Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

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Rückstellungen: ABC / Leergut

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Rückstellungen: ABC / Substanzerhaltung

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Rückstellungen: ABC / Handelsvertreter

Vgl. "Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters".mehr

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Rückstellungen: ABC / Zinsen auf Steuern

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Rückstellungen: ABC / Inspektionsverpflichtung

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Rückstellungen: ABC / Prüfungskosten

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Rückstellungen: ABC / Offenlegung

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Rückstellungen: ABC / Tantieme

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Rückstellungen: ABC / Treuegelder

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Rückstellungen: ABC / Zinsswap

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Rückstellungen: ABC / Steuererklärungen

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Rückstellungen: ABC / Bausparkassenabschlussgebühr

Vgl. "Abschlussgebühren für Bausparverträge".mehr

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Rückstellungen: ABC / Überstunden

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Rückstellungen: ABC / Gewinnabhängige Vergütung

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Rückstellungen: ABC / Körperschaftsteuer

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Rückstellungen: ABC / Herstellungskosten

Vgl. "Anschaffungs- und Herstellungskosten".mehr

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Rückstellungen: ABC / Minderung

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Rückstellungen: ABC / Bestandspflege

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Rückstellungen: ABC / Pfand

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Rückstellungen: ABC / Schutzrechtsverletzung

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Rückstellungen: ABC / Rückbauverpflichtungen

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Rückstellungen: ABC / Termingeschäft

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Rückstellungen: ABC / Werkzeugkostenzuschüsse

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Rückstellungen: ABC / Produkthaftung

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Rückstellungen: ABC / Ansammlungsrückstellungen

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Rückstellungen: ABC / Geschäftsunterlagen

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Rückstellungen: ABC / Urheberrechtverletzung

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Rückstellungen: ABC / Leasingvertrag

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Leasingverhältnissen kommen sowohl beim Leasinggeber als auch beim Leasingnehmer in Betracht. Im Falle der Bilanzierung des Leasinggegenstands beim Leasinggeber ist beim Leasingnehmer eine Drohverlustrückstellung zu bilden, wenn die noch zu erbringenden Leasingraten den quantifizierbaren Beitrag der Nutzung des Leasinggege...mehr

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Rückstellungen: ABC / Zuwendungen (bedingt rückzahlbar)

Soweit Zuwendungen aus künftigen Gewinnen zurückzuzahlen sind (z. B. Sanierungsgewinne, Besserungsscheine), ist im Jahr der Gewinnerzielung eine Verbindlichkeit anzusetzen.[1] Ist die Rückzahlung an einen Erlös bzw. Erfolg aus dem geförderten Vorhaben geknüpft, ist die Rückzahlungsverpflichtung erst zu passivieren, wenn der maßgebliche Erfolg eingetreten ist.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Gewerbesteuer

Die für das laufende Gj anfallende voraussichtliche Gewerbesteuerabschlusszahlung ist als Verbindlichkeitsrückstellung (Steuerrückstellung) zu passivieren. Gleiches gilt für auf vorangegangene Gj zu erwartende Nachzahlungen aufgrund geänderter Veranlagung (z. B. infolge einer Betriebsprüfung). Bis zum Abschlussstichtag aufgelaufene bzw. zu erwartende Zinsen (§§ 233a–237 AO),...mehr

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Rückstellungen: ABC / Latente Steuern

Einzelkaufleute, Personengesellschaften, die nicht unter § 264a HGB fallen, sowie kleine Kapitalgesellschaften/Kapitalgesellschaften & Co. i. S. v. § 267 HGB, die nicht freiwillig § 274 HGB anwenden, haben gleichwohl nach § 249 Abs. 1 HGB Rückstellungen für latente Steuern auszuweisen.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Aktienorientierte Vergütung

Bei Aktienoptionen ist zu unterscheiden, ob das Unternehmen im Zeitpunkt der Optionsgewährung die (eigenen) Aktien noch nicht besitzt oder ob die Aktien vor oder im Zuge der Optionsgewährung bereits erworben wurden. Im ersteren Fall ist nach hM eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, da der Mitarbeiter bis zum Zeitpunkt der Optionsausübung in Vorleistung (durch Erbringu...mehr

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Rückstellungen: ABC / Datenschutz

Soweit vor dem Abschlussstichtag begangene Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung oder andere Rechtsgrundlagen, die Ansprüche Dritter begründen, bei Bilanzaufstellung bekannt sind, sind für die daraus entstehenden Aufwendungen (z. B. zur Berichtigung oder Löschung von Daten) Rückstellungen zu bilden. Ggf. ist darüber hinaus auf Basis von Erfahrungswerten eine Pausc...mehr

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Rückstellungen: ABC / Serienaufträge

