Fachbeiträge & Kommentare zu Rheinland-Pfalz

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.1 Anlasskündigung

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer bleibt der Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nur erhalten, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit zum Anlass für den Ausspruch einer Kündigung nimmt. "Anlass" meint den äußeren Anstoß im Sinne einer objektiven Ursache[1], während "Motiv"[2] den inneren Beweggrund, gerade dem Arbeitsunfähigen zu kündigen,...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Subjektive Voraussetzungen

Rz. 16 In subjektiver Hinsicht setzt eine Kündigung des Arbeitgebers aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit voraus, dass der Arbeitgeber positive Kenntnis von der bestehenden oder bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat.[1] Erlangt er die Kenntnis erst nach Abgabe der Kündigungserklärung, genügt dies nicht, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Zugang der Kündigu...mehr

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zfs 11/2025, THC und Gefahr... / IX. Zusammenfassung

Dieser Beitrag soll einen Vergleich darstellen, wie der Personentransport und der Transport gefährlicher Güter im Straßenverkehr unter dem Blickwinkel der Cannabiseinnahme zu bewerten ist. Es kann festgestellt werden, dass es in der Fahrerlaubnisverordnung besondere Vorschriften für die Fahrerlaubnisklassen D, D1 und für den Führerschein zur Personenbeförderung gibt. Weiterhi...mehr

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zfs 11/2025, Keine Zustellu... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Das angefochtene Urteil war auf die Verfahrensrüge aufzuheben. 1. Die Verfahrensrüge des Betroffenen, mit der er die Gesetzwidrigkeit der gemäß § 74 Abs. 2 OWiG erfolgten Einspruchsverwerfung geltend macht und damit auch die Verletzung des rechtlichen Gehörs rügt, entspricht den Anforderungen der § 79 Abs. 3 OWiG, § 344 Abs. 2 S. 2 StPO. Der Betroffene hat dargelegt, ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Badisches Hofgütergesetz, Rheinland-Pfalz

Rz. 76 In Baden-Württemberg gilt für Teile des ehemaligen Landes Baden das sog. Badische Hofgütergesetz i.d.F. v. 12.7.1949. Das Württembergische Gesetz über das Anerbenrecht wurde jedoch zum 31.12.2000 aufgehoben.[241] In Rheinland-Pfalz gilt das Gesetz über die Höfeordnung vom 18.12.1981, welches im Wesentlichen mit der HöfeO übereinstimmt.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Nichtehe, Doppelehe, Aufhebbarkeit

Rz. 3 Eine Nichtehe liegt vor, wenn die Ehe bspw. nicht vor einem Standesbeamten geschlossen wurde. Zu den Nichtehen zählen auch die sog. "hinkenden" Ehen, bei denen die Eheschließung zwar nach ausländischem Recht gültig ist, nicht aber nach deutschem Recht.[5] Ist offenkundig, dass die Ehe nach § 1314 Abs. 2 BGB aufhebbar wäre, so muss der Standesbeamte die Eheschließung ve...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Richterliche Beurkundung

Rz. 11 Durch den zum 1.1.1970 aufgehobenen § 167 FGG war die Vornahme gerichtlicher Beurkundungen dem Einzelrichter bei den AG übertragen. Außerhalb ihres Amtsbezirks durften diese nach den §§ 2, 166 FGG nur bei Gefahr im Verzug tätig werden. Ob und inwieweit derartige, vor der Einführung des BeurkG durch Richter außerhalb ihres Amtsbezirks vorgenommene Beurkundungen gültig ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Pflichtteilsansprüche von Sozialhilfebeziehern

Rz. 11 Der Pflichtteilsanspruch ist ein grundsätzlich zur Bedarfsdeckung geeigneter Anspruch, der auf den Sozialleistungsträger übergehen oder von diesem eingezogen werden kann.[25] Bezieht der Pflichtteilsberechtigte Leistungen zur Sicherung seines Lebensunterhalts nach dem SGB II, geht sein Pflichtteilsanspruch im Wege der Legalzession auf den Sozialhilfeträger über.[26] D...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Vorgaben von § 2312 BGB sind prinzipiell für alle pflichtteilsrechtlichen Ansprüche zu beachten,[15] also nicht nur i.R.d. Berechnung des ordentlichen Pflichtteils, sondern auch beim Pflichtteilsrestanspruch. Bei der Berechnung etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche setzt die Anwendung des Ertragswertprivilegs jedoch voraus, dass jedenfalls im Zeitpunkt des Erbfal...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Allgemeines

