt-Anrechnungsverfahren (s §§ 27...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Allgemeines

Tz. 205 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Grds sind zwischen jur Pers d öff Rechts und deren BgA zivilrechtlich wirksame Verträge nicht möglich, weil der BgA Teil der jur Pers d öff Rechts, also kein selbständiges Rechtssubjekt ist. Aus der stlichen Verselbständigung der BgA auch iRd Einkommensermittlung folgern jedoch Rspr und Fin-Verw auch die stliche Anerkennung von Regelungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliche Ermittlung

Rn. 18 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Zur Beurteilung, ob und inwieweit ein Verlustanteil abzugs- oder ausgleichsfähig bzw nur verrechenbar iSv § 15a Abs 2 EStG ist, muss zunächst die Höhe des steuerlichen Kapitalkontos iSv § 15a Abs 1 S 1 EStG lt StB der KG zum Bilanzstichtag des Wj, in dem dem Kommanditisten ein Verlust zuzurechnen ist (s Rn 20 und s BMF BStBl I 1981, 308 Tz 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.1 Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage/Altersgrenze

Tz. 610 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Entscheidend bei der Prüfung der Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage ist das zugesagte Rentenalter. Dem Merkmal kommt in der Praxis allerdings keine sonderlich große Bedeutung zu. Bei einer vertraglichen Vereinbarung von weniger als 60 Jahren ging die Fin-Verw schon in der Vergangenheit davon aus, dass keine ernsthafte Vereinbarung vorliegt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Systematische Einordnung der vGA in das Ertragsteuerrecht

Tz. 4 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 § 8 Abs 3 S 2 KStG ist eine Einkommensermittlungsvorschrift. Sie dient der Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung und -verteilung. Im Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vorgänge dürfen sich nicht einkommensmindernd auswirken. Für offene GA ist dies eigentlich selbstverständlich; solche GA werden idR bereits bilanziell erfolgsneutral (über d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.2 Systematik und Abgrenzung zur verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 576 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Beim Merkmal der "Überversorgung" iSd § 6a EStG stellt sich die Frage der Abgrenzung zur "Unangemessenheit" iSd § 8 Abs 3 KStG. Dem Begriff der Überversorgung liegt zunächst der Gedanke eines Fremdvergleichs zugrunde. Danach sind die Altersbezüge eines Arbeitnehmers regelmäßig niedriger als die in der aktiven Beschäftigungszeit bezogenen Löhn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.3 Aufwand durch Zuführung zu Passivposten

Tz. 372 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch bei BA, die sich aus der Bildung von bzw der Zuführung zu Passivposten ergeben, gelten diese Grundsätze entspr. Von Bedeutung sind dabei insbes die BA, die sich aufgrund von Zuführungen zu Rückstellungen (zB Tantieme- oder Pensionsrückstellungen) ergeben. Dem betrieblichen Aufwand steht in diesem Fall noch kein tats Vermögensabfluss ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.4 Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft

Tz. 1328 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Als Obergrenze für die Höhe der Pacht iRe Betriebsaufspaltung hat der BFH festgelegt, dass einer pachtenden GmbH eine angemessene Verzinsung ihres Kap verbleiben muss; grundlegend s Urt des BFH v 04.05.1977 (BStBl II 1977, 679) und v 12.11.1986 (BFH/NV 1987, 265). Die Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft stehen damit in einem Spannu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Strahl, Die Übertragung stiller Reserven gem § 6b EStG in der Entwurfsfassung des UntStFG, FR 2001, 1154; Schiffers, Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG, GmbH-StB 2002, 133; Strahl, Hinweise zur steuerneutralen Übertragung begünstigter WG gem § 6b EStG – Gestaltungschancen und Gestaltungsfallen, FR 2005, 797; Eisele/Knobloch, zur Maßgeblichkeit der HB für die StB bei de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Glade, Besondere Bilanzierungsfragen bei der Betriebsaufspaltung, GmbHR 1981, 268; Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluß bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Sack, Betriebsaufspaltungen in steuerlicher Sicht – eine Zusammenfassung steuerlicher Motive –, GmbH-Rdsch 1986, 352; Lemm, Das ertragsteuerliche Schic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuerrecht

Rn. 116a Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Ausgestaltung als Mischform zwischen PersGes und KapGes führt dazu, dass die KGaA wegen ihrer zivilrechtlichen Einordnung als juristische Person steuerlich nach § 1 Abs 1 Nr 1 KStG in vollem Umfang als solche kstpfl ist, ebenso nach § 2 Abs 2 S 1 GewStG als solche gewstpfl. Der/die persönlich haftenden Gesellschafter (phG) sind (s BFH ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4 Buchhalterische Erfassung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen in der Handelsbilanz (Rückstellung für Altersteilzeit)

Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst den Erfüllungsrückstand aus der während der Beschäftigungsphase vorgeleisteten Arbeit sowie die Verpflichtungen aus den Aufstockungsleistungen. Beide Komponenten können zu Bewertungszwecken getrennt ermittelt werden, bilden bilanziell jedoch eine einheitliche Rückstellung für Altersteilzeit. Im Folgenden werden beide Verpflichtungs...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung aus Vereinbarungen zur Gewährung von Altersteilzeit in der Handelsbilanz

Die X-GmbH gewährt ihren Mitarbeitern Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Nach den getroffenen Vereinbarungen erbringen die Mitarbeiter in der Beschäftigungsphase weiterhin ihre volle Arbeitsleistung bei gleichzeitig reduzierter Vergütung im Rahmen der Altersteilzeit. Dafür werden sie in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Freistellungsphase) von der Ar...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.8 Auflösung der Rückstellung in der Freistellungsphase

Mit Eintritt in die Freistellungsphase ist die angesammelte Rückstellung entsprechend der Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen beziehungsweise fortlaufend zu vermindern. Soweit Rückstellungsbeträge ohne unmittelbare Gegenbuchung zu einem Aufwand wegfallen, ist der Ertrag aus der Auflösung in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.9 Rückstellung für Nachteilsausgleich

Mitarbeiter, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, können bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente mit Rentenminderungen belastet sein. Zum Ausgleich solcher Rentenminderungen vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer in vielen Fällen eine ausgleichende (einmalige) Zahlung (oftmals) am Ende der Altersteilzeit (sog. Nachteilsausgleich). Ob hierfür handelsrechtlich eine Rück...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6 Saldierung von Deckungsvermögen und Rückstellung

4.6.1 Bilanz Wie oben erwähnt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Wertguthaben der Arbeitnehmer ab einer bestimmen Höhe gegen das Risiko einer Insolvenz zu sichern. Je nach gewähltem Durchführungsweg der Insolvenzsicherung kann dabei ein Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vorliegen. Ob dies der Fall ist, ist anhand der konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.7.2 Erfüllungsrückstände bzw. Wertguthaben und die Aufstockungsbeträge sind insolvenzgesichert

In diesem Fall werden sowohl die Rückstellungen für Erfüllungsrückstände als auch die (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge auf dem Konto "Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB" (SKR 03: 0967; SKR 04: 3077) erfasst. Der GuV-Ausweis...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.7.1 Nur die Erfüllungsrückstände bzw. Wertguthaben sind insolvenzgesichert, nicht jedoch die Aufstockungsbeträge

In diesem Fall sind nur die Rückstellungen für den Erfüllungsrückstand und das zugehörige Deckungsvermögen in die handelsrechtliche Saldierung mit einzubeziehen. Deshalb ist nur die Rückstellung für Erfüllungsrückstände auf dem Konto "Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfris...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.1.1 Gleichverteilungsmodell

Im Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit gleichmäßig reduziert. Ein Erfüllungsrückstand aus vorgeleisteter Arbeit entsteht dabei nicht. Für laufende Vergütungen ist deshalb insoweit keine Rückstellung wegen eines Erfüllungsrückstands zu bilden. Unberührt bleibt die gesonderte Beurteilung von Aufstockungsleistungen.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2.1 Bilanzielle Behandlung von Aufstockungsbeträgen mit Abfindungscharakter

Die Verpflichtung zur Zahlung von Aufstockungsbeträgen mit Abfindungscharakter ist mit Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aufwandswirksam zu passivieren. Der nominelle Verpflichtungsbetrag umfasst den Gesamtbetrag der voraussichtlich zu zahlenden Aufstockungsbeträge nach den Verhältnissen zum jeweiligen Erfüllungszeitpunk...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Blockmodell Insolvenzsicherung Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz Erfassung von Vereinbarungen zum Nachteilsausgleich 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.1.2 Blockmodell

