Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Durchführungswege / 3.1.1 Definition und handelsrechtliche Behandlung

Der Arbeitgeber erbringt im Leistungsfall unmittelbar an seinen ehemaligen Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebenen aus eigenen Mitteln die Versorgungsleistungen. Das Unternehmen übernimmt mit einer Direktzusage unmittelbare Versorgungsverpflichtungen und ist – im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen – selbst Träger der Versorgung. Damit geht das Unternehmen eine aufsch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.3 Rechtsanspruch auf Übertragung des Übertragungswerts

Der Arbeitnehmer kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Übertragungswert auf seinen neuen Arbeitgeber oder auf die Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG des neuen Arbeitgebers überträgt.[1] Sein Anspruch ist in 3-facher Hinsicht begrenzt: Er kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.[2] Die bAV...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.3 Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen

Mit der Einrichtung einer bAV geht das Unternehmen eine langfristige und damit risikoreiche Verpflichtung ein. Während ihres Bestehens können sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidend verändern, wodurch eine Neuorientierung betrieblicher Versorgungswerke oft sinnvoll wird. Grundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlichster Gründe: Harmonisieru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Die Berechnung des BV im Allgemeinen

Rn. 90 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die FinVerw (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 12) gab folgendes Berechnungsschema – zu Besonderheiten bei PersGes s Rn 99.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die vom StPfl in Rechnung gestellte USt

Rn. 5 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die vom StPfl in Rechnung gestellte USt ist grundsätzlich BE, unabhängig davon, ob die Umsätze nach vereinbarten (§ 16 UStG) oder vereinnahmten Entgelten (vgl § 20 Abs 1 UStG) versteuert werden. Ob die erhaltenen Vorsteuerbeträge in späteren Veranlagungsjahren zurückzuzahlen sind, ist unerheblich (BFH v 12.11.2014 X R 39/13, BFH/NV 2015, 486)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Ansprüche hinsichtlich des Erbes des Erblassers. Die Klägerin ist die gemeinsame Tochter des Erblassers und der Beklagten. Diese war die Ehefrau des Erblassers. Die Beklagte und der Erblasser haben zudem einen gemeinsamen Sohn. Der Erblasser war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der … GmbH. Mit Vertrag vom 17.12.2020 des Notars hat der Erb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 3.1 Rangrücktritt

Der Rangrückritt ist in der Insolvenzordnung (InsO) gesetzlich verankert. Eine Überschuldung [1] liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.[2] Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen od...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12)

Rn. 537 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 12 sind "Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten ‚sonstige Rückstellungen’ nicht gesondert ausgewiesen werden, [...] zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben". Nicht an dieser Stelle zu erläutern sind "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" sowie "Steuerrückstellungen", zumal...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Unterschiedsbetrag bei der Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Abs. 6 Satz 3)

Rn. 17 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Übergangsvorschrift: Fehlbetrag nach Art. 28 EGHGB

Rn. 983 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Für Altersversorgungsverpflichtungen sind grds. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1). Art. 28 Abs. 1 EGHGB eröffnet indes für Altzusagen (= unmittelbare Zusage, bei der der Pensionsberechtigte seinen Rechtsanspruch vor dem 01.01.1987 erworben hat oder sich ein vor diesem Zeitpunkt erworbener Rec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24; Art. 67 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 EGHGB)

Rn. 735 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Die Regelung soll der Vereinheitlichung und Vergle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Ermittlung des Gewinns

Rz. 26 Die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke erfolgt nach § 7 S. 1 GewStG unter Heranziehung der einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Vorschriften. Damit gelten auch für gewerbesteuerliche Zwecke die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Auf die Erfassung innerhalb der Bilanz kommt es nicht an. Auch außerbilanzielle Korrekturen sind gewerbesteuerlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesamtbezüge früherer Mitglieder der Organe und ihrer Hinterbliebenen

Rn. 422 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Mitgliedschaft in einem Organ dauert so lange, bis betreffendes Mitglied abberufen wird bzw. zurücktritt (vgl. ADS (2025), § 285, Rn. 157; Beck Bil-Komm. (2024), § 285 HGB, Rn. 239). Sämtliche nach diesem Zeitpunkt gewährten Bezüge, die nicht die Tätigkeit als bisheriges Organmitglied abgelten, fallen daher in den Anwendungsbereich von §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XX. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XVIII. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 17 ist im Anhang das „von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar, aufgeschlüsselt in das Honorar für die Abschlussprüferleistungen, andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen sonstige Leistungen [anzugeben, d.Verf.], soweit die Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 86 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Rn. 87 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt größenunabhängig für alle KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahlungs- u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Angabepflichtig sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 285 HGB, Rn. 246). Dabei anzugeben sind lediglich diejenigen Bezüge, die ein Organmitglied unm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVIII. Haftungsverhältnisse gemäß den §§ 251, 268 Abs. 7 (§ 285 Nr. 27)

Rn. 770 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "für nach § 268 Abs. 7 im Anhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse die Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme" anzugeben. § 285 Nr. 27 setzt Art. 16 Abs. 1 lit. d) der Bilanz-R in nationales Recht um. Rn. 770a Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIX. Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 (§ 285 Nr. 28)