Rz. 17 Hinterlässt ein Erblasser Vermögen, welches von einer Höfeordnung erfasst wird, zählt also auch ein Bauernhof zu dem Nachlass, besteht eine besondere sachliche und örtliche Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts nach § 18 Abs. 2 HöfeO [31] in Abweichung von §§ § 342 Abs. 1 Nr. 6, 343 FamFG. Bundesländer, in denen die HöfeO zur Anwendung gelangt, sind: Hamburg, Niede...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Ertragswert

Rz. 33 Für die Berechnung der Abfindung der Miterben und die Bewertung des Erbteils des Übernehmers ist nach § 2049 BGB der Ertragswert zugrunde zu legen. Auf ihn verweist nicht nur § 1376 Abs. 4 BGB für die Zugewinnausgleichberechnung bei Vorhandensein eines aktiven Landguts, sondern auch § 21 Abs. 2 S. 2 HO Rh-Pf. Da die Vorschrift eine Begünstigung des Übernehmers erreich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Soweit die beschriebenen tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen, wird der Wert des übergegangenen (vererbten) bzw. übertragenen Landguts abweichend von den Vorgaben des § 2311 BGB nach dem Ertragswertverfahren, § 2049 Abs. 2 BGB, bestimmt und dieses Ergebnis der Pflichtteilsberechnung zugrunde gelegt. Ob der Übernehmer in der Lage wäre, auf der Grundlage des Verke...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Pflichtteilsgeltendmachung

Rz. 57 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt nur der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch der Erbschaftsteuer. Durch diese gesetzliche Regelung wird der Zeitpunkt der Steuerentstehung hinausgeschoben, was in erster Linie dem Schutz des Pflichtteilsberechtigten dient.[249] Er soll davor bewahrt werden, dass für ihn auch dann Erbschaftsteuer anfällt, wenn er seinen Anspruch...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. "Nachlass-Bilanz"

Rz. 18 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[52] dargestellt werden.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.2 Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 596 Als "häufige Kurzerkrankungen" werden Ausfallzeiten verstanden, die jeweils von kürzerer Dauer sind, sich jedoch häufig wiederholen und dabei keinem vorhersehbaren Muster unterliegen. Hierbei kann es sich ebenso um zahlreiche eintägige Fehlzeiten wie um mehrwöchige Ausfallzeiten, die im Kalenderjahr häufiger auftreten, oder um Mischformen handeln. Kündigungsgrund ist...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.1 Berechnung der Wartezeit

Rz. 227 Der Arbeitnehmer hat die Wartezeit erfüllt, wenn sein Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als 6 Monate in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens bestanden hat. Rz. 228 Die Frist wird anhand der §§ 187 Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2 BGB berechnet. Demnach wird der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses entsprechend der allgemeinen Verkehrsan...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.1 Inhalt

Rz. 111 Als Gestaltungserklärung muss die Kündigung eindeutig sein. Der Kündigende muss also klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er das Arbeitsverhältnis beenden will und zu welchem Termin dies geschehen soll (ordentliche oder außerordentliche Kündigung). Die Worte "kündigen" oder "Kündigung" müssen nicht in der Erklärung enthalten sein. Die Erklärung ist n...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.8 Druckkündigung

Rz. 571 Wird eine Drucksituation zur Rechtfertigung einer Kündigung vorgetragen, ist diese alternativ unter den Gesichtspunkten einer verhaltens- bzw. personenbedingten oder betriebsbedingten Kündigung zu prüfen.[1] Um eine sog. "echte" Druckkündigung handelt es sich beim ernstlichen Verlangen eines Dritten, der unter Androhung von Nachteilen vom Arbeitgeber die Entlassung ei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.3.2 Zugang unter Abwesenden

Rz. 129 Die Kündigungserklärung ist dem Empfänger zugegangen, sobald sie so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass er in verkehrsüblicher Weise die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kündigungsschreiben erlangt und unter gewöhnlichen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen. Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empfa...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 65 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können vere...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.5 Rechtsmissbrauch

