Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Nachträgliche Anschaffungserhöhungen oder -minderungen

Tz. 79 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Maßgeblichkeit der AK zum Zeitpunkt der Entstehung des VG Die bei der Ermittlung des Gewinns gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG anzusetzenden AK umfassen alle zusätzlichen AK, die vom AE – oder im Fall der unentgeltlichen Übertragung von dessen Rechtsnachfolger(n) – bis zum Zeitpunkt der Anteilsveräußerung nachträglich aufgewendet worden sind und eben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Sonderregeln für die maßgebenden Anschaffungskosten

Tz. 75 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile sind gem der Gewinnermittlungsvorschrift des § 21 Abs 1 S 1 UmwStG die "AK nach § 20 Abs 4 UmwStG" Gewinn mindernd in Abzug zu bringen. Es greifen demzufolge nicht die allg Grundsätze der Bestimmung von AK bei offenen Sacheinlagen (zB s Urt des BFH v 12.04.2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vorrang von Anhangangaben und Verweispflicht (Satz 2 und 3)

Rz. 13 [Autor/Zitation] § 315a Satz 2 und 3 erlauben das Unterlassen der Angaben nach § 315a Satz 1 Nr. 1 (Zusammensetzung gezeichnetes Kapital), Nr. 3 (Beteiligungen ab 10 %) und Nr. 9 (Entschädigungsvereinbarungen bei Übernahmeangeboten), soweit diese Angaben bereits im Konzernanhang zu machen sind und im Konzernlagebericht darauf verwiesen wird. Der Gesetzgeber hat im Zuge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Natürliche Person als Anteilseigner

Tz. 123a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Eine gewstliche Problematik bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen durch natürliche Personen ergibt sich nur, wenn die Anteile zum BV eines Gew gehören (zur BV-Eigenschaft von einbringungsgeborenen Anteilen s Tz 87). Auch wenn der Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile als VG iSd § 16 EStG fingiert wird (s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.4 Teilwertabschreibung

Tz. 129 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Befinden sich die einbringungsgeborenen Anteile im BV eines Gew, gelten grds die allgemeinen (lfd) Gewinnermittlungsvorschriften. Sinkt zu einem Bil-Stichtag der Tw der einbringungsgeborenen Anteile unter die AK iSd §§ 21 Abs 1 S 1 und 20 Abs 4 UmwStG, kann eine Tw-Abschr gem § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG vorgenommen werden (s Tz 88). Wenn diese B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.3.2 Kapitalherabsetzung und Kapitalrückzahlung

Tz. 195 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei der Kap-Herabsetzung und Rückzahlung an den AE ist der Rückzahlungsbetrag nur insoweit nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG zu berücksichtigen, als dieser keine Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG enthält (s Tz 191). Der gW des verbleibenden Rückzahlungsbetrags ist die Ausgangsgröße zur Ermittlung eines Entstrickungsgewinns aus dem Tatbest...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bilanzierung als Kapitalvorgang

Rz. 326 [Autor/Zitation] Wie bei der Aufstockung gilt auch bei der Abstockung ohne Statuswechsel, dass das TU zuvor bereits vollkonsolidiert war und ihr Vermögen daher nach der Transaktion unverändert in die Summenbilanz einfließt. Beispiel: MU hielt ursprünglich 80 % der Anteile an TU zum Kaufpreis von 200. Nun veräußert MU 20 % der Anteile an TU zum Preis von 300. Dies führt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Versteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG)

Tz. 233 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Versteuerung des VG (§ 8b KStG) Da der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen bei einer jur Pers d öff Rechts als AE nicht mehr als Gewinn "aus" einem BgA fingiert wird, sondern als "in einem BgA" entstandener Gewinn gilt, ist nunmehr klargestellt, dass es sich nicht nur zivilrechtlich, sondern auch stlich um die Veräußerung der Beteiligung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Überführung aus dem Betriebsvermögen einer natürlichen Person in das Privatvermögen

Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringungsgeborene Anteile aus dem BV einer natürlichen Pers werden in das PV entnommen, wenn (zB) die nicht zum notwendigen BV gehörenden Anteile ausgebucht werden (Entnahmehandlung) oder die Anteile an Angehörige verschenkt werden (s Tz 32). Zudem werden Anteile in einem Einzelunternehmen in das PV überführt, wenn der gesamte Betrieb unt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 178 [Autor/Zitation] Auf den Konzernabschluss sind neben den in § 298 Abs. 1 genannten Vorschriften über den Einzelabschluss auch die für die Rechtsform der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich des HGB geltenden Vorschriften anzuwenden, soweit nicht die Eigenart des Konzernabschlusses Abweichungen bedingt oder die Vorschriften der §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 (Sonder-)Regelungen für einbringungsgeborene Anteile

Fiktive StPflicht für Anteile des Hoheits-/Verwaltungsvermögen (§ 21 Abs 3 UmwStG) Tz. 226 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die stillen Reserven einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG sind gem § 21 Abs 3 UmwStG auch dann st-verstrickt, wenn AE eine jur Pers d öff Rechts ist und die Anteile nicht zum BV eines BgA gehören oder, wenn AE eine stbefreite Kö, Pers-Verein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die in § 298 Abs. 1 genannten Vorschriften können durch die Eigenart des Konzernabschlusses eingeschränkt werden. Die Eigenart des Konzernabschlusses ergibt sich aus der fiktiven Betrachtung des Konzerns als eine einzige wirtschaftliche Einheit (§ 297 Abs. 3 Satz 1; Einheitstheorie). Bei den Einschränkungen handelt es sich in erster Linie um Umgliederu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Erfolgsneutrale Verrechnung im Konzerneigenkapital

Rz. 101 [Autor/Zitation] Der Ausweis von erfolgsneutralen Zwischenergebnissen im Konzerneigenkapital ist handelsrechtlich nicht gesetzlich geregelt. Es werden drei nennenswerte Varianten hinsichtlich des Ausweises als Vortragsbuchungen in unterschiedlichen Eigenkapitalpositionen im Konzernabschluss diskutiert: der Ausweis im Ergebnisvortrag, in den Gewinnrücklagen und in eine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsatz: Fortschreibung der Buchwerte Handelsbilanz II/Handelsbilanz III, Verteilung des Ergebnisses

Rz. 27 [Autor/Zitation] In den Perioden nach der Erstkonsolidierung ermittelt sich das Nettovermögen des TU auf Basis der fortgeschriebenen und ggf. nach § 308a umgerechneten HB II/HB III – vor Durchführung sonstiger Konsolidierungsmaßnahmen. Der Ausgleichsposten gem. § 307 Abs. 1 nimmt den jeweiligen Anteil daran auf. Damit schlagen sich die Eigenkapitalveränderungen der Toc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Konzerneigenkapitalspiegel

Rz. 40 [Autor/Zitation] Als weiterer Bestandteil des Konzernabschlusses ist verpflichtend ein Konzerneigenkapitalspiegel aufzustellen. Für die Aufstellung bestehen keine konkretisierenden gesetzlichen Regelungen. Mit DRS 22 "Konzerneigenkapital" wird die Darstellung und Zusammensetzung des Konzerneigenkapitalspiegels geregelt und die gesetzliche Regelung entsprechend konkreti...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Erfolgsneutrale und erfolgswirksame Verrechnung

Rz. 96 [Autor/Zitation] Die Eliminierung der Zwischenergebnisse führt zu einer Korrektur des Konzerneigenkapitals, wobei der Ausweis davon abhängt, ob die Zwischenergebnisse bereits im Vorjahr oder im laufenden GJ konsolidiert wurden. Betrifft die Zwischenergebniseliminierung ausschließlich Lieferungen und Leistungen des laufenden Geschäftsjahres, sind die Zwischenergebnisse ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.2 Kapitalherabsetzung mit Kapitalrückzahlung

Tz. 172 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die zweite Alt des Veräußerungsersatztatbestands von § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 wird realisiert, wenn bei der Kap-Ges, an der einbringungsgeborene Anteile bestehen, eine gesellschaftsrechtliche Kap-Herabsetzung (s §§ 222–228, 229–236 AktG, 58 GmbHG) beschlossen wird und die Kap-Herabsetzung mit einer Rückzahlung an die AE verbunden ist. Der Veräuß...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Änderungen durch BilMoG 2009