Etwas anderes gilt im Fall des Blockmodells. In der ersten Phase, der Beschäftigungsphase, erbringt der Arbeitnehmer weiterhin seine volle Arbeitsleistung, erhält jedoch bereits das reduzierte Altersteilzeitentgelt. Dadurch entsteht während der Beschäftigungsphase ein ratierlich anwachsender Erfüllungsrückstand des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer leistet vor, während der Arbe...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6.1 Bilanz

Wie oben erwähnt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Wertguthaben der Arbeitnehmer ab einer bestimmen Höhe gegen das Risiko einer Insolvenz zu sichern. Je nach gewähltem Durchführungsweg der Insolvenzsicherung kann dabei ein Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vorliegen. Ob dies der Fall ist, ist anhand der konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltun...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.1 Behandlung von Erfüllungsrückständen aufgrund nicht entlohnter Arbeitsleistung

Bei der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit im Durchschnitt auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit reduziert. Im Blockmodell erbringt der Arbeitnehmer in der Beschäftigungsphase weiterhin seine volle Arbeitsleistung, in der anschließenden Freistellungsphase ist er vollständig von der Arbeitsleistung freigestellt. Ob eine (Verbindlichkeits-)Rückstellung für Erfüllungsrücks...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.4 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt voraus, dass das Entstehen oder die Inanspruchnahme der Verpflichtung am Bilanzstichtag hinreichend wahrscheinlich ist. Bei bereits abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen ist diese Voraussetzung grundsätzlich erfüllt. Fraglich ist dagegen, ob bereits bloße Möglichkeiten oder auch Anwartschaften auf den...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2.2 Bilanzielle Behandlung von Aufstockungsbeträgen mit Entlohnungscharakter

Für Aufstockungsbeträge mit Entlohnungscharakter ist eine Rückstellung ratierlich anzusammeln. Die Ansammlung erfolgt nach IDW RS HFA 3über den Zeitraum, in dem die Aufstockungsbeträge wirtschaftlich erdient werden. Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung in der Altersteilzeitvereinbarung getroffen worden ist, über welchen Zeitraum die Aufstockungsbeträge "erdient" werden, k...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind nicht nur Deckungsvermögen und korrespondierende Verpflichtungen in der Bilanz zu saldieren. Darüber hinaus fordert § 246 Abs. 2 HGB, dass auch die zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung der Verpflichtungen und des Deckungsvermögens miteinander zu saldieren sind. Die Standardkontenrahmen bieten für die Saldierung von Aufwendu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.3 Abzinsung

Sowohl der Erfüllungsrückstand als auch die Rückstellung für Aufstockungsbeträge sind handelsrechtlich abzuzinsen, soweit ihre Restlaufzeit jeweils mehr als ein Jahr beträgt. Nach § 253 Abs. 2 HGB ist hierfür der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der abzuzinsenden Rückstellung zu verwenden. Der Erfüllungsrückstand w...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.3 Wertermittlung

Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind grundsätzlich versicherungsmathematisch zu bewerten.[1] Alternativ lässt das BMF-Schreiben v. 28.3.2007 hiervon abweichend die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen nach einem pauschalen Verfahren unter Verwendung der dem BMF-Schreiben beigefügten Tabelle zu.[2] Die dort genannten Barwertfaktoren berücksichtigen ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.4 Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen

Wie oben dargestellt, konnte der Arbeitgeber für Altersteilzeitverhältnisse, die vor dem 1.1.2010 begonnen haben, die Aufstockungsbeträge i. H. v. 20 % nach § 4 AltTZG unter bestimmten Bedingungen von der Bundesagentur für Arbeit (teilweise) erstattet bekommen. Nach dem BMF-Schreiben vom 28.2007, Rn. 5,6 war der dem Bilanzierenden zustehenden Erstattungsanspruch gegenüber der...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.5 Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen

Für vor dem 1.1.2010 begonnene Altersteilzeitverhältnisse konnten unter den damaligen gesetzlichen Voraussetzungen Erstattungsansprüche gegen die Bundesagentur für Arbeit bestehen. Handelsrechtlich sind Erstattungsansprüche nicht durch Kürzung der Rückstellung zu berücksichtigen. Sie sind vielmehr gesondert als Vermögensgegenstand anzusetzen, sofern die allgemeinen Aktivieru...mehr