Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsbeitrag

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung der Agentur... / 3 Erstattung freiwillig gezahlter Rentenversicherungsbeiträge

Bei der Berechnung der höchstmöglichen Beitragszahlung ist bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld von 80 % des der Leistungsbemessung zugrunde liegenden, max. auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung limitierten Arbeitsentgelts auszugehen. Multipliziert mit dem auch in 2026 gültigen Beitragssatz von 18,6 % resultiert daraus seit 1.1.2026 ein Höchstb...mehr

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Haushaltsscheck / 4.5 Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung – Aufstockung durch Arbeitnehmer

Ist der im Privathaushalt Beschäftigte rentenversicherungspflichtig, muss der volle Rentenversicherungsbeitrag gezahlt werden. Dies gilt gleichermaßen für Beschäftigte, die kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, als auch bei Rentenversicherungspflicht durch Ausübung des Wahlrechts in bestandsgeschützten Fällen. Die Rentenversicherungsbeiträge sind mindestens von 1...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3 Beitragsberechnung bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit/-pflicht

Sofern ein Arbeitnehmer auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet oder in einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung rentenversicherungspflichtig ist und sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sind für ihn im Jahr 2026 Rentenversicherungsbeiträge aus einem Beitragssatz von 18,6 % zu zahlen. Als Mindestbeitragsbemessun...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 1 Minijob

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab dem 1.2. eine unbefristete Beschäftigung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. Als monatliches Arbeitsentgelt sind gleichbleibend 590 EUR vereinbart. Ein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht nicht. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Es handelt sich um eine geringfügig ent...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 8 Unterjährige Beitragsgruppenveränderung, durchgängige Versicherungspflicht in allen SV-Zweigen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hatte bislang Beitragsgruppe 1111. Er vollendet das Lebensjahr für den Bezug einer Regelaltersrente am 11.7.2026 und erhält ab 1.8.2026 Vollrente wegen Alters sowie eine Einmalzahlung im Dezember 2026 aus seinem weiterhin ausgeübten Beschäftigungsverhältnis. Der beschäftigte Vollrentner hat in seiner Beschäftigung nicht auf die Versicherungsfreih...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.1 Beiträge und Zuschüsse zur Alterssicherung

Gesetzliche Rentenversicherung Der Arbeitgeberanteil der Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen ist in Nummer 22a der entsprechende Arbeitnehmeranteil in Nummer 23a aufzunehmen. Berufsständische Versorgungseinrichtung Die Nummern 22b und 23b der Lohnsteuerbescheinigung sind für die Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses sowie des entsprechenden Arbeitnehmeranteils a...mehr

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Altersteilzeit / 4.4 Regelarbeitsentgelt

Das Regelarbeitsentgelt ist Bemessungsgrundlage sowohl für die Berechnung der Aufstockungsbeträge [1] als auch der zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge.[2] Regelarbeitsentgelt ist das auf einen Monat entfallende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber im Rahmen des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses regelmäßig zu zahlen hat.[3] Als Regelarbeitsent...mehr

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Altersteilzeit / 4.6 Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Rentenversicherung

Um Rentennachteile auszugleichen, die den altersteilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern dadurch entstehen, dass ihr bisheriges Arbeitsentgelt auf die Hälfte reduziert wird, müssen die Arbeitgeber neben den Rentenversicherungsbeiträgen aus dem Altersteilzeitentgelt noch zusätzliche Beiträge zahlen. Diese zusätzlichen Beiträge sind auch zu entrichten, wenn die Voraussetzungen für ...mehr

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Entgeltpunkte (aus geringfü... / 1 Berechnung der Zuschläge an Entgeltpunkten

Aus den Pauschalbeiträgen für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die hierin wegen Geringfügigkeit nach § 6 Abs. 1b SGB VI von der Versicherungspflicht befreit oder aufgrund von Übergangsrecht weiterhin versicherungsfrei sind[1], wird bei der Rente ein Zuschlag an Entgeltpunkten berücksichtigt, der wie folgt ermittelt wird: Das erzielte Arbeitsentgelt wird durch das entsprec...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 4.2 Vor-/Nachteile bei Beschäftigung im Übergangsbereich alternativ zum Minijob