Rz. 28 [Autor/Zitation] Erhebliche Änderungen erfuhr § 301 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102), insbes. durch die Abschaffung der Buchwertmethode (Rz. 21). Die Neubewertungsmethode (Rz. 22) wurde so zur allein zulässigen Methode der Kapitalkonsolidierung. Ziel waren die Schaffung einer besseren Vergleichbarkeit handelsrechtli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Eigenkapital persönlich haftender Gesellschafter (KGaA, Personenhandelsgesellschaften)

Rz. 103 [Autor/Zitation] Bei TU in der Rechtsform der KGaA zählen auch die Vermögenseinlagen der persönlich haftenden Gesellschafter zum konsolidierungspflichtigen Kapital (DRS 23.36). Rz. 104 [Autor/Zitation] Handelt es sich beim TU um eine Personenhandelsgesellschaft, sind diejenigen Einlagen als Eigenkapital anzusehen, die die Beteiligung der Gesellschafter am Vermögen des U...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anwendung auf Erwerbsvorgänge von Beteiligungen in Geschäftsjahren, die vor dem 1.1.2010 begonnen haben (Kapitalanteilsmethode)

Rz. 77 [Autor/Zitation] In der Fassung des HGB nach dem BiRiLiG existierte für die erstmalige Anwendung der Equity-Methode, ähnlich der Vollkonsolidierung, ein Wahlrecht zwischen der sog. Buchwertmethode (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 idF des BiRiLiG) und der sog. Kapitalanteilsmethode (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 idF des BiRiLiG); Rz. 24. Die zwei Alternativen dieses Methodenwahlr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemeinnützige Vereine haben ihren Nachweis darüber, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen der Gemeinnützigkeit entspricht, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu erbringen (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Der AEAO stellt hierzu klar, dass darunter Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben, Täti...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts in § 309 Abs. 1 wurde erstmals 1965 im AktG geregelt: Ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert war, sofern das Aktivierungswahlrecht ausgeübt wurde, über fünf Jahre abzuschreiben (§ 153 Abs. 5 Satz 3 AktG 1965). Rz. 14 [Autor/Zitation] 1978 wurde die Bilanzierungsrichtlinie (4. EG-Richtlinie 78/660/EWG ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Ermittlung

Rz. 498 [Autor/Zitation] Die konzernexterne Veräußerung von Anteilen an einem TU führt im Jahresabschluss des Veräußerers (MU oder andere die Anteile haltende vollkonsolidierte TU oder anteilmäßig konsolidierte Gemeinschaftsunternehmen) zu einem Gewinn oder Verlust, der sich aus der Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses mit dem Buchwert der veräußerten Anteile im JA ergib...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.5 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Tz. 43 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Wird bei einer Kap-Ges, an der einbringungsgeborene Anteile bestehen, eine Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Umw von Rücklagen in Nennkap) vorgenommen, erfolgt keine Entstrickung der Anteile nach § 21 UmwStG. Der Übergang stiller Reserven auf die neuen Anteile ist weder Anteilsveräußerung nach § 21 Abs 1 S 1 UmwStG, noch werden die Ersa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Abschreibungen und Zuschreibungen auf voll- oder teilkonsolidierte Anteile

Rz. 145 [Autor/Zitation] Abschreibungen auf im Rahmen der Vollkonsolidierung oder Quotenkonsolidierung konsolidierungspflichtige Anteile können im Einzelabschluss einbezogener Unternehmen einerseits aus bilanzpolitischen Gründen vorgenommen werden – zB Abschreibungswahlrecht bei vorübergehender Wertminderung – oder sind dort andererseits zwingend erforderlich, um Beteiligunge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vollständigkeitsgebot, Verrechnungsverbot, Verrechnungsgebot (§ 246)

