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Rückstellungen / 2 Bilanzansatz

Dr. Norbert Lüdenbach
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2.1 Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung

Eine Rückstellung ist nach IAS 37.14 nur dann zu bilden, wenn

  • ein Unternehmen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Außenstehenden hat,
  • und zwar aus einem vergangenen Ereignis und
  • die Erfüllung dieser Verpflichtung zum Abfluss von Ressourcen führt sowie
  • eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.

Die geforderte Verpflichtung kann rechtlicher oder faktischer Art sein, gegenüber bestimmten Personen oder einem unbestimmten Personenkreis (z. B. Öffentlichkeit) bestehen, nicht jedoch gegenüber dem Unternehmen selbst. Ausgeschlossen sind damit Rückstellungen für Innenverpflichtungen, wie sie § 249 Abs. 1 HGB für unterlassene Instandhaltungen zulässt.

 

Beispiel

Die Power Car GmbH betreibt in der Nähe von Bergheim eine Tuning-Werkstatt.

  • Für eingebaute Teile übernimmt sie eine Garantie von 24 Monaten. Für die Beseitigung zwischen 25 und 36 Monaten auftretender Mängel stellt sie in der Regel aus Kulanzgründen nur das Material in Rechnung.
  • In einem der Nebengebäude der Werkstatt ist das Dach seit Kurzem undicht. Es soll im ersten Quartal des Folgejahres instand gesetzt werden.
  • Die Power Car GmbH hat an der alle drei Jahre stattfindenden Tuner-Messe "Nur Fliegen ist schöner" teilgenommen. Sie hat die Absicht, in drei Jahren wieder an der Messe teilzunehmen, da es keine anderen für sie attraktive Messeangebote gibt.
  • Ein nicht mehr genutzter Teil des Grundstücks ist altölverseucht. Es besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Altlastensanierung, jedoch ohne Fristen und Sanktionen.

Beurteilung nach IFRS und HGB

  • Für die Reparaturen außerhalb der Garantiefrist besteht keine rechtliche Verpflichtung. Unter den Kunden ist jedoch hinlänglich bekannt, dass für Reparaturen bis zum sechsunddreißigsten Monat keine Lohnkosten berechnet werden. Diese Erwar...

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