Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

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Rückstellungen: ABC / Schutzrechtsverletzung

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Rückstellungen: ABC / Zinsen auf Steuern

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Rückstellungen: ABC / Termingeschäft

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Rückstellungen: ABC / Werkzeugkostenzuschüsse

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Rückstellungen: ABC / Produkthaftung

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Rückstellungen: ABC / Offenlegung

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Rückstellungen: ABC / Geschäftsunterlagen

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Rückstellungen: ABC / Gratifikationen

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Rückstellungen: ABC / Leergut

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Rückstellungen: ABC / Substanzerhaltung

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Rückstellungen: ABC / Handelsvertreter

Vgl. "Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters".mehr

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Rückstellungen: ABC / Inspektionsverpflichtung

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Rückstellungen: ABC / Gewerbesteuer

Die für das laufende Gj anfallende voraussichtliche Gewerbesteuerabschlusszahlung ist als Verbindlichkeitsrückstellung (Steuerrückstellung) zu passivieren. Gleiches gilt für auf vorangegangene Gj zu erwartende Nachzahlungen aufgrund geänderter Veranlagung (z. B. infolge einer Betriebsprüfung). Bis zum Abschlussstichtag aufgelaufene bzw. zu erwartende Zinsen (§§ 233a–237 AO),...mehr

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Rückstellungen: ABC / Aktienorientierte Vergütung

Bei Aktienoptionen ist zu unterscheiden, ob das Unternehmen im Zeitpunkt der Optionsgewährung die (eigenen) Aktien noch nicht besitzt oder ob die Aktien vor oder im Zuge der Optionsgewährung bereits erworben wurden. Im ersteren Fall ist nach hM eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, da der Mitarbeiter bis zum Zeitpunkt der Optionsausübung in Vorleistung (durch Erbringu...mehr

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Rückstellungen: ABC / Latente Steuern

Einzelkaufleute, Personengesellschaften, die nicht unter § 264a HGB fallen, sowie kleine Kapitalgesellschaften/Kapitalgesellschaften & Co. i. S. v. § 267 HGB, die nicht freiwillig § 274 HGB anwenden, haben gleichwohl nach § 249 Abs. 1 HGB Rückstellungen für latente Steuern auszuweisen.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Leasingvertrag

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Leasingverhältnissen kommen sowohl beim Leasinggeber als auch beim Leasingnehmer in Betracht. Im Falle der Bilanzierung des Leasinggegenstands beim Leasinggeber ist beim Leasingnehmer eine Drohverlustrückstellung zu bilden, wenn die noch zu erbringenden Leasingraten den quantifizierbaren Beitrag der Nutzung des Leasinggege...mehr

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Rückstellungen: ABC / Zuwendungen (bedingt rückzahlbar)

Soweit Zuwendungen aus künftigen Gewinnen zurückzuzahlen sind (z. B. Sanierungsgewinne, Besserungsscheine), ist im Jahr der Gewinnerzielung eine Verbindlichkeit anzusetzen.[1] Ist die Rückzahlung an einen Erlös bzw. Erfolg aus dem geförderten Vorhaben geknüpft, ist die Rückzahlungsverpflichtung erst zu passivieren, wenn der maßgebliche Erfolg eingetreten ist.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Datenschutz

Soweit vor dem Abschlussstichtag begangene Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung oder andere Rechtsgrundlagen, die Ansprüche Dritter begründen, bei Bilanzaufstellung bekannt sind, sind für die daraus entstehenden Aufwendungen (z. B. zur Berichtigung oder Löschung von Daten) Rückstellungen zu bilden. Ggf. ist darüber hinaus auf Basis von Erfahrungswerten eine Pausc...mehr

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Rückstellungen: ABC / Sicherheitsinspektionen

Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu regelmäßigen Sicherheitsinspektionen an technischen Anlagen, von denen Gefährdungen ausgehen können, ist keine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, da die Aufwendungen dazu dienen, künftige Erträge zu ermöglichen.[1] Werden aber turnusgemäße Inspektionstermine überschritten, ist eine Verbindlichkeitsrückstellung zu passivieren,...mehr

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Rückstellungen: ABC / Heimfall

Soweit eine Verpflichtung eines Mieters, Pächters oder Erbbauberechtigten besteht, eigene Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen entschädigungslos zu übereignen, ist dies bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen auf die Anlage und nicht durch Rückstellungsbildung zu berücksichtigen. Eine Rückstellungspflicht besteht nur insoweit, als bei der Übergabe der Anlagen no...mehr

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Rückstellungen: ABC / Avalprovisionen

Für auf zukünftige Zeiträume der Kreditgewährung entfallende Avalprovisionen kann weder eine Verbindlichkeits- noch eine Drohverlustrückstellung gebildet werden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Aussetzungszinsen

Rückstellungspflicht für ungewisse Verbindlichkeiten. Da der Ausgang eines Rechtsbehelfs regelmäßig unsicher ist, ist die für die Passivierung gebotene Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hinreichend konkretisiert.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Arbeitslosengeld nach § 147a SGB III

Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Arbeitgeber an ältere ehemalige Arbeitnehmer gezahltes Arbeitslosengeld der Bundesagentur für Arbeit erstatten. Diese öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist rückstellungspflichtig.mehr

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Rückstellungen: ABC / Weihnachtsgeld

Die Verpflichtung zur Zahlung von Weihnachtsgeld ist zu passivieren. Soweit Grund, Höhe und zeitlicher Anfall feststehen, ist eine Sonstige Verbindlichkeit auszuweisen. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr ist der bei zeitproportionaler Aufteilung auf die Zeit bis zum Abschlussstichtag entfallende Betrag abzugrenzen.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Zulassungskosten

Verfahrenskosten zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Rezepturen) durch die zuständige Behörde sind mit Stellung des Antrags wirtschaftlich verursacht und somit rückstellungspflichtig.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Mehrerlösabschöpfung

Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben für bestimmte Mehrerlöse, die periodenübergreifend an die Kunden wieder auszugleichen sind, eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Datenbereinigung

Soweit aufgrund von Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder privatrechtlichen Vereinbarungen Verpflichtungen zum Löschen von gespeicherten Daten entstehen (z. B. Löschung personenbezogener Daten nach einer bestimmten Zeitperiode), sind die dadurch entstehenden Aufwendungen im Geschäftsjahr der Speicherung der Daten rückstellungspflichtig.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Bausparkassenabschlussgebühr

Vgl. "Abschlussgebühren für Bausparverträge".mehr

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Rückstellungen: ABC / Rückbauverpflichtungen

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Rückstellungen: ABC / Konzernhaftung

Vgl. Verlustausgleichsverpflichtung; Verlustübernahmeverpflichtung.mehr

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Rückstellungen: ABC / Altauto/Altbatterie

Vgl. "Abfallbeseitigung und Abfallrecycling".mehr

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Rückstellungen: ABC / Swapgeschäfte

Soweit geschlossene Positionen vorliegen, kommt eine Drohverlustrückstellung nicht in Betracht.[1] Bei offenen Positionen sind demgegenüber Drohverlustrückstellungen nach allgemeinen Grundsätzen zu bilden.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Geschäftsbericht

Eine Verpflichtung zur Erstellung eines Geschäftsberichts ist rückstellungspflichtig.[1] Eine derartige Verpflichtung kann auch aufgrund langjähriger Übung entstehen.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Umweltschutzverpflichtungen

Vgl. "Abfallbeseitigung und Abfallrecycling", "Altlasten", "Anpassungsverpflichtungen", "Entsorgungsverpflichtungen","Leihemballagen", "Rekultivierungsverpflichtungen".mehr

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Rückstellungen: ABC / Wandlung

Seit SchuModG: Rücktritt nach § 437 Nr. 2 BGB, vgl. "Gewährleistung".mehr

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Rückstellungen: ABC / Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist eine nicht rückstellbare soziale Folgelast.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Altersfreizeit bzw. Altersmehrurlaub

Für ältere Arbeitnehmer, die neben ihrem arbeitsvertraglichen Jahresurlaub zusätzlichen Altersmehrurlaub erhalten (z. B. aufgrund Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag), ist eineVerbindlichkeitsrückstellung zu bilden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Instandhaltung

Aufwendungen für Großreparaturen sind mangels Außenverpflichtung nicht rückstellungsfähig.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Aufsichtsratsvergütung

Soweit Aufsichtsratsmitglieder ihre Tätigkeit entgeltlich erbringen, ist die Vergütung am Abschlussstichtag rechtlich entstanden, sodass eine Verpflichtung des Unternehmens besteht. Soweit die Höhe der Vergütung noch nicht feststeht (§ 113 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. AktG), ist eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden. Steht dagegen die Höhe der Vergütung aufgrund Satzungsregel...mehr

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Rückstellungen: ABC / Chartervertrag

Eine Drohverlustrückstellung ist für Zeitcharterverträge zu bilden, wenn aus dem Vertrag – unter Berücksichtigung der für die Fremdfinanzierung des Schiffs zu zahlenden Darlehenszinsen – ein Verlust droht.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Lohnfortzahlung

Der Lohnfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers im Krankheitsfall ist in die Ausgeglichenheitsvermutung des Arbeitsverhältnisses einzubeziehen.[1] Der Ausweis einer Drohverlustrückstellung ist somit regelmäßig nicht zulässig.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Devisentermingeschäfte

Soweit keine Bewertungseinheit vorliegt, sind bei negativen Marktwerten zum Abschlussstichtag Drohverlustrückstellungen zu bilden.[1] Neben dem Währungsrisiko besteht bei Devisentermingeschäften auch ein von der Bonität des Geschäftspartners abhängiges Erfüllungsrisiko, das ebenfalls eine Rückstellungsbildung erforderlich machen kann.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Buchführung

Für das abgelaufene Geschäftsjahr betreffende laufende Buchführungsarbeiten, die nach dem Abschlussstichtag vorgenommen werden (z. B. Buchführung für Monat Dezember), ist eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung nach § 238 HGB handelt.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Bußgeld

Für Rechtsverstöße, die bis zum Abschlussstichtag begangen wurden, ist eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, soweit mit der Verhängung von Bußgeldern (z. B. Sanktionen des Kartell- oder Umweltrechts, EU-Geldbußen[1]) zu rechnen ist.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Pachterneuerungsverpflichtung

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Rückstellungen: ABC / Prämiensparvertrag

Prämiensparverträge (Bonus- oder Zuwachssparverträge) sehen am Ende der Vertragslaufzeit als zusätzliche Verzinsung des angesparten Kapitals die Leistung einer Sparprämie vor. Hierfür ist wegen Erfüllungsrückstands eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Schadensrückstellungen

§ 341g Abs. 1 Satz 1 HGB verpflichtet Versicherungsunternehmen zur Bildung einer Schadensrückstellung. Die Bewertung erfolgt i. H. d. Nettobetrags, wobei in der Bilanz der Bruttobetrag sowie der Rückversicherungsanteil in der Vorspalte anzugeben sind.mehr

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Rückstellungen: ABC / Dekontaminationsverpflichtungen

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Rückstellungen: ABC / Entsorgungsverpflichtungen

Hierzu zählen Rücknahmeverpflichtungen für Altbatterien, Altautos, Elektroaltgeräte. Gleichermaßen sind hier Entsorgungsverpflichtungen für Abfälle des Unternehmens als Verbindlichkeitsrückstellung zu passivieren, da durch die Vorschriften des Abfallrechts eine sanktionsbewehrte Außenverpflichtung des Unternehmens besteht.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Einkaufskontrakte

Soweit für am Abschlussstichtag bestellte, aber noch nicht gelieferte Vermögensgegenstände, wenn sie bereits im Bestand wären, nach § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich wäre, ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden.[1]mehr