Rz. 19 Von der Möglichkeit einer Befristung nach § 21 kann der Arbeitgeber, etwa bei verschiedenen Vertretungsfällen, auch wiederholt Gebrauch machen, sodass es zu länger dauernden Vertretungsfällen kommen kann.[1] Die obige Rechtsprechung zur wiederholten Vertretungsbefristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG sowie § 21 Abs. 1 des BAG stieß vor dem Hintergrund des europäi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Einhaltung der Schriftform

Rz. 5 Auch das Sonderkündigungsrecht nach § 19 kann nur unter Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen einer Kündigung ausgesprochen werden. Dies bedeutet, dass auch hierfür die Schriftform des § 623 BGB zu beachten ist. Dies setzt nach § 126 Abs. 1 BGB voraus, dass das Kündigungsschreiben vom Aussteller eigenhändig unterzeichnet ist. Eine Kündigung durch Telefax erfüllt d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 9 Berechnung der Beschäftigtenzahl (§ 21 Abs. 7)

Rz. 42 Mit § 21 Abs. 7 wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass bei der Ermittlung der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer nur der Elternzeitberechtigte (bzw. der zur Betreuung des Kindes freigestellte Arbeitnehmer) oder die für ihn eingestellte Ersatzkraft mitgezählt wird, wenn die Anwendung arbeitsrechtlicher Gesetze von der Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehm...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Veröffentlichung

Rz. 9 Die Statistiken zum Elterngeld werden vom Statistischen Landesamt veröffentlicht. Sie finden sich im Internet unter http://www.destatis.de, hier unter "Soziales", "Eltern- und Betreuungsgeld". Im 2. Quartal 2025 wurden im Rahmen der zentralen Elterngeldstatistik 860.862 Leistungsbezüge gezählt, davon waren 716.184 Leistungsbeziehende Frauen und 144.678 Männer. Insbesond...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 2. Regelungen im BGB

Rz. 23 Der Bundesgesetzgeber wirkt nicht nur über das BGB, sondern auch maßgeblich über das Steuerrecht auf Stiftungen ein. In den Ländern finden sich zudem jeweils Landesstiftungsgesetze, die inzwischen für das materielle Stiftungsrecht eine eher untergeordnete Rolle spielen, da dessen Schwerpunkt aufgrund der Reformen der Jahre 2002 und 2023 in die §§ 80 ff. BGB verlagert ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Unternehmensgegenstand

Rz. 30 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG ist im Gesellschaftsvertrag der Unternehmensgegenstand anzugeben – nach h.M. so konkret und exakt wie möglich. Der Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit muss für das Registergericht und die beteiligten Verkehrskreise hinreichend erkennbar sein. Allgemeine Umschreibungen wie "Handel mit Waren aller Art" sollen Eintragung verhindern.[122] Dem...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Fahrerlaubnisarten, Fahrerlaubnis auf Probe und Stufenführerschein

Rz. 201 Nach § 2 Abs. 1 S. 2 StVG wird die jeweilige Fahrerlaubnis in bestimmten Klassen erteilt. Entsprechend der 2. EU-Führerscheinrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die internationale Einteilung der Führerscheinklassen zu übernehmen.[237] In § 6 FeV sind die Fahrerlaubnisklassen aufgelistet. Rz. 202 Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird gem. § 2a...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Einspruchsverfahren

Rz. 2 Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ist in den Vorschriften des 7. Teils der Abgabenordnung (AO) in den §§ 347–367 geregelt. Gegen die in § 347 AO aufgeführten Verwaltungsakte ist der Einspruch bei der erlassenden Behörde, d.h. i.d.R. dem Finanzamt, der statthafte Rechtsbehelf. Die Oberfinanzdirektion ist als Aufsichtsbehörde des Finanzamtes mit dem Fall nur d...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Anmerkungen zum Muster

Rz. 94 Zuständig für den Aufhebungsantrag ist, sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, das OLG, in dessen Gerichtsbezirk sich der Ort des Schiedsverfahrens befindet (§ 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO). In Bundesländern mit mehreren OLGs kann per Rechtsverordnung eines von ihnen mit einer ausschließlichen Spezialzuständigkeit versehen werden (Abs. 5), so ges...mehr