Rz. 39 [Autor/Zitation] Das Vollständigkeitsgebot für den Konzernabschluss ergibt sich unmittelbar aus § 300 Abs. 2 Satz 1 (vgl. § 300 Rz. 27). Die für den Konzern eigenständige Regelung gilt dabei als lex specialis vorrangig vor dem allgemeinen Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1. Rz. 40 [Autor/Zitation] Das Verrechnungsverbot (§ 246 Abs. 2 Satz 1) wird in § 300 nich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Passiver Unterschiedsbetrag mit Fremdkapitalcharakter

Rz. 95 [Autor/Zitation] Ein passiver Unterschiedsbetrag mit Fremdkapitalcharakter kann entstehen, wenn negative Entwicklungen oder Umstände, die nicht als Rückstellung oder Verbindlichkeiten passivierbar sind, bereits bei der Kaufpreisfindung mindernd berücksichtigt wurden und hierdurch der Kaufpreis unter den Wert des bilanziellen Nettovermögens gedrückt wurde. Rz. 96 [Autor/...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Passiver Unterschiedsbetrag mit Eigenkapitalcharakter

Rz. 92 [Autor/Zitation] Ein passiver Unterschiedsbetrag mit Eigenkapitalcharakter entsteht bei einem günstigen Gelegenheitskauf (DRS 23.144). Dieser ist möglich, falls der Erwerber eine deutlich höhere Verhandlungsmacht als der Verkäufer hatte, bspw. bei Verkäufen unter finanziellem Druck, fehlenden Unternehmensnachfolgern in Familienunternehmen oder im (wohl eher seltenen Fa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.7 Leistungen einer ausländischen Stiftung

Tz. 210 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Auch Leistungen einer ausl Stiftung, die weder Ort noch Sitz im Inl hat, werden von § 20 Abs 1 Nr 9 EStG erfasst. Hierfür wurde mit § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 EStG für VZ ab 2011 ein eigener ESt-Tatbestand geschaffen. Die Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 EStG ist zwingend mit der Anwendung des § 15 AStG abzustimmen. Die Anwendung des § 20 Abs 1 N...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bilanzierung als Kapitalvorgang

Rz. 312 [Autor/Zitation] Bei einer Interpretation des Hinzuerwerbs von Anteilen am TU als Kapitalvorgang sind die Anschaffungskosten für die hinzuerworbenen Anteile mit den darauf entfallenden nbA zu verrechnen und ein verbleibender Unterschiedsbetrag vom Konzerneigenkapital zu kürzen oder diesem hinzuzurechnen. Die Verrechnung ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile du...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ausgleichszahlungen aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags

Rz. 58 [Autor/Zitation] Besteht zwischen dem MU und dem TU, an dem andere Gesellschafter beteiligt sind, ein Gewinnabführungsvertrag, so ist nach § 304 Abs. 1 Satz 1 AktG zugunsten der nicht beherrschenden Anteilseigner eine wiederkehrende Ausgleichszahlung (Dividendengarantie) zu vereinbaren. Die Ausgleichszahlungen können fix sein (§ 304 Abs. 2 Satz 1 AktG), dabei aber die e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Umrechnung der Aktiv- und Passivposten ohne Eigenkapital

Rz. 18 [Autor/Zitation] Sämtliche Aktiv- und Passivposten ohne Eigenkapital sind am Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs in Euro umzurechnen; Ausnahmen gelten für Anteile an anderen TU (s Rz. 20) und Rückbeteiligungen am MU (s. Rz. 21). Es ist vereinfachend nicht zwischen Geldkurs und Briefkurs zu unterscheiden, sondern der Mittelwert dieser Kurse zu verwenden. De...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Kernelemente des § 301 idF des BiRiLiG 1985

Rz. 20 [Autor/Zitation] § 301 idF des BiRiLiG 1985 hatte – wie auch heute noch – nur die Erstkonsolidierung zum Gegenstand. Im Rahmen der Erstkonsolidierung war der Buchwert der konsolidierungspflichtigen Anteile gegen das auf diese Anteile entfallende Eigenkapital der einbezogenen TU aufzurechnen (Abs. 1 Satz 1 aF). Mit welchem Betrag das anteilige Eigenkapital anzusetzen wa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ermittlung und Ausweis der Umrechnungsdifferenz (Satz 3)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Da die verschiedenen Teilbeträge des Eigenkapitals anders als die Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten nicht mit dem Stichtagskurs, sondern mit ihrem jeweiligen historischen Kurs in Euro umgerechnet werden, ist die umgerechnete Bilanz noch nicht ausgeglichen. Der Differenzbetrag ist innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rücklagen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.2 Abspaltung von Einnahmen aus Kapitalvermögen aus der Kapitalrückzahlung