Bei langfristigen Serienaufträgen (z. B. in der Automobilzulieferindustrie) können bei der Bewertung von hierfür zu bildenden Drohverlustrückstellungen u. U. Erfahrungskurveneffekte und Prozessverbesserungen des Lieferers zu berücksichtigen sein, wenn sie hinreichend bewertbar und realisierbar sind und in klarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Seriengeschäft stehen.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Lohnfortzahlung

Der Lohnfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers im Krankheitsfall ist in die Ausgeglichenheitsvermutung des Arbeitsverhältnisses einzubeziehen.[1] Der Ausweis einer Drohverlustrückstellung ist somit regelmäßig nicht zulässig.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Buchführung

Für das abgelaufene Geschäftsjahr betreffende laufende Buchführungsarbeiten, die nach dem Abschlussstichtag vorgenommen werden (z. B. Buchführung für Monat Dezember), ist eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung nach § 238 HGB handelt.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Bußgeld

Für Rechtsverstöße, die bis zum Abschlussstichtag begangen wurden, ist eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, soweit mit der Verhängung von Bußgeldern (z. B. Sanktionen des Kartell- oder Umweltrechts, EU-Geldbußen[1]) zu rechnen ist.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Datenbereinigung

Soweit aufgrund von Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder privatrechtlichen Vereinbarungen Verpflichtungen zum Löschen von gespeicherten Daten entstehen (z. B. Löschung personenbezogener Daten nach einer bestimmten Zeitperiode), sind die dadurch entstehenden Aufwendungen im Geschäftsjahr der Speicherung der Daten rückstellungspflichtig.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Pachterneuerungsverpflichtung

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Rückstellungen: ABC / Avalprovisionen

Für auf zukünftige Zeiträume der Kreditgewährung entfallende Avalprovisionen kann weder eine Verbindlichkeits- noch eine Drohverlustrückstellung gebildet werden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Dekontaminationsverpflichtungen

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Rückstellungen: ABC / Entsorgungsverpflichtungen

Hierzu zählen Rücknahmeverpflichtungen für Altbatterien, Altautos, Elektroaltgeräte. Gleichermaßen sind hier Entsorgungsverpflichtungen für Abfälle des Unternehmens als Verbindlichkeitsrückstellung zu passivieren, da durch die Vorschriften des Abfallrechts eine sanktionsbewehrte Außenverpflichtung des Unternehmens besteht.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Arbeitslosengeld nach § 147a SGB III

Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Arbeitgeber an ältere ehemalige Arbeitnehmer gezahltes Arbeitslosengeld der Bundesagentur für Arbeit erstatten. Diese öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist rückstellungspflichtig.mehr

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Rückstellungen: ABC / Einkaufskontrakte

Soweit für am Abschlussstichtag bestellte, aber noch nicht gelieferte Vermögensgegenstände, wenn sie bereits im Bestand wären, nach § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich wäre, ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Rechtsstreit

Erwartete Kosten eines Rechtsstreits mit einem Vertragspartner oder einem sonstigen Dritten sind zu passivieren. In die Bewertung sind alle die mit der Vorbereitung und Durchführung des Rechtsstreits verbundenen Aufwendungen (Rechtsanwalt, Gutachten, Zeugenbeschaffung, Beweissicherung) einzubeziehen. Kosten eines etwaig späteren Prozesses sind nicht hinreichend konkretisiert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Schadensersatz

Vgl. "Gewährleistung", "Haftpflicht", "Patentverletzung", "Produzentenhaftung".mehr

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Rückstellungen: ABC / Mehrerlösabschöpfung

Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben für bestimmte Mehrerlöse, die periodenübergreifend an die Kunden wieder auszugleichen sind, eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Sicherheitsinspektionen

Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu regelmäßigen Sicherheitsinspektionen an technischen Anlagen, von denen Gefährdungen ausgehen können, ist keine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, da die Aufwendungen dazu dienen, künftige Erträge zu ermöglichen.[1] Werden aber turnusgemäße Inspektionstermine überschritten, ist eine Verbindlichkeitsrückstellung zu passivieren,...mehr

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Rückstellungen: ABC / Heimfall

Soweit eine Verpflichtung eines Mieters, Pächters oder Erbbauberechtigten besteht, eigene Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen entschädigungslos zu übereignen, ist dies bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen auf die Anlage und nicht durch Rückstellungsbildung zu berücksichtigen. Eine Rückstellungspflicht besteht nur insoweit, als bei der Übergabe der Anlagen no...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Aussetzungszinsen

Rückstellungspflicht für ungewisse Verbindlichkeiten. Da der Ausgang eines Rechtsbehelfs regelmäßig unsicher ist, ist die für die Passivierung gebotene Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hinreichend konkretisiert.[1]mehr