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§ 39 Steuerrecht / (1) Voraussetzungen

Rz. 61 Gem. § 222 S. 1 AO können die Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Steuerpflichtigen bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Dabei soll die Finanzbehörde die Stundung i.d.R. nur auf Antrag und nur gegen Sicherheitsleist...mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Wirkung

Rz. 170 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung wirkt nach h.M. ex nunc.[255] Bis zur Entscheidung sind daher Säumniszuschläge verwirkt worden, die das Gericht nur durch die Aufhebung der Vollziehung beseitigen kann.[256] Diese Folge muss man speziell beantragen. Rz. 171 Mit der Anordnung der Aussetzung der Vollziehung entfällt mit Wirkung für die Zukunft die Vol...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ausbildungsfreibetrag / 1 Höhe des Ausbildungsfreibetrags und Voraussetzungen

Eltern können zur Abgeltung des entstehenden Sonderbedarfs zusätzlich zum Kinderfreibetrag und zum Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf ihres Kindes (sog. BEA-Freibetrag)[1] einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 EUR.[2] jährlich auf Antrag erhalten, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich in Berufsausbildung befindet[3] und auswärtig un...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Außergerichtliche Streitschlichtung gem. § 15a EGZPO

Rz. 77 Durch das Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung wurde § 15a EGZPO im Vorgriff auf die ZPO-Reform mit Wirkung ab dem 1.1.2000 eingeführt. Hierdurch wurde, um eine Entlastung der Justiz herbeizuführen, den Landesregierungen die Möglichkeit eingeräumt, die Anrufung der staatlichen Gerichte von der vorherigen Durchführung einer obligatorischen Streit...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / bb) Beachtung von zwingenden Sonderregeln des Belegenheitsrechts

Rz. 119 Ein Merkmal des unvereinheitlichten deutschen Familien- und Erbkollisionsrechts des EGBGB vor Inkrafttreten der EuGüVO und der EuErbVO (Art. 15 a.F. Güterrecht; Art. 21, 22 Kindesvermögen; Art. 24 Mündelvermögen, Art. 25 a.F. Erbrecht) war die gegenüber dem grundsätzlich für anwendbar erklärten Recht (Gesamtstatut) gem. Art. 3a EGBGB a.F. angeordnete vorrangige Geltu...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / J. Rechtsmittel

Rz. 82 Für die Beschlussklagen nach § 44 WEG gilt schon seit 1.7.2007 eine Rechtsmittelkonzentration für die 2. Instanz. Die Zuständigkeit ergibt sich generell aus § 72 Abs. 2 GVG. Danach ist als gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht zuständig das Landgericht, das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständig ist. Die Länder sind ermächtigt, durch Landesverordnung ein...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 2. Verfassungsbeschwerde zu einem LVerfG

Rz. 4 Die Möglichkeiten, eine Verfassungsbeschwerde nach Bundesrecht und ggf. eine Verfassungsbeschwerde nach Landesverfassungsrecht an ein Landesverfassungsgericht[12] zu erheben, bestehen erstens unabhängig voneinander und zweitens nebeneinander (sofern das Landesverfassungsrecht dies nicht ausdrücklich ausschließt), und zwar auch, soweit die jeweils einschlägigen Grundrec...mehr

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§ 37 Sozialrecht / K. Checkliste: Überprüfung medizinischer Gutachten

Rz. 47 Zum Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit im Sozialrecht gehört die Überprüfung von Sachverständigengutachten:[155]mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 65 Gem. § 688 ZPO ist für Ansprüche, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in EUR gehen, das Mahnverfahren zulässig, soweit nicht eine der Ausnahmen des § 688 Abs. 2 und 3 ZPO eingreift. Das Mahnverfahren empfiehlt sich für die gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, die voraussichtlich nicht bestritten werden. Der Vorteil des Mahnverfahrens ist, dass es...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Bilanzberichtigung nach bestandskräftiger Veranlagung wegen "offenbarer Unrichtigkeit"

Eine Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 S. 1 EStG) ist ausgeschlossen, wenn die darauf beruhende Veranlagung bereits bestandskräftig ist und keine Änderungsvorschrift der AO eingreift. § 129 AO zählt nicht zu diesen Änderungsvorschriften, denn die Vorschrift erlaubt ausschließlich die Berichtigung offenbarer oder mechanischer Fehler im Verwaltungsakt selbst, bietet aber keine Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.3 Ausschlussfristen