Die vergleichenden Beispiele belegen, dass gerade für den Arbeitnehmer der Anreiz für eine versicherungspflichtige Beschäftigung erhöht wurde. Durch die volle Sozialversicherungspflicht erwirbt der Beschäftigte im Übergangsbereich im Verhältnis zum Minijobber auch weitergehende Leistungsansprüche, beispielsweise auf Arbeitslosen- und Krankengeld. Darüber hinaus führen die ge...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 3.2 Tragung der Beiträge

Die Beiträge muss bei Auslandsbeschäftigungen der Arbeitgeber tragen. Bei Entwicklungshelfern muss diese Aufgabe die entsprechende Organisation übernehmen. Sie ist grundsätzlich verpflichtet, die Beiträge allein und in voller Höhe zu zahlen. Anders als es sonst bei Arbeitnehmern geregelt ist, dürfen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Beiträge teilweise oder ganz erstatten. Auc...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / Zusammenfassung

Überblick Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, für die der Arbeitgeber einen Beitrag zur Rentenversicherung zu entrichten hat, ist eine Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % möglich. Sie ist auch möglich, wenn aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung nur deshalb kein Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wird, weil sich der Beschäftigte als Mitglied einer berufsständ...mehr

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Berufsständische Versorgung / 2 Arbeitgeberzuschuss zur berufsständischen Versorgungseinrichtung

Für Beschäftigte, die als Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind, tragen die Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zur berufsständischen Versorgungseinrichtung. Die Arbeitgeber müssen aber höchstens die Hälfte des Beitrags zahlen, der zu zahlen wäre, wenn der Beschäftigte nicht von der Versicherungspflicht...mehr

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Entgeltpunkte (aus geringfü... / 2 Aufstockung der Pauschalbeiträge

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die sich nicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit haben lassen bzw. die bereits nach dem bis zum Jahr 2012 geltenden Recht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben und somit weiterhin versicherungspflichtig sind, gelten keine Besonderheiten bei der Ermittlung der Entgeltpunkte, wenn sie den Arbeitg...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 3 Beschäftigung mit wöchentlicher Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt vom 1.3. an eine unbefristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.000 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 17 Stunden. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Da die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet, besteht in der Beschäftigung im Rahmen des ...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.3 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage bei Option zur vollen Rentenversicherungspflicht

Sachverhalt Eine Reinigungskraft ist seit 2009 geringfügig entlohnt für monatlich 160 EUR beschäftigt. Sie erhält weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld. Die Arbeitnehmerin übt daneben keine weiteren Beschäftigungen aus. Um sich die Riester-Zulage zu sichern, hat sie im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung zur Rentenversicherungspflicht optiert. Sie stockt demnach aus eigenen M...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 3.1.2 Beitragshöhe

2/3 der Beitragsbemessungsgrenze liegen derzeit bei monatlich 5.633,62 EUR (0,6667 von 8.450 EUR; 2025: 5.366,94 EUR, 0,6667 von 8.050 EUR). Hieraus resultiert bei einem Beitragssatz von 18,6 % ein Rentenversicherungsbeitrag von monatlich 1.047,85 EUR (2025: 998,25 EUR). Diesen trägt nicht der Versicherte, sondern die Stelle, die die Versicherungspflicht beantragt hat. Dabei...mehr

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Altersteilzeit / 4 Beiträge zur Höherversicherung sind ebenfalls steuerfrei

Die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente nach Altersteilzeit kann zu Abschlägen bei der Rente führen. Damit die sich aufgrund der längeren Rentenbezugsdauer ergebende Minderung der monatlichen Rente ausgeglichen werden kann, wird den Versicherten, welche die Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen wollen, das Recht eingeräumt, zusätzliche Beiträge zu leisten. Vielfa...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 8 Steuerbefreiung für Rentenbeiträge nach § 187a SGB VI

Durch eine Ergänzung des § 3 Nr. 28 EStG wurde die Steuerbefreiung für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz ausgedehnt.[1] Vom Arbeitgeber freiwillig übernommene Rentenversicherungsbeiträge i. S. d. § 187a SGB VI, durch die Rentenminderungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente nach Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand[...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entwicklungshelfer / 1.1 Versicherungspflicht auf Antrag in der Rentenversicherung