Tz. 191 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nicht zum gW der Kap-Rückzahlung iSd § 21 Abs 2 S 2 UmwStG gehören die Bezüge nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 2. HS UmwStG; s Beschl des BFH v 03.02.2010, BFH/NV 2010, 1128 unter 4.; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 201, 202; s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21aF Rn 113 und 116; s UmwSt-Erl 1998...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anteiliges Jahresergebnis

Rz. 93 [Autor/Zitation] Bei Anwendung der Equity-Methode werden die anteiligen Jahresüberschüsse der assoziierten Unternehmen in der Periode ihrer Entstehung unabhängig von ihrer Ausschüttung im gesonderten Posten "Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" (Rz. 224 ff.) in das Konzernergebnis übernommen, so dass im Konzernabschluss die vom assoziierten Unternehme...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ermittlung und Ausweis der Anteile am Gewinn/Verlust

Rz. 50 [Autor/Zitation] Nach § 307 Abs. 2 ist in der Konzern-GuV nach dem Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag der nicht beherrschenden Gesellschafter zustehende Gewinn bzw. der auf sie entfallende Verlust unter der Bezeichnung "nicht beherrschende Anteile" gesondert auszuweisen. Treffender wäre die Bezeichnung "Anteil nicht beherrschender Anteile am Konzernergebnis" oder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rücklagen

Rn. 23 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als Rücklagen sind nur solche Beträge auszuweisen, die infolge einer gesellschaftsrechtlichen Vereinbarung, d. h. nach Gesellschaftsvertrag oder gemäß Gesellschaftermehrheitsbeschluss, gebildet worden sind (vgl. § 264c Abs. 2 Satz 8). Wegen fehlender Kap.-Erhaltungsvorschriften für die KG ist eine Trennung in Gewinn- und Kap.-Rücklagen weder ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen (§ 275 Abs. 4)

Rn. 151 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die bisherigen Ausführungen beschäftigten sich ausschließlich mit der GuV – und ihren nach § 275 Abs. 2f. vorgeschriebenen Aufwands- und Ertragskomponenten – bis zur Abschlusssumme "Jahresüberschuss" bzw. "Jahresfehlbetrag". Nach § 275 Abs. 4 dürfen sämtliche Veränderungen von Kap.- und Gewinnrücklagen in der GuV nach § 275 Abs. 2 oder Abs. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rücklagenbildung

Rn. 6 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Gegensatz zur "normalen" GmbH, für die es keinen gesetzlichen Zwang zur Rücklagenbildung gibt, muss bei der UG (haftungsbeschränkt) 25 % des um einen Verlustvortrag aus dem VJ geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Die Rücklage darf nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder Verlustvortrags nach ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzielle Darstellung der Ergebnisverwendung

Rn. 24 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der Ausweis der Posten "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" und "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" kommt nur im Ausnahmefall für eine PersG in Betracht. Der Normalfall ist die Aufstellung des JA unter Ergebnisverwendung. Die vorgenannten EK-Posten treten dann nicht auf. Gemäß § 122 (n. F.) haben die persönlich haftenden Gesellschafter mit der Fest...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Überführung einer UG (haftungsbeschränkt) in eine "normale" GmbH

Rn. 7 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Erhöht die UG (haftungsbeschränkt) ihr Stammkap. auf 25.000 EUR oder einen höheren Betrag, so fallen die Beschränkungen des § 5a GmbHG weg (vgl. § 5a Abs. 5 GmbHG). "Die Gesellschaft ist damit ipso iure zur normalen GmbH geworden" (NK-GmbHG (2020), § 5a, Rn. 25). Dabei handelt es sich nicht um eine formwechselnde Umwandlung, denn die Gesellsch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Anteile an Komplementärgesellschaften (Abs. 4)

