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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 1. Passiver Unterschiedsbetrag mit Eigenkapitalcharakter

Dr. Bettina Beyer
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Rz. 92

[Autor/Zitation]

Ein passiver Unterschiedsbetrag mit Eigenkapitalcharakter entsteht bei einem günstigen Gelegenheitskauf (DRS 23.144). Dieser ist möglich, falls der Erwerber eine deutlich höhere Verhandlungsmacht als der Verkäufer hatte, bspw. bei Verkäufen unter finanziellem Druck, fehlenden Unternehmensnachfolgern in Familienunternehmen oder im (wohl eher seltenen Fall) einer Unterbewertung durch den Verkäufer. In der Praxis ist ein Unterschiedsbetrag mit Eigenkapitalcharakter vergleichsweise selten (WP Handbuch18, Kap. G Rz. 382).

 

Rz. 93

[Autor/Zitation]

Bei einem passiven Unterschiedsbetrag mit Eigenkapitalcharakter stellt sich die Frage, wann der Unterschiedsbetrag als Ertrag realisiert werden darf. Nach DRS 23 ist ein passiver Unterschiedsbetrag mit Eigenkapitalcharakter über die gewichtete durchschnittliche Restnutzungsdauer der erworbenen abnutzbaren Vermögensgegenstände unter Beachtung wesentlicher Abgänge zu vereinnahmen (DRS 23.145). Sollte der Unterschiedsbetrag im Wesentlichen auf nicht abnutzbare Vermögenswerte entfallen, ist der Unterschiedsbetrag entsprechend den Abgängen oder Wertminderungen zu realisieren (DRS 23.146). Gemäß DRS 4.41 aF war zudem der Anteil des passiven Unterschiedsbetrags, der die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen nicht-monetären Vermögensgegenstände übersteigt, zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung als Ertrag zu vereinnahmen. Diese Ertragsrealisierung wurde kritisch gesehen, da der Unternehmenskauf als Beschaffungsvorgang gesehen wurde und Beschaffungsvorgänge erfolgsneutral sein sollten (Theile/Pawelzik, WPg. 2003, 316). In DRS 23 findet sich keine vergleichbare Regelung mehr.

 

Rz. 94

[Autor/Zitation]

Die internationale Rechnungslegung verlangt eine sofortige Gewinnrealisierung des passiven Unterschiedsbetrags nach einem ...

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