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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sozialversicherung / 14. Beispielsfall

Dr. Henning Frase
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Tz. 89

Stand: EL 147 – ET: 02/2026

 

Praxis-Beispiel

Der Verein "Rote Teufel" beschäftigt Frau Schnell als Hausmeisterin. Sie erhält monatlich 603 EUR. Der Lohn beträgt pro Stunde 15,00 EUR. Frau Schnell übt keine andere Berufstätigkeit aus. Bei ihrem Ehemann ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Techniker Krankenkasse) mitversichert. Eine Option zur freiwilligen Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen hat Frau Schnell gegenüber dem Verein nicht abgegeben.

Ergebnis:

Das Beschäftigungsverhältnis von Frau Schnell erfüllt die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung, sofern sie nicht noch andere geringfügige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern ausübt. Der Verein muss Frau Schnell zur Sozialversicherung anmelden und ggf. ab Januar 2026 monatlich folgende Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abführen:

 
Monatliches Netto 603,00 EUR
Rentenversicherung 90,47 EUR
Krankenversicherung 78,38 EUR
Steuerpauschale 12,06 EUR
U1 6,03 EUR
U2 1,45 EUR
Insolvenzgeldumlage 0,90 EUR
Unfallversicherung 9,65 EUR
Arbeitgeberbelastung 198,40 EUR
Gesamtkosten Arbeitgeber 801,40 EUR
Gesamtabgaben an die Minijob-Zentrale 198,40 EUR

Der Verein muss an Frau Schnell 603 EUR auszahlen. Zusätzlich wird der Verein mit Pauschalbeiträgen i. H. v. insgesamt 198,40 EUR belastet.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?

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