Rn. 775 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang ist der "Gesamtbetrag der Beträge im Sinn des § 268 Abs. 8, aufgegliedert in Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern und aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert" anzugeben. Die Vorschrift die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIV. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 285 Nr. 32)

Rn. 831 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang ist eine "Erläuterung der einzelnen Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", aufzunehmen. Rn. 832 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für große KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, F...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Befreiung von Angaben

Rn. 434 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Angaben über die Gesamtbezüge der aktiven und früheren Organmitglieder nicht börsennotierter Gesellschaften "können [...] unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen" (§ 286 Abs. 4). Damit wurde das Mitgliedstaatenwahlrecht des Art. 17 Abs. 1 lit. d) Unterabs. 2 der Bilanz-R i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesamtbezüge des Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung

Rn. 421 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Es kommt nicht auf die Bezeichnung des Gremiums an, sondern auf seine Funktion. Grds. wird man davon ausgehen müssen, dass ein Beirat immer dann vorliegt, wenn sich die Zuständigkeit dieser Einrichtung auf den Gesamtbetrieb erstreckt. "Erstreckt sich die Zuständigkeit nur auf Teilbereiche, kann je nach Lage des Einzelfalls etwas anderes gelt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Rn. 437 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Das BMJ (derweil: BMJV) vertritt (vgl. Schreiben vom 06.03.1995, III A 3–3507/1–13 (D) – 1 II – 32–2014/94, DB 1995, S. 639) die Auffassung, dass eine Angabe der Gesamtbezüge unterbleiben kann, sofern die Größenordnung der Bezüge eines Organmitglieds dadurch festgestellt werden kann, dass der "Betrag der Gesamtbezüge durch die Zahl der Organ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIII. Beträge außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31)

Rn. 798 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 31 sind "jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", anzugeben. Die Anhangangabe ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 16 Abs. 1 lit. f) der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zusätzliche Angaben zur Erfüllung der Generalnorm (§ 264 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 20 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen" (§ 264 Abs. 2 Satz 2; vgl. wegen Einzelheiten zum Inhalt HdR-E, HGB § 264, Rn. 47). Solchenfalls ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Rn. 439 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Auch der HFA des IDW betont, dass § 286 Abs. 4 eng auszulegen ist, hierbei aber auch die für diese Regelung maßgeblichen Erwägungen des Datenschutzes relevant sind. Der zulässige Verzicht setze daher voraus, dass die Bezüge der einzelnen Organmitglieder feststellbar oder in ihrer Größenordnung zutreffend schätzbar wären. Soweit die in Betrac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen

Rz. 93 Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs[1] gehört nicht zum Gewerbeertrag des Einzelunternehmens.[2] Rz. 94 Eine Betriebsveräußerung i. S. d. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn in einem einheitlichen Vorgang alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber veräußert werden.[3] Werden bei ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Offenlegung von Angaben aufgrund der Auskunftspflicht gegenüber der Hauptversammlung (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG)

Rn. 913 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Macht eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach [...] § 276 oder § 288 des Handelsgesetzbuchs Gebrauch, so kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne diese Erleichterungen hätte" (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG). Diese Bestimmung bewirkt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse

Rn. 427 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Zweck der Angabepflicht von Vorschüssen, Krediten und Haftungsverhältnissen ist die Offenlegung der finanziellen Verflechtungen zwischen dem UN und seinen Organmitgliedern (vgl. MünchKomm. HGB (2024), § 285, Rn. 173). Anzugeben sind z. B. Vorschüsse auf Gehälter sowie Tantieme. Als Kredite kommen z. B. in Betracht: jede Form der Darlehensgew...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Rechtsprechung

Rn. 438 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 In mehreren Entscheidungen zum Auskunftsrecht eines Aktionärs (vgl. § 131 AktG) hat sich die Rspr. auch mit der Auslegung des § 286 Abs. 4 befasst (vgl. LG Köln, Beschluß vom 18.12.1996, 91 O 147/96, DB 1997, S. 320f.; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 26.06.1997, 19 W 2/97 AktE, DB 1997, S. 1609f.; LG Dortmund, Beschluß vom 01.10.1998, 20 AktE 8...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1)

Rn. 291 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 1 sind im Anhang anzugeben „zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten”. Mit dieser Ang...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Rn. 417 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die unter HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 395, dargelegten Grundsätze gelten für die AR-Bezüge entsprechend. Wird für die Tätigkeit in den Ausschüssen des AR (z. B. Personal-, Verwaltungs-, Prüfungsausschuss) eine Vergütung gewährt, gehört sie zu den angabepflichtigen Bezügen. Einzubeziehen sind auch Bezüge von Mitgliedern des AR, die durch Geric...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Verlustübernahmeverpflichtungen

Bei Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträgen hat das Mutterunternehmen gemäß § 302 AktG für den beim Tochterunternehmen entstandenen Verlust eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten oder (Regelfall) eine Verbindlichkeit zu bilden. Liegt bei unterschiedlichen Abschlussstichtagen kein Zwischenabschluss des Tochterunternehmens vor, ist der auf die Zeit bis z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Wechselobligo