In der Rentenversicherung können die betroffenen Personen für die Zeit des Entwicklungsdienstes und des Vorbereitungsdienstes der Versicherungspflicht auf Antrag[1] unterliegen.[2] In diesem Fall sind die Beiträge zur Rentenversicherung grundsätzlich aus dem Arbeitsentgelt zu bemessen. Wenn dies aber günstiger ist, wird der Beitragsbemessung auch ein fiktiver Betrag zugrunde...mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.5.1 Bei Kurzarbeitergeld keine Umlage aus fiktivem Entgelt

Eine von der Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge abweichende Regelung gilt für Bezieher von Kurzarbeitergeld. Während die Rentenversicherungsbeiträge für diese Personen aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zuzüglich 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nach § 106 SGB III berechnet werden, ist der Berechnung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sonderausgaben / 4.2 Teilbetrag für die Rentenversicherung

Unabhängig von den tatsächlichen Rentenversicherungsbeiträgen wird ein typisierter Arbeitnehmeranteil für die Rentenversicherung eines pflichtversicherten Arbeitnehmers berechnet. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und einen Arbeitnehmeranteil entrichten muss. Das gilt auch bei der Versicherung in einer beruf...mehr

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Altersteilzeit (Beiträge) / 3.1.1 Beitragsabführung bei Anwendung des Blockmodells

Bei einer Altersteilzeit mit diskontinuierlicher Verteilung der Arbeitszeit (Blockmodell) sind die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung ab Beginn des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses abzuführen. Während der Arbeitsphase erhält der Arbeitnehmer grundsätzlich lediglich das Arbeitsentgelt entsprechend der Hälfte seiner bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit. Diese Regel...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.2.2 Arbeitnehmeranteile in der knappschaftlichen Rentenversicherung

Abweichend von dem Grundsatz der gleichen Beitragsanteile tragen die in der knappschaftlichen Rentenversicherung versicherten Personen die Rentenversicherungsbeiträge in Höhe des Vomhundertsatzes, den sie zu tragen hätten, wenn sie in der allgemeinen Rentenversicherung versichert wären.[1] Den verbleibenden Teil der Rentenversicherungsbeiträge tragen die Arbeitgeber. Damit s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstständige (einkommensb... / 6 Beitragsanpassung bei erheblichen Einkommensänderungen

Die Rentenversicherungsbeiträge für versicherungspflichtige Selbstständige sind – wie oben ausgeführt – nach dem letzten (aktuellsten) Einkommensteuerbescheid zu erheben. Einkommensänderungen, die sich im Verlauf eines Jahres vor der Vorlage eines neuen Einkommensteuerbescheids ergeben, ändern an der Beitragsbemessungsgrundlage nichts.[1] Abweichend davon ist auf Antrag des ...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.2 Schwankendes Arbeitsentgelt, unvorhersehbarer Einsatz

Sachverhalt Ein Pflegedienst hat neben 16 Mitarbeitern, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zum 1.1. die beiden Aushilfen A und B angestellt. Laut Arbeitsvertrag erhalten diese einen Stundenlohn von 17 EUR. Üblicherweise liegt der Arbeitsaufwand der beiden Aushilfen bei jeweils 35 Stunden pro Monat. Daher sind die Aushilfen als geringfügig entlohnte Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abfindung / 4 Abfindung bei geringfügig entlohnter Beschäftigung

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen eines in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfreien geringfügig entlohnten Minijobs eine Abfindung, führt dies nicht zum Eintritt von Versicherungspflicht. Hinweis Keine pauschale Lohnsteuer für Abfindungszahlungen bei Minijob Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl be...mehr

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Serbien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 3 Beitragssatz in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung i. H. v. 2,6 % ist nur für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zu entrichten. Für das fiktive Arbeitsentgelt sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Für die Rentenversicherungsbeiträge gilt für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und für das fiktive Arbeitsentgelt der gleiche Beitragssatz i. H. v. ...mehr

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Republik Moldau / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung von Ausnahmevereinbarungen erfolgt durch die DVKA.mehr

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Japan / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Türkei / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Bosnien und Herzegowina / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Albanien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Uruguay / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Kosovo / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Korea / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Indien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Chile / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Entsendebescheinigung / 3.3.1 Zuständigkeit der deutschen Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Serbien / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

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Kanada / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Montenegro / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

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Tunesien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Marokko / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Australien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Tunesien / 4.1.3 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Dies gilt für alle Personenkreise außer für selbstständig tätige Personen. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

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Republik Moldau / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Brasilien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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China / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr