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Rückstellungen / 5 Notes

Dr. Norbert Lüdenbach
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5.1 Angaben zu den Rückstellungen

Rückstellungen sind gemäß IAS 37.85 im Anhang zu beschreiben

  • nach ihrer Art,
  • dem erwarteten Belastungszeitpunkt und
  • eventuell erwarteten Erstattungsbeträgen.

Dabei dürfen solche Rückstellungen zu einer Kategorie zusammengefasst werden, deren Wesen hinreichend ähnlich ist.

 

Tipp

Konkret bedeutet die Möglichkeit der Zusammenfassung z. B.: Nicht für jede Produktgruppe ist eine eigene Gewährleistungsrückstellung zu bilden und zu erläutern. Ein zusammengefasster Posten Garantierückstellung reicht aus. In diesen Posten dürfen andererseits solche auf Produktfehler zurückgehende Verbindlichkeiten nicht einbezogen werden, die z. B. im Rahmen der Produkthaftung Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind.

Für jede Rückstellungskategorie sind außerdem die Buchwerte zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres sowie die Bewegungen innerhalb des Geschäftsjahres anzugeben. Die hierzu in IAS 37.84 geforderten Angaben lassen sich zweckmäßigerweise in einem Rückstellungsspiegel zusammenfassen, der für jede Rückstellungskategorie Folgendes beinhaltet:

 
  Buchwert 1.1.
+ Zuführung
– Inanspruchnahme
– Auflösung
+ Wertänderung aus Aufzinsung/Abzinsung
= Buchwert 31.12.

Folgende Darstellungsform ist zweckmäßig:

 
Art der Rückführung BW 1.1. Zuführung Zinseffekt Inanspruchnahme Auflösung BW 31.12.
             
             
             
Summe            

Tab. 1: Rückstellungsspiegel

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Inanspruchnahme und Auflösung. Die Inanspruchnahme zeigt die verwendeten, d. h. die tatsächlich entstandenen bzw. gezahlten und gegen die Rückstellung verrechneten Beträge. Die Auflösung zeigt die nicht verwendeten, mindestens in rückwirkender Betrachtung überhöhten Rückstellungsbeträge.

 

Beispiel

Die World Wide AG hat seit Ende 00 einen neuen Vorstand, der die Bilanz 00 in Ausnutzung sämt...

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