Am Abschlussstichtag noch bestehende, weitergegebene Wechselverbindlichkeiten bergen das Risiko, hieraus in Anspruch genommen zu werden. Dieses Risiko kann eine Rückstellung erfordern. Soweit bei Bilanzaufstellung Ereignisse eingetreten oder bekannt geworden sind, die darauf schließen lassen, dass am Abschlussstichtag kein Risiko einer Inanspruchnahme bestand, ist eine Rücks...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Bewertungseinheit

Soweit sich aus den erwarteten Zahlungsströmen aus dem Grundgeschäft und dem Sicherungsgeschäft ein Überhang der negativen Wertänderungen ergibt, ist für diese noch nicht realisierten Verluste eine Rückstellung für Bewertungseinheiten zu bilden.[1] Hierbei handelt es sich um eine Rückstellung für drohende Verluste i. S. d. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Angeschaffte Rückstellungen

Soweit Verpflichtungen im Wege eines Veräußerungsgeschäfts (asset deal) auf einen anderen übertragen werden, sind bei diesem die angeschafften Rückstellungen zu passivieren. Dies gilt für Verbindlichkeitsrückstellungen gleichermaßen wie für Drohverlustrückstellungen. Angeschaffte Drohverlustrückstellungen sind – entgegen § 5 Abs. 4a EStG – auch in der Steuerbilanz anzusetzen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Ausstehende Rechnungen

Für bis zum Abschlussstichtag empfangene Lieferungen und Leistungen, für die bis zur Bilanzaufstellung noch keine Rechnungen vorliegen, ist eine Rückstellung zu bilden; ansonsten besteht die Pflicht zur Passivierung einer Verbindlichkeit. Praxis-Beispiel Bei einem Unternehmen ist 14 Tage nach dem Abschlussstichtag Buchungsschluss für die Kreditorenbuchhaltung, um den engen Ze...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Altersteilzeitverpflichtungen

Altersteilzeitvereinbarungen können nach dem AltTZG in 2 Varianten vorkommen: Modell 1: Der Arbeitnehmer arbeitet während der gesamten Laufzeit mit einer reduzierten Arbeitszeit gegen reduziertes Entgelt. Modell 2 (sog. Blockmodell): Der Arbeitnehmer arbeitet in der 1. Phase (Beschäftigungsphase) der Laufzeit des Altersteilzeitvertrags mit unverminderter Arbeitszeit bei redu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Verteilungsrückstellungen

Verteilungsrückstellungen sind Rückstellungen für Verpflichtungen, die zwar rechtlich unmittelbar mit Verwirklichung des die Verpflichtung auslösenden Ereignisses in voller Höhe entstehen (z. B. Rückbauverpflichtungen), deren wirtschaftliche Verursachung sich jedoch über nachfolgende Geschäftsjahr erstreckt.[1] In diesen Fällen erfolgt eine ratierliche Verteilung der Aufwend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Mutterschutz

Soweit am Abschlussstichtag eine Meldung nach § 5 des Mutterschutzgesetzes vorliegt, ist eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden.[1] Zuschüsse für die Tage der Schutzfristen sind bei der Rückstellungsbewertung zu berücksichtigen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Wartungsaufwendungen

Die Wartungsverpflichtung nach § 6 LuftBO ist wirtschaftlich nicht in der Vergangenheit verursacht, weil wesentliches Merkmal der Überholungsverpflichtung das Erreichen der zulässigen Betriebszeit ist. Somit ist keine Rückstellung für künftige Wartungsaufwendungen an Flugzeugen zulässig.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Mietgarantie

Soweit der Bilanzierende eine Mietgarantie gegenüber Dritten abgegeben hat und eine Inanspruchnahme hieraus droht, ist eine Rückstellung in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme zu bilden. Es handelt sich hierbei um eine Verbindlichkeitsrückstellung.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Besserungsschein

Soweit Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen bei besserem Geschäftsgang in späteren Jahren einen Teil seines Gewinns den Gläubigern zur Verfügung stellt, ist bei Eintritt des besseren Geschäftsgangs (der im Regelfall im Besserungsschein spezifiziert ist, z. B. Ausweis eines Bilanzgewinns ohne Berücksichtigung des Besserungssc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Erbbaurecht

Für ein bestehendes Erbbaurecht kann beim Erbbauberechtigten ggf. eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden sein, z. B. aufgrund mangelnder Nutzungsmöglichkeit.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Preisnachlass

Veräußert ein Unternehmen kundenbezogene Formen oder Werkzeuge, die dem Unternehmen vom Kunden überlassen werden und in der Folge zur Herstellung von Produkten für den Kunden verwendet werden, bei denen dem Kunden Preisnachlässe gewährt werden, darf es im Jahr der Veräußerung der Formen und Werkzeuge keine Rückstellung bilden.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Geschäftsrisiko

Ein Ansatz einer Rückstellung für allgemeine Geschäftsrisiken, die sich etwa aus einer zukünftig notwendigen Geschäftsverlegung oder der Gefahr der Verschlechterung der künftigen Ertragslage ergeben, ist nicht zulässig.[1]mehr