Der Zeugnisanspruch kann außer wegen Verjährung, Verwirkung oder Unmöglichkeit auch aufgrund einer tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfrist erlöschen. Tarifliche Ausschlussklauseln, die nicht auf bestimmte Ansprüche beschränkt sind, umfassen in der Regel auch Zeugnisansprüche.[1] Gleiches gilt auch für Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen, die allgemein gehalten und ...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.2 Verwirkung

Auch wenn die Erfüllung des Anspruchs auf Zeugniserteilung noch möglich ist, kann der Anspruch vor Verjährungseintritt bei Verwirkung rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden. Zur Verwirkung des Zeugnisanspruchs müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer muss seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht ausgeübt und dadurch bei...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 3 Mindest-Arbeitszeitvolumen und maximal zulässige zusätzlich abrufbare Arbeitszeit

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen für die Arbeit auf Abruf im Arbeitsvertrag ein bestimmtes Mindest-Arbeitszeitvolumen vereinbaren. Die Vertragsparteien sind dabei in der Wahl der zeitlichen Bemessungsgrenze frei, d. h. sie können eine tägliche, wöchentliche oder jährliche Arbeitszeit vereinbaren. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung unte...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Abgrenzung zu krankheitsbedingter (ärztlich festgestellter) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 19 Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt den Fall einer innerhalb von 12 Wochen abgebrochenen Schwangerschaft als Fall der Krankheit und ordnet damit die Entgeltfortzahlung an (vgl. § 3 EFZG). Dies ist systemkonform, da nach Abbruch der Schwangerschaft eine solche nicht mehr vorliegt und damit die Voraussetzungen für die Anwendung des MuSchG entfallen. Die Sonderregelung ...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 5 Mindestarbeitseinsatz

Ist in der Vereinbarung die tägliche Dauer der Arbeitszeit nicht festgelegt, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer jeweils für mindestens 3 aufeinander folgende Stunden zur Arbeitsleistung in Anspruch zu nehmen.[1] Der Gesetzgeber hat mit dieser Vorschrift den Regelfall des Arbeitsabrufs definiert. Er ist dabei davon ausgegangen, dass nur dieser Mindestarbeits...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Rechtsfolgen des Beschäftigungsverbots

Rz. 22 Soweit die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 gegeben sind, besteht ein tatsächliches Beschäftigungsverbot kraft Gesetz. Dabei ist die Wirkung eines Verbots umfassend: Sofern nicht durch das ärztliche Zeugnis selbst gewisse Einsatzmöglichkeiten beschrieben und zugelassen sind, umfasst das Verbot die gesamte arbeitsvertraglich geschuldete konkrete Tätigkeit. Ist die Arbeit...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 4 Ankündigungsfrist und Zeitrahmen der Arbeitsleistung

Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 TzBfG ist der Arbeitnehmer nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens 4 Tage im Voraus mitteilt und die Arbeitszeit innerhalb eines vom Arbeitgeber festgelegten Zeitrahmens erfolgt. Andernfalls ist der Arbeitnehmer berechtigt, die Arbeitsleistung zu verweigern, die Arbeitspflicht ent...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Ärztliche Feststellung einer Gefährdung

Rz. 8 Für ein Beschäftigungsverbot sind der individuelle Gesundheitszustand und die konkrete Arbeitstätigkeit der schwangeren Arbeitnehmerin maßgebend. Es genügt, dass die Fortsetzung der Arbeit mit einer Gefährdung der Gesundheit von Mutter oder Kind verbunden ist und die Fortsetzung der Arbeit für die Gefährdung kausal ist. Gefährdung ist dabei ein abstrakter Rechtsbegriff...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.3 Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit

Rz. 44 Da grundsätzlich die Beschäftigungspflicht weiterhin besteht, kann das Vorliegen einer Krankheit das Beschäftigungsverbot überlagern, etwa wenn sich innerhalb des Schwangerschaftsverlaufes oder unabhängig davon gesundheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit einstellt. In dem Fall wird die Arbeitsunfähigkeit wie bei Nicht-Schwangeren, also im üblichen Prozess festgestellt und ...mehr