Rn. 34 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach Abs. 4 Satz 1 sind Anteile an Komplementärgesellschaften gesondert als solche auszuweisen, und zwar als Bestandteil des Finanz-AV – je nach Höhe der Beteiligung – entweder unter den "Anteilen an verbundenen Unternehmen" (§ 266 Abs. 2 A. III. 1.) oder den "Beteiligungen" (§ 266 Abs. 2 A. III. 3.). Gleichzeitig ist § 272 Abs. 4 mit der Maß...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 9)

Rn. 78 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Erfassung von Erträgen in diesem Posten setzt voraus, dass die ihnen zugrunde liegenden Beteiligungen in der Bilanz als solche ausgewiesen sind (bzw. während des GJ ausgewiesen waren). Aufgrund der Aufgliederung der Finanzanlagen in § 266 Abs. 2 sowie der Bezeichnung der Posten Nr. 9 und Nr. 10 in § 275 Abs. 2 sind in diesen Posten die au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ergebnisse aus Unternehmensverträgen

Rn. 101 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die in § 277 Abs. 3 Satz 2 genannten Ergebnisse aus UN-Verträgen sind nach dieser Vorschrift "jeweils gesondert unter entsprechender Bezeichnung auszuweisen." Aus dieser Formulierung folgt, dass bei Vorliegen eines oder mehrerer der genannten vier Fälle jeweils zusätzliche (und entsprechend bezeichnete) Posten in das gesetzliche Gliederungss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Allgemeine Grundsätze sowie gesetzliche Regelungen zur Gestaltung einer aussagefähigen Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 3 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Dem externen Leser der GuV stehen – neben der Bilanz sowie (ggf.) dem Anhang, der KFR, dem EK-Spiegel und dem Lagebericht (vgl. § 264 Abs. 1 Satz ;1f.) – keine weiteren Informationen zur Verfügung (dass der JA auf fakultativer Grundlage noch um eine Segmentberichterstattung erweitert werden kann, sei an dieser Stelle lediglich angemerkt). Umso...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Anwendbarkeit der besonderen Bestimmungen auf kleine und Kleinst-Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a (Abs. 5)

Rn. 39 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Kleine und Kleinst-PersG i. S. d. § 264a – vgl. zu den Größenmerkmalen § 267 Abs. 1 bzw. § 267a Abs. 1 – haben nach § 266 Abs. 1 Satz ;3f. das Wahlrecht, eine verkürzte Bilanz aufzustellen. Im Hinblick auf diese Erleichterungen wird gemäß § 264c Abs. 5 bestimmt, inwieweit die in den Abs. 1ff. verankerten Vorgaben im Falle einer verkürzten Bil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einklangprüfung

Rn. 83 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des Lageberichts hat mit der gleichen Sorgfalt zu erfolgen, wie dies für den JA der Fall ist. Dies erfordert, dass der AP bei der Gewinnung seines Prüfungsergebnisses ebenfalls darauf zu achten hat, dass mit hinreichender Sicherheit und Genauigkeit keine wesentlichen Fehler im Lagebericht enthalten sind. Indes unterscheidet sich d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlagebeschluss: Anwendungs... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um 2 Fragen. Die eine ist die Frage, ob überhaupt eine Beschlusskompetenz besteht, Wohnungseigentümer vollständig von den Erhaltungskosten für einen wesentlichen Gebäudebestandteil zu befreien. Die andere Frage ist, ob, wenn eine Beschlusskompetenz besteht, eine Änderung einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Beschlusskompetenz Auf der Gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Due Diligence / 3 Inhalt der Due Diligence

In einer Due Diligence werden die erforderlichen Informationen sorgfältig zusammengetragen und einer Chancen- und Risikobewertung unterzogen. Die Prüfung kann sich auf folgende ausgewählte Fachbereiche und Prüffelder beziehen, wobei es in der Praxis nicht immer möglich ist, trennscharf zu arbeiten und es daher zu Überschneidungen oder anderen Zuordnungen als gezeigt kommen k...mehr